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Sommerfest des Landkreises vermittelt Dialoge

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<strong>Sommerfest</strong> <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> <strong>vermittelt</strong> <strong>Dialoge</strong><br />

Unter freiem Himmel in der Abendsonne begrüßte Landrat Siegfried<br />

Konieczny die geladenen Gäste zum zweiten Fest <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong><br />

in der Kloster- und Schlossanlage Dargun, zu dem er gemeinsam<br />

mit dem Kreistagspräsidenten Edgar Kliewe eingeladen hatte.<br />

Mehr als 200 Gäste waren gekommen, Unternehmerinnen und Un-<br />

Weltkindertag in der Demminer Friesenhalle<br />

Gemeinsam singen, spielen und feiern – dazu hatten<br />

sich zum Weltkindertag am 20. September 2010 in Demmin<br />

viele Kinder in der Demminer Friesenhalle getroffen.<br />

Mit Fähnchen begrüßten die Mädchen und Jungen<br />

der Demminer Kindertagesstätten und Demminer Grundschüler<br />

auch polnische Kinder, die auf Einladung von<br />

Siegfried Logall, Projektmanager der Jungen Europäer<br />

in Demmin, gekommen waren. Logall hatte auch die<br />

Veranstaltung organisiert und dazu wieder viele helfende<br />

Kräfte und Sponsoren mobilisiert.<br />

Eröffnet wurde der Weltkindertag in Demmin vom<br />

Bürgermeister der Hansestadt Demmin, Ernst Wellmer.<br />

Beifall klatschten die Kleinen als Landrat Siegfried<br />

Konieczny ihnen gratulierte und eine schöne Feier<br />

wünschte. Die hatten die Kinder dann auch. Siegfried<br />

Logall hatte eine Malstraße aufgebaut, Sportspiele vorbereitet<br />

und je<strong>des</strong> Kind bekam ein kleines Geschenk.<br />

Im Übrigen erhielt auch Siegfried Logall an diesem Tag Glückwünsche: vor zehn Jahren wurde<br />

der Dachverband der Jungen Europäer in Demmin gegründet. Text und Foto: Egger<br />

ternehmer aus dem gesamten Landkreis, Politiker, Vertreter von Verwaltungen<br />

und Behörden, Künstler und Kulturschaffende. Jeder Einzelne<br />

wurde vom Landrat persönlich begrüßt.<br />

Besonders herzlich empfingen beide die am weitesten angereisten<br />

Gäste aus dem Partnerkreis Steinfurt und die Gäste aus dem Partner-<br />

kreis Koszalin. Sie waren wie im Vorjahr<br />

gern gekommen und nutzten ihren<br />

Aufenthalt auch für ein weiteres<br />

Umschauen im Landkreis.<br />

Gern gesehen bei diesem Fest waren<br />

auch die Ländräte aus den Nachbarkreisen<br />

Müritz, Bettina Paetsch,<br />

aus Mecklenburg-Strelitz, Heiko<br />

Kärger und der Stellvertreter <strong>des</strong><br />

Oberbürgermeisters der Stadt Neubrandenburg,<br />

Harald Walter.<br />

„Wenn man etwas zum zweiten<br />

Mal macht, begründet man eine Tradition“,<br />

eröffnete Siegfried Konieczny<br />

seine kurzen Begrüßungsworte. Es ist<br />

ein Dank an die vielen Unternehmen<br />

und Partner, die der Landkreis Demmin<br />

hat. Außerdem ist es „aufgrund<br />

unserer Fläche, unserer Bevölkerungsstruktur<br />

wichtig, <strong>Dialoge</strong>benen<br />

zu schaffen, dieser Region ein<br />

links: Die Delegation <strong>des</strong> polnischen<br />

Partnerkreises Koszalin: v.l.n.r Landrat<br />

Siegfried Konieczny (Landkreis<br />

Demmin), Kreistagspräsident Darius<br />

Kalinowski, Kreistagspräsident Edgar<br />

Kliewe (Landkreis Demmin),<br />

Amtsleiterin Agniezka Maslinska,<br />

Mitglied <strong>des</strong> Rates Zenon Dropko,<br />

Direktor Entwicklung und Promotion<br />

Tomasz Holowati.<br />

rechts: Die Delegation der Partnerkreises<br />

Steinfurt: v.l.n.r. Amtsleiter Dr.<br />

Schmeer, Kreistagsmitglied Ulrich<br />

Rosengart, Amtsleiterin Birgit<br />

Riesebeck (Landkreis Demmin), von<br />

der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft<br />

Steinfurt mbH<br />

Udo Röllenblech, Kreistagspräsident<br />

Edgar Kliewe (Landkreis Demmin),<br />

Landrat Siegfried Konieczny (Landkreis<br />

Demmin).<br />

AUS DEM INHALT<br />

<strong>Sommerfest</strong> <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> 1-2<br />

