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Lehrplan - Private HTL des Landes Tirol - Kolleg für Optometrie

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Technische und gewerbliche<br />

(einschließlich kunstgewerbliche)<br />

Lehranstalten<br />

K O L L E G – N E U<br />

(<strong>Lehrplan</strong>projekt-Tagessonderform<br />

<strong>für</strong> Maturanten und Fachschulabsolventen)<br />

Ergänzte Fassung - Juni 2001


6<br />

Anlage 3<br />

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND<br />

GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IM K O L L E G ( N E U )<br />

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL<br />

Ia. Aufgabe<br />

<strong>Kolleg</strong>s (Neu) dienen (im Rahmen der schulversuchsweise angeordneten Abweichung der einschlägigen<br />

SchOG-Bestimmungen) als Sonderform der höheren technisch-gewerblichen Lehranstalten<br />

dem Erwerb höherer fachlicher und gegebenen Falls allgemeiner Bildung, die<br />

- zur Ausübung eines höheren Berufes auf technischem und gewerblichem Gebiet in der<br />

industriellen und gewerblichen Wirtschaft befähigt und<br />

- zur Hochschulreife führt, soferne diese nicht schon vorher erworben wurde.<br />

Absolventen von höheren Schulen erhalten im <strong>Kolleg</strong> ergänzend das Bildungsgut einer Höheren<br />

technischen oder gewerblichen Lehranstalt, das zur Ausübung eines höheren Berufes auf<br />

technischem und gewerblichem Gebiet in der industriellen und gewerblichen Wirtschaft befähigt.<br />

Sie schließen mit einer Diplomprüfung ab.<br />

Absolventen von facheinschlägigen Fachschulen erhalten im <strong>Kolleg</strong> das Bildungsgut einer<br />

Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt, das zur Ausübung eines höheren Berufes<br />

auf technischem und gewerblichem Gebiet in der industriellen und gewerblichen Wirtschaft<br />

befähigt und zur Hochschulreife führt. Sie schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung<br />

ab. Dies gilt auch <strong>für</strong> Absolventen facheinschlägiger gewerblich-technischer (einschließlich<br />

kunstgewerblicher) Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen.<br />

Ib. Aufnahmevoraussetzungen<br />

Personen mit erfolgreich abgelegter Reifeprüfung einer berufsbildenden höheren Schule<br />

anderer Art oder einer sonstigen höheren Schule bzw. mit erfolgreich abgelegter<br />

Abschlussprüfung einer facheinschlägigen vierjährigen Fachschule erfüllen die<br />

Aufnahmevoraussetzungen in das <strong>Kolleg</strong>-Neu ohne Aufnahmsprüfung.<br />

Personen mit Berufsberechtigung (Lehrabschluss) oder mit abgeschlossener dreijähriger<br />

oder nicht facheinschlägiger (insbesondere Werkstätte, bautechnisches Praktikum)<br />

Fachschule erwerben die Aufnahmevoraussetzungen mit erfolgreicher Ablegung einer<br />

schriftlichen u/o mündlichen Aufnahmsprüfung (Deutsch, lebende Fremdsprache, Mathematik,<br />

Fachtheorie, Fachpraxis) oder nach erfolgreicher Absolvierung eines dem <strong>Kolleg</strong>-Neu<br />

vorausgehenden Vorbereitungs-Moduls gemäß Anlage 3.0 oder eines zusätzlich vorausgehenden<br />

einschlägigen Fachbildungs-Moduls, wobei im letzteren Falle Allgemeinbildungs-Defizite<br />

durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren sind.<br />

Ic. Fachrichtungsübergreifende Bildungsziele<br />

Zur Erfüllung der im Alltag, im Berufsleben oder im Studium gestellten Aufgaben sollen<br />

Absolventen der <strong>Kolleg</strong>s-Neu über Fachkompetenz (Kenntnis der mit dem Berufsfeld zusammenhängenden<br />

fachlichen Inhalte in Theorie und Praxis), Methodenkompetenz (Fähigkeit, Informationen<br />

zu beschaffen und Problemlösungen zu planen, geeignete Lösungsmethoden auszuwählen<br />

und durchzuführen), Sozialkompetenz (Fähigkeit zu Kooperation und Kommunikation,<br />

Teamfähigkeit) sowie Selbstkompetenz (Fähigkeit zu aktiver Lebens- und Berufsgestaltung,<br />

zu Selbstorganisation, Eigeninitiative und Weiterbildung) verfügen.<br />

Im Sinne dieses umfassenden Kompetenzbegriffes sollen die Absolventen der <strong>Kolleg</strong>e-Neu die<br />

im Folgenden genannten Qualifikationen erreichen:<br />

- ingenieurmäßige Sachkenntnisse, wie sie der Alltag, das Berufsleben oder das Studium<br />

erfordern hinsichtlich dem Stand der Technik, der in der Berufspraxis anzuwendenden<br />

Rechtsvorschriften, Normen und Fachgepflogenheiten und der im Fachgebiet einzusetzenden<br />

und zu bedienenden Geräte;<br />

- Beobachten und Bewerten der Vorgänge, Sachverhalte und Prozesse, sprachlich und<br />

schriftlich in korrektem Deutsch und einer Fremdsprache, sowie in mathematisch-informationswissenschaftlicher<br />

Symbolik;<br />

- Erwerb der <strong>für</strong> die Ausübung eines Handwerkes, eines gebundenen Gewerbes oder einer<br />

industriellen Tätigkeit erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse<br />

und Umsetzen der erworbenen Fachkenntnisse im Wirtschaftsleben;<br />

- sprachliche, mathematisch-geometrische, naturwissenschaftliche und fachliche Kenntnisse,<br />

die zum selbständigen Studium der Fachliteratur und zur Kommunikation in deutscher<br />

und englischer Sprache befähigen;


7<br />

- Mitwirkung im öffentlichen Geschehen und im Kulturleben, Bekenntnis zur Mit- und<br />

Selbstbestimmung in der Demokratie, Verantwortungsbewusstsein bezüglich Gesellschaft<br />

und Umwelt entwickeln und Zusammenarbeit innerhalb der europäischen Union und mit anderen<br />

Staaten;<br />

- Bekenntnis zu sozial- und umweltverträglichem Leistungsbegriff und Wahrung der<br />

Gesundheit und Leistungsfähigkeit durch Lebensform, Freizeitkultur und Weiterbildung,<br />

Bereitschaft, diese Grundsätze auch auf ihre Mitarbeiter zu übertragen und im Sinne<br />

eines modernen offenen Führungsstiles zu fördern.<br />

Id. Fachrichtungsspezifische Bildungsziele<br />

Siehe die jeweiligen Anlagen mit der Bezeichnung “Anlage 3.x.x“.<br />

Ie. Unterrichtsprinzipien<br />

Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung sind Schulen zusätzliche Aufgaben gestellt, die in<br />

den Unterrichtsprinzipien zusammengefasst sind. Dazu gehören: die Gesundheitserziehung,<br />

die Medienerziehung, die politische Bildung, die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen<br />

und Männern, die Umwelterziehung, die umfassende Lan<strong>des</strong>verteidigung sowie die Wirtschafts-<br />

und Konsumentenerziehung.<br />

II. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN<br />

IIa. Allgemeine Bestimmungen<br />

Schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen gemäß Schulorganisationsgesetz eröffnen in dem vorgegebenen<br />

Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den <strong>Lehrplan</strong> geregelten<br />

Inhalte <strong>des</strong> Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und<br />

Arbeitsformen, der Lernorganisation sowie der Organisation von Ausbildungsangeboten. Für<br />

eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfsund<br />

Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort<br />

sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.<br />

Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden,<br />

der Schulpartner insgesamt sowie <strong>des</strong> schulischen Umfel<strong>des</strong> orientierten Konzeptes.<br />

Die schulautonomen <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden<br />

und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten<br />

der Schule zu beachten.<br />

Schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen haben auf das allgemein bildende, das fachtheoretische<br />

und fachpraktische Ausbildungsziel <strong>des</strong> <strong>Lehrplan</strong>es, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen<br />

sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen <strong>des</strong> Schulwesens<br />

Bedacht zu nehmen.<br />

IIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel<br />

Durch schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen können im Bereiche der Pflichtgegenstände (ausgenommen<br />

ist der Pflichtgegenstand "Religion") Abweichungen von der Stundentafel unter<br />

Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:<br />

1. In jedem Pflichtgegenstand ist es zulässig, die Verteilung der vorgeschriebenen<br />

Gesamtwochenstundenzahl auf die vorgesehenen Semester und entsprechend die Verteilung<br />

<strong>des</strong> Lehrstoffs zu verändern.<br />

2. Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann, ohne<br />

völligen Entfall, pro Semester um durchschnittlich drei Semester-Wochenstunden<br />

(gemessen an der Dauer der Ausbildung) reduziert werden, um - im Höchstausmaß der<br />

Reduktionen - zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das<br />

Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.<br />

3. In jedem Semester kann ein Pflichtgegenstand mit einem bezüglich Fachgebiet und<br />

Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt<br />

werden; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefassten<br />

Pflichtgegenstände hervorgehen.<br />

4. Anstelle <strong>des</strong> Pflichtgegenstan<strong>des</strong> Englisch kann eine andere lebende Fremdsprache<br />

festgelegt werden.<br />

Unter Einhaltung der Gesamtstunden kann die Vermittlung <strong>des</strong> <strong>Lehrplan</strong>es im Semester auf<br />

bis zu 40 Wochenstunden erweitert werden.<br />

Gemäß § 1 Abs. 4 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung besteht die Möglichkeit,<br />

Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen zur Verfügung stehender Ressourcen (unter Bedachtnahme<br />

auf den jeweiligen <strong>Lehrplan</strong> sowie allfällige schulautonome Reduktionen der<br />

Stundentafel) schulautonom festzulegen.


