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8<br />

HANDWERKSKAMMER SÜDTHÜRINGEN<br />

Kunden gewinnen<br />

und binden<br />

Workshop zum Marketing<br />

Haben Sie sich schon einmal gefragt,<br />

wie Sie für Ihr Unternehmen neue Kunden<br />

gewinnen und binden können? Was<br />

ist eigentlich Marketing und wie kann<br />

ich als Handwerker Marketing umsetzen?<br />

Welche Erwartungen hat ein Kunde?<br />

Wo beginnt Kundenorientierung?<br />

Antworten zu diesen und anderen<br />

wichtigen Fragen bietet der Workshop<br />

am Samstag, 26. Januar 2013 von 8.30<br />

Uhr bis 16.00 Uhr, im Berufsbildungsund<br />

Technologiezentrum Rohr-Kloster<br />

in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen<br />

Stollberg-Marketing aus Erfurt.<br />

Sichern Sie sich zeitnah einen Teilnehmerplatz<br />

und damit Ihren Vorsprung<br />

durch Wissen. Die Teilnehmerzahl<br />

ist auf 12 Personen begrenzt. Das<br />

ermöglicht ein individuelles Arbeiten<br />

mit sofort nutzbaren Ergebnissen.<br />

„Nur die genaue Kenntnis des Marktes<br />

mit all seinen Faktoren, das Wissen<br />

um die eigenen Stärken, aber auch<br />

Schwächen, und die punktgenaue Ansprache<br />

der potenziellen Kunden sichern<br />

dauerhaft den unternehmerischen<br />

Erfolg“, sagt Julia Stollberg, die<br />

Workshop-Leiterin. Die Teilnahmegebühr<br />

zum Workshop beträgt 155 Euro<br />

pro Person.<br />

Anmeldung bei Roswitha Schilling,<br />

Tel. 036844/47103,<br />

E-Mail: roswitha.schilling@btz-rohr.de<br />

GESELLEN- UND ABSCHLUSSPRÜFUNG<br />

Bitte Termin beachten<br />

Anmeldung zur Gesellen- und Abschlussprüfung<br />

Sommer 2013: Für die Gesellen- und<br />

Abschlussprüfungen bestimmt die Handwerkskammer<br />

Südthüringen gemäß § 7 Absatz<br />

1 Prüfungsordnung für Gesellen-, Abschluss-<br />

und Umschulungsprüfungen die<br />

Endtermine für die Sommer- und Winter -<br />

prüfung.<br />

Für die Sommerprüfung 2013 hat die<br />

Handwerkskammer Südthüringen den 31.<br />

Juli 2013 bestimmt. Zu den festgelegten<br />

Endterminen müssen alle turnusmäßigen<br />

Prüfungen abgeschlossen sein. Die Festsetzung<br />

der einzelnen Prüfungstermine erfolgt<br />

gesondert durch den Prüfungsausschuss.<br />

Stefanie von<br />

Nordheim, Mitarbeiterin<br />

in der Abteilung<br />

Bildung, BereichGesellenprüfungswesen.<br />

Die Prüfungsteilnehmer sind zur Sommerprüfung<br />

bis spätestens 15. März 2013<br />

schriftlich bei den Kreishandwerkerschaften,<br />

Innungen mit eigener Geschäftsführung<br />

oder für Prüfungsteilnehmer, die von den<br />

Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer<br />

Südthüringen geprüft werden, bei der<br />

Handwerkskammer Südthüringen, mit Zustimmung<br />

des Auszubildenden anzumelden.<br />

Die Anmeldeformulare sind bei den<br />

genannten Stellen erhältlich oder unter<br />

www.hwk-suedthueringen.de herunterzu -<br />

laden. Zu den Prüfungen sind anzumelden:<br />

� Lehrlinge, deren Ausbildungszeit nicht<br />

später als zwei Monate nach den festgesetzten<br />

Prüfungsterminen endet (siehe<br />

Prüfungsendtermine).<br />

� Teilnehmer an Wiederholungsprüfungen.<br />

� Lehrlinge, die ihre Prüfung gemäß § 37<br />

Absatz 1 HwO in Verbindung mit § 45<br />

Absatz 1 BBiG vor Ablauf der Ausbildungszeit<br />

ablegen wollen.<br />

Antragsformulare sind bei der Handwerkskammer<br />

