24.02.2013 Aufrufe

Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 3 ... - BaFin

Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 3 ... - BaFin

Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 3 ... - BaFin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Pflichtveröffentlichung</strong><br />

<strong>gemäß</strong> <strong>§§</strong> <strong>34</strong>, <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz<br />

Aktionäre der ABIT Aktiengesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt au-<br />

ßerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die Hinweise im <strong>Abs</strong>chnitt "Hinweise für<br />

ausländische Aktionäre" der Angebotsunterlage beachten.<br />

Angebotsunterlage<br />

Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot<br />

(Barangebot)<br />

der<br />

GFKL Financial Services Aktiengesellschaft<br />

Limbecker Platz 1, D-45127 Essen<br />

an die Aktionäre der<br />

ABIT Aktiengesellschaft<br />

Robert-Bosch-Straße 1, D-40668 Meerbusch<br />

________________<br />

zum Erwerb der von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen<br />

Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 und Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2003 zum Preis<br />

von EUR 4,00 je Stückaktie der ABIT AG<br />

Annahmefrist 10. Oktober 2003 bis 19. Dezember 2003<br />

International Securities Identification Number (ISIN) DE0005122501<br />

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 512250<br />

________________


2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Zusammenfassung des Angebots..............................................................................................5<br />

2. Beteiligte Unternehmen..............................................................................................................7<br />

2.1 Beschreibung der Bieterin und der GFKL-Gruppe, insbesondere der phinware<br />

AG .................................................................................................................................7<br />

2.1.1. Beschreibung der Bieterin und der GFKL-Gruppe...........................................7<br />

2.1.2. Beschreibung der phinware AG .......................................................................8<br />

2.2 Beschreibung der Zielgesellschaft ................................................................................9<br />

2.3 Beteiligung der Bieterin an der ABIT AG.....................................................................10<br />

2.4 Übermittlung der Angebotsunterlage an den Vorstand der ABIT AG .........................11<br />

3. Hintergrund und Zielsetzung des Angebots .............................................................................11<br />

3.1 Zusammenführung der phinware AG mit der ABIT AG...............................................11<br />

3.1.1. <strong>Abs</strong>chluss einer Grundsatzvereinbarung zwischen der Bieterin, phinware<br />

AG und ABIT AG ............................................................................................11<br />

3.1.2. Wesentliche weitere rechtliche Schritte der Zusammenführung der<br />

phinware AG und der ABIT AG ......................................................................13<br />

3.1.3. Gründe der Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT AG ....................13<br />

3.1.4. Erwerb einer Kontrollmehrheit der Bieterin an der ABIT AG..........................<strong>14</strong><br />

3.2 <strong>Abs</strong>ichten der Bieterin im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der ABIT<br />

AG, die Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane, die Arbeitnehmer und deren<br />

Vertretungen................................................................................................................<strong>14</strong><br />

3.2.1. Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen der ABIT AG ...<strong>14</strong><br />

3.2.2. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane, Arbeitnehmer und deren<br />

Vertretungen...................................................................................................15<br />

4. Das Angebot.............................................................................................................................15<br />

4.1 Gegenstand des Angebots..........................................................................................15<br />

4.2 Angebotspreis..............................................................................................................15<br />

4.2.1. Mindestangebotspreis ....................................................................................15<br />

4.2.2. Angemessenheit des Angebotspreises..........................................................16<br />

4.2.3. Kein Einfluss der Unternehmenswertrelation aus der Verschmelzung auf<br />

die angemessene Gegenleistung...................................................................16<br />

4.3 Bedingungen ...............................................................................................................17<br />

4.3.1. Aufschiebende Bedingung .............................................................................17<br />

4.3.2. Ausfall / Verzicht auf die Bedingung ..............................................................17<br />

4.4 Annahmefrist ...............................................................................................................17<br />

4.4.1. Beginn und Ablauf der Annahmefrist .............................................................17<br />

4.4.2. Verlängerung der Annahmefrist .....................................................................18<br />

4.4.3. Weitere Annahmefrist.....................................................................................18<br />

4.5 Annahme und Abwicklung des Angebots....................................................................18<br />

4.5.1. Annahmeerklärung und Umbuchung .............................................................18<br />

4.5.2. Weiterer Inhalt der Erklärungen bei Annahme des Angebots........................19<br />

4.5.3. Rechtsfolgen der Annahmeerklärung.............................................................20<br />

4.5.4. Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises ..............................20<br />

4.5.5. Durchführung des Angebots bei einer Annahme innerhalb der weiteren<br />

Annahmefrist ..................................................................................................20<br />

4.5.6. Rückabwicklung bei Ausfall der aufschiebenden Bedingung.........................21<br />

4.5.7. Handel mit zum Verkauf eingereichten Aktien ...............................................21<br />

4.6 Kosten und Spesen .....................................................................................................21<br />

4.7 Rücktrittsrecht..............................................................................................................21<br />

4.7.1. Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots...................................................21<br />

4.7.2. Rücktrittsrecht bei konkurrierenden Angeboten .............................................22<br />

4.7.3. Wirksamwerden des Rücktritts.......................................................................22<br />

5. Finanzierung des Angebots......................................................................................................22<br />

5.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Angebots ...............................22<br />

5.2 Finanzierungsbestätigung ...........................................................................................22<br />

6. Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Bieterin............................................................................................................23<br />

6.1 GFKL Financial Services AG.......................................................................................23<br />

6.2 GFKL-Gruppe ..............................................................................................................24


3<br />

6.2.1. Bilanzielle Auswirkungen................................................................................25<br />

6.2.2. Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung ....................................26<br />

7. Kartellrechtliche und sonstige Verfahren .................................................................................26<br />

8. Vorteile für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der ABIT AG............................................26<br />

9. Situation der Aktionäre der ABIT AG, die das Angebot nicht annehmen.................................26<br />

10. Begleitende Bank .....................................................................................................................27<br />

11. Veröffentlichungen, Erklärungen und Mitteilungen ..................................................................27<br />

12. Erklärung der Übernahme der Verantwortung .........................................................................28<br />

13. Anwendbares Recht .................................................................................................................28<br />

<strong>14</strong>. Steuerlicher Hinweis.................................................................................................................28


Hinweise für ausländische Aktionäre<br />

4<br />

Durchführung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />

Dieses freiwillige öffentliche Übernahmeangebot ("Angebot" oder "Übernahmeangebot") der GFKL<br />

Financial Services AG ("Bieterin" oder "GFKL") ist ein den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs-<br />

und Übernahmegesetzes ("WpÜG") unterliegendes Übernahmeangebot im Sinne von § 29<br />

<strong>Abs</strong>. 1 WpÜG. Es richtet sich an alle Aktionäre der ABIT Aktiengesellschaft ("Zielgesellschaft" oder<br />

"ABIT AG"), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 9850.<br />

Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt.<br />

Die Durchführung als öffentliches Angebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist<br />

nicht beabsichtigt. Es sind folglich keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen<br />

oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland beantragt oder veranlasst worden. Aktionäre der ABIT AG können folglich die Anwendung<br />

ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht beanspruchen.<br />

Die Bieterin hat diese Angebotsunterlage veröffentlicht durch Bekanntgabe im Internet<br />

(http://www.gfkl.com), durch Hinweisbekanntmachung in der Börsen-Zeitung sowie durch Bereithaltung<br />

von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft ("Commerzbank"),<br />

ZGS-CMAD, DLZ 2, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main (Telefax-Nr.<br />

069/136-44598).<br />

Verbreitung der Angebotsunterlage durch Dritte<br />

Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder weiterer Informationsunterlagen<br />

kann Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland<br />

unterfallen.<br />

Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder weiterer Informationsunterlagen<br />

nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik<br />

Deutschland durch Dritte ist und wird von der Bieterin nicht gestattet. Sollte es dennoch dazu kommen,<br />

übernimmt die Bieterin keinerlei Gewähr dafür, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung<br />

dieser Angebotsunterlage mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der<br />

Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.<br />

Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen<br />

oder die das Angebot annehmen wollen und in den Anwendungsbereich kapitalmarktrechtlicher<br />

Vorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland fallen,<br />

werden aufgefordert, sich über diese kapitalmarktrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese<br />

einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb<br />

der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.<br />

Eine Verantwortung der Bieterin für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird<br />

ausdrücklich ausgeschlossen.


Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen<br />

5<br />

Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, <strong>Abs</strong>ichten und in die Zukunft<br />

gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf derzeit verfügbaren<br />

öffentlich zugänglichen Informationen und auf bestimmten Annahmen der Bieterin zum Datum dieser<br />

Angebotsunterlage, die sich in Zukunft ändern können. Im Falle einer Änderung der hier zugrunde<br />

gelegten Informationen, Planungen und Annahmen besteht – unbeschadet gesetzlicher Vorschriften<br />

nach Wertpapierhandelsgesetz ("WpHG") und WpÜG – keine Verpflichtung der Bieterin, diese Angebotsunterlage<br />

zu aktualisieren.<br />

1. Zusammenfassung des Angebots<br />

Hinweis: Die nachfolgende Zusammenfassung wird durch die weiteren in dieser Angebotsunterlage<br />

enthaltenen ausführlicheren Informationen ergänzt.<br />

Bieterin: GFKL Financial Services Aktiengesellschaft, Essen<br />

Zielgesellschaft: ABIT Aktiengesellschaft, Meerbusch<br />

Gegenstand des Angebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautendenden Stückaktien der ABIT<br />

Gegenleistung: EUR 4,00 je ABIT-Aktie<br />

AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag<br />

des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 und Gewinnberechtigung<br />

ab dem 1. Januar 2003<br />

Bedingungen: Das Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung<br />

der Hauptversammlung der ABIT AG zu dem der Hauptversammlung<br />

der ABIT AG vorzulegenden Verschmelzungsvertrag<br />

zwischen der phinware AG und der ABIT AG bis spätestens 18. Dezember<br />

2003 (einschließlich).<br />

Annahmefrist: 10. Oktober 2003 bis 19. Dezember 2003<br />

Beginn der ggf. weiteren Annahmefrist:<br />

Voraussichtlich 25. Dezember 2003


6<br />

Annahme: Die Annahme ist innerhalb der Annahmefrist (bzw. innerhalb der<br />

ggf. weiteren Annahmefrist) gegenüber einem depotführenden Kredit-<br />

oder Finanzdienstleistungsinstitut mit Sitz in der Bundesrepublik<br />

Deutschland oder einer deutschen Niederlassung des depotführenden<br />

Kreditinstituts bzw. depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens<br />

zu erklären. Sie wird mit Umbuchung der zum Verkauf<br />

eingereichten ABIT-Aktien in die ISIN DE0001262301 (WKN<br />

126230) bzw. während der weiteren Annahmefrist in die ISIN<br />

DE0001262319 (WKN 126231) wirksam.<br />

Die Annahme des Angebots über einen depotführenden Wertpapierdienstleister<br />

im Sinne von Ziffer 4.5 dieser Angebotsunterlage<br />

ist für die Aktionäre der ABIT AG kosten- und spesenfrei. Etwaige<br />

Gebühren ausländischer depotführender Wertpapierdienstleister<br />

und etwaige sonstige Gebühren und Auslagen sind von dem dieses<br />

Angebot annehmenden Aktionär zu tragen.<br />

Börsenhandel: Die während der Annahmefrist zum Verkauf eingereichten Aktien<br />

werden voraussichtlich ab dem zweiten Bankarbeitstag in Frankfurt<br />

am Main nach Beginn der Annahmefrist an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

unter der ISIN DE0001262301 (WKN 126230) im Geregelten<br />

Markt (Prime Standard) handelbar sein. Ein Handel mit nachträglich<br />

zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien (ISIN DE<br />

0001262319, WKN 126231) während der weiteren Annahmefrist ist<br />

nicht vorgesehen.<br />

International Securities Identification<br />

Number / Wertpapier-<br />

Kenn-Nummer:<br />

ABIT-Aktien: ISIN DE0005122501 (WKN 512250)<br />

Zum Verkauf eingereichte ABIT-Aktien: ISIN DE0001262301 (WKN<br />

126230)<br />

Nachträglich zum Verkauf eingereichte ABIT-Aktien: ISIN<br />

DE0001262319 (WKN 126231)<br />

Veröffentlichung: Nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

am 9. Oktober 2003 ist diese Angebotsunterlage am<br />

10. Oktober 2003 durch Bekanntgabe im Internet unter<br />

http://www.gfkl.com, durch Hinweisbekanntmachung in der Börsen-<br />

Zeitung sowie durch Bereithaltung von Exemplaren zur kostenlosen<br />

Ausgabe bei Commerzbank Aktiengesellschaft, ZGS-CMAD, DLZ 2,<br />

Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main (Telefax-Nr.<br />

069/136-44598), veröffentlicht worden. Alle Mitteilungen im Zusammenhang<br />

mit diesem Angebot werden, soweit gesetzlich nicht<br />

andere oder weitere Formen der Veröffentlichung, Bekanntgabe<br />

oder Mitteilung vorgesehen sind, im Internet unter<br />

http://www.gfkl.com und in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.


