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Preisblätter für die Netznutzung (Strom) der E.ON Avacon AG ...

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<strong>Preisblätter</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Netznutzung</strong> (<strong>Strom</strong>) <strong>der</strong> E.<strong>ON</strong> <strong>Avacon</strong> <strong>AG</strong><br />

– Netzgebiet Nie<strong>der</strong>sachsen –<br />

Preisblatt 1 - Netzentgelte <strong>für</strong> Entnahme mit Leistungsmessung 1<br />

Leistungspreissystem <strong>für</strong> Entnahme mit<br />

Leistungsmessung<br />

Umspannung Hoch- / Mittelspannung<br />

(USp. HS/MS)<br />

Preisstand 01.01.2012<br />

Jahresleistungspreissystem<br />

Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer<br />

< 2.500 h/a ≥ 2.500 h/a<br />

Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis<br />

[EUR / kWa] [ct/ kWh] [EUR / kWa] [ct/ kWh]<br />

6,36 1,71 43,44 0,23<br />

Mittelspannung (MS) 8,04 2,75 61,56 0,61<br />

Umspannung Mittel- / Nie<strong>der</strong>spannung<br />

(USp. MS/NS)<br />

5,28 4,15 103,56 0,22<br />

Nie<strong>der</strong>spannung (NS) 5,40 4,24 81,84 1,18<br />

Im Entgelt ist <strong>die</strong> Nutzung des E.<strong>ON</strong> <strong>Avacon</strong> Netzes einschließlich <strong>der</strong> vorgelagerten Übertragungs- und<br />

Verteilungsnetze Dritter, <strong>die</strong> System<strong>die</strong>nstleistungen und <strong>die</strong> beim Energietransport entstehenden Verluste enthalten.<br />

Die Preise verstehen sich zzgl. <strong>der</strong> Entgelte <strong>für</strong> Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Konzessionsabgabe,<br />

Mehrkosten aus dem Gesetz <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhaltung, <strong>die</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung und den Ausbau <strong>der</strong> Kraft-Wärme-Kopplung<br />

(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) 2 , <strong>der</strong> Umlage nach § 19 Abs. 2 <strong>Strom</strong>NEV und Umsatzsteuer (zzt. 19 %).<br />

Bei einer Entnahme von elektrischer Energie aus <strong>der</strong> Mittelspannungsebene und <strong>der</strong>en Erfassung durch eine<br />

nie<strong>der</strong>spannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag <strong>für</strong> Transformatorenverluste in Höhe von 1,5% auf <strong>die</strong><br />

Arbeitsmengen und Leistungswerte erhoben.<br />

Preisblatt 2 - Netzentgelte <strong>für</strong> Entnahme ohne Leistungsmessung<br />

Entnahme ohne Leistungsmessung<br />

Grundpreis<br />

netto<br />

Jahrespreissystem<br />

Grundpreis<br />

brutto<br />

Arbeitspreis<br />

netto<br />

[EUR / a] [ct / kWh]<br />

Arbeitspreis<br />

brutto<br />

Nie<strong>der</strong>spannung (NS) 12,00 14,28 4,85 5,77<br />

In den Grund- und Arbeitspreisen ist <strong>die</strong> Nutzung des E.<strong>ON</strong> <strong>Avacon</strong> Netzes einschließlich <strong>der</strong> vorgelagerten<br />

Übertragungs- und Verteilungsnetze Dritter, <strong>die</strong> System<strong>die</strong>nstleistungen und <strong>die</strong> beim Energietransport entstehenden<br />

Verluste enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. <strong>der</strong> Entgelte <strong>für</strong> Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung,<br />

Konzessionsabgabe, Mehrkosten aus dem Gesetz <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhaltung, <strong>die</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung und den Ausbau <strong>der</strong> Kraft-<br />

Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) 2 , <strong>der</strong> Umlage nach § 19 Abs. 2 <strong>Strom</strong>NEV und Umsatzsteuer (zzt.<br />

19 %).<br />

Preisstand 01.01.2012 Seite 1 von 5


Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung 3<br />

Arbeitspreis<br />

[ct/ kWh]<br />

Nie<strong>der</strong>spannung (NS) 2,05<br />

Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen,<br />

(z.B. Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung 3<br />

Arbeitspreis<br />

[ct / kWh]<br />

Nie<strong>der</strong>spannung (NS) 2,05<br />

Im Entgelt ist <strong>die</strong> Nutzung des E.<strong>ON</strong> <strong>Avacon</strong> Netzes einschließlich <strong>der</strong> vorgelagerten Übertragungs- und<br />

Verteilungsnetze Dritter, <strong>die</strong> System<strong>die</strong>nstleistungen und <strong>die</strong> beim Energietransport entstehenden Verluste enthalten.<br />

