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BERICHT<br />

ÜBER DIE PRÜFUNG DER ANGEMESSENHEIT<br />

DER BARABFINDUNG<br />

für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der<br />

Minderheitsaktionäre der<br />

<strong>GBW</strong> AG,<br />

München,<br />

auf die<br />

Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG,<br />

München,<br />

zum 28. November 2013


- I -<br />

I n h a l t s v e r z e i c h n i s<br />

-----------------------------------------------<br />

Seite<br />

A. AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG 1<br />

B. GEGENSTAND UND UMFANG DER PRÜFUNG GEMÄSS § 327C AKTG 4<br />

C. PRÜFUNG DER ANGEMESSENHEIT DER BARABFINDUNG 5<br />

I. Angaben zur Ermittlung der Barabfindung gemäß §327c Abs. 2 Satz 4<br />

AktG i. V. m. § 293e AktG 5<br />

1. Methode zur Ermittlung der Barabfindung 5<br />

2. Angemessenheit der angewandten<br />

Bewertungsmethode 5<br />

a) Ertragswert und Discounted Cash Flow 6<br />

b) Liquidationswert und Substanzwert 7<br />

c) Vergleichsorientierte Bewertung 7<br />

d) Börsenkurs 8<br />

3. Besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung 9<br />

II. Prüfungsfeststellungen im Einzelnen 10<br />

1. Überprüfung der Unternehmensbewertung der <strong>GBW</strong> 10<br />

a) Bewertungsobjekt 10<br />

aa) Rechtliche Verhältnisse 10<br />

bb) Wirtschaftliche Verhältnisse 11<br />

cc) Steuerliche Verhältnisse 11<br />

b) Bewertungsstichtag 13<br />

c) Bewertungsverfahren 13<br />

d) Ableitung der zu kapitalisierenden Ergebnisse 14<br />

aa) Planungsanalyse 14<br />

bb)<br />

Thesaurierung, Ausschüttungsquote und<br />

persönliche Ertragsteuern 29<br />

cc) Zu kapitalisierende Ergebnisse 30<br />

e) Kapitalisierungszinssatz 31<br />

aa)<br />

bb)<br />

cc)<br />

Basiszinssatz 31<br />

Risikozuschlag 32<br />

Wachstumsabschlag 38


- II -<br />

dd)<br />

Kapitalisierungszinssatz 39<br />

f) Kapitalisierung 39<br />

g) Sonderwerte und nicht betriebsnotwendiges<br />

Vermögen 40<br />

h) Unternehmenswert und Wert je Aktie 41<br />

i) Plausibilisierung des Unternehmenswerts 41<br />

aa)<br />

bb)<br />

cc)<br />

Vergleichsorientierte Bewertung 41<br />

Sensitivitätsanalyse 42<br />

Vorerwerbe 43<br />

2. Vergleich mit durchschnittlichem Börsenkurs 43<br />

3. Von der Pearl AcquiCo festgelegte Barabfindung 45<br />

D. ABSCHLIESSENDE ERKLÄRUNG 46


- III -<br />

A n l a g e n v e r z e i c h n i s<br />

-------------------------------------------------<br />

Anlage 1<br />

Anlage 2<br />

Anlage 3<br />

Beschluss des Landgerichts München I vom 24.06.2013 zur Bestellung der<br />

Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,<br />

zum Prüfer für die Überprüfung der Angemessenheit einer zu gewährenden<br />

Barabfindung an die Aktionäre der <strong>GBW</strong> AG auf Antrag der<br />

Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG gemäß §§ 327c Abs. 2 Satz 3 und<br />

Satz 4, 293c Abs. 1 AktG<br />

Entwurf des Übertragungsbeschlusses<br />

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

in der Fassung vom 1. Januar 2002


- IV -<br />

A b k ü r z u n g s v e r z e i c h n i s<br />

---------------------------------------------------------<br />

Abs.<br />

adj.<br />

AG<br />

AktG<br />

AV<br />

BaFin<br />

BayernLB<br />

BB<br />

berein.<br />

BGH<br />

BK/HK<br />

BVerfG<br />

BverfGE<br />

BvR<br />

bzw.<br />

CAPM<br />

CDAX<br />

DAX<br />

DCF<br />

DG HYP<br />

EBIT<br />

EBITDA<br />

EBT<br />

ESt<br />

EStG<br />

EU<br />

EUR<br />

EY<br />

FAUB<br />

ff.<br />

Finanzinv.<br />

FTE<br />

<strong>GBW</strong><br />

GmbH<br />

GmbH & Co. KG<br />

Absatz<br />

adjusted<br />

Aktiengesellschaft<br />

Aktiengesetz<br />

Anlagevermögen<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Bayerische Landesbank<br />

Betriebs Berater<br />

bereinigt<br />

Bundesgerichtshof<br />

Betriebskosten/Heizkosten<br />

Bundesverfassungsgericht<br />

Bundesverfassungsgerichtsentscheidung<br />

Registerzeichen des Bundesverfassungsgerichts<br />

beziehungsweise<br />

Capital Asset Pricing Model<br />

Composite DAX<br />

Deutsche Aktienindex<br />

Discounted Cash Flow<br />

Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank<br />

Earnings before Interest and Taxes<br />

Earnings before Interest and Taxes, Depreciation and<br />

Amortization<br />

Earnings before Taxes<br />

Einkommensteuer<br />

Einkommensteuergesetz<br />

Europäische Union<br />

Euro<br />

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft<br />

des IDW<br />

folgende<br />

Finanzinvestition<br />

Full-time equivalent (Vollzeitäquivalent)<br />

<strong>GBW</strong> AG<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft


- V -<br />

A b k ü r z u n g s v e r z e i c h n i s<br />

--------------------------------------------------------<br />

H. Heft<br />

HGB<br />

Handelsgesetzbuch<br />

HRB<br />

Handelsregister – Abteilung B<br />

HV<br />

Hauptversammlung<br />

i. d. F. in der Fassung<br />

i. V. m. in Verbindung mit<br />

IDW<br />

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.<br />

IDW S 1<br />

IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen<br />

vom 02.04.2008<br />

IFRS<br />

International Financial Reporting Standards<br />

inkl.<br />

inklusive<br />

IVD<br />

Immobilienverband Deutschland<br />

Jg.<br />

Jahrgang<br />

KSt<br />

Körperschaftsteuer<br />

KStG<br />

Körperschaftsteuergesetz<br />

LuL<br />

Lieferungen und Leistungen<br />

m² Quadratmeter<br />

mbH<br />

mit beschränkter Haftung<br />

Mio.<br />

Millionen<br />

MSCI<br />

Morgan Stanley Capital International<br />

Nr.<br />

Nummer<br />

NZG<br />

Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht<br />

n/a<br />

not available<br />

OLG<br />

Oberlandesgericht<br />

p. a. per annum<br />

pers.<br />

persönlich<br />

rd.<br />

rund<br />

S. Satz / Seite<br />

S. A. Société anonyme<br />

sog.<br />

so genannt/e<br />

TEUR<br />

Tausend Euro<br />

u. a. unter anderem<br />

UmwG<br />

Umwandlungsgesetz<br />

unlev.<br />

unlevered<br />

vgl.<br />

vergleiche


- VI -<br />

A b k ü r z u n g s v e r z e i c h n i s<br />

--------------------------------------------------------<br />

WACC<br />

gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten<br />

(Weighted Average Cost of Capital)<br />

WpÜG<br />

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz<br />

z. B. zum Beispiel<br />

ZfB<br />

Zeitschrift für Betriebswirtschaft<br />

ZIP<br />

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis<br />

zzgl.<br />

zuzüglich<br />

Die in diesem Bericht dargestellten Berechnungen wurden mit mehreren Nachkommastellen<br />

gerechnet, auch wenn sie zur besseren Übersichtlichkeit ohne Nachkommastelle<br />

dargestellt sind. Aus diesem Grund kann die Addition der Tabellenwerte zu Abweichungen<br />

bei den ausgewiesenen Zwischen- oder Gesamtsummen führen.


- 1 -<br />

A. AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG<br />

Die<br />

als Hauptaktionärin der<br />

Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG,<br />

München,<br />

(im Folgenden auch „Pearl AcquiCo“)<br />

<strong>GBW</strong> AG,<br />

München,<br />

(im Folgenden auch „<strong>GBW</strong>“)<br />

beabsichtigt, die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der <strong>GBW</strong> gegen Gewährung<br />

einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG herbeizuführen. Die Beschlussfassung<br />

über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der <strong>GBW</strong> soll<br />

auf der außerordentlichen Hauptversammlung der <strong>GBW</strong> am 28.11.2013 erfolgen. In dem<br />

Entwurf des Übertragungsbeschlusses hat die Hauptaktionärin eine Barabfindung in Höhe<br />

von 21,32 EUR je Aktie der <strong>GBW</strong> festgelegt.<br />

Auf Antrag der Hauptaktionärin hat uns das Landgericht München I mit Beschluss vom<br />

24.06.2013 zum sachverständigen Prüfer der Angemessenheit der Barabfindung gemäß<br />

§§ 327c Abs. 2 Satz 3 und Satz 4, 293c Abs. 1 AktG ausgewählt und bestellt (Anlage 1).<br />

Gegenstand unserer Prüfung ist gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG die Angemessenheit<br />

der Barabfindung, die in dem Übertragungsbericht der Pearl AcquiCo als Hauptaktionärin<br />

begründet und erläutert wird. Die Festlegung der Höhe der Barabfindung erfolgte durch<br />

die Pearl AcquiCo auf der Grundlage eines Bewertungsgutachtens der Ernst & Young<br />

GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, („EY“ oder „Bewertungsgutachterin“).<br />

Für unsere Prüfung standen uns insbesondere nachfolgende Unterlagen zur Verfügung:<br />

• Entwurf des Übertragungsbeschlusses (Anlage 2);<br />

• Bericht der Pearl AcquiCo als Hauptaktionärin der <strong>GBW</strong> über die Voraussetzung für<br />

die Übertragung der <strong>GBW</strong>-Aktien der übrigen Aktionäre der <strong>GBW</strong> auf die Pearl<br />

AcquiCo und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung<br />

gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG vom 09.10.2013 („Übertragungsbericht“);<br />

• Gutachtliche Stellungnahme von EY vom 07.10.2013 zum Unternehmenswert und<br />

zur Ermittlung der angemessenen Abfindung nach § 327b AktG zum 28.11.2013;


- 2 -<br />

• Unternehmensplanung der <strong>GBW</strong> einschließlich vollkonsolidierter Tochtergesellschaften<br />

für die Jahre 2013 bis 2016 nebst Dokumentation der zugrunde liegenden Planungsannahmen;<br />

• Prüfungsberichte über den Jahresabschluss und den Lagebericht der <strong>GBW</strong> für die<br />

Jahre 2010 bis 2012 der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />

• Prüfungsberichte über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der <strong>GBW</strong><br />

für die Jahre 2010 bis 2012 der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />

• Geschäftsberichte der <strong>GBW</strong> für die Jahre 2010 bis 2012;<br />

• Handelsregisterauszug der <strong>GBW</strong> (Stand 07.10.2013);<br />

• Satzung der <strong>GBW</strong>, zuletzt geändert am 10.05.2012.<br />

Darüber hinaus haben wir auf öffentlich zugängliche Informationen sowie Kapitalmarktdaten<br />

zurückgegriffen.<br />

Die gutachtliche Stellungnahme von EY und der Übertragungsbericht der Pearl AcquiCo<br />

haben uns vor ihrer Fertigstellung bereits als Entwürfe vorgelegen.<br />

Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise sind uns erteilt worden. Der Vorstand der<br />

<strong>GBW</strong> und die Geschäftsführung der Pearl AcquiCo haben uns gegenüber jeweils eine<br />

Vollständigkeitserklärung mit dem Inhalt abgegeben, dass die uns jeweils übergebenen<br />

Unterlagen und erteilten Informationen vollständig und richtig sind.<br />

Bei unserer Prüfung haben wir die Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in<br />

Deutschland e.V., Düsseldorf, IDW-Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen<br />

vom 02.04.2008 („IDW S 1 i. d. F. 2008“) beachtet.<br />

Wir haben unsere Prüfung nach unserer gerichtlichen Bestellung vom 24.06.2013 aufgenommen<br />

und bis zum 10.10.2013 in den Geschäftsräumen der <strong>GBW</strong> in München, den<br />

Büroräumen von EY in München und in unseren Büroräumen in Düsseldorf durchgeführt.<br />

Die als Bewertungsbasis dienende Unternehmensplanung sowie Arbeitspapiere zur<br />

Bewertung haben wir erhalten, in Gesprächen mit dem Vorstand und Mitarbeitern der<br />

<strong>GBW</strong> sowie mit der Bewertungsgutachterin erörtert und auf ihre Plausibilität überprüft.<br />

Mit diesem Bericht fassen wir das Ergebnis unserer Prüfung zusammen und legen dar, auf<br />

Grundlage welcher einzelnen Prüfungshandlungen, Analysen und Überlegungen wir zu<br />

unserem Prüfungsergebnis gekommen sind.<br />

Sollten sich in der Zeit zwischen dem Abschluss unserer Prüfung am 10.10.2013 und dem<br />

Zeitpunkt der Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung der <strong>GBW</strong> am


- 3 -<br />

28.11.2013 wesentliche Veränderungen ergeben, die sich auf die Bemessung der Barabfindung<br />

auswirken, wären diese nachträglich zu berücksichtigen.<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Prüfung der Buchführung, der Konzern-<br />

bzw. Jahresabschlüsse oder der Geschäftsführung der beteiligten Gesellschaften<br />

vorgenommen haben. Solche Prüfungen sind nicht Gegenstand unserer Prüfung der<br />

Barabfindung. Die Übereinstimmung der Abschlüsse der <strong>GBW</strong> mit den jeweiligen rechtlichen<br />

Vorschriften ist für die Stichtage 31.12.2010 bis 31.12.2012 vom jeweiligen Abschlussprüfer<br />

uneingeschränkt bestätigt worden. Hinsichtlich der Vollständigkeit der Jahresabschlüsse<br />

und der Beachtung bilanzieller Bewertungsvorschriften gehen wir insofern<br />

von der Korrektheit der uns vorgelegten Unterlagen aus.<br />

Für die Durchführung unseres Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im<br />

Verhältnis zu Dritten, die als Anlage 3 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für<br />

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01.01.2002<br />

maßgebend. Unsere Haftung bestimmt sich nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen.<br />

Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

maßgebend. Bei einer Verwendung unseres Berichts für andere als dem Auftrag<br />

zugrunde liegende Zwecke ist dafür Sorge zu tragen, dass auch in diesen Fällen die<br />

vorgenannten Allgemeinen Auftragsbedingungen Anwendung finden.


- 4 -<br />

B. GEGENSTAND UND UMFANG DER PRÜFUNG GEMÄSS § 327C AKTG<br />

Gegenstand unserer Prüfung ist nach § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG die Angemessenheit der<br />

von der Hauptaktionärin festgelegten Barabfindung. Dementsprechend ist der Prüfungsbericht<br />

gemäß § 327c Abs. 2 Satz 4 AktG i. V. m. § 293e AktG mit einer Erklärung abzuschließen,<br />

ob die festgelegte Barabfindung angemessen ist. Dabei ist im Prüfungsbericht<br />

anzugeben,<br />

• nach welchen Methoden die Barabfindung ermittelt worden ist,<br />

• aus welchen Gründen die Anwendung dieser Methoden angemessen ist,<br />

• welche Barabfindung sich bei der Anwendung verschiedener Methoden, sofern mehrere<br />

angewandt worden sind, jeweils ergeben würde; zugleich ist darzulegen, welches<br />

Gewicht den verschiedenen Methoden bei der Bestimmung der festgelegten Barabfindung<br />

und der ihnen zugrunde liegenden Werte beigemessen worden ist und welche<br />

besonderen Schwierigkeiten bei der Bewertung des Unternehmens aufgetreten sind.<br />

Die Angemessenheit der Barabfindung lässt sich grundsätzlich aufgrund einer Überprüfung<br />

der Unternehmensbewertung der <strong>GBW</strong> beurteilen, die die Grundlage für die Ableitung<br />

der Barabfindung darstellt. Der Prüfer hat daher die der Barabfindung zugrunde liegende<br />

Bewertung hinsichtlich ihrer methodischen Konsistenz und der inhaltlichen Prämissen<br />

zu beurteilen. Basiert die Bewertung auf einer zukunftsbezogenen analytischen<br />

Unternehmensbewertung, ist insbesondere zu untersuchen, ob die wertrelevanten Parameter<br />

fachgerecht abgeleitet sind und die geplanten Zukunftsergebnisse plausibel erscheinen.<br />

Sofern für die Bewertung Börsenkurse herangezogen werden, ist der maßgebliche<br />

Börsenkurs aus einem Durchschnittskurs für einen adäquaten Referenzzeitraum abzuleiten.<br />

Gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG hat die Hauptaktionärin der beschlussfassenden<br />

Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Voraussetzungen<br />

für die Übertragung des Aktienbesitzes der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin<br />

dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden.<br />

Dieser Bericht ist nicht Gegenstand unserer Prüfung. Es gehört auch nicht zu den Aufgaben<br />

des gesetzlichen Prüfers, die Zweckmäßigkeit oder das Vorliegen der Voraussetzungen<br />

der Übertragung zu beurteilen. Soweit der Bericht der Hauptaktionärin jedoch die<br />

Höhe der Barabfindung erläutert und begründet, haben wir ihn als eine wichtige Unterlage<br />

zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung verwendet.


