Lehrplan - Private HTL des Landes Tirol - Kolleg für Optometrie
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Technische und gewerbliche<br />
(einschließlich kunstgewerbliche)<br />
Lehranstalten<br />
K O L L E G – N E U<br />
(<strong>Lehrplan</strong>projekt-Tagessonderform<br />
<strong>für</strong> Maturanten und Fachschulabsolventen)<br />
Ergänzte Fassung - Juni 2001
6<br />
Anlage 3<br />
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND<br />
GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IM K O L L E G ( N E U )<br />
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL<br />
Ia. Aufgabe<br />
<strong>Kolleg</strong>s (Neu) dienen (im Rahmen der schulversuchsweise angeordneten Abweichung der einschlägigen<br />
SchOG-Bestimmungen) als Sonderform der höheren technisch-gewerblichen Lehranstalten<br />
dem Erwerb höherer fachlicher und gegebenen Falls allgemeiner Bildung, die<br />
- zur Ausübung eines höheren Berufes auf technischem und gewerblichem Gebiet in der<br />
industriellen und gewerblichen Wirtschaft befähigt und<br />
- zur Hochschulreife führt, soferne diese nicht schon vorher erworben wurde.<br />
Absolventen von höheren Schulen erhalten im <strong>Kolleg</strong> ergänzend das Bildungsgut einer Höheren<br />
technischen oder gewerblichen Lehranstalt, das zur Ausübung eines höheren Berufes auf<br />
technischem und gewerblichem Gebiet in der industriellen und gewerblichen Wirtschaft befähigt.<br />
Sie schließen mit einer Diplomprüfung ab.<br />
Absolventen von facheinschlägigen Fachschulen erhalten im <strong>Kolleg</strong> das Bildungsgut einer<br />
Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt, das zur Ausübung eines höheren Berufes<br />
auf technischem und gewerblichem Gebiet in der industriellen und gewerblichen Wirtschaft<br />
befähigt und zur Hochschulreife führt. Sie schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung<br />
ab. Dies gilt auch <strong>für</strong> Absolventen facheinschlägiger gewerblich-technischer (einschließlich<br />
kunstgewerblicher) Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen.<br />
Ib. Aufnahmevoraussetzungen<br />
Personen mit erfolgreich abgelegter Reifeprüfung einer berufsbildenden höheren Schule<br />
anderer Art oder einer sonstigen höheren Schule bzw. mit erfolgreich abgelegter<br />
Abschlussprüfung einer facheinschlägigen vierjährigen Fachschule erfüllen die<br />
Aufnahmevoraussetzungen in das <strong>Kolleg</strong>-Neu ohne Aufnahmsprüfung.<br />
Personen mit Berufsberechtigung (Lehrabschluss) oder mit abgeschlossener dreijähriger<br />
oder nicht facheinschlägiger (insbesondere Werkstätte, bautechnisches Praktikum)<br />
Fachschule erwerben die Aufnahmevoraussetzungen mit erfolgreicher Ablegung einer<br />
schriftlichen u/o mündlichen Aufnahmsprüfung (Deutsch, lebende Fremdsprache, Mathematik,<br />
Fachtheorie, Fachpraxis) oder nach erfolgreicher Absolvierung eines dem <strong>Kolleg</strong>-Neu<br />
vorausgehenden Vorbereitungs-Moduls gemäß Anlage 3.0 oder eines zusätzlich vorausgehenden<br />
einschlägigen Fachbildungs-Moduls, wobei im letzteren Falle Allgemeinbildungs-Defizite<br />
durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren sind.<br />
Ic. Fachrichtungsübergreifende Bildungsziele<br />
Zur Erfüllung der im Alltag, im Berufsleben oder im Studium gestellten Aufgaben sollen<br />
Absolventen der <strong>Kolleg</strong>s-Neu über Fachkompetenz (Kenntnis der mit dem Berufsfeld zusammenhängenden<br />
fachlichen Inhalte in Theorie und Praxis), Methodenkompetenz (Fähigkeit, Informationen<br />
zu beschaffen und Problemlösungen zu planen, geeignete Lösungsmethoden auszuwählen<br />
und durchzuführen), Sozialkompetenz (Fähigkeit zu Kooperation und Kommunikation,<br />
Teamfähigkeit) sowie Selbstkompetenz (Fähigkeit zu aktiver Lebens- und Berufsgestaltung,<br />
zu Selbstorganisation, Eigeninitiative und Weiterbildung) verfügen.<br />
Im Sinne dieses umfassenden Kompetenzbegriffes sollen die Absolventen der <strong>Kolleg</strong>e-Neu die<br />
im Folgenden genannten Qualifikationen erreichen:<br />
- ingenieurmäßige Sachkenntnisse, wie sie der Alltag, das Berufsleben oder das Studium<br />
erfordern hinsichtlich dem Stand der Technik, der in der Berufspraxis anzuwendenden<br />
Rechtsvorschriften, Normen und Fachgepflogenheiten und der im Fachgebiet einzusetzenden<br />
und zu bedienenden Geräte;<br />
- Beobachten und Bewerten der Vorgänge, Sachverhalte und Prozesse, sprachlich und<br />
schriftlich in korrektem Deutsch und einer Fremdsprache, sowie in mathematisch-informationswissenschaftlicher<br />
Symbolik;<br />
- Erwerb der <strong>für</strong> die Ausübung eines Handwerkes, eines gebundenen Gewerbes oder einer<br />
industriellen Tätigkeit erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse<br />
und Umsetzen der erworbenen Fachkenntnisse im Wirtschaftsleben;<br />
- sprachliche, mathematisch-geometrische, naturwissenschaftliche und fachliche Kenntnisse,<br />
die zum selbständigen Studium der Fachliteratur und zur Kommunikation in deutscher<br />
und englischer Sprache befähigen;
7<br />
- Mitwirkung im öffentlichen Geschehen und im Kulturleben, Bekenntnis zur Mit- und<br />
Selbstbestimmung in der Demokratie, Verantwortungsbewusstsein bezüglich Gesellschaft<br />
und Umwelt entwickeln und Zusammenarbeit innerhalb der europäischen Union und mit anderen<br />
Staaten;<br />
- Bekenntnis zu sozial- und umweltverträglichem Leistungsbegriff und Wahrung der<br />
Gesundheit und Leistungsfähigkeit durch Lebensform, Freizeitkultur und Weiterbildung,<br />
Bereitschaft, diese Grundsätze auch auf ihre Mitarbeiter zu übertragen und im Sinne<br />
eines modernen offenen Führungsstiles zu fördern.<br />
Id. Fachrichtungsspezifische Bildungsziele<br />
Siehe die jeweiligen Anlagen mit der Bezeichnung “Anlage 3.x.x“.<br />
Ie. Unterrichtsprinzipien<br />
Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung sind Schulen zusätzliche Aufgaben gestellt, die in<br />
den Unterrichtsprinzipien zusammengefasst sind. Dazu gehören: die Gesundheitserziehung,<br />
die Medienerziehung, die politische Bildung, die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen<br />
und Männern, die Umwelterziehung, die umfassende Lan<strong>des</strong>verteidigung sowie die Wirtschafts-<br />
und Konsumentenerziehung.<br />
II. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN<br />
IIa. Allgemeine Bestimmungen<br />
Schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen gemäß Schulorganisationsgesetz eröffnen in dem vorgegebenen<br />
Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den <strong>Lehrplan</strong> geregelten<br />
Inhalte <strong>des</strong> Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und<br />
Arbeitsformen, der Lernorganisation sowie der Organisation von Ausbildungsangeboten. Für<br />
eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfsund<br />
Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort<br />
sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.<br />
Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden,<br />
der Schulpartner insgesamt sowie <strong>des</strong> schulischen Umfel<strong>des</strong> orientierten Konzeptes.<br />
Die schulautonomen <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden<br />
und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten<br />
der Schule zu beachten.<br />
Schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen haben auf das allgemein bildende, das fachtheoretische<br />
und fachpraktische Ausbildungsziel <strong>des</strong> <strong>Lehrplan</strong>es, die damit verbundenen gewerblichen Berechtigungen<br />
sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen <strong>des</strong> Schulwesens<br />
Bedacht zu nehmen.<br />
IIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel<br />
Durch schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen können im Bereiche der Pflichtgegenstände (ausgenommen<br />
ist der Pflichtgegenstand "Religion") Abweichungen von der Stundentafel unter<br />
Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:<br />
1. In jedem Pflichtgegenstand ist es zulässig, die Verteilung der vorgeschriebenen<br />
Gesamtwochenstundenzahl auf die vorgesehenen Semester und entsprechend die Verteilung<br />
<strong>des</strong> Lehrstoffs zu verändern.<br />
2. Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann, ohne<br />
völligen Entfall, pro Semester um durchschnittlich drei Semester-Wochenstunden<br />
(gemessen an der Dauer der Ausbildung) reduziert werden, um - im Höchstausmaß der<br />
Reduktionen - zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen und/oder das<br />
Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.<br />
3. In jedem Semester kann ein Pflichtgegenstand mit einem bezüglich Fachgebiet und<br />
Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt<br />
werden; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefassten<br />
Pflichtgegenstände hervorgehen.<br />
4. Anstelle <strong>des</strong> Pflichtgegenstan<strong>des</strong> Englisch kann eine andere lebende Fremdsprache<br />
festgelegt werden.<br />
Unter Einhaltung der Gesamtstunden kann die Vermittlung <strong>des</strong> <strong>Lehrplan</strong>es im Semester auf<br />
bis zu 40 Wochenstunden erweitert werden.<br />
Gemäß § 1 Abs. 4 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung besteht die Möglichkeit,<br />
Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen zur Verfügung stehender Ressourcen (unter Bedachtnahme<br />
auf den jeweiligen <strong>Lehrplan</strong> sowie allfällige schulautonome Reduktionen der<br />
Stundentafel) schulautonom festzulegen.
