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8<br />
HANDWERKSKAMMER SÜDTHÜRINGEN<br />
Kunden gewinnen<br />
und binden<br />
Workshop zum Marketing<br />
Haben Sie sich schon einmal gefragt,<br />
wie Sie für Ihr Unternehmen neue Kunden<br />
gewinnen und binden können? Was<br />
ist eigentlich Marketing und wie kann<br />
ich als Handwerker Marketing umsetzen?<br />
Welche Erwartungen hat ein Kunde?<br />
Wo beginnt Kundenorientierung?<br />
Antworten zu diesen und anderen<br />
wichtigen Fragen bietet der Workshop<br />
am Samstag, 26. Januar 2013 von 8.30<br />
Uhr bis 16.00 Uhr, im Berufsbildungsund<br />
Technologiezentrum Rohr-Kloster<br />
in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen<br />
Stollberg-Marketing aus Erfurt.<br />
Sichern Sie sich zeitnah einen Teilnehmerplatz<br />
und damit Ihren Vorsprung<br />
durch Wissen. Die Teilnehmerzahl<br />
ist auf 12 Personen begrenzt. Das<br />
ermöglicht ein individuelles Arbeiten<br />
mit sofort nutzbaren Ergebnissen.<br />
„Nur die genaue Kenntnis des Marktes<br />
mit all seinen Faktoren, das Wissen<br />
um die eigenen Stärken, aber auch<br />
Schwächen, und die punktgenaue Ansprache<br />
der potenziellen Kunden sichern<br />
dauerhaft den unternehmerischen<br />
Erfolg“, sagt Julia Stollberg, die<br />
Workshop-Leiterin. Die Teilnahmegebühr<br />
zum Workshop beträgt 155 Euro<br />
pro Person.<br />
Anmeldung bei Roswitha Schilling,<br />
Tel. 036844/47103,<br />
E-Mail: roswitha.schilling@btz-rohr.de<br />
GESELLEN- UND ABSCHLUSSPRÜFUNG<br />
Bitte Termin beachten<br />
Anmeldung zur Gesellen- und Abschlussprüfung<br />
Sommer 2013: Für die Gesellen- und<br />
Abschlussprüfungen bestimmt die Handwerkskammer<br />
Südthüringen gemäß § 7 Absatz<br />
1 Prüfungsordnung für Gesellen-, Abschluss-<br />
und Umschulungsprüfungen die<br />
Endtermine für die Sommer- und Winter -<br />
prüfung.<br />
Für die Sommerprüfung 2013 hat die<br />
Handwerkskammer Südthüringen den 31.<br />
Juli 2013 bestimmt. Zu den festgelegten<br />
Endterminen müssen alle turnusmäßigen<br />
Prüfungen abgeschlossen sein. Die Festsetzung<br />
der einzelnen Prüfungstermine erfolgt<br />
gesondert durch den Prüfungsausschuss.<br />
Stefanie von<br />
Nordheim, Mitarbeiterin<br />
in der Abteilung<br />
Bildung, BereichGesellenprüfungswesen.<br />
Die Prüfungsteilnehmer sind zur Sommerprüfung<br />
bis spätestens 15. März 2013<br />
schriftlich bei den Kreishandwerkerschaften,<br />
Innungen mit eigener Geschäftsführung<br />
oder für Prüfungsteilnehmer, die von den<br />
Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer<br />
Südthüringen geprüft werden, bei der<br />
Handwerkskammer Südthüringen, mit Zustimmung<br />
des Auszubildenden anzumelden.<br />
Die Anmeldeformulare sind bei den<br />
genannten Stellen erhältlich oder unter<br />
www.hwk-suedthueringen.de herunterzu -<br />
laden. Zu den Prüfungen sind anzumelden:<br />
� Lehrlinge, deren Ausbildungszeit nicht<br />
später als zwei Monate nach den festgesetzten<br />
Prüfungsterminen endet (siehe<br />
Prüfungsendtermine).<br />
� Teilnehmer an Wiederholungsprüfungen.<br />
� Lehrlinge, die ihre Prüfung gemäß § 37<br />
Absatz 1 HwO in Verbindung mit § 45<br />
Absatz 1 BBiG vor Ablauf der Ausbildungszeit<br />
ablegen wollen.<br />
