25.02.2013 Aufrufe

Mietermagazin - GBW Gruppe

Mietermagazin - GBW Gruppe

Mietermagazin - GBW Gruppe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

12<br />

<strong>GBW</strong><br />

<strong>Mietermagazin</strong><br />

<strong>GBW</strong> | Aus Expertensicht<br />

Nebenkostenabrechnung<br />

richtig verstehen<br />

Alle Jahre wieder: Die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr liegt in<br />

den Briefkästen der Mieter. Laien fällt es oft schwer, die zahlreichen – vom<br />

Gesetzgeber vorgeschriebenen – Abrechnungspositionen nachzuvollziehen.<br />

Ulrike Bock, Juristin bei der <strong>GBW</strong> <strong>Gruppe</strong>, hilft Ihnen, kommende<br />

Abrechnungen besser zu verstehen.<br />

?<br />

<strong>GBW</strong> Magazin: Was sind Betriebskosten<br />

eigentlich?<br />

Ulrike Bock: Laut Paragraph 556 Bürgerliches<br />

Gesetzbuch sind das die Kosten, die dem Vermieter<br />

durch den laufenden Betrieb eines<br />

Hauses entstehen. Nach der Betriebskostenverordnung<br />

aus dem Jahr 2004 gibt es 17<br />

verschiedene Betriebskostenarten. Wie auch<br />

die Miete, werden die Betriebskosten monatlich<br />

bezahlt. In der Regel zahlen Mieter<br />

jeden Monat eine Betriebskosten-Vorauszahlung<br />

– kurz Abschlagszahlung.<br />

<strong>GBW</strong> Magazin: Wie werden Betriebskosten<br />

abgerechnet?<br />

Ulrike Bock: Einmal jährlich werden alle tatsächlich<br />

angefallenen Betriebskosten des<br />

zurückliegenden Abrechnungszeitraumes in<br />

einer Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt<br />

und abgerechnet. Der Verbrauchszeitraum<br />

darf nicht länger als ein Jahr sein. Also<br />

zum Beispiel vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember<br />

2009, wobei es nicht zwingend ein<br />

Kalenderjahr sein muss. Oft liegt den Rechnungen<br />

etwa für die Müllentsorgung ein<br />

anderer Zeitraum zu Grunde. Da jedoch nur<br />

die im Abrechnungsjahr angefallen Kosten<br />

angesetzt werden dürfen, werden diese anteilig<br />

verrechnet. Vermieter sind gesetzlich<br />

verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Ablauf<br />

der Abrechnungsperiode dem Mieter die<br />

Nebenkostenabrechnung zuzusenden.<br />

?<br />

<strong>GBW</strong> Magazin: In welchem Fall erhalten<br />

Mieter eine Rückerstattung<br />

und wann eine Aufforderung zur Nachzahlung?<br />

Ulrike Bock: Je nachdem, ob die tatsächlichen<br />

Kosten für alle Betriebskosten unter oder<br />

über der bereits bezahlten Abschlagszahlung<br />

liegen, bekommen Mieter eine Erstattung beziehungsweise<br />

müssen etwas nachzahlen. In<br />

der Tendenz – dafür können die Wohnungsunternehmen<br />

aber nichts – erhalten Mieter<br />

immer öfter eine Nachzahlung. Die Ursache<br />

dafür liegt in den nachweislich steigenden<br />

Betriebskosten, insbesondere<br />

bei den Energiepreisen.<br />

Die Nebenkosten<br />

sind in den vergangenen<br />

Jahren so<br />

stark gestiegen, dass<br />

sie inzwischen als<br />

zweite Miete bezeichnet<br />

werden. Durch<br />

einen sparsamen Umgang<br />

kann der Mieter<br />

die Höhe der verbrauchsabhängigen<br />

Betriebskosten selbst<br />

beeinflussen.<br />

? ?<br />

Ulrike Bock<br />

?<br />

<strong>GBW</strong> Magazin: Greifen Vermieter<br />

stets auf die günstigsten Angebote<br />

von Dienstleistungsunternehmen zurück?<br />

Ulrike Bock: Es ist nicht immer von Vorteil, zum<br />

Beispiel bei der Gebäudereinigung, das preiswerteste<br />

Angebot zu wählen. Denn das Günstigste<br />

ist nicht immer das Beste. Oft machen<br />

sich Qualitätsunterschiede bemerkbar. Soweit<br />

es möglich ist, wählen wir als Vermieter aber die<br />

preiswerteste Variante. Wichtig ist, dass die Betriebskosten<br />

nicht extrem über vergleichbaren<br />

Durchschnittswerten liegen.<br />

<strong>GBW</strong> Magazin: Welche einzelnen<br />

Kostenarten können in der Nebenkostenabrechnung<br />

auftauchen?<br />

Ulrike Bock: Den größten Posten bei den<br />

Betriebskosten machen die Heizkosten aus.<br />

Auch die Kosten für die Kalt- und Warmwasserversorgung<br />

tragen einen großen Anteil.<br />

Hinzu kommen Kanal- sowie Straßenreinigungs-<br />

und Müllabfuhrgebühren der Stadt.<br />

Zudem fallen Hausreinigungskosten, Stromkosten<br />

für die Beleuchtung der von den Bewohnern<br />

gemeinsam benutzten Bereiche,<br />

Kosten für den Betrieb von Gemeinschaftsantennen<br />

sowie Kosten für die Schornsteinreinigung<br />

an. Dazu kommen laufende<br />

öffentliche Lasten für das Grundstück wie<br />

die Grundsteuer, Versicherungskosten sowie<br />

Kosten für Hausmeister. Weitere Punkte<br />

auf der Nebenkostenabrechnung können<br />

Belastungen für den Betrieb eines Fahrstuhls,<br />

Kosten für die Gartenpflege und Kosten<br />

für hauseigene Waschmaschinen sein.<br />

Vielen Dank für das Gespräch! ■

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!