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PDF-Download - GBW Gruppe

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Latente Steuern wurden unter Anwendung der Steuersätze für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag<br />

und Gewerbesteuer auf Basis geltenden Rechts im Rahmen der Bewertung<br />

berücksichtigt. Hierbei wurde unternehmensindividuellen Besonderheiten wie der erweiterten<br />

gewerbesteuerlichen Kürzung Rechnung getragen, so dass sich für die Planung ein<br />

Steuersatz für latente Steuern für die Abweichungen zwischen IFRS und steuerlichen<br />

Buchwerten in Höhe von 15,825 % ergibt.<br />

b) Bewertungsstichtag<br />

Der maßgebliche Bewertungsstichtag für die Ermittlung des Unternehmenswerts als<br />

Grundlage für die Ableitung der Barabfindung ist der Tag der Hauptversammlung der<br />

<strong>GBW</strong>, auf der der Beschluss zur Übertragung der Aktien gefasst werden soll. Diese Beschlussfassung<br />

ist auf der für den 28.11.2013 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung<br />

vorgesehen.<br />

c) Bewertungsverfahren<br />

Die Grundsätze für Unternehmensbewertungen, wie sie im IDW S 1 i. d. F. 2008 festgehalten<br />

sind, stellen einen allgemeinen Rahmen dar, der im Einzelfall zu konkretisieren ist.<br />

Die Bewertungsgutachterin hat den Unternehmenswert der <strong>GBW</strong> aus dem Ertragswert<br />

des laufenden Geschäfts zuzüglich der Sonderwerte abgeleitet. Als Sonderwert wurden<br />

zum einen nicht operativ tätige Gesellschaften berücksichtigt. Im Einzelnen sind dies die<br />

<strong>GBW</strong> Asset Beta GmbH und die <strong>GBW</strong> Asset Gamma GmbH. Zum anderen hat die Bewertungsgutachterin<br />

den Barwert der erwarteten Steuerersparnis aus der steuerfreien Einlagerückgewähr<br />

als Sonderwert berücksichtigt. Weitere Sonderwerte bzw. nicht betriebsnotwendige<br />

Vermögensgegenstände liegen nach Auskunft der <strong>GBW</strong> nicht vor. Aus unseren<br />

diesbezüglichen Prüfungshandlungen ergaben sich keine widersprechenden Erkenntnisse.<br />

Die von der Bewertungsgutachterin gewählte Vorgehensweise ist nach unseren Feststellungen<br />

sachgerecht und bildet den Unternehmenswert der <strong>GBW</strong> angemessen in einem<br />

Bewertungsmodell ab.

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