Antragsformulare sind bei der Handwerkskammer<br />
Südthüringen erhältlich oder unter<br />
www.hwk-suedthueringen.de herunterzu -<br />
laden.<br />
Bewerber, welche die Zulassung in besonderen<br />
Fällen beantragen (externe Prüfungsteilnehmer)<br />
haben sich selbstständig<br />
anzumelden.<br />
Bei Fragen zu Gesellen- und Abschluss -<br />
prüfungen steht Stefanie von Nordheim,<br />
Tel. 03681/370223, zur Verfügung<br />
WWW.HANDWERK.DE<br />
Die Zukunft<br />
wird rechtzeitig<br />
fertig.<br />
Foto: em<br />
Foto: em<br />
ur Informationsveranstaltung mit<br />
ZErfahrungsaustausch hatte zum Ende<br />
des vergangenen Jahres das Beratungsnetzwerk<br />
„Gründen und Wachsen<br />
in Thüringen“ (GWT) Unternehmer,<br />
Banker, Steuerexperten, Rechtsanwälte,<br />
Betriebsberater und andere interessierte<br />
Personen in das Berufsbildungs- und<br />
Technologiezentrum (BTZ) Rohr-Kloster<br />
eingeladen.<br />
Rund 70 Interessenten waren der<br />
Einladung gefolgt. Ausgangspunkt der<br />
nunmehr bereits dritten landesweiten<br />
Veranstaltungsreihe unter dem Motto<br />
„Roadshow Unternehmensnachfolge“<br />
ist die Tatsache, dass in den kommenden<br />
Jahren für zahlreiche Thüringer<br />
Unternehmen ein Generationswechsel<br />
ansteht. Erfahrungen mit der Planung,<br />
Vorbereitung und Realisierung von<br />
Unternehmensnachfolgen lehren bisher,<br />
dass ein frühzeitiger Beginn maßgeblich<br />
über das Gelingen entscheidet.<br />
Detlef Schmidt, Projektleiter GWT, referierte<br />
zu ersten Schritten einer erfolg -<br />
reichen Unternehmensnachfolge-Regelung.<br />
Zu deren Voraussetzungen gehören<br />
die frühzeitige Nachfolgeplanung,<br />
eine Notfallvorsorge, die richtige Form<br />
der Nachfolge, die Wahl des geeigneten<br />
Nachfolgers, Vorbereitung und Einarbeitung<br />
des Nachfolgers, psychologische<br />
und soziale Vorbereitung sowie die<br />
Schülerinnen und Schüler aus Südthüringer<br />
Regelschulen und Förderzentren<br />
absolvierten unlängst im Berufsbildungs-<br />
und Technologiezentrum (BTZ)<br />
Rohr-Kloster im thüringenweiten Berufsorientierungsprojekt<br />
„Berufsstart<br />
plus“ ihren dritten Berufsorientierungs-<br />
Baustein in den Berufsfeldern Körperpflege<br />
und Gesundheit/ Soziales.<br />
Die Praxiswoche fand im Fachbereich<br />
Friseur- und Kosmetikhandwerk<br />
statt. Zu Beginn erhielten die Schüler einen<br />
ersten Überblick über den Handwerksberufs<br />
Friseur und Kosmetiker.<br />
Danach standen Maniküre, Formen,<br />
Gestalten und Lackieren von Fingernägeln<br />
auf dem Programm. Der erste Tag<br />
endete mit Durchführung einer Handmassage.<br />
Am darauf folgenden Tag ging<br />
es um den Einsatz von Farben in der dekorativen<br />
Kosmetik, das Schminken eines<br />
Tages-Make-ups am Übungskopf,<br />
Erstellen eines Nageldesigns sowie<br />
Arm- und Handmassagen. In einem<br />
weiteren Modul befassten sich die<br />
Schüler mit der pflegenden Kosmetik,<br />
die Reinigung, Massage und Maske<br />
beinhaltete. Sie färbten und formten<br />
Augenbrauen, wuschen und fönten<br />
Haare und wurden über die Einhaltung<br />
des Arbeitsschutzes bei allen Arbeitsschritten<br />
belehrt. Am Tag vier stand<br />
Kundenkommunikation auf dem Programm.<br />
Die Schüler übten sich zu<br />
Empfang und Service.<br />
