Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 3 ... - BaFin
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<strong>Pflichtveröffentlichung</strong><br />
<strong>gemäß</strong> <strong>§§</strong> <strong>34</strong>, <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz<br />
Aktionäre der ABIT Aktiengesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt au-<br />
ßerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die Hinweise im <strong>Abs</strong>chnitt "Hinweise für<br />
ausländische Aktionäre" der Angebotsunterlage beachten.<br />
Angebotsunterlage<br />
Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot<br />
(Barangebot)<br />
der<br />
GFKL Financial Services Aktiengesellschaft<br />
Limbecker Platz 1, D-45127 Essen<br />
an die Aktionäre der<br />
ABIT Aktiengesellschaft<br />
Robert-Bosch-Straße 1, D-40668 Meerbusch<br />
________________<br />
zum Erwerb der von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen<br />
Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 und Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2003 zum Preis<br />
von EUR 4,00 je Stückaktie der ABIT AG<br />
Annahmefrist 10. Oktober 2003 bis 19. Dezember 2003<br />
International Securities Identification Number (ISIN) DE0005122501<br />
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 512250<br />
________________
2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Zusammenfassung des Angebots..............................................................................................5<br />
2. Beteiligte Unternehmen..............................................................................................................7<br />
2.1 Beschreibung der Bieterin und der GFKL-Gruppe, insbesondere der phinware<br />
AG .................................................................................................................................7<br />
2.1.1. Beschreibung der Bieterin und der GFKL-Gruppe...........................................7<br />
2.1.2. Beschreibung der phinware AG .......................................................................8<br />
2.2 Beschreibung der Zielgesellschaft ................................................................................9<br />
2.3 Beteiligung der Bieterin an der ABIT AG.....................................................................10<br />
2.4 Übermittlung der Angebotsunterlage an den Vorstand der ABIT AG .........................11<br />
3. Hintergrund und Zielsetzung des Angebots .............................................................................11<br />
3.1 Zusammenführung der phinware AG mit der ABIT AG...............................................11<br />
3.1.1. <strong>Abs</strong>chluss einer Grundsatzvereinbarung zwischen der Bieterin, phinware<br />
AG und ABIT AG ............................................................................................11<br />
3.1.2. Wesentliche weitere rechtliche Schritte der Zusammenführung der<br />
phinware AG und der ABIT AG ......................................................................13<br />
3.1.3. Gründe der Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT AG ....................13<br />
3.1.4. Erwerb einer Kontrollmehrheit der Bieterin an der ABIT AG..........................<strong>14</strong><br />
3.2 <strong>Abs</strong>ichten der Bieterin im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der ABIT<br />
AG, die Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane, die Arbeitnehmer und deren<br />
Vertretungen................................................................................................................<strong>14</strong><br />
3.2.1. Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen der ABIT AG ...<strong>14</strong><br />
3.2.2. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane, Arbeitnehmer und deren<br />
Vertretungen...................................................................................................15<br />
4. Das Angebot.............................................................................................................................15<br />
4.1 Gegenstand des Angebots..........................................................................................15<br />
4.2 Angebotspreis..............................................................................................................15<br />
4.2.1. Mindestangebotspreis ....................................................................................15<br />
4.2.2. Angemessenheit des Angebotspreises..........................................................16<br />
4.2.3. Kein Einfluss der Unternehmenswertrelation aus der Verschmelzung auf<br />
die angemessene Gegenleistung...................................................................16<br />
4.3 Bedingungen ...............................................................................................................17<br />
4.3.1. Aufschiebende Bedingung .............................................................................17<br />
4.3.2. Ausfall / Verzicht auf die Bedingung ..............................................................17<br />
4.4 Annahmefrist ...............................................................................................................17<br />
4.4.1. Beginn und Ablauf der Annahmefrist .............................................................17<br />
4.4.2. Verlängerung der Annahmefrist .....................................................................18<br />
4.4.3. Weitere Annahmefrist.....................................................................................18<br />
4.5 Annahme und Abwicklung des Angebots....................................................................18<br />
4.5.1. Annahmeerklärung und Umbuchung .............................................................18<br />
4.5.2. Weiterer Inhalt der Erklärungen bei Annahme des Angebots........................19<br />
4.5.3. Rechtsfolgen der Annahmeerklärung.............................................................20<br />
4.5.4. Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises ..............................20<br />
4.5.5. Durchführung des Angebots bei einer Annahme innerhalb der weiteren<br />
Annahmefrist ..................................................................................................20<br />
4.5.6. Rückabwicklung bei Ausfall der aufschiebenden Bedingung.........................21<br />
4.5.7. Handel mit zum Verkauf eingereichten Aktien ...............................................21<br />
4.6 Kosten und Spesen .....................................................................................................21<br />
4.7 Rücktrittsrecht..............................................................................................................21<br />
4.7.1. Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots...................................................21<br />
4.7.2. Rücktrittsrecht bei konkurrierenden Angeboten .............................................22<br />
4.7.3. Wirksamwerden des Rücktritts.......................................................................22<br />
5. Finanzierung des Angebots......................................................................................................22<br />
5.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Angebots ...............................22<br />
5.2 Finanzierungsbestätigung ...........................................................................................22<br />
6. Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der Bieterin............................................................................................................23<br />
6.1 GFKL Financial Services AG.......................................................................................23<br />
6.2 GFKL-Gruppe ..............................................................................................................24
3<br />
6.2.1. Bilanzielle Auswirkungen................................................................................25<br />
6.2.2. Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung ....................................26<br />
7. Kartellrechtliche und sonstige Verfahren .................................................................................26<br />
8. Vorteile für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der ABIT AG............................................26<br />
9. Situation der Aktionäre der ABIT AG, die das Angebot nicht annehmen.................................26<br />
10. Begleitende Bank .....................................................................................................................27<br />
11. Veröffentlichungen, Erklärungen und Mitteilungen ..................................................................27<br />
12. Erklärung der Übernahme der Verantwortung .........................................................................28<br />
13. Anwendbares Recht .................................................................................................................28<br />
<strong>14</strong>. Steuerlicher Hinweis.................................................................................................................28
Hinweise für ausländische Aktionäre<br />
4<br />
Durchführung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />
Dieses freiwillige öffentliche Übernahmeangebot ("Angebot" oder "Übernahmeangebot") der GFKL<br />
Financial Services AG ("Bieterin" oder "GFKL") ist ein den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs-<br />
und Übernahmegesetzes ("WpÜG") unterliegendes Übernahmeangebot im Sinne von § 29<br />
<strong>Abs</strong>. 1 WpÜG. Es richtet sich an alle Aktionäre der ABIT Aktiengesellschaft ("Zielgesellschaft" oder<br />
"ABIT AG"), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 9850.<br />
Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt.<br />
Die Durchführung als öffentliches Angebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist<br />
nicht beabsichtigt. Es sind folglich keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen<br />
oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland beantragt oder veranlasst worden. Aktionäre der ABIT AG können folglich die Anwendung<br />
ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht beanspruchen.<br />
Die Bieterin hat diese Angebotsunterlage veröffentlicht durch Bekanntgabe im Internet<br />
(http://www.gfkl.com), durch Hinweisbekanntmachung in der Börsen-Zeitung sowie durch Bereithaltung<br />
von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft ("Commerzbank"),<br />
ZGS-CMAD, DLZ 2, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main (Telefax-Nr.<br />
069/136-44598).<br />
Verbreitung der Angebotsunterlage durch Dritte<br />
Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder weiterer Informationsunterlagen<br />
kann Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland<br />
unterfallen.<br />
Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder weiterer Informationsunterlagen<br />
nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik<br />
Deutschland durch Dritte ist und wird von der Bieterin nicht gestattet. Sollte es dennoch dazu kommen,<br />
übernimmt die Bieterin keinerlei Gewähr dafür, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung<br />
dieser Angebotsunterlage mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der<br />
Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.<br />
Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen<br />
oder die das Angebot annehmen wollen und in den Anwendungsbereich kapitalmarktrechtlicher<br />
Vorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland fallen,<br />
werden aufgefordert, sich über diese kapitalmarktrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese<br />
einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb<br />
der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.<br />
Eine Verantwortung der Bieterin für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird<br />
ausdrücklich ausgeschlossen.
Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen<br />
5<br />
Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, <strong>Abs</strong>ichten und in die Zukunft<br />
gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf derzeit verfügbaren<br />
öffentlich zugänglichen Informationen und auf bestimmten Annahmen der Bieterin zum Datum dieser<br />
Angebotsunterlage, die sich in Zukunft ändern können. Im Falle einer Änderung der hier zugrunde<br />
gelegten Informationen, Planungen und Annahmen besteht – unbeschadet gesetzlicher Vorschriften<br />
nach Wertpapierhandelsgesetz ("WpHG") und WpÜG – keine Verpflichtung der Bieterin, diese Angebotsunterlage<br />
zu aktualisieren.<br />
1. Zusammenfassung des Angebots<br />
Hinweis: Die nachfolgende Zusammenfassung wird durch die weiteren in dieser Angebotsunterlage<br />
enthaltenen ausführlicheren Informationen ergänzt.<br />
Bieterin: GFKL Financial Services Aktiengesellschaft, Essen<br />
Zielgesellschaft: ABIT Aktiengesellschaft, Meerbusch<br />
Gegenstand des Angebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautendenden Stückaktien der ABIT<br />
Gegenleistung: EUR 4,00 je ABIT-Aktie<br />
AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag<br />
des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 und Gewinnberechtigung<br />
ab dem 1. Januar 2003<br />
Bedingungen: Das Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung<br />
der Hauptversammlung der ABIT AG zu dem der Hauptversammlung<br />
der ABIT AG vorzulegenden Verschmelzungsvertrag<br />
zwischen der phinware AG und der ABIT AG bis spätestens 18. Dezember<br />
2003 (einschließlich).<br />
Annahmefrist: 10. Oktober 2003 bis 19. Dezember 2003<br />
Beginn der ggf. weiteren Annahmefrist:<br />
Voraussichtlich 25. Dezember 2003
6<br />
Annahme: Die Annahme ist innerhalb der Annahmefrist (bzw. innerhalb der<br />
ggf. weiteren Annahmefrist) gegenüber einem depotführenden Kredit-<br />
oder Finanzdienstleistungsinstitut mit Sitz in der Bundesrepublik<br />
Deutschland oder einer deutschen Niederlassung des depotführenden<br />
Kreditinstituts bzw. depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens<br />
zu erklären. Sie wird mit Umbuchung der zum Verkauf<br />
eingereichten ABIT-Aktien in die ISIN DE0001262301 (WKN<br />
126230) bzw. während der weiteren Annahmefrist in die ISIN<br />
DE0001262319 (WKN 126231) wirksam.<br />
Die Annahme des Angebots über einen depotführenden Wertpapierdienstleister<br />
im Sinne von Ziffer 4.5 dieser Angebotsunterlage<br />
ist für die Aktionäre der ABIT AG kosten- und spesenfrei. Etwaige<br />
Gebühren ausländischer depotführender Wertpapierdienstleister<br />
und etwaige sonstige Gebühren und Auslagen sind von dem dieses<br />
Angebot annehmenden Aktionär zu tragen.<br />
Börsenhandel: Die während der Annahmefrist zum Verkauf eingereichten Aktien<br />
werden voraussichtlich ab dem zweiten Bankarbeitstag in Frankfurt<br />
am Main nach Beginn der Annahmefrist an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
unter der ISIN DE0001262301 (WKN 126230) im Geregelten<br />
Markt (Prime Standard) handelbar sein. Ein Handel mit nachträglich<br />
zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien (ISIN DE<br />
0001262319, WKN 126231) während der weiteren Annahmefrist ist<br />
nicht vorgesehen.<br />
International Securities Identification<br />
Number / Wertpapier-<br />
Kenn-Nummer:<br />
ABIT-Aktien: ISIN DE0005122501 (WKN 512250)<br />
Zum Verkauf eingereichte ABIT-Aktien: ISIN DE0001262301 (WKN<br />
126230)<br />
Nachträglich zum Verkauf eingereichte ABIT-Aktien: ISIN<br />
DE0001262319 (WKN 126231)<br />
Veröffentlichung: Nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
am 9. Oktober 2003 ist diese Angebotsunterlage am<br />
10. Oktober 2003 durch Bekanntgabe im Internet unter<br />
http://www.gfkl.com, durch Hinweisbekanntmachung in der Börsen-<br />
Zeitung sowie durch Bereithaltung von Exemplaren zur kostenlosen<br />
Ausgabe bei Commerzbank Aktiengesellschaft, ZGS-CMAD, DLZ 2,<br />
Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main (Telefax-Nr.<br />
069/136-44598), veröffentlicht worden. Alle Mitteilungen im Zusammenhang<br />
mit diesem Angebot werden, soweit gesetzlich nicht<br />
andere oder weitere Formen der Veröffentlichung, Bekanntgabe<br />
oder Mitteilung vorgesehen sind, im Internet unter<br />
http://www.gfkl.com und in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.
