25.02.2013 Aufrufe

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen ... - beim ZAS

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen ... - beim ZAS

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen ... - beim ZAS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ZWECKVERBAND<br />

ABFALLWIRTSCHAFT<br />

SÜDWESTSACHSEN<br />

Schlachthofstraße 12<br />

09366 Stollberg<br />

www.za-sws.de<br />

<strong>Der</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Abfallwirtschaft</strong> <strong>Südwestsachsen</strong> (<strong>ZAS</strong>)<br />

informiert zur Abfallentsorgung im Erzgebirgskreis ab 2012<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger<br />

des Erzgebirgskreises,<br />

die vereinheitlichte Abfallentsorgung für den gesamten Erz-<br />

gebirgskreis startet am 1. Januar 2012. In den kommunalen<br />

Amtsblättern wurde darüber berichtet.<br />

Ende Dezember werden Ihnen die Abfallkalender für das<br />

Jahr 2012 zugestellt. Dort erhalten Sie weitere Informatio-<br />

nen zur Verwertung und Entsorgung von Abfällen und Wert-<br />

stoffen sowie eine Übersicht der Entsorgungstermine und<br />

Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe.<br />

Die Beschlussfassung zur neuen <strong>Abfallwirtschaft</strong>s- und Ab-<br />

fallgebührensatzung erfolgt Anfang Januar 2012 durch die<br />

Verbandsversammlung des <strong>ZAS</strong>. Bereits jetzt möchten wir<br />

Sie über die wichtigsten Entsorgungsdienstleistungen so-<br />

wie die voraussichtlichen Gebühren ab 2012 informieren.<br />

Die Gebühr für die Entsorgung von Abfällen aus Haushalten<br />

setzt sich aus einer personenbezogenen Festgebühr und einer<br />

Leerungsgebühr für Abfallbehälter zusammen.<br />

Die Festgebühr beträgt:<br />

14,88 EUR je Person und Jahr<br />

Diese Festgebühr beinhaltet neben anteiligen Kosten für die<br />

Restabfallentsorgung auch<br />

· die Sammlung von Sperrabfall über die Sperrabfallkarte<br />

· die mobile Schadstoffsammlung an Standplätzen<br />

(2 x jährlich) und an ausgewählten Wertstoffhöfen<br />

(1 x monatlich)<br />

· die Sammlung von Weihnachtsbäumen am Grundstück<br />

· die Annahme von Elektro- und Elektronikgeräten<br />

sowie die Aufwendungen für den Betrieb der durch den<br />

Abfallzweckverband angebotenen Wertstoffhöfe.<br />

Die Leerungsgebühr für Restabfall wird je Leerung nach Ab-<br />

fallbehältervolumen erhoben:<br />

80 Liter- Restabfallbehälter 3,13 EUR je Leerung<br />

120 Liter-Restabfallbehälter 4,69 EUR je Leerung<br />

240 Liter-Restabfallbehälter 9,39 EUR je Leerung<br />

1.100 Liter-Restabfallbehälter 43,02 EUR je Leerung<br />

Mindestens wird je Person und Jahr ein Entleerungsvolu-<br />

men von 160 Liter Restabfall berechnet, dies entspricht 6,26<br />

EUR je Person und Jahr. Die Entsorgung erfolgt 14-täglich.<br />

Die Biotonne wird ab 2012 im gesamten Erzgebirgskreis auf<br />

Wunsch angeboten. Diese Behälter können von Dezember<br />

bis März 14-täglich und von April bis November wöchentlich<br />

zur Leerung bereitgestellt werden. Die Gebühren je Leerung<br />

betragen:<br />

80 Liter- Biotonne 1,53 EUR je Leerung<br />

120 Liter-Biotonne 2,30 EUR je Leerung<br />

Die Sammlung von Papier/Pappe/Kartonagen erfolgt über<br />

die haushaltnahe Papiertonne. Für die Leerung der Papier-<br />

tonnen werden keine Gebühren erhoben. Die Abholung er-<br />

folgt 4-wöchentlich.