2. Beteiligte Unternehmen<br />

2.1 Beschreibung der Bieterin und der GFKL-Gruppe, insbesondere der phinware AG<br />

2.1.1. Beschreibung der Bieterin und der GFKL-Gruppe<br />

7<br />

Die GFKL Financial Services Aktiengesellschaft ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft mit<br />

Sitz in Essen, Limbecker Platz 1, 45127 Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Essen unter HRB 13522. Das Grundkapital der GFKL beträgt EUR <strong>14</strong>.188.631,00. Die GFKL ist die<br />

Obergesellschaft des GFKL Konzerns ("GFKL-Gruppe").<br />

Unternehmensgegenstand der GFKL ist der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen<br />

sowie deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie der Erwerb<br />

und die Verwaltung von Grundbesitz und sonstigen Vermögensgegenständen. Die Gesellschaft ist<br />

berechtigt, andere Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, zu erwerben sowie sich an anderen<br />

Unternehmen im In- und Ausland zu beteiligen.<br />

An der GFKL ist nach derzeitigem Kenntnisstand zu 28,9% die MLQ Investors L.P, eine mittelbare<br />

100%ige Tochtergesellschaft der Goldman Sachs Group Inc., New York, beteiligt. Ferner hält die<br />

ERGO Versicherungsgruppe AG über ihre Tochtergesellschaften VICTORIA Versicherung AG und<br />

Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG 19,7% des Aktienkapitals. Die übrigen Anteile befinden<br />

sich im Streubesitz weiterer institutioneller und privater Investoren sowie der Vorstandsmitglieder und<br />

Mitarbeiter der GFKL-Gruppe.<br />

Die GFKL-Gruppe betreibt zwei Geschäftsbereiche: den Geschäftsbereich Leasing und den Geschäftsbereich<br />

Financial Outsourcing.<br />

Im Bereich Leasing bieten die Gesellschaften der GFKL-Gruppe als <strong>Abs</strong>atzfinanzierungsgesellschaften<br />

individuelle Finanzierungslösungen für mobile Wirtschaftsgüter an. Bei diesen Wirtschaftsgütern<br />

handelt es sich um alle Arten von mobilen Investitionsobjekten, insbesondere um Fahrzeuge sowie<br />

Spezialausrüstungen und Maschinen, die im Maschinenbau, in der Druck-, Lebensmittel- und Bauindustrie<br />

sowie der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz gelangen, sowie Fitnessgeräte. Die Gesellschaften<br />

konzentrieren sich auf regionale und produktbezogene Nischenmärkte, in denen ein effektives<br />

Risikomanagement und ein besonderes Produktwissen gefordert sind. Sie sind mit über 20 Geschäftsstellen<br />

in Deutschland vertreten.<br />

Der Geschäftsbereich Leasing wird über die 100%igen Tochtergesellschaften der GFKL betrieben,<br />

die Universal Leasing GmbH, Essen (vormals: GFKL Mobilien GmbH), die Universal-Leasing-<br />

Gesellschaft mbH, Augsburg, die Universal-Vermietungs-GmbH, eine Tochtergesellschaft der Universal-Leasing-Gesellschaft<br />

mbH, Augsburg, die SBL Mobilien GmbH, Essen (vormals SchmidtBank<br />

Leasing GmbH), und die RCU Leasing GmbH & Co. KG, Essen.<br />

Im Bereich des Financial Outsourcing verwalten die Gesellschaften der GFKL-Gruppe umfangreiche<br />

Forderungsbestände für Banken, Sparkassen und andere institutionelle Investoren. Die verwalteten<br />

Forderungsportfolios bestehen im Wesentlichen aus Konsumentenkrediten, Leasing- und Mietkaufverträgen<br />

sowie grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen, aber auch aus innovativen Finanzierungsmodellen.<br />

Das Dienstleistungsspektrum umfasst die treuhänderische Verwaltung sowohl ordnungs<strong>gemäß</strong><br />

bedienter Forderungen als auch zahlungsgestörter, gekündigter oder titulierter Forderungen<br />

und üblicherweise die damit verbundene Übernahme des diesbezüglichen Rechnungs- und


8<br />

Berichtswesens. Des Weiteren werden bei auslaufenden bzw. notleidenden Objektfinanzierungsverträgen<br />

sowie bei Sicherheiten die Bewertung, Sicherstellung und Vermarktung von mobilen Investitionsgütern<br />

durchgeführt. Ein weiterer Geschäftsgegenstand ist die Refinanzierung von Leasinggesellschaften<br />

durch den Ankauf von Leasing- und Mietkaufforderungen.<br />

Der Geschäftsbereich Financial Outsourcing wird über 100%ige Tochtergesellschaften der GFKL betrieben<br />

(die Proceed Portfolio Services GmbH, die Proceed Securitization Services GmbH, die Proceed<br />

Asset Trading GmbH, jeweils mit Sitz in Essen, die phinware AG mit phinConsult Beratung und<br />

Service GmbH ("phinConsult") sowie zukünftig geplant auch über die Sirius Inkasso GmbH, jeweils<br />

mit Sitz in Düsseldorf).<br />

Die GFKL stellt im Rahmen ihrer Holdingfunktion den Tochterunternehmen Stabsfunktionen wie das<br />

Controlling und Risikomanagement, die EDV-Entwicklung sowie das Personalwesen zur Verfügung<br />

und übernimmt die Aufgabenbereiche Organisation und Betrieb, Investor und Public Relations sowie<br />

die Innenrevision.<br />

Die Tochterunternehmen der Bieterin gelten als mit dieser gemeinsam handelnde Personen im Sinne<br />

des § 2 <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG. Weitere mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen sind nicht vorhanden.<br />

Zum 30. Juni 2003 beschäftigte die GFKL-Gruppe 530 Mitarbeiter.<br />

2.1.2. Beschreibung der phinware AG<br />

Die phinware AG ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Grafenberger<br />

Allee 125, 40237 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB<br />

41207. Das Grundkapital der phinware AG beträgt EUR 238.792,00.<br />

Die phinware AG wurde 1990 als Delphin Software GmbH unter anderem von Wolfgang Tober, Mitgründer<br />

des Rechtsvorgängers der ABIT AG, gegründet und 1991 in phinware Beratung und Software<br />

GmbH umfirmiert. Im Jahr 1998 wurde die Tochtergesellschaft phinConsult Beratung und Service<br />

GmbH gegründet. Im Wege eines Formwechsels wurde die phinware Beratung und Software GmbH<br />

2001 in die phinware AG umgewandelt. Anfang 2003 wurden sämtliche Anteile an der phinware AG<br />

und der phinConsult von der GFKL übernommen.<br />

Die phinware AG bietet Software-Lösungen für das IT-gestützte Forderungsmanagement an. Das<br />

Produktportfolio teilt sich in Systeme für das privatrechtliche (Produktname "phinAMV") und das öffentlich-rechtliche<br />

(Produktname "phinAVV") Forderungsmanagement auf. Beide Produktgruppen<br />

stehen als Lizenz und als Basis für das Projektgeschäft zur Verfügung. Im Projektgeschäft werden<br />

insbesondere für Großkunden individualisierte Lösungen entwickelt. Internetdienstleistungen, insbesondere<br />

das gerichtliche Online-Mahnwesen (Produktname "OptiMahn"), bilden die dritte Säule des<br />

Portfolios.<br />

Die phinConsult erbringt überwiegend Projekt-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich<br />

Forderungsmanagement.<br />

Zum 30. Juni 2003 beschäftigten phinware AG und phinConsult zusammen 60 Mitarbeiter.


2.2 Beschreibung der Zielgesellschaft<br />

9<br />

Die ABIT AG ist eine im Geregelten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte<br />

Aktiengesellschaft mit Sitz in Meerbusch. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss<br />

unter HRB 9850 eingetragen. Das Grundkapital der ABIT AG beträgt EUR 5.415.548,00 und ist eingeteilt<br />

in 5.415.548 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden<br />

anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00.<br />

Die heutige ABIT AG ist entstanden aus der 1985 gegründeten SofTec Gesellschaft für Software<br />

Technologie GmbH und der 1986 gegründeten ABIT Software GmbH, die beide von einem Gesellschafterkreis<br />

um die Herren Neuwirth, Vetter und Tober getragen wurden. Sie übernahmen u.a. die<br />

laufenden Aktivitäten zur Entwicklung des Produktes ABIT Recht.dos im Auftrag des Rheinischen<br />

Sparkassen- und Giroverbandes.<br />

Im dritten Jahr der Geschäftstätigkeit der ABIT Software GmbH trennten sich die Wege der Geschäftsführer.<br />

Volker Neuwirth und andere führten weiterhin die ABIT, deren Schwerpunkt auf die Erstellung<br />

von Forderungsmanagement- und Kreditsoftware für Sparkassen und Genossenschaftsbanken<br />

auf der technischen Plattform des PC ausgerichtet war.<br />

Wolfgang Tober sowie weitere Mitarbeiter gründeten den Rechtsvorgänger der phinware AG (siehe<br />

oben Ziffer 2.1.2).<br />

Der Börsengang der ABIT AG, die 1999 aus der SofTec Gesellschaft für Software Technologie GmbH<br />

und der ABIT Software GmbH hervorgegangen ist, erfolgte im Februar 2000. Im August 2000 wechselte<br />

der vormalige Aufsichtsrat der ABIT AG, Jürgen Baltes, in den Vorstand der Gesellschaft und ist<br />

seit Juli 2002 Alleinvorstand der ABIT AG. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus den Herren<br />

Dr. Lennertz, Eberding und Mourruau.<br />

Wesentliche Aktionäre der ABIT AG sind nach öffentlich zugänglichen Informationen die Altgesellschafter<br />

Neuwirth, mit einer ihm über die NM Neuwirth Management GmbH bzw. die NI Neuwirth Investment<br />

GmbH & Co. KG zuzurechnenden Beteiligung von 11,21% und Vetter mit einer Beteiligung<br />

von 9,99% sowie Herr Patrice Mourruau über die MCS et Associés S.A. mit einer Beteiligung von<br />

12,41%, die RBS Kapitalbeteiligungsgesellschaft Rheinisch-Bergischer Sparkassen mbH mit 6,2%<br />

und die SK Kapitalbeteiligungsgesellschaft Köln mbH mit ca. 4,0%. Ca. 56% der ABIT-Aktien befinden<br />

sich im Streubesitz (Stand Juli 2003). Darüber hinaus sind der GFKL ca. 8,88% der Stimmrechte an<br />

der ABIT AG zuzurechnen (siehe Ziffer 2.3).<br />

Die ABIT AG ist Spezialberater und Lösungsanbieter für Kredit- und Forderungsmanagement mit dem<br />

bisherigen Schwerpunkt Software und Dienstleistungen für die Kreditwirtschaft.<br />

Beteiligungsgesellschaften der ABIT AG sind die Hansen & Schucht Debitorenmanagement GmbH,<br />

Hannover, ("Hansen & Schucht"), die Domnowski Debitorenmanagement GmbH, Hamm, ("Domnowski<br />

Debitorenmanagement") sowie die ABIT Consulting GmbH, Hamm ("ABIT Consulting").<br />

Über die Hansen & Schucht ist die ABIT AG an der S-Inkasso GmbH i. Gr., Quedlinburg, sowie an der<br />

West-Forderungsmanagement GmbH, Dortmund, beteiligt. Darüber hinaus ist die ABIT AG mit 26%<br />

an der MWB Gesellschaft GmbH, Gersthofen, beteiligt.