2. Beteiligte Unternehmen<br />
2.1 Beschreibung der Bieterin und der GFKL-Gruppe, insbesondere der phinware AG<br />
2.1.1. Beschreibung der Bieterin und der GFKL-Gruppe<br />
7<br />
Die GFKL Financial Services Aktiengesellschaft ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft mit<br />
Sitz in Essen, Limbecker Platz 1, 45127 Essen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Essen unter HRB 13522. Das Grundkapital der GFKL beträgt EUR <strong>14</strong>.188.631,00. Die GFKL ist die<br />
Obergesellschaft des GFKL Konzerns ("GFKL-Gruppe").<br />
Unternehmensgegenstand der GFKL ist der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen<br />
sowie deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie der Erwerb<br />
und die Verwaltung von Grundbesitz und sonstigen Vermögensgegenständen. Die Gesellschaft ist<br />
berechtigt, andere Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, zu erwerben sowie sich an anderen<br />
Unternehmen im In- und Ausland zu beteiligen.<br />
An der GFKL ist nach derzeitigem Kenntnisstand zu 28,9% die MLQ Investors L.P, eine mittelbare<br />
100%ige Tochtergesellschaft der Goldman Sachs Group Inc., New York, beteiligt. Ferner hält die<br />
ERGO Versicherungsgruppe AG über ihre Tochtergesellschaften VICTORIA Versicherung AG und<br />
Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG 19,7% des Aktienkapitals. Die übrigen Anteile befinden<br />
sich im Streubesitz weiterer institutioneller und privater Investoren sowie der Vorstandsmitglieder und<br />
Mitarbeiter der GFKL-Gruppe.<br />
Die GFKL-Gruppe betreibt zwei Geschäftsbereiche: den Geschäftsbereich Leasing und den Geschäftsbereich<br />
Financial Outsourcing.<br />
Im Bereich Leasing bieten die Gesellschaften der GFKL-Gruppe als <strong>Abs</strong>atzfinanzierungsgesellschaften<br />
individuelle Finanzierungslösungen für mobile Wirtschaftsgüter an. Bei diesen Wirtschaftsgütern<br />
handelt es sich um alle Arten von mobilen Investitionsobjekten, insbesondere um Fahrzeuge sowie<br />
Spezialausrüstungen und Maschinen, die im Maschinenbau, in der Druck-, Lebensmittel- und Bauindustrie<br />
sowie der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz gelangen, sowie Fitnessgeräte. Die Gesellschaften<br />
konzentrieren sich auf regionale und produktbezogene Nischenmärkte, in denen ein effektives<br />
Risikomanagement und ein besonderes Produktwissen gefordert sind. Sie sind mit über 20 Geschäftsstellen<br />
in Deutschland vertreten.<br />
Der Geschäftsbereich Leasing wird über die 100%igen Tochtergesellschaften der GFKL betrieben,<br />
die Universal Leasing GmbH, Essen (vormals: GFKL Mobilien GmbH), die Universal-Leasing-<br />
Gesellschaft mbH, Augsburg, die Universal-Vermietungs-GmbH, eine Tochtergesellschaft der Universal-Leasing-Gesellschaft<br />
mbH, Augsburg, die SBL Mobilien GmbH, Essen (vormals SchmidtBank<br />
Leasing GmbH), und die RCU Leasing GmbH & Co. KG, Essen.<br />
Im Bereich des Financial Outsourcing verwalten die Gesellschaften der GFKL-Gruppe umfangreiche<br />
Forderungsbestände für Banken, Sparkassen und andere institutionelle Investoren. Die verwalteten<br />
Forderungsportfolios bestehen im Wesentlichen aus Konsumentenkrediten, Leasing- und Mietkaufverträgen<br />
sowie grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen, aber auch aus innovativen Finanzierungsmodellen.<br />
Das Dienstleistungsspektrum umfasst die treuhänderische Verwaltung sowohl ordnungs<strong>gemäß</strong><br />
bedienter Forderungen als auch zahlungsgestörter, gekündigter oder titulierter Forderungen<br />
und üblicherweise die damit verbundene Übernahme des diesbezüglichen Rechnungs- und
8<br />
Berichtswesens. Des Weiteren werden bei auslaufenden bzw. notleidenden Objektfinanzierungsverträgen<br />
sowie bei Sicherheiten die Bewertung, Sicherstellung und Vermarktung von mobilen Investitionsgütern<br />
durchgeführt. Ein weiterer Geschäftsgegenstand ist die Refinanzierung von Leasinggesellschaften<br />
durch den Ankauf von Leasing- und Mietkaufforderungen.<br />
Der Geschäftsbereich Financial Outsourcing wird über 100%ige Tochtergesellschaften der GFKL betrieben<br />
(die Proceed Portfolio Services GmbH, die Proceed Securitization Services GmbH, die Proceed<br />
Asset Trading GmbH, jeweils mit Sitz in Essen, die phinware AG mit phinConsult Beratung und<br />
Service GmbH ("phinConsult") sowie zukünftig geplant auch über die Sirius Inkasso GmbH, jeweils<br />
mit Sitz in Düsseldorf).<br />
Die GFKL stellt im Rahmen ihrer Holdingfunktion den Tochterunternehmen Stabsfunktionen wie das<br />
Controlling und Risikomanagement, die EDV-Entwicklung sowie das Personalwesen zur Verfügung<br />
und übernimmt die Aufgabenbereiche Organisation und Betrieb, Investor und Public Relations sowie<br />
die Innenrevision.<br />
Die Tochterunternehmen der Bieterin gelten als mit dieser gemeinsam handelnde Personen im Sinne<br />
des § 2 <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG. Weitere mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen sind nicht vorhanden.<br />
Zum 30. Juni 2003 beschäftigte die GFKL-Gruppe 530 Mitarbeiter.<br />
2.1.2. Beschreibung der phinware AG<br />
Die phinware AG ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Grafenberger<br />
Allee 125, 40237 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB<br />
41207. Das Grundkapital der phinware AG beträgt EUR 238.792,00.<br />
Die phinware AG wurde 1990 als Delphin Software GmbH unter anderem von Wolfgang Tober, Mitgründer<br />
des Rechtsvorgängers der ABIT AG, gegründet und 1991 in phinware Beratung und Software<br />
GmbH umfirmiert. Im Jahr 1998 wurde die Tochtergesellschaft phinConsult Beratung und Service<br />
GmbH gegründet. Im Wege eines Formwechsels wurde die phinware Beratung und Software GmbH<br />
2001 in die phinware AG umgewandelt. Anfang 2003 wurden sämtliche Anteile an der phinware AG<br />
und der phinConsult von der GFKL übernommen.<br />
Die phinware AG bietet Software-Lösungen für das IT-gestützte Forderungsmanagement an. Das<br />
Produktportfolio teilt sich in Systeme für das privatrechtliche (Produktname "phinAMV") und das öffentlich-rechtliche<br />
(Produktname "phinAVV") Forderungsmanagement auf. Beide Produktgruppen<br />
stehen als Lizenz und als Basis für das Projektgeschäft zur Verfügung. Im Projektgeschäft werden<br />
insbesondere für Großkunden individualisierte Lösungen entwickelt. Internetdienstleistungen, insbesondere<br />
das gerichtliche Online-Mahnwesen (Produktname "OptiMahn"), bilden die dritte Säule des<br />
Portfolios.<br />
Die phinConsult erbringt überwiegend Projekt-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich<br />
Forderungsmanagement.<br />
Zum 30. Juni 2003 beschäftigten phinware AG und phinConsult zusammen 60 Mitarbeiter.
2.2 Beschreibung der Zielgesellschaft<br />
9<br />
Die ABIT AG ist eine im Geregelten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte<br />
Aktiengesellschaft mit Sitz in Meerbusch. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss<br />
unter HRB 9850 eingetragen. Das Grundkapital der ABIT AG beträgt EUR 5.415.548,00 und ist eingeteilt<br />
in 5.415.548 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden<br />
anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00.<br />
Die heutige ABIT AG ist entstanden aus der 1985 gegründeten SofTec Gesellschaft für Software<br />
Technologie GmbH und der 1986 gegründeten ABIT Software GmbH, die beide von einem Gesellschafterkreis<br />
um die Herren Neuwirth, Vetter und Tober getragen wurden. Sie übernahmen u.a. die<br />
laufenden Aktivitäten zur Entwicklung des Produktes ABIT Recht.dos im Auftrag des Rheinischen<br />
Sparkassen- und Giroverbandes.<br />
Im dritten Jahr der Geschäftstätigkeit der ABIT Software GmbH trennten sich die Wege der Geschäftsführer.<br />
Volker Neuwirth und andere führten weiterhin die ABIT, deren Schwerpunkt auf die Erstellung<br />
von Forderungsmanagement- und Kreditsoftware für Sparkassen und Genossenschaftsbanken<br />
auf der technischen Plattform des PC ausgerichtet war.<br />
Wolfgang Tober sowie weitere Mitarbeiter gründeten den Rechtsvorgänger der phinware AG (siehe<br />
oben Ziffer 2.1.2).<br />
Der Börsengang der ABIT AG, die 1999 aus der SofTec Gesellschaft für Software Technologie GmbH<br />
und der ABIT Software GmbH hervorgegangen ist, erfolgte im Februar 2000. Im August 2000 wechselte<br />
der vormalige Aufsichtsrat der ABIT AG, Jürgen Baltes, in den Vorstand der Gesellschaft und ist<br />
seit Juli 2002 Alleinvorstand der ABIT AG. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus den Herren<br />
Dr. Lennertz, Eberding und Mourruau.<br />
Wesentliche Aktionäre der ABIT AG sind nach öffentlich zugänglichen Informationen die Altgesellschafter<br />
Neuwirth, mit einer ihm über die NM Neuwirth Management GmbH bzw. die NI Neuwirth Investment<br />
GmbH & Co. KG zuzurechnenden Beteiligung von 11,21% und Vetter mit einer Beteiligung<br />
von 9,99% sowie Herr Patrice Mourruau über die MCS et Associés S.A. mit einer Beteiligung von<br />
12,41%, die RBS Kapitalbeteiligungsgesellschaft Rheinisch-Bergischer Sparkassen mbH mit 6,2%<br />
und die SK Kapitalbeteiligungsgesellschaft Köln mbH mit ca. 4,0%. Ca. 56% der ABIT-Aktien befinden<br />
sich im Streubesitz (Stand Juli 2003). Darüber hinaus sind der GFKL ca. 8,88% der Stimmrechte an<br />
der ABIT AG zuzurechnen (siehe Ziffer 2.3).<br />
Die ABIT AG ist Spezialberater und Lösungsanbieter für Kredit- und Forderungsmanagement mit dem<br />
bisherigen Schwerpunkt Software und Dienstleistungen für die Kreditwirtschaft.<br />
Beteiligungsgesellschaften der ABIT AG sind die Hansen & Schucht Debitorenmanagement GmbH,<br />
Hannover, ("Hansen & Schucht"), die Domnowski Debitorenmanagement GmbH, Hamm, ("Domnowski<br />
Debitorenmanagement") sowie die ABIT Consulting GmbH, Hamm ("ABIT Consulting").<br />
Über die Hansen & Schucht ist die ABIT AG an der S-Inkasso GmbH i. Gr., Quedlinburg, sowie an der<br />
West-Forderungsmanagement GmbH, Dortmund, beteiligt. Darüber hinaus ist die ABIT AG mit 26%<br />
an der MWB Gesellschaft GmbH, Gersthofen, beteiligt.