- 5 -<br />

C. PRÜFUNG DER ANGEMESSENHEIT DER BARABFINDUNG<br />

I. Angaben zur Ermittlung der Barabfindung gemäß §327c Abs. 2 Satz 4 AktG<br />

i. V. m. § 293e AktG<br />

1. Methode zur Ermittlung der Barabfindung<br />

Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung im Entwurf des Beschlusses über die Übertragung<br />

der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien auf die Pearl AcquiCo wie<br />

folgt festgelegt:<br />

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der<br />

<strong>GBW</strong> AG mit Sitz in München werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären<br />

(§§ 327a ff. des Aktiengesetzes) auf die Pearl AcquiCo Eins GmbH & Co. KG<br />

mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA<br />

101214, als Hauptaktionärin der <strong>GBW</strong> AG gegen Gewährung einer von der Pearl AcquiCo<br />

Eins GmbH & Co. KG zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 21,32 je eine auf den<br />

Inhaber lautende Stückaktie übertragen.“<br />

Wie im Bericht der Hauptaktionärin ausgeführt, wird die Barabfindung auf 21,32 EUR<br />

pro Stückaktie der <strong>GBW</strong> festgelegt. Dies entspricht dem nach Umsatz gewichteten inländischen<br />

Durchschnittskurs vor dem Tag der Mitteilung über das Übertragungsverlangen<br />

der Pearl AcquiCo am 19.06.2013. Bei der Festlegung der Barabfindung hat die Hauptaktionärin<br />

auch die von EY als neutrale Gutachterin durchgeführte Unternehmensbewertung<br />

der <strong>GBW</strong> berücksichtigt. Diese ergibt einen Wert je Aktie, der niedriger als der<br />

Dreimonatsdurchschnittskurs zum 18.06.2013 ist. Erläutert wird dies im Übertragungsbericht<br />

der Hauptaktionärin vom 09.10.2013. In diesem Übertragungsbericht macht sich die<br />

Hauptaktionärin die gutachtliche Stellungnahme von EY inhaltlich in vollem Umfang zu<br />

Eigen. Die gutachtliche Stellungnahme von EY zur Bewertung der <strong>GBW</strong> ist in Anlage 3<br />

des Übertragungsberichts vollständig beigefügt und bildet einen integralen Bestandteil des<br />

Übertragungsberichts. Sie enthält Erläuterungen und Begründungen der für die Ermittlung<br />

der angemessenen Barabfindung angewandten Grundsätze und Methoden.<br />

2. Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethode<br />

Für die Ermittlung des Unternehmenswerts als Grundlage der Festlegung der angemessenen<br />

Barabfindung gemäß § 327b AktG stehen grundsätzlich die nachfolgend dargestellten<br />

Bewertungsmethoden zur Verfügung. Nach unseren Feststellungen führt im vorliegenden<br />

Fall die Ermittlung der Abfindung auf Grundlage des durchschnittlichen Dreimonatskur-


- 6 -<br />

ses der <strong>GBW</strong>-Aktie zum 18.06.2013 zu einem angemessenen Ergebnis. Zu Einzelheiten<br />

unserer Prüfungsfeststellungen verweisen wir auf den Abschnitt C.II.<br />

a) Ertragswert und Discounted Cash Flow<br />

Der Wert des Eigenkapitals eines erwerbswirtschaftlichen Unternehmens leitet sich aus<br />

den künftigen unsicheren Zahlungsströmen ab, die der Eigenkapitalgeber zu erwarten hat.<br />

Ein solcher Unternehmenswert kann daher als Barwert aller künftigen Einnahmen-<br />

Ausgaben-Überschüsse des Unternehmens berechnet werden. Die Grundzüge, wie solche<br />

zukunftsbezogenen Unternehmensbewertungen durchzuführen sind, sind in dem Bewertungsstandard<br />

IDW S 1 i. d. F. 2008 dargestellt.<br />

Zur Ermittlung der angemessenen Abfindung wurde eine Ertragsbewertung nach IDW<br />

S 1 i. d. F. 2008 durchgeführt. Die in diesem Standard verankerten Grundsätze, insbesondere<br />

die Erläuterung der Ertragswertmethode, entsprechen der herrschenden Meinung in<br />

der betriebswirtschaftlichen Literatur und Praxis der Unternehmensbewertung. Das Ertragswertverfahren<br />

ist auch von der Rechtsprechung in Deutschland anerkannt. Insoweit<br />

beurteilen wir das hier angewandte Ertragswertverfahren als grundsätzlich angemessen.<br />

Demnach ergibt sich der Unternehmenswert aus der risikoadäquaten Diskontierung künftiger<br />

erwarteter Nettozuflüsse der Anteilseigner aus dem Unternehmen.<br />

Alternativ zu der Anwendung der Ertragswertmethode können im Rahmen dieser Bewertungsstandards<br />

Bewertungen grundsätzlich auch nach der Discounted Cash Flow (DCF)-<br />

Methode erfolgen. Nach der DCF-Methode in ihrer in der Praxis üblichen Form (sogenannter<br />

Brutto-, Entity-, Enterprise- oder WACC-Ansatz) wird zunächst ein Gesamtkapitalwert<br />

für das operative Geschäft ermittelt. Der Wert des Eigenkapitals wird aus dem<br />

Gesamtkapitalwert abgeleitet, indem die Nettofinanzschulden in Abzug gebracht werden.<br />

Ertragswertmethode und DCF-Methode beruhen auf dem Kapitalwertkalkül und damit<br />

auf den gleichen konzeptionellen Grundlagen. Bei gleichen Prämissen kommen beide Methoden<br />

zu demselben Ergebnis. Die Darstellung einer alternativen Bewertung nach der<br />

DCF-Methode konnte daher entfallen.<br />

In dem unter Verwendung der Ertragswertmethode berechneten Barwert der prognostizierten<br />

Zahlungsströme sind nur solche wertbildenden Faktoren vollständig erfasst, die<br />

durch laufende Zahlungsströme wertmäßig zutreffend abbildbar sind. Wertbildende Faktoren,<br />

die auf diese Weise gar nicht oder nur sehr unvollständig abgebildet werden können,<br />

sind gesondert zu bewerten. Insbesondere kann es sich dabei um nicht betriebsnotwendiges<br />

Vermögen handeln.


- 7 -<br />

Wir erachten die Anwendung der Ertragswertmethode bzw. die Anwendung der von der<br />

Bewertungsgutachterin als Discounted Cash Flow (nach der Flow to Equity-Methode)<br />

bezeichneten Methode unter etwaiger Hinzufügung gesondert zu bewertender Vermögensgegenstände<br />

für angemessen, sofern nicht eine Bewertung anhand der im Folgenden<br />

dargestellten Methoden zu einer höheren Abfindung führt. Zu dieser Überprüfung nehmen<br />

wir in Abschnitt C.II. Stellung.<br />

b) Liquidationswert und Substanzwert<br />

Bei der Ertragswert- wie auch der DCF-Methode wird der Wert eines Unternehmens aus<br />

den diskontierten erwarteten Zahlungsüberschüssen des fortgeführten Unternehmens abgeleitet.<br />

Demgegenüber stellt der Liquidationswert den Zahlungsüberschuss aus der Liquidation<br />

dar. Der Substanzwert umfasst die Summe der Auszahlungen, die nötig wären,<br />

wenn das Unternehmen reproduziert werden sollte.<br />

Die Bewertungsgutachterin hat aufgrund der Fortführungsabsicht und einer überschlägigen<br />

Abschätzung des Liquidationswerts keine detaillierte Berechnung eines Liquidationswerts<br />

für die <strong>GBW</strong> vorgenommen. Im Rahmen der überschlägigen Abschätzung des Liquidationswerts<br />

ist die Bewertungsgutachterin zu dem Ergebnis gekommen, dass der nach<br />

der Ertragswertmethode abgeleitete Unternehmenswert der <strong>GBW</strong> über dem Liquidationswert<br />

liegt. Wir haben diese überschlägige Abschätzung nachvollzogen und uns davon<br />

überzeugt, dass ein Liquidationswert unter dem Unternehmenswert liegt. Dabei haben wir<br />

nachvollzogen, dass eine Liquidation im Sinne einer ordnungsmäßigen Abwicklung des<br />

operativen Geschäfts zu niedrigeren Werten führt als eine Unternehmensfortführung.<br />

Die Bewertung der Substanz unter Beschaffungsgesichtspunkten führt zu dem so genannten<br />

Rekonstruktionswert des Unternehmens, der wegen der im Allgemeinen fehlenden<br />

immateriellen Werte nur ein Teilrekonstruktionswert ist. Dieser hat keinen selbständigen<br />

Aussagewert für die Ermittlung des Gesamtwerts einer fortzuführenden Unternehmung.<br />

Es ist somit angemessen, dass ein Substanzwert von der Bewertungsgutachterin nicht ermittelt<br />

wurde.<br />

c) Vergleichsorientierte Bewertung<br />

In der Mergers & Acquisitions-Praxis ist es üblich, indikative Unternehmenswerte oder<br />

Wertbandbreiten mittels Multiplikatoren zu bestimmen, die als branchenüblich angesehen<br />

werden. Bei sorgfältiger Durchführung solcher Bewertungen ist zum einen eine Analyse<br />

der zurückliegenden und der erwarteten Ergebnissituation des Bewertungsobjekts erforderlich.<br />

Zum anderen müssen die Multiplikatoren aus einer Analyse der Bewertungen vergleichbarer<br />

Unternehmen abgeleitet werden. Derartige Multiplikatoren-Bewertungen stel-


- 8 -<br />

len nur vereinfachte, pauschale Ertragsbewertungen dar. Daher ist ihnen eine umfassende<br />

analytische Bewertung nach der Ertragswertmethode – wie sie hier vorgenommen wurde<br />

– vorzuziehen.<br />

Lediglich zur Plausibilisierung der Ergebnisse der Bewertung nach dem Ertragswertverfahren<br />

hat die Bewertungsgutachterin eine vergleichende Marktbewertung durchgeführt,<br />

siehe dazu Abschnitt C.II.1.i)aa).<br />

d) Börsenkurs<br />

Die <strong>GBW</strong>-Aktien sind nicht zum Handel an einer Börse zugelassen, werden jedoch in den<br />

Freiverkehr der Börsen München, Stuttgart und Berlin einbezogen. Eine Festlegung der<br />

Barabfindung auf Basis des Börsenkurses ist daher möglich.<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27.04.1999,<br />

BVerfGE 100, 289) ist grundsätzlich der Börsenkurs die Untergrenze der Abfindung von<br />

Minderheitsaktionären bei Unternehmensverträgen und Eingliederungen. Es ist kein<br />

Grund ersichtlich, diese Rechtsprechung nicht auch auf den Fall anzuwenden, dass eine<br />

Aktie – wie im Fall der <strong>GBW</strong>-Aktie – an den Börsen ausschließlich im Freiverkehr gehandelt<br />

wird.<br />

Der BGH hat für den Fall der Abfindung von Minderheitsaktionären in seinem Beschluss<br />

vom 19.07.2010 (II ZB 18/09 – „Stollwerck“) entschieden, dass der einer angemessenen<br />

Barabfindung zugrunde zu legende Börsenwert grundsätzlich aufgrund eines nach Umsatz<br />

gewichteten inländischen Durchschnittskurses innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode<br />

vor Bekanntmachung der Maßnahme zu ermitteln ist. Durch die Durchschnittsbildung<br />

sollen Zufallseinflüsse und kurzfristige Verzerrungen eliminiert werden. Der Börsenkurs<br />

kann allerdings nicht herangezogen werden, wenn er den Verkehrswert der Aktie<br />

nicht widerspiegelt (BVerfG, Beschluss vom 27.04.1999 – 1 BvR 1613/94; BGH, Beschluss<br />

vom 12.03.2001 – II ZB 15/00, „DAT/Altana“).<br />

Wenn zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und dem Tag der Hauptversammlung<br />

ein längerer Zeitraum verstreicht und die Entwicklung der Börsenkurse eine<br />

Anpassung geboten erscheinen lässt, ist der Börsenwert entsprechend der allgemeinen<br />

oder branchentypischen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der seitherigen Kursentwicklung<br />

hochzurechnen (BGH, II ZB 18/09 – „Stollwerck“). Nicht geboten ist diese<br />

Hochrechnung in Fällen, in denen die Maßnahme innerhalb eines normalen oder üblichen<br />

Zeitraums durchgeführt wurde. Als normal oder üblich kann dabei jedenfalls noch ein<br />

Zeitraum von sechs bis sieben Monaten angesehen werden (OLG Stuttgart, Beschluss<br />

vom 19.01.2011, 20 W 2/07, mit Verweis auf Bungert, BB 2010, 2227, 2229; Bücker,<br />

NZG 2010, 967, 970; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.04.2011, 21 W 13/11 mit Ver-


- 9 -<br />

weis auf Bungert/Wettich, BB 2010, 2227, 2229; Decher, ZIP 2010, 1673, 1676; Bücker,<br />

NZG 2010, 967, 970).<br />

Zu der Überprüfung, ob die Rechtsprechung zur Relevanz des Börsenkurses bei der Festlegung<br />

der Barabfindung angemessen berücksichtigt wurde und in welchem Verhältnis<br />

Ertragswert und durchschnittlicher Börsenkurs zueinander stehen, nehmen wir in Abschnitt<br />

C.II.2 Stellung.<br />

3. Besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung<br />

Aufgrund unserer Prüfungshandlungen und nach Durchsicht des Übertragungsberichts<br />

stellen wir fest, dass keine besonderen Schwierigkeiten im Sinne von § 327c Abs. 2 Satz 4<br />

AktG i. V. m. des § 293e Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG bei der Bewertung der <strong>GBW</strong> aufgetreten<br />

sind.


- 10 -<br />

II.<br />

Prüfungsfeststellungen im Einzelnen<br />

Von der Angemessenheit der konkreten Berechnungen und Ableitungen zur Ermittlung<br />

der angemessenen Barabfindung haben wir uns wie folgt überzeugt:<br />

1. Überprüfung der Unternehmensbewertung der <strong>GBW</strong><br />

Wir haben die Durchführung der Bewertung durch die Bewertungsgutachterin in allen<br />

wesentlichen Schritten, insbesondere hinsichtlich der Ableitung der geplanten ausschüttbaren<br />

Ergebnisse, der Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes, der Kapitalisierung auf<br />

den Bewertungsstichtag sowie der Wertansätze für das gesondert bewertete Vermögen<br />

nachvollzogen und rechnerisch durch Abbildung in einem eigenen Bewertungsmodell<br />

überprüft. Unsere Prüfungshandlungen und -feststellungen stellen wir nachfolgend dar:<br />

a) Bewertungsobjekt<br />

aa)<br />

Rechtliche Verhältnisse<br />

Gesellschaft und Sitz der Gesellschaft<br />

Bewertungsobjekt ist die <strong>GBW</strong> mit Sitz in München einschließlich ihrer Beteiligungen (im<br />

Folgenden „<strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong>“). Die <strong>GBW</strong> ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

München unter HRB 42090. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem<br />

Kalenderjahr.<br />

Zur <strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> gehören zum 31.12.2012 neben der <strong>GBW</strong> sechs weitere Besitzgesellschaften<br />

und zwei Servicegesellschaften. Diese üben ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland,<br />

insbesondere in Bayern aus.<br />

Grundkapital, Anzahl Aktien, Börsennotierung<br />

Das Grundkapital der <strong>GBW</strong> beträgt ausweislich des aktuellen Handelsregisterauszugs<br />

vom 07.10.2013 54.600.000 EUR und ist eingeteilt in 54.600.000 auf den Inhaber lautende<br />

Stückaktien.<br />

Die Aktien der <strong>GBW</strong> werden im Freiverkehr an den Börsen in Berlin, München und<br />

Stuttgart gehandelt.<br />

Bei Unterzeichnung des Übertragungsberichts am 09.10.2013 hält die Pearl AcquiCo unmittelbar<br />

und mittelbar 52.932.375 Aktien und damit 96,95 % der Aktien der <strong>GBW</strong>; die<br />

übrigen Aktien der <strong>GBW</strong> befinden sich im Streubesitz. Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Pearl AcquiCo ist die Blitz 13-308 GmbH.


- 11 -<br />

bb)<br />

Wirtschaftliche Verhältnisse<br />

Gegenstand der Geschäftstätigkeit<br />

Satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung<br />

und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Die Gesellschaft<br />

kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der<br />

Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und<br />

veräußern sowie Erbbaurechte erwerben und ausgeben. Sie kann weiterhin Gewerbe- und<br />

Verwaltungsbauten sowie öffentliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen<br />

erstellen.<br />

Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind,<br />

den Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen<br />

sowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie die<br />

Beteiligung an solchen im In- und Ausland. Sie kann solche Unternehmen leiten oder sich<br />

auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise<br />

in verbundene Unternehmen ausgliedern.<br />

Die <strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> ist zum 31.12.2012 mit einem Portfolio von 31.854 Wohnungen einer<br />

der größten überregionalen Wohnungsanbieter in Bayern. Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit<br />

ist die Bewirtschaftung des unternehmenseigenen Immobilienbestands. Neben der<br />

Bewirtschaftung betreibt die <strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> den gezielten An- und Verkauf von Immobilien,<br />

wobei vorwiegen Immobilien veräußert werden, deren Standorte nicht zu den strategischen<br />

Kernstandorten zählen oder die aufgrund des jeweiligen Lebenszyklus und der<br />

Marktbedingungen kein Potenzial für weitere Wertsteigerungen erwarten lassen.<br />

Zu den strategischen Kernstandorten zählen beispielsweise Ballungszentren wie München,<br />

Nürnberg/Erlangen, Regensburg, Aschaffenburg und Würzburg.<br />

cc)<br />

Steuerliche Verhältnisse<br />

Die <strong>GBW</strong> wird beim Finanzamt München unter der Steuernummer 143/100/60160 geführt.<br />

Die <strong>GBW</strong> ist Organträgerin einer ertragsteuerlichen Organschaft mit den Tochtergesellschaften<br />

<strong>GBW</strong> Asset GmbH, <strong>GBW</strong> Franken GmbH, <strong>GBW</strong> Gebäudemanagement<br />

GmbH, <strong>GBW</strong> Management GmbH, <strong>GBW</strong> Niederbayern und Oberpfalz GmbH<br />

und <strong>GBW</strong> Regerhof GmbH. Zudem wurde zwischen der <strong>GBW</strong> und der <strong>GBW</strong> Asset Beta<br />

GmbH im Mai 2013 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Zusätzlich ist ab 2014<br />

geplant, die <strong>GBW</strong> Wohnungs GmbH als Organgesellschaft in den Organkreis aufzunehmen.<br />

Ferner besteht zwischen der <strong>GBW</strong> und ihren Tochtergesellschaften, mit Ausnahme<br />

der JATRA Grundstücksgesellschaft mbH und der Gemeinnützige Landkreiswohnungsbau<br />

Unterallgäu GmbH, eine umsatzsteuerliche Organschaft.


- 12 -<br />

Die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2003 bis einschließlich 2006 ist abgeschlossen.<br />

Derzeit findet eine steuerliche Betriebsprüfung für die Veranlagungszeiträume 2007 bis<br />

2010 statt, die im November 2012 begonnen wurde und für die vorläufige Prüfungsfeststellungen<br />

vorliegen. Die <strong>GBW</strong> ist bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2011 veranlagt;<br />

die Bescheide ergingen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.<br />

Die bei der <strong>GBW</strong> und ihren Tochtergesellschaften zum 31.12.2012 bestehenden körperschaftsteuerlichen<br />

Verlustvorträge in Höhe von rd. 115 Mio. EUR sowie gewerbesteuerlichen<br />

Verlustvorträge in Höhe von rd. 107 Mio. EUR sind mit dem Erwerb der Anteile<br />

durch die Pearl AcquiCo von der BayernLB im Mai 2013 untergegangen, sofern dieser<br />

Erwerb einen schädlichen Anteilseignerwechsel im Sinne von § 8c KStG darstellt. Hiervon<br />

ist nach Angaben der <strong>GBW</strong> derzeit auszugehen. Auch im Geschäftsbericht 2012 wird<br />

dieses Risiko eines vollständigen Untergangs der steuerlichen Verlustvorträge bereits in<br />

Abschnitt 7.8 thematisiert. Jedoch erwartet die Gesellschaft, durch die Nutzung der sog.<br />

Verschonungsregel nach § 8c Abs. 1 Satz 6 KStG durch Hebung stiller steuerpflichtiger<br />

Reserven rd. 40 % der derzeit bestehenden Verlustvorträge erhalten zu können. Diese potenziell<br />

verbleibenden Verlustvorträge wurden im Rahmen der Steuerplanung von der<br />

Gesellschaft fortentwickelt und im Rahmen der Steuerberechnung berücksichtigt, soweit<br />

sie mit entsprechenden geplanten Gewinnen verrechnet werden konnten.<br />

Unternehmensindividuelle Besonderheiten in Bezug auf die steuerlichen Verhältnisse bestehen<br />

bei der <strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> aufgrund ihrer Eigenschaft als Wohnungsunternehmen. So<br />

wird derzeit die Möglichkeit der erweiterten Gewerbesteuerkürzung von der <strong>GBW</strong> Niederbayern<br />

und Oberpfalz GmbH in Anspruch genommen. Diese Inanspruchnahme ist ab<br />

dem Planjahr 2014 auch für die <strong>GBW</strong> Oberbayern und Schwaben GmbH und die <strong>GBW</strong><br />

Franken GmbH und ab dem Planjahr 2016 zusätzlich für die <strong>GBW</strong> Wohnungs GmbH<br />

geplant.<br />

Ehemalige EK 02-Bestände, die im Zusammenhang mit der Aufhebung der Körperschaftsteuerbefreiung<br />

für gemeinnützige Wohnungsunternehmen in der <strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong><br />

entstanden waren, wurden in Höhe von rd. 3 Mio. EUR bei der <strong>GBW</strong> Franken GmbH<br />

sowie in Höhe von rd. 1 Mio. EUR bei der <strong>GBW</strong> Niederbayern und Oberpfalz GmbH im<br />

September 2013 abgelöst. Dies wurde im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. Die EK<br />

02-Verbindlichkeiten der <strong>GBW</strong> und der <strong>GBW</strong> Oberbayern und Schwaben GmbH wurden<br />

bereits 2012 vorzeitig abgelöst und daher war ihre Nachversteuerung im Rahmen der<br />

Bewertung nicht mehr wertmindernd zu erfassen.<br />

Die Steuerplanung nimmt an, dass lediglich 2013 noch die Regelungen der Zinsschranke<br />

nach § 4h EStG greifen, da für dieses Jahr noch die Verhältnisse zum 31.12.2012 (und<br />

damit die Konzernverhältnisse der BayernLB) relevant sind. Ab dem Planjahr 2014 wird<br />

werterhöhend angenommen, dass die Zinsschrankenregelung nicht greift.


