Besuchen Sie uns auf Der Bau 2011 Halle C3 Stand 503 - Mikado
Besuchen Sie uns auf Der Bau 2011 Halle C3 Stand 503 - Mikado
Besuchen Sie uns auf Der Bau 2011 Halle C3 Stand 503 - Mikado
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
VI<br />
VERBAND AKTUELL AUS DEN LANDESVErBäNDEN<br />
Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks<br />
Satzung <strong>auf</strong> Diät<br />
Die Aufgabe: Innungsleben und Engagement im mittelständischen Handwerk<br />
wieder attraktiv machen und jungen Unternehmern Anreize zum Engagement bieten.<br />
<strong>Der</strong> Lösungsansatz in Bayern: Die Satzung speckt ab.<br />
Die „Satzung light“ soll mehr<br />
Betriebe in den Verband<br />
bringen. Das erhöht den Organisationsgrad<br />
und damit die unternehmerische<br />
Repräsentanz.<br />
Zur Erinnerung: Das Innungsleben<br />
regelt sich <strong>auf</strong> der Basis<br />
einer Satzung. Die wird bislang<br />
Gut <strong>auf</strong>gestellt<br />
Verbandspräsident Peter Aicher<br />
◂<br />
verordnete der bayerischen<br />
Verbandssatzung eine Abspeck-<br />
Kur – und deren Erfolg<br />
kann sich wirklich sehen lassen<br />
von den Handwerkskammern als<br />
Muster vorgegeben. Ob junger<br />
Handwerksunternehmer oder<br />
Traditionsfirma – die Formulierungen<br />
und Regularien dieser<br />
Mustersatzung wirken schwerfällig<br />
und überholt.<br />
Rund 80 Paragrafen zählt<br />
diese bisherige Fassung. Zudem<br />
enthält sie viele Regelungen,<br />
die in modernen Innungen<br />
nicht erforderlich sind. Auch<br />
werden Ehrenämter geregelt, die<br />
häufig nur der Form halber gewählt<br />
werden müssen, aber im<br />
Innungsleben keine Bedeutung<br />
spielen. Folge: Die Motivation<br />
zur freiwilligen Selbstorganisation<br />
in Innungen sinkt, die Mitgliedsbetriebe<br />
werden weniger.<br />
Wozu eine Satzung?<br />
Zur Gründung einer Innung bedarf es (vergleichbar mit einem<br />
Sportverein) einer Satzung, in der die rechte und Pflichten der<br />
Mitglieder sowie das gesamte Innungsleben geregelt sind. Die<br />
Satzung muss zu ihrer Wirksamkeit von der Handwerkskammer<br />
genehmigt werden. Zwar sind einzelne gesetzlich zwingende<br />
Vorgaben einzuhalten. Den überwiegenden Teil des Inhalts der<br />
Satzung bestimmt aber das jeweilige Handwerk, je nach eigenem<br />
Bedarf.<br />
Was steht in einer Satzung?<br />
Wie Satzungen konkret zu formulieren sind, ergibt sich aus keiner<br />
regelung; vielmehr besteht ein weiter Handlungs- und Formulierungsspielraum.<br />
Die rechts<strong>auf</strong>sicht über die Innungen obliegt<br />
mikado 1-2.<strong>2011</strong><br />
Schlank werden, schlank<br />
bleiben<br />
Schon Ende 2007 hatte das bayerische<br />
Zimmerer- und Holzbaugewerbe<br />
erkannt, dass die<br />
Satzungen grundlegend überarbeitet<br />
und verschlankt werden<br />
müssen. Aus diesem Grund<br />
wurde nach den entsprechenden<br />
Vorarbeiten Anfang 2009 eine<br />
Satzung mit dem Arbeitstitel<br />
„Satzung light“ formuliert, die<br />
sich zum einen an die gesetzlichen<br />
Vorgaben der Handwerksordnung<br />
hält, gleichzeitig aber<br />
mit „nur“ 35 Paragrafen eine<br />
praxisgerechte Grundlösung<br />
anbietet, die von jeder Innung<br />
entsprechend den Gegebenheiten<br />
vor Ort individualisiert werden<br />
kann. Also eine innungsspezifische<br />
Lösung und keine<br />
starre Maske.<br />
In einem letzten Schritt konnte<br />
nunmehr mit den zuständigen<br />
Handwerkskammern unter<br />
Moderation des Bayerischen<br />
Staatsministeriums für Wirtschaft,<br />
Infrastruktur, Verkehr<br />
und Technologie eine inhaltlich<br />
allgemein genehmigungsfähige,<br />
moderne Musterfassung abgestimmt<br />
werden. Damit wurde die<br />
Basis für eine Neubelebung des<br />
Innungslebens geschaffen.<br />
Verbandsinnungen und somit<br />
alle Innungsbetriebe sind<br />
ab jetzt gefordert, sich mit ihrer<br />
Grundlage auseinanderzusetzen:<br />
Satzung lesen, Bedarf<br />
ermitteln, Satzung anpassen<br />
und Genehmigungsverfahren<br />
durchführen.<br />
Neu am Start<br />
Die „Satzung light“ gibt den<br />
Arbeitgebern die Chance, sich<br />
neu mit dem System „Innung“<br />
zu formieren. Das bringt frischen<br />
Geist in die bestehende<br />
Organisation. Das Wort „Innung“<br />
steht nicht mehr länger<br />
für antiquiertes Handwerk. Die<br />
Politik braucht gesellschaftlich<br />
den Handwerkskammern, diese wiederum unterliegen der<br />
rechts<strong>auf</strong>sicht durch das STMWIVT. Diese regelung ergibt sich<br />
insbesondere aus dem Gesetz zur regelung des Handwerks (HwO<br />
= Handwerksordnung).<br />
Welche Rolle spielt die HWK?<br />
Vom Gesetzgeber ist das Nebeneinander von Handwerkskammern<br />
(HWK) und Innungen ausdrücklich gewollt. Dabei obliegt<br />
den Handwerkskammern die allgemeine Aufgabe der Organisation<br />
und Entwicklung von übergeordneten Fragen, die das gesamte<br />
Handwerk betreffen. Den Innungen hingegen die Umsetzung von<br />
gewerkspezifischen Sachverhalten (z. B. Normungsarbeit, Fachregeln,<br />
Tarifverhandlungen). Davon wird auch die Interessenvertretung<br />
und politische Willensbildung erfasst.