10<br />
Nach Angaben der ABIT AG gliedert sich ihr Geschäftsmodell organisatorisch in insgesamt vier Geschäftsbereiche:<br />
Der Geschäftsbereich Kreditwirtschaft Consulting und Software umfasst die Entwicklung und den Vertrieb<br />
von Softwareprodukten und Beratungsdienstleistungen für die Kreditwirtschaft. Der Kundenschwerpunkt<br />
liegt hier bei den deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken.<br />
Der Geschäftsbereich Kreditwirtschaft Services umfasst die Aktivitäten sowohl der Hansen & Schucht<br />
als auch der S-Inkasso und West-Forderungsmanagement. Tätigkeitsschwerpunkte sind Inkassodienstleistungen<br />
für die Kreditwirtschaft. Hansen & Schucht ist als Spezialinstitut ausgerichtet auf die<br />
Beitreibung und Verwaltung von notleidenden Kreditforderungen von Banken und insbesondere Sparkassen.<br />
Der Geschäftsbereich Debitorenmanagement Consulting, Software, Services beinhaltet die Gesellschaften<br />
Domnowski Debitorenmanagement, ABIT Consulting sowie das Internet-Portal ABIT e.POS.<br />
Dieser Geschäftsbereich bietet für den Mittelstand und Großgläubiger wie Versicherer, Versorger und<br />
Wohnungsbaugesellschaften Software, Beratung und Dienstleistungen für das Forderungsmanagement<br />
an.<br />
Der weitere im Aufbau befindliche Geschäftsbereich Forderungskauf Investment ist innerhalb der A-<br />
BIT-Gruppe verantwortlich für die Koordination und das ABIT-eigene Investment in Forderungspakete,<br />
die die ABIT AG in Kooperation mit Dritten, derzeit insbesondere MCS et Associés S.A., kauft und<br />
die von den Tochtergesellschaften Hansen & Schucht sowie Domnowski Debitorenmanagement verwaltet<br />
werden.<br />
2.3 Beteiligung der Bieterin an der ABIT AG<br />
Die Bieterin hält bisher keine ABIT-Aktien. Die Bieterin hat jedoch am 11. September 2003 Optionsverträge<br />
mit Herrn Herbert Vetter, An St. Nikolaus 11, 41515 Grevenbroich, sowie der NI Neuwirth<br />
Investment GmbH & Co. KG, Haan, ("Optionsgeber") abgeschlossen, die sie berechtigen, insgesamt<br />
bis zu 480.777 ABIT-Aktien (bis zu 8,88% des derzeitigen Grundkapitals) durch einseitige Willenserklärung<br />
zu erwerben. Die Stimmrechte aus diesen Aktien sind der Bieterin <strong>gemäß</strong> § 30 <strong>Abs</strong>. 1 Satz 1<br />
Nr. 5 WpÜG zuzurechnen. Der vereinbarte Kaufpreis pro ABIT-Aktie beträgt EUR 4,00.<br />
Der Optionsvertrag mit Herrn Herbert Vetter berechtigt die Bieterin zum Erwerb von bis zu 270.777<br />
ABIT-Aktien. Die Option darf höchstens für die Anzahl ABIT-Aktien ausgeübt werden, die erforderlich<br />
ist, um der Bieterin eine Beteiligung von 51% am Grundkapital der ABIT AG unter Berücksichtigung<br />
dieses Übernahmeangebots und unter Berücksichtigung des Erwerbs von Aktien im Rahmen der Verschmelzung<br />
(siehe Ziffer 3) zu verschaffen. Der Optionsvertrag mit der NI Neuwirth Investment GmbH<br />
& Co. KG berechtigt die Bieterin zum Erwerb von bis zu 210.000 ABIT-Aktien. Beide Optionsverträge<br />
sehen vor, dass die durch die Optionsgeber eingeräumten Erwerbsoptionen in der Zeit bis zum 15.<br />
Januar 2004 ausgeübt werden können. Im Falle einer nur teilweisen Ausübung der Optionen sind<br />
beide Optionen entsprechend anteilig auszuüben. Das heißt z. B., im Falle einer nur hälftigen Ausübung<br />
sind jeweils hälftig, d.h. 135.388 ABIT-Aktien der von Herrn Vetter insgesamt 270.777 optionierten<br />
ABIT-Aktien und 105.000 ABIT-Aktien der von der NI Neuwirth Investment GmbH & Co. KG<br />
insgesamt 210.000 optionierten ABIT-Aktien zu erwerben. Die Optionsgeber haben sich verpflichtet,<br />
bis zum Ablauf der Optionsperiode keine Verfügungen (einschließlich der Annahme des Übernahmeangebots)<br />
über die von ihnen gehaltenen ABIT-Aktien vorzunehmen.
11<br />
Nach <strong>Abs</strong>chluss der vorgenannten Optionsverträge hat die Bieterin <strong>gemäß</strong> <strong>§§</strong> 21 <strong>Abs</strong>. 1, 22 <strong>Abs</strong>. 1<br />
Nr. 5 WpHG der ABIT AG am 15. September 2003 mitgeteilt, dass sie aufgrund der ihr eingeräumten<br />
Optionsverträge am 11. September 2003 die Schwelle von 5% der Stimmrechte an der ABIT AG überschritten<br />
hat und dass die Höhe des ihr insgesamt zuzurechnenden Stimmrechtsanteils rd. 8,88%<br />
beträgt. Die ABIT AG hat diese Mitteilung am 23. September 2003 in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.<br />
2.4 Übermittlung der Angebotsunterlage an den Vorstand der ABIT AG<br />
Die Bieterin wird die Angebotsunterlage dem Vorstand der ABIT AG unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung<br />
übermitteln. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ABIT AG müssen <strong>gemäß</strong> <strong>§§</strong> <strong>34</strong>, 27<br />
WpÜG unverzüglich nach der Übermittlung der Angebotsunterlage durch die Bieterin eine begründete<br />
Stellungnahme hierzu abgeben und diese <strong>gemäß</strong> <strong>§§</strong> <strong>34</strong>, <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 3 WpÜG veröffentlichen.<br />
3. Hintergrund und Zielsetzung des Angebots<br />
Die 100%ige Tochtergesellschaft der Bieterin, die phinware AG, sowie die Zielgesellschaft, die ABIT<br />
AG, sollen zusammengeführt werden. Die Zusammenführung soll durch Verschmelzung der phinware<br />
AG auf die ABIT AG geschehen. Die Bieterin geht davon aus, dass sie aufgrund der Verschmelzung<br />
mehr als 30% der Stimmrechte und damit die Kontrolle im Sinne des § 29 <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG an der ABIT<br />
AG erwerben wird. Vor diesem Hintergrund unterbreitet die Bieterin den Aktionären der ABIT AG ein<br />
freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot, wobei nach Auffassung der Bieterin nach Wirksamwerden<br />
der Verschmelzung ein Pflichtangebot nicht mehr abzugeben ist (siehe unten Ziffer 3.1.4).<br />
3.1 Zusammenführung der phinware AG mit der ABIT AG<br />
3.1.1. <strong>Abs</strong>chluss einer Grundsatzvereinbarung zwischen der Bieterin, phinware AG und ABIT<br />
AG<br />
Die Bieterin, die phinware AG und die ABIT AG (zusammen die "Parteien") haben sich am 11. September<br />
2003 auf die Grundsätze der Zusammenführung von phinware AG und ABIT AG verständigt<br />
und diese in einer so genannten Grundsatzvereinbarung (UR. Nr. 211/2003 des Notars Peter Fiele,<br />
Essen) niedergelegt.<br />
In dieser Grundsatzvereinbarung haben sich die Parteien darauf verständigt, die phinware AG und die<br />
ABIT AG zusammenzuführen. Die Firma des zusammengeführten Unternehmens soll ABIT Aktiengesellschaft<br />
lauten; Sitz des zusammengeführten Unternehmens ist Meerbusch. Die Börsennotierung<br />
der ABIT AG soll wie bisher erhalten bleiben.<br />
Im Rahmen der Zusammenführung ist insbesondere geplant, die Neu- und Weiterentwicklung der<br />
Software von ABIT AG und phinware AG zukünftig zusammenzuführen, um auf diesem Weg erhebliche<br />
vertriebliche, technische und operative Synergien zu heben. Synergien erwartet die Bieterin aufgrund<br />
des Umstandes, dass Investitionen sowohl der phinware AG als auch der ABIT AG in den<br />
Branchen- und Lösungsschwerpunkten des jeweils anderen Unternehmens durch den Zusammenschluss<br />
hinfällig werden. Darüber hinaus sollen gegenseitige vertriebliche Ressourcen und Marktzugänge<br />
genutzt werden. Quantifizierbar sind bislang nur operative Synergien, die sich aus der Aufgabe<br />
des Standortes der phinware AG in Düsseldorf und dem Umzug der Mitarbeiter der phinware AG in<br />
die vorhandenen Räumlichkeiten der ABIT AG in Meerbusch ergeben. Allein die Aufgabe des Standortes<br />
in Düsseldorf führt zur Einsparung von Mietaufwendungen von rd. EUR 420.000 p.a. für die von
12<br />
der phinware AG dort angemieteten Räumlichkeiten. Bei Beurteilung der Höhe dieser Einsparung ist<br />
zu berücksichtigen, dass sich die Umsatzerlöse der phinware AG zum 31. Dezember 2002 auf rd.<br />
EUR 3,3 Mio. beliefen.<br />
Zugleich wird in der Grundsatzvereinbarung festgelegt, dass die neue Gesellschaft übergreifend in<br />
den bisherigen Märkten von ABIT AG und phinware AG tätig werden soll, wobei es dem gemeinsamen<br />
Verständnis der Bieterin und der ABIT AG entspricht, dass die ABIT AG ihren Geschäftsbetrieb<br />
im Verhältnis zur Bieterin eigenständig fortführt.<br />
Hinsichtlich der Corporate Governance des zusammengeführten Unternehmens haben sich die Parteien<br />
auf Empfehlungen über die zukünftige Besetzung des Vorstands der ABIT AG geeinigt, ohne<br />
dabei aber den für die Besetzung zuständigen Organen der ABIT AG vorzugreifen. So wird zukünftig<br />
ein vierköpfiger Vorstand angestrebt (Jürgen Baltes, bisher Alleinvorstand der ABIT AG, Christian van<br />
Laak, bisher Generalbevollmächtigter der ABIT AG sowie Wolfgang Tober und Paul Mertes, die bisher<br />
Vorstandsmitglieder der phinware AG sind). Hinsichtlich des Aufsichtsrats soll eine angemessene<br />
Vertretung der Aktionärsstruktur gewährleistet werden.<br />
Des Weiteren haben sich die Parteien über die wesentlichen Schritte der Zusammenführung der<br />
phinware AG mit der ABIT AG geeinigt und sich darauf verständigt, einerseits die notwendigen Schritte<br />
für die Verschmelzung der Unternehmen einzuleiten und andererseits das vorliegende Übernahmeangebot<br />
durchzuführen.<br />
Im Zusammenhang mit der Verschmelzung haben die Parteien die wesentlichen Eckdaten der Verschmelzung,<br />
insbesondere den Verschmelzungsstichtag (1. Oktober 2003) sowie die von den Parteien<br />
– vorbehaltlich einer durchzuführenden Unternehmensbewertung – für angemessen gehaltene<br />
Unternehmenswertrelation, festgelegt. Danach soll die Bieterin zwischen 35% und 38% der Aktien der<br />
kombinierten Gesellschaft, d.h. des nach Durchführung der Kapitalerhöhung im Rahmen der Verschmelzung<br />
bestehenden erhöhten (gesamten) Grundkapitals der ABIT AG erhalten. Für den Fall,<br />
dass eine endgültige Festsetzung der Unternehmenswertrelation in der von den Parteien vorgesehenen<br />
Bandbreite nicht möglich ist, sieht die Grundsatzvereinbarung ein Rücktrittsrecht für jede der Parteien<br />
vor. Die von den Parteien für angemessen gehaltene Unternehmenswertrelation beruht im Wesentlichen<br />
auf einem Vergleich der öffentlich zugänglichen Software- und Dienstleistungsumsätze der<br />
phinware AG und der ABIT AG, die zueinander ins Verhältnis gesetzt wurden. Zur Ermittlung dieser<br />
Unternehmenswertrelation wurde der absolute Unternehmenswert der an der Verschmelzung beteiligten<br />
Unternehmen nicht ermittelt.<br />
Im Übrigen enthält die Grundsatzvereinbarung die Verpflichtung der Bieterin, der Verschmelzung als<br />
alleinige Aktionärin der phinware AG zuzustimmen, sowie Bestimmungen hinsichtlich der von den<br />
Parteien angestrebten vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen der Gesamttransaktion.<br />
Die Aufsichtsräte der Bieterin, der phinware AG und der ABIT AG haben der Grundsatzvereinbarung,<br />
die dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, mit Beschlüssen vom 10. bzw. 11. September<br />
2003 zugestimmt.