Die Preise verstehen sich zzgl. <strong>der</strong> Entgelte <strong>für</strong> Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Konzessionsabgabe,<br />

Mehrkosten aus dem Gesetz <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhaltung, <strong>die</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung und den Ausbau <strong>der</strong> Kraft-Wärme-Kopplung<br />

(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) 2 , <strong>der</strong> Umlage nach § 19 Abs. 2 <strong>Strom</strong>NEV und Umsatzsteuer (zzt. 19 %).<br />

Preisblatt 3 – Netzentgelte <strong>für</strong> Entnahme mit Leistungsmessung 1 –<br />

Monatsleistungspreissystem<br />

Für Netzkunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> übrigen Zeit eine deutlich<br />

geringere o<strong>der</strong> keine Leistungsaufnahme gegenüber steht, bietet <strong>die</strong> E.<strong>ON</strong> <strong>Avacon</strong> <strong>AG</strong> alternativ zum<br />

Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung auf Basis von Monatsleistungspreisen an. Ein Netzkunde mit einer<br />

<strong>der</strong>artigen Lastcharackteristik, <strong>der</strong> sich <strong>für</strong> den Wechsel in das Monatsleistungspreissystem entscheidet, teilt <strong>die</strong>s <strong>der</strong><br />

E.<strong>ON</strong> <strong>Avacon</strong> <strong>AG</strong> verbindlich vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes mit.<br />

Monatsleistungspreissystem <strong>für</strong> Entnahme mit<br />

Leistungsmessung<br />

Monatsleistungspreissystem<br />

Leistungspreis Arbeitspreis<br />

[EUR / kW und Monat] [ct / kWh]<br />

Umspannung Hoch- / Mittelspannung (USp. HS/MS) 7,24 0,23<br />

Mittelspannung (MS) 10,26 0,61<br />

Umspannung Mittel- / Nie<strong>der</strong>spannung (USp. MS/NS) 17,26 0,22<br />

Nie<strong>der</strong>spannung (NS) 13,64 1,18<br />

Im Entgelt ist <strong>die</strong> Nutzung des E.<strong>ON</strong> <strong>Avacon</strong> Netzes einschließlich <strong>der</strong> vorgelagerten Übertragungs- und<br />

Verteilungsnetze Dritter, <strong>die</strong> System<strong>die</strong>nstleistungen und <strong>die</strong> beim Energietransport entstehenden Verluste enthalten.<br />

Die Preise verstehen sich zzgl. <strong>der</strong> Entgelte <strong>für</strong> Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Konzessionsabgabe,<br />

Mehrkosten aus dem Gesetz <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhaltung, <strong>die</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung und den Ausbau <strong>der</strong> Kraft-Wärme-Kopplung<br />

(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) 2 , <strong>der</strong> Umlage nach § 19 Abs. 2 <strong>Strom</strong>NEV und Umsatzsteuer (zzt. 19 %).<br />

Bei einer Entnahme von elektrischer Energie aus <strong>der</strong> Mittelspannungsebene und <strong>der</strong>en Erfassung durch eine<br />

nie<strong>der</strong>spannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag <strong>für</strong> Transformatorenverluste in Höhe von 1,5% auf <strong>die</strong><br />

Arbeitsmengen und Leistungswerte erhoben.<br />

Preisstand 01.01.2012 Seite 2 von 5


Preisblatt 4 – Netzentgelte <strong>für</strong> Entnahme mit Leistungsmessung 1 – Reservenetzkapazität<br />

Jahresleistungspreissystem <strong>für</strong> Entnahme mit<br />

Leistungsmessung – Reservenetzkapazität<br />

Reservenetzkapazität<br />

0 – 200 h/a 200 – 400 h/a 400 – 600 h/a<br />

[EUR / kWa] [EUR / kWa] [EUR / kWa]<br />

Umspannung Hoch- / Mittelspannung (USp. HS/MS) 15,84 19,08 22,20<br />

Mittelspannung (MS) 28,80 34,56 40,20<br />

Umspannung Mittel- / Nie<strong>der</strong>spannung (USp. MS/NS) 30,72 36,84 42,96<br />

Nie<strong>der</strong>spannung (NS) 46,32 55,68 64,92<br />

Die Preise verstehen sich zzgl. <strong>der</strong> Entgelte <strong>für</strong> Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Konzessionsabgabe,<br />

Mehrkosten aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2 , <strong>der</strong> Umlage nach § 19 Abs. 2 <strong>Strom</strong>NEV und <strong>der</strong><br />

Umsatzsteuer (zzt. 19 %).<br />

Preisblatt 5 – Entgelte <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung (Entnahme)<br />

