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Verordnung vom 11. Februar 2004 über den militärischen ... - LexFind

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510.710<br />

Organisation und Verwaltung<br />

8209 Kann die Auffrischungsschulung nicht rechtzeitig vor dem Ablaufdatum absolviert wer<strong>den</strong>, so muss der Inhaber der verfallenen<br />

ADR Bescheinigung einen kompletten SDR/ADR Aufbaukurs durchlaufen.<br />

8300 Verschie<strong>den</strong>e Vorschriften, die von der Fahrzeugbesatzung zu beachten sind<br />

8301 Beim Transport (namentlich beim Verla<strong>den</strong>/Abla<strong>den</strong> und in <strong>den</strong> Fahrzeugen), sowie in der Nähe von explosions- oder feuergefährlichen<br />

Gütern ist das Rauchen untersagt.<br />

8302 Entstehen durch einen Unfall Gefahren für Mitmenschen oder Umwelt, so ist die gefährdete Zone abzusichern und die Polizei zu<br />

alarmieren.<br />

8303 Zusätzlich hat der Fahrzeugführer die Massnahmen zu treffen, die in <strong>den</strong> schriftlichen Weisungen vorgeschrieben sind.<br />

8304 Mitfahrende sind zur Hilfeleistung beizuziehen.<br />

8400 Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge<br />

8401 Das freiwillige Halten und Parken eines Fahrzeuges mit gefährlichen Gütern ist auf öffentlichen Strassen untersagt, wenn der<br />

Transport selbst es nicht erfordert (bela<strong>den</strong>, entla<strong>den</strong>, Kontrolle der Fahrzeuge oder der Ladung, Verpflegung des Fahrzeugführers,<br />

schlechte Witterungsverhältnisse). Beim notwendigen Halten und Parken ist die Überwachung bzw. Bewachung des Fahrzeuges<br />

bzw. der Ladung sicherzustellen.<br />

Teil 9<br />

Vorschriften für <strong>den</strong> Bau und die Zulassung der Fahrzeuge<br />

9100 Militärfahrzeuge benötigen keinen Eintrag im Fahrzeugausweis als Nachweis einer erhöhten Haftpflichtversicherung.<br />

9200 Sofern nicht anders im Fahrzeugausweis spezifiziert, gelten Militärmotorfahrzeuge mit Kompressionszündung (Dieselantrieb) <strong>über</strong><br />

3.5 Tonnen Gesamtgewicht sowie Sachtransportanhänger des Typs 85 und 87 mit Plane als EX/II Beförderungseinheiten und<br />

können als solche verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

9300 Im Inland benötigen Beförderungseinheiten der Armee keine Zulassungsbescheinigung nach 9.1.2 SDR/ADR. Die Übereinstimmungen<br />

der Fahrzeuge EX/II, EX/III, FL, OX und AT mit diesen Vorschriften wer<strong>den</strong> im Fahrzeugausweis aufgeführt.<br />

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