Sommerfest des Landkreises vermittelt Dialoge
Sommerfest des Landkreises vermittelt Dialoge
Sommerfest des Landkreises vermittelt Dialoge
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<strong>Sommerfest</strong> <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> <strong>vermittelt</strong> <strong>Dialoge</strong><br />
Unter freiem Himmel in der Abendsonne begrüßte Landrat Siegfried<br />
Konieczny die geladenen Gäste zum zweiten Fest <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong><br />
in der Kloster- und Schlossanlage Dargun, zu dem er gemeinsam<br />
mit dem Kreistagspräsidenten Edgar Kliewe eingeladen hatte.<br />
Mehr als 200 Gäste waren gekommen, Unternehmerinnen und Un-<br />
Weltkindertag in der Demminer Friesenhalle<br />
Gemeinsam singen, spielen und feiern – dazu hatten<br />
sich zum Weltkindertag am 20. September 2010 in Demmin<br />
viele Kinder in der Demminer Friesenhalle getroffen.<br />
Mit Fähnchen begrüßten die Mädchen und Jungen<br />
der Demminer Kindertagesstätten und Demminer Grundschüler<br />
auch polnische Kinder, die auf Einladung von<br />
Siegfried Logall, Projektmanager der Jungen Europäer<br />
in Demmin, gekommen waren. Logall hatte auch die<br />
Veranstaltung organisiert und dazu wieder viele helfende<br />
Kräfte und Sponsoren mobilisiert.<br />
Eröffnet wurde der Weltkindertag in Demmin vom<br />
Bürgermeister der Hansestadt Demmin, Ernst Wellmer.<br />
Beifall klatschten die Kleinen als Landrat Siegfried<br />
Konieczny ihnen gratulierte und eine schöne Feier<br />
wünschte. Die hatten die Kinder dann auch. Siegfried<br />
Logall hatte eine Malstraße aufgebaut, Sportspiele vorbereitet<br />
und je<strong>des</strong> Kind bekam ein kleines Geschenk.<br />
Im Übrigen erhielt auch Siegfried Logall an diesem Tag Glückwünsche: vor zehn Jahren wurde<br />
der Dachverband der Jungen Europäer in Demmin gegründet. Text und Foto: Egger<br />
ternehmer aus dem gesamten Landkreis, Politiker, Vertreter von Verwaltungen<br />
und Behörden, Künstler und Kulturschaffende. Jeder Einzelne<br />
wurde vom Landrat persönlich begrüßt.<br />
Besonders herzlich empfingen beide die am weitesten angereisten<br />
Gäste aus dem Partnerkreis Steinfurt und die Gäste aus dem Partner-<br />
kreis Koszalin. Sie waren wie im Vorjahr<br />
gern gekommen und nutzten ihren<br />
Aufenthalt auch für ein weiteres<br />
Umschauen im Landkreis.<br />
Gern gesehen bei diesem Fest waren<br />
auch die Ländräte aus den Nachbarkreisen<br />
Müritz, Bettina Paetsch,<br />
aus Mecklenburg-Strelitz, Heiko<br />
Kärger und der Stellvertreter <strong>des</strong><br />
Oberbürgermeisters der Stadt Neubrandenburg,<br />
Harald Walter.<br />
„Wenn man etwas zum zweiten<br />
Mal macht, begründet man eine Tradition“,<br />
eröffnete Siegfried Konieczny<br />
seine kurzen Begrüßungsworte. Es ist<br />
ein Dank an die vielen Unternehmen<br />
und Partner, die der Landkreis Demmin<br />
hat. Außerdem ist es „aufgrund<br />
unserer Fläche, unserer Bevölkerungsstruktur<br />
wichtig, <strong>Dialoge</strong>benen<br />
zu schaffen, dieser Region ein<br />
links: Die Delegation <strong>des</strong> polnischen<br />
Partnerkreises Koszalin: v.l.n.r Landrat<br />
Siegfried Konieczny (Landkreis<br />
Demmin), Kreistagspräsident Darius<br />
Kalinowski, Kreistagspräsident Edgar<br />
Kliewe (Landkreis Demmin),<br />
Amtsleiterin Agniezka Maslinska,<br />
Mitglied <strong>des</strong> Rates Zenon Dropko,<br />
Direktor Entwicklung und Promotion<br />
Tomasz Holowati.<br />
rechts: Die Delegation der Partnerkreises<br />
Steinfurt: v.l.n.r. Amtsleiter Dr.<br />
Schmeer, Kreistagsmitglied Ulrich<br />
Rosengart, Amtsleiterin Birgit<br />
Riesebeck (Landkreis Demmin), von<br />
der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft<br />
Steinfurt mbH<br />
Udo Röllenblech, Kreistagspräsident<br />
Edgar Kliewe (Landkreis Demmin),<br />
Landrat Siegfried Konieczny (Landkreis<br />
Demmin).<br />
AUS DEM INHALT<br />
<strong>Sommerfest</strong> <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> 1-2<br />
Kunst im Verkehrskreisel 2-3<br />
Amtliche Mitteilungen 4-6<br />
Stellenausschreibungen 7<br />
Dorf- und Erntefest in Jürgenstorf 8<br />
Appelmarkt in Klempenow 8
Seite 2, Nr. 18/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin<br />
Selbstbewusstsein und ein Zusammengehörigkeitsgefühl der Amts- und<br />
Funktionsträger, der Unternehmen, Künstler und Kulturschaffenden aus allen<br />
gesellschaftlichen Bereichen zu vermitteln.“<br />
Konieczny und Kliewe waren sich darüber einig, dass die Veränderungen der letzten<br />
Jahre den Landkreis ein gutes Stück nach vorn gebracht haben, dass es untereinander Verständnis<br />
und Miteinander gibt, aber dennoch jede Plattform willkommen ist, die Menschen<br />
einander näher zu bringen und diesen Landkreis zu einen.<br />
Dass auch an einem Abend der Blick in die Nachbarkreise, mit denen der Landkreis<br />
Demmin künftig gemeinsame Wege gehen wird, gegenwärtig war, machte ebenso die Auswahl<br />
der Künstler, die den Abend gestalteten, sichtbar. Es war ein sehr hochkarätiges Programm.<br />
Königin Luise mit ihren beiden Mitstreitern präsentierten als Solistin und Solisten<br />
der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz Titel aus bekannten Stükken<br />
der Operettenkunst. Romely Pfund, Generalmusikdirektorin, führte leidenschaftlich<br />
und verständlich durchs kleine Programm.<br />
Zeitweilig herrschte absolute<br />
Faszination und Stille bei den<br />
Gästen im Altarschiff der Klosterkirche.<br />
Etwas lauter ging es dann beim<br />
Trommelduo Huth & Pratzel aus<br />
dem Landkreis Demmin zu, genauso<br />
wie bei der Jazzgruppe Change,<br />
die ihre Heimat im Nachbarkreis<br />
Müritz hat. Miriam von Dyke sang<br />
Balladen, die teils bekannt, teils neu<br />
für das Publikum waren.<br />
Den unumstrittenen Höhepunkt<br />
<strong>des</strong> Abends bildete dann ein sehr<br />
feines Feuerwerk im Takt von Musik<br />
im offenen Teil der Klosterkirche.<br />
Gespräche, Austausch von Visitenkarten<br />
und gegenseitige Einladungen<br />
gab es an diesem Abend<br />
überall in der Darguner Kloster- und<br />
Schlossanlage. Und auch, dass es<br />
später kühler wurde, störte keinen<br />
der Gäste. Viele verabredeten sich<br />
bereits für zwischendurch und für<br />
nächstes Jahr.<br />
oben: Begrüßung durch den Landrat<br />
und den Kreistagspräsidenten.<br />
Mitte: Unternehmer im Dialog.<br />
unten: Aufmerksames Zuhören.<br />
Text und Fotos: Egger<br />
Landkreis<br />
bei der 11. Aktion Ausbildung vertreten<br />
Am 11. September 2010 fand die 11. Aktion Ausbildung der Hansestadt Demmin in der<br />
Friesenhalle statt. Auch in diesem Jahr war der Landkreis Demmin mit einen Stand auf der<br />
Veranstaltung vertreten. Dort wurden die Ausbildungsberufe Straßenwärter/in und<br />
Verwaltungsfachangestellten präsentiert, die in der Kreisverwaltung auch derzeit ausgebildet<br />
werden. Mit vielen Anschauungsmaterialien, Präsentationsmappen und Flyern wurden<br />
die künftigen Schulabgänger über die Inhalte beider Ausbildungsberufe umfangreich informiert.<br />
Außerdem standen zwei Auszubildende <strong>des</strong> 3. Ausbildungsjahres der Kreisverwaltung,<br />
Marlen Arndt (Verwaltungsfachangestellte) und Christian Göhrendt (Straßenwärter) für<br />
Fragen zur Verfügung. Sie berichteten insbesondere über Ausbildungsinhalte sowie über<br />
praktische Einsätze. Auf spezifische Fragen gaben Margit Juhnke, Personalamtsleiterin,<br />
und Susanne Churt, Ausbildungsleiterin in der Kreisverwaltung, Auskünfte. Ebenso nahm<br />
Angelika Wiedemann-Rudolph, Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong><br />
Demmin, an der 11. Aktion Ausbildung teil. Sie informierte die Besucher und die<br />
Unternehmen über den Girl’s-Day, der im 14. April 2011 stattfinden wird.<br />
Kunst im Verkehrskreisel – lebendige<br />
Partnerschaft im Kreis Steinfurt erlebt<br />
Die Leiterin der Pressestelle <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin, Silke Egger, sprach mit<br />
Schülerinnen und der Lehrerin Jana Balje vom Demminer Goethe-Gymnasium.<br />
Die Kunstkreisel-Route als LEADER-Projekt im Kreis Steinfurt, Partnerkreis <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong><br />
Demmin, wird auch mit Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Demmin<br />
umgesetzt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit waren Franziska Haßler und Christina<br />