Danach stellten sie eine moderne Tagesfrisur<br />
in Flecht-Technik her und gestalteten<br />
ein Fan tasy-Make-up. Mittels<br />
Umformtechnik drehten sie eine Dauerwelle<br />
am Übungskopf, die sie auskämmten<br />
und zu einer kreativen Frisur<br />
gestalteten. Mit dem Waschen von Haaren,<br />
der Durchführung einer Kopfmassage<br />
am Modell, der Anwendung von<br />
Generationswechsel<br />
gut vorbereiten<br />
Netzwerk gibt Tipps zur Übergabe und Übernahme<br />
von Unternehmen<br />
Inanspruchnahme seriöser und kompetenter<br />
Beratung. Die ein Unternehmen<br />
übernehmenden Personen sollten ihrerseits<br />
Chancen und Risiken der Übernahme<br />
abwägen, die Frage nach dem<br />
eigenen Unternehmer-Typ beantworten,<br />
zielgerichtet nach dem dafür<br />
passenden Unternehmen suchen und<br />
ein betriebswirtschaftlich schlüssiges<br />
Unternehmenskonzept erarbeiten. Zu<br />
rechtlichen, steuerlichen und finanziellen<br />
Einflussfaktoren einer Unternehmensnachfolge<br />
informierten Vertreter<br />
der Rechtsanwaltskanzlei Andreas<br />
Oleck und Kollegen, der AS Steuerberatungsgesellschaft<br />
und der Rhön-Rennsteig-Sparkasse,<br />
alle mit Geschäftssitz<br />
in Suhl. Zu rechtlichen Aspekten der<br />
Unternehmensnachfolge nannten sie<br />
zum Beispiel die Vertragsgestaltung,<br />
Rechtsfragen beim Kauf und Verkauf sowie<br />
erbrechtliche Überlegungen und<br />
Entscheidungen. Steuerliche Überlegungen<br />
sollten sich auf mögliche Verpachtungen,<br />
entgeltliche und unentgeltliche<br />
Betriebsveräußerung richten.<br />
Dabei komme der Unternehmensbewertung<br />
eine zentrale Bedeutung zu<br />
und darum spielten auch Finanzierungs-<br />
und Fördermöglichkeiten eine<br />
gewichtige Rolle. Hingewiesen wurde<br />
auf Programme zur Beratungsförderung,<br />
zur Erweiterung der Eigenkapital-<br />
basis, der Aufnahme von Darlehen und<br />
Programmen zur Gründungsförderung.<br />
Das Thüringer Beratungsnetzwerk stellt<br />
zur Unternehmensnachfolge auch einen<br />
Leitfaden zur Verfügung, nach<br />
dem verfahren werden kann. Dieser<br />
steht für Interessenten im Internet unterwww.beratungsnetzwerk-thueringen.de/LeitfadenUnternehmensnachfolge<br />
zur Verfügung. Dr. Wolfgang Oehring,<br />
Leiter Betriebsberatung der HWK<br />
Südthüringen, wies darauf hin, dass eine<br />
Unternehmensnachfolge immer eine<br />
Vertrauenssache sei, die für beide<br />
Seiten existenziellen Charakter trage.<br />
Zum Südthüringer Netzwerk gehören<br />
die Partner AS Steuerberatungsgesellschaft<br />
Suhl, Flessa-Bank Suhl, Gründerservice<br />
Transferstelle TU Ilmenau, HWK<br />
und IHK Südthüringen, Mittelstand -<br />
vereinigung pro Südthüringen e.V.,<br />
Rechtsanwaltskanzlei Oleck und Kollegen,<br />
Rhön-Rennsteig Sparkasse, Unternehmensberater<br />
Dr. Wolfgang Weihrauch,<br />
Zella-Mehlis und die VR Bank<br />
Südthüringen e.G. Die Koordination erfolgt<br />
durch das Beratungsnetzwerk<br />
GWT als Gemeinschaftsprojekt von<br />
HWK und IHK Südthüringen.<br />
Ansprechpartner der Handwerkskammer<br />
ist Kornelia Vetters, Tel. 03681/370167<br />
oder E-Mail: kornelia.vetters@hwksuedthueringen.de<br />
Praxiswoche spricht Sinne an<br />
Berufsorientierung: Schüler testen sich im Friseur- und Kosmetikhandwerk<br />
