Eublepharis macularius - Bergagamen von Esther Laue
Eublepharis macularius - Bergagamen von Esther Laue
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� <strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong> montanus BÖRNER, 1976<br />
� <strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong> smithi BÖRNER, 1981<br />
Anmerkung: Revisionen <strong>von</strong> Gattungen und deren Arten sind immer zu erwarten. Diese Datei<br />
enthält derzeit schon umstrittene Arten und Unterarten, noch aber ist gültig, was hier steht.<br />
Systematik <strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong><br />
� Klasse: Reptilien (Reptilia)<br />
� Ordnung: Schuppenkriechtiere (Squamata)<br />
� Unterordnung: Echse (Sauria)<br />
� Zwischenordnung: Geckoartig (Gekkota)<br />
� Überfamilie: Eublepharoidea<br />
� Familie: Lidgeckos(Eublepharidae)<br />
� Unterfamilie: Eigentliche Lidgeckos (Eublepharinae)<br />
� Gattung: Leopardgeckoartige (<strong>Eublepharis</strong>)<br />
� Art: Leopardgecko (<strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong>)<br />
� Trivalname: Leopardgecko<br />
<strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong> wurde erstmals 1854 <strong>von</strong> BLYTH beschrieben.<br />
� eu = griechisch gut, blepharis = griechisch Augenwimper<br />
� <strong>macularius</strong> könnte man mit "gefleckt" interpretieren<br />
� der Trivialname Leopardgecko verweist auf das gefleckte Aussehen<br />
terra typica: Salt Range, Punjab.<br />
Verbreitungsgebiet: Nordost-, Süd- bis Zentral-Pakistan, Region um Neu-Delhi (Nord-<br />
Indien), <strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong> kommt nur in Afghanistan, Pakistan und Indien vor.<br />
Größe: GL 25-30cm<br />
Futter: Insekten und nestjunge Nager<br />
Schutzstatus<br />
<strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong> unterliegen keinem besonderen Schutz und es sind keinerlei<br />
Herkunftsnachweise erforderlich.<br />
Das Tierschutzgesetzt ist für jeden Terrarianer bindend und besagt:<br />
� Ein Tier sollte seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und<br />
untergebracht werden<br />
� Es darf die artgerechte Bewegung nicht eingeschränkt werden<br />
� Schmerzen, vermeidbares Leid oder körperliche Schäden dürfen nicht zugefügt werden<br />
� Jeder Tierhalter sollte über eine Sachkunde zur angemessenen Ernährung, Pflege und<br />
artgerechter Unterbringung der Tiere verfügen