- 13 -<br />

Latente Steuern wurden unter Anwendung der Steuersätze für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag<br />

und Gewerbesteuer auf Basis geltenden Rechts im Rahmen der Bewertung<br />

berücksichtigt. Hierbei wurde unternehmensindividuellen Besonderheiten wie der erweiterten<br />

gewerbesteuerlichen Kürzung Rechnung getragen, so dass sich für die Planung ein<br />

Steuersatz für latente Steuern für die Abweichungen zwischen IFRS und steuerlichen<br />

Buchwerten in Höhe von 15,825 % ergibt.<br />

b) Bewertungsstichtag<br />

Der maßgebliche Bewertungsstichtag für die Ermittlung des Unternehmenswerts als<br />

Grundlage für die Ableitung der Barabfindung ist der Tag der Hauptversammlung der<br />

<strong>GBW</strong>, auf der der Beschluss zur Übertragung der Aktien gefasst werden soll. Diese Beschlussfassung<br />

ist auf der für den 28.11.2013 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung<br />

vorgesehen.<br />

c) Bewertungsverfahren<br />

Die Grundsätze für Unternehmensbewertungen, wie sie im IDW S 1 i. d. F. 2008 festgehalten<br />

sind, stellen einen allgemeinen Rahmen dar, der im Einzelfall zu konkretisieren ist.<br />

Die Bewertungsgutachterin hat den Unternehmenswert der <strong>GBW</strong> aus dem Ertragswert<br />

des laufenden Geschäfts zuzüglich der Sonderwerte abgeleitet. Als Sonderwert wurden<br />

zum einen nicht operativ tätige Gesellschaften berücksichtigt. Im Einzelnen sind dies die<br />

<strong>GBW</strong> Asset Beta GmbH und die <strong>GBW</strong> Asset Gamma GmbH. Zum anderen hat die Bewertungsgutachterin<br />

den Barwert der erwarteten Steuerersparnis aus der steuerfreien Einlagerückgewähr<br />

als Sonderwert berücksichtigt. Weitere Sonderwerte bzw. nicht betriebsnotwendige<br />

Vermögensgegenstände liegen nach Auskunft der <strong>GBW</strong> nicht vor. Aus unseren<br />

diesbezüglichen Prüfungshandlungen ergaben sich keine widersprechenden Erkenntnisse.<br />

Die von der Bewertungsgutachterin gewählte Vorgehensweise ist nach unseren Feststellungen<br />

sachgerecht und bildet den Unternehmenswert der <strong>GBW</strong> angemessen in einem<br />

Bewertungsmodell ab.


- 14 -<br />

d) Ableitung der zu kapitalisierenden Ergebnisse<br />

aa)<br />

Planungsanalyse<br />

Planungsprozess, Aufbau und Aktualität der Planung<br />

Die <strong>GBW</strong> erstellt jährlich eine Planung für die folgenden vier Geschäftsjahre, wobei der<br />

Planungsprozess jeweils im Juli beginnt und im Oktober endet. Der Planungsprozess<br />

wurde in diesem Jahr aufgrund des Squeeze Outs bereits im September abgeschlossen.<br />

Ausgangspunkt für die Erstellung der Planung ist die Planung des operativen Geschäfts<br />

der Gesellschaft; anschließend erfolgt die Steuer- und die Finanzplanung.<br />

Der Planungsprozess für die operative Planung unterscheidet sich bezogen auf die Zuständigkeit<br />

für den vierjährigen Planungszeitraum. Während für die Jahre 2013 und 2014<br />

die Soll-Mieten dezentral durch die zuständigen Niederlassungen geplant werden, erfolgt<br />

die entsprechende Planung für die Jahre 2015 bis 2016 zentral. Die Aufwandspositionen<br />

werden grundsätzlich zentral durch den jeweils zuständigen Bereich geplant, wobei eine<br />

Abstimmung mit den Niederlassungen erfolgt. Der Finanzierungsbedarf wird von der Gesellschaft<br />

auf Projektebene geplant. Die Steuerplanung baut auf der operativen Planung<br />

auf. Aufgrund der bestehenden Zusammenhänge, insbesondere zwischen der Steuer- und<br />

Finanzplanung, findet dieser Prozess in mehreren Planungsschleifen statt.<br />

Der Aufbau der Planung entspricht der rechtlichen Struktur der <strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong>. Für jedes<br />

Jahr wird für jede rechtliche Einheit eine Planung erstellt. Die Planung der <strong>GBW</strong> ergibt<br />

sich durch die Konsolidierung der in der Planung enthaltenen operativen rechtlichen Einheiten.<br />

Der Bewertung der <strong>GBW</strong> wurde die Planungsrechnung für die Jahre 2013 bis 2016 zugrunde<br />

gelegt, die von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen wurde, wobei die Planzahlen<br />

für das Jahr 2013 bereits die tatsächlichen Entwicklungen des ersten Halbjahres 2013<br />

widerspiegeln („Forecast“). Die verabschiedete Planung wurde bis zur Fertigstellung dieses<br />

Prüfungsberichts aufgrund neuer Erkenntnisse durch die Gesellschaft aktualisiert. Die<br />

Planung ist mithin aktuell und bildet eine geeignete Grundlage für eine Unternehmensbewertung.<br />

Vollständigkeit der Planung<br />

Die Planungsrechnung der <strong>GBW</strong> umfasst für jedes der Planjahre 2013 bis 2016 eine Plan-<br />

Gewinn-und-Verlustrechnung, eine Plan-Bilanz und eine Plan-Kapitalflussrechnung, die<br />

nach den Vorschriften der IFRS aufgestellt wurden. In dieser konsolidierten Planungsrechnung<br />

sind grundsätzlich alle operativ tätigen Gesellschaften vollständig abgebildet. Da<br />

sich die <strong>GBW</strong> am Ende des Detailplanungszeitraums im Jahr 2016 noch in keinem einge-


- 15 -<br />

schwungen Zustand befindet, wurde von der Gesellschaft zudem ein um Sondereffekte<br />

bereinigtes Basisjahr 2016 ermittelt, das als Grundlage für die nachhaltige Planung dient.<br />

Für die nicht konsolidierte, aber operativ tätige Gesellschaft Gemeinnützige Landkreiswohnungsbau<br />

Unterallgäu GmbH wird im Jahr 2013 ein Beteiligungsergebnis in der Planungsrechnung<br />

berücksichtigt. Da die <strong>GBW</strong> beabsichtigt, ihren Anteil an der Gesellschaft<br />

in 2013 zu veräußern, wird nur noch in diesem Jahr ein Beteiligungsergebnis in der Planung<br />

berücksichtigt; der erwartete Verkaufserlös ist in der Planungsrechnung entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

Die nicht konsolidierten inaktiven Gesellschaften bzw. Beteiligungen <strong>GBW</strong> Asset Beta<br />

GmbH und <strong>GBW</strong> Asset Gamma GmbH wurden von der Gesellschaft nicht geplant<br />

und von der Bewertungsgutachterin deshalb als Sonderwert erfasst. (vgl. Abschnitt<br />

C.II.1.g)).<br />

Die Pearl AcquiCo sowie die Pearl AcquiCo Zwei GmbH & Co. KG („AcquiCo 2“) haben<br />

im Zeitraum April bis Juni 2013 rund 96,95 % der Anteile an der <strong>GBW</strong> erworben.<br />

Synergien aus dem Mehrheitserwerb der <strong>GBW</strong> durch die Pearl AcquiCo existieren auskunftsgemäß<br />

nicht. Dies liegt nach Angaben der Pearl AcquiCo bzw. der <strong>GBW</strong> darin begründet,<br />

dass weder eine nennenswerte Kooperation bzw. Zusammenarbeit von Pearl<br />

AcquiCo und <strong>GBW</strong> erfolgt, noch eine solche konkret geplant ist, auf deren Basis zusätzliche<br />

Werte geschaffen werden könnten. Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine<br />

gegenteiligen Anhaltspunkte.<br />

Die der Bewertung zugrunde liegende Unternehmensplanung unter Berücksichtigung der<br />

Sonderwerte bildet nach unseren Prüfungsfeststellungen die <strong>GBW</strong> vollständig ab.<br />

Ergänzungen durch die Bewertungsgutachterin<br />

Die Bewertungsgutachterin hat die für die Jahre 2013 bis 2016 erstellte Unternehmensplanung<br />

der <strong>GBW</strong> grundsätzlich übernommen. Zur Ableitung eines nachhaltig erzielbaren<br />

Ergebnisses wurde die Unternehmensplanung von der Bewertungsgutachterin um eine<br />

Grobplanungsphase für den Zeitraum 2017 bis 2112 und eine ewige Rente für die Jahre<br />

2113 ff. erweitert.<br />

Zu den Ergänzungen nehmen wir im Rahmen der Darstellung unserer Prüfungsergebnisse<br />

in den folgenden Abschnitten Stellung.<br />

Analyse der Vergangenheit<br />

Ausgangspunkt unserer Planungsanalyse war die Betrachtung der Vergangenheitsergebnisse<br />

der <strong>GBW</strong>. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit von Planung und Vergangenheitser-


- 16 -<br />

gebnissen war eine Bereinigung der Vergangenheitsergebnisse um einmalige bzw. außergewöhnliche<br />

Vorgänge erforderlich. Da die Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren<br />

ausschließlich auf der Diskontierung von zukünftigem Ergebnispotenzial<br />

beruht, hat die Vergangenheitsbereinigung keine unmittelbare Auswirkung auf den Unternehmenswert,<br />

sondern dient ausschließlich der Plausibilisierung der Planung.<br />

Im Rahmen der Vergangenheitsanalyse haben wir die Gewinn- und Verlustrechnung bis<br />

zum EBIT um wesentliche einmalige oder außergewöhnliche Effekte bereinigt. Zur Gewährleistung<br />

einer konsistenten Darstellung wurden dabei grundsätzlich die IFRS-Zahlen<br />

für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 zugrunde gelegt; im Jahr 2010 hat die <strong>GBW</strong> ihren<br />

Konzernabschluss noch nach den Vorschriften des HGB erstellt.<br />

Die bereinigten Vergangenheitsergebnisse haben wir als Basis für die Planungsanalyse<br />

herangezogen. Die Bereinigung der Vergangenheitsergebnisse stellt sich wie folgt dar:<br />

Vergangenheitsbereinigung 2011 2012 2011 2012 2011 2012<br />

<strong>GBW</strong> AG Ist Ist Bereinigung Bereinigung berein. Ist berein. Ist<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Soll-Mieten 151.096 153.274 151.096 153.274<br />

Erlösschmälerungen Soll-Mieten -3.760 -3.781 -3.760 -3.781<br />

Istmieten 147.336 149.493 147.336 149.493<br />

Erlöse Umlagen BK/HK 54.847 55.169 54.847 55.169<br />

Sonstige Erlöse 1.165 999 1.165 999<br />

Erlöse aus der Vermietung 203.348 205.661 203.348 205.661<br />

Andere Erlöse aus der Immobilienbewirtschaftung 225 174 225 174<br />

Erlöse aus Immobilienbewirtschaftung 203.573 205.835 203.573 205.835<br />

Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien 1.950 4.111 1.950 4.111<br />

Bestandsveränderung 2.324 4.327 2.324 4.327<br />

Aktivierte Eigenleistungen 1.479 1.384 1.479 1.384<br />

Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen -84.919 -97.596 -84.919 -97.596<br />

Personalaufwand -17.406 -18.248 263 -17.406 -17.985<br />

Sonstige betriebliche Erträge 8.352 10.277 -4.628 -5.935 3.724 4.342<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.309 -9.914 649 -9.309 -9.265<br />

EBITDA vor Bewertungsergebnis 106.044 100.176 101.416 95.153<br />

Bewertungsergebnis 22.559 45.457 22.559 45.457<br />

EBITDA 128.603 145.633 123.975 140.610<br />

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -902 -841 -902 -841<br />

Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) 127.701 144.792 123.073 139.769<br />

Im Jahr 2011 wurden die sonstigen betrieblichen Erträge um einmalige Effekte von<br />

4.628 TEUR bereinigt. Inhaltlich handelt es sich dabei um Erträge aus der Auflösung von<br />

Rückstellungen in Höhe von 2.278 TEUR sowie Erträge aus der Ausschüttung des Bayrischen<br />

Immobilienfonds Nr. 2 in Höhe von 2.350 TEUR.<br />

Im Jahr 2012 wurden in den Personalaufwendungen, den sonstigen betrieblichen Erträgen<br />

und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen einmalige Effekte identifiziert und entsprechend<br />

bereinigt:<br />

Bei der Bereinigung der Personalaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen von<br />

50 TEUR im Zusammenhang mit der Einführung eines Kunden-Service-Centers und


- 17 -<br />

einmalige Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung des Aktienanteils<br />

der BayernLB an der <strong>GBW</strong> in Höhe von rund 213 TEUR.<br />

Die Bereinigung der sonstigen betrieblichen Erträge umfasst die Erträge aus der Aktivierung<br />

von in Vorjahren geleisteten Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage von Wohnungseigentümergemeinschaften<br />

in Höhe von 3.157 TEUR sowie Erträge aus der Auflösung<br />

von Rückstellungen in Höhe von 616 TEUR. Zudem wurden einmalige Erträge aus<br />

einer nachträglichen Kaufpreisanpassung bezüglich des Objekts Kempten Laetitia in Höhe<br />

von 1.300 TEUR sowie aus der Weiterbelastung der Kosten im Zusammenhang mit<br />

der Veräußerung des Aktienanteils der BayernLB an der <strong>GBW</strong> in Höhe von 862 TEUR<br />

eliminiert.<br />

Die Bereinigung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 649 TEUR<br />

steht im Zusammenhang mit einmaligen Aufwendungen bezüglich der Veräußerung des<br />

Aktienanteils der BayernLB an der <strong>GBW</strong>.<br />

Planungstreue<br />

Zur Analyse der Planungstreue in der Vergangenheit wurden uns die Prognoserechnungen<br />

für die Jahre 2011 und 2012 sowie die entsprechenden Ist-Zahlen für diese Jahre vorgelegt.<br />

Aus den sich daraus ergebenden Plan-Ist-Abweichungen sind keine grundsätzlichen<br />

planungsmethodischen Diskrepanzen ersichtlich, die die vorgelegte Planung als<br />

Grundlage einer Unternehmensbewertung infrage stellen würden.<br />

Plausibilisierung der Planung<br />

Die Planung der <strong>GBW</strong> und die zugrunde liegenden Prämissen wurden uns vom Vorstand<br />

und Mitarbeitern der Gesellschaft erläutert. Darüber hinaus stand uns die Bewertungsgutachterin<br />

für Auskünfte zur Planungsanalyse zur Verfügung.


- 18 -<br />

Die Planung der <strong>GBW</strong> stellt sich im Vergleich zu den bereinigten Vergangenheitsergebnissen<br />

wie folgt dar:<br />

Gewinn und Verlustrechnung 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

<strong>GBW</strong> AG Ist bereinigt Ist bereinigt Forecast Plan Plan Plan<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Soll-Mieten 151.096 153.274 156.713 153.977 154.844 155.318<br />

Erlösschmälerungen Soll-Mieten -3.760 -3.781 -3.589 -4.047 -4.049 -4.074<br />

Ist-Mieten 147.336 149.493 153.125 149.929 150.795 151.244<br />

Erlöse Umlagen BK/HK 54.847 55.169 58.295 59.161 58.922 61.290<br />

Sonstige Erlöse 1.165 999 1.045 848 788 758<br />

Erlöse aus der Vermietung 203.348 205.661 212.464 209.938 210.505 213.292<br />

Andere Erlöse aus Immobilienbewirtschaftung 225 174 130 128 128 128<br />

Erlöse aus Immobilienbewirtschaftung 203.573 205.835 212.594 210.066 210.633 213.419<br />

Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien 1.950 4.111 31.378 47.362 55.385 0<br />

Bestandsveränderung 2.324 4.327 1.263 -697 1.930 1.179<br />

Aktivierte Eigenleistungen 1.479 1.384 1.408 1.591 1.848 1.845<br />

Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen -84.919 -97.596 -96.048 -97.035 -98.541 -94.279<br />

Personalaufwand -17.406 -17.985 -20.036 -21.348 -20.500 -21.010<br />

Sonstige betriebliche Erträge 3.724 4.342 6.849 4.231 2.391 2.401<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.309 -9.265 -10.235 -7.302 -5.183 -5.286<br />

EBITDA vor Bewertungsergebnis 101.416 95.153 127.173 136.868 147.963 98.268<br />

Bewertungsergebnis 22.559 45.457 28.268 55.927 29.858 40.669<br />

EBITDA 123.975 140.610 155.441 192.795 177.821 138.937<br />

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -902 -841 -996 -1.323 -1.305 -1.304<br />

Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) 123.073 139.769 154.444 191.472 176.516 137.633<br />

Finanzergebnis -53.565 -53.192 -48.307 -43.102<br />

Ergebnis vor Ertragsteuer (EBT) 100.879 138.281 128.209 94.532<br />

Ertragsteuern -18.665 -25.564 -27.506 -16.287<br />

Periodenergebnis 82.215 112.717 100.703 78.245<br />

Minderheitenanteil am Jahresergebnis -1.076 -1.285 -1.408 -1.310<br />

Periodenergebnis nach Minderheiten 81.139 111.432 99.295 76.935<br />

Im Folgenden gehen wir jeweils auf die einzelnen geplanten Positionen der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung ein.<br />

Erlöse aus der Immobilienbewirtschaftung<br />

Die Erlöse aus der Immobilienbewirtschaftung umfassen die erwarteten Soll-Mieten aus<br />

Wohn- und Gewerbeimmobilien, die um Erlösschmälerungen gemindert werden (= Ist-<br />

Mieten) sowie weitere Erlöse in diesem Zusammenhang.<br />

Ausgangspunkt für die Planung der erwarteten Ist-Mieten sind deshalb zunächst die Soll-<br />

Mieten. Die Soll-Mieten werden grundsätzlich auf der Ebene einzelner Wirtschaftseinheiten<br />

geplant und basieren auf der vermietbaren Wohn- bzw. Gewerbefläche, den erwarteten<br />

Soll-Mieten pro m² und den geplanten Portfolioveränderungen im Rahmen der Portfoliooptimierung.<br />

Der Detaillierungsgrad der Planung unterscheidet sich dabei während<br />

des Planungszeitraums. Während die Soll-Mieten für die Jahre 2013 und 2014 dezentral<br />

durch die zuständigen Niederlassungen geplant werden, erfolgt die Planung für die Jahre<br />

2015 bis 2016 zentral auf Basis von nach Regionen differenzierten Wachstumsprämissen.


