Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen ... - beim ZAS
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ZWECKVERBAND<br />
ABFALLWIRTSCHAFT<br />
SÜDWESTSACHSEN<br />
Schlachthofstraße 12<br />
09366 Stollberg<br />
www.za-sws.de<br />
<strong>Der</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Abfallwirtschaft</strong> <strong>Südwestsachsen</strong> (<strong>ZAS</strong>)<br />
informiert zur Abfallentsorgung im Erzgebirgskreis ab 2012<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger<br />
des Erzgebirgskreises,<br />
die vereinheitlichte Abfallentsorgung für den gesamten Erz-<br />
gebirgskreis startet am 1. Januar 2012. In den kommunalen<br />
Amtsblättern wurde darüber berichtet.<br />
Ende Dezember werden Ihnen die Abfallkalender für das<br />
Jahr 2012 zugestellt. Dort erhalten Sie weitere Informatio-<br />
nen zur Verwertung und Entsorgung von Abfällen und Wert-<br />
stoffen sowie eine Übersicht der Entsorgungstermine und<br />
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe.<br />
Die Beschlussfassung zur neuen <strong>Abfallwirtschaft</strong>s- und Ab-<br />
fallgebührensatzung erfolgt Anfang Januar 2012 durch die<br />
Verbandsversammlung des <strong>ZAS</strong>. Bereits jetzt möchten wir<br />
Sie über die wichtigsten Entsorgungsdienstleistungen so-<br />
wie die voraussichtlichen Gebühren ab 2012 informieren.<br />
Die Gebühr für die Entsorgung von Abfällen aus Haushalten<br />
setzt sich aus einer personenbezogenen Festgebühr und einer<br />
Leerungsgebühr für Abfallbehälter zusammen.<br />
Die Festgebühr beträgt:<br />
14,88 EUR je Person und Jahr<br />
Diese Festgebühr beinhaltet neben anteiligen Kosten für die<br />
Restabfallentsorgung auch<br />
· die Sammlung von Sperrabfall über die Sperrabfallkarte<br />
· die mobile Schadstoffsammlung an Standplätzen<br />
(2 x jährlich) und an ausgewählten Wertstoffhöfen<br />
(1 x monatlich)<br />
· die Sammlung von Weihnachtsbäumen am Grundstück<br />
· die Annahme von Elektro- und Elektronikgeräten<br />
sowie die Aufwendungen für den Betrieb der durch den<br />
Abfallzweckverband angebotenen Wertstoffhöfe.<br />
Die Leerungsgebühr für Restabfall wird je Leerung nach Ab-<br />
fallbehältervolumen erhoben:<br />
80 Liter- Restabfallbehälter 3,13 EUR je Leerung<br />
120 Liter-Restabfallbehälter 4,69 EUR je Leerung<br />
240 Liter-Restabfallbehälter 9,39 EUR je Leerung<br />
1.100 Liter-Restabfallbehälter 43,02 EUR je Leerung<br />
Mindestens wird je Person und Jahr ein Entleerungsvolu-<br />
men von 160 Liter Restabfall berechnet, dies entspricht 6,26<br />
EUR je Person und Jahr. Die Entsorgung erfolgt 14-täglich.<br />
Die Biotonne wird ab 2012 im gesamten Erzgebirgskreis auf<br />
Wunsch angeboten. Diese Behälter können von Dezember<br />
bis März 14-täglich und von April bis November wöchentlich<br />
zur Leerung bereitgestellt werden. Die Gebühren je Leerung<br />
betragen:<br />
80 Liter- Biotonne 1,53 EUR je Leerung<br />
120 Liter-Biotonne 2,30 EUR je Leerung<br />
Die Sammlung von Papier/Pappe/Kartonagen erfolgt über<br />
die haushaltnahe Papiertonne. Für die Leerung der Papier-<br />
tonnen werden keine Gebühren erhoben. Die Abholung er-<br />
folgt 4-wöchentlich.
