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stadt dornbirn familien - Dornbirn Online

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INFORMATION<br />

<strong>Dornbirn</strong>er Gemeindeblatt<br />

25. Mai 2007 – Seite 14<br />

dadurch das Desinfi zieren eines Werkzeugs. Befallene<br />

Pfl anzenteile sind wie üblich zu verbrennen. Ist der Befall<br />

bereits von der Blüte ins Holz fortgeschritten, muss<br />

großzügig ins gesunde Holz geschnitten werden.<br />

Ausgeschnittene Bäume sollten spätestens nach einer<br />

Woche erneut kontrolliert werden.<br />

Monilia ist bisher praktisch nicht aufgetreten, so dass<br />

Symptome an Apfel praktisch ausschließlich auf Feuerbrand<br />

zurück zu führen sind. Laborproben haben das<br />

bestätigt. Auch Birnen zeigen inzwischen mancherorts<br />

Symptome. Zitronenbirne, Gelbmöstler und Subira sollten<br />

in der Regel gerodet werden, wenn der Befall nicht sehr<br />

begrenzt und erst ganz am Anfang ist. Andere Sorten kann<br />

man bei geringem Befallsgrad möglicherweise ausschneiden.<br />

Dabei sind die üblichen 50 bis 100 cm ins gesunde<br />

Holz einzuhalten.<br />

UMWELT<br />

Lärm ist Umweltverschmutzung<br />

Miteinander geht es besser<br />

Lärm ist eine Umweltverschmutzung! Er stört uns,<br />

obwohl wir ihn selbst erzeugen. Dabei ginge vieles auch<br />

weniger laut. Oder es lassen sich geräuschvolle Arbeiten<br />

auf bestimmte Zeiten einschränken. Denken Sie nicht<br />

nur an sich – spätestens wenn Sie Opfer einer „Lärmattacke“<br />

sind, wird Ihnen das vielleicht selbst bewusst.<br />

Rasenmähen in der Mittagspause?<br />

Ist es tatsächlich notwendig, um 12.00 Uhr den Rasen zu<br />

mähen?<br />

Oder am Abend nach 19.00 Uhr?<br />

Ginge das nicht auch zu einem anderen Zeitpunkt?<br />

Ihr Nachbar wäre Ihnen sicherlich dankbar, wenn auch er<br />

in Ruhe einen erholsamen Sommerabend im Freien<br />

genießen kann.<br />

Umgekehrt würden Sie sich doch auch ärgern.<br />

Gartenfeste bis 1.00 Uhr mit Musik?<br />

Im Sommer gibt es wenig Schöneres, als einen Grillabend<br />

mit guten Freunden.<br />

Da kann es manchmal auch ein wenig später werden.<br />

Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber muss wirklich die<br />

ganze Nachbarschaft mitfeiern?<br />

Es geht doch sicherlich auch etwas leiser. Vor allem<br />

dann, wenn es schon nach 22.00 Uhr ist. Die Kinder Ihrer<br />

Nachbarn werden es Ihnen besonders danken, denn sie<br />

werden in der Regel eher früher ins Bett gehen und<br />

brauchen den Schlaf, wie auch ältere und kranke Menschen.<br />

Würden Sie sich über laute Musik und Gegröhle spätnachts<br />

in Ihrer Nachbarschaft nicht auch ärgern?<br />

Eine Lärmschutzverordnung allein hilft nicht!<br />

Es lässt sich nicht alles mit Gesetzen und Verordnungen<br />

regeln.<br />

Manchmal genügt ein wenig Hausverstand und die<br />

Bereitschaft, auch an die anderen zu denken.<br />

Verordnung<br />

zum Schutz vor Lärmstörungen<br />

(Beschluss der Stadtvertretung der Stadt <strong>Dornbirn</strong> vom<br />

7. Mai 1992)<br />

Aufgrund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen<br />

gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren,<br />

LGBl. Nr. 1/1987, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Die Vornahme nachstehender lärmerregender Tätigkeiten<br />

wird auf Werktage, und zwar jeweils auf die Zeit von<br />

8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 19.00 Uhr, während<br />

der Sommerzeit auf die Zeit von 8.00 bis 12.00 und von<br />

13.30 bis 19.30 Uhr, eingeschränkt:<br />

a) das Rasenmähen, das Häckseln und Heckenschneiden,<br />

insoweit diese Tätigkeiten mit von Verbrennungsmotoren<br />

angetriebenen Geräten vorgenommen werden,<br />

b) die lärmerregende Inbetriebnahme von Fahrzeugen und<br />

Maschinen in offenen Garagen bzw. außerhalb öffentlicher<br />

Verkehrsfl ächen.<br />

Diese Einschränkung gilt nicht für Tätigkeiten im<br />

Rahmen gewerblicher oder landwirtschaftlicher Betriebe.<br />

§ 2<br />

Die Nichtbefolgung dieser Anordnung stellt eine Verwaltungsübertretung<br />

im Sinne des § 18 Abs. 1 Gemeindegesetz<br />

dar.<br />

§ 3<br />

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung<br />

vom 10. 7. 1990 betreffend Lärmstörungen durch<br />

Rasenmäher außer Kraft.<br />

Denken Sie daran:<br />

Der Notruf kann Leben retten!<br />

Vermeiden Sie den Missbrauch und<br />

weisen Sie auch Ihre Kinder darauf<br />

hin, dass „Blödelanrufe“ im Ernstfall<br />

einen rechtzeitigen Einsatz von<br />

Rettung, Feuerwehr oder Polizei<br />

verhindern können!

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