8<br />
Ferner können durch schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen Freigegenstände und unverbindliche<br />
Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im <strong>Lehrplan</strong> vorgesehenen<br />
Freigegenständen und Förderunterrichtsbereichen vorgesehen werden.<br />
IIc. Bestimmungen über alternative Ausbildungs-Module<br />
Soweit die Lehrpläne alternative Ausbildungs-Module vorsehen, sind die an der Schule zu<br />
führenden Ausbildungs-Module durch schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen festzulegen. Mehrere<br />
Ausbildungs-Module können auch als alternative Pflichtgegenstandsbereiche festgelegt<br />
werden.<br />
IId. Bestimmungen bezüglich Lehrstoff und Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen<br />
Soweit im Rahmen schulautonomer <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen im jeweiligen <strong>Lehrplan</strong> nicht enthaltene<br />
Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Unterrichtsgegenstände vorgesehen<br />
werden, <strong>für</strong> die dieser <strong>Lehrplan</strong> keinen Lehrstoff enthält, haben die schulautonomen <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen<br />
auch die diesbezüglichen Bestimmungen zu enthalten. Sofern durch die<br />
schulautonomen <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen ein höheres Stundenausmaß vorgesehen wird, als <strong>für</strong><br />
den Fall <strong>des</strong> Nichtbestehens schulautonomer <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen im jeweiligen <strong>Lehrplan</strong><br />
vorgeschrieben wird, können durch die zusätzlichen <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen zusätzliche Bildungs-<br />
und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze vorgesehen<br />
werden.<br />
Bei der Schaffung zusätzlicher und der Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist<br />
auf das fachliche Ausbildungsziel <strong>des</strong> <strong>Lehrplan</strong>es und die folgenden Richtlinien zu achten:<br />
Richtlinien <strong>für</strong> die Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen<br />
Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung<br />
regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.<br />
Richtlinien <strong>für</strong> den Lehrstoff:<br />
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig<br />
vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung <strong>des</strong> Stundenausmaßes abgedeckt<br />
werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:<br />
Fachgebiet "Fremdsprache":<br />
Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand Englisch analogen Gestaltung<br />
<strong>des</strong> Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).<br />
Fachgebiet "Persönlichkeitsbildung":<br />
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch allgemein bildende, musische oder berufsbezogene<br />
Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe siehe § 7 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes).<br />
Fachgebiet "Wirtschaft und Technik":<br />
Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung<br />
vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe II).<br />
Fachgebiet "Recht und Politische Bildung":<br />
Unterrichtsangebote, die die rechtlichen Pflichtgegenstände vor allem im Hinblick auf die<br />
selbständige Ausübung eines Handwerkes oder gebundenen Gewerbes bzw. die politische Bildung<br />
vertiefen (Lehrverpflichtungsgruppe III).<br />
Fachgebiet "Umwelt":<br />
Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in<br />
allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).<br />
Fachgebiet "Spezielle Fachtheorie":<br />
Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote<br />
mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).<br />
Fachgebiet "Projekt":<br />
Unterrichtsangebote mit gegenstandsübergreifende Vertiefung in der Fachrichtung unter<br />
Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter<br />
bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).<br />
Fachgebiet "Allgemeine Fachtheorie":<br />
Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen<br />
(Lehrverpflichtungsgruppe II).<br />
Richtlinien <strong>für</strong> die didaktischen Grundsätze:
9<br />
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit,<br />
die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen,<br />
ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt,<br />
ist Projektunterricht - auch semesterübergreifend oder geblockt - zu empfehlen.<br />
IIe. Fernunterricht<br />
Durch schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen<br />
werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen <strong>des</strong> Fernunterrichtes erfolgt,<br />
wobei das Ausmaß <strong>des</strong> Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten<br />
und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in<br />
einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die <strong>für</strong> den Bildungsgang<br />
erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der<br />
Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase<br />
hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung <strong>des</strong> Lehrstoffes<br />
anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form<br />
<strong>des</strong> Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und androgogisch zu betreuen<br />
sind. In hie<strong>für</strong> geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung<br />
der Sozialphase dienen.<br />
III. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE<br />
IIIa. Lehrstoffaufbereitung<br />
Zur Erreichung <strong>des</strong> allgemeinen Bildungszieles soll von der Vorbildung der Studierenden<br />
ausgegangen werden und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der jeweiligen<br />
Fachrichtung und <strong>des</strong> jeweiligen Ausbildungs-Moduls ausgewählt werden.<br />
Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen<br />
Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation empfiehlt es<br />
sich, problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen<br />
innerhalb eines Gegenstan<strong>des</strong> sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist <strong>für</strong><br />
die Festigung <strong>des</strong> Lehrstoffes sowie <strong>für</strong> die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten<br />
von hoher Bedeutung.<br />
Entscheidend <strong>für</strong> den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen<br />
Form und dem jeweiligen Abstraktionsniveau entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen<br />
Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von<br />
den Lehrern selbst hergestellt werden.<br />
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten<br />
ist die Zusammenarbeit der Lehrer unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der<br />
Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form<br />
von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.<br />
Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpassung <strong>des</strong> Unterrichts an den aktuellen<br />
Stand der Technik setzt voraus, dass der Lehrer seine fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
stets weiterentwickelt. Dem <strong>Lehrplan</strong> kann daher nur die Bedeutung eines richtungsweisenden<br />
Rahmens zukommen.<br />
IIIb. Unterrichtsorganisation<br />
Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweisen sich <strong>für</strong> die Vorbereitung<br />
auf die berufliche Situation als besonders nützlich und sollen so angelegt sein,<br />
dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beitragen. Der Umgang<br />
mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose<br />
sind <strong>für</strong> den Lernfortschritt und <strong>für</strong> spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.<br />
Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Ferialpraktika<br />
fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie<br />
in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.<br />
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines<br />
Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstan<strong>des</strong><br />
durch mehrere Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens<br />
unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrer im Hinblick auf<br />
eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen anzustreben ist.<br />
Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können zur Konzentration <strong>des</strong> Unterrichtes<br />
einzelne Unterrichtsgegenstände gemäß SchUG § 4 Abs. 2, BGBl.Nr.77/1985 idgF. aneinander<br />
anschließen.<br />
IIIc. Unterrichtsordnung
10<br />
Für die semesterweise geführten Tagesformen gilt das SchUG. Davon abweichend sind unter<br />
Ausnützung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten (§ 78 SchUG) die Bestimmungen <strong>des</strong><br />
BMUK-Rundschreibens Nr. 52 / 1997 anzuwenden.<br />
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT<br />
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 <strong>des</strong> Religionsunterrichtsgesetzes)<br />
a) Katholischer Religionsunterricht<br />
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984 bzw. BGBl. Nr. 416/1989 (katholischen<br />
Religionsunterrricht an berufsbildenden höheren Schulen bzw. an <strong>Kolleg</strong>s).<br />
b) Evangelischer Religionsunterricht<br />