ZWECKVERBAND<br />
ABFALLWIRTSCHAFT<br />
SÜDWESTSACHSEN<br />
Schlachthofstraße 12<br />
09366 Stollberg<br />
www.za-sws.de<br />
<strong>Der</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Abfallwirtschaft</strong> <strong>Südwestsachsen</strong> (<strong>ZAS</strong>)<br />
informiert zur Abfallentsorgung im Erzgebirgskreis ab 2012<br />
Sperrabfall aus Haushalten kann über die Sperrabfallkarte<br />
2 x jährlich je Person zur Abholung angemeldet werden, je<br />
Abholung können bis zu 5 m³ Sperrabfall bereitgestellt wer-<br />
den. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Sperrabfall an<br />
den Wertstoffhöfen ohne zusätzliche Gebühren abzugeben.<br />
Grünabfälle werden an den Wertstoffhöfen entgegen-<br />
genommen. Es wird eine Gebühr entsprechend dem angelie-<br />
ferten Volumen erhoben:<br />
Anlieferung in Säcken<br />
Sack bis 120 Liter-Füllvolumen 0,50 EUR<br />
lose Anlieferung<br />
angefangene 0,5 m³ 2,00 EUR<br />
An Wertstoffhöfen können auch folgende Abfälle<br />
gebührenfrei überlassen werden:<br />
· Wertstoffe (z. B. Glas, Papier)<br />
· Elektro- / Elektronikgeräte<br />
· Batterien aus elektrischen Kleingeräten<br />
Gebührenpflichtig werden an den Wertstoffhöfen<br />
angenommen:<br />
· haushaltsübliche Mengen Bauschutt/Baustellenabfälle<br />
(z. B. Ziegelbruch, Gipskartonplatten, Mineralwolle,<br />
Waschbecken aus Keramik usw.)<br />
· Altholz Kategorie I bis III – unbehandelt<br />
Nur an ausgewählten Standorten werden folgende Abfälle<br />
gebührenpflichtig entgegengenommen:<br />
· Altholz Kategorie IV – behandelt (z. B. Fenster, Türen)<br />
· haushaltübliche Mengen gefährlicher Abfälle (z. B. Dach-<br />
pappe; fest gebundene Asbestabfälle)<br />
Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise<br />
im Abfallkalender.<br />
Schadstoffe aus Haushalten, wie Farben, Lacke, Öle usw.<br />
können in Kleinmengen 2 x jährlich im Rahmen der mobilen<br />
Schadstoffsammlung sowie an ausgewählten Wertstoffhö-<br />
fen 1 x monatlich abgegeben werden. Die Termine finden Sie<br />
ebenfalls im Abfallkalender.<br />
Die Gebührensatzung und die <strong>Abfallwirtschaft</strong>ssatzung wer-<br />
den im Amtsblatt des Erzgebirgskreises sowie auf der Inter-<br />
netseite des <strong>ZAS</strong> unter www.za-sws.de nach der Beschluss-<br />
fassung veröffentlicht.<br />
Hinweise zur Gebührenabrechnung<br />
Die Bescheide für die Endabrechnung 2011 auf der Grund-<br />
lage der in den Altlandkreisen geltenden Gebührensatzun-<br />
gen werden im Januar 2012 versandt.<br />
Die Vorauszahlungsbescheide für 2012 werden im März 2012<br />
auf der Grundlage der dann geltenden einheitlichen Ge-<br />
bührensatzung im Erzgebirgskreis erstellt.<br />
Informationen zu Fälligkeiten, Bankverbindungen u. ä. wer-<br />
den Ihnen auf den Bescheiden mitgeteilt.<br />
Für alle Anfragen stehen Ihnen die Dienststellen des Abfall-<br />
zweckverbandes in Stollberg, Schlachthofstraße 12 und in<br />
Marienberg, Schillerlinde 6, zur Verfügung. Bitte wenden<br />
Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Bearbeiter<br />
unter den im Abfallkalender angegebenen Telefonnummern<br />
bzw. E-Mail-Adressen.<br />
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und<br />
ein gesundes neues Jahr.<br />
Ihr <strong>Zweckverband</strong> <strong>Abfallwirtschaft</strong><br />
<strong>Südwestsachsen</strong> (<strong>ZAS</strong>)<br />
© www.bur-werbung.de