- 19 -<br />

Die Planung der Soll-Mieten ist der folgenden Tabelle dargestellt:<br />

Soll-Mieten 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

<strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> berein. Ist berein. Ist Forecast Plan Plan Plan<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Soll-Mieten Vorjahr 153.274 156.713 153.977 154.844<br />

Effekt Bestandsportfolio 2.324 5.309 3.528 1.563<br />

Wachstumsanteil 1,5% 3,4% 2,3% 1,0%<br />

Effekt Verkaufsportfolio -1.827 -8.625 -5.824 -4.907<br />

Wachstumsanteil -1,2% -5,5% -3,8% -3,2%<br />

Effekt Ankaufsportfolio 2.941 580 3.164 3.818<br />

Wachstumsanteil 1,9% 0,4% 2,1% 2,5%<br />

Soll-Mieten 151.096 153.274 156.713 153.977 154.844 155.318<br />

Wachstum n/a 1,4% 2,2% -1,7% 0,6% 0,3%<br />

Die Soll-Mieten werden von der Gesellschaft im Planjahr 2013 zunächst ansteigend, für<br />

das Planjahr 2014 rückläufig und in den Planjahren 2015 und 2016 wieder ansteigend erwartet.<br />

Um die Entwicklung der Soll-Mieten zu plausibilisieren, haben wir die erwarteten<br />

Wachstumsraten in drei Effekte aufgegliedert: den Effekt aus dem Bestandportfolio, den<br />

Effekt aus Verkäufen und den Effekt aus Ankäufen.<br />

Aus der Tabelle wird deutlich, dass das Bestandsportfolio durch die erwarteten Mietpreissteigerungen<br />

stetig wächst. Dabei ist zu beachten, dass die <strong>GBW</strong> schwerpunktmäßig in<br />

bayerischen Ballungsgebieten aktiv ist, wo die Bauaktivitäten hinter dem steigenden Bedarf<br />

zurückbleiben und deshalb steigende Soll-Mieten zu erwarten sind.<br />

Durch die geplanten Immobilienverkäufe und -ankäufe (inklusive Neubauten) verändert<br />

sich das Immobilienportfolio der <strong>GBW</strong> und mithin die vermietbare Fläche. Die Portfolioentwicklung<br />

ist in der folgenden Tabelle dargestellt:<br />

Portfolioentwicklung 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

<strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> Ist Ist Forecast Plan Plan Plan<br />

Wohneinheiten 32.246 31.854 30.611 29.533 28.524 28.679<br />

Wohnfläche in m² 1.985.714 1.965.918 1.889.506 1.827.610 1.768.637 1.779.134<br />

Gewerbeeinheiten 301 298 301 274 267 267<br />

Gewerbefläche in m² 40.966 40.708 41.080 35.984 34.525 34.525<br />

Einheiten gesamt 32.547 32.152 30.912 29.807 28.791 28.946<br />

Fläche gesamt in m² 2.026.680 2.006.626 1.930.585 1.863.593 1.803.163 1.813.660<br />

Wie aus der Tabelle deutlich wird, reduziert sich die vermietbare Fläche des Immobilienportfolios<br />

von 2.006.626 m² im Jahr 2012 auf 1.813.660 m² im Jahr 2016. Die erwartete<br />

Reduzierung der vermietbaren Fläche wirkt sich entsprechend auf die Soll-Mieten aus. Allein<br />

aufgrund des Verkaufs von Immobilien wird im Planungszeitraum ein Rückgang der<br />

gesamten Soll-Mieten um 1,2 % bis 5,5 % erwartet; der Wegfall der Soll-Mieten wird dabei<br />

auf Objektebene geplant.


- 20 -<br />

Die geplanten Ankäufe bzw. Neubauten von Immobilien erhöhen zwar die vermietbare<br />

Fläche und mithin die Soll-Mieten, diese kompensieren jedoch nicht den Rückgang der<br />

Soll-Mieten durch die geplanten Immobilienverkäufe. Für sich allein betrachtet, tragen die<br />

Portfoliozugänge im Planungszeitraum 2013 bis 2016 zu einem Anstieg der Soll-Mieten<br />

zwischen 0,4 % und 2,5 % der gesamten Soll-Mieten bei.<br />

Die geplanten Soll-Mieten werden um Leerstände und Mietminderungen reduziert, um die<br />

erwarteten Ist-Mieten zu berechnen. Die entsprechende Berechnung ist in der folgenden<br />

Tabelle dargestellt:<br />

Ist-Mieten 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

<strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> berein. Ist berein. Ist Forecast Plan Plan Plan<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Soll-Mieten 151.096 153.274 156.713 153.977 154.844 155.318<br />

Erlösschmälerung -3.760 -3.781 -3.589 -4.047 -4.049 -4.074<br />

in % der Soll-Mieten 2,5% 2,5% 2,3% 2,6% 2,6% 2,6%<br />

Ist-Mieten 147.336 149.493 153.125 149.929 150.795 151.244<br />

Wachstum n/a 1,5% 2,4% -2,1% 0,6% 0,3%<br />

Hinsichtlich der Leerstände erfolgt die Planung für die Jahre 2013 bis 2014 analog zur<br />

Planung der Soll-Mieten grundsätzlich dezentral durch die zuständigen Niederlassungen,<br />

während für die Jahre 2015 und 2016 zentral geplant wird. Die Planung der Mietminderungen<br />

erfolgt prozentual bezogen auf die Soll-Mieten. Die Erlösschmälerungen belaufen<br />

sich im Planungszeitraum zwischen 2,3 % und 2,6 % der Soll-Mieten und sind damit<br />

leicht höher als dies in den Jahren 2011 und 2012 zu beobachten war. Ursächlich für den<br />

Anstieg des Anteils der Erlösschmälerungen an den Soll-Mieten im Jahr 2014 ist der<br />

Vermietungsstopp für zum Verkauf stehende Immobilien, der sich auf den Leerstand<br />

auswirkt. Da das Leerstandniveau der <strong>GBW</strong>-Immobilien im Branchenvergleich derzeit relativ<br />

niedrig ist, erwartet die Gesellschaft auch in den folgenden Planjahren 2015 und 2016<br />

einen im Vergleich zur Vergangenheit leicht höheren Anteil der Erlösschmälerungen an<br />

den Soll-Mieten.<br />

Weitere Erlöse, die im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien<br />

stehen, sind die Betriebs- und Heizkostenumlagen sowie sonstige und andere<br />

Erlöse, wie beispielsweise Kostenerstattungen, Miet- und Aufwendungszuschüsse sowie<br />

Erlöse aus Betreuungstätigkeit. Die Entwicklung der weiteren Erlöse im Planungszeitraum<br />

ist in der folgenden Tabelle dargestellt:


- 21 -<br />

Weitere Erlöse 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

<strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> berein. Ist berein. Ist Forecast Plan Plan Plan<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Betriebs- und Heizkosten 54.847 55.169 58.295 59.160 58.922 61.290<br />

in % der Soll-Mieten 36,3% 36,0% 37,2% 38,4% 38,1% 39,5%<br />

Sonstige und andere Erlöse 1.390 1.172 1.175 976 916 885<br />

in % der Soll-Mieten 0,9% 0,8% 0,7% 0,6% 0,6% 0,6%<br />

Die Betriebs- und Heizkosten (BK/HK) umfassen die Nebenkostenvorauszahlungen und<br />

den Spitzenausgleich aus den Nebenkostenabrechnungen der Mieter. Diesen Erlösen stehen<br />

jedoch entsprechende umlagefähige Aufwendungen der <strong>GBW</strong> gegenüber, weshalb die<br />

Höhe der BK/HK für das Ergebnis der <strong>GBW</strong> unwesentlich ist. Unabhängig davon lässt<br />

sich der starke Anstieg des Anteils der BK/HK an den Soll-Mieten durch eine im Vergleich<br />

zu den Soll-Mieten erwartete überproportionale Erhöhung der Betriebskosten und<br />

insbesondere der Heizkosten begründen.<br />

Die sonstigen und anderen Erlöse werden im Planungszeitraum leicht rückläufig erwartet,<br />

da in den Planjahren 2014 bis 2016 mit geringeren Kostenerstattungen gerechnet wird.<br />

Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien<br />

Wie bereits bei den Erläuterungen zur Planung der Soll-Mieten erläutert, beabsichtigt die<br />

<strong>GBW</strong> Verkäufe von Teilen ihres Immobilienportfolios zur Portfoliooptimierung. Die im<br />

Rahmen dieser Verkäufe erwarteten Verkaufspreise führen zu entsprechenden Einzahlungen,<br />

die in der Planung abgebildet sind. Da insgesamt mit Verkaufspreisen gerechnet wird,<br />

die über den entsprechenden Buchwerten der Immobilien liegen, wird ein Buchgewinn<br />

aus der Veräußerung erwartet. Die Ableitung der erwarteten Veräußerungsgewinne ist in<br />

der folgenden Tabelle dargestellt.<br />

Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

<strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> berein. Ist berein. Ist Forecast Plan Plan Plan<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Verkaufspreis als Finanzinv. gehaltene Immobilien 35.949 23.425 100.810 182.918 195.066 0<br />

Buchwert -33.354 -19.748 -68.479 -131.529 -135.232 0<br />

Nebenkosten des Verkaufs -837 -530 -1.323 -4.028 -4.449 0<br />

in % des Verkaufspreises 2,3% 2,3% 1,3% 2,2% 2,3% n/a<br />

Ergebnis Veräußerung Finanzinv. Immobilien 1.758 3.147 31.008 47.362 55.385 0<br />

Verkaufspreis Vorratsimmobilien 1.678 3.287 2.478 0 0 0<br />

Buchwert -1.428 -2.286 -2.108 0 0 0<br />

Nebenkosten des Verkaufs -58 -37 -1 0 0 0<br />

in % des Verkaufspreises 3,5% 1,1% 0,0% n/a n/a n/a<br />

Ergebnis Veräußerung Vorratsimmobilien 192 964 370 0 0 0<br />

Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien 1.950 4.111 31.378 47.362 55.385 0<br />

Die der Berechnung der erwarteten Veräußerungsgewinne zugrunde liegenden Verkaufspreise<br />

wurden von der <strong>GBW</strong> für die einzelnen Wirtschaftseinheiten auf der Grundlage<br />

von Kaufpreismultiplikatoren abgeleitet, die insbesondere die Lage der Immobilie widerspiegeln.<br />

Zur Plausibilisierung der erwarteten Verkaufspreise haben wir auf den Wohn-


- 22 -<br />

preisspiegel 2012/13 des Immobilienverbands Deutschland (IVD) zurückgegriffen und<br />

die darin enthaltenen Kaufpreismultiplikatoren stichprobenartig den von der <strong>GBW</strong> verwendeten<br />

Kaufpreismultiplikatoren gegenübergestellt. Diese Analyse hat ergeben, dass die<br />

von der <strong>GBW</strong> verwendeten Verkaufsmultiplikatoren zu plausiblen Verkaufspreise führen,<br />

die in der Tendenz höher liegen als dies die Verkaufsmultiplikatoren der IVD vermuten<br />

ließen.<br />

Bestandsveränderungen / Andere aktivierte Eigenleistungen<br />

Die Gesellschaft hat in der Planung Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen<br />

berücksichtigt. Die Bestandsveränderungen beziehen sich auf die umlagefähigen<br />

BK/HK, die umlagefähige Grundsteuer sowie zum Verkauf bestimmte Grundstücke. Die<br />

aktivierten Eigenleistungen werden im Zusammenhang mit Neubauten und Modernisierungen<br />

erbracht. Dabei basiert die Höhe der aktivierten Eigenleistungen auf den erwarteten<br />

aktivierungsfähigen Stunden und den entsprechenden Stundensätzen der Mitarbeiter.<br />

Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen<br />

Die Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen<br />

aus der Bewirtschaftung des Immobilienportfolios und setzen sich aus Betriebs- und<br />

Heizkosten, Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen, sonstigen Aufwendungen<br />

sowie der Grundsteuer zusammen.<br />

Aufwendungen für bezogene LuL 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

<strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> berein. Ist berein. Ist Forecast Plan Plan Plan<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Betriebs- und Heizkosten -50.365 -53.019 -53.685 -52.462 -53.973 -54.749<br />

in % der Soll-Mieten 33,3% 34,6% 34,3% 34,1% 34,9% 35,2%<br />

Umlagefähiger Anteil 96,7% 97,1% 96,9% 97,0% 97,1% 97,1%<br />

Instandhaltungs-/Modernisierungsaufwendungen -25.362 -34.361 -32.864 -36.399 -36.391 -31.428<br />

in % der Soll-Mieten 16,8% 22,4% 21,0% 23,6% 23,5% 20,2%<br />

Sonstige Aufwendungen -5.115 -5.973 -5.355 -4.283 -4.298 -4.320<br />

in % der Soll-Mieten 3,4% 3,9% 3,4% 2,8% 2,8% 2,8%<br />

Grundsteuer -4.077 -4.243 -4.144 -3.891 -3.879 -3.783<br />

Summe -84.919 -97.596 -96.048 -97.035 -98.541 -94.279<br />

Wie bereits oben bei den Erläuterungen zu den Erlösen aus der Immobilienbewirtschaftung<br />

ausgeführt, stehen den Betriebs- und Heizkosten entsprechende Erlöse aus Nebenkostenvorauszahlungen<br />

der Mieter gegenüber, weshalb die Höhe der BK/HK für das Ergebnis<br />

der <strong>GBW</strong> unwesentlich ist; der Anteil der umlagefähigen Kosten liegt dabei bei<br />

rund 97 %. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Erlösen aus den Nebenkostenvorauszahlungen<br />

der Mieter und den Aufwendungen für BK/HK lässt sich durch die periodengerechte<br />

Zuordnung der Erträge und Aufwendungen erklären, die zu entsprechenden Bestandsveränderungen<br />

führen.


- 23 -<br />

Die Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung werden von der Gesellschaft<br />

projektbezogen geplant. Durch die gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen der<br />

Energieeinsparverordnung 2009, der Trinkwasserverordnung sowie des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

werden für das Planjahr 2013 Belastungen von rund 2,1 Mio. EUR erwartet; in<br />

diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2012 bereits rund 3,2 Mio. EUR verausgabt.<br />

Nach dem Wegfall dieses Sondereffekts nach dem Planjahr 2013 verbleiben die erwarteten<br />

Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung auf einem im Vergleich zur<br />

Vergangenheit höheren Niveau, da von der Gesellschaft in den Planjahren 2014 und 2015<br />

einmalige Instandhaltungskosten für Immobilien erwartet werden, die zum Verkauf vorgesehen<br />

sind. Diese werden für diesen Zweck in einen veräußerungsfähigen Zustand versetzt<br />

um den geplanten Verkaufspreis erzielen zu können. Nach dem Abschluss der Portfoliobereinigung<br />

im Planjahr 2015 entfallen diese einmaligen Aufwendungen, weshalb für<br />

die Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen ab 2016 ein niedrigeres Niveau<br />

erwartet wird. Wir haben die Zusammensetzung der Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen<br />

auf Basis der Projektplanung der Gesellschaft inhaltlich und rechnerisch<br />

nachvollzogen.<br />

Die sonstigen Aufwendungen umfassen Abschreibungen auf Mietforderungen, Pauschalwertberichtigungen,<br />

Erbbauzinsen und weitere Kosten der Immobilienbewirtschaftung<br />

wie beispielsweise Aufwendungen für die Mietenbuchhaltung und Anwalts- und Gerichtskosten.<br />

Im Verhältnis zu den Soll-Mieten reduziert sich der Anteil der sonstigen<br />

Aufwendungen von 3,4 % im Jahr 2012 auf 2,8 % im Planjahr 2016. Ursächlich für den<br />

Rückgang im Planungsverlauf ist im Wesentlichen der erwartete Wegfall der entsprechenden<br />

Kosten für die veräußerten Immobilien.<br />

Die in den Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen enthaltene Grundsteuer ist im<br />

Wesentlichen ein durchlaufender Posten, da sie auf die Mieter umgelegt wird und deshalb<br />

auf das Ergebnis der <strong>GBW</strong> keinen Einfluss hat.<br />

Personalaufwand<br />

Der von der Gesellschaft geplante Personalaufwand umfasst neben den Löhnen und Gehältern<br />

die darauf anfallenden Sozialabgaben sowie Aufwendungen für die Altersversorgung<br />

der Mitarbeiter. Für die Jahre 2013 und 2014 werden die Personalaufwendungen dezentral<br />

von Kostenstellenverantwortlichen geplant. Anschließend werden sie unter Berücksichtigung<br />

einer Gehaltssteigerung von 2,5 % für die Jahre 2015 und 2016 fortgeschrieben.<br />

Zur Plausibilisierung der Personalaufwendungen haben wir die Entwicklung<br />

der Mitarbeiterzahl und des durchschnittlichen Personalaufwands pro Mitarbeiter analysiert.


- 24 -<br />

Personalaufwand 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

<strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> berein. Ist berein. Ist Forecast Plan Plan Plan<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Personalaufwand -17.406 -17.985 -20.036 -21.348 -20.500 -21.010<br />

davon Sondereffekte -1.222 -1.390 0 0<br />

Personalaufwand ohne Sondereffekte -17.406 -17.985 -18.814 -19.958 -20.500 -21.010<br />

Wachstum n/a 3,3% 4,6% 6,1% 2,7% 2,5%<br />

Mitarbeiter (FTE) 306 300 308 294 294 294<br />

Wachstum n/a -1,9% 2,8% -4,7% 0,0% 0,0%<br />

Ø Personalaufwand pro FTE 57 60 61 68 70 71<br />

Wachstum n/a 5,3% 1,7% 11,3% 2,7% 2,5%<br />

Die Personalaufwendungen, werden mit Ausnahmen einmaliger Sondereffekte, unter der<br />

Berücksichtigung einer Wachstumsrate von 2,5 % geplant. Bei den in der Planung berücksichtigten<br />

Sondereffekten handelt es sich im Wesentlichen um Abfindungszahlungen. Der<br />

Personalaufwand ohne die Berücksichtigung der Sondereffekte wächst im Planungszeitraum<br />

zwischen 2,5 % und 6,1 %. Ursächlich für diese Entwicklung ist die erwartete Veränderung<br />

der Mitarbeiterstruktur, die einen Abbau von Mitarbeitern mit unterdurchschnittlichem<br />

Einkommen, beispielsweise von geringfügig Beschäftigten, sowie einen<br />

Aufbau von Mitarbeitern im Bereich An- und Verkauf mit überdurchschnittlichem Einkommen<br />

vorsieht. Diese Entwicklung spiegelt sich in der Entwicklung der Anzahl der<br />

Vollzeitbeschäftigen (FTE) sowie dem Personalaufwand pro FTE wider. Während die<br />

Anzahl der Vollzeitbeschäftigten im Planungszeitraum von 300 im Jahr 2012 auf 294 im<br />

Jahr 2016 rückläufig erwartet wird, steigt der durchschnittliche Personalaufwand von rund<br />

61 TEUR pro FTE im Jahr 2012 auf rund 71 TEUR im Jahr 2016.<br />

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen<br />

Sonstiges betriebliches Ergebnis 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

<strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> berein. Ist berein. Ist Forecast Plan Plan Plan<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Sonstige betriebliche Erträge 3.724 4.342 6.849 4.231 2.391 2.401<br />

in % der Soll-Mieten 2,5% 2,8% 4,4% 2,7% 1,5% 1,5%<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.309 -9.265 -10.235 -7.302 -5.183 -5.286<br />

in % der Soll-Mieten 0,5% 0,5% 0,5% 0,4% 0,3% 0,3%<br />

Sonstiges betriebliches Ergebnis -5.585 -4.923 -3.387 -3.071 -2.792 -2.885<br />

in % der Soll-Mieten 3,7% 3,2% 2,2% 2,0% 1,8% 1,9%<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erlöse aus Versicherungsund<br />

Mietererstattungen sowie Erlöse aus Darlehensverzichten sowie einmalige Erträge.<br />

