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e) Kapitalisierungszinssatz<br />
Der Ertragswert wird durch Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse auf<br />
den Bewertungsstichtag ermittelt. Dabei wird der Kapitalisierungszinssatz aus einer typisierenden<br />
Annahme über eine äquivalente Alternativinvestition abgeleitet, die bei der objektivierten<br />
Unternehmensbewertung eine langfristige Anlage am Kapitalmarkt unterstellt.<br />
Der Kapitalisierungszinssatz reflektiert die Rendite einer Alternativinvestition, deren Zahlungsstrom<br />
im Hinblick auf die zeitliche Struktur, das Risiko und das Ausmaß (steuerliche<br />
Behandlung) als vergleichbar mit dem Zahlungsstrom einzuschätzen ist, den die Anteile<br />
des zu bewertenden Unternehmens verbriefen.<br />
Ausgangsgröße für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes ist die Rendite einer<br />
langfristigen, risikofreien Kapitalmarktanlage (Basiszinssatz). Dieser Basiszinssatz ist um<br />
einen Risikozuschlag zu erhöhen, der die mit einer Investition in Anteile des zu bewertenden<br />
Unternehmens gegenüber einer Investition in ein risikofreies Zinspapier größere Unsicherheit<br />
über die Höhe der finanziellen Überschüsse abdecken soll. Bei der Ermittlung<br />
von Basiszinssatz und Risikozuschlag sind steuerliche Effekte zu berücksichtigen. Zur Erfassung<br />
von Wachstumseffekten in Form stetig wachsender finanzieller Überschüsse nach<br />
Ende der Detailplanungsphase wird der Kapitalisierungszinssatz um einen Wachstumsfaktor<br />
gemindert (Wachstumsabschlag).<br />
Den von der Bewertungsgutachterin für die Kapitalisierung der geplanten Ergebnisse<br />
verwendeten Kapitalisierungszinssatz haben wir für die einzelnen Bestandteile Basiszinssatz,<br />
Risikozuschlag und Wachstumsabschlag wie folgt geprüft:<br />
aa)<br />
Basiszinssatz<br />
Der Basiszinssatz repräsentiert eine risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zur Investition<br />
in das zu bewertende Unternehmen. Mit Blick auf ihren quasi-sicheren Charakter<br />
erfüllen in Deutschland Bundesanleihen weitestgehend die Forderung nach Risikofreiheit.<br />
Da ein Unternehmen mit einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer bewertet wird, wäre als<br />
Basiszinssatz grundsätzlich die am Bewertungsstichtag zu erzielende Rendite einer zeitlich<br />
ebenfalls nicht begrenzten Anleihe der öffentlichen Hand heranzuziehen (Laufzeitäquivalenz).<br />
Da solche ewigen Anleihen jedoch nicht vorliegen bzw. nicht gehandelt werden,<br />
kann hilfsweise aus der beobachteten Zinsstrukturkurve die theoretische Rendite für Anleihen<br />
mit unendlicher Laufzeit approximiert werden. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht<br />
regelmäßig Schätzungen von Zinsstrukturkurven nach der Svensson-Methode.<br />
Diese Zinsstrukturkurven bilden laufzeitspezifische Basiszinssätze (sog. Spot-Rates) ab.<br />
Aus diesen laufzeitspezifischen Zinssätzen für einen langen Zeitraum kann finanzmathematisch<br />
ein barwertäquivalenter einheitlicher Basiszinssatz abgeleitet werden.