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.<br />
c) Altkatholischer Religionsunterricht<br />
Im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a <strong>des</strong> Religionsunterrichtsgesetzes<br />
idgF. geführt; demgemäß ist der <strong>Lehrplan</strong> <strong>für</strong> den Religionsunterricht der Oberstufe<br />
der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.<br />
d) Islamischer Religionsunterricht<br />
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.<br />
e) Israelitischer Religionsunterricht<br />
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß<br />
anzuwenden.<br />
f) Neuapostolischer Religionsunterricht<br />
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.<br />
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage<br />
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.<br />
h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht<br />
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.<br />
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht<br />
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.<br />
j) Buddhistischer Religionsunterricht<br />
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.<br />
V. GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE: BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE AUFTEILUNG DES<br />
LEHRSTOFFS AUF DIE SEMESTER<br />
PFLICHTGEGENSTÄNDE (Allgemeine Grundlagen)<br />
DEUTSCH UND KOMMUNIKATION<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen:<br />
- die Standardsprache schriftlich und mündlich beherrschen;<br />
- Informationsmittel zur Aussprache, Rechtschreibung, Grammatik und in Ausdrucksweise<br />
gewandt handhaben sowie allgemeine kulturelle und fachspezifische Informationen gezielt<br />
erschließen können;<br />
- die Qualitäten literarischer Werke erfassen können und zu ihrer Bewertung fähig sein<br />
und Einblick in Inhalte anderer Kunstformen gewinnen;<br />
- am öffentlichen, insbesondere am kulturellen Leben teilhaben und es in Wort und Schrift<br />
mitgestalten können;<br />
- Medien als Institution, Wirtschaftsfaktor, Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeit<br />
verstehen sowie mit ihnen zu bewußtem, kritischem und mitbestimmendem Umgang<br />
im gesamten Lebensbereich fähig sein;<br />
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen<br />
Bereich (Diskussionen, Arbeitsbesprechungen und Konferenzen) entwickeln, bewältigen<br />
und leiten, Sachverhalte adressatenadäquat und situationsgerecht dokumentieren und<br />
präsentieren sowie mit Texten aus der Berufspraxis selbständig und kritisch umgehen<br />
können;
11<br />
- Sprache und nonverbale Signale gezielt einsetzen, Emotionen in der Diskussion kontrollieren<br />
sowie Gespräche, Vorträge und Präsentationen, auch mit technischen Hilfsmitteln<br />
in deutscher und englischer Sprache führen können;<br />
- Verfahren der Arbeits- und Lerntechnik anwenden können.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r:<br />
Sprachrichtigkeit:<br />
Praxisorientierte Anwendung der normgerechten Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung,<br />
Bedeutung und Anwendung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke;<br />
Sprachstrukturen (Identifizierung, Anwendung); Festigung und Erweiterung; Wortschatz und<br />
Sprachstrukturen.<br />
Mündliche Kommunikation:<br />
Darstellung von Sachverhalten und Abläufen (Erlebtes, Gehörtes, Gesehenes, Gelesenes) in<br />
Standardsprache; Telefonat, Referat, Einstellungsgespräch, Diskussion; Charakterisieren;<br />
Analysieren; Argumentieren; Kommentieren; Präsentieren, Appellieren; Ansuchen, Exzerpt,<br />
Protokoll; Grundlagen der Kommunikation; freies Gestalten.<br />
Schriftliche Kommunikation:<br />
Praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Lebenslauf, Stellenbewerbung); kreative<br />
Textformen.<br />
Literatur, Kunst und Gesellschaft:<br />
Themen aus dem Erlebnisbereich der Studierenden in Literatur und anderen Kunstformen<br />
(Themen, Motive, formale Aspekte; Beschreiben, Erklären, Interpretieren von Texten);<br />
literarische Gattungen; kulturgeschichtlicher Überblick von der Aufklärung bis ins 20.<br />
Jahrhundert; gesellschaftsrelevante Themenkreise in Literatur und anderen Kunstformen<br />
(Themen, Motive, formale Aspekte; Beschreiben, Erklären, Interpretieren von Texten).<br />
Medien:<br />
Massenmedien (Arten, Funktionen); Werbung und Konsum; Informationsquellen (Nachschlagwerke,<br />
Institutionen; Bibliotheksnutzung); Gestaltungskriterien, Manipulationsgefahren;<br />
journalistische Ausdrucksformen; Ausdrucksformen der Werbung.<br />
Arbeits- und Lerntechnik:<br />
Lernpsychologie; Lesetechnik; Prüfungsvorbereitung; Arbeits- und Lernbehelfe;<br />
Gruppenarbeit; Lernen im Selbststudium, Zeitplanung; Arbeitsplatzgestaltung; Informationsbeschaffung.<br />
3. und 4. S e m e s t e r:<br />
Kommunikation, Rhetorik und Redetechnik:<br />
Rede- und Referatsvorbereitung, Sprachformulierungen, moderne Präsentationshilfen.<br />
Präsentation:<br />
Technischer und strategischer Aufbau, Gestaltung mit Präsentationsmitteln, technische<br />
Hilfsmittel, Präsentationsunterlagen.<br />
Moderation:<br />
Diskussionsführung, Zusammenfassen von Statements, Zeit- und Konfliktmanagement.<br />
Fremdsprache:<br />
Festigung und Vertiefung der fremdsprachlichen Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift;<br />
Fachvokabularium; Abfassen von Abstracts.<br />
Ein bis zwei Schularbeiten je Semester, bei Bedarf auch zwei- oder dreistündig.<br />
WIRTSCHAFT UND RECHT<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen:<br />
- die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge<br />
<strong>für</strong> die Produktion im Fachbereich kennen,<br />
- die <strong>für</strong> die Unternehmensführung einschlägigen Rechtsvorschriften einschließlich der<br />
Vorschriften <strong>für</strong> Ausbilder im Lehrlingswesen kennen,<br />
- die Grundlagen <strong>des</strong> betrieblichen Rechnungswesens und der Vertragstechnik kennen,<br />
- staatsbürgerliche und verfassungsmäßige Prinzipien und Handlungsweisen kennen.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r:<br />
Österreichisches Rechtssystem und Bun<strong>des</strong>verfassung:
12<br />
Grundsätze der Bun<strong>des</strong>verfassung; Parlamant, Bun<strong>des</strong>regierung und Bun<strong>des</strong>präsident; Gesetzgebung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung),<br />
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren), Kontrolle der Staatsgewalt.<br />
Volkswirtschaftslehre:<br />
Österreichische Wirtschaftsordnung; Markt und Preis; Geld und Währung; Budgetpolitik;<br />
europäische Integration.<br />
Rechnungswesen:<br />
Grundlagen der Buchhaltung und Kostenrechnung.<br />
Recht:<br />
Grundlagen aus dem ABGB und HGB im Hinblick auf die Vertragstechnik; Zahlungsverkehr,<br />
Scheck- und Wechselrecht; Grundlagen <strong>des</strong> Gewerber-, Umwelt- und Europarechts.<br />
Unternehmensführung und Unternehmerrecht:<br />
Grundlagen von Planung und Steuerung, Organisation; Absatz, Beschaffung, Logistik, Personalwesen;<br />
betriebliche Aus- und Weiterbildung; rechtliche, pädagogische und psychologische<br />
Grundlagen der Lehrlingsausbildung.<br />
ENGLISCH<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen:<br />
- allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen in der Fremdsprache auf<br />
der Basis <strong>des</strong> Hörverstehens, <strong>des</strong> Leseverstehens, <strong>des</strong> Sprechens und <strong>des</strong> Schreibens bewältigen<br />
können, wobei Kommunikationsfähigkeit und Verständlichkeit im Vordergrund zu<br />
stehen haben;<br />
- Informationen aus der Muttersprache in die Zielsprache und umgekehrt inhaltlich richtig<br />
vermitteln und kommentieren können;<br />
- Fälle aus der Berufspraxis unter Berücksichtigung der üblichen Kommunikationsformen<br />
mündlich und schriftlich abwickeln und an branchenüblichen Gruppenaktivitäten mit der<br />
lebenden Fremdsprache als Arbeitssprache teilnehmen können;<br />
- technische Kommunikations- und Informationsmittel situationsgerecht einsetzen und sich<br />
dabei moderner Präsentations- und Moderationstechniken bedienen können.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r:<br />
Allgemeine Kommunikationsthemen:<br />
Integration bisheriger Kommunikationserfahrungen; Themen, die dem Wissen, dem Können und<br />
den Interessen der Studierenden entsprechen.<br />
Beruflich relevante Kommunikationsthemen:<br />
Technische Sachverhalte der Fachrichtung; naturwissenschaftliche und mathematische Sachverhalte.<br />
Wortschatz und sprachliche Strukturen:<br />
Integration von Vorkenntnissen; Wiederholung und Ergänzung der <strong>für</strong> die Ausdrucksfähigkeit<br />
zu den Kommunikationsthemen erforderlichen Grundgrammatik sowie <strong>des</strong> entsprechenden Wortschatzes.<br />
Allgemeine Kommunikationsthemen:<br />
Themen aus dem sozialen Umfeld der Studierenden; EU-bezogene und aktuelle Themen.<br />
Beruflich relevante Kommunikationsthemen und -techniken:<br />
Naturwissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Sachverhalte; Begriffe, Methoden, Prozesse,<br />
Produkte und Normen der Fachrichtung; Kurzreferate.<br />
Wortschatz und sprachliche Strukturen:<br />
Erweiterung <strong>des</strong> <strong>für</strong> die Ausdrucksfähigkeit zu den jeweiligen Kommunikationsthemen erforderlichen<br />
