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Arbeitshilfe "Familienbildung kooperiert" - Familienbildung in NRW

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<strong>Familienbildung</strong> kooperiert Anhang<br />

Kooperationsvertrag<br />

Zwischen dem Gesamtverband der Evangelischen Kirchengeme<strong>in</strong>den der Stadt Duisburg (Gesamtverband), Ev.<br />

<strong>Familienbildung</strong>swerk Duisburg, vertreten durch Herrn Ulrich Schmitz, Leiter des Ev. <strong>Familienbildung</strong>swerkes (FBW)<br />

und<br />

dem/der Partnere<strong>in</strong>richtung oder Person<br />

wird folgender Kooperationsvertrag geschlossen:<br />

§ 1) Inhalt und Umfang der Kooperation<br />

Gesamtverband und Kooperationspartner/-<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>baren die Organisation und Durchführung des Projektes „Offene<br />

Ganztagsschule im Primarbereich“ auf der Grundlage des Runderlasses des M<strong>in</strong>isteriums für Schule, Jugend und<br />

K<strong>in</strong>der des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen vom 12.02.2003 sowie der hierzu ergangenen Förderrichtl<strong>in</strong>ie vom<br />

12.03.2003 <strong>in</strong> der Fassung vom 02.02.2004 an der Städtischen Geme<strong>in</strong>schaftsgrundschule Musterstraße,<br />

47000 Duisburg im Schuljahr 2005/06.<br />

Die Betreuung beg<strong>in</strong>nt am 22. August 2005 und endet am 23. Juni 2006.<br />

An der Betreuung nehmen zu Schuljahresbeg<strong>in</strong>n je Kurs (wird noch abgestimmt) K<strong>in</strong>der teil. E<strong>in</strong>e Erhöhung der<br />

Teilnehmerzahl führt nicht zu e<strong>in</strong>er Erhöhung der f<strong>in</strong>anziellen Leistungen seitens des Gesamtverbandes.<br />

§ 2) Leistungen des/der Kooperationspartner/-<strong>in</strong><br />

Dem/der Kooperationspartner/-<strong>in</strong> obliegt die Durchführung der Betreuung vor Ort. Betreuungszeiten werden noch abge-<br />

stimmt, ausgenommen s<strong>in</strong>d unterrichtsfreie Tage.<br />

Innerhalb der Betreuungszeiten werden folgende Angebote durch den/die Kooperations-partner/-<strong>in</strong> sichergestellt:<br />

� Kurs mit Personen (Betreuung) von bis Honorarbetrag: €<br />

� Kurs mit Personen (Betreuung) von bis Honorarbetrag: €<br />

� Kurs mit Personen (Betreuung) von bis Honorarbetrag: €<br />

� Kurs mit Personen (Betreuung) von bis Honorarbetrag: €<br />

Kooperationspartner/-<strong>in</strong> und FBW/Schulleitung stimmen sich bei der Durchführung dieser Maßnahmen untere<strong>in</strong>an-<br />

der im Bedarfsfall ab.<br />

Der zwischen dem FBW und der Kooperationspartner/-<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>barte Personalschlüssel (Anzahl der Betreuungspersonen)<br />

ist durchgängig e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Die Betreuung f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> Räumen der Schule statt. Sofern weitere Räume benötigt werden, obliegt die Beschaffung<br />

und Bereitstellung dieser Räume ohne <strong>in</strong> Rechnungsstellung zusätzlicher Kosten dem/der Kooperationspartner/-<strong>in</strong>. Das<br />

FBW ist bei der Auswahl zusätzlicher Räume im H<strong>in</strong>blick auf die E<strong>in</strong>haltung der Unfallverhütungsvorschriften zu beteiligen.<br />

§ 3) Leistungen des Gesamtverbandes/FBW<br />

Die Stadt stellt dem Gesamtverband die <strong>in</strong> den Schulen verfügbaren Räume zur Verfügung (s. § 2). Des weiteren<br />

stellt die Stadt nach Anforderung durch die Schulen entsprechende E<strong>in</strong>richtungen zur Durchführung der Betreuungs-<br />

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