Download Antrag Sperrmüllcontainer
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ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFT<br />
SÜDWESTSACHSEN<br />
<strong>Antrag</strong> auf Container für Sperrmüll<br />
Hiermit beantrage ich<br />
für das Grundstück<br />
(Vorname, Name)<br />
(Telefonnummer)<br />
(Straße, Nr.)<br />
(PLZ, Ort)<br />
einen Container 7 m³ für die Entsorgung von Sperrmüll nach § 16 (8) der Abfallwirtschaftssatzung des<br />
Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen.<br />
(Wunschtermin)<br />
Laut Gebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen § 3 (8) wird eine<br />
Gebühr für die Bereitstellung des Containers in Höhe von 52,57 € erhoben.<br />
Der Gebührenbescheid wird dem <strong>Antrag</strong>steller zugesandt.<br />
abweichende Zustelladresse<br />
Datum Unterschrift<br />
(Vorname, Name)<br />
(Straße, Nr.)<br />
(PLZ, Ort)
ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFT<br />
SÜDWESTSACHSEN<br />
Seite 2 zu<br />
<strong>Antrag</strong> auf Container Sperrmüll<br />
nach § 16 (8) Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis<br />
In dem nach § 16 (8) Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis beantragten Container<br />
für Sperrabfall dürfen ausschließlich sperrige Abfälle entsprechend der<br />
Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis überlassen werden.<br />
Sperrabfall (Abfallschlüssel nach AVV: 20 03 07) sind feste Siedlungsabfälle, die<br />
wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgegebenen Behälter<br />
passen und getrennt von den Restabfällen gesammelt und transportiert werden.<br />
Zum Sperrabfall gehören z.B.:<br />
Bettgestelle, Federbetten, Matratzen, Bilderrahmen, Blumenbänke, Regale, Leitern,<br />
Couch, Liege, Sitzecke, Fußbodenbeläge (außer Fliesen), Teppiche, Auslegeware,<br />
Kinderspielzeug (größere Abmessungen), Kinderwagen, Roller, leere Koffer und<br />
Reisetaschen, komplette Lampen, Regentonnen, Blumenkästen, Sessel, Stühle,<br />
Hocker, Schränke, Kommoden, Bügelbretter, Skier, Snowboard, Skateboard sowie<br />
Gegenstände aus Plaste wie Wäschekörbe, Garten-, Bad- und Balkonmöbel,<br />
Sonnenschirme usw.<br />
Sperrige Abfälle werden nur lose gesammelt, das Sammelgut wird grundsätzlich der<br />
weiteren Verwertung zugeführt, bei Abfällen jeglicher Art in Säcken handelt es<br />
sich nicht um Sperrabfall.<br />
Nicht zum Sperrabfall gehören z.B.:<br />
Baustellen- und Renovierungsabfälle (Türen, Fenster, Dachpappe, Isoliermaterial,<br />
Fliesen, Wand- und Deckenverkleidungen, Tapete, Sanitärkeramik usw.), verpackter<br />
Hausabfall oder Gartenabfälle, Wertstoffe (Papier, Pappe, Glas), KFZ-Teile (Reifen,<br />
Tanks, Stoßstangen, Autositze), Schadstoffe (Farbeimer, Leuchtstoffröhren),<br />
elektronische Altgeräte (Fernseher, Mikrowelle, Kühlgeräte, Geräte der<br />
Heimelektronik usw.),<br />
Schrott, Alttextilien, Heizungsanlagen, Öltanks und Ölbehälter<br />
Abfälle aus Beräumungen (Restabfälle), wie Porzellan, Keramik, Steingut, Regenschirme,<br />
nicht oder teilweise entleerte Verpackungen, Hygieneartikel,<br />
Putzlappen, Glühbirnen, Glasbruch, Lumpen, sind im Rahmen der<br />
Restabfallsammlung über die Restabfallbehälter oder zugelassene Restabfallsäcke<br />
zur Entsorgung bereitzustellen.<br />
Sofern diese Abfälle im Sperrabfallcontainer unzulässiger weise überlassen werden,<br />
erfolgt eine separate Gebührenberechnung für die zu beseitigenden Restabfälle.