Die Erlöse aus Versicherungs- und Mietererstattungen werden von der Gesellschaft in<br />

Abhängigkeit von den erwarteten Aufwendungen für Versicherungen und den nach dem<br />

Wasserhaushaltsgesetz erwarteten Instandhaltungsaufwendungen geplant. Dabei wird angenommen,<br />

dass ein Teil der Kosten auf die Mieter umgelegt werden kann. Dies erklärt<br />

den relativ hohen Anteil der sonstigen betrieblichen Erträge von 4,4 % an den Soll-Mieten<br />

im Jahr 2013, da in diesem Jahr, im Gegensatz zu den folgenden Planjahren, noch umla-


- 25 -<br />

gefähige Instandhaltungsaufwendungen im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes erwartet<br />

werden. Ferner sind im Planjahr 2013 einmalige sonstige betriebliche Erträge aus der<br />

Übernahme des Bayrischen Immobilienfonds Nr. 2 und Kostenerstattungen im Rahmen<br />

der Veräußerung des Aktienanteils der BayernLB an der <strong>GBW</strong> enthalten.<br />

Erlöse aus Darlehensverzichten fallen an, wenn bestimmte Bedingungen im Rahmen von<br />

Förderdarlehen erfüllt werden und der Darlehensgeber deshalb auf einen Teil des Kapitaldienstes<br />

verzichtet. Derartige Erlöse werden von der Gesellschaft auf Grundlage der<br />

bestehen Verträge geplant. In den Planjahren 2015 und 2016 werden keine Erlöse aus<br />

Darlehensverzichten erwartet, weshalb die sonstigen betrieblichen Erträge in diesen beiden<br />

Jahren rückläufig sind.<br />

Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen von der <strong>GBW</strong> erwarteten einmaligen Erträge<br />

betreffen die Jahre 2013 und 2014 und stehen im Zusammenhang mit der Übernahme des<br />

Bayrischen Immobilienfonds Nr. 2 und Kostenerstattungen im Rahmen der Veräußerung<br />

des Aktienanteils der BayernLB an der <strong>GBW</strong>.<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Verwaltungskosten.<br />

Sie werden im Planungsverlauf mit Ausnahme des Jahres 2013 rückläufig erwartet. In<br />

den Jahren 2013 und 2014 beinhalten sie Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung<br />

des Aktienanteils der BayernLB an der <strong>GBW</strong>, denen jedoch Kostenerstattungen gegenüberstehen.<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen<br />

und Aufwendungen wie in der Vergangenheit negativ ist. Aufgrund des Wegfalls von<br />

Sondereffekten reduziert sich jedoch der Anteil an den Soll-Mieten von 3,2 % im Jahr<br />

2012 auf 1,9 % am Ende des Planungszeitraums 2016.<br />

Bewertungsergebnis<br />

Die <strong>GBW</strong> erwartete eine Wertsteigerung ihres Immobilienportfolios und erfasst diese als<br />

Bewertungsergebnis in der Planungsrechnung. Die erwarteten Wertsteigerungen basieren<br />

auf der erwarteten Entwicklung der Mietpreise und den geplanten Portfolioveränderungen.<br />

Abschreibungen<br />

Abschreibungen fallen bei der <strong>GBW</strong> für selbst genutzte Immobilien, technische Anlagen<br />

und Maschinen sowie für die Betriebs- und Geschäftsausstattung an. Für als Finanzinvestitionen<br />

gehaltene Immobilien fallen keine Abschreibungen an, da diese zum beizulegenden<br />

Zeitwert bilanziert werden; die entsprechenden Wertänderungen werden im Bewertungsergebnis<br />

erfasst. Die Planung der Abschreibungen erfolgt auf Basis der Buchwerte


- 26 -<br />

des bestehenden Anlagevermögens und unter Berücksichtigung der Abschreibungen für<br />

neu angeschafftes oder verkauftes Anlagevermögen.<br />

Finanzergebnis und Unternehmensteuern<br />

Die von der <strong>GBW</strong> erstellte Unternehmensplanung enthält die Planung eines Finanzergebnisses,<br />

das Zins- und Beteiligungserträge sowie Finanzaufwendungen umfasst.<br />

Die Zinserträge wurden von der Bewertungsgutachterin unter der Berücksichtigung der<br />

Ausschüttungs- und Thesaurierungsannahmen neu ermittelt. Dabei wird ein Zinssatz<br />

verwendet, der den Erwartungen der <strong>GBW</strong> entspricht. Ein Beteiligungsergebnis wird für<br />

die Gewinnanteile der <strong>GBW</strong> an der Gemeinnützige Landkreiswohnungsbau Unterallgäu<br />

GmbH geplant, die nicht in den Konsolidierungskreis der <strong>GBW</strong> einbezogen ist. Die Beteiligungserträge<br />

werden jedoch nur noch im Planjahr 2013 erwartet. Ab dem Planjahr<br />

2014 entfallen die Beteiligungserträge wegen des geplanten Verkaufs der Anteile an der<br />

Gesellschaft; der erwartete Verkaufserlös ist in der Planungsrechnung entsprechend berücksichtigt.<br />

Die Finanzaufwendungen wurden von der Bewertungsgutachterin aus der Planung der<br />

Gesellschaft übernommen und beinhalten im Wesentlichen Darlehenszinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

sowie Zinsaufwendungen für die Pensionsverpflichtungen. Die<br />

Darlehenszinsen werden von der <strong>GBW</strong> auf Grundlage des bestehenden Kreditportfolios,<br />

der Finanzbedarfsplanung des Unternehmens und der erwarteten Effekte durch das Auslaufen<br />

und den Neuabschluss von Darlehensverträgen ermittelt. Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

werden aus der Lastenfreistellung der zum Verkauf vorgesehenen Immobilien erwartet.<br />

Die Zinsaufwendungen für die Pensionsverpflichtungen werden von der Gesellschaft<br />

auf Basis von versicherungsmathematischen Hochrechnungen geplant.<br />

Wir haben uns die Ableitung des Finanzergebnisses sowie die zugrunde liegende Ableitung<br />

der Nettofinanzposition durch die Gesellschaft und die Bewertungsgutachterin erläutern<br />

lassen und haben diese nachvollzogen.<br />

Minderheitenanteile<br />

Die <strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong> besitzt nicht an allen Beteiligungen einen 100 %-Anteil, weshalb der<br />

auf die Minderheiten entfallende Ergebnisanteil der vollkonsolidierten Beteiligungen den<br />

Konzernjahresüberschuss reduziert. Der erwartete Minderheitenanteil entfällt im Wesentlichen<br />

auf die <strong>GBW</strong> Oberbayern und Schwaben GmbH und in geringem Umfang auf die<br />

<strong>GBW</strong> Wohnungs GmbH, die <strong>GBW</strong> Niederbayern und Oberpfalz GmbH sowie die <strong>GBW</strong><br />

Franken GmbH. Die Minderheitenanteile wurden von der <strong>GBW</strong> geplant und von der<br />

Bewertungsgutachterin für die Jahre 2013 bis 2016 entsprechend berücksichtigt.


- 27 -<br />

Wir haben die Ableitung der Minderheitenanteile inhaltlich und rechnerisch nachvollzogen<br />

und erachten diese für sachgerecht.<br />

Nachhaltiges Ergebnis<br />

Das von der Bewertungsgutachterin der Bewertung zugrunde gelegte Konzernergebnis<br />

der <strong>GBW</strong> ergibt sich für die Detailplanungsphase 2013 bis 2016, die Grobplanungsphase<br />

2017 bis 2112 und die ewige Rente für die Jahre 2113 ff. wie folgt:<br />

Gewinn und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 2018 … 2112 2113 ff.<br />

<strong>GBW</strong> AG Forecast Plan Plan Plan Plan Plan Plan Ewige Rente<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Soll-Mieten 156.713 153.977 154.844 155.318 162.914 167.431 … 725.200 736.078<br />

Erlösschmälerungen Soll-Mieten -3.589 -4.047 -4.049 -4.074 -4.298 -4.417 … -19.132 -19.419<br />

Ist-Mieten 153.125 149.929 150.795 151.244 158.616 163.014 … 706.068 716.659<br />

Erlöse Umlagen BK/HK 58.295 59.161 58.922 61.290 61.763 62.689 … 243.468 247.121<br />

Sonstige Erlöse 1.045 848 788 758 686 696 … 2.703 2.744<br />

Erlöse aus der Vermietung 212.464 209.938 210.505 213.292 221.064 226.399 … 952.239 966.523<br />

Andere Erlöse aus Immobilienbewirtschaftung 130 128 128 128 130 132 … 534 542<br />

Erlöse aus Immobilienbewirtschaftung 212.594 210.066 210.633 213.419 221.194 226.531 … 952.773 967.065<br />

Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien 31.378 47.362 55.385 0 0 0 … 0 0<br />

Bestandsveränderung 1.263 -697 1.930 1.179 900 913 … 3.547 3.600<br />

Aktivierte Eigenleistungen 1.408 1.591 1.848 1.845 725 736 … 2.859 2.902<br />

Aufwendungen für bezogene Liefer. und Leist. -96.048 -97.035 -98.541 -94.279 -89.924 -91.298 … -354.176 -359.489<br />

Personalaufwand -20.036 -21.348 -20.500 -21.010 -20.355 -20.660 … -80.240 -81.443<br />

Sonstige betriebliche Erträge 6.849 4.231 2.391 2.401 2.419 2.455 … 9.536 9.679<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -10.235 -7.302 -5.183 -5.286 -5.282 -5.361 … -20.820 -21.133<br />

EBITDA vor Bewertungsergebnis 127.173 136.868 147.963 98.268 109.677 113.316 … 513.480 521.182<br />

Bewertungsergebnis 28.268 55.927 29.858 40.669 26.777 27.500 … 110.541 112.199<br />

EBITDA 155.441 192.795 177.821 138.937 136.454 140.816 … 624.021 633.381<br />

Abschreibungen auf immaterielle<br />

Vermögenswerte und Sachanlagen<br />

-996 -1.323 -1.305 -1.304 -1.323 -1.343 … -5.217 -5.295<br />

Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) 154.444 191.472 176.516 137.633 135.131 139.473 … 618.804 628.086<br />

Finanzergebnis -53.565 -53.192 -48.307 -43.102 -43.119 -44.116 … -178.034 -180.704<br />

Ergebnis vor Ertragsteuer (EBT) 100.879 138.281 128.209 94.532 92.012 95.357 … 440.770 447.381<br />

Ertragsteuern -18.665 -25.564 -27.506 -16.287 -16.828 -17.514 … -85.616 -86.900<br />

Periodenergebnis 82.215 112.717 100.703 78.245 75.183 77.843 … 355.154 360.481<br />

Minderheitenanteil am Jahresergebnis -1.076 -1.285 -1.408 -1.310 -1.071 -1.109 … -5.061 -5.137<br />

Periodenergebnis nach Minderheiten 81.139 111.432 99.295 76.935 74.112 76.734 … 350.093 355.344<br />

Die <strong>GBW</strong> hält Immobilien im geförderten Wohnbau mit Mietpreisbindung und Objekte,<br />

die auf Erbbaugrundstücken errichtet sind. Sowohl die staatliche Förderung und mithin<br />

die damit verbundenen Mietpreisbindungen als auch die Erbbaurechte besitzen langfristige<br />

Laufzeiten, weshalb sich die <strong>GBW</strong> am Ende des Jahres 2016 diesbezüglich noch in<br />

keinem eingeschwungenen Zustand befinden. Ähnliches gilt für geplante Neubauprojekte,<br />

die im Jahr 2016 noch nicht abgeschlossen sind. Ebenso werden nach dem Ende des Jahres<br />

2016 Erträge aus Darlehensverzichten im Zusammenhang mit Förderdarlehen erwartet.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die Bewertungsgutachterin den Zeitraum nach dem letzten<br />

Planjahr 2016 um eine Grobplanungsphase bis zum Jahr 2112 erweitert, um die entsprechenden<br />

Effekte aus dem Ablauf der Mietpreisbindung, den Darlehensverzichten, dem<br />

Ablauf der Erbbaurechte oder die Erstvermietung der Neubauten in der Planung abzubilden.<br />

Dazu werden die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich auf


- 28 -<br />

Basis des von der Gesellschaft um Sondereffekte bereinigten Basisjahres 2016 mit einer<br />

Wachstumsrate von 1,5 % fortgeschrieben und die Effekte aus dem Ablauf der Mietpreisbindung,<br />

den Darlehensverzichten, dem Ablauf der Erbbaurechte und der Erstvermietung<br />

von Neubauten berücksichtigt.<br />

Objekte, die öffentlich gefördert werden, unterliegen einer Mietpreisbindung und entwickeln<br />

sich mithin während dieser Zeit abgekoppelt von der Marktpreisentwicklung für<br />

Mieten. Nach dem Ablauf der Mietpreisbindung nimmt die Bewertungsgutachterin an,<br />

dass eine sukzessive Anpassung der bislang preisgebundenen Mieten an die ortsübliche<br />

Vergleichsmiete erfolgt. Für Objekte, die auf Erbbaugrundstücken gebaut wurden, wird<br />

bei Ablauf der Erbbaurechte der Wegfall der Soll-Mieten, der Wegfall der zugehörigen<br />

Kosten sowie die erwartete Entschädigung bei Ablauf der Erbbaurechts berücksichtigt.<br />

Hinsichtlich der geplanten Neubauobjekte werden die entsprechenden erwarteten Soll-<br />

Mieten ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung in der Planung berücksichtigt. Die Erträge<br />

aus Darlehensverzichten resultieren, wenn bestimmte Bedingungen im Rahmen von Förderdarlehen<br />

erfüllt werden und der Darlehensgeber deshalb auf einen Teil des Kapitaldienstes<br />

verzichtet. Derartige Erlöse werden von der Bewertungsgutachterin für die<br />

Grobplanungsphase auf Grundlage bestehender Verträge berücksichtigt.<br />

Ab dem Planjahr 2113 werden keine derartigen Effekte mehr erwartet, weshalb ab diesem<br />

Zeitpunkt von einem nachhaltigen Ergebniswachstum von 1,5 % ausgegangen wird (vgl.<br />

dazu Abschnitt C.II.1.e)).<br />

Wir haben uns die Annahmen zur Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses von der Bewertungsgutachterin<br />

erläutern lassen und nachvollzogen. Vor dem Hintergrund des langfristig<br />

angelegten Geschäftsmodells der Immobilienbewirtschaftung erachten wir die von<br />

der Bewertungsgutachterin gewählte Vorgehensweise zur Abbildung des nachhaltigen Ergebnisses<br />

für sachgerecht.<br />

Beurteilung der Planung<br />

Zur Beurteilung der Plausibilität der Planungsrechnung haben wir u.a. Kennzahlenvergleiche<br />

durchgeführt, Marktdaten ausgewertet und den Geschäftsverlauf der <strong>GBW</strong> in der<br />

Vergangenheit analysiert. Im Geschäftsjahr 2012 konnte die <strong>GBW</strong> ihre Ist-Mieten trotz<br />

Verkleinerung des Immobilienbestands um 1,5 % steigern. In der Detailplanungsphase<br />

geht die Gesellschaft tendenziell von sinkenden Ist-Mieten aus. Ursächlich dafür sind jedoch<br />

nicht fallende Mietpreise, sondern die geplante Portfoliooptimierung und die damit<br />

verbundene erhebliche Reduzierung der vermietbaren Flächen. Spiegelbildlich zu dem<br />

Wegfall der Mieten führt die geplante Portfoliooptimierung in den Jahren 2013 bis 2015<br />

zu einmaligen Verkaufserlösen, die nach Abschluss der Optimierung nicht mehr erwartet<br />

werden. Die der Bewertung zugrunde liegende Planungsrechnung ergibt sich für die Plan-


- 29 -<br />

jahre 2013 bis 2016 und die ewige Rente wie folgt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />

haben wir die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung für die Jahre 2017 ff. als Annuität<br />

dargestellt:<br />

Gewinn und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 ff.<br />

<strong>GBW</strong> AG Forecast Plan Plan Plan Ewige Rente<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Soll-Mieten 156.713 153.977 154.844 155.318 171.525<br />

Erlösschmälerungen Soll-Mieten -3.589 -4.047 -4.049 -4.074 -4.525<br />

Ist-Mieten 153.125 149.929 150.795 151.244 166.999<br />

Erlöse Umlagen BK/HK 58.295 59.161 58.922 61.290 61.382<br />

Sonstige Erlöse 1.045 848 788 758 682<br />

Erlöse aus der Vermietung 212.464 209.938 210.505 213.292 229.063<br />

Andere Erlöse aus Immobilienbewirtschaftung 130 128 128 128 130<br />

Erlöse aus Immobilienbewirtschaftung 212.594 210.066 210.633 213.419 229.192<br />

Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien 31.378 47.362 55.385 0 0<br />

Bestandsveränderung 1.263 -697 1.930 1.179 894<br />

Aktivierte Eigenleistungen 1.408 1.591 1.848 1.845 721<br />

Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen -96.048 -97.035 -98.541 -94.279 -89.457<br />

Personalaufwand -20.036 -21.348 -20.500 -21.010 -20.229<br />

Sonstige betriebliche Erträge 6.849 4.231 2.391 2.401 2.469<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen -10.235 -7.302 -5.183 -5.286 -5.249<br />

EBITDA vor Bewertungsergebnis 127.173 136.868 147.963 98.268 118.340<br />

Bewertungsergebnis 28.268 55.927 29.858 40.669 27.162<br />

EBITDA 155.441 192.795 177.821 138.937 145.502<br />

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -996 -1.323 -1.305 -1.304 -1.315<br />

Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) 154.444 191.472 176.516 137.633 144.187<br />

Finanzergebnis -53.565 -53.192 -48.307 -43.102 -43.786<br />

Ergebnis vor Ertragsteuer (EBT) 100.879 138.281 128.209 94.532 100.400<br />

Ertragsteuern -18.665 -25.564 -27.506 -16.287 -18.862<br />

Periodenergebnis 82.215 112.717 100.703 78.245 81.538<br />

Minderheitenanteil am Jahresergebnis -1.076 -1.285 -1.408 -1.310 -1.162<br />

Periodenergebnis nach Minderheiten 81.139 111.432 99.295 76.935 80.376<br />

Auf Basis der geführten Gespräche, der zur Unterlegung von Annahmen erhaltenen Unterlagen<br />

und unserer Plausibilisierungsarbeiten erscheinen uns die vorliegende und der<br />

Bewertung zugrunde liegende Unternehmensplanung sowie das nachhaltig angesetzte Ergebnis<br />

angemessen.<br />

bb)<br />

Thesaurierung, Ausschüttungsquote und persönliche Ertragsteuern<br />

Für das Periodenergebnis nach Minderheiten werden von der Bewertungsgutachterin drei<br />

Verwendungsannahmen getroffen. Ein Teil wird zunächst für Zwecke der Innenfinanzierung<br />

bilanziell thesauriert. Die danach verbleibende Bruttoausschüttung wird in einen<br />

Wertbeitrag aus Dividendenausschüttung und einen Wertbeitrag aus fiktiver Thesaurierung<br />

aufgeteilt. In den Planjahren 2013 bis 2016 wurde von der Bewertungsgutachterin<br />

auf die Bruttoausschüttung eine Ausschüttungsquote von 50 % angesetzt. Für die Ableitung<br />

der Ausschüttungsquote in der ewigen Rente geht die Bewertungsgutachterin ebenfalls<br />

von einer Ausschüttungsquote von 50 % aus, die sich an marktüblichen Ausschüttungsquoten<br />

orientiert.