ZWECKVERBAND<br />

ABFALLWIRTSCHAFT<br />

SÜDWESTSACHSEN<br />

Schlachthofstraße 12<br />

09366 Stollberg<br />

www.za-sws.de<br />

<strong>Der</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Abfallwirtschaft</strong> <strong>Südwestsachsen</strong> (<strong>ZAS</strong>)<br />

informiert zur Abfallentsorgung im Erzgebirgskreis ab 2012<br />

Sperrabfall aus Haushalten kann über die Sperrabfallkarte<br />

2 x jährlich je Person zur Abholung angemeldet werden, je<br />

Abholung können bis zu 5 m³ Sperrabfall bereitgestellt wer-<br />

den. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Sperrabfall an<br />

den Wertstoffhöfen ohne zusätzliche Gebühren abzugeben.<br />

Grünabfälle werden an den Wertstoffhöfen entgegen-<br />

genommen. Es wird eine Gebühr entsprechend dem angelie-<br />

ferten Volumen erhoben:<br />

Anlieferung in Säcken<br />

Sack bis 120 Liter-Füllvolumen 0,50 EUR<br />

lose Anlieferung<br />

angefangene 0,5 m³ 2,00 EUR<br />

An Wertstoffhöfen können auch folgende Abfälle<br />

gebührenfrei überlassen werden:<br />

· Wertstoffe (z. B. Glas, Papier)<br />

· Elektro- / Elektronikgeräte<br />

· Batterien aus elektrischen Kleingeräten<br />

Gebührenpflichtig werden an den Wertstoffhöfen<br />

angenommen:<br />

· haushaltsübliche Mengen Bauschutt/Baustellenabfälle<br />

(z. B. Ziegelbruch, Gipskartonplatten, Mineralwolle,<br />

Waschbecken aus Keramik usw.)<br />

· Altholz Kategorie I bis III – unbehandelt<br />

Nur an ausgewählten Standorten werden folgende Abfälle<br />

gebührenpflichtig entgegengenommen:<br />

· Altholz Kategorie IV – behandelt (z. B. Fenster, Türen)<br />

· haushaltübliche Mengen gefährlicher Abfälle (z. B. Dach-<br />

pappe; fest gebundene Asbestabfälle)<br />

Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise<br />

im Abfallkalender.<br />

Schadstoffe aus Haushalten, wie Farben, Lacke, Öle usw.<br />

können in Kleinmengen 2 x jährlich im Rahmen der mobilen<br />

Schadstoffsammlung sowie an ausgewählten Wertstoffhö-<br />

fen 1 x monatlich abgegeben werden. Die Termine finden Sie<br />

ebenfalls im Abfallkalender.<br />

Die Gebührensatzung und die <strong>Abfallwirtschaft</strong>ssatzung wer-<br />

den im Amtsblatt des Erzgebirgskreises sowie auf der Inter-<br />

netseite des <strong>ZAS</strong> unter www.za-sws.de nach der Beschluss-<br />

fassung veröffentlicht.<br />

Hinweise zur Gebührenabrechnung<br />

Die Bescheide für die Endabrechnung 2011 auf der Grund-<br />

lage der in den Altlandkreisen geltenden Gebührensatzun-<br />

gen werden im Januar 2012 versandt.<br />

Die Vorauszahlungsbescheide für 2012 werden im März 2012<br />

auf der Grundlage der dann geltenden einheitlichen Ge-<br />

bührensatzung im Erzgebirgskreis erstellt.<br />

Informationen zu Fälligkeiten, Bankverbindungen u. ä. wer-<br />

den Ihnen auf den Bescheiden mitgeteilt.<br />

Für alle Anfragen stehen Ihnen die Dienststellen des Abfall-<br />

zweckverbandes in Stollberg, Schlachthofstraße 12 und in<br />

Marienberg, Schillerlinde 6, zur Verfügung. Bitte wenden<br />

Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Bearbeiter<br />

unter den im Abfallkalender angegebenen Telefonnummern<br />

bzw. E-Mail-Adressen.<br />

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und<br />

ein gesundes neues Jahr.<br />

Ihr <strong>Zweckverband</strong> <strong>Abfallwirtschaft</strong><br />

<strong>Südwestsachsen</strong> (<strong>ZAS</strong>)<br />

© www.bur-werbung.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!