10<br />

Nach Angaben der ABIT AG gliedert sich ihr Geschäftsmodell organisatorisch in insgesamt vier Geschäftsbereiche:<br />

Der Geschäftsbereich Kreditwirtschaft Consulting und Software umfasst die Entwicklung und den Vertrieb<br />

von Softwareprodukten und Beratungsdienstleistungen für die Kreditwirtschaft. Der Kundenschwerpunkt<br />

liegt hier bei den deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken.<br />

Der Geschäftsbereich Kreditwirtschaft Services umfasst die Aktivitäten sowohl der Hansen & Schucht<br />

als auch der S-Inkasso und West-Forderungsmanagement. Tätigkeitsschwerpunkte sind Inkassodienstleistungen<br />

für die Kreditwirtschaft. Hansen & Schucht ist als Spezialinstitut ausgerichtet auf die<br />

Beitreibung und Verwaltung von notleidenden Kreditforderungen von Banken und insbesondere Sparkassen.<br />

Der Geschäftsbereich Debitorenmanagement Consulting, Software, Services beinhaltet die Gesellschaften<br />

Domnowski Debitorenmanagement, ABIT Consulting sowie das Internet-Portal ABIT e.POS.<br />

Dieser Geschäftsbereich bietet für den Mittelstand und Großgläubiger wie Versicherer, Versorger und<br />

Wohnungsbaugesellschaften Software, Beratung und Dienstleistungen für das Forderungsmanagement<br />

an.<br />

Der weitere im Aufbau befindliche Geschäftsbereich Forderungskauf Investment ist innerhalb der A-<br />

BIT-Gruppe verantwortlich für die Koordination und das ABIT-eigene Investment in Forderungspakete,<br />

die die ABIT AG in Kooperation mit Dritten, derzeit insbesondere MCS et Associés S.A., kauft und<br />

die von den Tochtergesellschaften Hansen & Schucht sowie Domnowski Debitorenmanagement verwaltet<br />

werden.<br />

2.3 Beteiligung der Bieterin an der ABIT AG<br />

Die Bieterin hält bisher keine ABIT-Aktien. Die Bieterin hat jedoch am 11. September 2003 Optionsverträge<br />

mit Herrn Herbert Vetter, An St. Nikolaus 11, 41515 Grevenbroich, sowie der NI Neuwirth<br />

Investment GmbH & Co. KG, Haan, ("Optionsgeber") abgeschlossen, die sie berechtigen, insgesamt<br />

bis zu 480.777 ABIT-Aktien (bis zu 8,88% des derzeitigen Grundkapitals) durch einseitige Willenserklärung<br />

zu erwerben. Die Stimmrechte aus diesen Aktien sind der Bieterin <strong>gemäß</strong> § 30 <strong>Abs</strong>. 1 Satz 1<br />

Nr. 5 WpÜG zuzurechnen. Der vereinbarte Kaufpreis pro ABIT-Aktie beträgt EUR 4,00.<br />

Der Optionsvertrag mit Herrn Herbert Vetter berechtigt die Bieterin zum Erwerb von bis zu 270.777<br />

ABIT-Aktien. Die Option darf höchstens für die Anzahl ABIT-Aktien ausgeübt werden, die erforderlich<br />

ist, um der Bieterin eine Beteiligung von 51% am Grundkapital der ABIT AG unter Berücksichtigung<br />

dieses Übernahmeangebots und unter Berücksichtigung des Erwerbs von Aktien im Rahmen der Verschmelzung<br />

(siehe Ziffer 3) zu verschaffen. Der Optionsvertrag mit der NI Neuwirth Investment GmbH<br />

& Co. KG berechtigt die Bieterin zum Erwerb von bis zu 210.000 ABIT-Aktien. Beide Optionsverträge<br />

sehen vor, dass die durch die Optionsgeber eingeräumten Erwerbsoptionen in der Zeit bis zum 15.<br />

Januar 2004 ausgeübt werden können. Im Falle einer nur teilweisen Ausübung der Optionen sind<br />

beide Optionen entsprechend anteilig auszuüben. Das heißt z. B., im Falle einer nur hälftigen Ausübung<br />

sind jeweils hälftig, d.h. 135.388 ABIT-Aktien der von Herrn Vetter insgesamt 270.777 optionierten<br />

ABIT-Aktien und 105.000 ABIT-Aktien der von der NI Neuwirth Investment GmbH & Co. KG<br />

insgesamt 210.000 optionierten ABIT-Aktien zu erwerben. Die Optionsgeber haben sich verpflichtet,<br />

bis zum Ablauf der Optionsperiode keine Verfügungen (einschließlich der Annahme des Übernahmeangebots)<br />

über die von ihnen gehaltenen ABIT-Aktien vorzunehmen.


11<br />

Nach <strong>Abs</strong>chluss der vorgenannten Optionsverträge hat die Bieterin <strong>gemäß</strong> <strong>§§</strong> 21 <strong>Abs</strong>. 1, 22 <strong>Abs</strong>. 1<br />

Nr. 5 WpHG der ABIT AG am 15. September 2003 mitgeteilt, dass sie aufgrund der ihr eingeräumten<br />

Optionsverträge am 11. September 2003 die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der ABIT AG überschritten<br />

hat und dass die Höhe des ihr insgesamt zuzurechnenden Stimmrechtsanteils rd. 8,88%<br />

beträgt. Die ABIT AG hat diese Mitteilung am 23. September 2003 in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.<br />

2.4 Übermittlung der Angebotsunterlage an den Vorstand der ABIT AG<br />

Die Bieterin wird die Angebotsunterlage dem Vorstand der ABIT AG unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung<br />

übermitteln. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ABIT AG müssen <strong>gemäß</strong> <strong>§§</strong> <strong>34</strong>, 27<br />

WpÜG unverzüglich nach der Übermittlung der Angebotsunterlage durch die Bieterin eine begründete<br />

Stellungnahme hierzu abgeben und diese <strong>gemäß</strong> <strong>§§</strong> <strong>34</strong>, <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 3 WpÜG veröffentlichen.<br />

3. Hintergrund und Zielsetzung des Angebots<br />

Die 100%ige Tochtergesellschaft der Bieterin, die phinware AG, sowie die Zielgesellschaft, die ABIT<br />

AG, sollen zusammengeführt werden. Die Zusammenführung soll durch Verschmelzung der phinware<br />

AG auf die ABIT AG geschehen. Die Bieterin geht davon aus, dass sie aufgrund der Verschmelzung<br />

mehr als 30% der Stimmrechte und damit die Kontrolle im Sinne des § 29 <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG an der ABIT<br />

AG erwerben wird. Vor diesem Hintergrund unterbreitet die Bieterin den Aktionären der ABIT AG ein<br />

freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot, wobei nach Auffassung der Bieterin nach Wirksamwerden<br />

der Verschmelzung ein Pflichtangebot nicht mehr abzugeben ist (siehe unten Ziffer 3.1.4).<br />

3.1 Zusammenführung der phinware AG mit der ABIT AG<br />

3.1.1. <strong>Abs</strong>chluss einer Grundsatzvereinbarung zwischen der Bieterin, phinware AG und ABIT<br />

AG<br />

Die Bieterin, die phinware AG und die ABIT AG (zusammen die "Parteien") haben sich am 11. September<br />

2003 auf die Grundsätze der Zusammenführung von phinware AG und ABIT AG verständigt<br />

und diese in einer so genannten Grundsatzvereinbarung (UR. Nr. 211/2003 des Notars Peter Fiele,<br />

Essen) niedergelegt.<br />

In dieser Grundsatzvereinbarung haben sich die Parteien darauf verständigt, die phinware AG und die<br />

ABIT AG zusammenzuführen. Die Firma des zusammengeführten Unternehmens soll ABIT Aktiengesellschaft<br />

lauten; Sitz des zusammengeführten Unternehmens ist Meerbusch. Die Börsennotierung<br />

der ABIT AG soll wie bisher erhalten bleiben.<br />

Im Rahmen der Zusammenführung ist insbesondere geplant, die Neu- und Weiterentwicklung der<br />

Software von ABIT AG und phinware AG zukünftig zusammenzuführen, um auf diesem Weg erhebliche<br />

vertriebliche, technische und operative Synergien zu heben. Synergien erwartet die Bieterin aufgrund<br />

des Umstandes, dass Investitionen sowohl der phinware AG als auch der ABIT AG in den<br />

Branchen- und Lösungsschwerpunkten des jeweils anderen Unternehmens durch den Zusammenschluss<br />

hinfällig werden. Darüber hinaus sollen gegenseitige vertriebliche Ressourcen und Marktzugänge<br />

genutzt werden. Quantifizierbar sind bislang nur operative Synergien, die sich aus der Aufgabe<br />

des Standortes der phinware AG in Düsseldorf und dem Umzug der Mitarbeiter der phinware AG in<br />

die vorhandenen Räumlichkeiten der ABIT AG in Meerbusch ergeben. Allein die Aufgabe des Standortes<br />

in Düsseldorf führt zur Einsparung von Mietaufwendungen von rd. EUR 420.000 p.a. für die von


12<br />

der phinware AG dort angemieteten Räumlichkeiten. Bei Beurteilung der Höhe dieser Einsparung ist<br />

zu berücksichtigen, dass sich die Umsatzerlöse der phinware AG zum 31. Dezember 2002 auf rd.<br />

EUR 3,3 Mio. beliefen.<br />

Zugleich wird in der Grundsatzvereinbarung festgelegt, dass die neue Gesellschaft übergreifend in<br />

den bisherigen Märkten von ABIT AG und phinware AG tätig werden soll, wobei es dem gemeinsamen<br />

Verständnis der Bieterin und der ABIT AG entspricht, dass die ABIT AG ihren Geschäftsbetrieb<br />

im Verhältnis zur Bieterin eigenständig fortführt.<br />

Hinsichtlich der Corporate Governance des zusammengeführten Unternehmens haben sich die Parteien<br />

auf Empfehlungen über die zukünftige Besetzung des Vorstands der ABIT AG geeinigt, ohne<br />

dabei aber den für die Besetzung zuständigen Organen der ABIT AG vorzugreifen. So wird zukünftig<br />

ein vierköpfiger Vorstand angestrebt (Jürgen Baltes, bisher Alleinvorstand der ABIT AG, Christian van<br />

Laak, bisher Generalbevollmächtigter der ABIT AG sowie Wolfgang Tober und Paul Mertes, die bisher<br />

Vorstandsmitglieder der phinware AG sind). Hinsichtlich des Aufsichtsrats soll eine angemessene<br />

Vertretung der Aktionärsstruktur gewährleistet werden.<br />

Des Weiteren haben sich die Parteien über die wesentlichen Schritte der Zusammenführung der<br />

phinware AG mit der ABIT AG geeinigt und sich darauf verständigt, einerseits die notwendigen Schritte<br />

für die Verschmelzung der Unternehmen einzuleiten und andererseits das vorliegende Übernahmeangebot<br />

durchzuführen.<br />

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung haben die Parteien die wesentlichen Eckdaten der Verschmelzung,<br />

insbesondere den Verschmelzungsstichtag (1. Oktober 2003) sowie die von den Parteien<br />