Wortschatzes und der erforderlichen Sprachstrukturen.<br />
Zwei Schularbeiten je Semester, bei Bedarf auch zwei- oder dreistündig.<br />
ANGEWANDTE MATHEMATIK<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen:<br />
- die <strong>für</strong> die Berufspraxis und <strong>für</strong> weiterführende Studien notwendigen mathematischen Begriffe,<br />
Denkweisen und Methoden kennen und anwenden können;
13<br />
- einfache Sachverhalte in Natur, Technik und Wirtschaft mit mathematischen Modellen beschreiben<br />
und analysieren sowie Modellösungen gewinnen und interpretieren können;<br />
- die Mathematik als Werkzeug zur Infomationsgewinnung und zur Kommunikation im technisch-naturwissenschaftlichen<br />
Bereich einsetzen können;<br />
- mathematische Sachverhalte darstellen und Verfahren begründen können;<br />
- moderne Hilfsmittel zielführend einsetzen können.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r:<br />
Algebra:<br />
Zahlenbereiche; Rechnen mit Variablen und Termen; Vektoren (Darstellung, Betrag, Addition,<br />
Subtraktion, Multiplikation mit einem Skalar); lineare Gleichungen, Formelumwandlungen,<br />
lineare Gleichungssysteme; quadratische Gleichungen, imaginäre Zahlen; komplexe<br />
Zahlen; Exponentialgleichungen.<br />
Numerisches Rechnen:<br />
Darstellung von Zahlen, Darstellungsfehler, Abschätzen von Ergebnissen.<br />
Funktionen:<br />
Lineare Funktion; Potenz- und Wurzelfunktion; Interpretieren von Tabellen; direkte und<br />
indirekte Proportionalität; Umkehrfunktion; Quadratische Funktion; Exponential- und logarithmische<br />
Funktion; allgemeine Sinusfunktion, Summensätze.<br />
Geometrie:<br />
Elemente der analytischen Geometrie (rechtwinkeliges Koordinatensystem, Punkt, Strecke,<br />
Gerade); Stereometrie; Schrägrisse ebenflächiger Körper; Trigonometrie <strong>des</strong> rechtwinkeligen<br />
Dreieckes; Trigonometrie <strong>des</strong> schiefwinkeligen Dreieckes; Darstellung einfacher Flächen<br />
und Körper in Auf-, Grund- und Kreuzriß.<br />
Analysis:<br />
Zahlenfolgen; Differenzengleichungen; Wirtschaftsmathematik (Zins- und Zinseszinsrechnung);<br />
Grenzwert, Stetigkeit; Differentialrechnung (Differenzen- und Differentialquotient,<br />
Ableitungsregeln, Anwendungen der Differentialrechnung); Integralrechnung (bestimmtes<br />
und unbestimmtes Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen der Integralrechnung);<br />
Funktionenreihen; Funktionen in zwei unabhängigen Variablen, partielle<br />
Ableitung; gewöhnliche Differentialgleichungen.<br />
Lineare Algebra und Geometrie:<br />
Matrizen (Operationen, Anwendungen), Determinanten; Geraden und Ebenen; Kegelschnitte in<br />
Hauptlage; Normal- und Zentralprojektion.<br />
Praktische Mathematik (wahlweise ein Themenbereich):<br />
Häufigkeitsverteilung; Kenngrößen; Wahrscheinlichkeit (Additions- und Multiplikationssatz);<br />
diskrete und stetige Verteilungen, induktive Statistik (Parameterschätzung, Signifikanzprüfung);<br />
Planungsmathematik (lineare Optimierung, graphentheoretische Verfahren,<br />
Netzplantechnik); statistische Qualitätssicherung; Fehler- und Ausgleichsrechnung.<br />
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfen, rechnerunterstütztes<br />
Arbeiten in der Mathematik.<br />
Zwei Schularbeiten je Semester, bei Bedarf auch zwei- oder dreistündig.<br />
ANGEWANDTE INFORMATIK<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen:<br />
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen<br />
kennen und diese Geräte bedienen können;<br />
- Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen sowie<br />
einfache Probleme der Berufspraxis mit Hilfe einer Programmiersprache lösen können;<br />
- Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können;<br />
- die gesellschaftlichen Auswirkungen <strong>des</strong> Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung<br />
kennen.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r:<br />
Informationsverarbeitungssysteme:<br />
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten; Betriebssysteme; Bedienung.
14<br />
Standardsoftware:<br />
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation; Graphik und Präsentationssoftware; Datenbankanwendungen;<br />
fachspezifische Produkte.<br />
Programmieren:<br />
Lösung einfacher Probleme durch Algorithmen; Umsetzung in Programme.<br />
Programmentwicklung:<br />
Methoden <strong>des</strong> Softwareentwurfes.<br />
Kommunikationstechnik:<br />
Netzwerke; Informationstechnologie (Internetrecherche, -gestaltung, -wartung; Online-<br />
Dienste; Java-Programmierung).<br />
Informatik und Gesellschaft:<br />
Auswirkungen der Informatik auf Menschen, Arbeitswelt und Gesellschaft; Datenschutz.<br />
PFLICHTPRAKTIKUM<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen die im fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht erworbenen<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Berufspraxis <strong>des</strong> Fachgebietes anwenden können.<br />
Lehrstoff:<br />
Das Gesamtausmaß <strong>des</strong> in der unterrichtsfreien Zeit zu absolvierenden Pflichtpraktikums<br />
hat min<strong>des</strong>tens acht Wochen zu betragen, wobei bereits erbrachte facheinschlägige Praxis<br />
anrechenbar ist. Über die ausgeübten Tätigkeiten und die erworbenen Erfahrungen ist vom<br />
Studierenden ein selbst verfasster Praktikumsbericht an den Abteilungsvorstand zu übermitteln.<br />
FREIGEGENSTÄNDE<br />
ZWEITE LEBENDEN FREMDSPRACHE<br />
(Französisch, Italienisch, Spanisch, Serbokroatisch, Ungarisch)<br />
Siehe den Pflichtgegenstand Englisch sinngemäß.<br />
Siehe Verordnung BGBl.37/1989<br />
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN<br />
LEIBESÜBUNGEN<br />
FÖRDERUNTERRICHT<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene Studierende sollen Kenntnisse und<br />
Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe <strong>des</strong> betreffenden<br />
Pflichtgegenstan<strong>des</strong> ermöglichen.<br />
Lehrstoff:<br />
Wie im jeweiligen Semester <strong>des</strong> entsprechenden Pflichtgegenstan<strong>des</strong> unter Beschränkung auf<br />
jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.
SFKZ: 8020<br />
15<br />
LEHRPLAN DES VORBEREITUNGS-MODULS FÜR KOLLEGS<br />
TECHNISCH-GEWERBLICHER UND KUNSTGEWERBLICHER FACHRICHTUNGEN<br />
I. STUNDENTAFEL 1)<br />
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)<br />
Semester- Lehrver-<br />
Pflichtgegenstände Wochen- pflichtungs- UPIS<br />
stunden gruppe<br />
1. Deutsch ........................ 3 I D<br />
2. Englisch ....................... 3 I E1<br />
3. Angewandte Mathematik .......... 3 I AM<br />
4. Angewandte Physik und Chemie .... 2 II APHC<br />
5. Fachtheoretische Grundlagen 2) ... 7 I FTGL<br />
6. Fachpraktische Grundlagen 2) ..... 7 Va FPGL<br />
7. Technisches Zeichnen ........... 3 III TZ<br />
Gesamtsemesterstundenzahl ....... 28<br />
Anlage 3.0<br />
1) Durch schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen <strong>des</strong> Abschnittes<br />
III abgewichen werden.<br />
2) Der Inhalt der fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen ist schulautonom im Hinblick auf<br />
den jeweiligen <strong>Kolleg</strong>lehrplan festzulegen.<br />
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL<br />
Aufgabe <strong>des</strong> Vorbereitungs-Moduls <strong>für</strong> <strong>Kolleg</strong>s-Neu ist es, dass mit <strong>des</strong>sen erfolgreicher<br />
Absolvierung Personen mit Berufsberechtigung (Lehrabschluss) oder mit abgeschlossener<br />
dreijähriger oder zum angestrebten <strong>Kolleg</strong>-Neu nicht facheinschlägiger Fachschule die Aufnahmevoraussetzung<br />
ohne Aufnahmsprüfung erwerben.<br />
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN<br />
Es gelten die Bestimmungen <strong>des</strong> Abschnittes II. der Anlage 3. sinngemäß. Darüber hinaus<br />
kann die Vermittlung <strong>des</strong> <strong>Lehrplan</strong>es unter Einhaltung der Anzahl der Gesamtstunden auch<br />
auf bis zu zwei Semester ausgedehnt werden.<br />
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE<br />
Es gelten die Bestimmungen <strong>des</strong> Abschnittes III. der Anlage 3. sinngemäß.<br />
V. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE: BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN<br />
DEUTSCH<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen<br />
- die Verkehrssprache mündlich und schriftlich vertiefen;<br />
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen bewältigen können;<br />
- zweckmäßige Lernmethoden anwenden und Informationen zielorientiert beschaffen können.<br />
Lehrstoff:<br />
Sprachnormen:<br />
Aussprache, Rechtschreibung, Wort- und Satzlehre, Zeichensetzung.<br />
Sprachgestaltung:<br />
Wiedergabe gelesener, gehörter und erlebter einfacher Sachverhalte und Abläufe in freier<br />
Rede und in schriftlicher Form; zielbezogene Kurzfassung; Stellenbewerbung; Lebenslauf;<br />
Strukturierung einfacher Sachverhalte (Ober- und Unterbegriffe, Definition); Schreiben<br />
und Erklären von Fremdwörtern und fachsprachlichen Ausdrücken; Arbeitsanleitung (mündlich<br />
und schriftlich); Schriftverkehr (einfache Geschäftsfälle).<br />
Mündliche Kommunikation:<br />
Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen; Zusammenfassen und Präsentieren von<br />
Gelesenem und Gehörtem; Kommentieren, Beurteilen und Argumentieren von Graphiken und<br />
Schaubildern; Sach- und Beziehungsebene, nichtsprachliche Signale; Projektpräsentation.