Geschminkt, gestylt und guter Laune: Der Spaß kommt bei den Berufsorientierungsmaßnahmen<br />
im Friseur- und Kosmetikhandwerk bei den Schülern nie zu kurz. Foto: wh<br />
Pflegeprodukten, Fönen und Stylen einer<br />
Frisur und dem Erstellen eines typgerechten<br />
Make-ups am Modell ging eine<br />
anstrengende, aber auch erlebnisreiche<br />
Berufsorientierungswoche zu Ende.<br />
Auch der Spaß kam nicht zu kurz, vor allem<br />
wenn es um die gegenseitige Bewertung<br />
ausgefallener Kreativarbeiten<br />
ging. „Sieben Stunden Arbeit am Tag<br />
verlangte den Schülern Fleiß, Konzentration<br />
und Durchhaltevermögen ab“,<br />
zog Ausbilderin und Friseurmeisterin<br />
Daniela Kreiß eine Bilanz. Mit der Qualität<br />
und Disziplin sei sie zufrieden gewesen<br />
und habe sich über das teils hohe<br />
Engagement der Schüler sehr gefreut.<br />
Diese zeigten sich ebenfalls mit dem<br />
theoretisch und praktisch Erlernten<br />
einverstanden. In der Praxiswoche hätten<br />
sie eine Menge über das Friseurund<br />
Kosmetikhandwerk gelernt und einige<br />
von ihnen bekannten, möglicherweise<br />
den Beruf einer Friseurin oder<br />
Kosmetikerin zu erlernen. In „Berufs-<br />
start plus“ sollen Orientierungsbausteine<br />
den Schülerinnen und Schülern einen<br />
Abriss zu verschiedenen Tätigkeiten<br />
eines Berufsfeldes oder eines Berufsbildes<br />
geben. Sie werden in außerbetrieblichen<br />
Bildungseinrichtungen,<br />
wie zum Beispiel auch dem BTZ Rohr-<br />
Kloster, durchgeführt, und haben einen<br />
Wochenumfang von 35 Stunden. Die<br />
Schüler erhalten hier erstmals die Gelegenheit,<br />
eine Auswahl von Tätigkeiten<br />
aus verschiedenen Berufsfeldern nicht<br />
nur kennen zu lernen, sondern auch<br />
selbst auszuprobieren. So können sie<br />
ihre Neigungen und Kompetenzen in<br />
verschiedenen beruflichen Richtungen<br />
feststellen und ein realistisches Selbstbild<br />
entwickeln. Das Ausprobieren verschiedener<br />
beruflicher Tätigkeiten soll<br />
Stärken und Entwicklungspotenziale<br />
der Schüler signalisieren und die Erstellung<br />
eines aussagefähigen Kompetenzprofils<br />
bezogen auf einen Ausbildungsplatz<br />
ermöglichen.<br />
Bauhauptgewerbe<br />
Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 erhöhen<br />
sich die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe.<br />
In den neuen Bundesländern steigt<br />
der Mindestlohn für alle gewerblichen<br />
Arbeitnehmer von 10,00 Euro auf 10,25<br />
Euro. In den alten Bundesländern und<br />
in Berlin bleibt in der Lohngruppe I<br />
(Helfer) der Mindestlohn bei 11,05 Euro.<br />
In der Lohngruppe II (Fachwerker) gilt<br />
in den alten Bundesländern seit 1. Januar<br />
2013 ein Mindestlohn von 13,70 Euro,<br />
in Berlin 13,55 Euro.<br />
Dachdeckerhandwerk<br />
Gemäß der 6. Verordnung über zwingende<br />
Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk<br />
erhöht sich mit Wirkung<br />
vom 1. Januar 2013 der verbindliche<br />
Mindestlohn für gewerbliche Arbeitnehmer<br />
im Dachdeckerhandwerk in<br />
Deutschland. Der Mindestlohn steigt<br />
von derzeit 11,00 Euro bundeseinheitlich<br />
auf 11,20 Euro. Dieser Mindestlohn<br />
gilt bis zum 31. Dezember 2013.<br />
Elektrohandwerk<br />
Seit 1. Januar 2013 gelten neue allgemeinverbindliche<br />