Brinkmann vom Demminer Goethe-Gymnasiums in Dörenthe-Ibbenbühren im Kreis Steinfurt<br />
zu Besuch und haben mit ihren Ideen das Projekt maßgeblich bereichert.<br />
Was können wir uns unter diesem Projekt Kunstkreisel vorstellen?<br />
Franziska Haßler: Mit den Kunstkreiseln sind die Verkehrskreisel gemeint. Diese Verkehrsinseln<br />
gibt es im Kreis Steinfurt sehr viele, und sie sollen nach und nach verschönert<br />
werden. Der Kreisel, um den es geht, ist in Schierloh, einem Ort westlich von Ibbenbüren.<br />
Dieser Kreisel wurde vom Bauamt Ibbenbühren als Sandsteinmassiv gestaltet, die sogenannte<br />
Festung, und wird nun umgestaltet.<br />
Wie haben Sie sich auf dieses Projekt vorbereitet?<br />
Christina Brinkmann: Unsere Lehrerin, Frau Balje, hat uns das Projekt vorgestellt (Kreisanzeiger<br />
berichtete). Dann haben wir uns überlegt, welche Ideen wir dazu haben, haben<br />
Skizzen angefertigt und ein Kurzkonzept geschrieben. Wichtig dabei war auch, dass der<br />
Europagedanke darin vorkommt. Die Festung hat ein Plateau und vier Ecken, die im Kontrast<br />
zu dem Sandstein gestaltet werden sollen unter Einbeziehung der drei Partnerkreise<br />
<strong>des</strong> Kreises Steinfurt.<br />
Welche Ideen wurden dann umgesetzt?<br />
Jana Balje: Das Projekt wurde allen drei zehnten Klassen unseres Gymnasiums vorgestellt.<br />
60 Schülerinnen und Schüler haben Ideen und Konzeptionen entwickelt, den Ideen dann<br />
Titel gegeben, Gestaltungsaspekte und Materialien festgelegt, wie die Entwürfe umgesetzt<br />
werden können. Es sind 13 Modelle entstanden.<br />
Wie erfolgte die Auswahl der Ideen?<br />
Jana Balje: Die Schülerinnen und Schüler haben in Teams gearbeitet und die Auswahl nach<br />
dem Partizipationsprinzip vorgenommen. Sie haben selbstständig entschieden, was aus<br />
welcher Idee, welchem Projekt umgesetzt wird. Da es ein europäisches Projekt ist, wurden<br />
die Konzeptionen von den Schülern auch ins Englische übersetzt.<br />
Aus zeitlichen Gründen war nicht alles während <strong>des</strong> Unterrichts zu schaffen. Die Schülerinnen<br />
und Schüler haben auch zu Hause gearbeitet und nachmittags die Modelle gebaut.<br />
Anschließend wurden die Modelle und Konzeptionen dem Kulturausschuss <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong><br />
Demmin vorgestellt. Dort waren dann auch die Initiatoren <strong>des</strong> Projektes im Kreis Steinfurt<br />
Irina und Bernhard Ahlers vom Verein KAJA-West e.V. anwesend.<br />
Wie ging es dann weiter in Steinfurt?<br />
Franziska Haßler: Frau Balje hat uns gefragt, und wir sind dann zu zweit losgefahren.<br />
Birgit Riesebeck vom Landkreis Demmin hat sich um alles gekümmert und uns zum Zug<br />
begleitet. Wir waren dann eineinhalb Wochen in Steinfurt, zusammen mit Teilnehmern aus<br />
der Slowakei, aus Weißrussland und aus Polen. Zuerst war es mit der Verständigung und<br />
der gemeinsamen Arbeit schwierig. Es ging dann aber immer besser.<br />
Ich habe mich darauf eingelassen, wenn einer mitmachen wollte, war es okay, wenn nicht,<br />
auch. Es gab keine Zwänge. Wir konnten uns aussuchen, was wir umsetzen wollten. Am<br />
Ende sollten vier Figuren als Symbol fertig sein für die vier Ecken im Kreisel.<br />
Christina Brinkmann: Ich wollte wissen, wie so ein Projekt funktioniert, ob es wirklich bis<br />
zur Umsetzung klappt. Es wurde ein internationales Projekt. Es war spannend und toll, sich<br />
auszutauschen und zusammen untergebracht zu sein. Wir haben neben unserem Projekt<br />
auch an den „Europaen hands“ gearbeitet, einer Idee, die schon andere Teilnehmer vor uns<br />
mitgebracht hatten und die auf einem anderen Kreisel gestaltet wurde. Das ist auch das<br />
Spannende an der Arbeit. Auch unser Projekt ist noch nicht fertig. Wir werden daran weiter<br />
arbeiten, möglicherweise mit anderen Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Dann kommen<br />
immer wieder Ideen dazu.
Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Nr. 18/2010, Seite 3<br />
Wie geht es nun weiter?<br />
Franziska Haßler: Wir haben unsere Ideen und die ersten Modelle, die vier Figuren, stellvertretend<br />
für den Steinfurter Landrat der Leiterin <strong>des</strong> Schulamtes gezeigt und werden jetzt<br />
daran weiter arbeiten.<br />
Das heißt, Sie werden das Projekt in Steinfurt auch weiter begleiten?<br />
Christina Brinkmann: Ja, gern. Wir fahren beide gern wieder hin und werden weiter mitarbeiten.<br />
Die Fertigstellung einer Projektidee kann bis zu drei Jahre dauern, weil ja immer<br />
nur ein bis zwei Wochen Arbeit vor Ort im Kreis Steinfurt möglich sind.<br />
Wie hat es Ihnen in Steinfurt gefallen?<br />
Christina Brinkmann: Untergebracht waren wir in einer Turnhalle, alle zusammen. Dort<br />
haben wir auch gearbeitet, jeder wann und wie er wollte. Wichtig war, dass am Ende etwas<br />
herausgekommen ist, was wir auch zeigen konnten.<br />
Mir haben die Lockerheit und das Selbstverständnis gefallen, wie wir miteinander und<br />
Irina und Bernhard Ahlers mit uns umgegangen sind, wie sie uns machen lassen haben.<br />
Franziska Haßler: Es hat echt Spaß gemacht. Ich hatte etwas komplett anderes erwartet.<br />
Der Kreis Steinfurt hatte uns Freifahrttickets<br />
geschenkt, auch zum<br />
Baden. Ich hätte mir gewünscht,<br />
dass Herr Ahlers mehr Zeit bei<br />
uns verbracht hätte. Dafür war<br />
aber seine Tochter die ganze Zeit<br />
bei uns.<br />
Können wir ein solches<br />
Projekt auch in unserem<br />
Landkreis umsetzen?<br />
Franziska Haßler: Ja, theoretisch.<br />
Praktisch?<br />
Christina Brinkmann: Ja, warum<br />
nicht? Wir haben vielleicht zu<br />
wenige Kreisel, aber warum<br />
nicht?<br />
(Über das Projekt wird weiter berichtet<br />
als ein Stück lebendiger<br />
Partnerschaft mit dem Kreis<br />
Steinfurt.)<br />
Erfolgreiche Teilnahme<br />
am Lehrlingswettbewerb<br />
Auszubildende Fleischer und Fleischfachverkäufer der Beruflichen Schule<br />
Malchin haben Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich beim Lehrlingswettbewerb<br />
am 11.09. 2010 in Auerbach (Vogtland) vertreten.<br />
Am Berufswettbewerb nahmen aus Sachsen die Berufsschulen Wilkau/Haßlau, Chemnitz<br />
und Bautzen teil. Für Sachsen Anhalt startete die Berufsschule Weißenfels und Mecklenburg-Vorpommern<br />
wurde durch die Berufsschule Malchin vertreten. In der Gesamtwertung<br />
der Berufsschulen belegte die BS Malchin nach der BS Wilkau/Haßlau den 2. Platz.<br />
Insgesamt nahmen am Wettbewerb 31 Fleischfachverkäuferinnen, davon 6 aus Malchin,<br />
teil. Ausbildungsbetriebe dieser 6 Mädchen sind:<br />
Fleischerei Zahlmann Groß Lüdershagen<br />
Fleischerei Spiegel Rostock<br />
Sky Markt Ahlbeck<br />
Landfleischerei Torney Altentreptow<br />
Am Wettbewerb nahmen 36 Fleischer, davon 10 aus Malchin, teil.<br />
Ausbildungsbetriebe dieser 10 Azubis sind:<br />
„Der Pommeraner“ Loitz<br />
Citti Neubrandenburg<br />
Sky Markt Grimmen<br />
Landfleischerei Torney Altentreptow<br />
Rügener Landfleischerei<br />
Nolke GmbH Waren<br />
Pommernland Stavenhagen<br />
Sky Markt Waren<br />
v.r.n.l. Franziska Haßler, Jana Balje und Christina<br />
Brinkmann zeigen ihre Modelle.<br />
Die Teilnehmer der Beruflichen<br />
Schule Malchin erhielten für ihre<br />
Exponate 2 Goldmedaillen, 16 Silbermedaillen<br />
und 12 Bronzemedaillen.<br />
Netzwerk für Chancengleichheit berät<br />
über Info-Tag Wiedereinstieg 2011<br />
Am 15. September 2010 trafen sich Mitglieder <strong>des</strong> Netzwerkes für Chancengleichheit<br />
im Landkreis Demmin zu ihrer planmäßigen Beratung.<br />
Vorgesehen war, an diesem Tag einen Workshop zur Vorbereitung <strong>des</strong> nächsten Info-<br />
Tages Wiedereinstieg durchzuführen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Familie, Senioren, Frauen<br />
und Jugend fördert diese Veranstaltung nicht mehr. Dies erfuhr die Gleichstellungsbeauftragte<br />
<strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> allerdings erst auf Nachfrage im Ministerium. Die Mitglieder<br />
<strong>des</strong> Netzwerkes waren sich schnell einig; der Info-Tag findet auch im nächsten Jahr wie<br />
geplant statt. Aufgrund der Resonanz wird es einen anderen Veranstaltungsort geben. Der<br />
Antrag auf Nutzung wurde bereits gestellt. Einig waren sich die Akteurinnen, dass die<br />
Themen Orientierung und Berufsplanung, Familienmanagement und Kinderbetreuung,<br />
Jobsuche und Bewerbung, Aus- und Weiterbildung sowie Existenzgründung und Selbständigkeit<br />