– vorbehaltlich einer durchzuführenden Unternehmensbewertung – für angemessen gehaltene<br />

Unternehmenswertrelation, festgelegt. Danach soll die Bieterin zwischen 35% und 38% der Aktien der<br />

kombinierten Gesellschaft, d.h. des nach Durchführung der Kapitalerhöhung im Rahmen der Verschmelzung<br />

bestehenden erhöhten (gesamten) Grundkapitals der ABIT AG erhalten. Für den Fall,<br />

dass eine endgültige Festsetzung der Unternehmenswertrelation in der von den Parteien vorgesehenen<br />

Bandbreite nicht möglich ist, sieht die Grundsatzvereinbarung ein Rücktrittsrecht für jede der Parteien<br />

vor. Die von den Parteien für angemessen gehaltene Unternehmenswertrelation beruht im Wesentlichen<br />

auf einem Vergleich der öffentlich zugänglichen Software- und Dienstleistungsumsätze der<br />

phinware AG und der ABIT AG, die zueinander ins Verhältnis gesetzt wurden. Zur Ermittlung dieser<br />

Unternehmenswertrelation wurde der absolute Unternehmenswert der an der Verschmelzung beteiligten<br />

Unternehmen nicht ermittelt.<br />

Im Übrigen enthält die Grundsatzvereinbarung die Verpflichtung der Bieterin, der Verschmelzung als<br />

alleinige Aktionärin der phinware AG zuzustimmen, sowie Bestimmungen hinsichtlich der von den<br />

Parteien angestrebten vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen der Gesamttransaktion.<br />

Die Aufsichtsräte der Bieterin, der phinware AG und der ABIT AG haben der Grundsatzvereinbarung,<br />

die dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, mit Beschlüssen vom 10. bzw. 11. September<br />

2003 zugestimmt.


13<br />

3.1.2. Wesentliche weitere rechtliche Schritte der Zusammenführung der phinware AG und<br />

der ABIT AG<br />

Zur Durchführung der Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT AG haben der Vorstand der A-<br />

BIT AG und der Vorstand der phinware AG gemeinsam die BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff<br />

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Köln, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung<br />

des Umtauschverhältnisses im Rahmen der Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT<br />

AG beauftragt. Nach <strong>Abs</strong>chluss der Unternehmensbewertung zur Feststellung des Umtauschverhältnisses<br />

beabsichtigen die Vorstände der ABIT AG und der phinware AG, den Verschmelzungsvertrag<br />

als Entwurf aufzustellen und einen gemeinsamen Verschmelzungsbericht zu erstellen. Die Vorstände<br />

der ABIT AG und der phinware AG haben am 23. September 2003 beim Landgericht Düsseldorf beantragt,<br />

die Herden Böttinger Borkel Neureiter GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

("HBBN"), Osnabrück, zum Verschmelzungsprüfer zu bestellen. Die HBBN soll beauftragt<br />

werden, den Verschmelzungsvertrag zu prüfen und einen Prüfungsbericht zu erstatten, der<br />

dem Verschmelzungsbericht beigefügt wird.<br />

Zur Fassung der erforderlichen Verschmelzungsbeschlüsse sollen sodann die Hauptversammlungen<br />

der ABIT AG und der phinware AG einberufen werden. Mit Einberufung der Hauptversammlung der<br />

ABIT AG, die nach Auskunft der ABIT AG am 3. November 2003 im elektronischen Bundesanzeiger<br />

veröffentlicht werden soll, sind <strong>gemäß</strong> den gesetzlichen Vorschriften u.a. der Entwurf des Verschmelzungsvertrags<br />

und der Verschmelzungsbericht am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre<br />

auszulegen. Nach Auskunft der ABIT AG soll die Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Dezember<br />

2003 in Düsseldorf stattfinden und über die Verschmelzung beschließen. Der Verschmelzungsbeschluss<br />

bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen<br />

Grundkapitals. Sofern der Verschmelzungsbeschluss nicht die erforderliche Mehrheit erhält, kann die<br />

Verschmelzung nicht durchgeführt werden. Die Hauptversammlung der phinware AG, die über die<br />

Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, ist für den 11. Dezember 2003 geplant.<br />

Die Verschmelzung wird – nach notarieller Beurkundung des Verschmelzungsvertrags – wirksam mit<br />

der Eintragung in das Handelsregister der ABIT AG beim Amtsgericht Neuss, nachdem zuvor die<br />

Verschmelzung bei der phinware AG in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen<br />

worden ist. Mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der ABIT AG, die nach Auskunft<br />

der ABIT AG für Januar 2004 angestrebt wird, erlischt die übertragende Gesellschaft phinware<br />

AG. Sofern der Verschmelzungsbeschluss der ABIT AG durch Aktionäre angefochten wird, ist die<br />

Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister und damit die Durchführung der Verschmelzung<br />

nicht möglich, es sei denn, es wird gerichtlich festgestellt, dass die Erhebung der Klage der Eintragung<br />

nicht entgegensteht oder die Klage abgewiesen bzw. anderweitig erledigt wird. Die Möglichkeit<br />

einer Überprüfung des Umtauschverhältnisses im Rahmen eines sog. Spruchverfahrens ist für die<br />

Aktionäre der ABIT AG nicht eröffnet.<br />

3.1.3. Gründe der Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT AG<br />

Die phinware AG entwickelt Softwaresysteme und Beratungslösungen für das privatwirtschaftliche<br />

und öffentlich-rechtliche Forderungsmanagement mit bisherigem Kundenschwerpunkt außerhalb der<br />

Kreditwirtschaft. Die ABIT AG ist Spezialberater und Lösungsanbieter für Kredit- und Forderungsmanagement<br />

mit bisherigem Schwerpunkt Software und Dienstleistungen für die Kreditwirtschaft. Die<br />

derzeitige Strategie beider Unternehmen ist darauf ausgerichtet, in den Branchen- und Lösungsschwerpunkten<br />

des jeweils anderen Unternehmens zu investieren. Beide Unternehmen betreiben In


<strong>14</strong><br />

ternet-Portale für das Forderungsmanagement, die sich in ihren Funktionalitäten ergänzen. Sowohl<br />

phinware AG zusammen mit der GFKL-Gruppe als auch die ABIT-Gruppe bieten innovative Lösungen<br />

für den Inkassomarkt an. Dies beinhaltet die Übernahme von klassischen Inkassomandaten, den Kauf<br />

von Inkassoforderungen sowie die Umsetzung von Outsourcing-Projekten rund um das Forderungsmanagement.<br />

Im Rahmen der geplanten Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT AG werden die Aktivitäten<br />

der beiden Gesellschaften zusammengelegt. Dies betrifft insbesondere die Neu- und Weiterentwicklung<br />

der Software der ABIT AG und der phinware AG. Auch zählen hierzu der Vertrieb, die Schulung<br />

und die Wartung der Softwareprodukte. Dadurch sollen redundante Softwareentwicklungen sowohl<br />

bei der phinware AG als auch bei der ABIT AG vermieden werden. Erhebliche vertriebliche, technische<br />

und operative Synergien werden gehoben. Die ABIT AG wird nach Verschmelzung mit der<br />

phinware AG auch übergreifend in den bisherigen Märkten von ABIT AG und phinware AG tätig werden.<br />

Im übrigen geht die Bieterin davon aus, dass die ABIT AG und phinware AG einen Verschmelzungsbericht<br />

erstellen werden, der ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung der ABIT AG (vorgesehen<br />

für den 3. November 2003) zur Einsicht der Aktionäre am Sitz der ABIT AG ausliegen bzw.<br />

durch die ABIT AG den Aktionären auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Die Bieterin weist darauf<br />

hin, dass dieser Bericht weitere Informationen der ABIT AG und der phinware AG zur Entscheidung<br />

der Aktionäre über die Verschmelzung enthalten wird, insbesondere detaillierte Ausführungen zur<br />

Bewertung der an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen.<br />

3.1.4. Erwerb einer Kontrollmehrheit der Bieterin an der ABIT AG<br />

Im Zuge der Durchführung der Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT AG wird die Bieterin<br />

voraussichtlich mehr als 30% der Stimmrechte der ABIT AG erwerben. Sie erlangt damit in einem<br />

engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem vorliegenden Übernahmeangebot die Kontrolle<br />

im Sinne des § 29 <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG über die ABIT AG.<br />

Ein weiteres Angebot als Pflichtangebot ist daher nach Auffassung der Bieterin nicht erforderlich und<br />

wird durch die Bieterin nach Wirksamwerden der Verschmelzung nicht abgegeben.<br />

3.2 <strong>Abs</strong>ichten der Bieterin im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der ABIT AG, die<br />

Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane, die Arbeitnehmer und deren Vertretungen<br />

3.2.1. Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen der ABIT AG<br />

Auch nach Durchführung des Übernahmeangebots soll die ABIT AG ihren Geschäftsbetrieb eigenständig<br />

im Verhältnis zur Bieterin an ihrem bisherigen Sitz und einzigem Standort wesentlicher Unternehmensteile<br />

in Meerbusch fortführen. Dies gilt auch, soweit die GFKL-Gruppe Dienstleistungen zur<br />

Abwicklung laufender und notleidender Forderungen erbringt und insoweit im Wettbewerb mit der A-<br />

BIT-Gruppe stehen könnte. Die Bieterin hat nicht die <strong>Abs</strong>icht, den Sitz der ABIT AG zu ändern. Es<br />

bestehen auch keine <strong>Abs</strong>ichten von Seiten der Bieterin hinsichtlich der Verwendung des Vermögens<br />

der ABIT AG und deren künftiger Verpflichtungen.<br />

Die ABIT-Gruppe kauft in Kooperation mit Dritten Forderungspakete, die von Tochtergesellschaften<br />

der ABIT AG verwaltet werden (siehe oben Ziffer 2.2). Im Rahmen dieser Tätigkeit ist die Bieterin


15<br />

daran interessiert, der ABIT-Gruppe als weiterer Investor beim Kauf von Forderungspaketen, die von<br />

der ABIT-Gruppe verwaltet werden, zur Verfügung zu stehen.<br />

Die Bieterin beabsichtigt, keine Strukturmaßnahmen bei der ABIT AG durchzuführen, wie z.B. den<br />

<strong>Abs</strong>chluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages oder ein Verlangen zum Ausschluss<br />

von Minderheitsaktionären (sogenannter Squeeze-out) zu stellen.<br />

3.2.2. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane, Arbeitnehmer und deren Vertretungen<br />

Im Rahmen der Grundsatzvereinbarung haben sich die Parteien auf Empfehlungen über die zukünftige<br />

Besetzung des Vorstands der ABIT AG geeinigt. Darüber hinaus strebt die Bieterin nach Durchführung<br />

des Übernahmeangebots sowie der Verschmelzung eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat<br />

der ABIT AG an (siehe auch oben Ziffer 3.1.1).<br />

Die Bieterin beabsichtigt keine Maßnahmen im Hinblick auf die Arbeitnehmer der Zielgesellschaft. Im<br />

Rahmen der Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT AG wird der bisherige Betrieb der phinware<br />

AG in Düsseldorf aufgegeben und mit dem Betrieb der ABIT AG in Meerbusch zusammengelegt.<br />

Der Übergang der Arbeitsverhältnisse der phinware-Mitarbeiter auf die ABIT AG unterliegt den Bestimmungen<br />

des § 613a BGB.<br />

Arbeitnehmervertretungen bestehen bei der ABIT AG nicht. Wesentliche Änderungen der Beschäftigungsbedingungen<br />

für die Arbeitnehmer der ABIT AG sind nicht geplant.<br />

4. Das Angebot<br />

4.1 Gegenstand des Angebots<br />

Die Bieterin bietet hiermit allen ABIT-Aktionären an, die von Ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden<br />

