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Download Antrag Sperrmüllcontainer

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ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFT<br />

SÜDWESTSACHSEN<br />

<strong>Antrag</strong> auf Container für Sperrmüll<br />

Hiermit beantrage ich<br />

für das Grundstück<br />

(Vorname, Name)<br />

(Telefonnummer)<br />

(Straße, Nr.)<br />

(PLZ, Ort)<br />

einen Container 7 m³ für die Entsorgung von Sperrmüll nach § 16 (8) der Abfallwirtschaftssatzung des<br />

Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen.<br />

(Wunschtermin)<br />

Laut Gebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen § 3 (8) wird eine<br />

Gebühr für die Bereitstellung des Containers in Höhe von 52,57 € erhoben.<br />

Der Gebührenbescheid wird dem <strong>Antrag</strong>steller zugesandt.<br />

abweichende Zustelladresse<br />

Datum Unterschrift<br />

(Vorname, Name)<br />

(Straße, Nr.)<br />

(PLZ, Ort)


ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFT<br />

SÜDWESTSACHSEN<br />

Seite 2 zu<br />

<strong>Antrag</strong> auf Container Sperrmüll<br />

nach § 16 (8) Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis<br />

In dem nach § 16 (8) Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis beantragten Container<br />

für Sperrabfall dürfen ausschließlich sperrige Abfälle entsprechend der<br />

Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis überlassen werden.<br />

Sperrabfall (Abfallschlüssel nach AVV: 20 03 07) sind feste Siedlungsabfälle, die<br />

wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behälter<br />

passen und getrennt von den Restabfällen gesammelt und transportiert werden.<br />

Zum Sperrabfall gehören z.B.:<br />

Bettgestelle, Federbetten, Matratzen, Bilderrahmen, Blumenbänke, Regale, Leitern,<br />

Couch, Liege, Sitzecke, Fußbodenbeläge (außer Fliesen), Teppiche, Auslegeware,<br />

Kinderspielzeug (größere Abmessungen), Kinderwagen, Roller, leere Koffer und<br />

Reisetaschen, komplette Lampen, Regentonnen, Blumenkästen, Sessel, Stühle,<br />

Hocker, Schränke, Kommoden, Bügelbretter, Skier, Snowboard, Skateboard sowie<br />

Gegenstände aus Plaste wie Wäschekörbe, Garten-, Bad- und Balkonmöbel,<br />

Sonnenschirme usw.<br />

Sperrige Abfälle werden nur lose gesammelt, das Sammelgut wird grundsätzlich der<br />

weiteren Verwertung zugeführt, bei Abfällen jeglicher Art in Säcken handelt es<br />

sich nicht um Sperrabfall.<br />

Nicht zum Sperrabfall gehören z.B.:<br />

Baustellen- und Renovierungsabfälle (Türen, Fenster, Dachpappe, Isoliermaterial,<br />

Fliesen, Wand- und Deckenverkleidungen, Tapete, Sanitärkeramik usw.), verpackter<br />

Hausabfall oder Gartenabfälle, Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas), KFZ-Teile (Reifen,<br />

Tanks, Stoßstangen, Autositze), Schadstoffe (Farbeimer, Leuchtstoffröhren),<br />

elektronische Altgeräte (Fernseher, Mikrowelle, Kühlgeräte, Geräte der<br />

Heimelektronik usw.),<br />

Schrott, Alttextilien, Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter<br />

Abfälle aus Beräumungen (Restabfälle), wie Porzellan, Keramik, Steingut, Regenschirme,<br />

nicht oder teilweise entleerte Verpackungen, Hygieneartikel,<br />

Putzlappen, Glühbirnen, Glasbruch, Lumpen, sind im Rahmen der<br />

Restabfallsammlung über die Restabfallbehälter oder zugelassene Restabfallsäcke<br />

zur Entsorgung bereitzustellen.<br />

Sofern diese Abfälle im Sperrabfallcontainer unzulässiger weise überlassen werden,<br />

erfolgt eine separate Gebührenberechnung für die zu beseitigenden Restabfälle.

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