wieder eine zentrale Rolle spielen sollen. Das war auch ein Ergebnis der Fragebogenauswertung<br />
<strong>des</strong> diesjährigen Info-Tages. Das Thema Bildung wird generell eine große Rolle<br />
spielen. Ebenfalls wird es wieder Workshops geben, Gedanken dazu machen sich jetzt die<br />
Akteurinnen.<br />
Außerdem möchte das Netzwerk Unternehmerinnen und Unternehmer einladen, am Info-<br />
Tag teilzunehmen. Sie haben dann die Möglichkeit, mit potenziellen Beschäftigten direkt<br />
Kontakt aufzunehmen. In der Beratung wurden erste konkrete Vorabsprachen getroffen und<br />
Verantwortlichkeiten festgelegt.<br />
Aufgrund <strong>des</strong> Wegfalls der Unterstützung durch das Bun<strong>des</strong>ministerium sucht das Netzwerk<br />
jetzt Sponsorinnen und Sponsoren, die bereit sind, mit Sachmitteln oder auch finanziell<br />
zum Beispiel beim Druck von Flyern und Plakaten zu helfen. Bei Interesse wenden<br />
Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte <strong>des</strong> LK Demmin, Angelika Wiedemann-<br />
Rudolph unter 03998 434 553 oder gleichstellungsbeauftragte@lk-demmin.de.<br />
Das Netzwerk trifft sich am 6. Oktober 2010 um 14:00 Uhr zur nächsten Beratung in<br />
den Räumen <strong>des</strong> dfb, Pfarrer-Wessel-Straße. Interessentinnen und Interessenten sind herzlich<br />
willkommen.<br />
Abfallgebühren - Haben Sie daran gedacht?<br />
Als Eigentümer oder Verwalter eines Wohngrundstückes im Landkreis Demmin sollten<br />
Sie regelmäßig überprüfen, ob es Veränderungen gab, die für die Erhebung der Abfallgebühren<br />
wichtig sind.<br />
Betrifft Sie eine der nachfolgenden Fragen, dann teilen Sie die Veränderung dem Umweltamt<br />
unverzüglich mit:<br />
1. Tonnenbestellung<br />
Ihre jetzige Mülltonne ist Ihnen zu groß oder zu klein geworden?<br />
Die Anzahl der Behälter soll verändert werden?<br />
2. Personenanzahl<br />
Hat sich die mit Hauptwohnsitz gemeldete Anzahl der Personen durch Ein- oder Auszug<br />
bzw. Geburt oder Sterbefall geändert?<br />
3. Eigentumswechsel<br />
Sie haben Ihr Grundstück verkauft oder sind neuer Eigentümer eines Grundstückes?<br />
Wollen Sie die Tonne vom Voreigentümer übernehmen?<br />
4. Verwalterwechsel<br />
Ihr Grundstück wird zukünftig verwaltet oder es erfolgte ein Verwalterwechsel oder<br />
die Verwaltung wird beendet?<br />
Sie können Veränderungen telefonisch, formlos schriftlich, per E-Mail usw. mitteilen.<br />
Für entsprechende Mitteilungen steht hierfür auch unter der Internetadresse <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong><br />
www.landkreis-demmin.de im Bereich Service ein Formular für An-, Ab- und<br />
Ummeldungen zur Verfügung.<br />
Umweltamt<br />
Das Schadstoffmobil kommt!<br />
Die in diesem Jahr letzte mobile Schadstoffsammlung in den Städten wird im Landkreis<br />
Demmin am Sonnabend, dem 09. Oktober 2010 an folgenden Orten/Sammelstellen<br />
durchgeführt:<br />
Malchin großer Parkplatz (Zentrum) von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr<br />
Neukalen beim Stadtbauhof von 09:15 Uhr bis 09:45 Uhr<br />
Dargun Buswendeplatz Grundschule von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr<br />
Demmin Baumannstraße/Eichholz von 10:50 Uhr bis 11:50 Uhr<br />
Loitz Parkplatz Brandmühlendamm von 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr<br />
Jarmen Schützenplatz von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr<br />
Altentreptow Sportplatz, Stralsunder Straße von 14:40 Uhr bis 15:40 Uhr<br />
Stavenhagen Parkplatz am Ivenacker Tor von 16:10 Uhr bis 17:10 Uhr<br />
Es können folgende Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen bis zehn Liter bzw. bis<br />
zehn Kilogramm abgegeben werden: Lösemittel, Batterien, Rostschutzmittel, Ölfilter,<br />
Bremsflüssigkeit, Reinigungsmittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,<br />
Fotochemikalien, Klebstoffe, Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Beizmittel u. ä.<br />
Bitte beachten Sie, dass die Vertreiber von Motoren- und Getriebeölen zur kostenlosen<br />
Rücknahme von Altölen verpflichtet sind, das heißt Altöle können dort abgegeben<br />
werden, wo sie gekauft worden sind. Die speziellen Rücknahmemodalitäten werden<br />
von den einzelnen Verkaufsstellen bestimmt.<br />
Umweltamt
Seite 4, Nr. 18/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin<br />
Sitzung <strong>des</strong> Jugendhilfeausschusses <strong>des</strong><br />
Kreistages <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin<br />
Die 8. Sitzung <strong>des</strong> Jugendhilfeausschusses findet in der Kreisverwaltung, im Hauptgebäude,<br />
kleiner Saal, Raum 002, am Donnerstag, dem 14.10.2010 um 18.00 Uhr statt.<br />
Tagesordnung<br />
1. Eröffnung und Begrüßung<br />
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
3. Bestätigung der Tagesordnung<br />
4. Bestätigung der Niederschrift der 7. Sitzung vom 30.09.2010<br />
5. Sonstiges<br />
6. Auswertung <strong>des</strong> Girls’Days durch Frau Angelika Wiedemann-Rudolph<br />
7. Mittelabruf für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe für das III. Quartal 2010<br />
8. Erste Änderung der Kostenbeteiligung an der Kindertagesförderung - Verteilung der Lan<strong>des</strong>-<br />
und Kreismittel an die Träger der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen<br />
für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2010<br />
9. Beschluss <strong>des</strong> Jugendhilfeausschusses zur Kostenbeteiligung an der Kindertagesförderung<br />
- Verteilung der Lan<strong>des</strong>- und Kreismittel an die Träger der Kindertageseinrichtungen<br />
und Kindertagespflegepersonen sowie zur Höhe der Kosten eines Kindertagespflegeplatzes<br />
im Landkreis Demmin für das Jahr 2011<br />
Cord Bollenbach<br />
Vorsitzender<br />
Förmliche Bekanntmachung<br />
Anträge auf Erteilung von Leitungs- und<br />
Anlagenrechtsbescheinigungen<br />
Der Landrat <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />
Der WasserZweckVerband Malchin- Stavenhagen hat Anträge auf Erteilung von Leitungsund<br />
Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert durch Artikel<br />
93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />
1. Trink- u. Regenwasserleitung, Brunnen und Leitungskabel in Basepohl<br />
2. Trinkwasserleitung, Brunnen und Leitungskabel in Pinnow<br />
3. Trinkwasserleitung, Brunnen und Leitungskabel in Remplin<br />
4. Trinkwasserleitung, Brunnen und Leitungskabel in Ritzerow<br />
5. Trinkwasserleitung, Brunnen und Leitungskabel in Sülten<br />
6. Trinkwasserleitung, Brunnen und Leitungskabel in Schorrentin gestellt.<br />
Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />
1. Trink- u. Regenwasserleitung 2. Trinkwasserleitung, Brunnen<br />
Brunnen u. Leitungskabel Leitungskabel<br />
Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />
Basepohl 1, 2 Pinnow 1<br />
3. Trinkwasserleitung, Brunnen 4. Trinkwasserleitung, Brunnen<br />
Leitungskabel Leitungskabel<br />
Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />
Remplin 2 Ritzerow 2<br />
5. Trinkwasserleitung, Brunnen 6. Trinkwasserleitung, Brunnen<br />
Leitungskabel Leitungskabel<br />
Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />
Sülten 1, 2 Schorrentin 1<br />
Die von den Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer der<br />
Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden, können die<br />
eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten<br />
in der Zeit vom<br />
04. Oktober 2010 bis 29. Oktober 2010<br />
bei der unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin, Quitzerower Weg 31, 17109<br />
Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434<br />
341).<br />
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle<br />
am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und der dazugehörigen Elektroleitungen<br />
einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />
Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen<br />
zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />
geklärt werden.<br />
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: (Im Anschluss nach den Bekanntmachungen.)<br />
Konieczny<br />
Der Landrat <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />
Der Wasser- u. Bodenverband „Obere Peene“ hat Anträge auf Erteilung von Leitungsund<br />
Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert durch<br />
Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für das<br />
1. Schöpfwerk Malchin Ost<br />
2. Schöpfwerk Bauernhand<br />
