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Dieter Eckermann Richter am Amtsgericht

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im Straßenverkehr – unter dem Gesichtspunkt der Fahrlässigkeit zugrunde zu legen<br />

habe.<br />

Im übrigen versuche ich – hoffentlich überwiegend erfolgreich – im Umgang mit dem sogenannten<br />

rechtssuchenden und rechtsunterworfenen Publikum mir diejenige Zeit zu<br />

nehmen, die erforderlich scheint, um Begriffe wie Anhörung, Transparenz oder Fairness<br />

mit Leben zu erfüllen. Ich bitte um Verständnis, wenn mir hierbei der herablassende Stil,<br />

mit dem höhere Stellen der Justizverwaltung den Angehörigen der von ihnen so bezeichneten<br />

nachgeordneten Gerichte nicht selten begegnen, trotz möglicher Zeitersparnis<br />

kein Vorbild ist.<br />

Das <strong>Amtsgericht</strong> ist nicht der Müllplatz, sondern das Schaufenster des Rechtsstaats.<br />

Aus den genannten Gründen sehe ich es nicht als meine vorrangige Aufgabe an, die<br />

bayerische Justizverwaltung in ihrem Bestreben zu unterstützen, durch Veröffentlichung<br />

qualitätsneutraler Statistiken zu Verfahrensdauer und –erledigungen im bundesweiten<br />

Vergleich zu glänzen.<br />

Folgende Themen möchte ich zur Veranschaulichung der entstandenen Situation konkret<br />

ansprechen:<br />

1. Zur Entwicklung der Referatsbelastung<br />

Zu meinen Geschäftsaufgaben gehören seit vielen Jahren nicht nur Zivilsachen (insbesondere<br />

die ges<strong>am</strong>ten – überdurchschnittlich arbeits- und zeitaufwändigen - Straßenverkehrsunfälle),<br />

sondern auch alle Erwachsene betreffenden ermittlungsrichterlichen<br />

Angelegenheiten und Bußgeldverfahren.<br />

Es darf wohl als bekannt vorausgesetzt werden, dass die meisten ermittlungsrichterlichen<br />

Handlungen keinen Aufschub dulden.<br />

Auch Bußgeldverfahren – weit überwiegend straßenverkehrsrechtlicher Art – können<br />

angesichts der kurzen Verjährungsfrist nicht über längere Zeit unbearbeitet bleiben.<br />

Spielraum bei der Terminierung besteht somit praktisch nur bei Zivilsachen, soweit diese<br />

nicht wiederum eilbedürftig sind (wie etwa einstweilige Verfügungen).<br />

Aus den Ihnen zugänglichen Statistiken dürfte ohne weiteres zu ersehen sein, dass mein<br />

Referat in den letzten Jahren – bei überproportionalem Anstieg der Bußgeldsachen –<br />

deutlich über dasjenige Maß hinaus belastet war, welches sich bei Zugrundelegung des<br />

aktuellen Personalberechnungssystems („PEBB§Y“) und der ministeriell ermittelten<br />

Jahresarbeitszeit gleichs<strong>am</strong> als Richtwert für einen Amtsrichter mittlerer Art und Güte<br />

ergibt.<br />

Die in meinem Referat für 2005 zu verzeichnende Erledigungsquote lag sogar über derjenigen<br />

der Eingänge. Dieses Ergebnis war nur durch eine durchschnittlich weit über 42<br />

Wochenstunden hinausgehende Arbeitszeit meinerseits, aber auch wegen der zuverlässigen<br />

und engagierten Mitarbeit der Angehörigen der Geschäftsstellen möglich. Für 2006<br />

dürfte sich zwar ein geringeres Erledigungspensum ergeben, welches aber immer noch<br />

über dem oben genannten Richtwert liegt (vgl. hierzu auch unten 3.1).<br />

2

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