Südthüringen erhältlich oder unter<br />

www.hwk-suedthueringen.de herunterzu -<br />

laden.<br />

Bewerber, welche die Zulassung in besonderen<br />

Fällen beantragen (externe Prüfungsteilnehmer)<br />

haben sich selbstständig<br />

anzumelden.<br />

Bei Fragen zu Gesellen- und Abschluss -<br />

prüfungen steht Stefanie von Nordheim,<br />

Tel. 03681/370223, zur Verfügung<br />

WWW.HANDWERK.DE<br />

Die Zukunft<br />

wird rechtzeitig<br />

fertig.<br />

Foto: em<br />

Foto: em<br />

ur Informationsveranstaltung mit<br />

ZErfahrungsaustausch hatte zum Ende<br />

des vergangenen Jahres das Beratungsnetzwerk<br />

„Gründen und Wachsen<br />

in Thüringen“ (GWT) Unternehmer,<br />

Banker, Steuerexperten, Rechtsanwälte,<br />

Betriebsberater und andere interessierte<br />

Personen in das Berufsbildungs- und<br />

Technologiezentrum (BTZ) Rohr-Kloster<br />

eingeladen.<br />

Rund 70 Interessenten waren der<br />

Einladung gefolgt. Ausgangspunkt der<br />

nunmehr bereits dritten landesweiten<br />

Veranstaltungsreihe unter dem Motto<br />

„Roadshow Unternehmensnachfolge“<br />

ist die Tatsache, dass in den kommenden<br />

Jahren für zahlreiche Thüringer<br />

Unternehmen ein Generationswechsel<br />

ansteht. Erfahrungen mit der Planung,<br />

Vorbereitung und Realisierung von<br />

Unternehmensnachfolgen lehren bisher,<br />

dass ein frühzeitiger Beginn maßgeblich<br />

über das Gelingen entscheidet.<br />

Detlef Schmidt, Projektleiter GWT, referierte<br />

zu ersten Schritten einer erfolg -<br />

reichen Unternehmensnachfolge-Regelung.<br />

Zu deren Voraussetzungen gehören<br />

die frühzeitige Nachfolgeplanung,<br />

eine Notfallvorsorge, die richtige Form<br />

der Nachfolge, die Wahl des geeigneten<br />

Nachfolgers, Vorbereitung und Einarbeitung<br />

des Nachfolgers, psychologische<br />

und soziale Vorbereitung sowie die<br />

Schülerinnen und Schüler aus Südthüringer<br />

Regelschulen und Förderzentren<br />

absolvierten unlängst im Berufsbildungs-<br />

und Technologiezentrum (BTZ)<br />

Rohr-Kloster im thüringenweiten Berufsorientierungsprojekt<br />

„Berufsstart<br />

plus“ ihren dritten Berufsorientierungs-<br />

Baustein in den Berufsfeldern Körperpflege<br />

und Gesundheit/ Soziales.<br />

Die Praxiswoche fand im Fachbereich<br />

Friseur- und Kosmetikhandwerk<br />

statt. Zu Beginn erhielten die Schüler einen<br />

ersten Überblick über den Handwerksberufs<br />

Friseur und Kosmetiker.<br />

Danach standen Maniküre, Formen,<br />

Gestalten und Lackieren von Fingernägeln<br />

auf dem Programm. Der erste Tag<br />

endete mit Durchführung einer Handmassage.<br />

Am darauf folgenden Tag ging<br />

es um den Einsatz von Farben in der dekorativen<br />

Kosmetik, das Schminken eines<br />

Tages-Make-ups am Übungskopf,<br />

Erstellen eines Nageldesigns sowie<br />

Arm- und Handmassagen. In einem<br />

weiteren Modul befassten sich die<br />

Schüler mit der pflegenden Kosmetik,<br />

die Reinigung, Massage und Maske<br />

beinhaltete. Sie färbten und formten<br />

Augenbrauen, wuschen und fönten<br />

Haare und wurden über die Einhaltung<br />

des Arbeitsschutzes bei allen Arbeitsschritten<br />

belehrt. Am Tag vier stand<br />

Kundenkommunikation auf dem Programm.<br />

Die Schüler übten sich zu<br />

Empfang und Service.<br />

Danach stellten sie eine moderne Tagesfrisur<br />

