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- 31 -<br />

e) Kapitalisierungszinssatz<br />

Der Ertragswert wird durch Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse auf<br />

den Bewertungsstichtag ermittelt. Dabei wird der Kapitalisierungszinssatz aus einer typisierenden<br />

Annahme über eine äquivalente Alternativinvestition abgeleitet, die bei der objektivierten<br />

Unternehmensbewertung eine langfristige Anlage am Kapitalmarkt unterstellt.<br />

Der Kapitalisierungszinssatz reflektiert die Rendite einer Alternativinvestition, deren Zahlungsstrom<br />

im Hinblick auf die zeitliche Struktur, das Risiko und das Ausmaß (steuerliche<br />

Behandlung) als vergleichbar mit dem Zahlungsstrom einzuschätzen ist, den die Anteile<br />

des zu bewertenden Unternehmens verbriefen.<br />

Ausgangsgröße für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes ist die Rendite einer<br />

langfristigen, risikofreien Kapitalmarktanlage (Basiszinssatz). Dieser Basiszinssatz ist um<br />

einen Risikozuschlag zu erhöhen, der die mit einer Investition in Anteile des zu bewertenden<br />

Unternehmens gegenüber einer Investition in ein risikofreies Zinspapier größere Unsicherheit<br />

über die Höhe der finanziellen Überschüsse abdecken soll. Bei der Ermittlung<br />

von Basiszinssatz und Risikozuschlag sind steuerliche Effekte zu berücksichtigen. Zur Erfassung<br />

von Wachstumseffekten in Form stetig wachsender finanzieller Überschüsse nach<br />

Ende der Detailplanungsphase wird der Kapitalisierungszinssatz um einen Wachstumsfaktor<br />

gemindert (Wachstumsabschlag).<br />

Den von der Bewertungsgutachterin für die Kapitalisierung der geplanten Ergebnisse<br />

verwendeten Kapitalisierungszinssatz haben wir für die einzelnen Bestandteile Basiszinssatz,<br />

Risikozuschlag und Wachstumsabschlag wie folgt geprüft:<br />

aa)<br />

Basiszinssatz<br />

Der Basiszinssatz repräsentiert eine risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zur Investition<br />

in das zu bewertende Unternehmen. Mit Blick auf ihren quasi-sicheren Charakter<br />

erfüllen in Deutschland Bundesanleihen weitestgehend die Forderung nach Risikofreiheit.<br />

Da ein Unternehmen mit einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer bewertet wird, wäre als<br />

Basiszinssatz grundsätzlich die am Bewertungsstichtag zu erzielende Rendite einer zeitlich<br />

ebenfalls nicht begrenzten Anleihe der öffentlichen Hand heranzuziehen (Laufzeitäquivalenz).<br />

Da solche ewigen Anleihen jedoch nicht vorliegen bzw. nicht gehandelt werden,<br />

kann hilfsweise aus der beobachteten Zinsstrukturkurve die theoretische Rendite für Anleihen<br />

mit unendlicher Laufzeit approximiert werden. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht<br />

regelmäßig Schätzungen von Zinsstrukturkurven nach der Svensson-Methode.<br />

Diese Zinsstrukturkurven bilden laufzeitspezifische Basiszinssätze (sog. Spot-Rates) ab.<br />

Aus diesen laufzeitspezifischen Zinssätzen für einen langen Zeitraum kann finanzmathematisch<br />

ein barwertäquivalenter einheitlicher Basiszinssatz abgeleitet werden.

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