Messeinrichtungen <strong>für</strong> Kunden mit<br />

Leistungsmessung 1<br />

MS - Mittelspannung (einschließlich Umspannung<br />

HS/MS) 7<br />

Preisabschlag <strong>für</strong> kundenseitig gestellten<br />

Wandlersatz<br />

NS - Nie<strong>der</strong>spannung (einschließlich Umspannung<br />

MS/NS) 7<br />

Preisabschlag <strong>für</strong> kundenseitig gestellten<br />

Wandlersatz<br />

Alle Spannungsebenen – Preisabschlag <strong>für</strong><br />

kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung<br />

Entgelt <strong>für</strong><br />

Messstellenbetrieb 4<br />

[EUR / Monat]<br />

Entgelt <strong>für</strong><br />

Messung 5<br />

[EUR / Monat]<br />

Entgelt <strong>für</strong><br />

Abrechnung 6<br />

[EUR / Monat]<br />

56,85 28,26 28,16<br />

Preisstand 01.01.2012 Seite 3 von 5<br />

37,64<br />

19,89 28,26 28,16<br />

1,57<br />

4,90<br />

Die Entgelte verstehen sich zuzüglich <strong>der</strong> Umsatzsteuer (zzt. 19 %).


Messeinrichtungen <strong>für</strong> Kunden ohne<br />

Leistungsmessung in <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>spannung<br />

Entgelt <strong>für</strong><br />

Messstellenbetrieb 8<br />

[EUR / a]<br />

Entgelt <strong>für</strong><br />

Messung 9<br />

[EUR / a]<br />

Entgelt <strong>für</strong><br />

Abrechnung 10<br />

[EUR / a]<br />

Eintarifzähler 12,24 3,36 12,96<br />

Zweitarifzähler 11<br />

31,92 3,36 12,96<br />

Wandlersatz 18,84 - -<br />

Eintarifzähler mit Wandlersatz 31,08 3,36 12,96<br />

Zweitarifzähler 11 mit Wandlersatz 50,76 3,36 12,96<br />

Pauschalanlage - - 12,96<br />

Die Entgelte verstehen sich zuzüglich <strong>der</strong> Umsatzsteuer (zzt. 19%).<br />

Preisblatt 6 – Entgelte <strong>für</strong> Blindstrom<br />

Entgelte <strong>für</strong> Blindstrom<br />

Blindstrom<br />

Induktiv Kapazitiv<br />

[ct / kvarh] [ct / kvarh]<br />

Grenzen <strong>der</strong> Entgeltberechnung cos ϕ < 0,95 cos ϕ < 1<br />

Umspannung Hoch- / Mittelspannung<br />

(USp. HS/MS)<br />

1,05 1,05<br />

Mittelspannung (MS) 1,05 1,05<br />

Umspannung Mittel- / Nie<strong>der</strong>spannung<br />

(USp. MS/NS)<br />

1,05 1,05<br />

Grenzen <strong>der</strong> Entgeltberechnung cos ϕ < 0,90 cos ϕ < 0,90<br />

Nie<strong>der</strong>spannung (NS) 1,05 1,05<br />

Die Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer (zzt. 19 %).<br />

Preisstand 01.01.2012 Seite 4 von 5


Preisblatt 7 – Umlage nach § 19 Abs. 2 <strong>Strom</strong>NEV <strong>für</strong> 2012<br />

Nach <strong>der</strong> <strong>Strom</strong>netzentgeltverordnung (<strong>Strom</strong>NEV) vom 25. Juli 2005, <strong>die</strong> zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur<br />

Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht am 04. August 2011) geän<strong>der</strong>t<br />

wurde ist, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 <strong>Strom</strong>NEV bzw. eine<br />

Netzentgeltbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 <strong>Strom</strong>NEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind<br />

verpflichtet, entgangene Erlöse, <strong>die</strong> aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren,<br />

nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben <strong>die</strong>se<br />

Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinan<strong>der</strong> auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß §<br />

19 Abs. 2 Satz 7 <strong>Strom</strong>NEV entsprechend § 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher (LV) bzw. Lieferanten umgelegt.<br />

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, EnBW Transportnetze <strong>AG</strong><br />

und Tennet TSO GmbH haben <strong>die</strong> Umlage auf Grundlage <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> BNetzA vom 14. Dezember 2011<br />

veröffentlicht.<br />

Die § 19 <strong>Strom</strong> NEV-Umlagen <strong>für</strong> 2012 wird ab dem 01.01.2012 von Letztverbrauchern bzw. Lieferanten erhoben.<br />