8<br />

Ferner können durch schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen Freigegenstände und unverbindliche<br />

Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im <strong>Lehrplan</strong> vorgesehenen<br />

Freigegenständen und Förderunterrichtsbereichen vorgesehen werden.<br />

IIc. Bestimmungen über alternative Ausbildungs-Module<br />

Soweit die Lehrpläne alternative Ausbildungs-Module vorsehen, sind die an der Schule zu<br />

führenden Ausbildungs-Module durch schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen festzulegen. Mehrere<br />

Ausbildungs-Module können auch als alternative Pflichtgegenstandsbereiche festgelegt<br />

werden.<br />

IId. Bestimmungen bezüglich Lehrstoff und Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen<br />

Soweit im Rahmen schulautonomer <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen im jeweiligen <strong>Lehrplan</strong> nicht enthaltene<br />

Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen<br />

werden, <strong>für</strong> die dieser <strong>Lehrplan</strong> keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen<br />

auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die<br />

schulautonomen <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als <strong>für</strong><br />

den Fall <strong>des</strong> Nichtbestehens schulautonomer <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen im jeweiligen <strong>Lehrplan</strong><br />

vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen zusätzliche Bildungs-<br />

und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze vorgesehen<br />

werden.<br />

Bei der Schaffung zusätzlicher und der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist<br />

auf das fachliche Ausbildungsziel <strong>des</strong> <strong>Lehrplan</strong>es und die folgenden Richtlinien zu achten:<br />

Richtlinien <strong>für</strong> die Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen<br />

Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung<br />

regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.<br />

Richtlinien <strong>für</strong> den Lehrstoff:<br />

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig<br />

vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung <strong>des</strong> Stundenausmaßes abgedeckt<br />

werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:<br />

Fachgebiet "Fremdsprache":<br />

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand Englisch analogen Gestaltung<br />

<strong>des</strong> Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).<br />

Fachgebiet "Persönlichkeitsbildung":<br />

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemein bildende, musische oder berufsbezogene<br />

Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes).<br />

Fachgebiet "Wirtschaft und Technik":<br />

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung<br />

vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe II).<br />

Fachgebiet "Recht und Politische Bildung":<br />

Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die<br />

selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. die politische Bildung<br />

vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III).<br />

Fachgebiet "Umwelt":<br />

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in<br />

allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).<br />

Fachgebiet "Spezielle Fachtheorie":<br />

Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote<br />

mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).<br />

Fachgebiet "Projekt":<br />

Unterrichtsangebote mit gegenstandsübergreifende Vertiefung in der Fachrichtung unter<br />

Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter<br />

bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).<br />

Fachgebiet "Allgemeine Fachtheorie":<br />

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen<br />

(Lehrverpflichtungsgruppe II).<br />

Richtlinien <strong>für</strong> die didaktischen Grundsätze:


9<br />

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit,<br />

die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen,<br />

ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt,<br />

ist Projektunterricht - auch semesterübergreifend oder geblockt - zu empfehlen.<br />

IIe. Fernunterricht<br />

Durch schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen<br />

werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen <strong>des</strong> Fernunterrichtes erfolgt,<br />

wobei das Ausmaß <strong>des</strong> Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten<br />

und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in<br />

einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die <strong>für</strong> den Bildungsgang<br />

erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der<br />

Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase<br />

hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung <strong>des</strong> Lehrstoffes<br />

anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form<br />

<strong>des</strong> Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und androgogisch zu betreuen<br />

sind. In hie<strong>für</strong> geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung<br />

der Sozialphase dienen.<br />

III. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE<br />

IIIa. Lehrstoffaufbereitung<br />

Zur Erreichung <strong>des</strong> allgemeinen Bildungszieles soll von der Vorbildung der Studierenden<br />

ausgegangen werden und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der jeweiligen<br />

Fachrichtung und <strong>des</strong> jeweiligen Ausbildungs-Moduls ausgewählt werden.<br />

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen<br />

Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation empfiehlt es<br />

sich, problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen<br />

innerhalb eines Gegenstan<strong>des</strong> sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist <strong>für</strong><br />

die Festigung <strong>des</strong> Lehrstoffes sowie <strong>für</strong> die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten<br />

von hoher Bedeutung.<br />

Entscheidend <strong>für</strong> den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen<br />

Form und dem jeweiligen Abstraktionsniveau entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen<br />

Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von<br />

den Lehrern selbst hergestellt werden.<br />

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten<br />

ist die Zusammenarbeit der Lehrer unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der<br />

Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form<br />

von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.<br />

Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpassung <strong>des</strong> Unterrichts an den aktuellen<br />

Stand der Technik setzt voraus, dass der Lehrer seine fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

stets weiterentwickelt. Dem <strong>Lehrplan</strong> kann daher nur die Bedeutung eines richtungsweisenden<br />

Rahmens zukommen.<br />

IIIb. Unterrichtsorganisation<br />

Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweisen sich <strong>für</strong> die Vorbereitung<br />

auf die berufliche Situation als besonders nützlich und sollen so angelegt sein,<br />

dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beitragen. Der Umgang<br />

mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose<br />

sind <strong>für</strong> den Lernfortschritt und <strong>für</strong> spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.<br />

Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Ferialpraktika<br />

fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie<br />

in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.<br />

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines<br />

Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstan<strong>des</strong><br />

durch mehrere Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens<br />

unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrer im Hinblick auf<br />

eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen anzustreben ist.<br />

Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können zur Konzentration <strong>des</strong> Unterrichtes<br />

einzelne Unterrichtsgegenstände gemäß SchUG § 4 Abs. 2, BGBl.Nr.77/1985 idgF. aneinander<br />

anschließen.<br />

IIIc. Unterrichtsordnung


10<br />

Für die semesterweise geführten Tagesformen gilt das SchUG. Davon abweichend sind unter<br />

Ausnützung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten (§ 78 SchUG) die Bestimmungen <strong>des</strong><br />

BMUK-Rundschreibens Nr. 52 / 1997 anzuwenden.<br />

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT<br />

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 <strong>des</strong> Religionsunterrichtsgesetzes)<br />

a) Katholischer Religionsunterricht<br />

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984 bzw. BGBl. Nr. 416/1989 (katholischen<br />

Religionsunterrricht an berufsbildenden höheren Schulen bzw. an <strong>Kolleg</strong>s).<br />

b) Evangelischer Religionsunterricht<br />

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.<br />

c) Altkatholischer Religionsunterricht<br />

Im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a <strong>des</strong> Religionsunterrichtsgesetzes<br />

idgF. geführt; demgemäß ist der <strong>Lehrplan</strong> <strong>für</strong> den Religionsunterricht der Oberstufe<br />

der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.<br />

d) Islamischer Religionsunterricht<br />

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.<br />

e) Israelitischer Religionsunterricht<br />

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß<br />

anzuwenden.<br />

f) Neuapostolischer Religionsunterricht<br />

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.<br />

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage<br />

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.<br />

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht<br />

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.<br />

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht<br />

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.<br />

j) Buddhistischer Religionsunterricht<br />

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.<br />

V. GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE: BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE AUFTEILUNG DES<br />

LEHRSTOFFS AUF DIE SEMESTER<br />

PFLICHTGEGENSTÄNDE (Allgemeine Grundlagen)<br />

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen:<br />

- die Standardsprache schriftlich und mündlich beherrschen;<br />

- Informationsmittel zur Aussprache, Rechtschreibung, Grammatik und in Ausdrucksweise<br />

gewandt handhaben sowie allgemeine kulturelle und fachspezifische Informationen gezielt<br />

erschließen können;<br />

- die Qualitäten literarischer Werke erfassen können und zu ihrer Bewertung fähig sein<br />

und Einblick in Inhalte anderer Kunstformen gewinnen;<br />

- am öffentlichen, insbesondere am kulturellen Leben teilhaben und es in Wort und Schrift<br />

mitgestalten können;<br />

- Medien als Institution, Wirtschaftsfaktor, Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeit<br />

verstehen sowie mit ihnen zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Umgang<br />

im gesamten Lebensbereich fähig sein;<br />

- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen<br />

Bereich (Diskussionen, Arbeitsbesprechungen und Konferenzen) entwickeln, bewältigen<br />

und leiten, Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und<br />

präsentieren sowie mit Texten aus der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen<br />

können;