Kunst im Verkehrskreisel 2-3<br />

Amtliche Mitteilungen 4-6<br />

Stellenausschreibungen 7<br />

Dorf- und Erntefest in Jürgenstorf 8<br />

Appelmarkt in Klempenow 8


Seite 2, Nr. 18/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin<br />

Selbstbewusstsein und ein Zusammengehörigkeitsgefühl der Amts- und<br />

Funktionsträger, der Unternehmen, Künstler und Kulturschaffenden aus allen<br />

gesellschaftlichen Bereichen zu vermitteln.“<br />

Konieczny und Kliewe waren sich darüber einig, dass die Veränderungen der letzten<br />

Jahre den Landkreis ein gutes Stück nach vorn gebracht haben, dass es untereinander Verständnis<br />

und Miteinander gibt, aber dennoch jede Plattform willkommen ist, die Menschen<br />

einander näher zu bringen und diesen Landkreis zu einen.<br />

Dass auch an einem Abend der Blick in die Nachbarkreise, mit denen der Landkreis<br />

Demmin künftig gemeinsame Wege gehen wird, gegenwärtig war, machte ebenso die Auswahl<br />

der Künstler, die den Abend gestalteten, sichtbar. Es war ein sehr hochkarätiges Programm.<br />

Königin Luise mit ihren beiden Mitstreitern präsentierten als Solistin und Solisten<br />

der Theater- und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz Titel aus bekannten Stükken<br />

der Operettenkunst. Romely Pfund, Generalmusikdirektorin, führte leidenschaftlich<br />

und verständlich durchs kleine Programm.<br />

Zeitweilig herrschte absolute<br />

Faszination und Stille bei den<br />

Gästen im Altarschiff der Klosterkirche.<br />

Etwas lauter ging es dann beim<br />

Trommelduo Huth & Pratzel aus<br />

dem Landkreis Demmin zu, genauso<br />

wie bei der Jazzgruppe Change,<br />

die ihre Heimat im Nachbarkreis<br />

Müritz hat. Miriam von Dyke sang<br />

Balladen, die teils bekannt, teils neu<br />

für das Publikum waren.<br />

Den unumstrittenen Höhepunkt<br />

<strong>des</strong> Abends bildete dann ein sehr<br />

feines Feuerwerk im Takt von Musik<br />

im offenen Teil der Klosterkirche.<br />

Gespräche, Austausch von Visitenkarten<br />

und gegenseitige Einladungen<br />

gab es an diesem Abend<br />

überall in der Darguner Kloster- und<br />

Schlossanlage. Und auch, dass es<br />

später kühler wurde, störte keinen<br />

der Gäste. Viele verabredeten sich<br />

bereits für zwischendurch und für<br />

nächstes Jahr.<br />

oben: Begrüßung durch den Landrat<br />

und den Kreistagspräsidenten.<br />

Mitte: Unternehmer im Dialog.<br />

unten: Aufmerksames Zuhören.<br />

Text und Fotos: Egger<br />

Landkreis<br />

bei der 11. Aktion Ausbildung vertreten<br />

Am 11. September 2010 fand die 11. Aktion Ausbildung der Hansestadt Demmin in der<br />

Friesenhalle statt. Auch in diesem Jahr war der Landkreis Demmin mit einen Stand auf der<br />

Veranstaltung vertreten. Dort wurden die Ausbildungsberufe Straßenwärter/in und<br />

Verwaltungsfachangestellten präsentiert, die in der Kreisverwaltung auch derzeit ausgebildet<br />

werden. Mit vielen Anschauungsmaterialien, Präsentationsmappen und Flyern wurden<br />

die künftigen Schulabgänger über die Inhalte beider Ausbildungsberufe umfangreich informiert.<br />

Außerdem standen zwei Auszubildende <strong>des</strong> 3. Ausbildungsjahres der Kreisverwaltung,<br />

Marlen Arndt (Verwaltungsfachangestellte) und Christian Göhrendt (Straßenwärter) für<br />