Stückaktien der ABIT AG (ISIN DE0005122501/WKN 512250) mit einem auf die einzelne Aktie<br />

entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 sowie mit Gewinnberechtigung<br />

ab dem 1. Januar 2003 zu einem Kaufpreis von<br />

EUR 4,00 je ABIT-Aktie<br />

nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Das Angebot<br />

bezieht sich auf sämtliche ABIT-Aktien.<br />

4.2 Angebotspreis<br />

4.2.1. Mindestangebotspreis<br />

Den ABIT-Aktionären ist für ihre ABIT-Aktien nach § 31 <strong>Abs</strong>. 1 und <strong>Abs</strong>. 7 WpÜG in Verbindung mit<br />

<strong>§§</strong> 4 und 5 WpÜG-Angebotsverordnung ein Mindestangebotspreis anzubieten. Der Mindestangebotspreis<br />

bestimmt sich nach dem höheren Wert<br />

• des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses dieser Aktien während der<br />

letzten drei Monate vor der am 11. September 2003 erfolgten Veröffentlichung der Entscheidung<br />

zur Abgabe dieses freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots nach § 10<br />

<strong>Abs</strong>. 1 WpÜG ("Drei-Monats-Durchschnittskurs") und


16<br />

• des Werts der höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinsam handelnden Person<br />

oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb<br />

von ABIT-Aktien innerhalb der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />

nach § <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 2 Satz 1 WpÜG am 10. Oktober 2003 ("Vorerwerbspreis").<br />

Der Drei-Monats-Durchschnittskurs für diesen Zeitraum (11. Juni 2003 – 10. September 2003), den<br />

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("<strong>BaFin</strong>") ermittelt und auf ihrer Website unter<br />

http://www.bafin.de veröffentlicht, betrug am 10. September 2003, dem Tag vor der Veröffentlichung<br />

der Entscheidung des Bieters zur Abgabe eines Übernahmeangebots, EUR 3,87 für die ABIT-Aktie.<br />

Verglichen mit dem Drei-Monats-Durchschnittskurs enthält der von der Bieterin angebotene Kaufpreis<br />

daher eine Prämie von EUR 0,13 je ABIT-Aktie und damit ca. 3,36%.<br />

Hinsichtlich des Vorerwerbspreises ist festzuhalten, dass die Bieterin am 11. September 2003 Erwerbsoptionen<br />

auf insgesamt bis zu 480.777 ABIT-Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 4,00<br />

je ABIT-Aktie abgeschlossen hat (siehe oben Ziffer 2.3). Der Vorerwerbspreis beträgt daher EUR 4,00<br />

je ABIT-Aktie. Dies entspricht dem Angebotspreis.<br />

4.2.2. Angemessenheit des Angebotspreises<br />

Die Bieterin hat zur Bestimmung der Angemessenheit des Angebotspreises auf den Höchstpreis abgestellt,<br />

der innerhalb der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage für den Erwerb<br />

von ABIT-Aktien gezahlt wurde. Dieser liegt über dem Drei-Monats-Durchschnittskurs in Höhe<br />

von EUR 3,87. Nach Überzeugung der Bieterin ist zur Bestimmung der Angemessenheit des Angebotspreises<br />

insbesondere die Kursentwicklung der ABIT-Aktien heranzuziehen. Der Gesetzgeber geht<br />

dabei davon aus, dass zur Ermittlung der angemessenen Gegenleistung grundsätzlich der durchschnittliche<br />

Börsenkurs der Aktien der Zielgesellschaft und Erwerbe von Aktien der Zielgesellschaft<br />

durch die Bieterin und gemeinsam mit ihr handelnde Personen zu berücksichtigen sind (§ 31 WpÜG).<br />

Nur die Ermittlung eines Durchschnittskurses über drei Monate vor Bekanntgabe der Entscheidung<br />

zur Abgabe eines Übernahmeangebots kann sicherstellen, dass etwaige Einflüsse der Transaktion<br />

unberücksichtigt bleiben und somit ein unbeeinflusster Kurs bei der Ermittlung eines angemessenen<br />

Angebotspreises zu Grunde gelegt werden kann.<br />

Aufgrund der innerhalb des Drei-Monats-Zeitraums stattgefundenen Börsenumsätze bestehen keinerlei<br />

Zweifel an der Liquidität der ABIT-Aktie. Vielmehr existiert für die Aktien der ABIT AG ein funktionierender<br />

Börsenhandel mit hinreichendem Streubesitz und Handelsaktivität. Der Kurs der ABIT-<br />

Aktien spiegelt insofern den aus Anlegersicht angemessenen Preis wider. Der Drei-Monats-<br />

Durchschnittskurs in Höhe von EUR 3,87 stellt somit grundsätzlich einen angemessenen Preis dar.<br />

Da die Bieterin jedoch im Rahmen der Optionsverträge (siehe oben Ziffer 2.3) einen Kaufpreis in Höhe<br />

von EUR 4,00 je ABIT-Aktie vereinbart hat, ist dieser Kaufpreis als Angebotspreis zu Grunde zu<br />

legen.<br />

4.2.3. Kein Einfluss der Unternehmenswertrelation aus der Verschmelzung auf die<br />

angemessene Gegenleistung<br />

Die parallel zum Angebot stattfindende Verschmelzung, deren Eintragung im Handelsregister nach<br />

Ablauf der Angebotsfrist vorgesehen ist (siehe oben Ziffern 3.1.2 und 3.1.3), hat keinen Einfluss auf<br />

die Angemessenheit der hier angebotenen Gegenleistung. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist,


17<br />

wie in § 31 WpÜG zum Ausdruck kommt, der Börsenkurs maßgeblich für die Angemessenheit der<br />

angebotenen Gegenleistung. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Börsenkurs<br />

keine Aussage über den inneren Wert des Unternehmens zulässt, sondern durch Marktmechanismen<br />

zustande kommt. Demgegenüber wird bei der Ermittlung der Verschmelzungswertrelation der innere<br />

Wert der an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen (z.B. der Ertragswert) ermittelt. Während<br />

das WpÜG bei der Bestimmung des angemessenen Angebotspreises demnach auf die Bewertung<br />

der Zielgesellschaft durch die Kapitalmarktteilnehmer abstellt (Marktpreis), hat der Verschmelzungsprüfer<br />

die Aufgabe den davon regelmäßig abweichenden inneren Wert des Unternehmens zu ermitteln,<br />

um die richtige Verschmelzungswertrelation festzulegen. Wegen dieser unterschiedlichen Zielsetzungen<br />

sind daher nach Auffassung der Bieterin keine Rückschlüsse aus der von dem Verschmelzungsprüfer<br />

vorgenommenen Unternehmensbewertung auf den angemessenen Angebotspreis möglich.<br />

Die nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Übernahmeangebots vorgesehene Eintragung der<br />

Durchführung der Verschmelzung in das Handelsregister und damit die Gewährung von ABIT-Aktien<br />

an GFKL gegen Gewährung von Anteilen der GFKL an der phinware AG kann nach Ansicht der Bieterin<br />

auch eine Nachbesserungspflicht nicht begründen. Zwar ist ein Bieter grundsätzlich verpflichtet, im<br />

Rahmen von Erwerben außerhalb der Börse innerhalb eines Jahres nach <strong>Abs</strong>chluss des Übernahmeangebots<br />

den Unterschiedsbetrag zu zahlen, sofern er Aktien der Zielgesellschaft wertmäßig zu<br />

einem höheren Preis erwirbt. Dies gilt allerdings nicht im Rahmen von Verschmelzungen. Die im<br />

Rahmen der Verschmelzung durchzuführende Bewertung verfolgt – wie dargelegt – eine andere Zielsetzung<br />

als die Bestimmung der Angemessenheit der Gegenleistung nach dem WpÜG. Deshalb hat<br />

der Gesetzgeber Verschmelzungen und andere strukturändernde Maßnahmen von der Nachbesserungsklausel<br />

des § 31 <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG ausgenommen.<br />

4.3 Bedingungen<br />

4.3.1. Aufschiebende Bedingung<br />

Dieses Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Hauptversammlung der ABIT<br />

AG spätestens am 18. Dezember 2003 dem der Hauptversammlung der ABIT AG vorzulegenden Verschmelzungsvertrag<br />

zwischen der phinware AG und der ABIT AG zustimmt.<br />

4.3.2. Ausfall / Verzicht auf die Bedingung<br />

Tritt die vorstehende Bedingung nicht bis spätestens zum 18. Dezember 2003 ein und hat die Bieterin<br />

nicht in Übereinstimmung mit diesem Angebot und den Bestimmungen des WpÜG vor Ablauf der Annahmefrist,<br />

d.h. bis spätestens 18. Dezember 2003, auf den Eintritt dieser Bedingung verzichtet, entfällt<br />

das Angebot ersatzlos und die durch Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge<br />

werden wirkungslos.<br />

4.4 Annahmefrist<br />

4.4.1. Beginn und Ablauf der Annahmefrist<br />

Die Frist für die Annahme dieses Angebots ("Annahmefrist") beginnt am 10. Oktober 2003 und endet<br />

am 19. Dezember 2003.


4.4.2. Verlängerung der Annahmefrist<br />

18<br />

Im Fall einer Änderung dieses Angebots <strong>gemäß</strong> § 21 <strong>Abs</strong>. 1 WpÜG verlängert sich die Annahmefrist<br />

um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor<br />

Ablauf der Annahmefrist erfolgt. Die Annahmefrist endet dann am 2. Januar 2004. Dies gilt auch, falls<br />

das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />

Wird während der Annahmefrist von einem Dritten ein öffentliches Kauf- oder Tauschangebot zum<br />

Erwerb von ABIT-Aktien abgegeben ("konkurrierendes Angebot") und läuft die Annahmefrist des<br />

vorliegenden Angebots vor Ablauf der Annahmefrist des konkurrierenden Angebots ab, bestimmt sich<br />

der Ablauf der Annahmefrist des vorliegenden Angebots <strong>gemäß</strong> § 22 <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG nach dem Ablauf<br />

der Annahmefrist des konkurrierenden Angebots. Dies gilt auch dann, falls das konkurrierende Angebot<br />

geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />

4.4.3. Weitere Annahmefrist<br />

ABIT-Aktionäre, die dieses Angebot bis zum Ablauf der Annahmefrist nicht angenommen haben, können<br />

dieses Angebot <strong>gemäß</strong> § 16 <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG noch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Veröffentlichung<br />

des vorläufigen Ergebnisses <strong>gemäß</strong> § 23 <strong>Abs</strong>. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG annehmen ("weitere<br />

Annahmefrist"). Es wird erwartet, dass die Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses binnen<br />

fünf Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main nach Ablauf der Annahmefrist erfolgt, voraussichtlich am<br />

24. Dezember 2003. Die weitere Annahmefrist würde damit am 25. Dezember 2003 beginnen und am<br />

7. Januar 2004 enden.<br />

4.5 Annahme und Abwicklung des Angebots<br />

4.5.1. Annahmeerklärung und Umbuchung<br />

Aktionäre der ABIT AG können das Angebot nur durch Erklärung innerhalb der Annahmefrist (vgl. die<br />

Ziffern 4.4.1 und 4.4.3) gegenüber ihrem depotführenden Kreditinstitut bzw. depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmen<br />

mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder einer deutschen Niederlassung<br />

ihres depotführenden Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsunternehmens („depotführender<br />

Wertpapierdienstleister“) annehmen.<br />

Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem annehmenden Aktionär und der Bieterin ein<br />

Kaufvertrag <strong>gemäß</strong> den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Mit der Annahme des<br />

Angebots einigen sich der Aktionär und die Bieterin zugleich über die Übertragung des Eigentums an<br />

den zum Verkauf eingereichten Aktien auf die Bieterin. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass<br />

die zum Verkauf eingereichten Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung in ihrem alleinigen Eigentum<br />

stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.<br />

Die Annahmeerklärung wird jedoch nur wirksam, wenn die Aktien fristgerecht in die ISIN<br />

DE0001262301 (WKN 126230) umgebucht worden sind. Die Umbuchung ist durch den depotführenden<br />

Wertpapierdienstleister nach Erhalt der Annahmeerklärung zu veranlassen. Die Umbuchung der<br />

Aktien in die ISIN DE0001262301 (WKN 126230) gilt als fristgerecht erfolgt, wenn die Umbuchung bis<br />

zum 22. Dezember 2003, 17.30 Uhr (Mitteleuropäischer Zeit) erfolgt ist. Die in der Annahmeerklärung<br />

angegebenen Aktien, die in die ISIN DE0001262301 (WKN 126230) umgebucht worden sind, werden<br />

in dieser Angebotsunterlage auch als "zum Verkauf eingereichte Aktien" bezeichnet.


