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Eublepharis macularius - Bergagamen von Esther Laue

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� <strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong> montanus BÖRNER, 1976<br />

� <strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong> smithi BÖRNER, 1981<br />

Anmerkung: Revisionen <strong>von</strong> Gattungen und deren Arten sind immer zu erwarten. Diese Datei<br />

enthält derzeit schon umstrittene Arten und Unterarten, noch aber ist gültig, was hier steht.<br />

Systematik <strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong><br />

� Klasse: Reptilien (Reptilia)<br />

� Ordnung: Schuppenkriechtiere (Squamata)<br />

� Unterordnung: Echse (Sauria)<br />

� Zwischenordnung: Geckoartig (Gekkota)<br />

� Überfamilie: Eublepharoidea<br />

� Familie: Lidgeckos(Eublepharidae)<br />

� Unterfamilie: Eigentliche Lidgeckos (Eublepharinae)<br />

� Gattung: Leopardgeckoartige (<strong>Eublepharis</strong>)<br />

� Art: Leopardgecko (<strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong>)<br />

� Trivalname: Leopardgecko<br />

<strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong> wurde erstmals 1854 <strong>von</strong> BLYTH beschrieben.<br />

� eu = griechisch gut, blepharis = griechisch Augenwimper<br />

� <strong>macularius</strong> könnte man mit "gefleckt" interpretieren<br />

� der Trivialname Leopardgecko verweist auf das gefleckte Aussehen<br />

terra typica: Salt Range, Punjab.<br />

Verbreitungsgebiet: Nordost-, Süd- bis Zentral-Pakistan, Region um Neu-Delhi (Nord-<br />

Indien), <strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong> kommt nur in Afghanistan, Pakistan und Indien vor.<br />

Größe: GL 25-30cm<br />

Futter: Insekten und nestjunge Nager<br />

Schutzstatus<br />

<strong>Eublepharis</strong> <strong>macularius</strong> unterliegen keinem besonderen Schutz und es sind keinerlei<br />

Herkunftsnachweise erforderlich.<br />

Das Tierschutzgesetzt ist für jeden Terrarianer bindend und besagt:<br />

� Ein Tier sollte seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und<br />

untergebracht werden<br />

� Es darf die artgerechte Bewegung nicht eingeschränkt werden<br />

� Schmerzen, vermeidbares Leid oder körperliche Schäden dürfen nicht zugefügt werden<br />

� Jeder Tierhalter sollte über eine Sachkunde zur angemessenen Ernährung, Pflege und<br />

artgerechter Unterbringung der Tiere verfügen

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