13<br />
3.1.2. Wesentliche weitere rechtliche Schritte der Zusammenführung der phinware AG und<br />
der ABIT AG<br />
Zur Durchführung der Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT AG haben der Vorstand der A-<br />
BIT AG und der Vorstand der phinware AG gemeinsam die BFJM Bachem Fervers Janßen Mehrhoff<br />
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Köln, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung<br />
des Umtauschverhältnisses im Rahmen der Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT<br />
AG beauftragt. Nach <strong>Abs</strong>chluss der Unternehmensbewertung zur Feststellung des Umtauschverhältnisses<br />
beabsichtigen die Vorstände der ABIT AG und der phinware AG, den Verschmelzungsvertrag<br />
als Entwurf aufzustellen und einen gemeinsamen Verschmelzungsbericht zu erstellen. Die Vorstände<br />
der ABIT AG und der phinware AG haben am 23. September 2003 beim Landgericht Düsseldorf beantragt,<br />
die Herden Böttinger Borkel Neureiter GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />
("HBBN"), Osnabrück, zum Verschmelzungsprüfer zu bestellen. Die HBBN soll beauftragt<br />
werden, den Verschmelzungsvertrag zu prüfen und einen Prüfungsbericht zu erstatten, der<br />
dem Verschmelzungsbericht beigefügt wird.<br />
Zur Fassung der erforderlichen Verschmelzungsbeschlüsse sollen sodann die Hauptversammlungen<br />
der ABIT AG und der phinware AG einberufen werden. Mit Einberufung der Hauptversammlung der<br />
ABIT AG, die nach Auskunft der ABIT AG am 3. November 2003 im elektronischen Bundesanzeiger<br />
veröffentlicht werden soll, sind <strong>gemäß</strong> den gesetzlichen Vorschriften u.a. der Entwurf des Verschmelzungsvertrags<br />
und der Verschmelzungsbericht am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre<br />
auszulegen. Nach Auskunft der ABIT AG soll die Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Dezember<br />
2003 in Düsseldorf stattfinden und über die Verschmelzung beschließen. Der Verschmelzungsbeschluss<br />
bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen<br />
Grundkapitals. Sofern der Verschmelzungsbeschluss nicht die erforderliche Mehrheit erhält, kann die<br />
Verschmelzung nicht durchgeführt werden. Die Hauptversammlung der phinware AG, die über die<br />
Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, ist für den 11. Dezember 2003 geplant.<br />
Die Verschmelzung wird – nach notarieller Beurkundung des Verschmelzungsvertrags – wirksam mit<br />
der Eintragung in das Handelsregister der ABIT AG beim Amtsgericht Neuss, nachdem zuvor die<br />
Verschmelzung bei der phinware AG in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen<br />
worden ist. Mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der ABIT AG, die nach Auskunft<br />
der ABIT AG für Januar 2004 angestrebt wird, erlischt die übertragende Gesellschaft phinware<br />
AG. Sofern der Verschmelzungsbeschluss der ABIT AG durch Aktionäre angefochten wird, ist die<br />
Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister und damit die Durchführung der Verschmelzung<br />
nicht möglich, es sei denn, es wird gerichtlich festgestellt, dass die Erhebung der Klage der Eintragung<br />
nicht entgegensteht oder die Klage abgewiesen bzw. anderweitig erledigt wird. Die Möglichkeit<br />
einer Überprüfung des Umtauschverhältnisses im Rahmen eines sog. Spruchverfahrens ist für die<br />
Aktionäre der ABIT AG nicht eröffnet.<br />
3.1.3. Gründe der Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT AG<br />
Die phinware AG entwickelt Softwaresysteme und Beratungslösungen für das privatwirtschaftliche<br />
und öffentlich-rechtliche Forderungsmanagement mit bisherigem Kundenschwerpunkt außerhalb der<br />
Kreditwirtschaft. Die ABIT AG ist Spezialberater und Lösungsanbieter für Kredit- und Forderungsmanagement<br />
mit bisherigem Schwerpunkt Software und Dienstleistungen für die Kreditwirtschaft. Die<br />
derzeitige Strategie beider Unternehmen ist darauf ausgerichtet, in den Branchen- und Lösungsschwerpunkten<br />
des jeweils anderen Unternehmens zu investieren. Beide Unternehmen betreiben In
<strong>14</strong><br />
ternet-Portale für das Forderungsmanagement, die sich in ihren Funktionalitäten ergänzen. Sowohl<br />
phinware AG zusammen mit der GFKL-Gruppe als auch die ABIT-Gruppe bieten innovative Lösungen<br />
für den Inkassomarkt an. Dies beinhaltet die Übernahme von klassischen Inkassomandaten, den Kauf<br />
von Inkassoforderungen sowie die Umsetzung von Outsourcing-Projekten rund um das Forderungsmanagement.<br />
Im Rahmen der geplanten Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT AG werden die Aktivitäten<br />
der beiden Gesellschaften zusammengelegt. Dies betrifft insbesondere die Neu- und Weiterentwicklung<br />
der Software der ABIT AG und der phinware AG. Auch zählen hierzu der Vertrieb, die Schulung<br />
und die Wartung der Softwareprodukte. Dadurch sollen redundante Softwareentwicklungen sowohl<br />
bei der phinware AG als auch bei der ABIT AG vermieden werden. Erhebliche vertriebliche, technische<br />
und operative Synergien werden gehoben. Die ABIT AG wird nach Verschmelzung mit der<br />
phinware AG auch übergreifend in den bisherigen Märkten von ABIT AG und phinware AG tätig werden.<br />
Im übrigen geht die Bieterin davon aus, dass die ABIT AG und phinware AG einen Verschmelzungsbericht<br />
erstellen werden, der ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung der ABIT AG (vorgesehen<br />
für den 3. November 2003) zur Einsicht der Aktionäre am Sitz der ABIT AG ausliegen bzw.<br />
durch die ABIT AG den Aktionären auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Die Bieterin weist darauf<br />
hin, dass dieser Bericht weitere Informationen der ABIT AG und der phinware AG zur Entscheidung<br />
der Aktionäre über die Verschmelzung enthalten wird, insbesondere detaillierte Ausführungen zur<br />
Bewertung der an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen.<br />
3.1.4. Erwerb einer Kontrollmehrheit der Bieterin an der ABIT AG<br />
Im Zuge der Durchführung der Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT AG wird die Bieterin<br />
voraussichtlich mehr als 30% der Stimmrechte der ABIT AG erwerben. Sie erlangt damit in einem<br />
engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem vorliegenden Übernahmeangebot die Kontrolle<br />
im Sinne des § 29 <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG über die ABIT AG.<br />
Ein weiteres Angebot als Pflichtangebot ist daher nach Auffassung der Bieterin nicht erforderlich und<br />
wird durch die Bieterin nach Wirksamwerden der Verschmelzung nicht abgegeben.<br />
3.2 <strong>Abs</strong>ichten der Bieterin im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der ABIT AG, die<br />
Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane, die Arbeitnehmer und deren Vertretungen<br />
3.2.1. Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen der ABIT AG<br />
Auch nach Durchführung des Übernahmeangebots soll die ABIT AG ihren Geschäftsbetrieb eigenständig<br />
im Verhältnis zur Bieterin an ihrem bisherigen Sitz und einzigem Standort wesentlicher Unternehmensteile<br />
in Meerbusch fortführen. Dies gilt auch, soweit die GFKL-Gruppe Dienstleistungen zur<br />
Abwicklung laufender und notleidender Forderungen erbringt und insoweit im Wettbewerb mit der A-<br />
BIT-Gruppe stehen könnte. Die Bieterin hat nicht die <strong>Abs</strong>icht, den Sitz der ABIT AG zu ändern. Es<br />
bestehen auch keine <strong>Abs</strong>ichten von Seiten der Bieterin hinsichtlich der Verwendung des Vermögens<br />
der ABIT AG und deren künftiger Verpflichtungen.<br />
Die ABIT-Gruppe kauft in Kooperation mit Dritten Forderungspakete, die von Tochtergesellschaften<br />
der ABIT AG verwaltet werden (siehe oben Ziffer 2.2). Im Rahmen dieser Tätigkeit ist die Bieterin
15<br />
daran interessiert, der ABIT-Gruppe als weiterer Investor beim Kauf von Forderungspaketen, die von<br />
der ABIT-Gruppe verwaltet werden, zur Verfügung zu stehen.<br />
Die Bieterin beabsichtigt, keine Strukturmaßnahmen bei der ABIT AG durchzuführen, wie z.B. den<br />
<strong>Abs</strong>chluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages oder ein Verlangen zum Ausschluss<br />
von Minderheitsaktionären (sogenannter Squeeze-out) zu stellen.<br />
3.2.2. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane, Arbeitnehmer und deren Vertretungen<br />
Im Rahmen der Grundsatzvereinbarung haben sich die Parteien auf Empfehlungen über die zukünftige<br />
Besetzung des Vorstands der ABIT AG geeinigt. Darüber hinaus strebt die Bieterin nach Durchführung<br />
des Übernahmeangebots sowie der Verschmelzung eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat<br />
der ABIT AG an (siehe auch oben Ziffer 3.1.1).<br />
Die Bieterin beabsichtigt keine Maßnahmen im Hinblick auf die Arbeitnehmer der Zielgesellschaft. Im<br />
Rahmen der Verschmelzung der phinware AG auf die ABIT AG wird der bisherige Betrieb der phinware<br />
AG in Düsseldorf aufgegeben und mit dem Betrieb der ABIT AG in Meerbusch zusammengelegt.<br />
Der Übergang der Arbeitsverhältnisse der phinware-Mitarbeiter auf die ABIT AG unterliegt den Bestimmungen<br />
des § 613a BGB.<br />
Arbeitnehmervertretungen bestehen bei der ABIT AG nicht. Wesentliche Änderungen der Beschäftigungsbedingungen<br />
für die Arbeitnehmer der ABIT AG sind nicht geplant.<br />
4. Das Angebot<br />
4.1 Gegenstand des Angebots<br />
Die Bieterin bietet hiermit allen ABIT-Aktionären an, die von Ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden<br />
Stückaktien der ABIT AG (ISIN DE0005122501/WKN 512250) mit einem auf die einzelne Aktie<br />
entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 sowie mit Gewinnberechtigung<br />
ab dem 1. Januar 2003 zu einem Kaufpreis von<br />
EUR 4,00 je ABIT-Aktie<br />
nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Das Angebot<br />
bezieht sich auf sämtliche ABIT-Aktien.<br />
4.2 Angebotspreis<br />
4.2.1. Mindestangebotspreis<br />
Den ABIT-Aktionären ist für ihre ABIT-Aktien nach § 31 <strong>Abs</strong>. 1 und <strong>Abs</strong>. 7 WpÜG in Verbindung mit<br />
<strong>§§</strong> 4 und 5 WpÜG-Angebotsverordnung ein Mindestangebotspreis anzubieten. Der Mindestangebotspreis<br />
bestimmt sich nach dem höheren Wert<br />
• des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses dieser Aktien während der<br />
letzten drei Monate vor der am 11. September 2003 erfolgten Veröffentlichung der Entscheidung<br />
zur Abgabe dieses freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots nach § 10<br />
<strong>Abs</strong>. 1 WpÜG ("Drei-Monats-Durchschnittskurs") und