Fragen zur Verfügung. Sie berichteten insbesondere über Ausbildungsinhalte sowie über<br />

praktische Einsätze. Auf spezifische Fragen gaben Margit Juhnke, Personalamtsleiterin,<br />

und Susanne Churt, Ausbildungsleiterin in der Kreisverwaltung, Auskünfte. Ebenso nahm<br />

Angelika Wiedemann-Rudolph, Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragte <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong><br />

Demmin, an der 11. Aktion Ausbildung teil. Sie informierte die Besucher und die<br />

Unternehmen über den Girl’s-Day, der im 14. April 2011 stattfinden wird.<br />

Kunst im Verkehrskreisel – lebendige<br />

Partnerschaft im Kreis Steinfurt erlebt<br />

Die Leiterin der Pressestelle <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin, Silke Egger, sprach mit<br />

Schülerinnen und der Lehrerin Jana Balje vom Demminer Goethe-Gymnasium.<br />

Die Kunstkreisel-Route als LEADER-Projekt im Kreis Steinfurt, Partnerkreis <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong><br />

Demmin, wird auch mit Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Demmin<br />

umgesetzt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit waren Franziska Haßler und Christina<br />

Brinkmann vom Demminer Goethe-Gymnasiums in Dörenthe-Ibbenbühren im Kreis Steinfurt<br />

zu Besuch und haben mit ihren Ideen das Projekt maßgeblich bereichert.<br />

Was können wir uns unter diesem Projekt Kunstkreisel vorstellen?<br />

Franziska Haßler: Mit den Kunstkreiseln sind die Verkehrskreisel gemeint. Diese Verkehrsinseln<br />

gibt es im Kreis Steinfurt sehr viele, und sie sollen nach und nach verschönert<br />

werden. Der Kreisel, um den es geht, ist in Schierloh, einem Ort westlich von Ibbenbüren.<br />

Dieser Kreisel wurde vom Bauamt Ibbenbühren als Sandsteinmassiv gestaltet, die sogenannte<br />

Festung, und wird nun umgestaltet.<br />

Wie haben Sie sich auf dieses Projekt vorbereitet?<br />

Christina Brinkmann: Unsere Lehrerin, Frau Balje, hat uns das Projekt vorgestellt (Kreisanzeiger<br />

berichtete). Dann haben wir uns überlegt, welche Ideen wir dazu haben, haben<br />

Skizzen angefertigt und ein Kurzkonzept geschrieben. Wichtig dabei war auch, dass der<br />

Europagedanke darin vorkommt. Die Festung hat ein Plateau und vier Ecken, die im Kontrast<br />

zu dem Sandstein gestaltet werden sollen unter Einbeziehung der drei Partnerkreise<br />

<strong>des</strong> Kreises Steinfurt.<br />

Welche Ideen wurden dann umgesetzt?<br />

Jana Balje: Das Projekt wurde allen drei zehnten Klassen unseres Gymnasiums vorgestellt.<br />

60 Schülerinnen und Schüler haben Ideen und Konzeptionen entwickelt, den Ideen dann<br />

Titel gegeben, Gestaltungsaspekte und Materialien festgelegt, wie die Entwürfe umgesetzt<br />

werden können. Es sind 13 Modelle entstanden.<br />

Wie erfolgte die Auswahl der Ideen?<br />

Jana Balje: Die Schülerinnen und Schüler haben in Teams gearbeitet und die Auswahl nach<br />

dem Partizipationsprinzip vorgenommen. Sie haben selbstständig entschieden, was aus<br />

welcher Idee, welchem Projekt umgesetzt wird. Da es ein europäisches Projekt ist, wurden<br />

die Konzeptionen von den Schülern auch ins Englische übersetzt.<br />

Aus zeitlichen Gründen war nicht alles während <strong>des</strong> Unterrichts zu schaffen. Die Schülerinnen<br />

und Schüler haben auch zu Hause gearbeitet und nachmittags die Modelle gebaut.<br />

Anschließend wurden die Modelle und Konzeptionen dem Kulturausschuss <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong><br />

Demmin vorgestellt. Dort waren dann auch die Initiatoren <strong>des</strong> Projektes im Kreis Steinfurt<br />

Irina und Bernhard Ahlers vom Verein KAJA-West e.V. anwesend.<br />

Wie ging es dann weiter in Steinfurt?<br />

Franziska Haßler: Frau Balje hat uns gefragt, und wir sind dann zu zweit losgefahren.<br />

