Gemeinsam gegen Menschenhandel und Gewalt an ... - KOK
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AUSBLICK<br />
Die Arbeit des <strong>KOK</strong> hat zu Erfolgen auf vielen Ebenen geführt. Empfeh-<br />
lungen des <strong>KOK</strong> wurden bei Reformen nationaler Gesetze aufgenommen,<br />
Kritikpunkte sowie Forderungen nach einer Verbesserung der Situation<br />
der Betroffenen von <strong>Menschenh<strong>an</strong>del</strong> wurden vom <strong>KOK</strong> stetig hervorge-<br />
bracht <strong>und</strong> haben erfreulicherweise Gehör gef<strong>und</strong>en. So konnte ein Bei-<br />
trag zur Verbesserung der Beratungs- <strong>und</strong> Menschenrechtssituation der<br />
von <strong>Menschenh<strong>an</strong>del</strong> <strong>und</strong> <strong>Gewalt</strong> im Migrationsprozess betroffenen Men-<br />
schen geleistet werden.<br />
Beispielhaft möchten wir einige Änderungen <strong>und</strong> Verbesserungen nen-<br />
nen, die durch die Arbeit des <strong>KOK</strong> mit <strong>an</strong>gestoßen <strong>und</strong> eingebracht wurden:<br />
― 2011: Interne Dienst<strong>an</strong>weisung der B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit (BA),<br />
Betroffene von <strong>Menschenh<strong>an</strong>del</strong> aus EU-Ländern nach SGB II zu fin<strong>an</strong>zie-<br />
ren. Die Alimentierung von Betroffenen von <strong>Menschenh<strong>an</strong>del</strong> aus EU-Län-<br />
dern ist gesetzlich nicht b<strong>und</strong>esweit einheitlich geregelt, was zu erhebli-<br />
chen Problemen in der Praxis führt. Der <strong>KOK</strong> hat immer wieder auf diese<br />
Probleme aufmerksam gemacht <strong>und</strong> eine einheitliche Regelung nach dem<br />
Sozialgesetzbuch gefordert. Die Dienst<strong>an</strong>weisung der BA ist ein wichtiger<br />
Teilerfolg, da die Betroffenen sich nun auf eine Regelung, wenn auch keine<br />
gesetzliche, berufen können.<br />
― 2011: Die Verlängerung der Bedenk- <strong>und</strong> Stabilisierungsfrist für Betroffene<br />
von <strong>Menschenh<strong>an</strong>del</strong> von mindestens einem auf mindestens drei Monate, siehe<br />
§ 59 Absatz 7 AufenthG.<br />
― 2009: Aufnahme einiger Empfehlungen des <strong>KOK</strong> in die B<strong>und</strong>esverwal-<br />
tungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz, z.B. eine Erweiterung um die<br />
Gruppe der Betroffenen des <strong>Menschenh<strong>an</strong>del</strong>s, die sich in der Bedenk- <strong>und</strong><br />
Stabilisierungsfrist befinden, für den Ausnahmetatbest<strong>an</strong>d zu § 15 a Auf-<br />
enthG., ferner wurde die Zw<strong>an</strong>gsheirat als eine Ausnahmeregelung zu den<br />
Härtefallregelungen des § 31 AufenthG aufgenommen.<br />
― 2007: Das 2. Änderungsgesetz des Zuw<strong>an</strong>derungsgesetzes hat jahrel<strong>an</strong>ge<br />
Forderungen des <strong>KOK</strong> zum Teil aufgegriffen <strong>und</strong> umgesetzt, z.B.:<br />
― Entschädigungsleistungen werden nicht mehr als Einkommen im<br />
Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes <strong>an</strong>gerechnet. § 7 Absatz 5 Asyl-<br />
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