Sitzung vom 09.12.2010 - Selzach
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6. Anhang 5 zum Vertrag Schulraummiete Schulkreis BeLoSe/Beratung und Beschlussfassung<br />
Akten<br />
• Bericht und Antrag Vorstand BeLoSe <strong>vom</strong> 22.11.2010<br />
• Anhang 5 zum Vertrag über die Schulraummiete<br />
Ausgangslage<br />
An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20. August 2010 hatte der Gemeinderat den Vertrag über die Schulraummiete zwischen<br />
dem Zweckverband Schulkreis Bellach-Lommiswil-<strong>Selzach</strong> und den Einwohnergemeinden Bellach,<br />
Lommiswil und <strong>Selzach</strong> und dessen Anhänge 1, 2, 3, 4 und 6 beschlossen. Anhang 5 (bauseitige<br />
Ausrüstung der Schulräume) war damals noch in Bearbeitung.<br />
Der erste Entwurf des Anhangs 5 ging dann zuerst nach Lommiswil, weil die Änderungswünsche des<br />
Gemeinderates Lommiswil üblicherweise sehr gross sind. In der Tat beschloss der Gemeinderat Lommiswil<br />
folgende Änderung:<br />
Alte Fassung: Die Flächenmasse sind Richtwerte. Sollten jedoch Renovationen und Umbauten<br />
erfolgen, ist darauf zu achten, dass diese Mindestanforderungen eingehalten werden<br />
können.<br />
Neue Fassung: Die Ausrüstungsinvestitionen sind Richtwerte und haben orientierenden Charakter.<br />
Bei geplanten Renovationen der Schulräume mit Umnutzungen oder Umbauten<br />
mit Erweiterungen sind die Anforderungen zu überprüfen und zielorientiert umzu-<br />
setzen.<br />
Der Vorstand BeLoSe hat diesem Änderungswunsch der Einwohnergemeinde Lommiswil zugestimmt<br />
und mit Schreiben <strong>vom</strong> 22. November 2010 beantragt nun der Gesamtschulleiter dem Gemeinderat <strong>Selzach</strong>,<br />
den so bereinigten Anhang 5 zum Vertrag über die Schulraummiete zu beschliessen.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Zum Anhang 5 bestehen keine Wortmeldungen, der Wortlaut gemäss Fassung „Lommiswil“ ist unbestritten.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> beschliesst den Anhang 5 zum Vertrag über die Schulraummiete zwischen<br />
dem Zweckverband Schulkreis Bellach-Lommiswil-<strong>Selzach</strong> und den Einwohnergemeinden Bellach,<br />
Lommiswil und <strong>Selzach</strong> gemäss Beschluss der Einwohnergemeinde Lommiswil und Vorstand<br />
Zweckverband BeLoSe.<br />
7. Landerwerb ab GB <strong>Selzach</strong> Nr. 5342 zur Vereinigung mit Strassenareal Weissensteinweg<br />
Akten<br />
• Mutationsplan Nr. 2639 <strong>vom</strong> 08.07.2010<br />
Ausgangslage<br />
Im Bereich der Liegenschaften Nr. 7 und 7a auf GB <strong>Selzach</strong> Nr. 5342 befindet sich das Areal des Weissensteinwegs<br />
mit einigen m2 auf der Parzelle Nr. 5342. Der Eigentümer von GB Nr. 5342, Herr Robert<br />
Rudolf, Nelkenweg 30, 3097 Liebefeld, ist mit der Bereinigung des Zustandes gemäss Mutationsplan<br />
<strong>vom</strong> 8. Juli 2010, Ordnungsnummer 2639, einverstanden. Es sollen die Bedingungen übernommen werden,<br />
welche für Landmutationen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Weissensteinwegs galten.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
E:\nrm\archiv\cb\1\422\GR Protokoll 19 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>09.12.2010</strong> für Webseite.Doc