- 30 -<br />

Die von der Bewertungsgutachterin angesetzte Ausschüttungsquote haben wir auf Basis<br />

der Ausschüttungsquoten von Vergleichsunternehmen sowie durchschnittlichen Ausschüttungsquoten<br />

kapitalmarktorientierter Unternehmen analysiert. Die nachhaltig von<br />

der Bewertungsgutachterin in Höhe von 50 % angesetzte Ausschüttungsquote liegt innerhalb<br />

einer als angemessen zu beurteilenden Bandbreite.<br />

Bei der Ableitung der persönlichen Einkommensteuer werden von der Bewertungsgutachterin<br />

die steuerlichen Konsequenzen für die Beträge berücksichtigt, die ausgeschüttet bzw.<br />

bilanziell oder fiktiv thesauriert werden.<br />

Zur Berechnung der persönlichen Einkommensteuern auf die Dividendenausschüttungen<br />

wurde von der Bewertungsgutachterin ein persönlicher Einkommensteuersatz (Abgeltungssteuer)<br />

inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,38 % verwendet.<br />

Hinsichtlich des Wertbeitrags der fiktiven Thesaurierung hat die Bewertungsgutachterin<br />

vereinfachend unterstellt, dass dieser den Anteilseignern unter Berücksichtigung der persönlichen<br />

Einkommensteuer unmittelbar zufließt. Bei der Berechnung der persönlichen<br />

Besteuerung hat die Bewertungsgutachterin angenommen, dass der Wertbeitrag der fiktiven<br />

Thesaurierung nachhaltig zu kontinuierlichen Wertsteigerungen führt, die letztlich in<br />

Zukunft einer Abgeltungssteuer von ebenfalls 26,38 % unterliegen werden. Diese latente<br />

Steuerlast wurde durch den Ansatz des hälftigen Abgeltungssteuersatzes inkl. Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von 13,19 % (Kursgewinnsteuer) auf den Wertbeitrag der fiktiven Thesaurierung<br />

berücksichtigt.<br />

cc)<br />

Zu kapitalisierende Ergebnisse<br />

Die zu kapitalisierenden Ergebnisse wurden für den Planungszeitraum und das nachhaltige<br />

Ergebnis wie folgt abgeleitet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir die einzelnen<br />

Positionen in der Tabelle für die Jahre 2017 ff. als Annuität dargestellt:<br />

Nettoausschüttung 2013 2014 2015 2016 2017 ff.<br />

<strong>GBW</strong> AG Plan Plan Plan Plan Ewige Rente<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Jahresüberschuss nach Minderheiten 81.139 111.432 99.295 76.935 80.376<br />

Thesaurierung (Innenfinanzierung) -19.698 -18.975 9.298 -71.712 -9.475<br />

Bruttoausschüttung 61.441 92.456 108.593 5.223 70.901<br />

davon: Dividendenausschüttung 30.720 46.228 54.296 2.612 35.451<br />

davon: Fiktive Thesaurierung 30.720 46.228 54.296 2.612 35.451<br />

Abgeltungssteuer auf Dividendenausschüttung -8.102 -12.193 -14.321 -689 -9.350<br />

Kursgewinnsteuer auf Thesaurierung -5.727 -9.534 -9.015 -2.954 -5.925<br />

Nettoausschüttung 47.611 70.730 85.257 1.580 55.627<br />

Die beschriebene Vorgehensweise zur Ableitung der zu kapitalisierenden Ergebnisse ist<br />

nachvollziehbar. Von der rechnerischen Richtigkeit haben wir uns überzeugt.


- 31 -<br />

e) Kapitalisierungszinssatz<br />

Der Ertragswert wird durch Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse auf<br />

den Bewertungsstichtag ermittelt. Dabei wird der Kapitalisierungszinssatz aus einer typisierenden<br />

Annahme über eine äquivalente Alternativinvestition abgeleitet, die bei der objektivierten<br />

Unternehmensbewertung eine langfristige Anlage am Kapitalmarkt unterstellt.<br />

Der Kapitalisierungszinssatz reflektiert die Rendite einer Alternativinvestition, deren Zahlungsstrom<br />

im Hinblick auf die zeitliche Struktur, das Risiko und das Ausmaß (steuerliche<br />

Behandlung) als vergleichbar mit dem Zahlungsstrom einzuschätzen ist, den die Anteile<br />

des zu bewertenden Unternehmens verbriefen.<br />

Ausgangsgröße für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes ist die Rendite einer<br />

langfristigen, risikofreien Kapitalmarktanlage (Basiszinssatz). Dieser Basiszinssatz ist um<br />

einen Risikozuschlag zu erhöhen, der die mit einer Investition in Anteile des zu bewertenden<br />

Unternehmens gegenüber einer Investition in ein risikofreies Zinspapier größere Unsicherheit<br />

über die Höhe der finanziellen Überschüsse abdecken soll. Bei der Ermittlung<br />

von Basiszinssatz und Risikozuschlag sind steuerliche Effekte zu berücksichtigen. Zur Erfassung<br />

von Wachstumseffekten in Form stetig wachsender finanzieller Überschüsse nach<br />

Ende der Detailplanungsphase wird der Kapitalisierungszinssatz um einen Wachstumsfaktor<br />

gemindert (Wachstumsabschlag).<br />

Den von der Bewertungsgutachterin für die Kapitalisierung der geplanten Ergebnisse<br />

verwendeten Kapitalisierungszinssatz haben wir für die einzelnen Bestandteile Basiszinssatz,<br />

Risikozuschlag und Wachstumsabschlag wie folgt geprüft:<br />

aa)<br />

Basiszinssatz<br />

Der Basiszinssatz repräsentiert eine risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zur Investition<br />

in das zu bewertende Unternehmen. Mit Blick auf ihren quasi-sicheren Charakter<br />

erfüllen in Deutschland Bundesanleihen weitestgehend die Forderung nach Risikofreiheit.<br />

Da ein Unternehmen mit einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer bewertet wird, wäre als<br />

Basiszinssatz grundsätzlich die am Bewertungsstichtag zu erzielende Rendite einer zeitlich<br />

ebenfalls nicht begrenzten Anleihe der öffentlichen Hand heranzuziehen (Laufzeitäquivalenz).<br />

Da solche ewigen Anleihen jedoch nicht vorliegen bzw. nicht gehandelt werden,<br />

kann hilfsweise aus der beobachteten Zinsstrukturkurve die theoretische Rendite für Anleihen<br />

mit unendlicher Laufzeit approximiert werden. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht<br />

regelmäßig Schätzungen von Zinsstrukturkurven nach der Svensson-Methode.<br />

Diese Zinsstrukturkurven bilden laufzeitspezifische Basiszinssätze (sog. Spot-Rates) ab.<br />

Aus diesen laufzeitspezifischen Zinssätzen für einen langen Zeitraum kann finanzmathematisch<br />

ein barwertäquivalenter einheitlicher Basiszinssatz abgeleitet werden.


- 32 -<br />

Die Bewertungsgutachterin legt der Ermittlung des Basiszinssatzes die täglichen Zinsstrukturkurven<br />

aus den Bundesbankschätzungen zugrunde. Daraus wurde entsprechend<br />

der Empfehlung des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft<br />

des IDW (FAUB) 1 barwertäquivalent ein für alle Planjahre einheitlicher Basiszinssatz<br />

vor Einkommensteuern von gerundet 2,75 % hergeleitet. Dieser Basiszinssatz wurde<br />

mit einer typisierten persönlichen Ertragsteuerbelastung (Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag)<br />

von 26,38 % von der Bewertungsgutachterin korrekt in eine Nachsteuergröße<br />

von rd. 2,02 % umgerechnet.<br />

Wir haben die Ableitung des Basiszinssatzes nachvollzogen und uns von der rechnerischen<br />

Richtigkeit überzeugt. Für die Monate Juli 2013 bis September 2013 haben wir anhand<br />

einer durchschnittliche Zinsstrukturkurve für die Jahre 2013 ff. über eine Zeitspanne<br />

von bis zu 30 Jahren auf Basis der täglichen Bundesbankschätzungen einen ungerundeten<br />

Basiszinssatz in Höhe von 2,64 % abgeleitet. Hieraus ergibt sich ein auf Viertelprozentpunkte<br />

gerundeter Basiszinssatz in Höhe des von der Bewertungsgutachterin vorgenommenen<br />

Ansatzes. Der für drei Monate zum 07.10.2013 berechnete ungerundete Basiszinssatz<br />

beträgt 2,66 % bzw. auf Viertelprozentpunkte gerundet ebenfalls 2,75 %. Wir halten<br />

den von der Bewertungsgutachterin verwendeten risikolosen Basiszinssatz von 2,75 % vor<br />

Steuern bzw. 2,02 % nach Steuern für angemessen.<br />

bb)<br />

Risikozuschlag<br />

Der Risikozuschlag dient der Abgeltung des bei einer Investition in Anteile des zu bewertenden<br />

Unternehmens in Kauf zu nehmenden Risikos. Es ist davon auszugehen, dass<br />

Marktteilnehmer risikoscheu sind. Das heißt, sichere Erträge werden gegenüber Erwartungswerten<br />

von unsicheren Erträgen in derselben Höhe stets vorgezogen. Diese Risikoaversion<br />

kann durch einen Abschlag von den erwarteten Überschüssen oder durch einen<br />

Risikozuschlag auf den Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt werden. Beide Methoden<br />

sind ineinander überführbar, in der Praxis wird Risikoaversion jedoch nahezu ausschließlich<br />

durch einen Zuschlag auf den Zinssatz berücksichtigt.<br />

Im Rahmen objektivierter Bewertungen eignen sich Kapitalmarktmodelle wie das Capital<br />

Asset Pricing Model (CAPM) und das darauf aufbauende Tax-CAPM zur Ableitung des<br />

Risikozuschlags, weil diese Kapitalmarktmodelle Risikoprämien indirekt aus beobachtbaren<br />

Kapitalmarktpreisen ableiten: Die sich auf dem Kapitalmarkt bildenden Preise sind<br />

Resultate der Handlungen der Anleger. Wertpapierpreise reflektieren insoweit auch die<br />

Risikopräferenzen der Anleger, als die Anleger sich bewusst und frei für den Kauf oder<br />

1<br />

Vgl. IDW-Fachnachrichten 8/2005, S. 555 – 556 sowie Empfehlung des FAUB vom 08.10.2008, IDW-<br />

Fachnachrichten 2008, S. 490 – 491.


- 33 -<br />

Verkauf bestimmter Wertpapiere entscheiden. Diese Marktbewertung der Risiken von<br />

Aktien durch rationale und risikoscheue Anleger wird durch das CAPM und das Tax-<br />

CAPM modelltheoretisch abgebildet. CAPM und Tax-CAPM liefern somit für die Quantifizierung<br />

eines angemessenen Risikozuschlags einen nachvollziehbaren, objektivierenden<br />

Erklärungskontext.<br />

Die beiden Modellparameter, die nach dem CAPM zur Berechnung der Höhe des Risikozuschlags<br />

benötigt werden, sind die Marktrisikoprämie sowie der Betafaktor.<br />

Marktrisikoprämie<br />

Die Marktrisikoprämie ist die marktdurchschnittliche, von Investoren geforderte Überrendite<br />

von Aktienanlagen gegenüber der Rendite risikofreier Wertpapiere. Der Aktienmarkt<br />

kann dabei durch einen breiten Aktienindex wie z. B. den CDAX oder den MSCI<br />

All Country World Index abgebildet werden.<br />

Das CAPM stellt in seiner Standardform ein Kapitalmarktmodell dar, in dem Kapitalkosten<br />

und Risikoprämien ohne die Berücksichtigung der Wirkungen von persönlichen Ertragsteuern<br />

erklärt werden. Da Aktienrenditen und Risikoprämien jedoch grundsätzlich<br />

durch Ertragsteuern beeinflusst werden, erfolgt eine realitätsnähere Erklärung der empirisch<br />

beobachtbaren Aktienrenditen durch das Tax-CAPM, welches das CAPM um die<br />

explizite Berücksichtigung der Wirkungen persönlicher Ertragsteuern erweitert. Die unterschiedliche<br />

steuerliche Behandlung von Zinseinkünften, Dividenden und Kursgewinnen<br />

wird aber direkt in der Bewertungsgleichung des Tax-CAPM erfasst, indem Basiszinssatz<br />

und Marktrisikoprämie mit den jeweils relevanten Steuersätzen belastet werden.<br />

Nach dem Tax-CAPM setzt sich der Kapitalisierungszinssatz aus dem um die typisierte<br />

persönliche Ertragsteuer gekürzten Basiszinssatz und der auf Basis des Tax-CAPM ermittelten<br />

Risikoprämie nach persönlichen Ertragsteuern, gewichtet mit dem Betafaktor, zusammen.<br />

Die Bewertungsgutachterin hat die Bewertung unter der Berücksichtigung von Kursgewinnsteuern<br />

vorgenommen und die Marktrisikoprämie unter Anwendung des Tax-CAPM<br />

in Höhe von 5,5 % nach persönlichen Steuern angesetzt.<br />

Die von der Bewertungsgutachterin berücksichtigte Marktrisikoprämie liegt in der Mitte<br />

einer Bandbreite von Marktrisikoprämien, die sich aus aktuellen Hinweisen des FAUB 2<br />

des IDW ergibt. Die Verlautbarung empfiehlt aufgrund der Verwerfungen aus der Fi-<br />

2<br />

Vgl. „Hinweise des FAUB zur Berücksichtigung der Finanzmarktkrise bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes<br />

in der Unternehmensbewertung“ vom 19.09.2012.


- 34 -<br />

nanzmarkt- und Euro-Schuldenkrise bei der Bemessung der Marktrisikoprämie aktuell eine<br />

Orientierung an einer Bandbreite von 5 % bis 6 % (nach persönlichen Steuern).<br />

In Zeiten einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung ist davon auszugehen, dass die in<br />

der Vergangenheit gemessene Relation zwischen Risikoprämie und risikofreiem Zinssatz<br />

unter Berücksichtigung langfristiger Trendentwicklungen ein guter Schätzer für die erwartete<br />

Relation ist. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der kapitalmarktorientierten<br />

Vorgehensweise der Kapitalisierungszinssatz als Summe einer aktuell für die Zukunft erwarteten<br />

risikofreien Rendite und einer, ausgehend von in der Vergangenheit gemessenen<br />

Renditen, prognostizierten Risikoprämie ermittelt. Während der risikofreie Zinssatz aus<br />

aktuellen Kapitalmarkterwartungen abgeleitet werden kann, erfolgt die Prognose der Risikoprämie<br />

mangels Messbarkeit der erwarteten Aktienrenditen auf Basis historischer<br />

Durchschnittswerte.<br />

In der aktuellen Finanzmarkt- und Euro-Schuldenkrise deuten jedoch mehrere Indikatoren<br />

darauf hin, dass bei der Prognose der Risikoprämie früher angenommene langfristige<br />

Trendentwicklungen derzeit von anderen Einflussgrößen überlagert werden bzw. nicht<br />

mehr in dem bislang erwarteten Ausmaß gegeben sind. Langlaufende deutsche Staatsanleihen<br />

weisen derzeit eine im historischen Vergleich und im Vergleich zu anderen EU-<br />

Staatsanleihen sehr niedrige Rendite auf. Für kurzlaufende deutsche Staatsanleihen und inflationsgeschützte<br />

deutsche Staatsanleihen sind sogar negative Renditen beobachtbar.<br />

Ferner liegen Spreads zwischen Interbankenzinssätzen und Staatsanleihen derzeit signifikant<br />

über den vor Beginn der Finanzmarktkrise gemessenen Spreads. Vor diesem Hintergrund<br />

ist festzustellen, dass die aktuelle Kapitalmarktsituation nicht mehr der Konstellation<br />

entspricht, wie sie im Durchschnitt für die Vergangenheit beobachtbar war.<br />

Trotz dieser Verwerfungen ist festzustellen, dass die beobachtbare Rendite deutscher<br />

Staatsanleihen unverändert der bestmögliche Schätzer für die Ableitung des risikofreien<br />

Zinssatzes darstellt, da hier kein Marktversagen beobachtbar ist.<br />

Demgegenüber sprechen sowohl der gestiegene Spread zwischen deutschen und anderen<br />

europäischen Staatsanleihen als auch der gestiegene Spread zwischen Interbankenzinsen<br />

und Staatsanleihen für die Annahme, dass die Risikoprämie als Preis für die Risikoübernahme<br />

gestiegen ist. Eine Erweiterung der Betrachtung historischer Daten um Überlegungen<br />

zur Entwicklung realer Aktienrenditen sowie Befunde von sogenannten ex ante-<br />

Analysen bestätigen diese Einschätzung.<br />

Damit sprechen derzeit Marktbeobachtungen für eine Orientierung am oberen Bereich<br />

der historisch gemessenen Marktrisikoprämien.


- 35 -<br />

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen ist die durch die Bewertungsgutachterin angesetzte<br />

Marktrisikoprämie als angemessen zu beurteilen.<br />

Betafaktor<br />

Die Höhe des Betafaktors reflektiert gemäß dem Bewertungskalkül des CAPM das Ausmaß<br />

des systematischen, nicht durch Kapitalmarkttransaktionen diversifizierbaren Risikos<br />

einer Aktie. Je höher der Betafaktor ist, desto höher ist die von den Kapitalmarktteilnehmern<br />

geforderte Risikoprämie der Anleger. Er berechnet sich aus dem Zusammenhang<br />

zwischen der Renditeschwankung der konkreten Aktie und der Marktrenditeschwankung.<br />

Die Bewertungsgutachterin hat den unverschuldeten Betafaktor auf Basis von börsennotierten<br />

Vergleichsunternehmen (sog. Peer Group) bestimmt und in Höhe von 0,44 der<br />

Bewertung der <strong>GBW</strong> zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Betafaktoren wurden Daten<br />

über einen Zeitraum von fünf Jahren bis inkl. 30.09.2013 zugrunde gelegt und als Referenzindex<br />

jeweils auf den CDAX abgestellt. Hierbei hat die Bewertungsgutachterin Kapitalmarktdaten<br />

des Finanzinformationsdienstleisters Bloomberg verwendet.<br />

Wir haben die Ableitung des Betafaktors durch die Bewertungsgutachterin nachvollzogen.<br />

Hinsichtlich der Auswahl von Vergleichsunternehmen ist auf solche abzustellen, die hinsichtlich<br />

ihres Geschäftsmodells und des operativen Risikos vergleichbar zum Bewertungsobjekt<br />

sind. Werden die Kriterien sehr eng gesetzt, so ergeben sich meistens nur<br />

sehr kleine <strong>Gruppe</strong>n von sehr gut vergleichbaren Unternehmen, während bei breiter ausgelegten<br />

Kriterien der Umfang der Peer Group auf Kosten der Vergleichbarkeit erhöht<br />

wird. Vor diesem Hintergrund haben wir die Vergleichbarkeit und Vollständigkeit der von<br />

der Bewertungsgutachterin verwendeten Vergleichsunternehmen hinterfragt.<br />

Auf Basis unserer Analysen erachten wir die von der Bewertungsgutachterin verwendete<br />

<strong>Gruppe</strong> von Vergleichsunternehmen für die Ableitung des Betafaktors grundsätzlich für<br />

geeignet. Wir halten es im vorliegenden Fall ferner für angemessen, auf eine Peer Group<br />

und nicht allein auf den unternehmenseigenen Betafaktor abzustellen. Den aus dem Börsenkurs<br />

der <strong>GBW</strong> abgeleiteten Betafaktor erachten wir allein als nicht repräsentativ, weil<br />

im Vorfeld von Konzernierungsmaßnahmen sowie bei konzernierten oder beherrschten<br />

Unternehmen regelmäßig zu beobachten ist, dass die Aktienkurse dieser Unternehmen eine<br />

geringere Volatilität aufweisen, da die Schwankungen des Börsenkurses (als Grundlage<br />

für die Berechnung des Betafaktors) vom Risiko des operativen Geschäfts losgelöst sind.<br />