16<br />
• des Werts der höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinsam handelnden Person<br />
oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb<br />
von ABIT-Aktien innerhalb der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage<br />
nach § <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 2 Satz 1 WpÜG am 10. Oktober 2003 ("Vorerwerbspreis").<br />
Der Drei-Monats-Durchschnittskurs für diesen Zeitraum (11. Juni 2003 – 10. September 2003), den<br />
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("<strong>BaFin</strong>") ermittelt und auf ihrer Website unter<br />
http://www.bafin.de veröffentlicht, betrug am 10. September 2003, dem Tag vor der Veröffentlichung<br />
der Entscheidung des Bieters zur Abgabe eines Übernahmeangebots, EUR 3,87 für die ABIT-Aktie.<br />
Verglichen mit dem Drei-Monats-Durchschnittskurs enthält der von der Bieterin angebotene Kaufpreis<br />
daher eine Prämie von EUR 0,13 je ABIT-Aktie und damit ca. 3,36%.<br />
Hinsichtlich des Vorerwerbspreises ist festzuhalten, dass die Bieterin am 11. September 2003 Erwerbsoptionen<br />
auf insgesamt bis zu 480.777 ABIT-Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 4,00<br />
je ABIT-Aktie abgeschlossen hat (siehe oben Ziffer 2.3). Der Vorerwerbspreis beträgt daher EUR 4,00<br />
je ABIT-Aktie. Dies entspricht dem Angebotspreis.<br />
4.2.2. Angemessenheit des Angebotspreises<br />
Die Bieterin hat zur Bestimmung der Angemessenheit des Angebotspreises auf den Höchstpreis abgestellt,<br />
der innerhalb der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage für den Erwerb<br />
von ABIT-Aktien gezahlt wurde. Dieser liegt über dem Drei-Monats-Durchschnittskurs in Höhe<br />
von EUR 3,87. Nach Überzeugung der Bieterin ist zur Bestimmung der Angemessenheit des Angebotspreises<br />
insbesondere die Kursentwicklung der ABIT-Aktien heranzuziehen. Der Gesetzgeber geht<br />
dabei davon aus, dass zur Ermittlung der angemessenen Gegenleistung grundsätzlich der durchschnittliche<br />
Börsenkurs der Aktien der Zielgesellschaft und Erwerbe von Aktien der Zielgesellschaft<br />
durch die Bieterin und gemeinsam mit ihr handelnde Personen zu berücksichtigen sind (§ 31 WpÜG).<br />
Nur die Ermittlung eines Durchschnittskurses über drei Monate vor Bekanntgabe der Entscheidung<br />
zur Abgabe eines Übernahmeangebots kann sicherstellen, dass etwaige Einflüsse der Transaktion<br />
unberücksichtigt bleiben und somit ein unbeeinflusster Kurs bei der Ermittlung eines angemessenen<br />
Angebotspreises zu Grunde gelegt werden kann.<br />
Aufgrund der innerhalb des Drei-Monats-Zeitraums stattgefundenen Börsenumsätze bestehen keinerlei<br />
Zweifel an der Liquidität der ABIT-Aktie. Vielmehr existiert für die Aktien der ABIT AG ein funktionierender<br />
Börsenhandel mit hinreichendem Streubesitz und Handelsaktivität. Der Kurs der ABIT-<br />
Aktien spiegelt insofern den aus Anlegersicht angemessenen Preis wider. Der Drei-Monats-<br />
Durchschnittskurs in Höhe von EUR 3,87 stellt somit grundsätzlich einen angemessenen Preis dar.<br />
Da die Bieterin jedoch im Rahmen der Optionsverträge (siehe oben Ziffer 2.3) einen Kaufpreis in Höhe<br />
von EUR 4,00 je ABIT-Aktie vereinbart hat, ist dieser Kaufpreis als Angebotspreis zu Grunde zu<br />
legen.<br />
4.2.3. Kein Einfluss der Unternehmenswertrelation aus der Verschmelzung auf die<br />
angemessene Gegenleistung<br />
Die parallel zum Angebot stattfindende Verschmelzung, deren Eintragung im Handelsregister nach<br />
Ablauf der Angebotsfrist vorgesehen ist (siehe oben Ziffern 3.1.2 und 3.1.3), hat keinen Einfluss auf<br />
die Angemessenheit der hier angebotenen Gegenleistung. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist,
17<br />
wie in § 31 WpÜG zum Ausdruck kommt, der Börsenkurs maßgeblich für die Angemessenheit der<br />
angebotenen Gegenleistung. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Börsenkurs<br />
keine Aussage über den inneren Wert des Unternehmens zulässt, sondern durch Marktmechanismen<br />
zustande kommt. Demgegenüber wird bei der Ermittlung der Verschmelzungswertrelation der innere<br />
Wert der an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen (z.B. der Ertragswert) ermittelt. Während<br />
das WpÜG bei der Bestimmung des angemessenen Angebotspreises demnach auf die Bewertung<br />
der Zielgesellschaft durch die Kapitalmarktteilnehmer abstellt (Marktpreis), hat der Verschmelzungsprüfer<br />
die Aufgabe den davon regelmäßig abweichenden inneren Wert des Unternehmens zu ermitteln,<br />
um die richtige Verschmelzungswertrelation festzulegen. Wegen dieser unterschiedlichen Zielsetzungen<br />
sind daher nach Auffassung der Bieterin keine Rückschlüsse aus der von dem Verschmelzungsprüfer<br />
vorgenommenen Unternehmensbewertung auf den angemessenen Angebotspreis möglich.<br />
Die nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Übernahmeangebots vorgesehene Eintragung der<br />
Durchführung der Verschmelzung in das Handelsregister und damit die Gewährung von ABIT-Aktien<br />
an GFKL gegen Gewährung von Anteilen der GFKL an der phinware AG kann nach Ansicht der Bieterin<br />
auch eine Nachbesserungspflicht nicht begründen. Zwar ist ein Bieter grundsätzlich verpflichtet, im<br />
Rahmen von Erwerben außerhalb der Börse innerhalb eines Jahres nach <strong>Abs</strong>chluss des Übernahmeangebots<br />
den Unterschiedsbetrag zu zahlen, sofern er Aktien der Zielgesellschaft wertmäßig zu<br />
einem höheren Preis erwirbt. Dies gilt allerdings nicht im Rahmen von Verschmelzungen. Die im<br />
Rahmen der Verschmelzung durchzuführende Bewertung verfolgt – wie dargelegt – eine andere Zielsetzung<br />
als die Bestimmung der Angemessenheit der Gegenleistung nach dem WpÜG. Deshalb hat<br />
der Gesetzgeber Verschmelzungen und andere strukturändernde Maßnahmen von der Nachbesserungsklausel<br />
des § 31 <strong>Abs</strong>. 5 WpÜG ausgenommen.<br />
4.3 Bedingungen<br />
4.3.1. Aufschiebende Bedingung<br />
Dieses Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Hauptversammlung der ABIT<br />
AG spätestens am 18. Dezember 2003 dem der Hauptversammlung der ABIT AG vorzulegenden Verschmelzungsvertrag<br />
zwischen der phinware AG und der ABIT AG zustimmt.<br />
4.3.2. Ausfall / Verzicht auf die Bedingung<br />
Tritt die vorstehende Bedingung nicht bis spätestens zum 18. Dezember 2003 ein und hat die Bieterin<br />
nicht in Übereinstimmung mit diesem Angebot und den Bestimmungen des WpÜG vor Ablauf der Annahmefrist,<br />
d.h. bis spätestens 18. Dezember 2003, auf den Eintritt dieser Bedingung verzichtet, entfällt<br />
das Angebot ersatzlos und die durch Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge<br />
werden wirkungslos.<br />
4.4 Annahmefrist<br />
4.4.1. Beginn und Ablauf der Annahmefrist<br />
Die Frist für die Annahme dieses Angebots ("Annahmefrist") beginnt am 10. Oktober 2003 und endet<br />
am 19. Dezember 2003.
4.4.2. Verlängerung der Annahmefrist<br />
18<br />
Im Fall einer Änderung dieses Angebots <strong>gemäß</strong> § 21 <strong>Abs</strong>. 1 WpÜG verlängert sich die Annahmefrist<br />
um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor<br />
Ablauf der Annahmefrist erfolgt. Die Annahmefrist endet dann am 2. Januar 2004. Dies gilt auch, falls<br />
das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />
Wird während der Annahmefrist von einem Dritten ein öffentliches Kauf- oder Tauschangebot zum<br />
Erwerb von ABIT-Aktien abgegeben ("konkurrierendes Angebot") und läuft die Annahmefrist des<br />
vorliegenden Angebots vor Ablauf der Annahmefrist des konkurrierenden Angebots ab, bestimmt sich<br />
der Ablauf der Annahmefrist des vorliegenden Angebots <strong>gemäß</strong> § 22 <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG nach dem Ablauf<br />
der Annahmefrist des konkurrierenden Angebots. Dies gilt auch dann, falls das konkurrierende Angebot<br />
geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.<br />
4.4.3. Weitere Annahmefrist<br />
ABIT-Aktionäre, die dieses Angebot bis zum Ablauf der Annahmefrist nicht angenommen haben, können<br />
dieses Angebot <strong>gemäß</strong> § 16 <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG noch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Veröffentlichung<br />
des vorläufigen Ergebnisses <strong>gemäß</strong> § 23 <strong>Abs</strong>. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG annehmen ("weitere<br />
Annahmefrist"). Es wird erwartet, dass die Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses binnen<br />
fünf Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main nach Ablauf der Annahmefrist erfolgt, voraussichtlich am<br />
24. Dezember 2003. Die weitere Annahmefrist würde damit am 25. Dezember 2003 beginnen und am<br />
7. Januar 2004 enden.<br />
4.5 Annahme und Abwicklung des Angebots<br />
4.5.1. Annahmeerklärung und Umbuchung<br />
Aktionäre der ABIT AG können das Angebot nur durch Erklärung innerhalb der Annahmefrist (vgl. die<br />
Ziffern 4.4.1 und 4.4.3) gegenüber ihrem depotführenden Kreditinstitut bzw. depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmen<br />
mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder einer deutschen Niederlassung<br />
ihres depotführenden Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsunternehmens („depotführender<br />
Wertpapierdienstleister“) annehmen.<br />
Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem annehmenden Aktionär und der Bieterin ein<br />
Kaufvertrag <strong>gemäß</strong> den Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Mit der Annahme des<br />
Angebots einigen sich der Aktionär und die Bieterin zugleich über die Übertragung des Eigentums an<br />
den zum Verkauf eingereichten Aktien auf die Bieterin. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass<br />
die zum Verkauf eingereichten Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung in ihrem alleinigen Eigentum<br />
stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.<br />
Die Annahmeerklärung wird jedoch nur wirksam, wenn die Aktien fristgerecht in die ISIN<br />
DE0001262301 (WKN 126230) umgebucht worden sind. Die Umbuchung ist durch den depotführenden<br />
Wertpapierdienstleister nach Erhalt der Annahmeerklärung zu veranlassen. Die Umbuchung der<br />
Aktien in die ISIN DE0001262301 (WKN 126230) gilt als fristgerecht erfolgt, wenn die Umbuchung bis<br />
zum 22. Dezember 2003, 17.30 Uhr (Mitteleuropäischer Zeit) erfolgt ist. Die in der Annahmeerklärung<br />
angegebenen Aktien, die in die ISIN DE0001262301 (WKN 126230) umgebucht worden sind, werden<br />
in dieser Angebotsunterlage auch als "zum Verkauf eingereichte Aktien" bezeichnet.
