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Landkreis Demmin mit fünf Ausstellern auf der Grünen Woche ...

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Seite 6, Nr. 02/2011 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong><br />

Der Landrat<br />

Stellenausschreibung<br />

Beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> <strong>mit</strong> Dienstsitz in <strong>der</strong> Hansestadt <strong>Demmin</strong> ist im Veterinärund<br />

Lebens<strong>mit</strong>telüberwachungsamt zum nächstmöglichen Termin die Stelle<br />

einer/eines amtlichen<br />

Tierärztin/Tierarztes<br />

zu besetzen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle <strong>mit</strong> 40 <strong>Woche</strong>nstunden.<br />

Das Aufgabengebiet umfasst alle Tätigkeiten des amtstierärztlichen Dienstes <strong>mit</strong> den<br />

Schwerpunkten Lebens<strong>mit</strong>telüberwachung und Verbraucherschutz.<br />

Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium <strong>der</strong> Veterinärmedizin<br />

<strong>mit</strong> Approbation als Tierärztin/Tierarzt. Erwünscht ist die Befähigung für den<br />

Einsatz als amtliche Tierärztin/amtlicher Tierarzt.<br />

Gesucht wird eine engagierte und belastbare Persönlichkeit, die über Eigeninitiative,<br />

ein hohes Maß an Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen, Organisations- und<br />

Verhandlungsgeschick, Bereitschaft zur Teamarbeit und soziale Kompetenz verfügt.<br />

Es werden fundierte Kenntnisse <strong>auf</strong> dem Gebiet des Lebens<strong>mit</strong>tel- und Veterinärrechts<br />

vorausgesetzt. Der Führerschein <strong>der</strong> Klasse B muss vorliegen. Aufgrund <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heit<br />

des Aufgabenbereiches wird auch erwartet, Dienst außerhalb <strong>der</strong> regulären<br />

Arbeitszeit sowie im Rahmen <strong>der</strong> Rufbereitschaft zu leisten. Wünschenswert sind<br />

Kenntnisse im Umgang <strong>mit</strong> dem PC.<br />

Entgelt: Geboten werden die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes nach Maßgabe<br />

des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).<br />

Bewerbungen <strong>mit</strong> den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 15. Februar 2011<br />

an den <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>, Der Landrat, Personalamt<br />

Adolf-Pompe-Straße 12 – 15<br />

17109 Hansestadt <strong>Demmin</strong><br />

Bekanntmachung<br />

Das Ordnungsamt <strong>der</strong> Kreisverwaltung <strong>Demmin</strong> gibt für den Zeitraum vom 28.<br />

Januar bis<br />

04. Februar 2011 eine Übung <strong>der</strong> Bundeswehr bekannt.<br />

Von <strong>der</strong> Übung wird das Gebiet folgen<strong>der</strong> <strong>Landkreis</strong>e und kreisfreien Städte berührt.<br />

Hansestadt Rostock, <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>, <strong>Landkreis</strong> Güstrow, <strong>Landkreis</strong> Mecklenburg-<br />

Strelitz, <strong>Landkreis</strong> Nordvorpommern, <strong>Landkreis</strong> Ostvorpommern, <strong>Landkreis</strong><br />

Parchim und <strong>Landkreis</strong> Uecker – Randow.<br />

Bekanntmachung<br />

Die 35. öffentliche Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische<br />

Seenplatte findet am Dienstag, den 22.02.2011, um 15.30 Uhr im Sitzungssaal<br />

des Rathauses <strong>der</strong> Stadt Neubrandenburg <strong>mit</strong> folgen<strong>der</strong> Tagesordnung<br />

statt:<br />

- Bericht des Vorsitzenden<br />

- Annahme <strong>der</strong> Jahresrechnung 2009 sowie Entlastung des Vorsitzenden und des<br />

Vorstandes<br />

- Diskussion und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan<br />

für das Jahr 2011<br />

- Rückblick <strong>auf</strong> die vergangene Legislaturperiode sowie Ausblick <strong>auf</strong> Struktur und<br />

Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes nach <strong>der</strong> Kreisgebietsreform<br />

- Sonstiges<br />

Dr. Paul Krüger, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Förmliche Bekanntmachung<br />

Anträge <strong>auf</strong> Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Der Landrat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Die Stadtwerke Loitz GmbH haben Anträge <strong>auf</strong> Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom<br />

20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 93 <strong>der</strong> Verordnung<br />

vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />

1. Trinkwasserleitung in <strong>der</strong> Ortslage Pustow<br />

2. Trinkwasserleitung von Gülzowshof nach Zarnekla<br />

3. Trinkwasserleitung von Trantow nach Zarrentin<br />

4. Trinkwasserleitung von Trantow nach Mühlenkamp<br />

gestellt.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />

1. Trinkwasserleitung Gemarkung: Pustow Flur: 1, 4<br />

2. Trinkwasserleitung Gemarkung: Gülzowshof Flur: 2<br />

Gemarkung: Nielitz Flur: 3<br />

Gemarkung: Düvier Flur: 1, 2, 5<br />

3. Trinkwasserleitung Gemarkung: Trantow Flur: 3<br />

Gemarkung: Zarrentin Flur: 5<br />

4. Trinkwasserleitung Gemarkung: Trantow Flur: 5<br />

Gemarkung: Mühlenkamp Flur: 2,3<br />

Die von den Anlagen <strong>der</strong> beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer <strong>der</strong><br />

Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren <strong>der</strong> jeweiligen Gemarkungen befinden, können die<br />

eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten<br />

in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

31. Januar 2011 bis 25. Februar 2011<br />

bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>, Quitzerower Weg 31, 17109<br />

<strong>Demmin</strong>, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434<br />

341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />

alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und <strong>der</strong> dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur<br />

den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen durch<br />

einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen: (siehe unten)<br />

Konieczny<br />

Landrat<br />

Förmliche Bekanntmachung<br />

Anträge <strong>auf</strong> Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Der Landrat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Das Amt Stavenhagen <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Briggow hat Anträge <strong>auf</strong> Erteilung von Leitungsund<br />

Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel<br />

93 <strong>der</strong> Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />

1. Regen- u. Abwasserleitung in Briggow<br />

2. Regen- u. Abwasserleitung in Briggow<br />

3. Schmutzwasserleitung in Briggow<br />

gestellt.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />

1. Regen- u. Abwasserleitung Gemarkung: Briggow Flur: 2<br />

2. Regen- u. Abwasserleitung Gemarkung: Briggow Flur: 2<br />

3. Schmutzwasserleitung Gemarkung: Briggow Flur: 2<br />

Die von den Anlagen <strong>der</strong> beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer <strong>der</strong><br />

Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren <strong>der</strong> jeweiligen Gemarkungen befinden, können die<br />

eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten<br />

in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

31. Januar 2011 bis 25. Februar 2011<br />

bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>, Quitzerower Weg 31, 17109<br />

<strong>Demmin</strong>, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434<br />

341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />

alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und <strong>der</strong> dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur<br />

den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen durch<br />

einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat <strong>der</strong> Eigentümer eines <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Dienstbarkeit<br />

belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 <strong>Woche</strong>n nach Beginn <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />

des Antrages Wi<strong>der</strong>spruch gegen die Erteilung <strong>der</strong> Bescheinigung einzulegen.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht da<strong>mit</strong><br />

begründet werden, dass kein Einverständnis <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Belastung des Grundbuches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur dar<strong>auf</strong> gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen<br />

dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch sich<br />

nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist, o<strong>der</strong> in<br />

an<strong>der</strong>er Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht Gebrauch zu<br />

machen. Der Wi<strong>der</strong>spruch kann bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>, Adolf-<br />

Pompe- Straße 12-15, 17109 <strong>Demmin</strong> schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bis Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist<br />

erhoben werden.<br />

Nach Abl<strong>auf</strong> <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i. V.<br />

m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl.<br />

I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.<br />

Konieczny<br />

Landrat

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