16<br />
Arbeitstechniken:<br />
Informationsbeschaffung, Informationsauswertung; Benützung von Nachschlagewerken,<br />
Stoffsammlungen und Exzerpieren wesentlicher Sachverhalte; Lerntechniken.<br />
Medien:<br />
Arten und Funktion der Massenmedien; Ausdrucksformen, Gestaltungskriterien und Manipulationsmittel<br />
von Massenmedien; Analyse von Medieninhalten.<br />
2 Schularbeiten.<br />
ENGLISCH<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen<br />
- einfache englische Texte, vor allem auch mit technischem Inhalt, unter Verwendung von<br />
Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können;<br />
- einfache Sachverhalte <strong>des</strong> Alltags und der Berufswelt in verständlichem Englisch mündlich<br />
und schriftlich beschreiben und diskutieren können.<br />
Lehrstoff:<br />
Wortschatz und sprachliche Strukturen:<br />
Integration von Vorkenntnissen; Aufbau und Anwendungen.<br />
Kommunikation:<br />
Elementare allgemeine Verständigung; Sach- und berufsbezogene Themenstellungen; Verfassen<br />
praxisbezogener Texte (Fax, Memos, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kurzinformation <strong>für</strong><br />
fremdsprachige Kunden), Übertragen von Bedienungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen in<br />
die Muttersprache, Umgang mit Kunden.<br />
Hilfsmittel <strong>des</strong> Spracherwerbs:<br />
Wörterbücher, Lexika, Lernprogramme; Glossare; gezielte Verwendung; Softwareprodukte zum<br />
Spracherwerb; Fachterminologie.<br />
2 Schularbeiten.<br />
ANGEWANDTE MATHEMATIK<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen<br />
- die <strong>für</strong> die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und<br />
statistischen Verfahren kennen und anwenden können;<br />
- moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen können.<br />
Lehrstoff:<br />
Grundrechenoperationen:<br />
Rechnen mit Konstanten und Variablen, Verhältnissen und Proportionen; Prozent- und<br />
Schlussrechnungen; einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis; Potenzen und<br />
Wurzeln.<br />
Numerik:<br />
Numerisches Rechnen; Gebrauch der in der Praxis <strong>des</strong> jeweiligen Fachbereiches üblichen<br />
Rechenhilfsmittel.<br />
Geometrie:<br />
Dreieck, Viereck, Kreis; Flächenberechnungen; Pythagoräischer Lehrsatz, Ähnlichkeit;<br />
Trigonometrie <strong>des</strong> rechtwinkligen Dreiecks; Elemente der Trigonometrie; Volums- und Oberflächenberechnung<br />
einfacher Körper; räumliche Darstellungen; Anwendungen der technischen<br />
Praxis.<br />
Funktionen:<br />
Funktionsgraph; lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen und deren grafische<br />
Darstellung; Potenz- und Polynomfunktionen mit praktischen Anwendungen; Kreisfunktionen;<br />
Anwendungen im Fachgebiet.<br />
Algebra:<br />
Algebraische und grafische Lösungsverfahren.<br />
Statistik:<br />
Datenmengen; statistische Kenngrößen; Anwendung auf die Auswertung von Messungen im<br />
Fachgebiet.
17<br />
Rechenverfahren <strong>des</strong> Fachgebietes und Ausbildungszweiges.<br />
2 Schularbeiten.<br />
ANGEWANDTE PHYSIK UND CHEMIE<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen:<br />
- physikalische Methoden verstehen und in physikalisch-technischen Aufgabenstellungen<br />
(Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren) mit mathematischer Symbolik<br />
anwenden können;<br />
- die <strong>für</strong> den persönlichen Lebensraum und die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten<br />
und Methoden der Chemie kennen sowie die da<strong>für</strong> bedeutsamen chemischen Produktions- und<br />
Entsorgungstechniken kennen;<br />
- die Bedeutung <strong>des</strong> Lebensraumes Boden, Luft, Wasser, Kreisläufe in der Natur, sowie deren<br />
Veränderungen durch anthropogene Einflüsse erkennen können.<br />
Lehrstoff:<br />
Allgemeine Physik:<br />
Grundlagen der Mechanik (Statik, Kinematik, Dynamik, Schwingungen und Wellen), der Elektrizität<br />
(elektrisches und magnetisches Feld, Gleichstrom, Wechselstrom); ausgewählte<br />
Kapitel der Optik, der Wärmelehre und der Atomphysik (Strahlenschutz).<br />
Allgemeine Chemie:<br />
Aufbau der Materie; chemische Reaktionen; organische und anorganische Grundstoffe.<br />
Ökologie:<br />
Ökosphäre und Ökosysteme (Luft, Wasser, Boden), Kreisläufe, Gleichgewichte, Umweltschutz.<br />
FACHTHEORETISCHE GRUNDLAGEN<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen:<br />
- die <strong>für</strong> den Fachbereich erforderlichen Grundkenntnisse beherrschen;<br />
- entsprechende Berechnungen im Fachbereich durchführen können.<br />
Lehrstoff:<br />
Fachtheoretischer Überblick auf mittlerem Niveau; Modellvorstellungen und Berechnungen<br />
von konkreten Aufgabenstellungen aus dem entsprechenden Fachbereich.<br />
FACHPRAKTISCHE GRUNDLAGEN<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen:<br />
- die <strong>für</strong> den Fachbereich erforderlichen Grundfertigkeiten beherrschen;<br />
- entsprechende Arbeiten im Fachbereich durchführen können.<br />
Lehrstoff:<br />
Fachpraktische Arbeiten und Aufgabenstellungen aus dem entsprechenden Fachbereich auf<br />
mittlerem Niveau; Sicherheitsvorkehrungen; Arbeitsdokumentation.<br />
TECHNISCHES ZEICHNEN<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen:<br />
- sich mit konstruktiven Skizzen verständlich machen können;<br />
- fachgerechte Dokumente und Fertigungsunterlagen unter Einbeziehung der facheinschlägigen<br />
Vorschriften und Normen ökonomisch erstellen können.<br />
Lehrstoff:<br />
Plandarstellung:<br />
Normgerechte Zeichentechnik, Bemaßung, Beschriftung; Schaubilder;<br />
Normgerechte Plan-, Werk- und Fertigungszeichnungen.