Birgit Riesebeck vom Landkreis Demmin hat sich um alles gekümmert und uns zum Zug<br />

begleitet. Wir waren dann eineinhalb Wochen in Steinfurt, zusammen mit Teilnehmern aus<br />

der Slowakei, aus Weißrussland und aus Polen. Zuerst war es mit der Verständigung und<br />

der gemeinsamen Arbeit schwierig. Es ging dann aber immer besser.<br />

Ich habe mich darauf eingelassen, wenn einer mitmachen wollte, war es okay, wenn nicht,<br />

auch. Es gab keine Zwänge. Wir konnten uns aussuchen, was wir umsetzen wollten. Am<br />

Ende sollten vier Figuren als Symbol fertig sein für die vier Ecken im Kreisel.<br />

Christina Brinkmann: Ich wollte wissen, wie so ein Projekt funktioniert, ob es wirklich bis<br />

zur Umsetzung klappt. Es wurde ein internationales Projekt. Es war spannend und toll, sich<br />

auszutauschen und zusammen untergebracht zu sein. Wir haben neben unserem Projekt<br />

auch an den „Europaen hands“ gearbeitet, einer Idee, die schon andere Teilnehmer vor uns<br />

mitgebracht hatten und die auf einem anderen Kreisel gestaltet wurde. Das ist auch das<br />

Spannende an der Arbeit. Auch unser Projekt ist noch nicht fertig. Wir werden daran weiter<br />

arbeiten, möglicherweise mit anderen Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Dann kommen<br />

immer wieder Ideen dazu.


Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Nr. 18/2010, Seite 3<br />

Wie geht es nun weiter?<br />

Franziska Haßler: Wir haben unsere Ideen und die ersten Modelle, die vier Figuren, stellvertretend<br />

für den Steinfurter Landrat der Leiterin <strong>des</strong> Schulamtes gezeigt und werden jetzt<br />

daran weiter arbeiten.<br />

Das heißt, Sie werden das Projekt in Steinfurt auch weiter begleiten?<br />

Christina Brinkmann: Ja, gern. Wir fahren beide gern wieder hin und werden weiter mitarbeiten.<br />

Die Fertigstellung einer Projektidee kann bis zu drei Jahre dauern, weil ja immer<br />

nur ein bis zwei Wochen Arbeit vor Ort im Kreis Steinfurt möglich sind.<br />

Wie hat es Ihnen in Steinfurt gefallen?<br />

Christina Brinkmann: Untergebracht waren wir in einer Turnhalle, alle zusammen. Dort<br />

haben wir auch gearbeitet, jeder wann und wie er wollte. Wichtig war, dass am Ende etwas<br />

herausgekommen ist, was wir auch zeigen konnten.<br />

Mir haben die Lockerheit und das Selbstverständnis gefallen, wie wir miteinander und<br />

Irina und Bernhard Ahlers mit uns umgegangen sind, wie sie uns machen lassen haben.<br />

Franziska Haßler: Es hat echt Spaß gemacht. Ich hatte etwas komplett anderes erwartet.<br />

Der Kreis Steinfurt hatte uns Freifahrttickets<br />

geschenkt, auch zum<br />

Baden. Ich hätte mir gewünscht,<br />

dass Herr Ahlers mehr Zeit bei<br />

uns verbracht hätte. Dafür war<br />

aber seine Tochter die ganze Zeit<br />

bei uns.<br />

Können wir ein solches<br />

Projekt auch in unserem<br />

Landkreis umsetzen?<br />

Franziska Haßler: Ja, theoretisch.<br />

Praktisch?<br />

Christina Brinkmann: Ja, warum<br />

nicht? Wir haben vielleicht zu<br />

wenige Kreisel, aber warum<br />

nicht?<br />

(Über das Projekt wird weiter berichtet<br />

als ein Stück lebendiger<br />

Partnerschaft mit dem Kreis<br />

Steinfurt.)<br />

Erfolgreiche Teilnahme<br />

am Lehrlingswettbewerb<br />

Auszubildende Fleischer und Fleischfachverkäufer der Beruflichen Schule<br />

Malchin haben Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich beim Lehrlingswettbewerb<br />

am 11.09. 2010 in Auerbach (Vogtland) vertreten.<br />

Am Berufswettbewerb nahmen aus Sachsen die Berufsschulen Wilkau/Haßlau, Chemnitz<br />

und Bautzen teil. Für Sachsen Anhalt startete die Berufsschule Weißenfels und Mecklenburg-Vorpommern<br />

wurde durch die Berufsschule Malchin vertreten. In der Gesamtwertung<br />

der Berufsschulen belegte die BS Malchin nach der BS Wilkau/Haßlau den 2. Platz.<br />

