Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die zweijährigen ... - nta Isny
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(4) Der Dokume<strong>nta</strong>tion ist <strong>die</strong> schriftliche Versicherung beizufügen, dass sie selbständig<br />
angefertigt wurde, nur <strong>die</strong> angegebenen Hilfsmittel benutzt wurden <strong>und</strong> dass alle Stellen,<br />
<strong>die</strong> dem Wortlaut oder dem Sinne nach aus anderen Werken entnommen sind, durch<br />
Angabe von Quellen kenntlich gemacht sind. Bei Gruppenarbeiten müssen <strong>die</strong><br />
individuellen Leistungen erkennbar sein.<br />
(5) Die Dokume<strong>nta</strong>tion wird von einer vom Schulleiter bestimmten Lehrkraft korrigiert <strong>und</strong><br />
mit einer ganzen oder halben Note bewertet. Die Note gilt als Anmeldenote im Sinne von<br />
§ 17 Abs. 1. In den Halbjahreszeugnissen <strong>und</strong> im Versetzungszeugnis wird im Fach<br />
Projektarbeit keine Note erteilt.<br />
§ 7<br />
Besondere Lernleistungen<br />
Jeder Schüler hat in jeweils einem der nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> praktische Prüfung ausgewählten Fach<br />
des § 20 Abs. 2 eine besondere Lernleistung zu erbringen, deren Bewertung in <strong>die</strong><br />
Anmeldenote einfließt. Hierbei kann es sich insbesondere um eine schriftliche Hausarbeit,<br />
ein Projekt, eine experimentelle Arbeit, ein Referat oder eine mündliche Überprüfung<br />
handeln.<br />
2. Abschnitt<br />
AUFNAHMEVERFAHREN UND PROBEZEIT<br />
§ 8<br />
Aufnahmevoraussetzungen<br />
(1) Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufnahme in das Berufskolleg sind<br />
1. <strong>die</strong> Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in <strong>die</strong><br />
Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes<br />
<strong>und</strong><br />
2. bei Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, <strong>für</strong> den Besuch des jeweiligen<br />
Berufskollegs ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.