3. Schöpfwerk Basedow<br />
4. Schöpfwerk Retzow<br />
gestellt.<br />
Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />
1. Schöpfwerk Malchin Ost 2. Schöpfwerk Bauernhand<br />
Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />
Malchin 6, 7 u. 12 Neukalen 6<br />
Leuschentin 3<br />
3. Schöpfwerk Basedow 4. Schöpfwerk Retzow<br />
Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />
Remplin 5 Remplin 4<br />
Malchin 24 u. 26 Malchin 4<br />
Die von den Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer der<br />
Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden, können die<br />
eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten<br />
in der Zeit vom<br />
04. Oktober 2010 bis 29. Oktober 2010<br />
bei der unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin, Quitzerower Weg 31, 17109<br />
Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434<br />
341). Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />
alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und der dazugehörigen Elektroleitungen<br />
einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />
Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen<br />
zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />
geklärt werden.<br />
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: (Im Anschluss nach den Bekanntmachungen.)<br />
Konieczny<br />
Der Landrat <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />
Der Wasser- u. Abwasserzweckverband Demmin/ Altentreptow hat Anträge auf Erteilung von<br />
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert durch Artikel 93<br />
der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für den<br />
1. Mischwasserkanal in der Ortslage Demmin (E.-Moritz-Arndt-Str. - Luxemburg-Str.)<br />
2. Mischwasserkanal in der Ortslage Demmin (Am Krankenhaus - Am Schwanenteich)<br />
3. Mischwasserkanal in der Ortslage Demmin (Saarplatz)<br />
4. Mischwasserkanal in der Ortslage Demmin (Treptower Str.- Mozart Str.)<br />
gestellt.<br />
Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />
1. Mischwasserkanal 2. Mischwasserkanal<br />
Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />
Demmin 3 Demmin 1 u. 2<br />
3. Mischwasserkanal 4. Mischwasserkanal<br />
Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />
Demmin 7 Demmin 1 u. 7<br />
Die von den Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer der<br />
Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden, können die<br />
eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten<br />
in der Zeit vom<br />
04. Oktober 2010 bis 29. Oktober 2010<br />
bei der unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin, Quitzerower Weg 31, 17109<br />
Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434<br />
341). Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />
alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und der dazugehörigen Elektroleitungen<br />
einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />
Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen<br />
zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />
geklärt werden.<br />
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: (Im Anschluss nach den Bekanntmachungen.)<br />
Konieczny<br />
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />
Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat der Eigentümer eines mit der<br />
Dienstbarkeit belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Beginn<br />
der öffentlichen Bekanntmachung <strong>des</strong> Antrages Widerspruch gegen die Erteilung der<br />
Bescheinigung einzulegen. Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden<br />
ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit<br />
der Belastung <strong>des</strong> Grundbuches erteilt wird.
Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Nr. 18/2010, Seite 5<br />
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />
Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass<br />
ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer<br />
Leitung betroffen ist, oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen<br />
ist.<br />
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht<br />
Gebrauch zu machen.<br />
Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin, Adolf-<br />
Pompe- Straße 12-15, 17109 Demmin schriftlich oder zur Niederschrift bis Ende der<br />
Auslegungsfrist erhoben werden.<br />
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 4<br />
GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV)<br />
vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.<br />
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt<br />
Mecklenburgische Seenplatte<br />
StALU Mecklenburgische Seenplatte Sitz der Amtsleiterin:<br />
Dienststelle Neubrandenburg, Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg<br />
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g<br />
nach § 3a <strong>des</strong> Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />
Bekanntmachung <strong>des</strong> Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt<br />
Mecklenburgische Seenplatte<br />
Die GbR Hähnchenmast Zwiedorf, Kastanienallee 23, 17091 Wolde, beabsichtigt die Errichtung<br />
und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 39.990 Tierplätzen am Standort<br />
Wolde, Gemarkung Wolde, Flur 2, Flurstück 69/1.<br />
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde<br />
hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer<br />
7.3.3 der Anlage 1 <strong>des</strong> UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung <strong>des</strong> Einzelfalles<br />
unterzogen.<br />
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen<br />
Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist<br />
daher nicht erforderlich.<br />
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-<br />
Immissionsschutzgesetzes entscheiden.<br />
Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig<br />
anfechtbar ist.<br />
Neubrandenburg, den 14. September 2010<br />
Ergänzende Bestimmungen <strong>des</strong> Wasser- und<br />
Abwasserzweckverban<strong>des</strong> Demmin/Altentreptow<br />
zur Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen<br />
für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)<br />
Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser<br />
(AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S:684) werden durch Beschlussfassung der<br />
Verbandsversammlung <strong>des</strong> Wasser- und Abwasserzweckverban<strong>des</strong> Demmin/Altentreptow<br />
vom 21.06.2001 die „Ergänzende Bestimmungen <strong>des</strong> Wasser- und Abwasserzweckverban<strong>des</strong><br />
Demmin/Altentreptow zur AVBWasserV“ erlassen, zuletzt geändert durch Beschlussfassung<br />
der Verbandsversammlung vom 02.12.2008:<br />
1. Mengenpreis<br />
Der Mengenpreis ist der Preis für den tatsächlichen Verbrauch und wird mittels<br />
Messeinrichtung festgestellt. Der Mengenpreis beträgt pro m³ Wasser:<br />
Nettobetrag: 1,47 EUR Bruttobetrag (incl. 7 % USt.): 1,57 EUR<br />
2. Grundpreis<br />
(1) Der Grundpreis ist der Preis für die allgemeine Leistungsbereitschaft und ist unabhängig von<br />
der Menge <strong>des</strong> gelieferten Wassers zu zahlen.<br />
Der Grundpreis bestimmt sich bei Wohnhäusern nach der Zahl der selbständigen Wohnungen.<br />
Er beträgt je Wohneinheit pro Monat<br />
Nettobetrag: 2,56 EUR Bruttobetrag (incl. 7 % USt.): 2,74 EUR<br />
Der Grundpreis für sonstige Abnehmer wird nach der Nennleistung der Messeinrichtung <strong>des</strong><br />
Wasserversorgungsanschlusses berechnet und beträgt monatlich:<br />
Nennleistung der Messeinrichtung Grundpreis/Monat Grundpreis/Monat<br />
Qn in cbm/h Nettobetrag Bruttobetrag (incl. 7% USt.)<br />
bis Qn 2,5 2,56 EUR 2,74 EUR<br />
bis Qn 6 10,23 EUR 10,94 EUR<br />
bis Qn 10 15,34 EUR 16,41 EUR<br />
bis Qn 25 20,45 EUR 21,88 EUR<br />
bis Qn 40 28,12 EUR 30,09 EUR<br />
bis Qn 60 35,79 EUR 38,30 EUR<br />
über Qn 60 76,69 EUR 82,06 EUR<br />
Anschlüsse ohne Messeinrichtung 2,56 EUR 2,74 EUR<br />
Für Untermessungen ist ein jährlicher Grundpreis maßgebend:<br />
Nettobetrag: 15,34 EUR Bruttobetrag (incl. 7% USt.): 16,41 EUR<br />
(2) Wird der Anschluss im Laufe <strong>des</strong> Berechnungszeitraumes hergestellt, so wird der Grundpreis<br />
anteilig ab Anschlusstag berechnet. Der Berechnungszeitraum beträgt ein Kalenderjahr.<br />
3. Baukostenzuschüsse<br />