in Flecht-Technik her und gestalteten<br />

ein Fan tasy-Make-up. Mittels<br />

Umformtechnik drehten sie eine Dauerwelle<br />

am Übungskopf, die sie auskämmten<br />

und zu einer kreativen Frisur<br />

gestalteten. Mit dem Waschen von Haaren,<br />

der Durchführung einer Kopfmassage<br />

am Modell, der Anwendung von<br />

Generationswechsel<br />

gut vorbereiten<br />

Netzwerk gibt Tipps zur Übergabe und Übernahme<br />

von Unternehmen<br />

Inanspruchnahme seriöser und kompetenter<br />

Beratung. Die ein Unternehmen<br />

übernehmenden Personen sollten ihrerseits<br />

Chancen und Risiken der Übernahme<br />

abwägen, die Frage nach dem<br />

eigenen Unternehmer-Typ beantworten,<br />

zielgerichtet nach dem dafür<br />

passenden Unternehmen suchen und<br />

ein betriebswirtschaftlich schlüssiges<br />

Unternehmenskonzept erarbeiten. Zu<br />

rechtlichen, steuerlichen und finanziellen<br />

Einflussfaktoren einer Unternehmensnachfolge<br />

informierten Vertreter<br />

der Rechtsanwaltskanzlei Andreas<br />

Oleck und Kollegen, der AS Steuerberatungsgesellschaft<br />

und der Rhön-Rennsteig-Sparkasse,<br />

alle mit Geschäftssitz<br />

in Suhl. Zu rechtlichen Aspekten der<br />

Unternehmensnachfolge nannten sie<br />

zum Beispiel die Vertragsgestaltung,<br />

Rechtsfragen beim Kauf und Verkauf sowie<br />

erbrechtliche Überlegungen und<br />

Entscheidungen. Steuerliche Überlegungen<br />

sollten sich auf mögliche Verpachtungen,<br />

entgeltliche und unentgeltliche<br />

Betriebsveräußerung richten.<br />

Dabei komme der Unternehmensbewertung<br />

eine zentrale Bedeutung zu<br />

und darum spielten auch Finanzierungs-<br />

und Fördermöglichkeiten eine<br />

gewichtige Rolle. Hingewiesen wurde<br />

auf Programme zur Beratungsförderung,<br />

zur Erweiterung der Eigenkapital-<br />

basis, der Aufnahme von Darlehen und<br />

Programmen zur Gründungsförderung.<br />

Das Thüringer Beratungsnetzwerk stellt<br />

zur Unternehmensnachfolge auch einen<br />

Leitfaden zur Verfügung, nach<br />

dem verfahren werden kann. Dieser<br />

steht für Interessenten im Internet unterwww.beratungsnetzwerk-thueringen.de/LeitfadenUnternehmensnachfolge<br />

zur Verfügung. Dr. Wolfgang Oehring,<br />

Leiter Betriebsberatung der HWK<br />

Südthüringen, wies darauf hin, dass eine<br />

Unternehmensnachfolge immer eine<br />

Vertrauenssache sei, die für beide<br />

Seiten existenziellen Charakter trage.<br />

Zum Südthüringer Netzwerk gehören<br />

die Partner AS Steuerberatungsgesellschaft<br />

Suhl, Flessa-Bank Suhl, Gründerservice<br />

Transferstelle TU Ilmenau, HWK<br />

und IHK Südthüringen, Mittelstand -<br />

vereinigung pro Südthüringen e.V.,<br />

Rechtsanwaltskanzlei Oleck und Kollegen,<br />

Rhön-Rennsteig Sparkasse, Unternehmensberater<br />

Dr. Wolfgang Weihrauch,<br />

Zella-Mehlis und die VR Bank<br />

Südthüringen e.G. Die Koordination erfolgt<br />

durch das Beratungsnetzwerk<br />

GWT als Gemeinschaftsprojekt von<br />

HWK und IHK Südthüringen.<br />

Ansprechpartner der Handwerkskammer<br />

ist Kornelia Vetters, Tel. 03681/370167<br />

oder E-Mail: kornelia.vetters@hwksuedthueringen.de<br />

Praxiswoche spricht Sinne an<br />

Berufsorientierung: Schüler testen sich im Friseur- und Kosmetikhandwerk<br />

Geschminkt, gestylt und guter Laune: Der Spaß kommt bei den Berufsorientierungsmaßnahmen<br />