Umlage je Letztverbrauchergruppe:<br />

Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C<br />

2012 0,151 ct/kWh 0,050 ct/kWh 0,025 ct/kWh<br />

Letztverbrauchergruppe A:<br />

<strong>Strom</strong>mengen von Letztverbrauchern <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle<br />

Letztverbrauchergruppe B:<br />

Letztverbraucher, <strong>der</strong>en Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich <strong>für</strong> über<br />

100.000 kWh hinausgehende <strong>Strom</strong>bezüge eine maximale § 19 <strong>Strom</strong>NEV-Umlage von 0,05 ct/kWh.<br />

Letztverbrauchergruppe C:<br />

Letztverbraucher, <strong>die</strong> dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und <strong>der</strong>en <strong>Strom</strong>kosten im vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>jahr vier Prozent des<br />

Umsatzes überstiegen haben, zahlen <strong>für</strong> über 100.000 kWh hinausgehende <strong>Strom</strong>bezüge maximal 0,025 ct/kWh.<br />

1 Zähleinrichtung (Drehstrom) mit Registrierung <strong>der</strong> ¼ h-Leistungsmittelwerte.<br />

2 Den <strong>der</strong>zeit gültigen KWK-G Zuschlag entnehmen Sie bitte unserer Internetveröffentlichung unter www.eon-avacon.com, sowie dem aktuellen KWK<br />

Gesetz.<br />

3 Die elektrische Energie muss ausschließlich aus dem Nie<strong>der</strong>spannungsnetz entnommen werden. Die Abwicklung <strong>der</strong> <strong>Netznutzung</strong> geschieht<br />

ausschließlich nach dem Lastprofilverfahren <strong>für</strong> unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen <strong>der</strong> E.<strong>ON</strong> <strong>Avacon</strong> <strong>AG</strong>. Das Verfahren sowie <strong>die</strong> Preisstellung<br />

gelten nicht <strong>für</strong> Anlagen mit einem Eintarifzähler <strong>für</strong> den Gesamtverbrauch des Kunden. Für Anlagen mit getrennten Zählern <strong>für</strong> Allgemein- und<br />

Heizverbrauch fällt <strong>der</strong> jährliche Mess- und Abrechnungspreis je Zähler an.<br />

4 Das Entgelt <strong>für</strong> Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Nr. 26b EnWG beinhaltet den Einbau, den Betrieb und <strong>die</strong> Wartung <strong>der</strong> Messeinrichtung.<br />

5 Das Entgelt <strong>für</strong> Messung im Sinne des § 3 Nr. 26c EnWG beinhaltet <strong>die</strong> tägliche Ab- bzw. Auslesung <strong>der</strong> Messeinrichtung sowie <strong>die</strong> Weitergabe <strong>der</strong><br />

Daten an <strong>die</strong> Berechtigten.<br />

6 Das Entgelt <strong>für</strong> Abrechnung beinhaltet <strong>die</strong> monatliche Abrechnung <strong>der</strong> <strong>Netznutzung</strong>.<br />

7 Inkl. Wandler und Telekommunikationseinrichtung.<br />

8 Das Entgelt <strong>für</strong> Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Nr. 26b EnWG beinhaltet den Einbau, den Betrieb und <strong>die</strong> Wartung <strong>der</strong> Messeinrichtung. Bei<br />

Nutzung einer Messeinrichtung i.S.d. § 21b Abs. 3a und 3b EnWG wird das Entgelt entsprechend <strong>der</strong> Messaufgabe (Eintarif- bzw. Zweitarifzähler)<br />

berechnet.<br />

9 Das Entgelt <strong>für</strong> Messung im Sinne des § 3 Nr. 26c EnWG beinhaltet eine jährliche Ab- bzw. Auslesung <strong>der</strong> Messeinrichtung sowie <strong>die</strong> Weitergabe <strong>der</strong><br />

Daten an <strong>die</strong> Berechtigten. Jede zusätzliche Messung wird erneut abgerechnet. Ausgenommen von <strong>der</strong> zusätzlichen Berechnung sind Vorgänge<br />

aufgrund von Lieferantenwechsel (Ein- und Auszug, etc.).<br />

10 Das Entgelt <strong>für</strong> Abrechnung beinhaltet eine jährliche Abrechnung <strong>der</strong> <strong>Netznutzung</strong>. Jede zusätzliche Abrechnung wird erneut abgerechnet.<br />

Ausgenommen von <strong>der</strong> zusätzlichen Berechnung sind Vorgänge aufgrund von Lieferantenwechsel (Ein- und Auszug, etc.).<br />

11 Inkl. Schaltgerät in Höhe von 12,72 EUR / a.<br />

Preisstand 01.01.2012 Seite 5 von 5

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