(1) Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage sowie für deren Aus- und<br />
Umbau, die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung erhebt der Verband Baukostenzuschüsse<br />
nach §9 der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).<br />
(2) Bei der Ermittlung <strong>des</strong> flächenbezogenen Baukostenzuschusses werden für das erste<br />
Vollgeschoss 25 % und für je<strong>des</strong> weitere Vollgeschoss 15 % der Grundstücksfläche - in<br />
tatsächlich bestehenden (§ 34 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Kerngebieten<br />
(§ 7 BauNVO) für das erste Vollgeschoss 50 % und für je<strong>des</strong> weitere Vollgeschoss 30<br />
% der Grundstücksfläche - in Ansatz gebracht.<br />
Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, die nach lan<strong>des</strong>rechtlichen Bauvorschriften Vollgeschosse<br />
sind. Ist das Bauwerk höher als 6 m und eine Geschosszahl wegen der Besonderheit<br />
<strong>des</strong> Bauwerks nicht feststellbar, werden jeweils volle 2,60 m Höhe <strong>des</strong> Bauwerks als<br />
Vollgeschoss angerechnet.<br />
(3) Als Grundstücksfläche gilt<br />
a) bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen, die gesamte Fläche, wenn<br />
für das Grundstück im Bebauungsplan bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist,<br />
b) bei Grundstücken, die teilweise im Bereich eines Bebauungsplanes liegen, die Fläche, für<br />
die der Bebauungsplan eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festsetzt, es sei denn, auch<br />
die hinausragende Fläche ist baulich oder gewerblich nutzbar; dann ist für den hinausragenden<br />
Grundstücksteil eine nach Buchstabe c) ermittelte Fläche hinzuzuzählen,<br />
c) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan besteht und die innerhalb eines im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteiles liegen (§ 34 BauGB), die Gesamtfläche <strong>des</strong> Grundstücks,<br />
höchstens jedoch die Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze und einer im Abstand<br />
von 50 m dazu verlaufenden Parallelen, bei Grundstücken, die nicht an eine Straße<br />
angrenzen oder nur durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit einer Straße verbunden<br />
sind, die Fläche der der Straße zugewandten Grundstücksseite und einer im Abstand<br />
von 50 m dazu verlaufenden Parallelen,<br />
d) bei Grundstücken, die über die sich nach lit. a) - c) ergebenden Grenzen hinaus bebaut<br />
oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze bzw. im<br />
Falle von lit. c) der der Straße zugewandten Grundstücksseite und einer Parallelen hierzu,<br />
die in einer Tiefe verläuft, die der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung,<br />
entspricht,<br />
e) bei Grundstücken, für die eine sonstige Nutzung ohne oder mit höchstens untergeordneter<br />
Bebauung zulässig ist oder die nur entsprechend genutzt werden, 75 % der Grundstücksfläche;<br />
eine höchstens untergeordnete Bebauung ist insbesondere bei der Nutzung als<br />
Dauerkleingärten, Freibädern, Camping-, Sport- und Festplätzen- nicht aber Friedhöfen<br />
anzunehmen,<br />
f) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Friedhof festgesetzt ist oder<br />
die innerhalb eines im Zusammenhang ( § 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, 10<br />
% der Grundstücksfläche,<br />
g) bei bebauten Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) die Grundfläche der an die<br />
Wasserversorgungsanlage angeschlossenen baulichen Anlagen, geteilt durch die GRZ<br />
0,2, höchstens jedoch die tatsächlich ermittelte Fläche; dies gilt nicht, wenn eine Nutzung<br />
durch spezielle Genehmigung flächenmäßig erfassbar zugelassen ist; in diesem Fall gilt<br />
die Fläche, die nutzbar ist,<br />
h) bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die durch Planfeststellung eine der<br />
baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist (z. B. Abfalldeponie), die Fläche<br />
<strong>des</strong> Grundstückes, auf die sich die Planfeststellung, bezieht.<br />
(4) Als Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 2 gilt:<br />
a) soweit ein Bebauungsplan besteht, die darin festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse;<br />
b) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse nicht festgesetzt,<br />
sondern nur eine Baumassenzahl oder nur die Höhe der baulichen Anlagen angegeben ist,<br />
die durch 3,5 geteilte höchst- zulässige Baumassenzahl bzw. die durch 3,5 geteilte höchstzulässige<br />
Gebäudehöhe auf ganze Zahlen aufgerundet,<br />
c) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, die<br />
Zahl von einem Vollgeschoss,<br />
d) die Zahl der tatsächlichen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse, wenn<br />
aufgrund von Ausnahmen oder Befreiungen die Zahl der Vollgeschosse nach lit. a) oder<br />
die Baumassenzahl bzw. die Gebäudehöhe nach lit. b) überschritten werden,<br />
e) soweit kein Bebauungsplan besteht<br />
aa) bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse,<br />
bb) bei unbebauten Grundstücken die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend<br />
vorhandenen Vollgeschosse,<br />
cc) bei Grundstücken, die mit einem Kirchengebäude bebaut sind, wird das Kirchengebäude<br />
als eingeschossiges Gebäude behandelt,<br />
f) soweit in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Baumassenzahl<br />
bzw. die Gebäudehöhe bestimmt sind, der in der näheren Umgebung überwiegend<br />
festgesetzte und/oder tatsächlich vorhandene (§ 34 BauGB) Berechnungswert nach lit. a)<br />
oder lit. b),<br />
g) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die<br />
außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z. B. Sport-, Festund<br />
Campingplätze, Schwimmbäder, Friedhöfe), wird ein Vollgeschoss angesetzt.<br />
h) bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die durch Planfeststellungsbeschluss<br />
eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, wird - bezogen auf die<br />
Fläche nach Ziff. 2 lit. h) - ein Vollgeschoss angesetzt.<br />
(5) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Satzung nach § 4 Abs. 4 WoBauErlG liegen,<br />
sind zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie<br />
sie bestehen für<br />
a) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß<br />
getroffen sind;<br />
b) die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung keine Bestimmungen über<br />
das zulässige Nutzungsmaß enthält.
Seite 6, Nr. 18/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin<br />
4. Satz für den Baukostenzuschuss<br />
Der Satz für den Baukostenzuschuss beträgt für die Herstellung, den Aus- und Umbau, die<br />
Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Versorgungsleitung und deren<br />
Anlagen bis zu:<br />
Nettobetrag: 1,53 EUR/m² Bruttobetrag (incl. 7 % USt.): 1,64 EUR/m²<br />
5. Hausanschlusskosten<br />
(1) Die Kosten für die Herstellung, den Aus- oder Umbau, die Verbesserung, Erweiterung und<br />
Erneuerung eines Hausanschlusses (Anschlussleitung von der Abzweigstelle vom Verteilernetz<br />
bis zur Hauptabsperrvorrichtung) sind zu erstatten. Die Kosten für die Herstellung eines<br />
Hausanschlusses werden nach Einheitssätzen berechnet. Diese werden ermittelt unter Zugrundelegung<br />
der dem Verband für Anschlüsse der gleichen Art üblicherweise durchschnittlich<br />
erwachsenden Aufwendungen und Kosten.<br />
Für den Aus- und Umbau, die Verbesserung, Erweiterung, und Erneuerung eines Hausanschlusses<br />
sind dem Verband die tatsächlich erwachsenden Aufwendungen und Kosten zu<br />
erstatten. Innerhalb seines Grundstücks kann der Anschlussnehmer Eigenleistungen erbringen,<br />
ausgenommen hiervon sind Rohrverlegungen und Installationsarbeiten.<br />
Die Einheitssätze für Hausanschlusskosten betragen in EURO:<br />
Bezeichnung PE 32 PE 40 PE 50 PE 60<br />
Grundbetrag incl. 10 m ohne Erdarbeiten<br />
Nettobetrag 589,01 589,01 674,39 674,39<br />
Bruttobetrag (incl. 7 % USt.) 630,24 630,24 721,60 721,60<br />
Grundbetrag incl. 10 m mit Erdarbeiten<br />
Nettobetrag 792,50 792,50 904,48 904,48<br />
Bruttobetrag (incl. 7 % USt.) 847,98 847,98 967,79 967,79<br />
zusätzl. lfd. Meter PE im Rohrgraben ohne Erdarbeiten<br />
Nettobetrag 3,07 3,58 4,60 5,11<br />
Bruttobetrag (incl. 7 % USt.) 3,28 3,83 4,92 5,47<br />
zusätzl. lfd. Meter PE im Rohrgraben mit Erdarbeiten<br />
Nettobetrag 26,08 26,59 27,61 28,12<br />
Bruttobetrag (incl. 7 % USt.) 27,91 28,45 29,54 30,09<br />
zusätzl. Arbeiten<br />