19<br />

Für die Bieterin und die Commerzbank gelten als zum Verkauf eingereichte Aktien nur die in der ISIN<br />

DE0001262301 (WKN 126230) eingebuchten ABIT-Aktien; die Bieterin und die Commerzbank sind<br />

berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Einreichungsvorgang zu kontrollieren. Durch die Annahme beauftragt<br />

der jeweilige Aktionär seinen depotführenden Wertpapierdienstleister unwiderruflich, die Annahmeerklärung<br />

an die Bieterin oder die Commerzbank auf deren Verlangen auszuhändigen, und<br />

entbindet insoweit den depotführenden Wertpapierdienstleister von dessen Geheimhaltungspflicht.<br />

4.5.2. Weiterer Inhalt der Erklärungen bei Annahme des Angebots<br />

Mit der Annahmeerklärung nehmen die jeweiligen Aktionäre der ABIT AG das Angebot für die in der<br />

Annahmeerklärung angegebene Anzahl von Aktien nach Maßgabe der aus dieser Angebotsunterlage<br />

ersichtlichen Bestimmungen an und<br />

• weisen ihren depotführenden Wertpapierdienstleister an, die in der Annahmeerklärung<br />

bezeichneten Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die Umbuchung von<br />

ABIT-Aktien in die ISIN DE0001262301 (WKN 126230) bei der Clearstream Banking AG<br />

zu veranlassen; und<br />

• weisen ihren depotführenden Wertpapierdienstleister an, seinerseits die Clearstream<br />

Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die auf den Konten der depotführenden<br />

Wertpapierdienstleister belassenen Aktien mit der ISIN DE0001262301 (WKN 126230)<br />

unverzüglich nach dem Ablauf der Annahmefrist und der Bestätigung der Bieterin gegenüber<br />

der Commerzbank, dass die aufschiebende Bedingung eingetreten bzw. auf diese<br />

verzichtet worden ist (vgl. die Ziffer 4.3), auszubuchen und der Commerzbank als zentrale<br />

Abwicklungsstelle auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung<br />

an die Bieterin zur Verfügung zu stellen; und<br />

• beauftragen und bevollmächtigen ihren depotführenden Wertpapierdienstleister und die<br />

Commerzbank unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens <strong>gemäß</strong> § 181<br />

BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots<br />

vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere<br />

den Eigentumsübergang der zum Verkauf eingereichten Aktien auf die Bieterin herbeizuführen;<br />

und<br />

• nehmen das in der Angebotsunterlage enthaltene Angebot der Bieterin auf Erwerb des<br />

Eigentums an, wobei die Übertragung des Eigentums erst zu dem Zeitpunkt wirksam<br />

wird, in dem der Commerzbank als Abwicklungsstelle auf deren Depot 7004 bei der<br />

Clearstream Banking AG die zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien – nach Eintritt bzw.<br />

nach dem Verzicht auf die unter Ziffer 4.3 genannte Bedingung – zur Übereignung an die<br />

Bieterin zur Verfügung gestellt werden; und<br />

• weisen ihren depotführenden Wertpapierdienstleister an, seinerseits die Clearstream<br />

Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, unmittelbar oder über den depotführenden<br />

Wertpapierdienstleister die für die Bekanntgabe über den Erwerb der Aktien erforderlichen<br />

Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot des depotführenden Wertpapierdienstleisters<br />

bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE0001262301 (WKN<br />

126230) umgebuchten Aktien, börsentäglich an die Bieterin und die Commerzbank zu<br />

übermitteln.


20<br />

Die in den vorstehenden <strong>Abs</strong>ätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im<br />

Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen<br />

erst im Falle eines wirksamen Rücktritts von den durch Annahme dieses Angebots geschlossenen<br />

Verträgen (vgl. Ziffer 4.7).<br />

4.5.3. Rechtsfolgen der Annahmeerklärung<br />

Mit Wirksamwerden der Annahmeerklärung zu diesem Angebot, d.h. mit der Umbuchung der Aktien,<br />

kommt zwischen jedem annehmenden ABIT-Aktionär und der Bieterin ein Vertrag über den Verkauf<br />

und die Übertragung der zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen<br />

dieser Angebotsunterlage zustande. Darüber hinaus erteilt jeder annehmende ABIT-Aktionär mit der<br />

Annahmeerklärung unwiderruflich die in der Angebotsunterlage genannten Weisungen, Aufträge und<br />

Vollmachten.<br />

4.5.4. Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises<br />

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt an die depotführenden Wertpapierdienstleister der einreichenden<br />

Aktionäre der ABIT AG Zug um Zug gegen Umbuchung der zum Verkauf eingereichten Aktien auf das<br />

Depot der Commerzbank bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung der zum Verkauf eingereichten<br />

Aktien an die Bieterin. Im Hinblick auf diejenigen Aktien, für die das Angebot während der<br />

Annahmefrist angenommen wurde, wird der Kaufpreis somit unverzüglich, das heißt voraussichtlich<br />

innerhalb von fünf Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main nach Ablauf der Annahmefrist an die depotführenden<br />

Wertpapierdienstleister überwiesen. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden<br />

Wertpapierdienstleister hat die Bieterin die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt<br />

dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleister, die Geldleistung dem annehmenden<br />

Aktionär gutzuschreiben.<br />

4.5.5. Durchführung des Angebots bei einer Annahme innerhalb der weiteren Annahmefrist<br />

Die Bestimmungen der Angebotsunterlage gelten mit folgender Maßgabe sinn<strong>gemäß</strong> für eine Annahme<br />

innerhalb der weiteren Annahmefrist:<br />

• ABIT-Aktien, die während der weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereicht werden,<br />

erhalten die ISIN DE0001262319 (WKN 126231) ("nachträglich zum Verkauf eingereichte<br />

ABIT-Aktien").<br />

• Die Umbuchung der ABIT-Aktien bei der Clearstream Banking AG gilt als fristgerecht vorgenommen,<br />

wenn sie spätestens am zweiten Bankarbeitstag um 17.30 Uhr (Mitteleuropäische<br />

Zeit) in Frankfurt am Main nach dem Ablauf der weiteren Annahmefrist erfolgt ist.<br />

• Im Fall einer weiteren Annahmefrist im Sinne des § 16 <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG wird die Commerzbank<br />

den Kaufpreis für die nachträglich zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien unverzüglich,<br />

nachdem diese Aktien der Commerzbank als Abwicklungsstelle zur Verfügung<br />

gestellt worden sind, voraussichtlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen in Frankfurt am<br />

Main nach Ablauf der weiteren Annahmefrist an die depotführenden Wertpapierdienstleister<br />

überweisen.


4.5.6. Rückabwicklung bei Ausfall der aufschiebenden Bedingung<br />

21<br />

Das Angebot wird nicht durchgeführt, wenn die aufschiebende Bedingung nach Ziffer 4.3.1 der Angebotsunterlage<br />

nicht bis spätestens 18. Dezember 2003 eingetreten ist bzw. auf diese vor Ablauf der<br />

Annahmefrist durch die Bieterin verzichtet wurde (siehe oben Ziffer 4.3.2). Die zum Verkauf eingereichten<br />

ABIT-Aktien (ISIN DE000126301, WKN 126230) werden in diesem Fall unverzüglich in die<br />

ISIN DE0005122501 (WKN 512250) zurückgebucht. Die Rückabwicklung wird innerhalb von fünf<br />

Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main nach endgültigem Ausfall der Bedingung veranlasst. Nach der<br />

Rückbuchung können die ABIT-Aktien wieder unter dieser ISIN bzw. Wertpapier-Kenn-Nummer gehandelt<br />

werden. Soweit die zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien bereits auf dem Depot 7004 der<br />

Commerzbank bei der Clearstream Banking AG verbucht worden sind, wird die Commerzbank die<br />

zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien unverzüglich über die Clearstream Banking AG auf das Wertpapierdepot<br />

des depotführenden Wertpapierdienstleisters zurückübertragen lassen.<br />

4.5.7. Handel mit zum Verkauf eingereichten Aktien<br />

Die während der Annahmefrist zum Verkauf eingereichten Aktien werden voraussichtlich ab dem<br />

zweiten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach Beginn der Annahmefrist an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

unter der ISIN DE0001262301 (WKN 126230) im Geregelten Markt (Prime Standard)<br />

handelbar sein. Damit können die ABIT-Aktionäre ihre zum Verkauf eingereichten Aktien auch nach<br />

Annahme dieses Angebots an der Frankfurter Wertpapierbörse verkaufen.<br />

Ein Handel mit nachträglich zum Verkauf eingereichten Aktien während der weiteren Annahmefrist ist<br />

nicht vorgesehen.<br />

Der Handel der zum Verkauf eingereichten Aktien wird voraussichtlich drei Handelstage vor Ablauf<br />

der Annahmefrist eingestellt werden.<br />

Die Handelsliquidität der zum Verkauf eingereichten Aktien könnte gering sein und starken Schwankungen<br />

unterliegen.<br />

Personen, die zum Verkauf eingereichte Aktien erwerben, übernehmen die im Hinblick auf diese Aktien<br />

bestehenden Rechte und Pflichten, die sich aufgrund der Annahme dieses Angebots ergeben.<br />

4.6 Kosten und Spesen<br />

Die Annahme des Angebots über einen depotführenden Wertpapierdienstleister im Sinne von Ziffer<br />

4.5 dieser Angebotsunterlage ist für die Aktionäre der ABIT AG kosten- und spesenfrei. Etwaige<br />

Gebühren ausländischer depotführender Wertpapierdienstleister und etwaige sonstige Gebühren und<br />

Auslagen sind von dem dieses Angebot annehmenden Aktionär zu tragen.<br />

4.7 Rücktrittsrecht<br />

4.7.1. Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots<br />

Den ABIT-Aktionären steht bei einer Änderung des Angebots das Recht zu, von diesem bereits angenommenen<br />

Angebot bis zum Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten, sofern sie das Angebot vor<br />

Veröffentlichung der Änderung angenommen haben.