Mindestlöhne für gewerbliche<br />
Arbeitnehmer im Elektrohandwerk<br />
in Deutschland. Diese sind<br />
zwingend zu beachten und dürfen nicht<br />
zu Ungunsten der Arbeitnehmer unterschritten<br />
werden.<br />
Der Tarifvertrag gilt für alle Unternehmen<br />
oder selbständige Betriebsabteilungen,<br />
die mit der handwerksmäßigen<br />
Installation von elektro- und informationstechnischen<br />
Anlagen und Geräten,<br />
einschließlich elektrischer Leitungen,<br />
Kommunikations- und Datennetzen<br />
sowie mit Fahrleitungs-, Freileitungs-,<br />
Ortsnetz- und Kabelbau, befasst<br />
sind. Er gilt für alle Beschäftigten, soweit<br />
sie elektro- und informationstechnische<br />
Tätigkeiten außerhalb des<br />
Unternehmens ausüben.<br />
In den neuen Bundesländern steigt<br />
der Mindestlohn zum 1. Januar 2013<br />
von derzeit 8,65 Euro auf 8,85 Euro. Bei<br />
Arbeiten auf Baustellen in den alten<br />
Bundesländern gilt seit 1. Januar 2013<br />
Bitte beachten<br />
Deutsche Handwerks Zeitung<br />
Ausg. 1-2 | 18. Januar 2013 | 65. Jahrgang<br />
Neue Mindestlöhne<br />
seit 1. Januar<br />
Mehr als 50 Interessenten waren der<br />
Einladung der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes<br />
Südthüringen in das BTZ<br />
Rohr-Kloster gefolgt, um sich über<br />
Folgen der 47. Änderungsverordnung<br />
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />
(StVZO) zu informieren. Dabei<br />
standen vorrangig die zukünftigen Anforderungen<br />
an Prüfstützpunkte im Fokus.<br />
Neben Innungsvertretern informierten<br />
sich Mitarbeiter der HWK Südthüringen<br />
aus dem Bereich Meisterausbildung<br />
und Olaf Hollandt, Fachbereichsleiter<br />
Kfz-Handwerke im BTZ<br />
Rohr-Kloster. Die 47. StVZO-Änderungsverordnung<br />
reformiert die Hauptuntersuchung<br />
(HU) durch mehr Transparenz<br />
und Qualität für die Fahrzeughalter.<br />
Insgesamt gibt es neun Veränderungen<br />
im Regelwerk.<br />
Im Mittelpunkt des Interesses der<br />
Kfz-Meisterbetriebe mit eigenen Werkstätten<br />
stand jedoch vor allem die Frage,<br />
ob sie aufgrund der Reform weiterhin<br />
ohne Auflagen als Prüfstützpunkte<br />
tätig sein können. Olaf Hollandt definierte,<br />
dass ein Prüfstützpunkt im Sinne<br />
der StVZO eine in die Handwerksrolle<br />
eingetragene Kfz-Werkstatt oder ein<br />
entsprechender Fachbetrieb sein muss,<br />
der geeignet und rechtlich befugt ist,<br />
festgestellte Mängel nach Maßgabe von<br />
Nummer 3.1.4.5 der Anlage VIII zu beheben<br />
(„Mängelschleife“). Bei Verträgen<br />
zwischen Werkstätten und Prüforganisationen,<br />
die vor dem 1. November<br />
2006 abgeschlossen wurden, gilt bis zur<br />
nächs ten Überprüfung des Prüfstütz-<br />
ein Mindestlohn von 9,90 Euro. Nach<br />
wie vor gilt der Grundsatz, dass auf Baustellen<br />
in den alten Bundesländern der<br />
dort geltende höhere Mindestlohn zu<br />
zahlen ist. Die genannten Mindestlöhne<br />
gelten zunächst bis zum 31. Dezember<br />
2013.<br />
Gebäudereinigerhandwerk<br />
Seit 1. Januar 2013 gelten neue allgemeinverbindliche<br />
Mindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk.<br />
Diese tätigkeitsbezogenen<br />
Mindestlöhne sind gemäß<br />
Arbeitnehmerentsendegesetz<br />
zwingend zu beachten.<br />