SFKZ: 8091/8092 (Allgemein-/Fachbildungs-Modul)<br />
102<br />
LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR<br />
O P T O M E T R I E<br />
I. STUNDENTAFEL 1)<br />
Anlage 3.1.6<br />
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)<br />
Wochenstunden Lehrver-<br />
A. Pflichtgegenstände pflich- UPIS<br />
Semester Summe tungs-<br />
1 2 3 4 gruppe<br />
A.1 Stamm–Modul<br />
1. Religion .......................... 1 1 1 1 4 III R (.)<br />
2. Deutsch und Kommunikation 2) ....... - - 2 2 4 I DUK<br />
3. Wirtschaft und Recht .............. 3 3 - - 6 III WIR3<br />
4. Angewandte Physik ................. 2 2 2 2 8 II APH<br />
5. Chemie und Biochemie .............. 2 2 3 3 10 II CBC<br />
6. Technologie ....................... 2 2 2 2 8 I TE1<br />
7. Betriebstechnik ................... - - 3 3 6 I BET<br />
8. Projektstudien 3) .................. - - 4 4 8 I PRS<br />
9. Laboratorium ...................... 4 4 6 6 20 I LA1<br />
10. Anatomie und Physiologie .......... 2 2 2 2 8 II APHY<br />
11. Pathologie <strong>des</strong> Auges .............. 2 2 2 2 8 I PAAU<br />
12. Technische Optik .................. 3 3 3 3 12 I TO<br />
13. <strong>Optometrie</strong> ........................ 3 3 4 4 14 I OPME<br />
Alternative Einstiegs-Module 4) .... 14 14 - - 28<br />
Gesamtwochenstundenzahl ........... 38 38 34 34 144<br />
A.2 Alternative Einstiegs-Module 4)<br />
Allgemeinbildungs-Modul<br />
0.1 Deutsch und Kommunikation ......... 3 3 - - 6 I DUK<br />
0.2 Englisch .......................... 4 4 - - 8 I E1<br />
0.3 Angewandte Mathematik ............. 5 5 - - 10 I AM<br />
0.4 Angewandte Informatik ............. 2 2 - - 4 I AINF<br />
Wochenstundenzahl ................. 14 14 - - 28<br />
Fachbildungs-Modul<br />
0.5 Technische Optik .................. 3 3 - - 6 I TO<br />
0.6 <strong>Optometrie</strong> ........................ 3 3 - - 6 I OPME<br />
0.7 Laboratorium ..................... 3 3 - - 6 I LA1<br />
0.8 Werkstätte ........................ 5 5 - - 10 Va WE5A<br />
Wochenstundenzahl ................. 14 14 - - 28<br />
Pflichtpraktikum ......... min<strong>des</strong>tens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit<br />
Wochenstunden Lehrver-<br />
B. Freigegenstände, unverbindliche pflich- UPIS<br />
Übungen und Förderunterricht Semester Summe tungs-<br />
1 2 3 4 gruppe<br />
B.1 Freigegenstände<br />
Zweite lebende Fremdsprache ....... - - 2 2 4 I F,..<br />
B.2 Unverbindliche Übungen<br />
Leibesübungen ..................... 2 2 2 2 8 IVa LU<br />
B.3 Förderunterricht<br />
Deutsch, Englisch, Angew. Mathematik,<br />
Fachtheoretische Pflichtgegenstände
103<br />
1) Durch schulautonome <strong>Lehrplan</strong>bestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen <strong>des</strong> Abschnittes<br />
III abgewichen werden.<br />
2) Einschließlich Fremdsprache im 3. und 4. Semester.<br />
3) Einschließlich angewandter EDV.<br />
4) Alternativen <strong>für</strong> Maturanten bzw. Absolventen einschlägiger vierjähriger Fachschulen.<br />
Siehe Anlage 3.<br />
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL<br />
Fachlich spezifisches Bildungsziel:<br />
Das <strong>Kolleg</strong> <strong>für</strong> <strong>Optometrie</strong> vermittelt Kenntnisse hinsichtlich interdisziplinärem<br />
Zugang zu den das Fachgebiet berührenden physikalische und technologischen<br />
Grundlagen, sowie schwerpunktmäßig die spezifische Physiologie, technische<br />
Optik, eigentliche <strong>Optometrie</strong>, Vermessung der Sehkraft, Anfertigung und Bearbeitung<br />
optischer Gläser Brillen, sowie deren Reparatur und Wartung.<br />
Siehe Anlage 3.<br />
Siehe Anlage 3.<br />
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDS ÄTZE<br />
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT<br />
V. BILDUNG- UND LEHRAUFGABEN DER UNTERRICHTSGEGENST ÄNDE;<br />
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE SCHULSTUFEN<br />
A. Pflichtgegenstände<br />
„Deutsch und Kommunikation“, „Wirtschaft und Recht“, „Englisch“, „Angewandte<br />
Mathematik“ und „Angewandte Informatik“:<br />
Siehe Anlage 3.<br />
4. ANGEWANDTE PHYSIK<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen<br />
- die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den<br />
Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären<br />
können,<br />
- in den <strong>für</strong> das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende<br />
Kenntnisse besitzen.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r :<br />
Wärmelehre:<br />
Temperatur, Temperaturmessung; Dehnung, Wärme und Wärmemessung;<br />
Wärmeübergänge, Elektrowärme.<br />
Mechanische Schwingungen und Wellen:<br />
Charakteristische Eigenschaften; Akustik einschließlich Infraschall und Ultraschall.<br />
Lichttechnik:<br />
Lichttheorie, lichttechnische Größen und Einheiten, Fotometrie, Farbmessung;<br />
Temperaturstrahlung, Lumineszenz, technische Lichtquellen; Beleuchtung am Arbeitsplatz.<br />
Optik:<br />
Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).<br />
3. und 4. S e m e s t e r :<br />
Magnetismus:
104<br />
Elektromagnetismus; Elektromagnetische Induktion; Generator, Motor; magnetische<br />
Eigenschaften der Stoffe.<br />
Elektrizität:<br />
Ladung, elektrisches Feld, Spannung, Strom, Arbeit, Leistung, Elektronenleiter,<br />
Halbleiter.<br />
Quantenphysik:<br />
Lichtelektrischer Effekt, Laser, Elektronenoptik.<br />
5. CHEMIE UND BIOCHEMIE<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen<br />
- die Kausalzusammenhänge bei chemischen Prozessen verstehen und die <strong>für</strong> die<br />
Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze beherrschen,<br />
- über die Vermittlung der chemischen Grundlagen technischer und biologischer<br />
Vorgänge zu verantwortungsbewusster Verwendung chemischer Substanzen in der<br />
Berufsarbeit gelangen.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r :<br />
Chemische Reaktionen:<br />
Reaktionsenergie, chemisches Gleichgewicht, Katalyse.<br />
Ionenlehre:<br />
Säuren, Basen, pH-Wert, Salze, Elektrolyte, Puffer.<br />
Elemente und Verbindungen:<br />
Halogene, Stickstoff, Phosphor, Kohlenstoff, Silizium und technische Silikate.<br />
Metalle:<br />
Metalleigenschaften, technisch wichtige Metalle; Spannungsreihe, Korrosion,<br />
Elektrochemie.<br />
Organische Chemie:<br />
Kohlenwasserstoffe, Reaktionen organischer Verbindungen; Alkohole, Carbonyle,<br />
Carbonsäuren; Fette und Lipoide, Tenside.<br />
3. und 4. S e m e s t e r :<br />
Kunststoffe:<br />
Einteilung, Herstellung und Eigenschaften, Verarbeitung.<br />
Farbstoffchemie:<br />
Farbstoffe, fotochemische Reaktionen.<br />
Biochemie:<br />
Kohlehydrate, Aminosäuren, Eiweißstoffe; Enzyme; Stoffwechselreaktionen.<br />
Umwelttechnik:<br />
Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen; Energieprobleme, Recycling.<br />
Kontaktlinsenchemie:<br />
Chemie <strong>des</strong> Tränenfilms, Hornhautstoffwechsel; CL-Materialien.<br />
Pharmazie:<br />
CL-Reinigungs- und Pflegemittel; Arzneimittelgesetz.<br />
Hygiene:<br />
Grundbegriffe der Mikrobiologie, Sterilisation, Desinfektion, Konservierung;<br />
Personalhygiene und Betriebshygiene.<br />
Wirkstoffe:<br />
Vitamine, Hormone; Prinzip der Pharmakonwirkung; Grundbegriffe der Toxikologie.
105<br />
6. TECHNOLOGIE<br />
Bildungs- und Lehraufgaben:<br />
Studierende sollen<br />
- die physikalischen Eigenschaften in der Optik verwendeten Werk stoffe und die<br />
Technologien ihrer Verarbeitung sowie die dabei zu beachten den<br />
Sicherheitsvorschriften kennen.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r :<br />
Anorganische Gläser:<br />
Bestandteile, Herstellung, Materialparameter; Formgebung, Oberfl ächenbearbeitung,<br />
Fertigung von Brillengläsern; Glashärtung, Entspiegelung.<br />
Spezialgläser in der Optik:<br />
Farbgläser, fototrope Gläser, kristalline Werkstoffe.<br />
Hilfsstoffe:<br />
Kitte und Klebstoffe, Schleif- und Poliermittel, Lösungsmittel.<br />
Metallische Werkstoffe:<br />
Einteilung, Eigenschaften; Legierungen; Methoden der Metallbearbeitung; Korrosionsschutz;<br />
Werkzeugmetalle.<br />
Metalle <strong>für</strong> Brillenfassungen:<br />
Trägermetalle, Beschichtungen; Lötverfahren, Lötwerkstoffe.<br />
Metallspiegel:<br />
Arten, Funktion, Eigenschaften.<br />