So kann empirisch nachgewiesen werden, dass ein negativer Zusammenhang zwischen<br />

dem Grad des Konzerneinflusses und den beobachtbaren Betafaktoren von börsennotier-


- 36 -<br />

ten Konzerntochtergesellschaften besteht 3 und die Betafaktoren von Squeeze Out-<br />

Kandidaten (von denen viele beherrschte Unternehmen sind) meist nahezu Null betragen.<br />

4<br />

Zur Prüfung der Angemessenheit des in Höhe von 0,44 von der Bewertungsgutachterin<br />

angesetzten unverschuldeten Betafaktors haben wir darüber hinaus eigene Berechnungen<br />

von Betafaktoren auf der Grundlage der Daten des Finanzdienstleisters Bloomberg<br />

durchgeführt. Hierzu haben wir alternativ andere Zeiträume sowie verschiedene Indizes<br />

betrachtet. Unsere Analysen haben wir sowohl für die von der Bewertungsgutachterin<br />

verwendete als auch auf Basis einer von uns erweiterten <strong>Gruppe</strong> von Vergleichsunternehmen<br />

durchgeführt.<br />

Zusätzlich zu den von der Bewertungsgutachterin betrachteten Unternehmen <strong>GBW</strong> AG,<br />

Colonia Real Estate AG, TAG Immobilien AG, KWG Kommunale Wohnen AG und<br />

Gagfah SA haben wir im Rahmen der erweiterten Peer Group die Deutsche Wohnen AG,<br />

die GSW Immobilien AG, die LEG Immobilien AG sowie die GAG Immobilien AG zusätzlich<br />

berücksichtigt, sofern für diese Unternehmen statistisch signifikante Betafaktoren<br />

vorlagen. Die Deutsche Wohnen AG ist eine Wohnungsgesellschaft mit Sitz in Deutschland,<br />

deren Portfolio zu 99% aus Wohneinheiten besteht. Die Kernregionen der Gesellschaft<br />

befinden sich insbesondere im Großraum Berlin, im Rhein-Main-Gebiet sowie in<br />

Mitteldeutschland. Die GSW Immobilien AG verwaltet, vermietet und bewirtschaftet<br />

Miet- und Gewerbeimmobilien in Berlin; rund 95 % des Portfolios entfallen dabei auf<br />

Wohnimmobilien. Die LEG Immobilien AG ist eine regional aktive Wohnungsgesellschaft.<br />

Geographisch fokussiert sich die Gesellschaft auf Nordrhein-Westfalen. Die GAG<br />

Immobilien AG ist mit einem Gesamtbestand von über 42.000 Wohnungen das größte<br />

Wohnungsunternehmen im Raum Köln.<br />

Da der Betafaktor im Rahmen einer Unternehmensbewertung eine zukunftsgerichtete<br />

Größe darstellt, sind dominierende Einflüsse einmaliger Effekte aus der Vergangenheit<br />

möglichst zu vermeiden. Die Finanzmarktkrise stellte einen solchen Effekt dar. Um diesem<br />

Effekt gerecht zu werden, haben wir im Zeitraum 28.09.2007 bis 27.09.2013 fünf Betaermittlungen<br />

auf Basis wöchentlicher Renditen durchgeführt, die jeweils einen Zeitraum<br />

von zwei Jahren umfassen. Der jüngste Zeitraum dieser Abfragen endet am 27.09.2013,<br />

der älteste am 27.09.2009. Zudem haben wir Betafaktoren über einen Fünf-Jahreszeitraum<br />

3<br />

Vgl. Brüchle/Erhardt/Nowak, Konzerneinfluss und Entkopplung vom Marktrisiko – Eine empirische Analyse<br />

der Betafaktoren bei faktischen und Vertragskonzernen, ZfB, Jg. 78 (2008), H. 5, S. 455.<br />

4<br />

Vgl. Ehrhardt/Nowak, Viel Lärm um Nichts – Zur (Ir)Relevanz der Risikoprämie für die Unternehmensbewertung<br />

im Rahmen von Squeeze-outs, Die Aktiengesellschaft, Sonderheft 2005, S. 8.


- 37 -<br />

auf Basis von monatlichen Renditen sowie Betafaktoren über einen Zwei-Jahreszeitraum<br />

auf Basis von wöchentlichen Renditen ermittelt.<br />

Die Ermittlung der Betafaktoren haben wir jeweils auf Basis der Indices MSCI All Country<br />

World Index sowie gegen einen jeweils breiten Landesindex durchgeführt.<br />

adj. unlev. Beta<br />

Index<br />

Zeitraum<br />

Peer Group<br />

Unternehmen<br />

MSCI World<br />

Landesindex<br />

EY<br />

raw unlev. Beta<br />

2 Jahre 5 * 2 Jahre 5 Jahre 2 Jahre 5 * 2 Jahre 5 Jahre 5 Jahre<br />

wöchentlich wöchentlich monatlich wöchentlich wöchentlich monatlich monatlich<br />

28.09.2011 bis<br />

27.09.2013<br />

28.09.2007 bis<br />

27.09.2013<br />

28.09.2008 bis<br />

27.09.2013<br />

28.09.2011 bis<br />

27.09.2013<br />

28.09.2007 bis<br />

27.09.2013<br />

28.09.2008 bis<br />

27.09.2013 lokaler Index (CDAX)<br />

<strong>GBW</strong> AG 0,55 0,44 0,45<br />

Colonia Real Estate AG 0,46 0,44 0,40 0,43<br />

TAG Immobilien AG 0,43 0,37 0,44<br />

KWG Kommunale Wohnen AG 0,37<br />

Gagfah SA 0,39 0,39 0,45 0,34 0,37 0,42 0,52<br />

Deutsche Wohnen AG 0,45 0,34 0,39 0,31 0,30<br />

GSW Immobilien AG 0,47 0,41 0,42 0,36<br />

Mittelwert enge Peer Group 0,39 0,43 0,48 0,34 0,40 0,41 0,44<br />

Mittelwert erweiterte Peer Group 0,44 0,40 0,48 0,38 0,37 0,39<br />

Alle unsere hinsichtlich des zugrunde liegenden Zeitraums, der Referenzindizes und der<br />

verwendeten <strong>Gruppe</strong> von Vergleichsunternehmen alternativen Analysen ergeben adjustierte<br />

unverschuldete Betafaktoren, die in einer Bandbreite von 0,30 bis 0,55 liegen. Über<br />

die enge Peer Group ergeben sich durchschnittliche adjustierte unverschuldete Betafaktoren<br />

in einer Bandbreite von 0,34 bis 0,48 und über die erweiterte Peer Group ergeben sich<br />

durchschnittliche adjustierte unverschuldete Betafaktoren in einer Bandbreite von 0,37 bis<br />

0,48. Der von der Bewertungsgutachterin angesetzte unverschuldete Betafaktor in Höhe<br />

von 0,44 liegt innerhalb dieser Bandbreiten und ist deshalb als plausibel zu beurteilen.<br />

Beim Vergleich der von der Bewertungsgutachterin über einen Zeitraum von fünf Jahren<br />

auf Basis monatlicher Daten ermittelten unverschuldeten Betafaktoren und der von uns<br />

entsprechend ermittelten unverschuldeten Betafaktoren ergeben sich für die einzelnen<br />

Peer Group-Unternehmen Abweichungen. Die Abweichungen liegen in der Methodik der<br />

Betaermittlung begründet. Beispielsweise unterscheidet sich das Zeitintervall für die Ermittlung<br />

der Verschuldungsgrade und die Bewertungsgutachterin verwendet sog. Raw-<br />

Betafaktoren, während wir adjustierte Betafaktoren heranziehen.<br />

Neben den Abweichungen zwischen den von der Bewertungsgutachterin und uns ermittelten<br />

Betafaktoren haben wir analysiert, welchen durchschnittlichen Betafaktor wir ökonomisch<br />

im vorliegenden Fall für vorzugswürdig halten. Die Verwendung des weltweiten<br />

MSCI All World Country Index spiegelt die weltweiten Anlage- und Diversifikationsmöglichkeiten<br />

eines repräsentativen Investors wider. Daher würden wir die Verwendung des<br />

MSCI All World Country Indexes als Referenzindex im Vergleich zu einer Regression gegenüber<br />

einem Landesindex im vorliegenden Fall bevorzugen.


- 38 -<br />

Auf der Grundlage unserer Analysen erachten wir den von der Bewertungsgutachterin<br />

gewählten Ansatz des unverschuldeten Betafaktors als nachvollziehbar. Der von der Bewertungsgutachterin<br />

angesetzte periodenspezifische Risikozuschlag als Produkt aus<br />

Marktrisikoprämie und dem um das Kapitalstrukturrisiko der <strong>GBW</strong> angepassten Betafaktor<br />

wurde rechnerisch richtig abgeleitet.<br />

cc)<br />

Wachstumsabschlag<br />

In der Unternehmensbewertung ist des Weiteren das Wachstum der erwarteten zukünftigen<br />

Unternehmensergebnisse zu berücksichtigen. In der Detailplanungsphase wird ein<br />

etwaiges Wachstum der Unternehmensergebnisse für die einzelnen Perioden in der Planungsrechnung<br />

berücksichtigt. Der Wertbeitrag der unternehmerischen Zahlungsüberschüsse,<br />

die zeitlich nach der Detailplanungsphase anfallen, wird im Rahmen der Bewertung<br />

vereinfachend über den Barwert einer ewigen Rente erfasst. In der ewigen Rente ist<br />

in der Ertragswertformel zunächst das erwartungsgemäß nachhaltig erzielbare Ergebnis<br />

anzusetzen. Ist davon auszugehen, dass das zu bewertende Unternehmen in der Lage ist,<br />

seine Ergebnisse in der Zeit nach der Detailplanungsphase nachhaltig zu steigern, kann<br />

das entsprechende Ergebniswachstum finanzmathematisch über einen Abschlag auf den<br />

Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt werden.<br />

Die Bewertungsgutachterin hat dieses nachhaltige Wachstum mit 1,5 % p. a. angesetzt.<br />

Dass dieser Wert innerhalb einer als angemessen zu beurteilenden Bandbreite liegt, unterstreichen<br />

folgende Überlegungen:<br />

Ausgangspunkt für die Prognose einer nachhaltigen Ergebnisentwicklung ist die Feststellung,<br />

dass nominelle Planungsgrößen langfristig einer inflationsbedingten Steigerung und<br />

einer realen Veränderung unterliegen können. Hinsichtlich der inflationsbedingten Veränderung<br />

lassen sich aus den Renditedifferenzen zwischen nominal festverzinslichen und inflationsgeschützten<br />

deutschen Staatsanleihen implizite Inflationserwartungen ermitteln.<br />

Auf dieser Basis sowie aufgrund von fundamentalen Prognosen halten wir eine langfristige<br />

Inflationserwartung von rd. 1,3 % bis 1,9 % für realistisch.<br />

Neben der nominalen Geldentwertung können auch reale Entwicklungen das nachhaltige<br />

Ergebniswachstum beeinflussen. Bezüglich des operativen Geschäfts der <strong>GBW</strong> ist festzustellen,<br />

dass Deutschlands Bevölkerung langfristig schrumpft und deshalb von einer sinkenden<br />

Nachfrage nach Wohnraum auszugehen ist. Dem steht entgegen, dass durch den<br />

Anstieg der Ein- und Zweipersonenhaushalte die Anzahl der Haushalte dennoch ansteigen<br />

und sich deshalb die Pro-Kopf-Wohnfläche erhöhen könnte. Neben dieser mengenmäßigen<br />

Entwicklung ist auch die preisliche Entwicklung zu beachten. Ausweislich der<br />

Studie Immobilienmarkt Bayern 2011/2012 (Fachthemenreihe DG HYP, November<br />

2011) sind die Mieten in Deutschland in den letzten 20 Jahren unterproportional zur all-


- 39 -<br />

gemeinen Teuerungsrate gestiegen. Es ist jedoch zu beachten, dass die <strong>GBW</strong> schwerpunktmäßig<br />

in bayerischen Ballungsgebieten aktiv ist, wo die Bauaktivitäten hinter dem<br />

steigenden Bedarf zurückbleiben und deshalb steigende Mieten zu erwarten sind.<br />

Aufgrund dieser Überlegungen ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Nachfrage nach<br />

Wohnraum der demographisch bedingte Rückgang der Bevölkerung durch die steigende<br />

Zahl der Haushalte und der Pro-Kopf-Wohnfläche kompensiert werden könnte. Hinsichtlich<br />

der preislichen Entwicklung kann für bayerische Ballungsgebiete von einem im<br />

Vergleich zum deutschen Durchschnitt überproportionalen Anstieg der Mieten gerechnet<br />

werden, der sich jedoch unterhalb der erwarteten Inflationsrate bewegen sollte.<br />

Vor diesem Hintergrund erachten wir die Einschätzung der Bewertungsgutachterin für<br />

sachgerecht, nachhaltig von einer Wachstumsrate in Höhe von 1,5 % auszugehen, zumal<br />

in der Grobplanungsphase bis zum Jahr 2112 zusätzliches Wachstum durch den Wegfall<br />

der Mietpreisbindungen berücksichtigt wird.<br />

dd)<br />

Kapitalisierungszinssatz<br />

Auf der Grundlage der vorstehenden Überlegungen ergibt sich nach den Prämissen der<br />

Bewertungsgutachterin der Kapitalisierungszinssatz wie folgt:<br />

Kapitalisierungszinssatz 2013 2014 2015 2016 2017 ff.<br />

<strong>GBW</strong> AG Plan Plan Plan Plan Ewige Rente<br />

Basiszinssatz vor ESt 2,75% 2,75% 2,75% 2,75% 2,75%<br />

Pers. Ertragsteuern -0,73% -0,73% -0,73% -0,73% -0,73%<br />

Basiszinssatz nach pers. ESt 2,02% 2,02% 2,02% 2,02% 2,02%<br />

Marktrisikoprämie n. ESt 5,50% 5,50% 5,50% 5,50% 5,50%<br />

Betafaktor - unverschuldet 0,44 0,44 0,44 0,44 0,44<br />

Verschuldungsgrad 151,69% 147,10% 143,37% 144,42% 136,00%<br />

Betafaktor - verschuldet 0,84 0,82 0,86 0,93 0,91<br />

Risikozuschlag nach pers. ESt 4,60% 4,51% 4,72% 5,13% 4,99%<br />

Wachstumsabschlag -1,50%<br />

Kapitalisierungszinssatz 6,63% 6,53% 6,74% 7,15% 5,52%<br />

f) Kapitalisierung<br />

Die Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes und die Kapitalisierung der erwarteten Ausschüttungen<br />

sowie der unmittelbar zugerechneten fiktiv thesaurierten Beträge auf den<br />

Bewertungsstichtag 28.11.2013 haben wir rechnerisch nachvollzogen. Dabei ist zu beachten,<br />

dass die zu kapitalisierenden Ergebnisse zunächst auf den technischen Bewertungsstichtag<br />

31.12.2012 diskontiert und anschließend auf den maßgeblichen Bewertungsstichtag<br />

28.11.2013 aufgezinst wurden.


- 40 -<br />

Ertragswert 2013 2014 2015 2016 2017 ff.<br />

<strong>GBW</strong> AG Plan Plan Plan Plan Ewige Rente<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Nettoausschüttung 47.611 70.730 85.257 1.580 55.627<br />

Kapitalisierungszinssatz 6,63% 6,53% 6,74% 7,15% 5,52%<br />

Barwertfaktor 0,9378 0,9387 0,9368 0,9333 18,1220<br />

Barwerte 954.316 969.946 962.591 942.259 1.008.065<br />

Eigenkapitalwert zum 31.12.2012 954.316<br />

Aufzinsungsfaktor 1,0603<br />

Eigenkapitalwert vor Sonderwerten zum 28.11.2013 1.011.840<br />

Für die <strong>GBW</strong> ergibt sich zum 28.11.2013 ein Ertragswert in Höhe von 1.011,8 Mio. EUR.<br />

g) Sonderwerte und nicht betriebsnotwendiges Vermögen<br />

Die Bewertungsgutachterin hat den Unternehmenswert der <strong>GBW</strong> aus dem Ertragswert<br />

des laufenden Geschäfts zuzüglich der Sonderwerte abgeleitet. Als Sonderwert wurden<br />

nicht operativ tätige Gesellschaften berücksichtigt. Im Einzelnen sind dies die <strong>GBW</strong> Asset<br />

Beta GmbH sowie die <strong>GBW</strong> Asset Gamma GmbH. Als Wertansatz wurde von der Bewertungsgutachterin<br />

jeweils der höhere Betrag aus dem Beteiligungsbuchwert und dem<br />

anteiligen Eigenkapital berechnet.<br />

Zudem hat die Bewertungsgutachterin den Barwert der erwarteten Steuerersparnis aus der<br />

steuerfreien Einlagerückgewähr als Sonderwert in Höhe von 815 TEUR berücksichtigt.<br />

Nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG kann eine unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft Leistungen<br />

steuerfrei zurückgewähren, soweit sie den auf den Schluss des vorangegangenen<br />

Wirtschaftsjahrs ermittelten ausschüttbaren Gewinn übersteigen. Die Bewertungsgutachterin<br />

hat ermittelt, dass im Grobplanungszeitraum die geplanten Dividendenausschüttungen<br />

teilweise als steuerfreie Einlagenrückgewähr erfolgen können.<br />

Wir haben den Wertansatz für die von der Bewertungsgutachterin angesetzten Sonderwerte<br />

inhaltlich und rechnerisch nachvollzogen. Es ergibt sich ein Sonderwert von insgesamt<br />

865 TEUR.<br />

Sonderwerte<br />

<strong>GBW</strong>-<strong>Gruppe</strong><br />

Weitere Sonderwerte bzw. nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände liegen nach<br />

Auskunft der <strong>GBW</strong> nicht vor. Aus unseren diesbezüglichen Prüfungshandlungen ergaben<br />

sich keine widersprechenden Erkenntnisse.<br />

TEUR<br />

<strong>GBW</strong> Asset Beta GmbH 25<br />

<strong>GBW</strong> Asset Gamma GmbH 25<br />

Steuerliches Einlagekonto 815<br />

Sonderwerte 865


- 41 -<br />

h) Unternehmenswert und Wert je Aktie<br />

Die Bewertungsgutachterin hat für die <strong>GBW</strong> unter Berücksichtigung der Sonderwerte<br />

zum 28.11.2013 einen Unternehmenswert in Höhe von 1.012,7 Mio. EUR abgeleitet. Unter<br />

Zugrundelegung einer Aktienanzahl von 54.600.000 Stück ergibt sich ein Wert je Aktie<br />

in Höhe von 18,55 EUR:<br />

Wertübersicht<br />

<strong>GBW</strong> AG<br />

TEUR / Stück<br />

Ertragswert (TEUR) per 28.11.2013 1.011.840<br />

Sonderwerte (TEUR) per 28.11.2013 865<br />

Unternehmenswert (TEUR) per 28.11.2013 1.012.704<br />

Anzahl der Aktien 54.600.000<br />

Unternehmenswert je Aktie (EUR) per 28.11.2013 18,55<br />

Wir haben die Wertableitung rechnerisch nachvollzogen und halten diese im Ergebnis für<br />

angemessen.<br />

i) Plausibilisierung des Unternehmenswerts<br />

Zur Plausibilisierung des von der Bewertungsgutachterin mittels des Ertragswertverfahrens<br />

ermittelten Unternehmenswerts der <strong>GBW</strong> haben wir die durch die Bewertungsgutachterin<br />

vorgenommene vergleichsorientierte Marktbewertung nachvollzogen. Zudem<br />

haben wir für Parameter der Bewertung eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt und den<br />

ermittelten Unternehmenswert auf Basis der Vorerwerbe plausibilisiert.<br />

aa)<br />

Vergleichsorientierte Bewertung<br />

Die Bewertungsgutachterin hat zur Plausibilisierung des Ertragswerts eine vergleichende<br />

