Verordnung vom 11. Februar 2004 über den militärischen ... - LexFind
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510.710<br />
Organisation und Verwaltung<br />
Teil 3<br />
Verzeichnis der gefährlichen Güter und Sondervorschriften<br />
3100 Siehe Tabelle 10C im Anhang 2.<br />
Teil 4<br />
Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks<br />
4100 Gefährliche Güter dürfen nur in bauartgeprüften Original- oder Ordonnanzverpackungen (Kanister, Fässer, Kisten, Flaschen,<br />
Druckgasflaschen, usw.) befördert wer<strong>den</strong>, in <strong>den</strong>en sie <strong>über</strong>geben wur<strong>den</strong> oder die dafür zur Verfügung gestellt wor<strong>den</strong> sind.<br />
Teil 5<br />
Vorschriften für <strong>den</strong> Versand<br />
5100 Wer gefährliche Güter versendet, muss sich vergewissern, dass der Transport zu <strong>den</strong> in dieser <strong>Verordnung</strong> verlangten Bedingungen<br />
ausgeführt wird, insbesondere was die Verpackung, das Zusammenladeverbot, das Mitführen der schriftlichen Weisungen und<br />
allenfalls des Beförderungspapiers betrifft.<br />
5200 Die Bezettelung von Betriebsstoffkanister, Weissblech-, Aluminium- und Kunststoffgebinde, Transportharassen und Transportkisten<br />
sowie Munition in Originalverpackungen ist nicht erforderlich.<br />
5300 Güter der Klasse 1 können in der Armee mit folgen<strong>den</strong> Gefahrzettel gekennzeichnet wer<strong>den</strong>:<br />
1.1B für die Verträglichkeitsgruppe B der Unterklassen 1.1 und 1.2;<br />
1.1E für die Verträglichkeitsgruppen C, D, E und G der Unterklasse 1.1;<br />
1.2E für die Verträglichkeitsgruppen C, D, E und G der Unterklasse 1.2 und 1.4, die Verträglichkeitsgruppen C und G der<br />
Unterklassen 1.3 sowie die Verträglichkeitsgruppe S der Unterklasse 1.4;<br />
1.2H Für die Verträglichkeitsgruppe H der Unterklassen 1.2 und 1.3.<br />
5400 Die zivile Bezettelung von gefährlichen Gütern der Klasse 1 gemäss Kapitel 5.2 SDR/ADR ist in der Armee auch zulässig.<br />
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