Insgesamt nahmen am Wettbewerb 31 Fleischfachverkäuferinnen, davon 6 aus Malchin,<br />

teil. Ausbildungsbetriebe dieser 6 Mädchen sind:<br />

Fleischerei Zahlmann Groß Lüdershagen<br />

Fleischerei Spiegel Rostock<br />

Sky Markt Ahlbeck<br />

Landfleischerei Torney Altentreptow<br />

Am Wettbewerb nahmen 36 Fleischer, davon 10 aus Malchin, teil.<br />

Ausbildungsbetriebe dieser 10 Azubis sind:<br />

„Der Pommeraner“ Loitz<br />

Citti Neubrandenburg<br />

Sky Markt Grimmen<br />

Landfleischerei Torney Altentreptow<br />

Rügener Landfleischerei<br />

Nolke GmbH Waren<br />

Pommernland Stavenhagen<br />

Sky Markt Waren<br />

v.r.n.l. Franziska Haßler, Jana Balje und Christina<br />

Brinkmann zeigen ihre Modelle.<br />

Die Teilnehmer der Beruflichen<br />

Schule Malchin erhielten für ihre<br />

Exponate 2 Goldmedaillen, 16 Silbermedaillen<br />

und 12 Bronzemedaillen.<br />

Netzwerk für Chancengleichheit berät<br />

über Info-Tag Wiedereinstieg 2011<br />

Am 15. September 2010 trafen sich Mitglieder <strong>des</strong> Netzwerkes für Chancengleichheit<br />

im Landkreis Demmin zu ihrer planmäßigen Beratung.<br />

Vorgesehen war, an diesem Tag einen Workshop zur Vorbereitung <strong>des</strong> nächsten Info-<br />

Tages Wiedereinstieg durchzuführen. Das Bun<strong>des</strong>ministerium für Familie, Senioren, Frauen<br />

und Jugend fördert diese Veranstaltung nicht mehr. Dies erfuhr die Gleichstellungsbeauftragte<br />

<strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> allerdings erst auf Nachfrage im Ministerium. Die Mitglieder<br />

<strong>des</strong> Netzwerkes waren sich schnell einig; der Info-Tag findet auch im nächsten Jahr wie<br />

geplant statt. Aufgrund der Resonanz wird es einen anderen Veranstaltungsort geben. Der<br />

Antrag auf Nutzung wurde bereits gestellt. Einig waren sich die Akteurinnen, dass die<br />

Themen Orientierung und Berufsplanung, Familienmanagement und Kinderbetreuung,<br />

Jobsuche und Bewerbung, Aus- und Weiterbildung sowie Existenzgründung und Selbständigkeit<br />

wieder eine zentrale Rolle spielen sollen. Das war auch ein Ergebnis der Fragebogenauswertung<br />

<strong>des</strong> diesjährigen Info-Tages. Das Thema Bildung wird generell eine große Rolle<br />

spielen. Ebenfalls wird es wieder Workshops geben, Gedanken dazu machen sich jetzt die<br />

Akteurinnen.<br />

Außerdem möchte das Netzwerk Unternehmerinnen und Unternehmer einladen, am Info-<br />

Tag teilzunehmen. Sie haben dann die Möglichkeit, mit potenziellen Beschäftigten direkt<br />

Kontakt aufzunehmen. In der Beratung wurden erste konkrete Vorabsprachen getroffen und<br />

Verantwortlichkeiten festgelegt.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> Wegfalls der Unterstützung durch das Bun<strong>des</strong>ministerium sucht das Netzwerk<br />

jetzt Sponsorinnen und Sponsoren, die bereit sind, mit Sachmitteln oder auch finanziell<br />

zum Beispiel beim Druck von Flyern und Plakaten zu helfen. Bei Interesse wenden<br />

Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte <strong>des</strong> LK Demmin, Angelika Wiedemann-<br />