Bewertung für die <strong>GBW</strong> anhand von Multiplikatoren durchgeführt. Hierzu hat die Bewertungsgutachterin<br />

auf Trading-Multiplikatoren für die Ergebnisgröße EBITDA abgestellt.<br />

Zur Ermittlung einer Marktwertbandbreite für die <strong>GBW</strong> wurden auf Basis der erzielten<br />

EBITDA-Ergebnisgröße im Geschäftsjahr 2012 und von EBITDA-Schätzungen für die<br />

Jahre 2013 und 2014, die vom Finanzinformationsdienstleister Bloomberg bezogen wurden,<br />

Multiplikatoren der Vergleichsunternehmen für die Jahre 2012 bis 2014 ermittelt.<br />

Diese wurden auf die entsprechende EBITDA-Ergebnisgrößen der <strong>GBW</strong> für die Jahre<br />

2012 bis 2014 angewendet. Hierbei hat die Bewertungsgutachterin zur Ermittlung von<br />

normalisierten und vergleichbaren EBITDA-Ergebnisgrößen mit den Vergleichsunternehmen<br />

die EBITDA-Ergebnisgrößen der Jahre 2012 bis 2014 um Sondereffekte bereinigt.<br />

Diese betrafen Sachverhalte in Zusammenhang mit den geplanten Veräußerungen im<br />

Detailplanungszeitraum (vgl. Abschnitt C.II.1.d)), Normalisierungen des Bewertungser-


- 42 -<br />

gebnisses aus der Neubewertung des Immobilienportfolios im Jahr 2014 sowie die Bereinigung<br />

von außerordentlichen sonstigen betrieblichen Erträgen im Jahr 2012. Durch Multiplikation<br />

der Trading-Multiplikatoren für die Jahre 2012 bis 2014 mit dem jeweiligen<br />

EBITDA der <strong>GBW</strong> leitet die Bewertungsgutachterin eine Wertbandbreite (Minimum<br />

995,2 Mio. EUR bis Maximum 1.059,7 Mio. EUR) von vereinfacht ermittelten Unternehmenswerten<br />

der <strong>GBW</strong> ab.<br />

Der von der Bewertungsgutachterin auf Basis des IDW S 1 i. d. F. 2008 ermittelte Ertragswert<br />

liegt innerhalb der Bandbreite von Minimum und Maximum der vereinfacht ermittelten<br />

Unternehmenswerte. Auf das Minimum und Maximum der von der Bewertungsgutachterin<br />

vereinfacht ermittelten Unternehmenswerte bezogen ergeben sich Werte<br />

von rund 18,23 EUR bis 19,41 EUR je Aktie.<br />

Wir haben die vergleichsorientierte Bewertung der Bewertungsgutachterin nachvollzogen.<br />

Wir erachten den auf Basis des Ertragswertverfahrens ermittelten Unternehmenswert und<br />

den resultierenden Wert je <strong>GBW</strong>-Aktie auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der<br />

vergleichsorientierten Bewertung als plausibel.<br />

bb)<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Neben der Analyse der von der Bewertungsgutachterin durchgeführten vereinfachten<br />

Wertableitungen auf Basis von Multiplikatoren haben wir eine Sensitivitätsanalyse für den<br />

Basiszinssatz und den Risikozuschlag vorgenommen.<br />

Vor dem Hintergrund der derzeit dynamischen Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

am Kapitalmarkt und der hierdurch möglichen Auswirkungen auf die<br />

der Bewertung zugrunde liegenden Kapitalkostenparameter bis zum Tag der beschlussfassenden<br />

außerordentlichen Hauptversammlung am 28.11.2013 haben wir die Auswirkung<br />

der Veränderung des Basiszinssatzes und des Risikozuschlags um jeweils +/- 0,25 %-<br />

Punkte auf den Unternehmenswert je Aktie analysiert. Hierbei wurde vereinfachend unterstellt,<br />

dass alle sonstigen Bewertungsparameter unverändert bleiben. Ausgangspunkt<br />

der Sensitivitätsanalyse sind der von der Bewertungsgutachterin angesetzte Basiszinssatz<br />

von 2,75 % und der mittels des Tax-CAPM ermittelte Risikozuschlag, die zu einem Unternehmenswert<br />

je <strong>GBW</strong>-Aktie in Höhe von 18,55 EUR führen.<br />

Unternehmenswert je Aktie <strong>GBW</strong> AG (in EUR)<br />

Basiszinssatz<br />

2,50% 2,75% 3,00%<br />

Anpassung<br />

Risikozuschlag<br />

-0,25%<br />

0,00%<br />

0,25%<br />

23,44 20,21 17,40<br />

21,37 18,55 16,06<br />

19,65 17,15 14,92


- 43 -<br />

cc)<br />

Vorerwerbe<br />

Zum 09.10.2013 gehören der Pearl AcquiCo im Sinne von § 327a AktG Abs. 1 Satz 1 mittelbar<br />

und unmittelbar 52.932.375 Aktien der <strong>GBW</strong>, dies entspricht rd. 96,95% des<br />

Grundkapitals.<br />

Im Mai 2013 hat die BayernLB ihre Beteiligung an der <strong>GBW</strong> an die Pearl AcquiCo bzw.<br />

die AcquiCo 2 zu einem Kaufpreis von 17,59 EUR je Aktie veräußert. Hierbei wurden<br />

von der BayernLB 47.407.444 <strong>GBW</strong>-Aktien unmittelbar auf die Pearl AcquiCo und weitere<br />

2.784.600 <strong>GBW</strong>-Aktien auf die AcquiCo 2 übertragen.<br />

Zu diesem Zeitpunkt war die AcquiCo 2 bereits in Besitz von weiteren 233.866 Aktien<br />

der <strong>GBW</strong>, die außerbörslich erworben wurden, sowie in Besitz von 1.904 <strong>GBW</strong>-Aktien,<br />

die im börslichen Freiverkehr erworben wurden. Nach dem Vollzug des Aktienkaufvertrags<br />

erwarb die AcquiCo 2 weitere 817 <strong>GBW</strong>-Aktien im börslichen Freiverkehr. Der<br />

Kaufpreis für diese insgesamt 236.587 <strong>GBW</strong>-Aktien, die mittlerweile auf die Pearl AcquiCo<br />

übertragen wurden, betrug 20,00 EUR je Aktie. Darüber hinaus erwarb die Pearl<br />

AcquiCo weitere 2.503.744 <strong>GBW</strong>-Aktien von einer Tochtergesellschaft der BayernLB und<br />

weiteren Personen zu einem durchschnittlichen Kaufpreis von 19,23 EUR je Aktie. Insgesamt<br />

hält die Pearl AcquiCo damit 50.147.775 Aktien an der <strong>GBW</strong>-AG, die von ihr bzw.<br />

der AcquiCo 2 zu einem durchschnittlichen Kaufpreis von 17,68 EUR erworben wurden.<br />

Die AcquiCo 2 ist in Besitz von 2.784.600 <strong>GBW</strong>-Aktien, die zu einem Kaufpreis von<br />

17,59 EUR je Aktie erworben wurden.<br />

Es existiert Rechtsprechung, in der Vorerwerbe des Hauptaktionärs als nicht relevant für<br />

die festzulegende Barabfindung qualifiziert werden. Gleichwohl können Vorerwerbe zur<br />

ökonomischen Plausibilisierung des anteiligen Unternehmenswertes dienen. Die Pearl<br />

AcquiCo bzw. AcquiCo 2 haben sämtliche Käufe von Aktien der <strong>GBW</strong> im Zeitraum<br />

26.04.2013 bis 11.06.2013 zu Preisen zwischen 17,59 EUR je Aktie bis 20,20 EUR je Aktie<br />

getätigt. Wir sehen daher aus der Betrachtung der Vorerwerbe keine Anhaltspunkte,<br />

die gegen die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung sprechen.<br />

2. Vergleich mit durchschnittlichem Börsenkurs<br />

Die Abfindung wurde auf Basis des nach Umsatz gewichteten inländischen Durchschnittskurs<br />

vor dem Tag der Mitteilung über das Übertragungsverlangen der Pearl AcquiCo<br />

am 19.06.2013 in Höhe von 21,32 EUR pro Stückaktie der <strong>GBW</strong> festgelegt.<br />

Wir haben wie folgt überprüft, ob die Rechtsprechung zur Relevanz des Börsenkurses bei<br />

der Festlegung der Abfindung angemessen berücksichtigt wurde und in welchem Verhältnis<br />

Ertragswert und durchschnittlicher Börsenkurs zueinander stehen:


- 44 -<br />

Wie in Abschnitt C.I.2.d) dargestellt, ist der Börsenkurs grundsätzlich die Untergrenze der<br />

Abfindung für Minderheitsaktionäre, außer wenn er den Verkehrswert der Aktie nicht widerspiegelt.<br />

Nach der zuletzt ergangenen BGH-Rechtsprechung ist der einer angemessenen<br />

Barabfindung zugrunde zu legende Börsenwert grundsätzlich aufgrund eines nach<br />

Umsatz gewichteten inländischen Durchschnittskurses innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode<br />

vor Bekanntmachung der Maßnahme zu ermitteln.<br />

Die Bewertungsgutachterin verwendet zutreffend als Referenzperiode für die Ermittlung<br />

des durchschnittlichen Börsenkurses den dreimonatigen Zeitraum vor der Mitteilung des<br />

Übertragungsverlangens der Pearl AcquiCo am 19.06.2013. Für diese Referenzperiode hat<br />

die Bewertungsgutachterin den volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der<br />

<strong>GBW</strong>-Aktie von 21,32 EUR ermittelt. Die BaFin konnte keinen nach § 31 Abs. 1,<br />

7 WpÜG i. V. m. § 5 WpÜG-Angebotsverordnung berechneten Mindestpreis für die Aktien<br />

der <strong>GBW</strong> AG ermitteln, weil die <strong>GBW</strong>-Aktie lediglich im Freiverkehr notiert und in<br />

die Berechnung der BaFin nur Geschäfte eingehen, die im regulierten Markt gemacht<br />

wurden.<br />

Die nachfolgende Grafik zeigt die Kursentwicklung der <strong>GBW</strong>-Aktie für den Zeitraum<br />

01.01.2011 bis 27.09.2013 sowie den ermittelten Dreimonatsdurchschnittskurs:<br />

Kursentwicklung der <strong>GBW</strong> AG-Aktie vom 01.01.2011 bis zum 27.09.2013<br />

und Anzahl täglich gehandelter Aktien<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

Aktienstückzahl<br />

Kurs<br />

Durchschnitt<br />

30<br />

25<br />

20<br />

Stück<br />

6.000<br />

15<br />

EUR<br />

4.000<br />

10<br />

2.000<br />

5<br />

0<br />

0<br />

Zur Prüfung des von der Bewertungsgutachterin ermittelten Börsendurchschnittskurses<br />

haben wir eine eigene Berechnung durchgeführt. Dazu haben wir den durchschnittlichen<br />

Börsenkurs auf Grundlage der verfügbaren Daten des Finanzdienstleisters Bloomberg auf<br />

Basis der einzelnen Transaktionen für den Zeitraum vom 19.03.2013 bis 18.06.2013 berechnet.<br />

Der von uns auf dieser Basis ermittelte gewichtete durchschnittliche Börsenkurs<br />

beträgt 21,32 EUR und entspricht mithin dem von der Bewertungsgutachterin ermittelten<br />

Wert.


- 45 -<br />

Da zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme am 19.06.2013 und dem Tag der<br />

beschlussfassenden Hauptversammlung am 28.11.2013 ein üblicher Zeitraum liegt (vgl.<br />

dazu Abschnitt C.I.2.d)), hat die Bewertungsgutachterin auf eine Anpassung des Börsenkurses<br />

auf Basis der seitherigen Kursentwicklung verzichtet. Dieses Vorgehen erachten<br />

wir für sachgerecht.<br />

Da die Abgrenzung des Referenzzeitraums durch die Rechtsprechung gedeckt ist und der<br />

durchschnittliche Börsenkurs über dem inneren Wert der <strong>GBW</strong>-Aktie liegt, erachten wir<br />

im vorliegenden Fall eine Bemessung der Barabfindung auf Basis des Dreimonatsdurchschnittskurses<br />

bis zum 18.06.2013 für eine angemessene Vorgehensweise.<br />

3. Von der Pearl AcquiCo festgelegte Barabfindung<br />

Die Pearl AcquiCo hat eine Barabfindung in Höhe von 21,32 EUR pro Stückaktie der<br />

<strong>GBW</strong> festgelegt. Die von der Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung entspricht dem<br />

nach Umsatz gewichteten inländischen Durchschnittskurs vor dem Tag der Mitteilung<br />

über das Übertragungsverlangen der Pearl AcquiCo am 19.06.2013.<br />

Es ist festzustellen, dass die angebotene Barabfindung in Höhe von 21,32 EUR pro Aktie<br />

den von der Bewertungsgutachterin für die <strong>GBW</strong> ermittelten inneren Wert der Aktie in<br />

Höhe von 18,55 EUR, welcher durch die vergleichsorientierte Bewertung plausibilisiert<br />

wurde, übersteigt.<br />

Da der von der Bewertungsgutachterin nach dem Ertragswertverfahren abgeleitete Unternehmenswert<br />

inklusive Sonderwerten in Höhe von 18,55 TEUR unterhalb des ermittelten<br />

durchschnittlichen inländischen Börsenkurses liegt und die von uns im Rahmen unserer<br />

Prüfungsarbeiten gewonnen eigenen Erkenntnisse ebenfalls zu keiner höheren Barabfindung<br />

führen, entspricht die Vorgehensweise zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung<br />

durch die Hauptaktionärin grundsätzlich den Vorgaben des BVerfG sowie des<br />

BGH, wonach der Börsenkurs im Allgemeinen die untere Grenze der wirtschaftlichen<br />

vollen Entschädigung für die Minderheitsaktionäre bildet.<br />

Wir halten die angebotene Barabfindung in Höhe von 21,32 EUR daher für angemessen.<br />

Gemäß § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG muss die festgelegte Barabfindung die Verhältnisse der<br />

Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung berücksichtigen.<br />

Sofern bis dahin Ereignisse eintreten, die einen Einfluss auf die Höhe der Barabfindung<br />

haben, wäre eine Anpassung der angemessenen Abfindung erforderlich.


Anlagen


Anlage 1


Anlage 2


Anlage 3


DokID: 5104 V6PYY60<br />

Allgemeine Auftragsbedingungen<br />

für<br />

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

vom 1. Januar 2002<br />

1. Geltungsbereich 7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers<br />

Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise<br />

nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.<br />

© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf<br />

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern<br />

oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden<br />

zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über<br />

Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes<br />

ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben<br />

ist.<br />

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch<br />

zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem<br />

Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die<br />

Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.<br />

2. Umfang und Ausführung des Auftrages<br />

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein<br />

bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen<br />

ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist<br />

berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen<br />

zu bedienen.<br />

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betrieb s-<br />

wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.<br />

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf<br />

die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder<br />

Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs-<br />

und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt<br />

für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige<br />

Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung<br />

eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die<br />

Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten<br />

gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein<br />

Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.<br />

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden<br />

beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den<br />

Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerunge n<br />

hinzuweisen.<br />

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers<br />

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch<br />

ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages<br />

notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von all en<br />

Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausfüh rung<br />

des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,<br />

Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des<br />

Wirtschaftsprüfers bekannt werden.<br />

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die<br />

Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Au skünfte<br />

und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen<br />

Erklärung zu bestätigen.<br />

4. Sicherung der Unabhängigkeit<br />

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit<br />

der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt<br />

insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf<br />

eigene Rechnung zu übernehmen.<br />

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte<br />

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen,<br />

so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen<br />

wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich<br />

erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des<br />

Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.<br />

6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers<br />

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom<br />

Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe,<br />

Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- u nd<br />

Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.<br />

Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers<br />

(Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen<br />

Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem<br />

Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten<br />

ergibt.<br />

Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)<br />

nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.<br />

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu<br />

Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer<br />

zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des<br />

Auftraggebers.<br />

8. Mängelbeseitigung<br />

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf<br />

Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der<br />

Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder<br />

Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem<br />

Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person<br />

des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen<br />

Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die<br />

Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte<br />

Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Inte resse ist.<br />

Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.<br />

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber<br />

unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die<br />

nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf e ines<br />

Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.<br />

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und<br />

formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und<br />

dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer<br />

auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die<br />

geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene<br />

Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch<br />

Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der<br />

Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.<br />

9. Haftung<br />

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung<br />

des § 323 Abs. 2 HGB.<br />

(2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall<br />

Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall best eht, ist die<br />

Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit<br />

Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und<br />

Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall g em.<br />

§ 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn<br />

eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggebe r<br />

begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich e ines<br />

aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens<br />

gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer<br />

Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in<br />

mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt<br />

mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhende s Tun<br />

oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden<br />

Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem<br />

Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis<br />

zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf<br />

das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.<br />

(3) Ausschlußfristen<br />

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von<br />

einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte<br />

von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis<br />

erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden<br />

Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb ein er<br />

Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung<br />

Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewie sen<br />

wurde.<br />

Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unbe rührt.<br />

Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mi t<br />

gesetzlicher Haftungsbeschränkung.<br />

52001<br />

1/2002


DokID: 5104 V6PYY60<br />

10 Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge<br />

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den<br />

Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen<br />

Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung<br />

nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der<br />

Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis<br />

auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht<br />

oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher<br />

Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten<br />

Wortlaut zulässig.<br />

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der<br />

Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber<br />

den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des<br />

Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.<br />

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen.<br />

Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.<br />

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in<br />

steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom<br />

Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als<br />

richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für<br />

Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm<br />

festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.<br />

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen<br />

erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu<br />

ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der<br />

Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen<br />

wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig<br />

vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit<br />

zur Verfügung steht.<br />

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die<br />

laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden<br />

Tätigkeiten:<br />

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als<br />

zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung<br />

etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob<br />

alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen<br />

wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung<br />

der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht<br />

übernommen.<br />

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über<br />

alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den<br />

Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichvie l, ob es<br />

sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen<br />

handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht<br />

entbindet.<br />

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige<br />

schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit<br />

Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.<br />

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene<br />

Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten<br />

oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.<br />

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers<br />

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer<br />

angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm<br />

nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer<br />

zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der<br />

Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder<br />

die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen<br />

Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch<br />

dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen<br />

Gebrauch macht.<br />

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,<br />

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der<br />

Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber<br />

vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung<br />

erforderlicher Aufstellungen und Nachweise<br />

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steue rn<br />

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den<br />

unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden<br />

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von<br />

Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern<br />

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der<br />

unter a) genannten Steuern.<br />

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die<br />

wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.<br />

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein<br />

Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher<br />

Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert<br />

zu honorieren.<br />

(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer,<br />

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und<br />

Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer,<br />

sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen<br />

Auftrages. Dies gilt auch für<br />

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheit en, z. B. auf<br />

dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer,<br />

Grunderwerbsteuer,<br />

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der<br />

Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen<br />

und<br />

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit<br />

Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,<br />

Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters,<br />

Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.<br />

14. Vergütung<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder<br />

Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die<br />

Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse<br />

auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung sein er<br />

Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen .<br />

Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.<br />

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf<br />

Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig<br />

festgestellten Forderungen zulässig.<br />

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen<br />

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der<br />

Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst<br />

angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten<br />

Schriftwechsel zehn Jahre auf.<br />

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der<br />

Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen<br />

herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem<br />

oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel<br />

zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die<br />

Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der<br />

Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber<br />

zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.<br />

16. Anzuwendendes Recht<br />

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden<br />

Ansprüche gilt nur deutsches Recht.<br />

Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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