11<br />

- Sprache und nonverbale Signale gezielt einsetzen, Emotionen in der Diskussion kontrollieren<br />

sowie Gespräche, Vorträge und Präsentationen, auch mit technischen Hilfsmitteln<br />

in deutscher und englischer Sprache führen können;<br />

- Verfahren der Arbeits- und Lerntechnik anwenden können.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r:<br />

Sprachrichtigkeit:<br />

Praxisorientierte Anwendung der normgerechten Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung,<br />

Bedeutung und Anwendung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke;<br />

Sprachstrukturen (Identifizierung, Anwendung); Festigung und Erweiterung; Wortschatz und<br />

Sprachstrukturen.<br />

Mündliche Kommunikation:<br />

Darstellung von Sachverhalten und Abläufen (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes) in<br />

Standardsprache; Telefonat, Referat, Einstellungsgespräch, Diskussion; Charakterisieren;<br />

Analysieren; Argumentieren; Kommentieren; Präsentieren, Appellieren; Ansuchen, Exzerpt,<br />

Protokoll; Grundlagen der Kommunikation; freies Gestalten.<br />

Schriftliche Kommunikation:<br />

Praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Lebenslauf, Stellenbewerbung); kreative<br />

Textformen.<br />

Literatur, Kunst und Gesellschaft:<br />

Themen aus dem Erlebnisbereich der Studierenden in Literatur und anderen Kunstformen<br />

(Themen, Motive, formale Aspekte; Beschreiben, Erklären, Interpretieren von Texten);<br />

literarische Gattungen; kulturgeschichtlicher Überblick von der Aufklärung bis ins 20.<br />

Jahrhundert; gesellschaftsrelevante Themenkreise in Literatur und anderen Kunstformen<br />

(Themen, Motive, formale Aspekte; Beschreiben, Erklären, Interpretieren von Texten).<br />

Medien:<br />

Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Nachschlagwerke,<br />

Institutionen; Bibliotheksnutzung); Gestaltungskriterien, Manipulationsgefahren;<br />

journalistische Ausdrucksformen; Ausdrucksformen der Werbung.<br />

Arbeits- und Lerntechnik:<br />

Lernpsychologie; Lesetechnik; Prüfungsvorbereitung; Arbeits- und Lernbehelfe;<br />

Gruppenarbeit; Lernen im Selbststudium, Zeitplanung; Arbeitsplatzgestaltung; Informationsbeschaffung.<br />

3. und 4. S e m e s t e r:<br />

Kommunikation, Rhetorik und Redetechnik:<br />

Rede- und Referatsvorbereitung, Sprachformulierungen, moderne Präsentationshilfen.<br />

Präsentation:<br />

Technischer und strategischer Aufbau, Gestaltung mit Präsentationsmitteln, technische<br />

Hilfsmittel, Präsentationsunterlagen.<br />

Moderation:<br />

Diskussionsführung, Zusammenfassen von Statements, Zeit- und Konfliktmanagement.<br />

Fremdsprache:<br />

Festigung und Vertiefung der fremdsprachlichen Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift;<br />

Fachvokabularium; Abfassen von Abstracts.<br />

Ein bis zwei Schularbeiten je Semester, bei Bedarf auch zwei- oder dreistündig.<br />

WIRTSCHAFT UND RECHT<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen:<br />

- die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge<br />

<strong>für</strong> die Produktion im Fachbereich kennen,<br />

- die <strong>für</strong> die Unternehmensführung einschlägigen Rechtsvorschriften einschließlich der<br />

Vorschriften <strong>für</strong> Ausbilder im Lehrlingswesen kennen,<br />

- die Grundlagen <strong>des</strong> betrieblichen Rechnungswesens und der Vertragstechnik kennen,<br />

- staatsbürgerliche und verfassungsmäßige Prinzipien und Handlungsweisen kennen.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r:<br />

Österreichisches Rechtssystem und Bun<strong>des</strong>verfassung:


12<br />

Grundsätze der Bun<strong>des</strong>verfassung; Parlamant, Bun<strong>des</strong>regierung und Bun<strong>des</strong>präsident; Gesetzgebung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung),<br />

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren), Kontrolle der Staatsgewalt.<br />

Volkswirtschaftslehre:<br />

Österreichische Wirtschaftsordnung; Markt und Preis; Geld und Währung; Budgetpolitik;<br />

europäische Integration.<br />

Rechnungswesen:<br />

Grundlagen der Buchhaltung und Kostenrechnung.<br />

Recht:<br />

Grundlagen aus dem ABGB und HGB im Hinblick auf die Vertragstechnik; Zahlungsverkehr,<br />

Scheck- und Wechselrecht; Grundlagen <strong>des</strong> Gewerber-, Umwelt- und Europarechts.<br />

Unternehmensführung und Unternehmerrecht:<br />

Grundlagen von Planung und Steuerung, Organisation; Absatz, Beschaffung, Logistik, Personalwesen;<br />

betriebliche Aus- und Weiterbildung; rechtliche, pädagogische und psychologische<br />

Grundlagen der Lehrlingsausbildung.<br />

ENGLISCH<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen:<br />

- allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen in der Fremdsprache auf<br />

der Basis <strong>des</strong> Hörverstehens, <strong>des</strong> Leseverstehens, <strong>des</strong> Sprechens und <strong>des</strong> Schreibens bewältigen<br />

können, wobei Kommunikationsfähigkeit und Verständlichkeit im Vordergrund zu<br />

stehen haben;<br />

- Informationen aus der Muttersprache in die Zielsprache und umgekehrt inhaltlich richtig<br />

vermitteln und kommentieren können;<br />

- Fälle aus der Berufspraxis unter Berücksichtigung der üblichen Kommunikationsformen<br />

mündlich und schriftlich abwickeln und an branchenüblichen Gruppenaktivitäten mit der<br />

lebenden Fremdsprache als Arbeitssprache teilnehmen können;<br />

- technische Kommunikations- und Informationsmittel situationsgerecht einsetzen und sich<br />

dabei moderner Präsentations- und Moderationstechniken bedienen können.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r:<br />

Allgemeine Kommunikationsthemen:<br />

Integration bisheriger Kommunikationserfahrungen; Themen, die dem Wissen, dem Können und<br />

den Interessen der Studierenden entsprechen.<br />

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:<br />

Technische Sachverhalte der Fachrichtung; naturwissenschaftliche und mathematische Sachverhalte.<br />

Wortschatz und sprachliche Strukturen:<br />

Integration von Vorkenntnissen; Wiederholung und Ergänzung der <strong>für</strong> die Ausdrucksfähigkeit<br />

zu den Kommunikationsthemen erforderlichen Grundgrammatik sowie <strong>des</strong> entsprechenden Wortschatzes.<br />

Allgemeine Kommunikationsthemen:<br />

Themen aus dem sozialen Umfeld der Studierenden; EU-bezogene und aktuelle Themen.<br />

Beruflich relevante Kommunikationsthemen und -techniken:<br />

Naturwissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Sachverhalte; Begriffe, Methoden, Prozesse,<br />

Produkte und Normen der Fachrichtung; Kurzreferate.<br />

Wortschatz und sprachliche Strukturen:<br />

Erweiterung <strong>des</strong> <strong>für</strong> die Ausdrucksfähigkeit zu den jeweiligen Kommunikationsthemen erforderlichen<br />

Wortschatzes und der erforderlichen Sprachstrukturen.<br />

Zwei Schularbeiten je Semester, bei Bedarf auch zwei- oder dreistündig.<br />

ANGEWANDTE MATHEMATIK<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen:<br />

- die <strong>für</strong> die Berufspraxis und <strong>für</strong> weiterführende Studien notwendigen mathematischen Begriffe,<br />

Denkweisen und Methoden kennen und anwenden können;


13<br />

- einfache Sachverhalte in Natur, Technik und Wirtschaft mit mathematischen Modellen beschreiben<br />

und analysieren sowie Modellösungen gewinnen und interpretieren können;<br />

- die Mathematik als Werkzeug zur Infomationsgewinnung und zur Kommunikation im technisch-naturwissenschaftlichen<br />

Bereich einsetzen können;<br />

- mathematische Sachverhalte darstellen und Verfahren begründen können;<br />

- moderne Hilfsmittel zielführend einsetzen können.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r:<br />