Die neuen Mindestlöhne gliedern<br />
sich wie folgt auf:<br />
� Der Mindestlohn der Lohngruppe 1<br />
(Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten)<br />
steigt in den neuen Bundesländern<br />
zum 1. Januar 2013 auf 7,56<br />
Euro. In den alten Bundesländern<br />
und in Berlin beträgt dieser Mindestlohn<br />
nun 9,00 Euro.<br />
� Der zweite verbindlich festgelegte<br />
Mindestlohn der Lohngruppe 6<br />
(Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten)<br />
beträgt seit 1. Januar 2013 in den<br />
neuen Bundesländern 9,00 Euro. In<br />
den alten Bundesländern und in Berlin<br />
beträgt dieser Mindestlohn wie<br />
bisher 11,33 Euro.<br />
Die Arbeitnehmer sind auf Grund ihrer<br />
überwiegend ausgeübten Tätigkeit in<br />
eine dieser beiden Mindestlohngruppen<br />
einzuordnen. Es gilt der Mindestlohn<br />
der Arbeitsstelle. Ist der Mindestlohn<br />
der auswärtigen Arbeitsstelle höher,<br />
z.B. bei Einsatz in den alten<br />
Bundesländern, so haben die Mitarbeiter<br />
Anspruch auf diesen höheren Mindestlohn,<br />
so lange sie auf dieser Arbeitsstelle<br />
arbeiten. Die genannten Mindestlöhne<br />
gelten zunächst bis zum 31. Ok -<br />
tober 2013.<br />
Nach wie vor gilt die Verpflichtung,<br />
Beginn, Ende und Dauer der täglichen<br />
Arbeitszeit der Mitarbeiter aufzuzeichnen<br />
und diese Aufzeichnungen zwei<br />
Jahre aufzubewahren.<br />
Für Informationen und Rückfragen<br />
stehen die Mitarbeiter der HWK Südthüringen,<br />
Steffen Müller, Tel. 03681/370155 und<br />
Christian Beck, Tel. 03681/370160,<br />
zur Verfügung<br />
Kfz-Prüfstützpunkte: Reform<br />
der Hauptuntersuchung<br />
Anforderungen an die Unternehmen steigen<br />
punktes die so genannte „Besitzstandsregelung“.<br />
Überprüfungen erfolgen alle<br />
zwei Jahre. Die sicherste Voraussetzung<br />
der Anerkennung einer Werkstatt als<br />
Prüfstützpunkt sei immer noch der<br />
Nachweis eines Meisterfachbetriebes.<br />
Olaf Hollandt begründete diese Feststellung<br />
und erläuterte unter anderem<br />
die Zulassungsvoraussetzungen zur<br />
Meisterprüfung. Mit den vier Teilen<br />
würden die Meister im Kfz-Technikerhandwerk<br />
ein sicheres Fundament zum<br />
Führen eines Handwerksunternehmens<br />
und Prüfstützpunktes besitzen. Das betreffe<br />
sowohl Fachpraxis und Fachtheorie<br />
als auch wirtschaftliche und rechtliche<br />
sowie berufs- und arbeitspädagogische<br />
Kenntnisse. Alle vier Prüfungsteile<br />
sind rechtlich selbstständig und können<br />
auch einzeln abgelegt werden.<br />
Er stellte dann die zeitliche Abfolge<br />
und Kosten eines Meistervorbereitungslehrgangs<br />
dar und appellierte an<br />
Werkstattinhaber ohne bisherigen<br />
Meisterabschluss, die Teilnahme an einem<br />
Sonderlehrgang zu überdenken.<br />
Als zeitlichen Vorschlag für den Unterricht<br />
unterbreitete er die Alternativen<br />
Dienstag und Donnerstag jeweils von 16<br />
bis 21 Uhr mit sechs Unterrichtseinheiten<br />
(UE) je Ausbildungsabend, oder an<br />
zwei oder drei Wochenenden im Monat,<br />
jeweils Freitag von 14 bis 20 Uhr und<br />
Samstag von 7.30 bis 15 Uhr mit 15 UE<br />
je Ausbildungswochenende.<br />
Informationen bei der Innung des Kfz-Gewerbes<br />
Südthüringen, Tel. 03693/42126,<br />
oder E-Mail: Kfz-Innung- meiningen@t-online.de