22<br />

4.7.2. Rücktrittsrecht bei konkurrierenden Angeboten<br />

Wird während der Annahmefrist dieses Angebots ein konkurrierendes Angebot abgegeben, können<br />

die ABIT-Aktionäre, die das Angebot bereits angenommen haben, bis zum Ablauf der Annahmefrist,<br />

d.h. voraussichtlich bis zum 19. Dezember 2003, vom Vertrag zurücktreten, wenn und soweit sie das<br />

Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots angenommen<br />

haben. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen<br />

Rechtsvorschriften verstößt.<br />

4.7.3. Wirksamwerden des Rücktritts<br />

Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des zurücktretenden Aktionärs gegenüber dem depotführenden<br />

Wertpapierdienstleister und die Rückbuchung der zum Verkauf eingereichten Aktien, für<br />

die der Rücktritt erklärt werden soll, durch den depotführenden Wertpapierdienstleister in die ISIN<br />

DE0005122501 (WKN 512250) bei der Clearstream Banking AG. Wenn der Rücktritt gegenüber dem<br />

depotführenden Wertpapierdienstleister vor Ablauf der Annahmefrist erklärt wird, wird die Rückbuchung<br />

der Aktien in die ISIN DE0005122501 (WKN 512250) dann als rechtzeitig behandelt, wenn sie<br />

spätestens bis zum zweiten Bankarbeitstag um 12:00 Uhr (Mitteleuropäischer Zeit) in Frankfurt am<br />

Main nach dem Ablauf der Annahmefrist erfolgt ist.<br />

5. Finanzierung des Angebots<br />

5.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Angebots<br />

Die Gesamtzahl der von der ABIT AG ausgegebenen Aktien beläuft sich derzeit auf 5.415.548 Stück.<br />

Bei einer Annahmequote von 100 % beläuft sich daher die maximale Zahlungsverpflichtung für den<br />

Kauf der ABIT-Aktien – einschließlich aller der im Rahmen von Optionsverträgen zu erwerbenden<br />

Aktien (siehe Ziffer 2.3) – auf EUR 21.662.192,00. Dabei wird angenommen, dass die ABIT AG bis<br />

zum Vollzug des Übernahmeangebots keine Aktien aus bedingtem Kapital ausgibt und auch das bestehende<br />

genehmigte Kapital nicht ausnutzt.<br />

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots stehen der<br />

Bieterin die notwendigen Mittel zur Verfügung, um – auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen<br />

Transaktionsnebenkosten in Höhe von rd. EUR 300.000 – den Anspruch auf die Geldleistung<br />

vollständig erfüllen zu können. Die Commerzbank AG, Filiale Essen, hat der Bieterin eine Kreditlinie<br />

in Höhe von EUR 22 Mio. bereitgestellt, die allein der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Übernahmeangebot<br />

<strong>gemäß</strong> den darin enthaltenen Bedingungen dient.<br />

5.2 Finanzierungsbestätigung<br />

Die Commerzbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main hat mit Schreiben vom<br />

24. September 2003 <strong>gemäß</strong> § 13 <strong>Abs</strong>. 1 WpÜG bestätigt, dass die Bieterin die notwendigen Maßnahmen<br />

getroffen hat, um sicherzustellen, dass die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen<br />

Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen.<br />

Der Wortlaut dieses Schreibens ist dieser Angebotsunterlage als Anlage beigefügt.


6. Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage der Bieterin<br />

23<br />

Die Angaben in diesem <strong>Abs</strong>chnitt enthalten Ansichten und zukunftsorientierte Aussagen der Bieterin.<br />

Sie geben die gegenwärtige Auffassung der Bieterin im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse<br />

wieder und basieren ausschließlich auf den vorliegenden Informationen sowie auf einer Reihe von<br />

Annahmen der Bieterin, die sich als zutreffend oder nicht zutreffend herausstellen können. Des weiteren<br />

beruhen die nachfolgenden Aussagen auf der Annahme, dass die Bieterin im Rahmen des Übernahmeangebots<br />

alle 5.415.548 der ausgegebenen ABIT-Aktien erwirbt (unter Berücksichtigung der<br />

Optionsverträge, siehe oben Ziffer 2.3).<br />

6.1 GFKL Financial Services AG<br />

Das Geschäftsjahr der Bieterin ist das Kalenderjahr. Die hier vorgenommenen Darstellungen basieren<br />

auf Finanzdaten aus dem geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 sowie dem ungeprüften<br />

Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2003 der Bieterin. Die GFKL bilanziert nach den Regeln des<br />

Handelsgesetzbuchs ("HGB").<br />

Da die GFKL eine reine Holdinggesellschaft ist, gibt ihr Einzelabschluss nur unzureichend Aufschluss<br />

über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GFKL-Gruppe. Aus diesem Grund<br />

werden neben den Pflichtangaben in diesem <strong>Abs</strong>atz 6.1 im nachfolgenden <strong>Abs</strong>atz 6.2 die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der GFKL-Gruppe <strong>gemäß</strong> konsolidiertem IAS-Konzernabschluss sowie<br />

die Auswirkungen der Transaktion auf den Konzernabschluss dargestellt.<br />

Nachfolgend sind Eckdaten des Jahresabschlusses der Bieterin zum 31. Dezember 2002 sowie des<br />

Jahresabschlusses der ABIT AG zum 31. Dezember 2002 einerseits sowie der jeweiligen Halbjahresabschlüsse<br />

zum 30. Juni 2003 anderseits wiedergegeben. Die ABIT AG bilanziert ebenfalls nach den<br />

Regeln des HGB. Wie bei der Bieterin ist das Geschäftsjahr der ABIT AG das Kalenderjahr. Die Finanzdaten<br />

der ABIT AG beruhen auf Angaben der Zielgesellschaft.<br />

Jahresabschlussgröße<br />

(in TEUR)<br />

GFKL AG<br />

zum<br />

31.12.2002<br />

ABIT AG<br />

zum<br />

31.12.2002<br />

ABIT in %<br />

von GFKL<br />

GFKL<br />

AG<br />

zum<br />

30.6.2003<br />

ABIT AG<br />

zum<br />

30.6.2003<br />

ABIT in %<br />

von GFKL<br />

Umlaufvermögen 20.789 8.096 39% 12.636 9.616 76%<br />

darin: Barmittel 1)<br />

11.1<strong>14</strong> 3.937 189 5.202<br />

Anlagevermögen 38.592 5.637 15% 44.180 5.409 12%<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 116 88 76% 94 87 93%<br />

Summe Aktiva 59.497 13.821 23% 56.910 15.112 27%<br />

Eigenkapital<br />

39.721 6.501 16% 38.465 6.861 18%<br />

Rückstellungen 2) 1.824 1.171 64% 2.595 930 36%<br />

Verbindlichkeiten 17.952 6.<strong>14</strong>9 <strong>34</strong>% 15.850 7.321 46%<br />

Summe Passiva 59.497 13.821 23% 56.910 15.112 27%<br />

Umsatzerlöse <strong>14</strong>.182 5.388 38% 6.387 3.923 61%<br />

Jahresüberschuss -17.692 -6.476 37% 1.481 360 24%<br />

1) Barmittel beinhalten: Wertpapiere-Geldmarktfonds; Kassenbestände; Guthaben bei Kreditinstituten<br />

2) sonstige Rückstellungen, Pensionsrückstellungen und Steuerrückstellungen


24<br />

Die Auswirkungen des Erwerbs von 100% der ABIT-Aktien auf den geprüften Jahresabschluss zum<br />

31. Dezember 2002 bzw. auf den ungeprüften Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2003 sind nachfolgend<br />

dargestellt. Die jeweiligen Halbjahreszahlen sind hinter den jeweiligen Jahresabschlusszahlen<br />

zum 31. Dezember 2002 in runden Klammern genannt.<br />

Die Bieterin verfügte zum 31. Dezember 2002 (30. Juni 2003) über Aktiva in Höhe von EUR 59,5<br />

Mio. (EUR 56,9 Mio.), in diesen sind enthalten Finanzanlagen in Höhe von EUR 35,1 Mio. (EUR 41,1<br />

Mio.) sowie flüssige Mittel von EUR 11,1 Mio. (EUR 0,2 Mio.). Die Passiva gliedert sich im Wesentlichen<br />

in Eigenkapital von EUR 39,7 Mio. (EUR 38,5 Mio.), Rückstellungen von EUR 1,8 Mio. (EUR<br />

2,6 Mio.) sowie in Verbindlichkeiten von EUR 18,0 Mio. (EUR 15,9 Mio.). Die Bieterin erzielte in der<br />

abgelaufenen Periode Umsatzerlöse von EUR <strong>14</strong>,2 Mio. (EUR 6,4 Mio.) und einen Jahresfehlbetrag<br />

von EUR 17,7 Mio. (Jahresüberschuss EUR 1,5 Mio.) bei einem Beteiligungsergebnis von EUR -18,1<br />

Mio. (EUR 2,7 Mio.). Im Vergleich zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2002 (30. Juni 2003) lassen<br />

sich aufgrund des Vollzugs des Übernahmeangebots für die Bieterin folgende Auswirkungen auf die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwarten:<br />

• Bei einer vollständigen Übernahme, d.h. beim Erwerb von 5.415.548 ABIT-Aktien, wird<br />

das Finanzanlagevermögen von EUR 35,1 Mio. (EUR 41,1 Mio.) um EUR 21,7 Mio. auf<br />

EUR 56,8 Mio. (EUR 62,8 Mio.) zunehmen. Eine Verringerung der Finanzanlagen ist mit<br />

dem Ausscheiden der phinware AG und der phinConsult aus der GFKL-Gruppe bezogen<br />

auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2002 nicht verbunden, da diese Gesellschaften erst<br />

im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2003 von der Bieterin erworben wurden.<br />

• Bei einer vollständigen Fremdfinanzierung des Kaufpreises für die ABIT-Aktien und der<br />

voraussichtlichen Transaktionsnebenkosten unter Ausnutzung der von der Commerzbank<br />

Aktiengesellschaft, Filiale Essen, bereitgestellten Kreditlinie würden sich die langfristigen<br />

Verbindlichkeiten der Bieterin von EUR 9.175.138,82 (EUR 7.903.050,90) um EUR<br />

21.962.192,00 auf EUR 31.137.330,82 (EUR 29.865.242,90) erhöhen.<br />

• Bei einer vollständigen Fremdfinanzierung des Kaufpreises für die ABIT-Aktien und der<br />

voraussichtlichen Transaktionsnebenkosten wird die Liquiditätslage der Bieterin durch<br />

den Erwerb der ABIT-Aktien nicht berührt. Die Bieterin hat noch nicht endgültig entschieden,<br />

ob und in welchem Umfang sie auch Eigenmittel für den Erwerb der ABIT-Aktien<br />

einsetzen wird.<br />

• Einfluss auf die Ertragslage: Die Bieterin erwartet nicht, dass die ABIT AG in absehbarer<br />

Zeit das Ergebnis der Bieterin belasten wird. Ein positiver Ergebnisbeitrag kann sich aus<br />

zukünftigen Dividendenzahlungen ergeben. Im Übrigen hat der Erwerb der ABIT-Aktien<br />

Einfluss auf das Zinsergebnis aufgrund der Fremdkapitalaufnahme. Das Zinsergebnis<br />

würde in Höhe von bis zu EUR 0,88 Mio. p.a. belastet, wobei ein Zinssatz von 4 % p.a.<br />

unterstellt wurde.<br />

6.2 GFKL-Gruppe<br />

Die GFKL Financial Services AG ist eine reine Holdinggesellschaft. Die Auswirkungen eines erfolgreichen<br />

Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin können daher ohne Berücksichtigung<br />

der GFKL-Gruppe insgesamt nicht beurteilt werden.