im Friseur- und Kosmetikhandwerk bei den Schülern nie zu kurz. Foto: wh<br />

Pflegeprodukten, Fönen und Stylen einer<br />

Frisur und dem Erstellen eines typgerechten<br />

Make-ups am Modell ging eine<br />

anstrengende, aber auch erlebnisreiche<br />

Berufsorientierungswoche zu Ende.<br />

Auch der Spaß kam nicht zu kurz, vor allem<br />

wenn es um die gegenseitige Bewertung<br />

ausgefallener Kreativarbeiten<br />

ging. „Sieben Stunden Arbeit am Tag<br />

verlangte den Schülern Fleiß, Konzentration<br />

und Durchhaltevermögen ab“,<br />

zog Ausbilderin und Friseurmeisterin<br />

Daniela Kreiß eine Bilanz. Mit der Qualität<br />

und Disziplin sei sie zufrieden gewesen<br />

und habe sich über das teils hohe<br />

Engagement der Schüler sehr gefreut.<br />

Diese zeigten sich ebenfalls mit dem<br />

theoretisch und praktisch Erlernten<br />

einverstanden. In der Praxiswoche hätten<br />

sie eine Menge über das Friseurund<br />

Kosmetikhandwerk gelernt und einige<br />

von ihnen bekannten, möglicherweise<br />

den Beruf einer Friseurin oder<br />

Kosmetikerin zu erlernen. In „Berufs-<br />

start plus“ sollen Orientierungsbausteine<br />

den Schülerinnen und Schülern einen<br />

Abriss zu verschiedenen Tätigkeiten<br />

eines Berufsfeldes oder eines Berufsbildes<br />

geben. Sie werden in außerbetrieblichen<br />

Bildungseinrichtungen,<br />

wie zum Beispiel auch dem BTZ Rohr-<br />

Kloster, durchgeführt, und haben einen<br />

Wochenumfang von 35 Stunden. Die<br />

Schüler erhalten hier erstmals die Gelegenheit,<br />

eine Auswahl von Tätigkeiten<br />

aus verschiedenen Berufsfeldern nicht<br />

nur kennen zu lernen, sondern auch<br />

selbst auszuprobieren. So können sie<br />

ihre Neigungen und Kompetenzen in<br />

verschiedenen beruflichen Richtungen<br />

feststellen und ein realistisches Selbstbild<br />

entwickeln. Das Ausprobieren verschiedener<br />

beruflicher Tätigkeiten soll<br />

Stärken und Entwicklungspotenziale<br />

der Schüler signalisieren und die Erstellung<br />

eines aussagefähigen Kompetenzprofils<br />

bezogen auf einen Ausbildungsplatz<br />

ermöglichen.<br />

Bauhauptgewerbe<br />

Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 erhöhen<br />

sich die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe.<br />

In den neuen Bundesländern steigt<br />

der Mindestlohn für alle gewerblichen<br />

Arbeitnehmer von 10,00 Euro auf 10,25<br />

Euro. In den alten Bundesländern und<br />

in Berlin bleibt in der Lohngruppe I<br />

(Helfer) der Mindestlohn bei 11,05 Euro.<br />

In der Lohngruppe II (Fachwerker) gilt<br />

in den alten Bundesländern seit 1. Januar<br />

2013 ein Mindestlohn von 13,70 Euro,<br />

in Berlin 13,55 Euro.<br />

Dachdeckerhandwerk<br />

Gemäß der 6. Verordnung über zwingende<br />

Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk<br />

erhöht sich mit Wirkung<br />

vom 1. Januar 2013 der verbindliche<br />

Mindestlohn für gewerbliche Arbeitnehmer<br />

im Dachdeckerhandwerk in<br />

Deutschland. Der Mindestlohn steigt<br />

von derzeit 11,00 Euro bundeseinheitlich<br />

auf 11,20 Euro. Dieser Mindestlohn<br />

gilt bis zum 31. Dezember 2013.<br />

Elektrohandwerk<br />

Seit 1. Januar 2013 gelten neue allgemeinverbindliche<br />

Mindestlöhne für gewerbliche<br />

Arbeitnehmer im Elektrohandwerk<br />