19<br />
Für die Bieterin und die Commerzbank gelten als zum Verkauf eingereichte Aktien nur die in der ISIN<br />
DE0001262301 (WKN 126230) eingebuchten ABIT-Aktien; die Bieterin und die Commerzbank sind<br />
berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Einreichungsvorgang zu kontrollieren. Durch die Annahme beauftragt<br />
der jeweilige Aktionär seinen depotführenden Wertpapierdienstleister unwiderruflich, die Annahmeerklärung<br />
an die Bieterin oder die Commerzbank auf deren Verlangen auszuhändigen, und<br />
entbindet insoweit den depotführenden Wertpapierdienstleister von dessen Geheimhaltungspflicht.<br />
4.5.2. Weiterer Inhalt der Erklärungen bei Annahme des Angebots<br />
Mit der Annahmeerklärung nehmen die jeweiligen Aktionäre der ABIT AG das Angebot für die in der<br />
Annahmeerklärung angegebene Anzahl von Aktien nach Maßgabe der aus dieser Angebotsunterlage<br />
ersichtlichen Bestimmungen an und<br />
• weisen ihren depotführenden Wertpapierdienstleister an, die in der Annahmeerklärung<br />
bezeichneten Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die Umbuchung von<br />
ABIT-Aktien in die ISIN DE0001262301 (WKN 126230) bei der Clearstream Banking AG<br />
zu veranlassen; und<br />
• weisen ihren depotführenden Wertpapierdienstleister an, seinerseits die Clearstream<br />
Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die auf den Konten der depotführenden<br />
Wertpapierdienstleister belassenen Aktien mit der ISIN DE0001262301 (WKN 126230)<br />
unverzüglich nach dem Ablauf der Annahmefrist und der Bestätigung der Bieterin gegenüber<br />
der Commerzbank, dass die aufschiebende Bedingung eingetreten bzw. auf diese<br />
verzichtet worden ist (vgl. die Ziffer 4.3), auszubuchen und der Commerzbank als zentrale<br />
Abwicklungsstelle auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung<br />
an die Bieterin zur Verfügung zu stellen; und<br />
• beauftragen und bevollmächtigen ihren depotführenden Wertpapierdienstleister und die<br />
Commerzbank unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens <strong>gemäß</strong> § 181<br />
BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots<br />
vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere<br />
den Eigentumsübergang der zum Verkauf eingereichten Aktien auf die Bieterin herbeizuführen;<br />
und<br />
• nehmen das in der Angebotsunterlage enthaltene Angebot der Bieterin auf Erwerb des<br />
Eigentums an, wobei die Übertragung des Eigentums erst zu dem Zeitpunkt wirksam<br />
wird, in dem der Commerzbank als Abwicklungsstelle auf deren Depot 7004 bei der<br />
Clearstream Banking AG die zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien – nach Eintritt bzw.<br />
nach dem Verzicht auf die unter Ziffer 4.3 genannte Bedingung – zur Übereignung an die<br />
Bieterin zur Verfügung gestellt werden; und<br />
• weisen ihren depotführenden Wertpapierdienstleister an, seinerseits die Clearstream<br />
Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, unmittelbar oder über den depotführenden<br />
Wertpapierdienstleister die für die Bekanntgabe über den Erwerb der Aktien erforderlichen<br />
Informationen, insbesondere die Anzahl der im Depot des depotführenden Wertpapierdienstleisters<br />
bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE0001262301 (WKN<br />
126230) umgebuchten Aktien, börsentäglich an die Bieterin und die Commerzbank zu<br />
übermitteln.
20<br />
Die in den vorstehenden <strong>Abs</strong>ätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im<br />
Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen<br />
erst im Falle eines wirksamen Rücktritts von den durch Annahme dieses Angebots geschlossenen<br />
Verträgen (vgl. Ziffer 4.7).<br />
4.5.3. Rechtsfolgen der Annahmeerklärung<br />
Mit Wirksamwerden der Annahmeerklärung zu diesem Angebot, d.h. mit der Umbuchung der Aktien,<br />
kommt zwischen jedem annehmenden ABIT-Aktionär und der Bieterin ein Vertrag über den Verkauf<br />
und die Übertragung der zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen<br />
dieser Angebotsunterlage zustande. Darüber hinaus erteilt jeder annehmende ABIT-Aktionär mit der<br />
Annahmeerklärung unwiderruflich die in der Angebotsunterlage genannten Weisungen, Aufträge und<br />
Vollmachten.<br />
4.5.4. Abwicklung des Angebots und Zahlung des Kaufpreises<br />
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt an die depotführenden Wertpapierdienstleister der einreichenden<br />
Aktionäre der ABIT AG Zug um Zug gegen Umbuchung der zum Verkauf eingereichten Aktien auf das<br />
Depot der Commerzbank bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung der zum Verkauf eingereichten<br />
Aktien an die Bieterin. Im Hinblick auf diejenigen Aktien, für die das Angebot während der<br />
Annahmefrist angenommen wurde, wird der Kaufpreis somit unverzüglich, das heißt voraussichtlich<br />
innerhalb von fünf Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main nach Ablauf der Annahmefrist an die depotführenden<br />
Wertpapierdienstleister überwiesen. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden<br />
Wertpapierdienstleister hat die Bieterin die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt<br />
dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleister, die Geldleistung dem annehmenden<br />
Aktionär gutzuschreiben.<br />
4.5.5. Durchführung des Angebots bei einer Annahme innerhalb der weiteren Annahmefrist<br />
Die Bestimmungen der Angebotsunterlage gelten mit folgender Maßgabe sinn<strong>gemäß</strong> für eine Annahme<br />
innerhalb der weiteren Annahmefrist:<br />
• ABIT-Aktien, die während der weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereicht werden,<br />
erhalten die ISIN DE0001262319 (WKN 126231) ("nachträglich zum Verkauf eingereichte<br />
ABIT-Aktien").<br />
• Die Umbuchung der ABIT-Aktien bei der Clearstream Banking AG gilt als fristgerecht vorgenommen,<br />
wenn sie spätestens am zweiten Bankarbeitstag um 17.30 Uhr (Mitteleuropäische<br />
Zeit) in Frankfurt am Main nach dem Ablauf der weiteren Annahmefrist erfolgt ist.<br />
• Im Fall einer weiteren Annahmefrist im Sinne des § 16 <strong>Abs</strong>. 2 WpÜG wird die Commerzbank<br />
den Kaufpreis für die nachträglich zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien unverzüglich,<br />
nachdem diese Aktien der Commerzbank als Abwicklungsstelle zur Verfügung<br />
gestellt worden sind, voraussichtlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen in Frankfurt am<br />
Main nach Ablauf der weiteren Annahmefrist an die depotführenden Wertpapierdienstleister<br />
überweisen.
4.5.6. Rückabwicklung bei Ausfall der aufschiebenden Bedingung<br />
21<br />
Das Angebot wird nicht durchgeführt, wenn die aufschiebende Bedingung nach Ziffer 4.3.1 der Angebotsunterlage<br />
nicht bis spätestens 18. Dezember 2003 eingetreten ist bzw. auf diese vor Ablauf der<br />
Annahmefrist durch die Bieterin verzichtet wurde (siehe oben Ziffer 4.3.2). Die zum Verkauf eingereichten<br />
ABIT-Aktien (ISIN DE000126301, WKN 126230) werden in diesem Fall unverzüglich in die<br />
ISIN DE0005122501 (WKN 512250) zurückgebucht. Die Rückabwicklung wird innerhalb von fünf<br />
Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main nach endgültigem Ausfall der Bedingung veranlasst. Nach der<br />
Rückbuchung können die ABIT-Aktien wieder unter dieser ISIN bzw. Wertpapier-Kenn-Nummer gehandelt<br />
werden. Soweit die zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien bereits auf dem Depot 7004 der<br />
Commerzbank bei der Clearstream Banking AG verbucht worden sind, wird die Commerzbank die<br />
zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien unverzüglich über die Clearstream Banking AG auf das Wertpapierdepot<br />
des depotführenden Wertpapierdienstleisters zurückübertragen lassen.<br />
4.5.7. Handel mit zum Verkauf eingereichten Aktien<br />
Die während der Annahmefrist zum Verkauf eingereichten Aktien werden voraussichtlich ab dem<br />
zweiten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach Beginn der Annahmefrist an der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
unter der ISIN DE0001262301 (WKN 126230) im Geregelten Markt (Prime Standard)<br />
handelbar sein. Damit können die ABIT-Aktionäre ihre zum Verkauf eingereichten Aktien auch nach<br />
Annahme dieses Angebots an der Frankfurter Wertpapierbörse verkaufen.<br />
Ein Handel mit nachträglich zum Verkauf eingereichten Aktien während der weiteren Annahmefrist ist<br />
nicht vorgesehen.<br />
Der Handel der zum Verkauf eingereichten Aktien wird voraussichtlich drei Handelstage vor Ablauf<br />
der Annahmefrist eingestellt werden.<br />
Die Handelsliquidität der zum Verkauf eingereichten Aktien könnte gering sein und starken Schwankungen<br />
unterliegen.<br />
Personen, die zum Verkauf eingereichte Aktien erwerben, übernehmen die im Hinblick auf diese Aktien<br />
bestehenden Rechte und Pflichten, die sich aufgrund der Annahme dieses Angebots ergeben.<br />
4.6 Kosten und Spesen<br />
Die Annahme des Angebots über einen depotführenden Wertpapierdienstleister im Sinne von Ziffer<br />
4.5 dieser Angebotsunterlage ist für die Aktionäre der ABIT AG kosten- und spesenfrei. Etwaige<br />
Gebühren ausländischer depotführender Wertpapierdienstleister und etwaige sonstige Gebühren und<br />
Auslagen sind von dem dieses Angebot annehmenden Aktionär zu tragen.<br />
4.7 Rücktrittsrecht<br />
4.7.1. Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots<br />
Den ABIT-Aktionären steht bei einer Änderung des Angebots das Recht zu, von diesem bereits angenommenen<br />
Angebot bis zum Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten, sofern sie das Angebot vor<br />
Veröffentlichung der Änderung angenommen haben.