3. und 4. S e m e s t e r :<br />
Kunststoffe:<br />
Strukturen und Eigenschaften, Arten, Verarbeitungsmethoden; Kunststoffe <strong>für</strong><br />
Brillenfassungen; Bearbeitung, Kleben und Schweißen von Kunststoffen.<br />
Organische Gläser:<br />
Eigenschaften, Verarbeitung, Anwendungen; Beschichten und Färben von Kunststoffgläsern.<br />
Fertigungsverfahren <strong>für</strong> optische und mechanische Teile:<br />
Herstellung optischer Flächen, Bearbeitung mechanischer Teile, Montage optischer<br />
und mechanischer Teile.<br />
Kontaktlinsenmaterialien:<br />
Anforderungen, Eigenschaften; Materialien <strong>für</strong> harte und weiche CL; Materialparameter<br />
und Messverfahren; Herstellung von Kontaktlinsen, Oberfl ächenveränderung.<br />
Hilfsstoffe der CL-Optik:<br />
Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Benetzungsmittel; Schleif- und Polier mittel.<br />
7. BETRIEBSTECHNIK<br />
Bildungs- und Lehraufgaben:<br />
Studierende sollen<br />
- die Bedeutung der Organisation im Betrieb, insbesondere <strong>für</strong> Rationalisierungsmaßnahmen<br />
genau kennen,<br />
- Zusammenhänge innerhalb eines Betriebes identifizieren und bewährte Methoden<br />
der Analyse, Planung und Kontrolle anwenden können,<br />
- sich gegenüber Kunden und Mitarbeitern unter Berücksichtigung deren Individualität,<br />
ihren Wünschen und Bedürfnissen sowie <strong>des</strong> Unternehmenszieles entsprechend<br />
verhalten können,
106<br />
- aus Rechtsvorschriften (Berufsbildung) bzw. betrieblichen Erfordernissen Ausbildungspläne<br />
<strong>für</strong> die Lehrlingsausbildung und <strong>für</strong> die innerbetriebliche Fortbildung<br />
erstellen können,<br />
- sein fachliches Wissen und Können wirksam vermitteln können,<br />
- die <strong>für</strong> die Ausbildung und Führung von Mitarbeitern wesentlichen gesetzlichen<br />
Vorschriften kennen.<br />
Lehrstoff:<br />
3. und 4. S e m e s t e r :<br />
Betriebsorganisation:<br />
Aufbau- und Ablauforganisation.<br />
Produktionsorganisation:<br />
Produktentwicklung und -gestaltung, Materialwirschaft, Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung<br />
und –steuerung.<br />
Kostenrechnung:<br />
Kostenarten, Kostenstelle, Kostenträger, Kalkulation, Wirschaftlichkeitrechnung,<br />
Investitionsrechnung.<br />
Mitarbeiterführung und Mitarbeiterausbildung:<br />
Pädagogik, Psychologie, Soziologie, betriebliche Ausbildung, Rechtsvorschriften.<br />
Arbeitsstudium:<br />
Arbeitsgestaltung, Ergonomie, Zeitwesen.<br />
Personalwirtschaft:<br />
Anforderungsermittlung, Entlohnung.<br />
Qualitätssicherung:<br />
Systeme der Qualitätssicherung, Stichproben- und Zuverlässigkeitsprüfung, Auswertungsverfahren.<br />
Verkauf und Marketing:<br />
Kundenberatung, Psychosoziologie.<br />
Planungsmethodik:<br />
Netzplantechnik.<br />
8. PROJEKTSTUDIEN<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen<br />
- Methoden zur Planung und Überwachung von Projekten beherrschen,<br />
- bei der Durchführung der Projekte das Gruppenziel unterstützen und die <strong>für</strong><br />
ihn geeignetste Rolle erkennen und ausfüllen,<br />
- Konflikte handhaben können und Verantwortung übernehmen,<br />
- durch Erfolgserlebnisse bei der Planung und Abwicklung von Projekten sowie<br />
bei der Zusammenarbeit in der Gruppe Freude an der Bewältigung von Aufgaben<br />
der Berufspraxis empfinden.<br />
Lehrstoff:<br />
3. und 4. S e m e s t e r :<br />
Projekt(e) aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände "Chemie und<br />
Biochemie", "Technische Optik", "<strong>Optometrie</strong>", "Technologie", "Betriebstechnik".<br />
9. LABORATORIUM<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen<br />
- die in der Praxis <strong>des</strong> Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben sowie<br />
Anpassungen lösen und dokumentieren können,
107<br />
- die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und<br />
beachten,<br />
- Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten sowie die Ergebnisse interpretieren<br />
können,<br />
- mit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen können und die<br />
da<strong>für</strong> erforderliche Software herstellen und anwenden können,<br />
- Prokjekte planen und abwickeln können.<br />
Lehrstoff:<br />
1. bis 4. S e m e s t e r :<br />
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände "Chemie und Biochemie",<br />
"Technische Optik", "<strong>Optometrie</strong>" und "Technologie"; Planung, Abwicklung und<br />
Protollierung von Projekten gemäß den Anforderungen der Praxis.<br />
10. ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen<br />
- detailliert den Aufbau und die Funktion <strong>des</strong> menschlichen Au ges und allgemein<br />
die Struktur <strong>des</strong> Gesamtorganismus kennen und die das Sehen be treffenden<br />
anatomischen und physiologischen Probleme der Berufspraxis l ösen können.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r :<br />
Anatomie und Physiologie der Organe und Organsysteme:<br />
Kreislaufsystem, Atmung, Blut, Immunsystem, Verdauung, zentrales peripheres und<br />
vegetatives Nervensystem, Urogenitaltrakt.<br />
Pathologie und Pathophysiologie:<br />
Infektionserreger, Entzündung, Störung der Durchblutung, Pathophysiologie <strong>des</strong><br />
Kapillarsystems, De- und Regeneration von Geweben.<br />
Seh-relevante Anatomie, Histologie, Physiologie, Pathophysiologie:<br />
Augenlider, Tränenapparat, Bindehaut, äußere und innere Augenmuskeln, Orbita,<br />
Sklera, Cornea, Iris, Kammerbuchten, Chorioidea, Linse, Glask örper.<br />
3. und 4. S e m e s t e r :<br />
Seh-relevante Anatomie, Histologie, Physiologie, und Pathophysiologie:<br />
Pigmentepithel, Retina, N. Opticus, zentrale Sehbahn mit Sehrinde.<br />
Sehprozess:<br />
Der Sehprozess soll äußerst detailliert und im vollem Umfang besprochen werden.<br />
Physiologie und Pathophysiologie bezüglich Kontaktlinsenanpassung:<br />
Spezielle Kapitel der Anatomie und Histologie der Augenlider, Cornea und Bindehaut;<br />
spezielle Kapitel der Physiologie und Pathophysiologie der Tr änenflüssigkeit,<br />
Cornea und Bindehaut.<br />
11. PATHOLOGIE DES AUGES<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen<br />
- die abnormen Veränderungen <strong>des</strong> menschlichen Auges und seiner Funktionen<br />
gründlich kennen,<br />
- einschlägige Probleme der Berufspraxis, insbesondere der Leistung Erster<br />
Hilfe und der Überweisung an den Facharzt, lösen können.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r :<br />
Funktionsprüfungen und Untersuchungsmethoden <strong>des</strong> Auges:<br />
Untersuchung <strong>des</strong> Gesichtsfel<strong>des</strong> peripher und zentral, der Dunkeladaption, <strong>des</strong><br />
Farbsinnes, Elektroretionographie, Ultraschalluntersuchungen <strong>des</strong> Auges (Bio metrie),<br />
Untersuchungsmethoden <strong>des</strong> Nystagmus, der Tränenfunktion, Fluoreszenzan-
108<br />
giographie, Messung <strong>des</strong> Augeninnendrucks; Untersuchungsmethoden <strong>für</strong> Phorien und<br />
Strabismus; Untersuchungen <strong>des</strong> Augenhintergrun<strong>des</strong> (direkte, indirekte<br />
Ophthalmoskopie, Kontaktglasuntersuchung), Exophthalm ometrie;<br />
Missbildung <strong>des</strong> Auges, Erkrankung der Lider, der tränenbildenden und tränenabführenden<br />
Organe, Veränderungen der Zusammensetzung der Tränen und Tränensekretion,<br />
grüner Star (Ursachen und Formen <strong>des</strong> grünen Stars), Symptome am Auge bei<br />
Allgemeinerkrankungen und Diagnostik von Allgemeinerkrankungen durch die augenärztlichen<br />
Untersuchungen; Phorie und Strabismus (Ursachen, Formen, soziale Bedeutung);<br />
Erkrankung der Bindehaut und der Hornhaut <strong>des</strong> Auges.<br />
3. und 4. S e m e s t e r :<br />
Spezielle Pathologie <strong>des</strong> Auges:<br />
Erkrankungen der Bindehaut und der Hornhaut <strong>des</strong> Auges, besondere Ber ücksichtigung<br />
von Schädigungen durch Kontaktlinsen, Differenzialdiagnose <strong>des</strong> roten Auges<br />
(Konjunktivitis, Iritis, Glaucom), grauer Star mit Therapie und Opera tionsmethoden,<br />
Korrektur der Aphakie (Starglas, Kontaktlinse, intraoculare Linse), Ver änderung<br />