Algebra:<br />

Zahlenbereiche; Rechnen mit Variablen und Termen; Vektoren (Darstellung, Betrag, Addition,<br />

Subtraktion, Multiplikation mit einem Skalar); lineare Gleichungen, Formelumwandlungen,<br />

lineare Gleichungssysteme; quadratische Gleichungen, imaginäre Zahlen; komplexe<br />

Zahlen; Exponentialgleichungen.<br />

Numerisches Rechnen:<br />

Darstellung von Zahlen, Darstellungsfehler, Abschätzen von Ergebnissen.<br />

Funktionen:<br />

Lineare Funktion; Potenz- und Wurzelfunktion; Interpretieren von Tabellen; direkte und<br />

indirekte Proportionalität; Umkehrfunktion; Quadratische Funktion; Exponential- und logarithmische<br />

Funktion; allgemeine Sinusfunktion, Summensätze.<br />

Geometrie:<br />

Elemente der analytischen Geometrie (rechtwinkeliges Koordinatensystem, Punkt, Strecke,<br />

Gerade); Stereometrie; Schrägrisse ebenflächiger Körper; Trigonometrie <strong>des</strong> rechtwinkeligen<br />

Dreieckes; Trigonometrie <strong>des</strong> schiefwinkeligen Dreieckes; Darstellung einfacher Flächen<br />

und Körper in Auf-, Grund- und Kreuzriß.<br />

Analysis:<br />

Zahlenfolgen; Differenzengleichungen; Wirtschaftsmathematik (Zins- und Zinseszinsrechnung);<br />

Grenzwert, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient,<br />

Ableitungsregeln, Anwendungen der Differentialrechnung); Integralrechnung (bestimmtes<br />

und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung);<br />

Funktionenreihen; Funktionen in zwei unabhängigen Variablen, partielle<br />

Ableitung; gewöhnliche Differentialgleichungen.<br />

Lineare Algebra und Geometrie:<br />

Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten; Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in<br />

Hauptlage; Normal- und Zentralprojektion.<br />

Praktische Mathematik (wahlweise ein Themenbereich):<br />

Häufigkeitsverteilung; Kenngrößen; Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationssatz);<br />

diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung);<br />

Planungsmathematik (lineare Optimierung, graphentheoretische Verfahren,<br />

Netzplantechnik); statistische Qualitätssicherung; Fehler- und Ausgleichsrechnung.<br />

Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes<br />

Arbeiten in der Mathematik.<br />

Zwei Schularbeiten je Semester, bei Bedarf auch zwei- oder dreistündig.<br />

ANGEWANDTE INFORMATIK<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen:<br />

- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen<br />

kennen und diese Geräte bedienen können;<br />

- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen sowie<br />

einfache Probleme der Berufspraxis mit Hilfe einer Programmiersprache lösen können;<br />

- Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können;<br />

- die gesellschaftlichen Auswirkungen <strong>des</strong> Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung<br />

kennen.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r:<br />

Informationsverarbeitungssysteme:<br />

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme; Bedienung.


14<br />

Standardsoftware:<br />

Textverarbeitung, Tabellenkalkulation; Graphik und Präsentationssoftware; Datenbankanwendungen;<br />

fachspezifische Produkte.<br />

Programmieren:<br />

Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen; Umsetzung in Programme.<br />

Programmentwicklung:<br />

Methoden <strong>des</strong> Softwareentwurfes.<br />

Kommunikationstechnik:<br />

Netzwerke; Informationstechnologie (Internetrecherche, -gestaltung, -wartung; Online-<br />

Dienste; Java-Programmierung).<br />

Informatik und Gesellschaft:<br />

Auswirkungen der Informatik auf Menschen, Arbeitswelt und Gesellschaft; Datenschutz.<br />

PFLICHTPRAKTIKUM<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen die im fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht erworbenen<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Berufspraxis <strong>des</strong> Fachgebietes anwenden können.<br />

Lehrstoff:<br />

Das Gesamtausmaß <strong>des</strong> in der unterrichtsfreien Zeit zu absolvierenden Pflichtpraktikums<br />

hat min<strong>des</strong>tens acht Wochen zu betragen, wobei bereits erbrachte facheinschlägige Praxis<br />

anrechenbar ist. Über die ausgeübten Tätigkeiten und die erworbenen Erfahrungen ist vom<br />

Studierenden ein selbst verfasster Praktikumsbericht an den Abteilungsvorstand zu übermitteln.<br />

FREIGEGENSTÄNDE<br />

ZWEITE LEBENDEN FREMDSPRACHE<br />

(Französisch, Italienisch, Spanisch, Serbokroatisch, Ungarisch)<br />

Siehe den Pflichtgegenstand Englisch sinngemäß.<br />

Siehe Verordnung BGBl.37/1989<br />

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN<br />

LEIBESÜBUNGEN<br />

FÖRDERUNTERRICHT<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene Studierende sollen Kenntnisse und<br />

Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe <strong>des</strong> betreffenden<br />

Pflichtgegenstan<strong>des</strong> ermöglichen.<br />

Lehrstoff:<br />

Wie im jeweiligen Semester <strong>des</strong> entsprechenden Pflichtgegenstan<strong>des</strong> unter Beschränkung auf<br />

jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.


SFKZ: 8020<br />

15<br />

LEHRPLAN DES VORBEREITUNGS-MODULS FÜR KOLLEGS<br />

TECHNISCH-GEWERBLICHER UND KUNSTGEWERBLICHER FACHRICHTUNGEN<br />

I. STUNDENTAFEL 1)<br />

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)<br />

Semester- Lehrver-<br />

Pflichtgegenstände Wochen- pflichtungs- UPIS<br />

stunden gruppe<br />

1. Deutsch ........................ 3 I D<br />

2. Englisch ....................... 3 I E1<br />

3. Angewandte Mathematik .......... 3 I AM<br />

4. Angewandte Physik und Chemie .... 2 II APHC<br />

5. Fachtheoretische Grundlagen 2) ... 7 I FTGL<br />

6. Fachpraktische Grundlagen 2) ..... 7 Va FPGL<br />

7. Technisches Zeichnen ........... 3 III TZ<br />

Gesamtsemesterstundenzahl ....... 28<br />

Anlage 3.0<br />

1) Durch schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen <strong>des</strong> Abschnittes<br />

III abgewichen werden.<br />

2) Der Inhalt der fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen ist schulautonom im Hinblick auf<br />

den jeweiligen <strong>Kolleg</strong>lehrplan festzulegen.<br />

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL<br />

Aufgabe <strong>des</strong> Vorbereitungs-Moduls <strong>für</strong> <strong>Kolleg</strong>s-Neu ist es, dass mit <strong>des</strong>sen erfolgreicher<br />

Absolvierung Personen mit Berufsberechtigung (Lehrabschluss) oder mit abgeschlossener<br />

dreijähriger oder zum angestrebten <strong>Kolleg</strong>-Neu nicht facheinschlägiger Fachschule die Aufnahmevoraussetzung<br />

ohne Aufnahmsprüfung erwerben.<br />

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN<br />

Es gelten die Bestimmungen <strong>des</strong> Abschnittes II. der Anlage 3. sinngemäß. Darüber hinaus<br />

kann die Vermittlung <strong>des</strong> <strong>Lehrplan</strong>es unter Einhaltung der Anzahl der Gesamtstunden auch<br />

auf bis zu zwei Semester ausgedehnt werden.<br />

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE<br />

Es gelten die Bestimmungen <strong>des</strong> Abschnittes III. der Anlage 3. sinngemäß.<br />

V. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE: BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN<br />

DEUTSCH<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen<br />

- die Verkehrssprache mündlich und schriftlich vertiefen;<br />

- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen bewältigen können;<br />

- zweckmäßige Lernmethoden anwenden und Informationen zielorientiert beschaffen können.<br />

Lehrstoff:<br />

Sprachnormen:<br />

Aussprache, Rechtschreibung, Wort- und Satzlehre, Zeichensetzung.<br />

Sprachgestaltung:<br />

Wiedergabe gelesener, gehörter und erlebter einfacher Sachverhalte und Abläufe in freier<br />

Rede und in schriftlicher Form; zielbezogene Kurzfassung; Stellenbewerbung; Lebenslauf;<br />

Strukturierung einfacher Sachverhalte (Ober- und Unterbegriffe, Definition); Schreiben<br />

und Erklären von Fremdwörtern und fachsprachlichen Ausdrücken; Arbeitsanleitung (mündlich<br />

und schriftlich); Schriftverkehr (einfache Geschäftsfälle).<br />

Mündliche Kommunikation:<br />

Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen; Zusammenfassen und Präsentieren von<br />

Gelesenem und Gehörtem; Kommentieren, Beurteilen und Argumentieren von Graphiken und<br />

Schaubildern; Sach- und Beziehungsebene, nichtsprachliche Signale; Projektpräsentation.