Pflasterarbeiten je m²<br />
Nettobetrag Bruttobetrag (incl. 7 % USt.)<br />
Gehwegplatten 12,94 13,85<br />
Pflastersteine normal 17,90 19,15<br />
Großpflaster 21,73 23,25<br />
Schwarzdecke auf Pflaster 27,61 29,54<br />
Durchörterung je m 51,13 54,71<br />
(2) Kosten für die zum Hausanschluss gehörenden Sonderbauwerke (Gleisstraßenkreuzungen,<br />
Düker, Schutzrohreinbau u. ä. sowie insbesondere spezielle Oberflächenbefestigung) werden<br />
dem Grundstückseigentümer gesondert berechnet.<br />
(3) Kosten für Veränderungen <strong>des</strong> Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung<br />
der Anlage <strong>des</strong> Anschlussnehmers erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst<br />
werden, sind von diesem zu tragen.<br />
6. Sonstige mit den Tarifen nicht abgegoltene Kosten<br />
(1) Für die Bereitstellung von Standrohren ist ein Mietpreis zu zahlen. Der Mietpreis wird nach<br />
der Nennleistung (Qn) der Messeinrichtung <strong>des</strong> Standrohres berechnet und beträgt pro Tag:<br />
Nennleistung der Messeinrichtung Mietpreis Mietpreis<br />
Qn in m³/h Nettobetrag Bruttobetrag (incl. 7% USt.)<br />
Qn 2,5 2,56 EUR 2,74 EUR<br />
Qn 6 5,11 EUR 5,47 EUR<br />
Qn 15 7,67 EUR 8,21 EUR<br />
Qn 25 10,23 EUR 10,95 EUR<br />
(2) Für die Vorhaltung von Einrichtungen <strong>des</strong> Feuerschutzes (Hydranten usw.) werden von Verbandsmitgliedern,<br />
für die derartige Anlagen vom Verband vorgehalten werden, jährliche<br />
Bereitstellungskosten erhoben.<br />
Sie betragen: Nettobetrag Bruttobetrag (incl. 19% USt.)<br />
je Hydrant 5,11 EUR 6,08 EUR<br />
(3) Bei Einstellung bzw. Wiederaufnahme der Versorgung erhebt der Zweckverband zur Dekkung<br />
seiner Aufwendungen folgende Kosten:<br />
Nettobetrag<br />
Aus- und/ oder Einbau von Wasserzählern<br />
- Hauswasserzähler<br />
Bruttobetrag (incl. 7 % USt.)<br />
Qn 2,5 - 10 m³/h 25,56 EUR 27,35 EUR<br />
- Großwasserzähler 153,39 EUR 164,13 EUR<br />
Abtrennen einer Hausanschlussleitung<br />
- bis DN 50 255,65 EUR 273,55 EUR<br />
- > DN 50 511,29 EUR 547,08 EUR<br />
Sperrauftrag mit Kassierung<br />
Absperren und Öffnen<br />
12,78 EUR 13,67 EUR<br />
eines Anschlusses jeweils 25,56 EUR 27,35 EUR<br />
Nettobetrag Bruttobetrag (incl. 19% USt.)<br />
Plombieren von Hydranten und Schiebern<br />
40,90 EUR 48,67 EUR<br />
Diese Bestimmungen treten rückwirkend zum 01.01.1994 in Kraft.<br />
Ab 01.01.2002 werden die DM-Werte durch die Euro-Werte ersetzt.<br />
Demmin, 01.08.2001<br />
Wellmer<br />
Verbandsvorsteher<br />
Satzung über die Abwälzung der<br />
Abwasserabgabe auf Kleineinleiter <strong>des</strong><br />
Wasser- und Abwasserzweckverban<strong>des</strong><br />
Demmin/Altentreptow<br />
Aufgrund <strong>des</strong> §154 i. V. m. §5 (1) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern<br />
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.01.1998 (GVOBl. M-V<br />
S. 29) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.1998 (GVOBl. M- V S. 634) in Verbindung<br />
mit §§1 und 6 KAG vom 01.06.1993 (GVOBl. M- V S. 521) und §6 Abs. 4 <strong>des</strong> Ausführungsgesetzes<br />
zum Abwasserabgabengesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg- Vorpommern vom<br />
23.03.1993 (GVOBl. S. 243) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom<br />
24.11.1998 folgende Satzung erlassen, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung<br />
der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter <strong>des</strong> Wasser- und<br />
Abwasserzweckverban<strong>des</strong> Demmin/ Altentreptow vom 05.12.2006:<br />
§ 1 Gegenstand der Abgaben<br />
(1) Zur Deckung der Abwasserabgabe für Einleiter, die im Jahresdurchschnitt weniger als acht<br />
Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser unmittelbar<br />
in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten, erhebt der Wasser- und Abwasserzweckverband<br />
Demmin/Altentreptow (Verband) eine Abgabe.<br />
(2) Als Einleitung gilt nicht das im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung erfolgte Verbringen<br />
<strong>des</strong> Schmutzwassers in den Untergrund.<br />
(3) Die Einleitung aus Kleinkläranlagen ist abgabefrei, wenn die Abwasserbehandlungsanlage<br />
den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und die Schlammbeseitigung nach<br />
den wasserrechtlichen und abfallrechtlichen Regelungen sichergestellt ist.<br />
§ 2 Abgabemaßstab und Abgabesatz<br />
(1) Die Abwasserabgabe wird nach Schadeinheiten erhoben. Jede Person wird mit 0,5<br />
Schadeinheiten bewertet. Bei der Festsetzung der Abgabe ist für die Zahl der angeschlossenen<br />
Einwohner von den Verhältnissen am 30. Juni <strong>des</strong> Kalenderjahres, für das die Abgabe zu<br />
entrichten ist, auszugehen.<br />
(2) Für Gewerbetriebe mit festem Betriebsstandort wird ein Zuschlag von einer Schadeinheit je<br />
angefangener fünf dort ständig Beschäftigter erhoben. Für landwirtschaftliche Betriebe beträgt<br />
der Zuschlag 0,5 Schadeinheiten.<br />
(3) Die Abwasserabgabe beträgt je Schadeinheit und Jahr ab 01.01.2002 35,79 Euro<br />
(4) Der zu entrichtende Verwaltungskostenanteil beträgt 3,40 und wird auf den Abgabesatz<br />
aufgeschlagen und mit diesem gleichzeitig erhoben.<br />
§ 3 Veranlagungszeitraum, Entstehung und Beendigung der Abgabenpflicht<br />
(1) Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.<br />
(2) Die Abgabenpflicht entsteht jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, frühestens jedoch mit<br />
Beginn <strong>des</strong> Kalenderjahres, der auf den Beginn der Einleitung folgt.<br />
(3) Die Abgabenpflicht endet mit dem Ablauf <strong>des</strong> Jahres, in dem die Einleitung entfällt und dies<br />
dem Verband schriftlich mitgeteilt wird. Sie endet außerdem mit dem Anschluss an das<br />
zentrale Abwassersystem oder bei Untergang <strong>des</strong> Wohn- oder Betriebsgebäu<strong>des</strong>.<br />
§ 4 Abgabepflichtiger<br />
(1) Abgabepflichtig ist, wer Eigentümer oder Nutzungsberechtigter <strong>des</strong> Grundstückes ist. Mehrere<br />
Abgabepflichtige sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen<br />
Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil abgabepflichtig.<br />
(2) Bei Eigentumswechsel wird der neue Eigentümer von Beginn <strong>des</strong> Jahres an, das auf die<br />
Rechtsänderung folgt abgabepflichtig.<br />
§ 5 Heranziehung und Fälligkeit<br />
(1) Die Heranziehung erfolgt durch schriftlichen Bescheid, der mit einem Bescheid über andere<br />
Abgaben verbunden werden kann.<br />
(2) Die Abgabe wird einen Monat nach Bekanntgabe <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> fällig.<br />
§ 6 Pflichten <strong>des</strong> Abgabepflichtigen<br />
Der Abgabepflichtige hat die für die Prüfung und Berechnung der Abgabenansprüche erforderlichen<br />
Auskünfte zu erteilen und nötigenfalls Zutritt zum Grundstück zu gewähren.<br />
§ 7 Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig handelt, wer erforderliche Auskünfte nicht erteilt oder den nötigen Zutritt<br />
zum Grundstück nicht gewährt. Als Ordnungswidrigkeit wird auch ein Verstoß gegen §17<br />
<strong>des</strong> Kommunalabgabengesetzes in der jeweils gültigen Fassung angesehen.<br />
(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden.<br />
§ 8 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1997 in Kraft<br />
Demmin, den 24.11.1998<br />
Wellmer<br />
Verbandsvorsteher<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Soweit beim Erlass dieser<br />
Satzung gegen Verfahrens- oder Formfehler verstoßen wurde, können diese nach §5 (5) der<br />
Kommunalverfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg- Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 18.06.2004 (GVOBl. M-V S. 205) zuletzt geändert durch Artikel 7 <strong>des</strong><br />
Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719) nur innerhalb eines Jahres<br />
geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />
Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Nr. 18/2010, Seite 7<br />
Schulabgänger aufgepasst!<br />
Ausbildung zum/zur<br />
Verwaltungsfachangestellte/n und Straßenwärter/in<br />
Der Landkreis Demmin bietet euch zum 1. September 2011<br />
4 Ausbildungsplätze als Verwaltungsfachangestellte/r (Kommunalverwaltung) und<br />
1 Ausbildungsplatz als Straßenwärter/in an.<br />
Seid ihr aufgeschlossen, teamfähig und habt Interesse einen Einblick in die Verwaltung<br />
<strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin zu gewinnen, dann bewerbt euch.<br />
Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten ist min<strong>des</strong>tens<br />
ein Realschulabschuss bzw. der Abschluss der 10. Klasse auf dem Gymnasium oder ein<br />
als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und für die Ausbildung zum/zur Straßenwärter/in<br />
min<strong>des</strong>tens ein Hauptschulabschluss.<br />
Die Ausbildungszeit beträgt für beide Ausbildungsberufe 3 Jahre.<br />
Die Bewerbung, versehen mit dem Lebenslauf, Zeugniskopien und eventuell Beurteilungen<br />
sind bis zum 31. Oktober 2010 zu richten an:<br />
Landkreis Demmin, Der Landrat, Personalamt<br />
Adolf-Pompe-Str. 12 - 15, 17109 Demmin<br />
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.<br />
Im Gesundheitsamt <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin ist zum nächstmöglichen<br />
Termin eine Stelle als<br />
„Sozialarbeiter/in Betreuungsbehörde“<br />
zu besetzen.<br />
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit<br />
von 20 Stunden.<br />
Die Stelle beinhaltet Aufgaben nach dem Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher<br />
Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz – BtBG), dem<br />
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen<br />
Gerichtsbarkeit (Familienverfahrensgesetz - FamFG) sowie nach dem Betreuungsrecht<br />
der §§ 1896 ff. BGB.<br />
Die Aufgabenschwerpunkte sind u. a. :<br />
Unterstützung der Betreuungsgerichte und Beteiligung am Verfahren (Mitteilung von<br />
Erkenntnissen und Vorschlägen zur Bestellung eines Betreuers oder Einleitung anderer<br />
Maßnahmen, Feststellung aufklärungsbedürftiger Sachverhalte)<br />
Gesprächsführung mit Beteiligten wie Betroffenen, Angehörigen, Einrichtungen, Ärzten,<br />
sozialen Diensten, Behörden etc., Beteiligung an der Anhörung, Verfahrensbeteiligung<br />
an der zivilrechtlichen Unterbringung, Vorführung zur Anhörung bzw.<br />
zur Begutachtung<br />
Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten (u. a. Einführung<br />
<strong>des</strong> Betreuers in seine Aufgaben, Vermittlung von sozialen Diensten, Hilfestellung<br />
bei der Durchsetzung von Ansprüchen)<br />
Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen<br />
sowie Beglaubigung von Unterschriften<br />
Führung von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften<br />
Netzwerkarbeit beim Vollzug <strong>des</strong> Betreuungsbehördengesetzes (Anerkennung, Förderung<br />
oder Widerruf von Betreuungsvereinen; nicht einzelfallbezogene Aufgaben<br />
der Planung, Koordinierung und Steuerung <strong>des</strong> Qualitätsmanagements und der Evaluation,<br />
der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit)<br />
Zur Wahrnehmung der Aufgaben werden vorausgesetzt:<br />
abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialarbeiter/in<br />
anwendungsbereite Kenntnisse im Betreuungsrecht<br />
berufspraktische Erfahrungen im Umgang mit den Hilfebedürftigen und deren Angehörigen<br />
sowie den Vertretern der Gerichte und Institutionen<br />
ruhige/r und besonnene/r Mitarbeiter/in mit Lebenserfahrungen<br />
freundliche, aufgeschlossene, empathische Persönlichkeit bei der Beratung von und<br />
im Umgang mit psychisch kranken Menschen, geistig behinderten Menschen, Suchtkranken<br />
und deren Angehörigen bzw. Bezugspersonen<br />
Teamfähigkeit, Organisationstalent, hohe Belastbarkeit, eigenverantwortliches und<br />
selbstständiges Handeln<br />
Führerscheinklasse B und Bereitschaft zur Nutzung <strong>des</strong> privaten Pkw im Bedarfsfall<br />
für die dienstliche Aufgabenerfüllung sowie zur Durchführung von Hausbesuchen<br />
sichere Computerkenntnisse<br />
Entgelt: Die Eingruppierung erfolgt nach dem TVöD.<br />
Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen ist bis zum 14. Oktober 2010<br />
an folgende Adresse zu richten: Landkreis Demmin, Der Landrat, Personalamt, Adolf-<br />
Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin<br />
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.<br />
Im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin<br />
ist zum 1. Januar 2011 eine Stelle als<br />
„amtliche/r Tierärztin/Tierarzt“<br />
zu besetzen.<br />
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden.<br />
Das Aufgabengebiet umfasst alle Tätigkeiten <strong>des</strong> amtstierärztlichen Dienstes mit den<br />
Schwerpunkten Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz.<br />
Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin<br />
mit Approbation als Tierärztin/Tierarzt. Erwünscht ist die Befähigung für den<br />
Einsatz als amtliche Tierärztin/amtlicher Tierarzt.<br />
Gesucht wird eine engagierte und belastbare Persönlichkeit, die über Eigeninitiative,<br />
ein hohes Maß an Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen, Organisations- und<br />
Verhandlungsgeschick, Bereitschaft zur Teamarbeit und soziale Kompetenz verfügt.<br />
Es werden fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet <strong>des</strong> Lebensmittel- und Veterinärrechts<br />
vorausgesetzt. Der Führerschein der Klasse B muss vorliegen. Aufgrund der Besonderheit<br />
<strong>des</strong> Aufgabenbereiches wird auch erwartet, Dienst außerhalb der regulären<br />
Arbeitszeit sowie im Rahmen der Rufbereitschaft zu leisten. Wünschenswert sind Kenntnisse<br />
im Umgang mit dem PC.<br />
Entgelt: Geboten werden die üblichen Leistungen <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes nach Maßgabe<br />
<strong>des</strong> Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).<br />
Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen ist bis zum 20. Oktober<br />
2010 an folgende Adresse zu richten: Landkreis Demmin, Der Landrat, Personalamt,<br />
Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin<br />
Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.<br />
Stadion in Malchin ist wieder eröffnet<br />
Das alte Stadion in Malchin war in den 50er Jahren auf Schutt und Asche erbaut worden<br />
und hat damit fast 60 Jahre den Beanspruchungen von Schulsport, Meisterschaften, Wettkämpfen<br />
und vielen Fußballspielen stand gehalten.<br />
Jetzt ist alles neu und seiner Bestimmung übergeben. Die alte Untergrundsubstanz hatte<br />
zwar bei den Architekten ein wenig Kopfzerbrechen bereitet, wurde dann aber optimal und<br />
allen Anforderungen <strong>des</strong> heutigen Sport- und Wettkampfbetriebes entsprechend gültiger<br />
Standards und geltender Normen <strong>des</strong> Leichtathletikverban<strong>des</strong> umgestaltet. Möglich war<br />
dies u.a. durch Fördermittel, die vom Land M-V bereitgestellt worden waren. Dafür wiederum<br />
hatten sich Politiker aus der Region eingesetzt<br />
In fast zweijähriger Bauzeit wurden das Spielfeld, die Laufbahn und die Tribüne neu<br />
gebaut. Jetzt stehen den<br />
Besuchern zu Wettkämpfen<br />
und Punktspielen<br />
3.000 Plätze, davon 300<br />
unüberdachte Sitzplätze<br />
zur Verfügung.<br />
Eröffnet wurde das Stadion<br />
mit einem Sportfest<br />
der Malchiner Schulen in<br />
verschiedenen Leichtathletikdisziplinen.Eingeladen<br />
hatten die Malchiner<br />
auch benachbarte Schulen.<br />
Genutzt wird das neu<br />
gestaltete Stadion insbesondere<br />
vom Fuß-<br />
ballsportverein Malchin<br />
(FSV) und TSV Leichtathletik<br />
Malchin.<br />
Landrat Siegfried Konieczny und der Ehrengast Ralf Bartels<br />
gratulierten den Gewinnern der Sportwettkämpfe<br />
Im lockeren Miteinander lernen, was vor<br />
eigener Betroffenheit schützen kann<br />
Mitmach-Parcours zu Aids, Liebe & Sexualität macht Halt in Demmin<br />
Vom 02. bis 03.September 2010 war die Aula <strong>des</strong> Goethe-Gymnasiums Demmin Anlaufstelle<br />
<strong>des</strong> Mitmach-Parcours der Bun<strong>des</strong>zentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)<br />
Köln zu den Themen Aids, Liebe & Sexualität. Vorausgegangen war eine entsprechende<br />
Anfrage der Schule beim BzgA, da man dieses informative Präventionsinstrument seinen<br />
Schülern zur Verfügung stellen wollte.<br />
Der Mitmach-Parcours, bestehend aus fünf Stationen, u. a. die Krankheit HIV, deren<br />
Übertragungswegen und dem Schutz davor bzw. dem Leben mit Aids, aber auch der Sexualität<br />
an sich oder die Verhütung vor einer ungewollten Schwangerschaft, soll die Jugendlichen<br />
anregen, sich mit der Problematik auseinander zu setzen.<br />
Vor Ort traf man jedoch nicht nur Lehrer und Schüler <strong>des</strong> Goethe-Gymnasiums Demmins.<br />