25<br />

Die hier vorgenommenen Darstellungen basieren auf Finanzdaten aus dem geprüften Konzernabschluss<br />

zum 31. Dezember 2002 der GFKL-Gruppe und der ABIT-Gruppe sowie den Halbjahreszahlen<br />

der GFKL-Gruppe, welche einer prüferischen Durchsicht (limited review) unterzogen wurden sowie<br />

den ungeprüften Halbjahreszahlen der ABIT-Gruppe. Sowohl die GFKL- als auch die ABIT-<br />

Gruppe bilanzieren nach den Regeln der International Accounting Standards (IAS)/International Financial<br />

Reporting Standards (IFRS).<br />

Die Auswirkungen der Übernahme der ABIT AG auf die zukünftige, nach Vollzug der Übernahme<br />

konsolidierte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der GFKL-Gruppe lassen sich heute noch<br />

nicht genau vorhersagen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, u.a. folgende:<br />

• Die endgültigen Transaktionskosten (Kaufpreis für den Erwerb der Aktien zzgl. Erwerbsnebenkosten)<br />

werden erst nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Angebots feststehen,<br />

wenn die endgültige Anzahl der zum Verkauf eingereichten Aktien feststeht.<br />

• Es sind noch detaillierte Bewertungen zum Zwecke der Aufteilung des Kaufpreises auf<br />

einzelne erworbene Vermögensgegenstände und übernommene Schuldposten vorzunehmen.<br />

• Die aus der Übernahme entstehenden Synergieeffekte und Geschäftschancen können<br />

erst nach der Durchführung des Angebots näher analysiert und quantifiziert werden.<br />

6.2.1. Bilanzielle Auswirkungen<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Pro-forma-Auswirkungen des Angebots auf die konsolidierte Bilanz der<br />

GFKL-Gruppe. Die Wertansätze für die GFKL- und die ABIT-Gruppe sind den jeweiligen Konzernabschlüssen<br />

zum 31. Dezember 2002 sowie den jeweiligen Halbjahresabschlüssen zum 30. Juni 2003<br />

entnommen. Für die Pro-forma-Wertansätze gelten die oben genannten Einschränkungen. Deshalb<br />

können die tatsächlichen Zahlen signifikant von den Pro-forma-Zahlen abweichen, die in der Tabelle<br />

aufgeführt sind. Außerdem geht die Tabelle davon aus, dass 100% der ABIT-Aktien, d.h. 5.415.548<br />

ABIT-Aktien, erworben werden und dass die Transaktions- und Transaktionsnebenkosten zu 100%<br />

durch Fremdkapital finanziert werden.<br />

Jahresabschlussgröße<br />

(in TEUR)<br />

GFKL<br />

zum<br />

31.12.2002<br />

ABIT<br />

zum<br />

31.12.2002<br />

GFKL mit<br />

ABIT (Pro<br />

Forma)<br />

GFKL<br />

zum<br />

30.6.2003<br />

ABIT<br />

zum<br />

30.6.2003<br />

GFKL mit ABIT<br />

(Pro Forma)<br />

Kurzfristige Aktiva 177.081 9.993 187.075 184.029 11.193 195.222<br />

darin:<br />

Mittel<br />

flüssige 24.<strong>34</strong>2 5.274 29.616 17.729 6.086 23.815<br />

Langfristige Aktiva 184.389 7.683 205.452 211.819 6.946 231.668<br />

Summe Aktiva 361.470 17.676 392.527 395.848 18.139 426.890<br />

Eigenkapital 78.756 8.023 77.319 84.109 7.626 81.358<br />

darin: Jahres- 11.493 -6.996 2.663 5.353 -397 4.039<br />

überschuss<br />

kurzfristige<br />

Verbindlichkeiten<br />

129.680 3.262 132.942 138.208 3.807 <strong>14</strong>2.015<br />

sonstige Verbindlichkeiten 40.413 1.728 42.441 33.443 2.427 36.170<br />

langfristige<br />

Verbindlichkeiten<br />

111.293 2.390 136.224 138.549 2.273 163.802<br />

Rückstellungen 1.328 2.273 3.601 1.539 2.006 3.545<br />

Summe Passiva 361.470 17.676 392.527 395.848 18.139 426.890


26<br />

6.2.2. Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Die Bieterin erwartet nicht, dass die ABIT AG in absehbarer Zeit das Ergebnis der Bieterin belasten<br />

wird. Ein positiver Ergebnisbeitrag kann sich aus zukünftigen Jahresüberschüssen ergeben.<br />

Die Fremdfinanzierung der Übernahme wird das Zinsergebnis in Höhe von bis zu EUR 0,88 Mio. p.a.<br />

belasten, wobei ein Zinssatz in Höhe von 4 % p.a. unterstellt wurde.<br />

7. Kartellrechtliche und sonstige Verfahren<br />

Eine Zuständigkeit des Bundeskartellamts für das Zusammenschlussvorhaben besteht nicht, da die<br />

maßgeblichen Umsatzschwellen nicht erreicht werden. Auch eine Zustimmung der Europäischen<br />

Kommission oder US-amerikanischer Kartellbehörden ist nicht erforderlich.<br />

Die <strong>BaFin</strong> hat die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 9. Oktober 2003 gestattet. Weitere<br />

behördliche Genehmigungen oder Zustimmungen sind nicht erforderlich.<br />

8. Vorteile für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der ABIT AG<br />

Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der ABIT AG sind im Zusammenhang mit dem<br />

Übernahmeangebot keine Geldleistungen und anderen geldwerten Vorteile gewährt oder in Aussicht<br />

gestellt worden.<br />

Allerdings haben sich die Parteien der Grundsatzvereinbarung auf Empfehlungen über die zukünftige<br />

Besetzung des Vorstands der ABIT AG geeinigt, ohne dabei aber den für die Besetzung zuständigen<br />

Organen vorzugreifen. Hinsichtlich des Aufsichtsrats soll eine angemessene Vertretung der Aktionärsstruktur<br />

gewährleistet werden (siehe oben Ziffer 3.1.1).<br />

9. Situation der Aktionäre der ABIT AG, die das Angebot nicht annehmen<br />

ABIT-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, werden auf Folgendes hingewiesen:<br />

• Die ABIT-Aktien, für die dieses Angebot nicht angenommen worden ist, werden während<br />

der gesamten Annahmefrist und nach Vollzug des Übernahmeangebots an der Börse unter<br />

der ISIN DE0005122501 (WKN 512250) handelbar bleiben. In Abhängigkeit von der<br />

Annahmequote kann sich jedoch das Handelsvolumen der nicht zur Annahme des Angebots<br />

zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien erheblich verringern. Dies kann nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Kursentwicklung haben.<br />

• Die Bieterin weist darüber hinaus darauf hin, dass nach den Vorschriften des Börsengesetzes<br />

die Notierung der ABIT-Aktie im Geregelten Markt (Prime Standard) durch die Geschäftsführung<br />

der Börse eingestellt und die Zulassung der ABIT-Aktie zum Geregelten<br />

Markt durch die Zulassungsstelle widerrufen werden kann, sofern ein ordnungsmäßiger<br />

Börsenhandel infolge einer Illiquidität der ABIT-Aktie nicht mehr gewährleistet wäre. Die<br />

Bieterin geht allerdings nicht davon aus, dass es aufgrund dieses Angebots zu einem<br />

solchen Vorgang kommt.


27<br />

• Der gegenwärtige Kurs der ABIT-Aktie kann die Tatsache reflektieren, dass die Bieterin<br />

am 11. September 2003 ihre Entscheidung zur Abgabe eines Angebots öffentlich bekannt<br />

gemacht hat. Es ist ungewiss, ob sich der derzeitige Kurs der ABIT-Aktien nach Ablauf<br />

der Annahmefrist auch weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegen wird.<br />

• Die Bieterin kann nach Durchführung des Angebots sowie der Verschmelzung (siehe oben<br />

Ziffer 3.1.2) über die notwendige qualifizierte Mehrheit des in der Hauptversammlung<br />

der ABIT AG vertretenen Grundkapitals verfügen, um in einer Hauptversammlung der A-<br />

BIT AG unter bestimmten Einschränkungen alle wichtigen gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen<br />

durchzusetzen, wie z.B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Ausschluss<br />

des Bezugsrechts bei Kapitalmaßnahmen, Umwandlung, Verschmelzung, Zustimmung<br />

zu Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen und Auflösung (einschließlich<br />

der sog. übertragenden Auflösung). Im Rahmen dieser gesellschaftsrechtlichen<br />

Strukturmaßnahmen müsste – je nach Art der Maßnahme – den ABIT-Aktionären<br />

kraft Gesetzes ein Barabfindungs- und/oder Umtauschangebot auf der Grundlage einer<br />

Unternehmensbewertung der ABIT AG unterbreitet werden. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass diese Unternehmensbewertung zu einem Barabfindungs- und/oder Umtauschangebot<br />

für eine ABIT-Aktie führen könnte, das wertmäßig dem hier angebotenen Preis entspricht.<br />

Das Barabfindungs- und/oder Umtauschangebot könnte aber auch wertmäßig<br />

über oder unter dem Angebotspreis liegen. Die Bieterin beabsichtigt allerdings zur Zeit<br />

keine gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, die zu einer gesetzlichen Abfindung<br />

der ABIT-Aktionäre führen würden (siehe auch oben Ziffer 3.2.1).<br />

• Sofern die Verschmelzung (siehe oben Ziffer 3.1.2) durchgeführt wird, wird das Grundkapital<br />

der ABIT AG entsprechend dem noch festzulegenden Umtauschverhältnis erhöht.<br />

Hierdurch verringert sich der durch eine ABIT-Aktie vermittelte prozentuale Anteil am<br />

Grundkapital der Gesellschaft. Die Möglichkeit einer Überprüfung des Umtauschverhältnisses<br />

der Verschmelzung ist für Aktionäre der ABIT AG im Rahmen eines sog. Spruchverfahrens<br />

nicht eröffnet.<br />

10. Begleitende Bank<br />

Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, hat die GFKL bei der Vorbereitung und<br />

Durchführung des vorliegenden Angebots beraten und koordiniert die technische Abwicklung des Angebots.<br />

11. Veröffentlichungen, Erklärungen und Mitteilungen<br />

Diese Angebotsunterlage ist am 10. Oktober 2003 durch Bekanntgabe im Internet unter<br />

http://www.gfkl.com, durch Hinweisbekanntmachung in der Börsen-Zeitung sowie durch Bereithaltung<br />

von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, ZGS-CMAD,<br />

DLZ 2, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, (Telefax-Nr. 069/136-44598), veröffentlicht<br />

worden.<br />

Die Bieterin wird die sich aus den wirksam gewordenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl der<br />

Aktien, die Gegenstand dieses Angebots sind, einschließlich der Höhe des Anteils am Grundkapital<br />

und der Stimmrechte <strong>gemäß</strong> § 23 <strong>Abs</strong>. 1 WpÜG


veröffentlichen.<br />

28<br />

• nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich, in der letzten Woche vor Ablauf<br />

der Annahmefrist täglich,<br />

• voraussichtlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main nach Ablauf der<br />

Annahmefrist und<br />

• voraussichtlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main nach Ablauf der<br />

ggf. weiteren Annahmefrist<br />

Erklärungen und Mitteilungen der Bieterin im Zusammenhang mit diesem Angebot und die durch seine<br />

Annahme zustande gekommenen Verträge werden, soweit gesetzlich nicht andere oder weitere<br />

Formen der Veröffentlichung, Bekanntgabe oder Mitteilung vorgesehen sind, im Internet unter<br />

http://www.gfkl.com sowie in der Börsen-Zeitung bekannt gegeben.<br />

12. Erklärung der Übernahme der Verantwortung<br />

Die GFKL Financial Services Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen übernimmt die Verantwortung für<br />

den Inhalt dieser Angebotsunterlage. Sie erklärt, dass ihres Wissens im Zeitpunkt der Veröffentlichung<br />

nach § <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 3 Satz 1 WpÜG die hierin enthaltenen Angaben richtig sind und keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen wurden.<br />

13. Anwendbares Recht<br />

Dieses Angebot sowie die aufgrund dieses Angebots abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen ausschließlich<br />

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

<strong>14</strong>. Steuerlicher Hinweis<br />

Die Annahme des Angebots führt nach Maßgabe des unter Ziffer 4.5 beschriebenen Verfahrens zur<br />

Veräußerung der ABIT-Aktien. Für die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bzw. steuerliche<br />

Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts gelten die allgemeinen Regelungen. Den ABIT-<br />

Aktionären wird empfohlen, vor Annahme dieses Angebots eine steuerrechtliche Beratung einzuholen,<br />

bei der die individuellen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen ABIT-Aktionärs berücksichtigt<br />

werden.


Essen, den 6. Oktober 2003<br />

GFKL Financial Services Aktiengesellschaft<br />

Dr. Peter Jänsch<br />

29<br />

Dr. Tom Haverkamp

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!