16<br />

Arbeitstechniken:<br />

Informationsbeschaffung, Informationsauswertung; Benützung von Nachschlagewerken,<br />

Stoffsammlungen und Exzerpieren wesentlicher Sachverhalte; Lerntechniken.<br />

Medien:<br />

Arten und Funktion der Massenmedien; Ausdrucksformen, Gestaltungskriterien und Manipulationsmittel<br />

von Massenmedien; Analyse von Medieninhalten.<br />

2 Schularbeiten.<br />

ENGLISCH<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen<br />

- einfache englische Texte, vor allem auch mit technischem Inhalt, unter Verwendung von<br />

Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können;<br />

- einfache Sachverhalte <strong>des</strong> Alltags und der Berufswelt in verständlichem Englisch mündlich<br />

und schriftlich beschreiben und diskutieren können.<br />

Lehrstoff:<br />

Wortschatz und sprachliche Strukturen:<br />

Integration von Vorkenntnissen; Aufbau und Anwendungen.<br />

Kommunikation:<br />

Elementare allgemeine Verständigung; Sach- und berufsbezogene Themenstellungen; Verfassen<br />

praxisbezogener Texte (Fax, Memos, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kurzinformation <strong>für</strong><br />

fremdsprachige Kunden), Übertragen von Bedienungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen in<br />

die Muttersprache, Umgang mit Kunden.<br />

Hilfsmittel <strong>des</strong> Spracherwerbs:<br />

Wörterbücher, Lexika, Lernprogramme; Glossare; gezielte Verwendung; Softwareprodukte zum<br />

Spracherwerb; Fachterminologie.<br />

2 Schularbeiten.<br />

ANGEWANDTE MATHEMATIK<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen<br />

- die <strong>für</strong> die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und<br />

statistischen Verfahren kennen und anwenden können;<br />

- moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen können.<br />

Lehrstoff:<br />

Grundrechenoperationen:<br />

Rechnen mit Konstanten und Variablen, Verhältnissen und Proportionen; Prozent- und<br />

Schlussrechnungen; einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis; Potenzen und<br />

Wurzeln.<br />

Numerik:<br />

Numerisches Rechnen; Gebrauch der in der Praxis <strong>des</strong> jeweiligen Fachbereiches üblichen<br />

Rechenhilfsmittel.<br />

Geometrie:<br />

Dreieck, Viereck, Kreis; Flächenberechnungen; Pythagoräischer Lehrsatz, Ähnlichkeit;<br />

Trigonometrie <strong>des</strong> rechtwinkligen Dreiecks; Elemente der Trigonometrie; Volums- und Oberflächenberechnung<br />

einfacher Körper; räumliche Darstellungen; Anwendungen der technischen<br />

Praxis.<br />

Funktionen:<br />

Funktionsgraph; lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen und deren grafische<br />

Darstellung; Potenz- und Polynomfunktionen mit praktischen Anwendungen; Kreisfunktionen;<br />

Anwendungen im Fachgebiet.<br />

Algebra:<br />

Algebraische und grafische Lösungsverfahren.<br />

Statistik:<br />

Datenmengen; statistische Kenngrößen; Anwendung auf die Auswertung von Messungen im<br />

Fachgebiet.


17<br />

Rechenverfahren <strong>des</strong> Fachgebietes und Ausbildungszweiges.<br />

2 Schularbeiten.<br />

ANGEWANDTE PHYSIK UND CHEMIE<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen:<br />

- physikalische Methoden verstehen und in physikalisch-technischen Aufgabenstellungen<br />

(Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren) mit mathematischer Symbolik<br />

anwenden können;<br />

- die <strong>für</strong> den persönlichen Lebensraum und die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten<br />

und Methoden der Chemie kennen sowie die da<strong>für</strong> bedeutsamen chemischen Produktions- und<br />

Entsorgungstechniken kennen;<br />

- die Bedeutung <strong>des</strong> Lebensraumes Boden, Luft, Wasser, Kreisläufe in der Natur, sowie deren<br />

Veränderungen durch anthropogene Einflüsse erkennen können.<br />

Lehrstoff:<br />

Allgemeine Physik:<br />

Grundlagen der Mechanik (Statik, Kinematik, Dynamik, Schwingungen und Wellen), der Elektrizität<br />

(elektrisches und magnetisches Feld, Gleichstrom, Wechselstrom); ausgewählte<br />

Kapitel der Optik, der Wärmelehre und der Atomphysik (Strahlenschutz).<br />

Allgemeine Chemie:<br />

Aufbau der Materie; chemische Reaktionen; organische und anorganische Grundstoffe.<br />

Ökologie:<br />

Ökosphäre und Ökosysteme (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe, Gleichgewichte, Umweltschutz.<br />

FACHTHEORETISCHE GRUNDLAGEN<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen:<br />

- die <strong>für</strong> den Fachbereich erforderlichen Grundkenntnisse beherrschen;<br />

- entsprechende Berechnungen im Fachbereich durchführen können.<br />

Lehrstoff:<br />

Fachtheoretischer Überblick auf mittlerem Niveau; Modellvorstellungen und Berechnungen<br />

von konkreten Aufgabenstellungen aus dem entsprechenden Fachbereich.<br />

FACHPRAKTISCHE GRUNDLAGEN<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen:<br />

- die <strong>für</strong> den Fachbereich erforderlichen Grundfertigkeiten beherrschen;<br />

- entsprechende Arbeiten im Fachbereich durchführen können.<br />

Lehrstoff:<br />

Fachpraktische Arbeiten und Aufgabenstellungen aus dem entsprechenden Fachbereich auf<br />

mittlerem Niveau; Sicherheitsvorkehrungen; Arbeitsdokumentation.<br />

TECHNISCHES ZEICHNEN<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen:<br />

- sich mit konstruktiven Skizzen verständlich machen können;<br />

- fachgerechte Dokumente und Fertigungsunterlagen unter Einbeziehung der facheinschlägigen<br />

Vorschriften und Normen ökonomisch erstellen können.<br />

Lehrstoff:<br />

Plandarstellung:<br />

Normgerechte Zeichentechnik, Bemaßung, Beschriftung; Schaubilder;<br />

Normgerechte Plan-, Werk- und Fertigungszeichnungen.


SFKZ: 8091/8092 (Allgemein-/Fachbildungs-Modul)<br />

102<br />

LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR<br />

O P T O M E T R I E<br />

I. STUNDENTAFEL 1)<br />

Anlage 3.1.6<br />

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)<br />

Wochenstunden Lehrver-<br />

A. Pflichtgegenstände pflich- UPIS<br />

Semester Summe tungs-<br />

1 2 3 4 gruppe<br />

A.1 Stamm–Modul<br />

1. Religion .......................... 1 1 1 1 4 III R (.)<br />

2. Deutsch und Kommunikation 2) ....... - - 2 2 4 I DUK<br />

3. Wirtschaft und Recht .............. 3 3 - - 6 III WIR3<br />

4. Angewandte Physik ................. 2 2 2 2 8 II APH<br />

5. Chemie und Biochemie .............. 2 2 3 3 10 II CBC<br />

6. Technologie ....................... 2 2 2 2 8 I TE1<br />

7. Betriebstechnik ................... - - 3 3 6 I BET<br />

8. Projektstudien 3) .................. - - 4 4 8 I PRS<br />

9. Laboratorium ...................... 4 4 6 6 20 I LA1<br />

10. Anatomie und Physiologie .......... 2 2 2 2 8 II APHY<br />

11. Pathologie <strong>des</strong> Auges .............. 2 2 2 2 8 I PAAU<br />

12. Technische Optik .................. 3 3 3 3 12 I TO<br />

13. <strong>Optometrie</strong> ........................ 3 3 4 4 14 I OPME<br />

Alternative Einstiegs-Module 4) .... 14 14 - - 28<br />

Gesamtwochenstundenzahl ........... 38 38 34 34 144<br />

A.2 Alternative Einstiegs-Module 4)<br />

Allgemeinbildungs-Modul<br />

0.1 Deutsch und Kommunikation ......... 3 3 - - 6 I DUK<br />

0.2 Englisch .......................... 4 4 - - 8 I E1<br />

0.3 Angewandte Mathematik ............. 5 5 - - 10 I AM<br />

0.4 Angewandte Informatik ............. 2 2 - - 4 I AINF<br />

Wochenstundenzahl ................. 14 14 - - 28<br />

Fachbildungs-Modul<br />

0.5 Technische Optik .................. 3 3 - - 6 I TO<br />

0.6 <strong>Optometrie</strong> ........................ 3 3 - - 6 I OPME<br />

0.7 Laboratorium ..................... 3 3 - - 6 I LA1<br />

0.8 Werkstätte ........................ 5 5 - - 10 Va WE5A<br />

Wochenstundenzahl ................. 14 14 - - 28<br />

Pflichtpraktikum ......... min<strong>des</strong>tens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit<br />