in Deutschland. Diese sind<br />

zwingend zu beachten und dürfen nicht<br />

zu Ungunsten der Arbeitnehmer unterschritten<br />

werden.<br />

Der Tarifvertrag gilt für alle Unternehmen<br />

oder selbständige Betriebsabteilungen,<br />

die mit der handwerksmäßigen<br />

Installation von elektro- und informationstechnischen<br />

Anlagen und Geräten,<br />

einschließlich elektrischer Leitungen,<br />

Kommunikations- und Datennetzen<br />

sowie mit Fahrleitungs-, Freileitungs-,<br />

Ortsnetz- und Kabelbau, befasst<br />

sind. Er gilt für alle Beschäftigten, soweit<br />

sie elektro- und informationstechnische<br />

Tätigkeiten außerhalb des<br />

Unternehmens ausüben.<br />

In den neuen Bundesländern steigt<br />

der Mindestlohn zum 1. Januar 2013<br />

von derzeit 8,65 Euro auf 8,85 Euro. Bei<br />

Arbeiten auf Baustellen in den alten<br />

Bundesländern gilt seit 1. Januar 2013<br />

Bitte beachten<br />

Deutsche Handwerks Zeitung<br />

Ausg. 1-2 | 18. Januar 2013 | 65. Jahrgang<br />

Neue Mindestlöhne<br />

seit 1. Januar<br />

Mehr als 50 Interessenten waren der<br />

Einladung der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes<br />

Südthüringen in das BTZ<br />

Rohr-Kloster gefolgt, um sich über<br />

Folgen der 47. Änderungsverordnung<br />

der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />

(StVZO) zu informieren. Dabei<br />

standen vorrangig die zukünftigen Anforderungen<br />

an Prüfstützpunkte im Fokus.<br />

Neben Innungsvertretern informierten<br />

sich Mitarbeiter der HWK Südthüringen<br />

aus dem Bereich Meisterausbildung<br />

und Olaf Hollandt, Fachbereichsleiter<br />

Kfz-Handwerke im BTZ<br />

Rohr-Kloster. Die 47. StVZO-Änderungsverordnung<br />

reformiert die Hauptuntersuchung<br />

(HU) durch mehr Transparenz<br />

und Qualität für die Fahrzeughalter.<br />

Insgesamt gibt es neun Veränderungen<br />

im Regelwerk.<br />

Im Mittelpunkt des Interesses der<br />

Kfz-Meisterbetriebe mit eigenen Werkstätten<br />

stand jedoch vor allem die Frage,<br />

ob sie aufgrund der Reform weiterhin<br />

ohne Auflagen als Prüfstützpunkte<br />

tätig sein können. Olaf Hollandt definierte,<br />

dass ein Prüfstützpunkt im Sinne<br />

der StVZO eine in die Handwerksrolle<br />

eingetragene Kfz-Werkstatt oder ein<br />

entsprechender Fachbetrieb sein muss,<br />

der geeignet und rechtlich befugt ist,<br />

festgestellte Mängel nach Maßgabe von<br />

Nummer 3.1.4.5 der Anlage VIII zu beheben<br />

(„Mängelschleife“). Bei Verträgen<br />

zwischen Werkstätten und Prüforganisationen,<br />

die vor dem 1. November<br />

2006 abgeschlossen wurden, gilt bis zur<br />

nächs ten Überprüfung des Prüfstütz-<br />

ein Mindestlohn von 9,90 Euro. Nach<br />

wie vor gilt der Grundsatz, dass auf Baustellen<br />

in den alten Bundesländern der<br />

dort geltende höhere Mindestlohn zu<br />

zahlen ist. Die genannten Mindestlöhne<br />

gelten zunächst bis zum 31. Dezember<br />

2013.<br />

Gebäudereinigerhandwerk<br />

Seit 1. Januar 2013 gelten neue allgemeinverbindliche<br />

Mindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk.<br />

Diese tätigkeitsbezogenen<br />

Mindestlöhne sind gemäß<br />

Arbeitnehmerentsendegesetz<br />

zwingend zu beachten.<br />

Die neuen Mindestlöhne gliedern<br />

sich wie folgt auf:<br />