Die Hauptinitiatoren der Kampagne Birgitt Baaß vom Demminer Goethe-Gymnasium und
Seite 8, Nr. 18/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />
Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin<br />
Hilmar Schleich von der BzgA konnten bereits bei der Vorbereitung der Aktion Vertreter/innen regionaler Beratungsstellen<br />
für eine Zusammenarbeit gewinnen. Auch anderen Schulen diesen Parcours für deren Unterricht anzubieten,<br />
war eine wichtige Option, wobei hier natürlich durch die räumliche Kapazität Grenzen gesetzt sind.<br />
Seit gut 25 Jahren gehört das Wort Aids in unseren<br />
Sprachgebrauch und leider ist diese Krankheit<br />
noch nicht bekämpft, sondern heute eher wieder im<br />
Vormarsch. Birgitt Baaß weiß um die Verantwortung<br />
der Schule diesbezüglich gegenüber den Schülern,<br />
und es ist ihr bei der Brisanz zu diesem Thema besonders<br />
wichtig, intensiver an die Schüler heranzukommen,<br />
wie durch diesen Parcours in der Aula; in<br />
einem anderen Umfeld als dem normalen Klassenzimmer.<br />
Sie hat die Schüler motiviert, sich ganz<br />
bewusst und verantwortungsvoll mit dem eigenen<br />
Sexualleben auseinander zu setzen und offen darüber<br />
ins Gespräch zu kommen. Beim Verlassen der Aula<br />
nahm man den Eindruck mit, dass dieses Konzept<br />
Birgitt Baaß (zweite von links) war nicht nur Organisatorin<br />
der Veranstaltung, sondern auch als aktive Moderatorin auf<br />
dem Parcours anzutreffen. Hilmar Schleich von der BzgA<br />
mit Schülerinnen der 9. Klasse <strong>des</strong> Goethe-Gymnasiums im<br />
Gespräch.<br />
Kinderkleiderbörse diesmal noch größer<br />
aufgegangen ist.<br />
Weitere Informationen zum Mitmach-Parcours zu<br />
Aids, Liebe & Sexualität erhalten Sie unter<br />
www.bzga-ausstellung.de oder unter der Telefonnummer<br />
0231-9822003.<br />
Samstag, 2.10.2010, 10-14 Uhr im Speicher in Tarnow<br />
Baby- und Kinderkleidung bis Größe 164, Spielsachen, Wippen, Kinderwagen... alles<br />
in Top-Qualität und zu niedrigen Preisen: Der Drei Kirchen Förderverein Rosenow-<br />
Schwandt-Tarnow lädt am Samstag, den 2. Oktober von 10 bis 14 Uhr zu seiner 8.<br />
Kinderkleiderbörse. Um die Sachen noch besser präsentieren zu können, ziehen wir um<br />
in den Speicher in Tarnow. Wer gut erhaltene, gebrauchte Baby- und Kindersachen verkaufen<br />
und kaufen möchte, hat hier Gelegenheit dazu. Ein Teil der Einnahmen soll diesmal in<br />
das Projekt "Eine neue Kirchentür für Rosenow" fließen. Die Sachen werden direkt durch die<br />
Vereinsmitglieder verkauft. Dazu müssen sie zuvor in den Speicher gebracht werden. Aber es<br />
ist auch möglich, sie an einem eigenen Stand selbst anzubieten.<br />
Für Kinderbetreuung, Kaffee und Kuchen ist gesorgt. Auskunft über Britta Andresen,<br />
Tarnow, Tel.: 039602/ 29392<br />
„Tag der Falkner“ im Naturerlebnispark Mühlenhagen<br />
Der Naturerlebnispark (an der L35 zwischen Altentreptow und Burow) lädt zum "Tag<br />
der Falkner" am 09.10.2010 ein. Die Veranstaltung beginnt um 13.00 Uhr.<br />
Die Besucher erwarten folgende Angebote: Präsentationen aus dem Bereich Jagd und<br />
Forst, Flugschau, Jagdhundevorführung, Jagdhornbläser, Ponyreiten, Spiel und Spaß für<br />
die Kinder. Auch für das leibliche Wohl der Besucher wird gesorgt.<br />
Förderverein Naturerlebnispark Tollensetal e.V., 17089 Mühlenhagen<br />
Telefon : 03961 210600; Fax: 03961 210604<br />
17. Appelmarkt am 2.Oktober, 10-18 Uhr<br />
Im goldenen Herbst findet ein letztes großes Fest im Freien auf Burg Klempenow statt<br />
- ein Markt der Äpfel und der Früchte.<br />
100 Apfelsorten, aber auch Birnen und Quitten gibt es zu schauen und eigene Sorten<br />
können von den Pomologen im Südflügel bestimmt werden. Sie können frisch gepressten<br />
Apfelsaft, originelle Obst- und Fruchtweine, Apfelkuchen und vieles mehr genießen.<br />
35 Kunsthandwerker, u.a. mit Wolle, Filz, Körben und Töpfen laden zum Kaufen ein.<br />
Wer jetzt pflanzen will, findet Angebote von seltenen Kräutern, Blumen und Apfelbäumen.<br />
Dazu können die Besucher Livemusik erleben, die zum Verweilen und Mitschwingen<br />
einlädt. Drei Mal am Tag spielen die New Orleans Feetwarmers authentischen<br />
New Orleans Jazz der 20er Jahre, Sehnsucht nach Afrika <strong>vermittelt</strong> Barbara Krippendorf<br />
mit Liebes- und Kurzgeschichten, Kalebassen- und Trommelrhytmen, Gesang und<br />
Tanz zum Zuschauen, Zuhören und Mitmachen. Die Klausthaler Puppenbühne zeigt für<br />
Groß und Klein zwei Stücke, am Vormittag „Der Teufel mit den drei goldenen Haaren“<br />
und am Nachmittag „Excalibur – ein Drachenmärchen. Wie immer begleitet der Geschichtenerzähler<br />
Thomas Rommenhöller die Kleinen durch den Tag.<br />
Plakat- und Telefonaktion gegen häusliche Gewalt<br />
Mehrmals im Jahr treffen sich sieben Sozialarbeiterinnen aus Opferunterstützungseinrichtungen<br />
zum Austausch über häusliche Gewalt.<br />
Zu diesem Arbeitskreis gehören das Frauenhaus, die Interventionsstelle gegen häusliche<br />
Gewalt, die Kinder- und Jugendberatung und die Beratungsstelle für Betroffene von sexueller<br />
Gewalt aus Neubrandenburg, sowie die Beratungsstellen für Opfer häuslicher Gewalt<br />
in Waren und Stavenhagen. Die Sozialarbeiterinnen bieten Beratung, Begleitung und Unterstützung<br />
an, um gemeinsam mit den Betroffenen einen Weg aus der Gewalt, zu einem<br />
selbstbestimmten Leben zu finden. Die persönlichen und telefonischen Gespräche sind<br />
dabei vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Eine Besonderheit ist die aufsuchende<br />
Beratung, d.h. das Gespräch kann auch bei den Opfern zu Hause stattfinden.<br />
Die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt bietet psychosoziale Unterstützung und<br />
rechtliche Informationen in der Krise an. Die Kinder- und Jugendberatung unterstützt Kinder<br />
und Jugendliche, die die Gewalttätigkeiten zwischen den Eltern miterlebt haben. Im<br />
Frauen- und Kinderschutzhaus finden gewaltbetroffene Mütter und ihre Kinder Zuflucht,<br />
können in Sicherheit wohnen und lernen, ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen. Die<br />
Beratungsstelle für Betroffene von sexueller Gewalt unterstützt die Bewältigung der belastenden<br />
Erlebnisse im Alltag. Die Kontakt- und Beratungsstellen bieten für Opfer von häuslicher<br />
Gewalt aus der Region zusätzlich Beratungen an, unabhängig wie lange die Gewalterfahrung<br />
zurückliegt.<br />
Gegründet wurde der Arbeitskreis, um in dieser Region koordiniert gegen häusliche und<br />
sexuelle Gewalt vorzugehen und für jeden einzelnen Betroffenen die bestmögliche Hilfe<br />
sicherzustellen. Die Frauen machen zudem gemeinsame Aktionen mit denen sie andere<br />
Menschen für das Problem der häuslichen Gewalt sensibilisieren und ihre Hilfsangebote<br />
bekannter machen können.<br />
Kontakt: Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt 0395/5584384<br />
Kinder- und Jugendberatung 0395/7768725<br />
Beratungsstelle für Betroffene von sexueller Gewalt 0395/5706661<br />
Frauen- und Kinderschutzhaus 0395/7782640<br />
Beratungsstelle für Opfer von häuslicher Gewalt Waren 03991/165111<br />
Beratungsstelle für Opfer von häuslicher Gewalt Stavenhagen 039954/22206<br />
Der „Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin“ ist das amtliche Mit-<br />
Impressum<br />
teilungsblatt <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin.<br />
Der Kreisanzeiger erscheint zweimal monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte<br />
<strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin verteilt. Darüber hinaus kann der Kreisanzeiger gegen Erstattung <strong>des</strong><br />
Portogel<strong>des</strong> beim Landkreis Demmin, Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin bezogen<br />
werden. Abgabe von kostenlosen Einzelexemplaren direkt in der Kreisverwaltung, Pressestelle,<br />
Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin.<br />
Auflagenhöhe: 38.000<br />
Herausgeber: Landkreis Demmin, Der Landrat,<br />
Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin<br />
Kontakt: Landkreis Demmin, Pressestelle: Tel. 03998-434127 o. 434157<br />
www.lk-demmin.de eMail: pressestelle@lk-demmin.de<br />
Satz+Layout: werbeC Schölzel GmbH, Rosestraße 27, 17109 Demmin<br />
Tel. 03998-202141, www.werbeC.de<br />
Druck: Nordost-Druck GmbH & Co. KG, Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg<br />
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