25.02.2013 Aufrufe

Sitzung vom 09.12.2010 - Selzach

Sitzung vom 09.12.2010 - Selzach

Sitzung vom 09.12.2010 - Selzach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

314<br />

6. Anhang 5 zum Vertrag Schulraummiete Schulkreis BeLoSe/Beratung und Beschlussfassung<br />

Akten<br />

• Bericht und Antrag Vorstand BeLoSe <strong>vom</strong> 22.11.2010<br />

• Anhang 5 zum Vertrag über die Schulraummiete<br />

Ausgangslage<br />

An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20. August 2010 hatte der Gemeinderat den Vertrag über die Schulraummiete zwischen<br />

dem Zweckverband Schulkreis Bellach-Lommiswil-<strong>Selzach</strong> und den Einwohnergemeinden Bellach,<br />

Lommiswil und <strong>Selzach</strong> und dessen Anhänge 1, 2, 3, 4 und 6 beschlossen. Anhang 5 (bauseitige<br />

Ausrüstung der Schulräume) war damals noch in Bearbeitung.<br />

Der erste Entwurf des Anhangs 5 ging dann zuerst nach Lommiswil, weil die Änderungswünsche des<br />

Gemeinderates Lommiswil üblicherweise sehr gross sind. In der Tat beschloss der Gemeinderat Lommiswil<br />

folgende Änderung:<br />

Alte Fassung: Die Flächenmasse sind Richtwerte. Sollten jedoch Renovationen und Umbauten<br />

erfolgen, ist darauf zu achten, dass diese Mindestanforderungen eingehalten werden<br />

können.<br />

Neue Fassung: Die Ausrüstungsinvestitionen sind Richtwerte und haben orientierenden Charakter.<br />

Bei geplanten Renovationen der Schulräume mit Umnutzungen oder Umbauten<br />

mit Erweiterungen sind die Anforderungen zu überprüfen und zielorientiert umzu-<br />

setzen.<br />

Der Vorstand BeLoSe hat diesem Änderungswunsch der Einwohnergemeinde Lommiswil zugestimmt<br />

und mit Schreiben <strong>vom</strong> 22. November 2010 beantragt nun der Gesamtschulleiter dem Gemeinderat <strong>Selzach</strong>,<br />

den so bereinigten Anhang 5 zum Vertrag über die Schulraummiete zu beschliessen.<br />

Eintreten wird beschlossen<br />

Zum Anhang 5 bestehen keine Wortmeldungen, der Wortlaut gemäss Fassung „Lommiswil“ ist unbestritten.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> beschliesst den Anhang 5 zum Vertrag über die Schulraummiete zwischen<br />

dem Zweckverband Schulkreis Bellach-Lommiswil-<strong>Selzach</strong> und den Einwohnergemeinden Bellach,<br />

Lommiswil und <strong>Selzach</strong> gemäss Beschluss der Einwohnergemeinde Lommiswil und Vorstand<br />

Zweckverband BeLoSe.<br />

7. Landerwerb ab GB <strong>Selzach</strong> Nr. 5342 zur Vereinigung mit Strassenareal Weissensteinweg<br />

Akten<br />

• Mutationsplan Nr. 2639 <strong>vom</strong> 08.07.2010<br />

Ausgangslage<br />

Im Bereich der Liegenschaften Nr. 7 und 7a auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 5342 befindet sich das Areal des Weissensteinwegs<br />

mit einigen m2 auf der Parzelle Nr. 5342. Der Eigentümer von GB Nr. 5342, Herr Robert<br />

Rudolf, Nelkenweg 30, 3097 Liebefeld, ist mit der Bereinigung des Zustandes gemäss Mutationsplan<br />

<strong>vom</strong> 8. Juli 2010, Ordnungsnummer 2639, einverstanden. Es sollen die Bedingungen übernommen werden,<br />

welche für Landmutationen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Weissensteinwegs galten.<br />

Eintreten wird beschlossen<br />

E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 19 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>09.12.2010</strong> für Webseite.Doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!