� Der Mindestlohn der Lohngruppe 1<br />

(Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten)<br />

steigt in den neuen Bundesländern<br />

zum 1. Januar 2013 auf 7,56<br />

Euro. In den alten Bundesländern<br />

und in Berlin beträgt dieser Mindestlohn<br />

nun 9,00 Euro.<br />

� Der zweite verbindlich festgelegte<br />

Mindestlohn der Lohngruppe 6<br />

(Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten)<br />

beträgt seit 1. Januar 2013 in den<br />

neuen Bundesländern 9,00 Euro. In<br />

den alten Bundesländern und in Berlin<br />

beträgt dieser Mindestlohn wie<br />

bisher 11,33 Euro.<br />

Die Arbeitnehmer sind auf Grund ihrer<br />

überwiegend ausgeübten Tätigkeit in<br />

eine dieser beiden Mindestlohngruppen<br />

einzuordnen. Es gilt der Mindestlohn<br />

der Arbeitsstelle. Ist der Mindestlohn<br />

der auswärtigen Arbeitsstelle höher,<br />

z.B. bei Einsatz in den alten<br />

Bundesländern, so haben die Mitarbeiter<br />

Anspruch auf diesen höheren Mindestlohn,<br />

so lange sie auf dieser Arbeitsstelle<br />

arbeiten. Die genannten Mindestlöhne<br />

gelten zunächst bis zum 31. Ok -<br />

tober 2013.<br />

Nach wie vor gilt die Verpflichtung,<br />

Beginn, Ende und Dauer der täglichen<br />

Arbeitszeit der Mitarbeiter aufzuzeichnen<br />

und diese Aufzeichnungen zwei<br />

Jahre aufzubewahren.<br />

Für Informationen und Rückfragen<br />

stehen die Mitarbeiter der HWK Südthüringen,<br />

Steffen Müller, Tel. 03681/370155 und<br />

Christian Beck, Tel. 03681/370160,<br />

zur Verfügung<br />

Kfz-Prüfstützpunkte: Reform<br />

der Hauptuntersuchung<br />

Anforderungen an die Unternehmen steigen<br />

punktes die so genannte „Besitzstandsregelung“.<br />

Überprüfungen erfolgen alle<br />

zwei Jahre. Die sicherste Voraussetzung<br />

der Anerkennung einer Werkstatt als<br />

Prüfstützpunkt sei immer noch der<br />

Nachweis eines Meisterfachbetriebes.<br />

Olaf Hollandt begründete diese Feststellung<br />

und erläuterte unter anderem<br />

die Zulassungsvoraussetzungen zur<br />

Meisterprüfung. Mit den vier Teilen<br />

würden die Meister im Kfz-Technikerhandwerk<br />

ein sicheres Fundament zum<br />

Führen eines Handwerksunternehmens<br />

und Prüfstützpunktes besitzen. Das betreffe<br />

sowohl Fachpraxis und Fachtheorie<br />

als auch wirtschaftliche und rechtliche<br />

sowie berufs- und arbeitspädagogische<br />

Kenntnisse. Alle vier Prüfungsteile<br />

sind rechtlich selbstständig und können<br />

auch einzeln abgelegt werden.<br />

Er stellte dann die zeitliche Abfolge<br />

und Kosten eines Meistervorbereitungslehrgangs<br />

dar und appellierte an<br />

Werkstattinhaber ohne bisherigen<br />

Meisterabschluss, die Teilnahme an einem<br />

Sonderlehrgang zu überdenken.<br />

Als zeitlichen Vorschlag für den Unterricht<br />

unterbreitete er die Alternativen<br />

Dienstag und Donnerstag jeweils von 16<br />

bis 21 Uhr mit sechs Unterrichtseinheiten<br />

(UE) je Ausbildungsabend, oder an<br />

zwei oder drei Wochenenden im Monat,<br />

jeweils Freitag von 14 bis 20 Uhr und<br />

Samstag von 7.30 bis 15 Uhr mit 15 UE<br />

je Ausbildungswochenende.<br />

Informationen bei der Innung des Kfz-Gewerbes<br />

Südthüringen, Tel. 03693/42126,<br />

oder E-Mail: Kfz-Innung- meiningen@t-online.de

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