22<br />
4.7.2. Rücktrittsrecht bei konkurrierenden Angeboten<br />
Wird während der Annahmefrist dieses Angebots ein konkurrierendes Angebot abgegeben, können<br />
die ABIT-Aktionäre, die das Angebot bereits angenommen haben, bis zum Ablauf der Annahmefrist,<br />
d.h. voraussichtlich bis zum 19. Dezember 2003, vom Vertrag zurücktreten, wenn und soweit sie das<br />
Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots angenommen<br />
haben. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen<br />
Rechtsvorschriften verstößt.<br />
4.7.3. Wirksamwerden des Rücktritts<br />
Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des zurücktretenden Aktionärs gegenüber dem depotführenden<br />
Wertpapierdienstleister und die Rückbuchung der zum Verkauf eingereichten Aktien, für<br />
die der Rücktritt erklärt werden soll, durch den depotführenden Wertpapierdienstleister in die ISIN<br />
DE0005122501 (WKN 512250) bei der Clearstream Banking AG. Wenn der Rücktritt gegenüber dem<br />
depotführenden Wertpapierdienstleister vor Ablauf der Annahmefrist erklärt wird, wird die Rückbuchung<br />
der Aktien in die ISIN DE0005122501 (WKN 512250) dann als rechtzeitig behandelt, wenn sie<br />
spätestens bis zum zweiten Bankarbeitstag um 12:00 Uhr (Mitteleuropäischer Zeit) in Frankfurt am<br />
Main nach dem Ablauf der Annahmefrist erfolgt ist.<br />
5. Finanzierung des Angebots<br />
5.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Angebots<br />
Die Gesamtzahl der von der ABIT AG ausgegebenen Aktien beläuft sich derzeit auf 5.415.548 Stück.<br />
Bei einer Annahmequote von 100 % beläuft sich daher die maximale Zahlungsverpflichtung für den<br />
Kauf der ABIT-Aktien – einschließlich aller der im Rahmen von Optionsverträgen zu erwerbenden<br />
Aktien (siehe Ziffer 2.3) – auf EUR 21.662.192,00. Dabei wird angenommen, dass die ABIT AG bis<br />
zum Vollzug des Übernahmeangebots keine Aktien aus bedingtem Kapital ausgibt und auch das bestehende<br />
genehmigte Kapital nicht ausnutzt.<br />
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots stehen der<br />
Bieterin die notwendigen Mittel zur Verfügung, um – auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen<br />
Transaktionsnebenkosten in Höhe von rd. EUR 300.000 – den Anspruch auf die Geldleistung<br />
vollständig erfüllen zu können. Die Commerzbank AG, Filiale Essen, hat der Bieterin eine Kreditlinie<br />
in Höhe von EUR 22 Mio. bereitgestellt, die allein der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Übernahmeangebot<br />
<strong>gemäß</strong> den darin enthaltenen Bedingungen dient.<br />
5.2 Finanzierungsbestätigung<br />
Die Commerzbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main hat mit Schreiben vom<br />
24. September 2003 <strong>gemäß</strong> § 13 <strong>Abs</strong>. 1 WpÜG bestätigt, dass die Bieterin die notwendigen Maßnahmen<br />
getroffen hat, um sicherzustellen, dass die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen<br />
Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen.<br />
Der Wortlaut dieses Schreibens ist dieser Angebotsunterlage als Anlage beigefügt.
6. Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage der Bieterin<br />
23<br />
Die Angaben in diesem <strong>Abs</strong>chnitt enthalten Ansichten und zukunftsorientierte Aussagen der Bieterin.<br />
Sie geben die gegenwärtige Auffassung der Bieterin im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse<br />
wieder und basieren ausschließlich auf den vorliegenden Informationen sowie auf einer Reihe von<br />
Annahmen der Bieterin, die sich als zutreffend oder nicht zutreffend herausstellen können. Des weiteren<br />
beruhen die nachfolgenden Aussagen auf der Annahme, dass die Bieterin im Rahmen des Übernahmeangebots<br />
alle 5.415.548 der ausgegebenen ABIT-Aktien erwirbt (unter Berücksichtigung der<br />
Optionsverträge, siehe oben Ziffer 2.3).<br />
6.1 GFKL Financial Services AG<br />
Das Geschäftsjahr der Bieterin ist das Kalenderjahr. Die hier vorgenommenen Darstellungen basieren<br />
auf Finanzdaten aus dem geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 sowie dem ungeprüften<br />
Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2003 der Bieterin. Die GFKL bilanziert nach den Regeln des<br />
Handelsgesetzbuchs ("HGB").<br />
Da die GFKL eine reine Holdinggesellschaft ist, gibt ihr Einzelabschluss nur unzureichend Aufschluss<br />
über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GFKL-Gruppe. Aus diesem Grund<br />
werden neben den Pflichtangaben in diesem <strong>Abs</strong>atz 6.1 im nachfolgenden <strong>Abs</strong>atz 6.2 die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der GFKL-Gruppe <strong>gemäß</strong> konsolidiertem IAS-Konzernabschluss sowie<br />
die Auswirkungen der Transaktion auf den Konzernabschluss dargestellt.<br />
Nachfolgend sind Eckdaten des Jahresabschlusses der Bieterin zum 31. Dezember 2002 sowie des<br />
Jahresabschlusses der ABIT AG zum 31. Dezember 2002 einerseits sowie der jeweiligen Halbjahresabschlüsse<br />
zum 30. Juni 2003 anderseits wiedergegeben. Die ABIT AG bilanziert ebenfalls nach den<br />
Regeln des HGB. Wie bei der Bieterin ist das Geschäftsjahr der ABIT AG das Kalenderjahr. Die Finanzdaten<br />
der ABIT AG beruhen auf Angaben der Zielgesellschaft.<br />
Jahresabschlussgröße<br />
(in TEUR)<br />
GFKL AG<br />
zum<br />
31.12.2002<br />
ABIT AG<br />
zum<br />
31.12.2002<br />
ABIT in %<br />
von GFKL<br />
GFKL<br />
AG<br />
zum<br />
30.6.2003<br />
ABIT AG<br />
zum<br />
30.6.2003<br />
ABIT in %<br />
von GFKL<br />
Umlaufvermögen 20.789 8.096 39% 12.636 9.616 76%<br />
darin: Barmittel 1)<br />
11.1<strong>14</strong> 3.937 189 5.202<br />
Anlagevermögen 38.592 5.637 15% 44.180 5.409 12%<br />
Rechnungsabgrenzungsposten 116 88 76% 94 87 93%<br />
Summe Aktiva 59.497 13.821 23% 56.910 15.112 27%<br />
Eigenkapital<br />
39.721 6.501 16% 38.465 6.861 18%<br />
Rückstellungen 2) 1.824 1.171 64% 2.595 930 36%<br />
Verbindlichkeiten 17.952 6.<strong>14</strong>9 <strong>34</strong>% 15.850 7.321 46%<br />
Summe Passiva 59.497 13.821 23% 56.910 15.112 27%<br />
Umsatzerlöse <strong>14</strong>.182 5.388 38% 6.387 3.923 61%<br />
Jahresüberschuss -17.692 -6.476 37% 1.481 360 24%<br />
1) Barmittel beinhalten: Wertpapiere-Geldmarktfonds; Kassenbestände; Guthaben bei Kreditinstituten<br />
2) sonstige Rückstellungen, Pensionsrückstellungen und Steuerrückstellungen
24<br />
Die Auswirkungen des Erwerbs von 100% der ABIT-Aktien auf den geprüften Jahresabschluss zum<br />
31. Dezember 2002 bzw. auf den ungeprüften Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2003 sind nachfolgend<br />
dargestellt. Die jeweiligen Halbjahreszahlen sind hinter den jeweiligen Jahresabschlusszahlen<br />
zum 31. Dezember 2002 in runden Klammern genannt.<br />
Die Bieterin verfügte zum 31. Dezember 2002 (30. Juni 2003) über Aktiva in Höhe von EUR 59,5<br />
Mio. (EUR 56,9 Mio.), in diesen sind enthalten Finanzanlagen in Höhe von EUR 35,1 Mio. (EUR 41,1<br />
Mio.) sowie flüssige Mittel von EUR 11,1 Mio. (EUR 0,2 Mio.). Die Passiva gliedert sich im Wesentlichen<br />
in Eigenkapital von EUR 39,7 Mio. (EUR 38,5 Mio.), Rückstellungen von EUR 1,8 Mio. (EUR<br />
2,6 Mio.) sowie in Verbindlichkeiten von EUR 18,0 Mio. (EUR 15,9 Mio.). Die Bieterin erzielte in der<br />
abgelaufenen Periode Umsatzerlöse von EUR <strong>14</strong>,2 Mio. (EUR 6,4 Mio.) und einen Jahresfehlbetrag<br />
von EUR 17,7 Mio. (Jahresüberschuss EUR 1,5 Mio.) bei einem Beteiligungsergebnis von EUR -18,1<br />
Mio. (EUR 2,7 Mio.). Im Vergleich zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2002 (30. Juni 2003) lassen<br />
sich aufgrund des Vollzugs des Übernahmeangebots für die Bieterin folgende Auswirkungen auf die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwarten:<br />
• Bei einer vollständigen Übernahme, d.h. beim Erwerb von 5.415.548 ABIT-Aktien, wird<br />
das Finanzanlagevermögen von EUR 35,1 Mio. (EUR 41,1 Mio.) um EUR 21,7 Mio. auf<br />
EUR 56,8 Mio. (EUR 62,8 Mio.) zunehmen. Eine Verringerung der Finanzanlagen ist mit<br />
dem Ausscheiden der phinware AG und der phinConsult aus der GFKL-Gruppe bezogen<br />
auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2002 nicht verbunden, da diese Gesellschaften erst<br />
im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2003 von der Bieterin erworben wurden.<br />
• Bei einer vollständigen Fremdfinanzierung des Kaufpreises für die ABIT-Aktien und der<br />
voraussichtlichen Transaktionsnebenkosten unter Ausnutzung der von der Commerzbank<br />
Aktiengesellschaft, Filiale Essen, bereitgestellten Kreditlinie würden sich die langfristigen<br />
Verbindlichkeiten der Bieterin von EUR 9.175.138,82 (EUR 7.903.050,90) um EUR<br />
21.962.192,00 auf EUR 31.137.330,82 (EUR 29.865.242,90) erhöhen.<br />
• Bei einer vollständigen Fremdfinanzierung des Kaufpreises für die ABIT-Aktien und der<br />
voraussichtlichen Transaktionsnebenkosten wird die Liquiditätslage der Bieterin durch<br />
den Erwerb der ABIT-Aktien nicht berührt. Die Bieterin hat noch nicht endgültig entschieden,<br />
ob und in welchem Umfang sie auch Eigenmittel für den Erwerb der ABIT-Aktien<br />
einsetzen wird.<br />
• Einfluss auf die Ertragslage: Die Bieterin erwartet nicht, dass die ABIT AG in absehbarer<br />
Zeit das Ergebnis der Bieterin belasten wird. Ein positiver Ergebnisbeitrag kann sich aus<br />
zukünftigen Dividendenzahlungen ergeben. Im Übrigen hat der Erwerb der ABIT-Aktien<br />
Einfluss auf das Zinsergebnis aufgrund der Fremdkapitalaufnahme. Das Zinsergebnis<br />
würde in Höhe von bis zu EUR 0,88 Mio. p.a. belastet, wobei ein Zinssatz von 4 % p.a.<br />
unterstellt wurde.<br />
6.2 GFKL-Gruppe<br />
Die GFKL Financial Services AG ist eine reine Holdinggesellschaft. Die Auswirkungen eines erfolgreichen<br />
Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin können daher ohne Berücksichtigung<br />
der GFKL-Gruppe insgesamt nicht beurteilt werden.
