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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die zweijährigen ... - nta Isny

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(4) Der Dokume<strong>nta</strong>tion ist <strong>die</strong> schriftliche Versicherung beizufügen, dass sie selbständig<br />

angefertigt wurde, nur <strong>die</strong> angegebenen Hilfsmittel benutzt wurden <strong>und</strong> dass alle Stellen,<br />

<strong>die</strong> dem Wortlaut oder dem Sinne nach aus anderen Werken entnommen sind, durch<br />

Angabe von Quellen kenntlich gemacht sind. Bei Gruppenarbeiten müssen <strong>die</strong><br />

individuellen Leistungen erkennbar sein.<br />

(5) Die Dokume<strong>nta</strong>tion wird von einer vom Schulleiter bestimmten Lehrkraft korrigiert <strong>und</strong><br />

mit einer ganzen oder halben Note bewertet. Die Note gilt als Anmeldenote im Sinne von<br />

§ 17 Abs. 1. In den Halbjahreszeugnissen <strong>und</strong> im Versetzungszeugnis wird im Fach<br />

Projektarbeit keine Note erteilt.<br />

§ 7<br />

Besondere Lernleistungen<br />

Jeder Schüler hat in jeweils einem der nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> praktische Prüfung ausgewählten Fach<br />

des § 20 Abs. 2 eine besondere Lernleistung zu erbringen, deren Bewertung in <strong>die</strong><br />

Anmeldenote einfließt. Hierbei kann es sich insbesondere um eine schriftliche Hausarbeit,<br />

ein Projekt, eine experimentelle Arbeit, ein Referat oder eine mündliche Überprüfung<br />

handeln.<br />

2. Abschnitt<br />

AUFNAHMEVERFAHREN UND PROBEZEIT<br />

§ 8<br />

Aufnahmevoraussetzungen<br />

(1) Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufnahme in das Berufskolleg sind<br />

1. <strong>die</strong> Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in <strong>die</strong><br />

Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes<br />

<strong>und</strong><br />

2. bei Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, <strong>für</strong> den Besuch des jeweiligen<br />

Berufskollegs ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

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