Wochenstunden Lehrver-<br />

B. Freigegenstände, unverbindliche pflich- UPIS<br />

Übungen und Förderunterricht Semester Summe tungs-<br />

1 2 3 4 gruppe<br />

B.1 Freigegenstände<br />

Zweite lebende Fremdsprache ....... - - 2 2 4 I F,..<br />

B.2 Unverbindliche Übungen<br />

Leibesübungen ..................... 2 2 2 2 8 IVa LU<br />

B.3 Förderunterricht<br />

Deutsch, Englisch, Angew. Mathematik,<br />

Fachtheoretische Pflichtgegenstände


103<br />

1) Durch schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen <strong>des</strong> Abschnittes<br />

III abgewichen werden.<br />

2) Einschließlich Fremdsprache im 3. und 4. Semester.<br />

3) Einschließlich angewandter EDV.<br />

4) Alternativen <strong>für</strong> Maturanten bzw. Absolventen einschlägiger vierjähriger Fachschulen.<br />

Siehe Anlage 3.<br />

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL<br />

Fachlich spezifisches Bildungsziel:<br />

Das <strong>Kolleg</strong> <strong>für</strong> <strong>Optometrie</strong> vermittelt Kenntnisse hinsichtlich interdisziplinärem<br />

Zugang zu den das Fachgebiet berührenden physikalische und technologischen<br />

Grundlagen, sowie schwerpunktmäßig die spezifische Physiologie, technische<br />

Optik, eigentliche <strong>Optometrie</strong>, Vermessung der Sehkraft, Anfertigung und Bearbeitung<br />

optischer Gläser Brillen, sowie deren Reparatur und Wartung.<br />

Siehe Anlage 3.<br />

Siehe Anlage 3.<br />

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDS ÄTZE<br />

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT<br />

V. BILDUNG- UND LEHRAUFGABEN DER UNTERRICHTSGEGENST ÄNDE;<br />

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN<br />

A. Pflichtgegenstände<br />

„Deutsch und Kommunikation“, „Wirtschaft und Recht“, „Englisch“, „Angewandte<br />

Mathematik“ und „Angewandte Informatik“:<br />

Siehe Anlage 3.<br />

4. ANGEWANDTE PHYSIK<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen<br />

- die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den<br />

Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären<br />

können,<br />

- in den <strong>für</strong> das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende<br />

Kenntnisse besitzen.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r :<br />

Wärmelehre:<br />

Temperatur, Temperaturmessung; Dehnung, Wärme und Wärmemessung;<br />

Wärmeübergänge, Elektrowärme.<br />

Mechanische Schwingungen und Wellen:<br />

Charakteristische Eigenschaften; Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall.<br />

Lichttechnik:<br />

Lichttheorie, lichttechnische Größen und Einheiten, Fotometrie, Farbmessung;<br />

Temperaturstrahlung, Lumineszenz, technische Lichtquellen; Beleuchtung am Arbeitsplatz.<br />

Optik:<br />

Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).<br />

3. und 4. S e m e s t e r :<br />

Magnetismus:


104<br />

Elektromagnetismus; Elektromagnetische Induktion; Generator, Motor; magnetische<br />

Eigenschaften der Stoffe.<br />

Elektrizität:<br />

Ladung, elektrisches Feld, Spannung, Strom, Arbeit, Leistung, Elektronenleiter,<br />

Halbleiter.<br />

Quantenphysik:<br />

Lichtelektrischer Effekt, Laser, Elektronenoptik.<br />

5. CHEMIE UND BIOCHEMIE<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen<br />

- die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die <strong>für</strong> die<br />

Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen,<br />

- über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer<br />

Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der<br />

Berufsarbeit gelangen.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r :<br />

Chemische Reaktionen:<br />

Reaktionsenergie, chemisches Gleichgewicht, Katalyse.<br />

Ionenlehre:<br />

Säuren, Basen, pH-Wert, Salze, Elektrolyte, Puffer.<br />

Elemente und Verbindungen:<br />

Halogene, Stickstoff, Phosphor, Kohlenstoff, Silizium und technische Silikate.<br />

Metalle:<br />

Metalleigenschaften, technisch wichtige Metalle; Spannungsreihe, Korrosion,<br />

Elektrochemie.<br />

Organische Chemie:<br />

Kohlenwasserstoffe, Reaktionen organischer Verbindungen; Alkohole, Carbonyle,<br />

Carbonsäuren; Fette und Lipoide, Tenside.<br />

3. und 4. S e m e s t e r :<br />

Kunststoffe:<br />

Einteilung, Herstellung und Eigenschaften, Verarbeitung.<br />

Farbstoffchemie:<br />

Farbstoffe, fotochemische Reaktionen.<br />

Biochemie:<br />

Kohlehydrate, Aminosäuren, Eiweißstoffe; Enzyme; Stoffwechselreaktionen.<br />

Umwelttechnik:<br />

Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen; Energieprobleme, Recycling.<br />

Kontaktlinsenchemie:<br />

Chemie <strong>des</strong> Tränenfilms, Hornhautstoffwechsel; CL-Materialien.<br />

Pharmazie:<br />

CL-Reinigungs- und Pflegemittel; Arzneimittelgesetz.<br />

Hygiene:<br />

Grundbegriffe der Mikrobiologie, Sterilisation, Desinfektion, Konservierung;<br />

Personalhygiene und Betriebshygiene.<br />

Wirkstoffe:<br />

Vitamine, Hormone; Prinzip der Pharmakonwirkung; Grundbegriffe der Toxikologie.


105<br />

6. TECHNOLOGIE<br />

Bildungs- und Lehraufgaben:<br />

Studierende sollen<br />

- die physikalischen Eigenschaften in der Optik verwendeten Werk stoffe und die<br />

Technologien ihrer Verarbeitung sowie die dabei zu beachten den<br />

Sicherheitsvorschriften kennen.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r :<br />

Anorganische Gläser:<br />

Bestandteile, Herstellung, Materialparameter; Formgebung, Oberfl ächenbearbeitung,<br />

Fertigung von Brillengläsern; Glashärtung, Entspiegelung.<br />

Spezialgläser in der Optik:<br />

Farbgläser, fototrope Gläser, kristalline Werkstoffe.<br />

Hilfsstoffe:<br />

Kitte und Klebstoffe, Schleif- und Poliermittel, Lösungsmittel.<br />

Metallische Werkstoffe:<br />

Einteilung, Eigenschaften; Legierungen; Methoden der Metallbearbeitung; Korrosionsschutz;<br />

Werkzeugmetalle.<br />

Metalle <strong>für</strong> Brillenfassungen:<br />

Trägermetalle, Beschichtungen; Lötverfahren, Lötwerkstoffe.<br />

Metallspiegel:<br />

Arten, Funktion, Eigenschaften.<br />

3. und 4. S e m e s t e r :<br />

Kunststoffe:<br />

Strukturen und Eigenschaften, Arten, Verarbeitungsmethoden; Kunststoffe <strong>für</strong><br />

Brillenfassungen; Bearbeitung, Kleben und Schweißen von Kunststoffen.<br />

Organische Gläser:<br />

Eigenschaften, Verarbeitung, Anwendungen; Beschichten und Färben von Kunststoffgläsern.<br />

Fertigungsverfahren <strong>für</strong> optische und mechanische Teile:<br />

Herstellung optischer Flächen, Bearbeitung mechanischer Teile, Montage optischer<br />

und mechanischer Teile.<br />

Kontaktlinsenmaterialien:<br />

Anforderungen, Eigenschaften; Materialien <strong>für</strong> harte und weiche CL; Materialparameter<br />

und Messverfahren; Herstellung von Kontaktlinsen, Oberfl ächenveränderung.<br />

Hilfsstoffe der CL-Optik:<br />

Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel; Schleif- und Polier mittel.<br />

7. BETRIEBSTECHNIK<br />

Bildungs- und Lehraufgaben:<br />

Studierende sollen<br />

- die Bedeutung der Organisation im Betrieb, insbesondere <strong>für</strong> Rationalisierungsmaßnahmen<br />

genau kennen,<br />

- Zusammenhänge innerhalb eines Betriebes identifizieren und bewährte Methoden<br />

der Analyse, Planung und Kontrolle anwenden können,<br />

- sich gegenüber Kunden und Mitarbeitern unter Berücksichtigung deren Individualität,<br />

ihren Wünschen und Bedürfnissen sowie <strong>des</strong> Unternehmenszieles entsprechend<br />

verhalten können,


106<br />

- aus Rechtsvorschriften (Berufsbildung) bzw. betrieblichen Erfordernissen Ausbildungspläne<br />