<strong>des</strong> Glaskörpers <strong>des</strong> Auges (Mouches volantes, hintere Glaskörperabhebung,<br />
Blutungen), Netzhaut (Gefäßveränderungen, Symptomatik der Netzhautablösung oder<br />
der beginnenden Netzhautablösung, pathologische Veränderungen und deren Vorstadien<br />
der Arterien und Venen, Degeneration der Netzhaut, insbesondere der Maculadegeneration),<br />
Retinitis pigmentosa, Erkrankungen <strong>des</strong> Sehnervs und der optischen<br />
Wahrnehmungsbahn (Nervenfasern der Retina, <strong>des</strong> Nervus opticus, Chiasma n. optici,<br />
Tractus opticus, cerebraler Anteil);<br />
Hirntumoren und deren ophthalmologische Symptomatik; Erkrankungen der Orbita<br />
(Tumoren, endokrine Symptomatik, Entzündungen); Verletzungen <strong>des</strong> Auges, Therapie<br />
und kontaktlinsenoptische Versorgung, Vererbung von Augenleiden; Arbeits- und<br />
Sozialmedizin im Hinblick auf das Auge (berufliche Eignung, zB. Bildschirm arbeit,<br />
Arbeitsplatzgestaltung, Berufsschäden), Sehschwachen<strong>für</strong>sorge; Veränderung<br />
<strong>des</strong> Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen); Wirkung und Nebenwirkung von<br />
Medikamenten; Erste Hilfe bei Augenverletzungen; Vererbung von Augenkrankheiten<br />
(zB. Glaucom, Albinismus, Retinopathia pigmentosa, Farbsinnstörungen); Toxische<br />
Erscheinungen.<br />
Grundlagen der Augenchirurgie:<br />
Cataract (Intraocularlinse), Glaucom, Retina (Laser); Refraktive Augenchirurgie.<br />
12. TECHNISCHE OPTIK<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
Studierende sollen<br />
- die physikalischen Gesetze der Optik und die Konstruktions grundlagen optischer<br />
Geräte beherrschen, Anwendungen optischer Geräte und Verfahren kennen sowie<br />
einschlägige Aufgaben lösen können.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r :<br />
Optische Bauelemente:<br />
Linsen, Linsensysteme, Prismen, Blenden; Abbildung durch optische Systeme, Berechnungen<br />
optischer Linsen; Abbildungsfehler (Arten, Ursache und Wirkung).<br />
Optische und optometrische Geräte:<br />
Lupe, Objektive, Fernrohre; Scheitelbrechwertmesser, Refraktometer sowie zugehörige<br />
Messverfahren.<br />
Fertigungsmethoden:<br />
Fertigung von optischen Bauelementen und deren Montage zu optischen Systemen.<br />
Vergrößernde Sehhilfen:<br />
Arten, Aufbau, Auswahl und Anpasskriterien.<br />
Optische Geräte:<br />
Fernrohre und geodätische Instrumente (Aufbau, Funktion, Anwendung).<br />
Mikroskop:
109<br />
Aufbau, Auflösung, Beleuchtungsverfahren, Anwendung.<br />
3. und 4. S e m e s t e r :<br />
Optometrische Untersuchungsgeräte:<br />
Augenspiegel, Skiaskope, Keratometer, Spaltlampenmikroskope (Aufbau, Funktion,<br />
Herstellung, Anwendung).<br />
Berechnungen optischer Systeme:<br />
Strahldurchrechnung, Optimierung, Bewertung.<br />
Optische Bildaufnahme und Wiedergabegeräte:<br />
Objektive, Bildträger, Wiedergabesysteme.<br />
Optometrische Untersuchungsgeräte und optische Messtechnik:<br />
Fotometer, Interferometer, Spektrometer.<br />
Bewertung der Bildqualität:<br />
Kontrastmessung, -berechnung, Darstellung der Abbildungsfehler, Transmissionsmessung.<br />
Bildverstärkung:<br />
Aktive, passive Verfahren und Wandlerverfahren.<br />
Vergütung:<br />
Antireflexvergütung, Verspiegelung, Laserschutz, Interferenzfilter.<br />
Lasertechnik:<br />
Laserlichtquellen, Anwendungen <strong>des</strong> Lasers, Holographie.<br />
Elektronenmikroskopie.<br />
13. OPTOMETRIE<br />
Bildungs- und Lehraufgaben:<br />
Studierende sollen<br />
- die Vorgänge bei der Anfertigung von Sehbehelfen, die Verfahren zur Messung<br />
<strong>des</strong> Brechwertes unter Berücksichtigung der Sehfunktionen <strong>des</strong> menschlichen Auges<br />
sowie die zur Anpassung von Kontaktlinsen erforderlichen Vorg änge kennen,<br />
- bei der Anfertigung von Sehbehelfen der Refraktion und der Anpassung von Kontaktlinsen<br />
und den hygienischen Erfordernissen entsprechend vor gehen.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r :<br />
Refraktionsraum:<br />
Größe, Gestaltung und Ausstattung.<br />
Sehorgan:<br />
Sehschärfe, Binokularsehen; Netzhautkorrespondenz, Führungsauge, Fusion; Stereosehen;<br />
Refraktionsanomalien, Stellungsanomalien, Konvergenz, Farbsehen, Kontrastempfindlichkeit.<br />
Inspektion <strong>des</strong> Auges:<br />
Beobachtungsbereiche, Anwendung optometrischer Geräte zur Inspektion, Anamnese.<br />
Subjektive Refraktion:<br />
Bestimmung der Vollkorrektion, Korrektion <strong>des</strong> Astigmatismus.<br />
Brillenanpassung und -fertigung:<br />
Brillengewicht, Auflagefläche und Hautdruck; Anpassung von Brillenbügeln.<br />
Brillengläser:<br />
Arten und Auswahlkriterien, Praxisregeln <strong>für</strong> die Zentrierung.<br />
Objektive Refraktion:
110<br />
Verfahren, Fehlerquellen und deren Beseitigung; Vergleich zwischen subjektiver<br />
und objektiver Refraktion.<br />
Refraktionsmessgeräte:<br />
Aufbau,Funktion, Arten, Handhabung und Anwendungsmöglichkeiten.<br />
Binokulare Korrektur:<br />
Binokularer Abgleich; Feststellung und Korrektion der Heterophorien (Methoden,<br />
Hilfsmittel, Maßnahmen); Orthoptik (Methoden, Hilfsmittel, Maßnahmen).<br />
Bestimmung der Nahbrille:<br />
Messverfahren und Methoden; Einstärken- und Mehrstärkengläser;<br />
Brillenauswahl und Brillenanpassung.<br />
3. und 4. S e m e s t e r :<br />
Individuelle Refraktion:<br />
Voraussetzungen, Gesprächsführung, Bewertung der alten Brille, objetive und subjektive<br />
Brillenglasbestimmung, monokulare und binokulare Pr üfung, Nahprüfung.<br />
Brillenfassung und Brillenglas:<br />
Physiologische, ästhetische, kosmetische und optische Gesichtspunkte; Berücksichtigung<br />
von Gesichtsform, Farbtyp und Persönlichkeit.<br />
Ergoptometrie:<br />
Grundsätzliche Aspekte, Reaktionen auf extreme Belastungen bei hohen Seh anforderungen,<br />
Bedeutung von Sehfehlern, Komponenten <strong>des</strong> Sehvermögens in Abhängigkeit<br />
von verschiedenen Faktoren, Auswahlkriterien von Sehbehelfen und deren Anpassung.<br />
Sehbehelfe <strong>für</strong> Sehschwache:<br />
Durchführung der Prüfung <strong>für</strong> die Ferne und Nähe, Auswahlkriterien und Anpassung<br />
der vergrößernden Sehhilfen.<br />
Kontaktlinse:<br />
Verordnen von Kontaktlinsen; Sehberatung über das Tragen von Kontaktlinsen;<br />
Schulung in der Hygiene, Reinigung und Pflege der Kontaktlinsen; Abgeben und<br />
Verordnen von Kontaktlinsen <strong>für</strong> spezielle Verwendung, Bildschirmarbeit, Farbfehlsichtigkeit<br />
und Führen von Kraftfahrzeugen.<br />
Anpassen von Kontaktlinsen:<br />
Grundlagen, Spaltlampentechnik, Kontrolle und Sitzbeurteilung, Vermessen der<br />
Hornhautform.<br />
Kontaktlinsenanpassraum:<br />
Größe, Gestaltung und Ausstattung.<br />
Kontaktlinse und Auge:<br />
Korrektionswirkung, augenoptisches System, Topografie der Hornhaut, Aufbau und<br />
Widerstandsfähigkeit <strong>des</strong> vorderen Augenabschnittes, Verträglichkeit von Kontaktlinsen;<br />
Optische Unterschiede zwischen Brillenglas- und Kontaktlinsenkorrektur.<br />
Anwendungsmöglichkeiten <strong>für</strong> Kontaktlinsen:<br />
Optische, kosmetische und medizinisch-therapeutische.<br />
Spezielle Anpassfälle:<br />
Astigmatismus, Keratokonus, Keratoglobus; Anpassung auf Transplantaten, Korrektur<br />
irregulärer Hornhäute und bei Augenverletzungen, Sonderfälle.<br />
Kontaktlinsen-Nacharbeit:<br />
Geräte und Fertigkeiten.<br />
Bildungs- und Lehraufgabe:<br />
WERKSTÄTTE
111<br />
Studierende sollen<br />
- die <strong>für</strong> die Berufspraxis erforderlichen Fähigkeiten bei der Handhabung und<br />
Justierung von Geräten und Sehbehelfen erlangen, mit Techniken in Messen und<br />
Prüfen vertraut gemacht werden sowie praktische Anwendungen von Mess geräten<br />
und Messverfahren kennen lernen.<br />
Lehrstoff:<br />
1. und 2. S e m e s t e r :<br />
Übungen und Arbeiten aus dem Themenbereich der Pflichtgegenst ände "<strong>Optometrie</strong>"<br />
und "Technischer Optik" unter besonderer Berücksichtigung der Brillenanpassung<br />
und -fertigung gemäß den praktischen Erfordernissen sowie dem Entwicklungsstand<br />
der Technik.<br />
Siehe Anlage 3.<br />
PFLICHTPRAKTIKUM<br />
C. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN, FÖRDERUNTERRICHT<br />
Siehe Anlage 3.