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PDF-Download - GBW Gruppe

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Wir erachten die Anwendung der Ertragswertmethode bzw. die Anwendung der von der<br />

Bewertungsgutachterin als Discounted Cash Flow (nach der Flow to Equity-Methode)<br />

bezeichneten Methode unter etwaiger Hinzufügung gesondert zu bewertender Vermögensgegenstände<br />

für angemessen, sofern nicht eine Bewertung anhand der im Folgenden<br />

dargestellten Methoden zu einer höheren Abfindung führt. Zu dieser Überprüfung nehmen<br />

wir in Abschnitt C.II. Stellung.<br />

b) Liquidationswert und Substanzwert<br />

Bei der Ertragswert- wie auch der DCF-Methode wird der Wert eines Unternehmens aus<br />

den diskontierten erwarteten Zahlungsüberschüssen des fortgeführten Unternehmens abgeleitet.<br />

Demgegenüber stellt der Liquidationswert den Zahlungsüberschuss aus der Liquidation<br />

dar. Der Substanzwert umfasst die Summe der Auszahlungen, die nötig wären,<br />

wenn das Unternehmen reproduziert werden sollte.<br />

Die Bewertungsgutachterin hat aufgrund der Fortführungsabsicht und einer überschlägigen<br />

Abschätzung des Liquidationswerts keine detaillierte Berechnung eines Liquidationswerts<br />

für die <strong>GBW</strong> vorgenommen. Im Rahmen der überschlägigen Abschätzung des Liquidationswerts<br />

ist die Bewertungsgutachterin zu dem Ergebnis gekommen, dass der nach<br />

der Ertragswertmethode abgeleitete Unternehmenswert der <strong>GBW</strong> über dem Liquidationswert<br />

liegt. Wir haben diese überschlägige Abschätzung nachvollzogen und uns davon<br />

überzeugt, dass ein Liquidationswert unter dem Unternehmenswert liegt. Dabei haben wir<br />

nachvollzogen, dass eine Liquidation im Sinne einer ordnungsmäßigen Abwicklung des<br />

operativen Geschäfts zu niedrigeren Werten führt als eine Unternehmensfortführung.<br />

Die Bewertung der Substanz unter Beschaffungsgesichtspunkten führt zu dem so genannten<br />

Rekonstruktionswert des Unternehmens, der wegen der im Allgemeinen fehlenden<br />

immateriellen Werte nur ein Teilrekonstruktionswert ist. Dieser hat keinen selbständigen<br />

Aussagewert für die Ermittlung des Gesamtwerts einer fortzuführenden Unternehmung.<br />

Es ist somit angemessen, dass ein Substanzwert von der Bewertungsgutachterin nicht ermittelt<br />

wurde.<br />

c) Vergleichsorientierte Bewertung<br />

In der Mergers & Acquisitions-Praxis ist es üblich, indikative Unternehmenswerte oder<br />

Wertbandbreiten mittels Multiplikatoren zu bestimmen, die als branchenüblich angesehen<br />

werden. Bei sorgfältiger Durchführung solcher Bewertungen ist zum einen eine Analyse<br />

der zurückliegenden und der erwarteten Ergebnissituation des Bewertungsobjekts erforderlich.<br />

Zum anderen müssen die Multiplikatoren aus einer Analyse der Bewertungen vergleichbarer<br />

Unternehmen abgeleitet werden. Derartige Multiplikatoren-Bewertungen stel-

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