<strong>für</strong> die Lehrlingsausbildung und <strong>für</strong> die innerbetriebliche Fortbildung<br />

erstellen können,<br />

- sein fachliches Wissen und Können wirksam vermitteln können,<br />

- die <strong>für</strong> die Ausbildung und Führung von Mitarbeitern wesentlichen gesetzlichen<br />

Vorschriften kennen.<br />

Lehrstoff:<br />

3. und 4. S e m e s t e r :<br />

Betriebsorganisation:<br />

Aufbau- und Ablauforganisation.<br />

Produktionsorganisation:<br />

Produktentwicklung und -gestaltung, Materialwirschaft, Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung<br />

und –steuerung.<br />

Kostenrechnung:<br />

Kostenarten, Kostenstelle, Kostenträger, Kalkulation, Wirschaftlichkeitrechnung,<br />

Investitionsrechnung.<br />

Mitarbeiterführung und Mitarbeiterausbildung:<br />

Pädagogik, Psychologie, Soziologie, betriebliche Ausbildung, Rechtsvorschriften.<br />

Arbeitsstudium:<br />

Arbeitsgestaltung, Ergonomie, Zeitwesen.<br />

Personalwirtschaft:<br />

Anforderungsermittlung, Entlohnung.<br />

Qualitätssicherung:<br />

Systeme der Qualitätssicherung, Stichproben- und Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertungsverfahren.<br />

Verkauf und Marketing:<br />

Kundenberatung, Psychosoziologie.<br />

Planungsmethodik:<br />

Netzplantechnik.<br />

8. PROJEKTSTUDIEN<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen<br />

- Methoden zur Planung und Überwachung von Projekten beherrschen,<br />

- bei der Durchführung der Projekte das Gruppenziel unterstützen und die <strong>für</strong><br />

ihn geeignetste Rolle erkennen und ausfüllen,<br />

- Konflikte handhaben können und Verantwortung übernehmen,<br />

- durch Erfolgserlebnisse bei der Planung und Abwicklung von Projekten sowie<br />

bei der Zusammenarbeit in der Gruppe Freude an der Bewältigung von Aufgaben<br />

der Berufspraxis empfinden.<br />

Lehrstoff:<br />

3. und 4. S e m e s t e r :<br />

Projekt(e) aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände "Chemie und<br />

Biochemie", "Technische Optik", "<strong>Optometrie</strong>", "Technologie", "Betriebstechnik".<br />

9. LABORATORIUM<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen<br />

- die in der Praxis <strong>des</strong> Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie<br />

Anpassungen lösen und dokumentieren können,


107<br />

- die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und<br />

beachten,<br />

- Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren<br />

können,<br />

- mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen können und die<br />

da<strong>für</strong> erforderliche Software herstellen und anwenden können,<br />

- Prokjekte planen und abwickeln können.<br />

Lehrstoff:<br />

1. bis 4. S e m e s t e r :<br />

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände "Chemie und Biochemie",<br />

"Technische Optik", "<strong>Optometrie</strong>" und "Technologie"; Planung, Abwicklung und<br />

Protollierung von Projekten gemäß den Anforderungen der Praxis.<br />

10. ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen<br />

- detailliert den Aufbau und die Funktion <strong>des</strong> menschlichen Au ges und allgemein<br />

die Struktur <strong>des</strong> Gesamtorganismus kennen und die das Sehen be treffenden<br />

anatomischen und physiologischen Probleme der Berufspraxis l ösen können.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r :<br />

Anatomie und Physiologie der Organe und Organsysteme:<br />

Kreislaufsystem, Atmung, Blut, Immunsystem, Verdauung, zentrales peripheres und<br />

vegetatives Nervensystem, Urogenitaltrakt.<br />

Pathologie und Pathophysiologie:<br />

Infektionserreger, Entzündung, Störung der Durchblutung, Pathophysiologie <strong>des</strong><br />

Kapillarsystems, De- und Regeneration von Geweben.<br />

Seh-relevante Anatomie, Histologie, Physiologie, Pathophysiologie:<br />

Augenlider, Tränenapparat, Bindehaut, äußere und innere Augenmuskeln, Orbita,<br />

Sklera, Cornea, Iris, Kammerbuchten, Chorioidea, Linse, Glask örper.<br />

3. und 4. S e m e s t e r :<br />

Seh-relevante Anatomie, Histologie, Physiologie, und Pathophysiologie:<br />

Pigmentepithel, Retina, N. Opticus, zentrale Sehbahn mit Sehrinde.<br />

Sehprozess:<br />

Der Sehprozess soll äußerst detailliert und im vollem Umfang besprochen werden.<br />

Physiologie und Pathophysiologie bezüglich Kontaktlinsenanpassung:<br />

Spezielle Kapitel der Anatomie und Histologie der Augenlider, Cornea und Bindehaut;<br />

spezielle Kapitel der Physiologie und Pathophysiologie der Tr änenflüssigkeit,<br />

Cornea und Bindehaut.<br />

11. PATHOLOGIE DES AUGES<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen<br />

- die abnormen Veränderungen <strong>des</strong> menschlichen Auges und seiner Funktionen<br />

gründlich kennen,<br />

- einschlägige Probleme der Berufspraxis, insbesondere der Leistung Erster<br />

Hilfe und der Überweisung an den Facharzt, lösen können.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r :<br />

Funktionsprüfungen und Untersuchungsmethoden <strong>des</strong> Auges:<br />

Untersuchung <strong>des</strong> Gesichtsfel<strong>des</strong> peripher und zentral, der Dunkeladaption, <strong>des</strong><br />

Farbsinnes, Elektroretionographie, Ultraschalluntersuchungen <strong>des</strong> Auges (Bio metrie),<br />

Untersuchungsmethoden <strong>des</strong> Nystagmus, der Tränenfunktion, Fluoreszenzan-


108<br />

giographie, Messung <strong>des</strong> Augeninnendrucks; Untersuchungsmethoden <strong>für</strong> Phorien und<br />

Strabismus; Untersuchungen <strong>des</strong> Augenhintergrun<strong>des</strong> (direkte, indirekte<br />

Ophthalmoskopie, Kontaktglasuntersuchung), Exophthalm ometrie;<br />

Missbildung <strong>des</strong> Auges, Erkrankung der Lider, der tränenbildenden und tränenabführenden<br />

Organe, Veränderungen der Zusammensetzung der Tränen und Tränensekretion,<br />

grüner Star (Ursachen und Formen <strong>des</strong> grünen Stars), Symptome am Auge bei<br />

Allgemeinerkrankungen und Diagnostik von Allgemeinerkrankungen durch die augenärztlichen<br />

Untersuchungen; Phorie und Strabismus (Ursachen, Formen, soziale Bedeutung);<br />

Erkrankung der Bindehaut und der Hornhaut <strong>des</strong> Auges.<br />

3. und 4. S e m e s t e r :<br />

Spezielle Pathologie <strong>des</strong> Auges:<br />

Erkrankungen der Bindehaut und der Hornhaut <strong>des</strong> Auges, besondere Ber ücksichtigung<br />

von Schädigungen durch Kontaktlinsen, Differenzialdiagnose <strong>des</strong> roten Auges<br />

(Konjunktivitis, Iritis, Glaucom), grauer Star mit Therapie und Opera tionsmethoden,<br />

Korrektur der Aphakie (Starglas, Kontaktlinse, intraoculare Linse), Ver änderung<br />

<strong>des</strong> Glaskörpers <strong>des</strong> Auges (Mouches volantes, hintere Glaskörperabhebung,<br />

Blutungen), Netzhaut (Gefäßveränderungen, Symptomatik der Netzhautablösung oder<br />

der beginnenden Netzhautablösung, pathologische Veränderungen und deren Vorstadien<br />

der Arterien und Venen, Degeneration der Netzhaut, insbesondere der Maculadegeneration),<br />

Retinitis pigmentosa, Erkrankungen <strong>des</strong> Sehnervs und der optischen<br />

Wahrnehmungsbahn (Nervenfasern der Retina, <strong>des</strong> Nervus opticus, Chiasma n. optici,<br />

Tractus opticus, cerebraler Anteil);<br />

Hirntumoren und deren ophthalmologische Symptomatik; Erkrankungen der Orbita<br />

(Tumoren, endokrine Symptomatik, Entzündungen); Verletzungen <strong>des</strong> Auges, Therapie<br />

und kontaktlinsenoptische Versorgung, Vererbung von Augenleiden; Arbeits- und<br />

Sozialmedizin im Hinblick auf das Auge (berufliche Eignung, zB. Bildschirm arbeit,<br />

Arbeitsplatzgestaltung, Berufsschäden), Sehschwachen<strong>für</strong>sorge; Veränderung<br />

<strong>des</strong> Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen); Wirkung und Nebenwirkung von<br />

Medikamenten; Erste Hilfe bei Augenverletzungen; Vererbung von Augenkrankheiten<br />

