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Besuchen Sie uns auf Der Bau 2011 Halle C3 Stand 503 - Mikado

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VI<br />

VERBAND AKTUELL AUS DEN LANDESVErBäNDEN<br />

Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks<br />

Satzung <strong>auf</strong> Diät<br />

Die Aufgabe: Innungsleben und Engagement im mittelständischen Handwerk<br />

wieder attraktiv machen und jungen Unternehmern Anreize zum Engagement bieten.<br />

<strong>Der</strong> Lösungsansatz in Bayern: Die Satzung speckt ab.<br />

Die „Satzung light“ soll mehr<br />

Betriebe in den Verband<br />

bringen. Das erhöht den Organisationsgrad<br />

und damit die unternehmerische<br />

Repräsentanz.<br />

Zur Erinnerung: Das Innungsleben<br />

regelt sich <strong>auf</strong> der Basis<br />

einer Satzung. Die wird bislang<br />

Gut <strong>auf</strong>gestellt<br />

Verbandspräsident Peter Aicher<br />

◂<br />

verordnete der bayerischen<br />

Verbandssatzung eine Abspeck-<br />

Kur – und deren Erfolg<br />

kann sich wirklich sehen lassen<br />

von den Handwerkskammern als<br />

Muster vorgegeben. Ob junger<br />

Handwerksunternehmer oder<br />

Traditionsfirma – die Formulierungen<br />

und Regularien dieser<br />

Mustersatzung wirken schwerfällig<br />

und überholt.<br />

Rund 80 Paragrafen zählt<br />

diese bisherige Fassung. Zudem<br />

enthält sie viele Regelungen,<br />

die in modernen Innungen<br />

nicht erforderlich sind. Auch<br />

werden Ehrenämter geregelt, die<br />

häufig nur der Form halber gewählt<br />

werden müssen, aber im<br />

Innungsleben keine Bedeutung<br />

spielen. Folge: Die Motivation<br />

zur freiwilligen Selbstorganisation<br />

in Innungen sinkt, die Mitgliedsbetriebe<br />

werden weniger.<br />

Wozu eine Satzung?<br />

Zur Gründung einer Innung bedarf es (vergleichbar mit einem<br />

Sportverein) einer Satzung, in der die rechte und Pflichten der<br />

Mitglieder sowie das gesamte Innungsleben geregelt sind. Die<br />

Satzung muss zu ihrer Wirksamkeit von der Handwerkskammer<br />

genehmigt werden. Zwar sind einzelne gesetzlich zwingende<br />

Vorgaben einzuhalten. Den überwiegenden Teil des Inhalts der<br />

Satzung bestimmt aber das jeweilige Handwerk, je nach eigenem<br />

Bedarf.<br />

Was steht in einer Satzung?<br />

Wie Satzungen konkret zu formulieren sind, ergibt sich aus keiner<br />

regelung; vielmehr besteht ein weiter Handlungs- und Formulierungsspielraum.<br />

Die rechts<strong>auf</strong>sicht über die Innungen obliegt<br />

mikado 1-2.<strong>2011</strong><br />

Schlank werden, schlank<br />

bleiben<br />

Schon Ende 2007 hatte das bayerische<br />

Zimmerer- und Holzbaugewerbe<br />

erkannt, dass die<br />

Satzungen grundlegend überarbeitet<br />

und verschlankt werden<br />

müssen. Aus diesem Grund<br />

wurde nach den entsprechenden<br />

Vorarbeiten Anfang 2009 eine<br />

Satzung mit dem Arbeitstitel<br />

„Satzung light“ formuliert, die<br />

sich zum einen an die gesetzlichen<br />

Vorgaben der Handwerksordnung<br />

hält, gleichzeitig aber<br />

mit „nur“ 35 Paragrafen eine<br />

praxisgerechte Grundlösung<br />

anbietet, die von jeder Innung<br />

entsprechend den Gegebenheiten<br />

vor Ort individualisiert werden<br />

kann. Also eine innungsspezifische<br />

Lösung und keine<br />

starre Maske.<br />

In einem letzten Schritt konnte<br />

nunmehr mit den zuständigen<br />

Handwerkskammern unter<br />

Moderation des Bayerischen<br />

Staatsministeriums für Wirtschaft,<br />

Infrastruktur, Verkehr<br />

und Technologie eine inhaltlich<br />

allgemein genehmigungsfähige,<br />

moderne Musterfassung abgestimmt<br />

werden. Damit wurde die<br />

Basis für eine Neubelebung des<br />

Innungslebens geschaffen.<br />

Verbandsinnungen und somit<br />

alle Innungsbetriebe sind<br />

ab jetzt gefordert, sich mit ihrer<br />

Grundlage auseinanderzusetzen:<br />

Satzung lesen, Bedarf<br />

ermitteln, Satzung anpassen<br />

und Genehmigungsverfahren<br />

durchführen.<br />

Neu am Start<br />

Die „Satzung light“ gibt den<br />

Arbeitgebern die Chance, sich<br />

neu mit dem System „Innung“<br />

zu formieren. Das bringt frischen<br />

Geist in die bestehende<br />

Organisation. Das Wort „Innung“<br />

steht nicht mehr länger<br />

für antiquiertes Handwerk. Die<br />

Politik braucht gesellschaftlich<br />

den Handwerkskammern, diese wiederum unterliegen der<br />

rechts<strong>auf</strong>sicht durch das STMWIVT. Diese regelung ergibt sich<br />

insbesondere aus dem Gesetz zur regelung des Handwerks (HwO<br />

= Handwerksordnung).<br />

Welche Rolle spielt die HWK?<br />

Vom Gesetzgeber ist das Nebeneinander von Handwerkskammern<br />

(HWK) und Innungen ausdrücklich gewollt. Dabei obliegt<br />

den Handwerkskammern die allgemeine Aufgabe der Organisation<br />

und Entwicklung von übergeordneten Fragen, die das gesamte<br />

Handwerk betreffen. Den Innungen hingegen die Umsetzung von<br />

gewerkspezifischen Sachverhalten (z. B. Normungsarbeit, Fachregeln,<br />

Tarifverhandlungen). Davon wird auch die Interessenvertretung<br />

und politische Willensbildung erfasst.

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