Mietermagazin - GBW Gruppe
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<strong>GBW</strong><br />
<strong>Mietermagazin</strong><br />
<strong>GBW</strong> | Aus Expertensicht<br />
Nebenkostenabrechnung<br />
richtig verstehen<br />
Alle Jahre wieder: Die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr liegt in<br />
den Briefkästen der Mieter. Laien fällt es oft schwer, die zahlreichen – vom<br />
Gesetzgeber vorgeschriebenen – Abrechnungspositionen nachzuvollziehen.<br />
Ulrike Bock, Juristin bei der <strong>GBW</strong> <strong>Gruppe</strong>, hilft Ihnen, kommende<br />
Abrechnungen besser zu verstehen.<br />
?<br />
<strong>GBW</strong> Magazin: Was sind Betriebskosten<br />
eigentlich?<br />
Ulrike Bock: Laut Paragraph 556 Bürgerliches<br />
Gesetzbuch sind das die Kosten, die dem Vermieter<br />
durch den laufenden Betrieb eines<br />
Hauses entstehen. Nach der Betriebskostenverordnung<br />
aus dem Jahr 2004 gibt es 17<br />
verschiedene Betriebskostenarten. Wie auch<br />
die Miete, werden die Betriebskosten monatlich<br />
bezahlt. In der Regel zahlen Mieter<br />
jeden Monat eine Betriebskosten-Vorauszahlung<br />
– kurz Abschlagszahlung.<br />
<strong>GBW</strong> Magazin: Wie werden Betriebskosten<br />
abgerechnet?<br />
Ulrike Bock: Einmal jährlich werden alle tatsächlich<br />
angefallenen Betriebskosten des<br />
zurückliegenden Abrechnungszeitraumes in<br />
einer Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt<br />
und abgerechnet. Der Verbrauchszeitraum<br />
darf nicht länger als ein Jahr sein. Also<br />
zum Beispiel vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember<br />
2009, wobei es nicht zwingend ein<br />
Kalenderjahr sein muss. Oft liegt den Rechnungen<br />
etwa für die Müllentsorgung ein<br />
anderer Zeitraum zu Grunde. Da jedoch nur<br />
die im Abrechnungsjahr angefallen Kosten<br />
angesetzt werden dürfen, werden diese anteilig<br />
verrechnet. Vermieter sind gesetzlich<br />
verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Ablauf<br />
der Abrechnungsperiode dem Mieter die<br />
Nebenkostenabrechnung zuzusenden.<br />
?<br />
<strong>GBW</strong> Magazin: In welchem Fall erhalten<br />
Mieter eine Rückerstattung<br />
und wann eine Aufforderung zur Nachzahlung?<br />
Ulrike Bock: Je nachdem, ob die tatsächlichen<br />
Kosten für alle Betriebskosten unter oder<br />
über der bereits bezahlten Abschlagszahlung<br />
liegen, bekommen Mieter eine Erstattung beziehungsweise<br />
müssen etwas nachzahlen. In<br />
der Tendenz – dafür können die Wohnungsunternehmen<br />
aber nichts – erhalten Mieter<br />
immer öfter eine Nachzahlung. Die Ursache<br />
dafür liegt in den nachweislich steigenden<br />
Betriebskosten, insbesondere<br />
bei den Energiepreisen.<br />
Die Nebenkosten<br />
sind in den vergangenen<br />
Jahren so<br />
stark gestiegen, dass<br />
sie inzwischen als<br />
zweite Miete bezeichnet<br />
werden. Durch<br />
einen sparsamen Umgang<br />
kann der Mieter<br />
die Höhe der verbrauchsabhängigen<br />
Betriebskosten selbst<br />
beeinflussen.<br />
? ?<br />
Ulrike Bock<br />
?<br />
<strong>GBW</strong> Magazin: Greifen Vermieter<br />
stets auf die günstigsten Angebote<br />
von Dienstleistungsunternehmen zurück?<br />
Ulrike Bock: Es ist nicht immer von Vorteil, zum<br />
Beispiel bei der Gebäudereinigung, das preiswerteste<br />
Angebot zu wählen. Denn das Günstigste<br />
ist nicht immer das Beste. Oft machen<br />
sich Qualitätsunterschiede bemerkbar. Soweit<br />
es möglich ist, wählen wir als Vermieter aber die<br />
preiswerteste Variante. Wichtig ist, dass die Betriebskosten<br />
nicht extrem über vergleichbaren<br />
Durchschnittswerten liegen.<br />
<strong>GBW</strong> Magazin: Welche einzelnen<br />
Kostenarten können in der Nebenkostenabrechnung<br />
auftauchen?<br />
Ulrike Bock: Den größten Posten bei den<br />
Betriebskosten machen die Heizkosten aus.<br />
Auch die Kosten für die Kalt- und Warmwasserversorgung<br />
tragen einen großen Anteil.<br />
Hinzu kommen Kanal- sowie Straßenreinigungs-<br />
und Müllabfuhrgebühren der Stadt.<br />
Zudem fallen Hausreinigungskosten, Stromkosten<br />
für die Beleuchtung der von den Bewohnern<br />
gemeinsam benutzten Bereiche,<br />
Kosten für den Betrieb von Gemeinschaftsantennen<br />
sowie Kosten für die Schornsteinreinigung<br />
an. Dazu kommen laufende<br />
öffentliche Lasten für das Grundstück wie<br />
die Grundsteuer, Versicherungskosten sowie<br />
Kosten für Hausmeister. Weitere Punkte<br />
auf der Nebenkostenabrechnung können<br />
Belastungen für den Betrieb eines Fahrstuhls,<br />
Kosten für die Gartenpflege und Kosten<br />
für hauseigene Waschmaschinen sein.<br />
Vielen Dank für das Gespräch! ■