(zB. Glaucom, Albinismus, Retinopathia pigmentosa, Farbsinnstörungen); Toxische<br />

Erscheinungen.<br />

Grundlagen der Augenchirurgie:<br />

Cataract (Intraocularlinse), Glaucom, Retina (Laser); Refraktive Augenchirurgie.<br />

12. TECHNISCHE OPTIK<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

Studierende sollen<br />

- die physikalischen Gesetze der Optik und die Konstruktions grundlagen optischer<br />

Geräte beherrschen, Anwendungen optischer Geräte und Verfahren kennen sowie<br />

einschlägige Aufgaben lösen können.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r :<br />

Optische Bauelemente:<br />

Linsen, Linsensysteme, Prismen, Blenden; Abbildung durch optische Systeme, Berechnungen<br />

optischer Linsen; Abbildungsfehler (Arten, Ursache und Wirkung).<br />

Optische und optometrische Geräte:<br />

Lupe, Objektive, Fernrohre; Scheitelbrechwertmesser, Refraktometer sowie zugehörige<br />

Messverfahren.<br />

Fertigungsmethoden:<br />

Fertigung von optischen Bauelementen und deren Montage zu optischen Systemen.<br />

Vergrößernde Sehhilfen:<br />

Arten, Aufbau, Auswahl und Anpasskriterien.<br />

Optische Geräte:<br />

Fernrohre und geodätische Instrumente (Aufbau, Funktion, Anwendung).<br />

Mikroskop:


109<br />

Aufbau, Auflösung, Beleuchtungsverfahren, Anwendung.<br />

3. und 4. S e m e s t e r :<br />

Optometrische Untersuchungsgeräte:<br />

Augenspiegel, Skiaskope, Keratometer, Spaltlampenmikroskope (Aufbau, Funktion,<br />

Herstellung, Anwendung).<br />

Berechnungen optischer Systeme:<br />

Strahldurchrechnung, Optimierung, Bewertung.<br />

Optische Bildaufnahme und Wiedergabegeräte:<br />

Objektive, Bildträger, Wiedergabesysteme.<br />

Optometrische Untersuchungsgeräte und optische Messtechnik:<br />

Fotometer, Interferometer, Spektrometer.<br />

Bewertung der Bildqualität:<br />

Kontrastmessung, -berechnung, Darstellung der Abbildungsfehler, Transmissionsmessung.<br />

Bildverstärkung:<br />

Aktive, passive Verfahren und Wandlerverfahren.<br />

Vergütung:<br />

Antireflexvergütung, Verspiegelung, Laserschutz, Interferenzfilter.<br />

Lasertechnik:<br />

Laserlichtquellen, Anwendungen <strong>des</strong> Lasers, Holographie.<br />

Elektronenmikroskopie.<br />

13. OPTOMETRIE<br />

Bildungs- und Lehraufgaben:<br />

Studierende sollen<br />

- die Vorgänge bei der Anfertigung von Sehbehelfen, die Verfahren zur Messung<br />

<strong>des</strong> Brechwertes unter Berücksichtigung der Sehfunktionen <strong>des</strong> menschlichen Auges<br />

sowie die zur Anpassung von Kontaktlinsen erforderlichen Vorg änge kennen,<br />

- bei der Anfertigung von Sehbehelfen der Refraktion und der Anpassung von Kontaktlinsen<br />

und den hygienischen Erfordernissen entsprechend vor gehen.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r :<br />

Refraktionsraum:<br />

Größe, Gestaltung und Ausstattung.<br />

Sehorgan:<br />

Sehschärfe, Binokularsehen; Netzhautkorrespondenz, Führungsauge, Fusion; Stereosehen;<br />

Refraktionsanomalien, Stellungsanomalien, Konvergenz, Farbsehen, Kontrastempfindlichkeit.<br />

Inspektion <strong>des</strong> Auges:<br />

Beobachtungsbereiche, Anwendung optometrischer Geräte zur Inspektion, Anamnese.<br />

Subjektive Refraktion:<br />

Bestimmung der Vollkorrektion, Korrektion <strong>des</strong> Astigmatismus.<br />

Brillenanpassung und -fertigung:<br />

Brillengewicht, Auflagefläche und Hautdruck; Anpassung von Brillenbügeln.<br />

Brillengläser:<br />

Arten und Auswahlkriterien, Praxisregeln <strong>für</strong> die Zentrierung.<br />

Objektive Refraktion:


110<br />

Verfahren, Fehlerquellen und deren Beseitigung; Vergleich zwischen subjektiver<br />

und objektiver Refraktion.<br />

Refraktionsmessgeräte:<br />

Aufbau,Funktion, Arten, Handhabung und Anwendungsmöglichkeiten.<br />

Binokulare Korrektur:<br />

Binokularer Abgleich; Feststellung und Korrektion der Heterophorien (Methoden,<br />

Hilfsmittel, Maßnahmen); Orthoptik (Methoden, Hilfsmittel, Maßnahmen).<br />

Bestimmung der Nahbrille:<br />

Messverfahren und Methoden; Einstärken- und Mehrstärkengläser;<br />

Brillenauswahl und Brillenanpassung.<br />

3. und 4. S e m e s t e r :<br />

Individuelle Refraktion:<br />

Voraussetzungen, Gesprächsführung, Bewertung der alten Brille, objetive und subjektive<br />

Brillenglasbestimmung, monokulare und binokulare Pr üfung, Nahprüfung.<br />

Brillenfassung und Brillenglas:<br />

Physiologische, ästhetische, kosmetische und optische Gesichtspunkte; Berücksichtigung<br />

von Gesichtsform, Farbtyp und Persönlichkeit.<br />

Ergoptometrie:<br />

Grundsätzliche Aspekte, Reaktionen auf extreme Belastungen bei hohen Seh anforderungen,<br />

Bedeutung von Sehfehlern, Komponenten <strong>des</strong> Sehvermögens in Abhängigkeit<br />

von verschiedenen Faktoren, Auswahlkriterien von Sehbehelfen und deren Anpassung.<br />

Sehbehelfe <strong>für</strong> Sehschwache:<br />

Durchführung der Prüfung <strong>für</strong> die Ferne und Nähe, Auswahlkriterien und Anpassung<br />

der vergrößernden Sehhilfen.<br />

Kontaktlinse:<br />

Verordnen von Kontaktlinsen; Sehberatung über das Tragen von Kontaktlinsen;<br />

Schulung in der Hygiene, Reinigung und Pflege der Kontaktlinsen; Abgeben und<br />

Verordnen von Kontaktlinsen <strong>für</strong> spezielle Verwendung, Bildschirmarbeit, Farbfehlsichtigkeit<br />

und Führen von Kraftfahrzeugen.<br />

Anpassen von Kontaktlinsen:<br />

Grundlagen, Spaltlampentechnik, Kontrolle und Sitzbeurteilung, Vermessen der<br />

Hornhautform.<br />

Kontaktlinsenanpassraum:<br />

Größe, Gestaltung und Ausstattung.<br />

Kontaktlinse und Auge:<br />

Korrektionswirkung, augenoptisches System, Topografie der Hornhaut, Aufbau und<br />

Widerstandsfähigkeit <strong>des</strong> vorderen Augenabschnittes, Verträglichkeit von Kontaktlinsen;<br />

Optische Unterschiede zwischen Brillenglas- und Kontaktlinsenkorrektur.<br />

Anwendungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Kontaktlinsen:<br />

Optische, kosmetische und medizinisch-therapeutische.<br />

Spezielle Anpassfälle:<br />

Astigmatismus, Keratokonus, Keratoglobus; Anpassung auf Transplantaten, Korrektur<br />

irregulärer Hornhäute und bei Augenverletzungen, Sonderfälle.<br />

Kontaktlinsen-Nacharbeit:<br />

Geräte und Fertigkeiten.<br />

Bildungs- und Lehraufgabe:<br />

WERKSTÄTTE


111<br />

Studierende sollen<br />

- die <strong>für</strong> die Berufspraxis erforderlichen Fähigkeiten bei der Handhabung und<br />

Justierung von Geräten und Sehbehelfen erlangen, mit Techniken in Messen und<br />

Prüfen vertraut gemacht werden sowie praktische Anwendungen von Mess geräten<br />

und Messverfahren kennen lernen.<br />

Lehrstoff:<br />

1. und 2. S e m e s t e r :<br />

Übungen und Arbeiten aus dem Themenbereich der Pflichtgegenst ände "<strong>Optometrie</strong>"<br />

und "Technischer Optik" unter besonderer Berücksichtigung der Brillenanpassung<br />

und -fertigung gemäß den praktischen Erfordernissen sowie dem Entwicklungsstand<br />

der Technik.<br />

Siehe Anlage 3.<br />

PFLICHTPRAKTIKUM<br />

C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT<br />

Siehe Anlage 3.

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