25<br />
Die hier vorgenommenen Darstellungen basieren auf Finanzdaten aus dem geprüften Konzernabschluss<br />
zum 31. Dezember 2002 der GFKL-Gruppe und der ABIT-Gruppe sowie den Halbjahreszahlen<br />
der GFKL-Gruppe, welche einer prüferischen Durchsicht (limited review) unterzogen wurden sowie<br />
den ungeprüften Halbjahreszahlen der ABIT-Gruppe. Sowohl die GFKL- als auch die ABIT-<br />
Gruppe bilanzieren nach den Regeln der International Accounting Standards (IAS)/International Financial<br />
Reporting Standards (IFRS).<br />
Die Auswirkungen der Übernahme der ABIT AG auf die zukünftige, nach Vollzug der Übernahme<br />
konsolidierte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der GFKL-Gruppe lassen sich heute noch<br />
nicht genau vorhersagen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, u.a. folgende:<br />
• Die endgültigen Transaktionskosten (Kaufpreis für den Erwerb der Aktien zzgl. Erwerbsnebenkosten)<br />
werden erst nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Angebots feststehen,<br />
wenn die endgültige Anzahl der zum Verkauf eingereichten Aktien feststeht.<br />
• Es sind noch detaillierte Bewertungen zum Zwecke der Aufteilung des Kaufpreises auf<br />
einzelne erworbene Vermögensgegenstände und übernommene Schuldposten vorzunehmen.<br />
• Die aus der Übernahme entstehenden Synergieeffekte und Geschäftschancen können<br />
erst nach der Durchführung des Angebots näher analysiert und quantifiziert werden.<br />
6.2.1. Bilanzielle Auswirkungen<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Pro-forma-Auswirkungen des Angebots auf die konsolidierte Bilanz der<br />
GFKL-Gruppe. Die Wertansätze für die GFKL- und die ABIT-Gruppe sind den jeweiligen Konzernabschlüssen<br />
zum 31. Dezember 2002 sowie den jeweiligen Halbjahresabschlüssen zum 30. Juni 2003<br />
entnommen. Für die Pro-forma-Wertansätze gelten die oben genannten Einschränkungen. Deshalb<br />
können die tatsächlichen Zahlen signifikant von den Pro-forma-Zahlen abweichen, die in der Tabelle<br />
aufgeführt sind. Außerdem geht die Tabelle davon aus, dass 100% der ABIT-Aktien, d.h. 5.415.548<br />
ABIT-Aktien, erworben werden und dass die Transaktions- und Transaktionsnebenkosten zu 100%<br />
durch Fremdkapital finanziert werden.<br />
Jahresabschlussgröße<br />
(in TEUR)<br />
GFKL<br />
zum<br />
31.12.2002<br />
ABIT<br />
zum<br />
31.12.2002<br />
GFKL mit<br />
ABIT (Pro<br />
Forma)<br />
GFKL<br />
zum<br />
30.6.2003<br />
ABIT<br />
zum<br />
30.6.2003<br />
GFKL mit ABIT<br />
(Pro Forma)<br />
Kurzfristige Aktiva 177.081 9.993 187.075 184.029 11.193 195.222<br />
darin:<br />
Mittel<br />
flüssige 24.<strong>34</strong>2 5.274 29.616 17.729 6.086 23.815<br />
Langfristige Aktiva 184.389 7.683 205.452 211.819 6.946 231.668<br />
Summe Aktiva 361.470 17.676 392.527 395.848 18.139 426.890<br />
Eigenkapital 78.756 8.023 77.319 84.109 7.626 81.358<br />
darin: Jahres- 11.493 -6.996 2.663 5.353 -397 4.039<br />
überschuss<br />
kurzfristige<br />
Verbindlichkeiten<br />
129.680 3.262 132.942 138.208 3.807 <strong>14</strong>2.015<br />
sonstige Verbindlichkeiten 40.413 1.728 42.441 33.443 2.427 36.170<br />
langfristige<br />
Verbindlichkeiten<br />
111.293 2.390 136.224 138.549 2.273 163.802<br />
Rückstellungen 1.328 2.273 3.601 1.539 2.006 3.545<br />
Summe Passiva 361.470 17.676 392.527 395.848 18.139 426.890
26<br />
6.2.2. Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Die Bieterin erwartet nicht, dass die ABIT AG in absehbarer Zeit das Ergebnis der Bieterin belasten<br />
wird. Ein positiver Ergebnisbeitrag kann sich aus zukünftigen Jahresüberschüssen ergeben.<br />
Die Fremdfinanzierung der Übernahme wird das Zinsergebnis in Höhe von bis zu EUR 0,88 Mio. p.a.<br />
belasten, wobei ein Zinssatz in Höhe von 4 % p.a. unterstellt wurde.<br />
7. Kartellrechtliche und sonstige Verfahren<br />
Eine Zuständigkeit des Bundeskartellamts für das Zusammenschlussvorhaben besteht nicht, da die<br />
maßgeblichen Umsatzschwellen nicht erreicht werden. Auch eine Zustimmung der Europäischen<br />
Kommission oder US-amerikanischer Kartellbehörden ist nicht erforderlich.<br />
Die <strong>BaFin</strong> hat die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 9. Oktober 2003 gestattet. Weitere<br />
behördliche Genehmigungen oder Zustimmungen sind nicht erforderlich.<br />
8. Vorteile für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der ABIT AG<br />
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der ABIT AG sind im Zusammenhang mit dem<br />
Übernahmeangebot keine Geldleistungen und anderen geldwerten Vorteile gewährt oder in Aussicht<br />
gestellt worden.<br />
Allerdings haben sich die Parteien der Grundsatzvereinbarung auf Empfehlungen über die zukünftige<br />
Besetzung des Vorstands der ABIT AG geeinigt, ohne dabei aber den für die Besetzung zuständigen<br />
Organen vorzugreifen. Hinsichtlich des Aufsichtsrats soll eine angemessene Vertretung der Aktionärsstruktur<br />
gewährleistet werden (siehe oben Ziffer 3.1.1).<br />
9. Situation der Aktionäre der ABIT AG, die das Angebot nicht annehmen<br />
ABIT-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, werden auf Folgendes hingewiesen:<br />
• Die ABIT-Aktien, für die dieses Angebot nicht angenommen worden ist, werden während<br />
der gesamten Annahmefrist und nach Vollzug des Übernahmeangebots an der Börse unter<br />
der ISIN DE0005122501 (WKN 512250) handelbar bleiben. In Abhängigkeit von der<br />
Annahmequote kann sich jedoch das Handelsvolumen der nicht zur Annahme des Angebots<br />
zum Verkauf eingereichten ABIT-Aktien erheblich verringern. Dies kann nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Kursentwicklung haben.<br />
• Die Bieterin weist darüber hinaus darauf hin, dass nach den Vorschriften des Börsengesetzes<br />
die Notierung der ABIT-Aktie im Geregelten Markt (Prime Standard) durch die Geschäftsführung<br />
der Börse eingestellt und die Zulassung der ABIT-Aktie zum Geregelten<br />
Markt durch die Zulassungsstelle widerrufen werden kann, sofern ein ordnungsmäßiger<br />
Börsenhandel infolge einer Illiquidität der ABIT-Aktie nicht mehr gewährleistet wäre. Die<br />
Bieterin geht allerdings nicht davon aus, dass es aufgrund dieses Angebots zu einem<br />
solchen Vorgang kommt.
27<br />
• Der gegenwärtige Kurs der ABIT-Aktie kann die Tatsache reflektieren, dass die Bieterin<br />
am 11. September 2003 ihre Entscheidung zur Abgabe eines Angebots öffentlich bekannt<br />
gemacht hat. Es ist ungewiss, ob sich der derzeitige Kurs der ABIT-Aktien nach Ablauf<br />
der Annahmefrist auch weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegen wird.<br />
• Die Bieterin kann nach Durchführung des Angebots sowie der Verschmelzung (siehe oben<br />
Ziffer 3.1.2) über die notwendige qualifizierte Mehrheit des in der Hauptversammlung<br />
der ABIT AG vertretenen Grundkapitals verfügen, um in einer Hauptversammlung der A-<br />
BIT AG unter bestimmten Einschränkungen alle wichtigen gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen<br />
durchzusetzen, wie z.B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Ausschluss<br />
des Bezugsrechts bei Kapitalmaßnahmen, Umwandlung, Verschmelzung, Zustimmung<br />
zu Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen und Auflösung (einschließlich<br />
der sog. übertragenden Auflösung). Im Rahmen dieser gesellschaftsrechtlichen<br />
Strukturmaßnahmen müsste – je nach Art der Maßnahme – den ABIT-Aktionären<br />
kraft Gesetzes ein Barabfindungs- und/oder Umtauschangebot auf der Grundlage einer<br />
Unternehmensbewertung der ABIT AG unterbreitet werden. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass diese Unternehmensbewertung zu einem Barabfindungs- und/oder Umtauschangebot<br />
für eine ABIT-Aktie führen könnte, das wertmäßig dem hier angebotenen Preis entspricht.<br />
Das Barabfindungs- und/oder Umtauschangebot könnte aber auch wertmäßig<br />
über oder unter dem Angebotspreis liegen. Die Bieterin beabsichtigt allerdings zur Zeit<br />
keine gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen, die zu einer gesetzlichen Abfindung<br />
der ABIT-Aktionäre führen würden (siehe auch oben Ziffer 3.2.1).<br />
• Sofern die Verschmelzung (siehe oben Ziffer 3.1.2) durchgeführt wird, wird das Grundkapital<br />
der ABIT AG entsprechend dem noch festzulegenden Umtauschverhältnis erhöht.<br />
Hierdurch verringert sich der durch eine ABIT-Aktie vermittelte prozentuale Anteil am<br />
Grundkapital der Gesellschaft. Die Möglichkeit einer Überprüfung des Umtauschverhältnisses<br />
der Verschmelzung ist für Aktionäre der ABIT AG im Rahmen eines sog. Spruchverfahrens<br />
nicht eröffnet.<br />
10. Begleitende Bank<br />
Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, hat die GFKL bei der Vorbereitung und<br />
Durchführung des vorliegenden Angebots beraten und koordiniert die technische Abwicklung des Angebots.<br />
11. Veröffentlichungen, Erklärungen und Mitteilungen<br />
Diese Angebotsunterlage ist am 10. Oktober 2003 durch Bekanntgabe im Internet unter<br />
http://www.gfkl.com, durch Hinweisbekanntmachung in der Börsen-Zeitung sowie durch Bereithaltung<br />
von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, ZGS-CMAD,<br />
DLZ 2, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, (Telefax-Nr. 069/136-44598), veröffentlicht<br />
worden.<br />
Die Bieterin wird die sich aus den wirksam gewordenen Annahmeerklärungen ergebende Anzahl der<br />
Aktien, die Gegenstand dieses Angebots sind, einschließlich der Höhe des Anteils am Grundkapital<br />
und der Stimmrechte <strong>gemäß</strong> § 23 <strong>Abs</strong>. 1 WpÜG
veröffentlichen.<br />
28<br />
• nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich, in der letzten Woche vor Ablauf<br />
der Annahmefrist täglich,<br />
• voraussichtlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main nach Ablauf der<br />
Annahmefrist und<br />
• voraussichtlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen in Frankfurt am Main nach Ablauf der<br />
ggf. weiteren Annahmefrist<br />
Erklärungen und Mitteilungen der Bieterin im Zusammenhang mit diesem Angebot und die durch seine<br />
Annahme zustande gekommenen Verträge werden, soweit gesetzlich nicht andere oder weitere<br />
Formen der Veröffentlichung, Bekanntgabe oder Mitteilung vorgesehen sind, im Internet unter<br />
http://www.gfkl.com sowie in der Börsen-Zeitung bekannt gegeben.<br />
12. Erklärung der Übernahme der Verantwortung<br />
Die GFKL Financial Services Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen übernimmt die Verantwortung für<br />
den Inhalt dieser Angebotsunterlage. Sie erklärt, dass ihres Wissens im Zeitpunkt der Veröffentlichung<br />
nach § <strong>14</strong> <strong>Abs</strong>. 3 Satz 1 WpÜG die hierin enthaltenen Angaben richtig sind und keine wesentlichen<br />
Umstände ausgelassen wurden.<br />
13. Anwendbares Recht<br />
Dieses Angebot sowie die aufgrund dieses Angebots abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen ausschließlich<br />
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
<strong>14</strong>. Steuerlicher Hinweis<br />
Die Annahme des Angebots führt nach Maßgabe des unter Ziffer 4.5 beschriebenen Verfahrens zur<br />
Veräußerung der ABIT-Aktien. Für die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bzw. steuerliche<br />
Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts gelten die allgemeinen Regelungen. Den ABIT-<br />
Aktionären wird empfohlen, vor Annahme dieses Angebots eine steuerrechtliche Beratung einzuholen,<br />
bei der die individuellen steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen ABIT-Aktionärs berücksichtigt<br />
werden.
Essen, den 6. Oktober 2003<br />
GFKL Financial Services Aktiengesellschaft<br />
Dr. Peter Jänsch<br />
29<br />
Dr. Tom Haverkamp