Rudolph unter 03998 434 553 oder gleichstellungsbeauftragte@lk-demmin.de.<br />

Das Netzwerk trifft sich am 6. Oktober 2010 um 14:00 Uhr zur nächsten Beratung in<br />

den Räumen <strong>des</strong> dfb, Pfarrer-Wessel-Straße. Interessentinnen und Interessenten sind herzlich<br />

willkommen.<br />

Abfallgebühren - Haben Sie daran gedacht?<br />

Als Eigentümer oder Verwalter eines Wohngrundstückes im Landkreis Demmin sollten<br />

Sie regelmäßig überprüfen, ob es Veränderungen gab, die für die Erhebung der Abfallgebühren<br />

wichtig sind.<br />

Betrifft Sie eine der nachfolgenden Fragen, dann teilen Sie die Veränderung dem Umweltamt<br />

unverzüglich mit:<br />

1. Tonnenbestellung<br />

Ihre jetzige Mülltonne ist Ihnen zu groß oder zu klein geworden?<br />

Die Anzahl der Behälter soll verändert werden?<br />

2. Personenanzahl<br />

Hat sich die mit Hauptwohnsitz gemeldete Anzahl der Personen durch Ein- oder Auszug<br />

bzw. Geburt oder Sterbefall geändert?<br />

3. Eigentumswechsel<br />

Sie haben Ihr Grundstück verkauft oder sind neuer Eigentümer eines Grundstückes?<br />

Wollen Sie die Tonne vom Voreigentümer übernehmen?<br />

4. Verwalterwechsel<br />

Ihr Grundstück wird zukünftig verwaltet oder es erfolgte ein Verwalterwechsel oder<br />

die Verwaltung wird beendet?<br />

Sie können Veränderungen telefonisch, formlos schriftlich, per E-Mail usw. mitteilen.<br />

Für entsprechende Mitteilungen steht hierfür auch unter der Internetadresse <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong><br />

www.landkreis-demmin.de im Bereich Service ein Formular für An-, Ab- und<br />

Ummeldungen zur Verfügung.<br />

Umweltamt<br />

Das Schadstoffmobil kommt!<br />

Die in diesem Jahr letzte mobile Schadstoffsammlung in den Städten wird im Landkreis<br />

Demmin am Sonnabend, dem 09. Oktober 2010 an folgenden Orten/Sammelstellen<br />

durchgeführt:<br />

Malchin großer Parkplatz (Zentrum) von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr<br />

Neukalen beim Stadtbauhof von 09:15 Uhr bis 09:45 Uhr<br />

Dargun Buswendeplatz Grundschule von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr<br />

Demmin Baumannstraße/Eichholz von 10:50 Uhr bis 11:50 Uhr<br />

Loitz Parkplatz Brandmühlendamm von 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr<br />

Jarmen Schützenplatz von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr<br />

Altentreptow Sportplatz, Stralsunder Straße von 14:40 Uhr bis 15:40 Uhr<br />

Stavenhagen Parkplatz am Ivenacker Tor von 16:10 Uhr bis 17:10 Uhr<br />

Es können folgende Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen bis zehn Liter bzw. bis<br />

zehn Kilogramm abgegeben werden: Lösemittel, Batterien, Rostschutzmittel, Ölfilter,<br />

Bremsflüssigkeit, Reinigungsmittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,<br />

Fotochemikalien, Klebstoffe, Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Beizmittel u. ä.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Vertreiber von Motoren- und Getriebeölen zur kostenlosen<br />

Rücknahme von Altölen verpflichtet sind, das heißt Altöle können dort abgegeben<br />

werden, wo sie gekauft worden sind. Die speziellen Rücknahmemodalitäten werden<br />

von den einzelnen Verkaufsstellen bestimmt.<br />

Umweltamt


Seite 4, Nr. 18/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin<br />

Sitzung <strong>des</strong> Jugendhilfeausschusses <strong>des</strong><br />

Kreistages <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin<br />

Die 8. Sitzung <strong>des</strong> Jugendhilfeausschusses findet in der Kreisverwaltung, im Hauptgebäude,<br />

kleiner Saal, Raum 002, am Donnerstag, dem 14.10.2010 um 18.00 Uhr statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

3. Bestätigung der Tagesordnung<br />

4. Bestätigung der Niederschrift der 7. Sitzung vom 30.09.2010<br />

5. Sonstiges<br />

6. Auswertung <strong>des</strong> Girls’Days durch Frau Angelika Wiedemann-Rudolph<br />

7. Mittelabruf für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe für das III. Quartal 2010<br />

8. Erste Änderung der Kostenbeteiligung an der Kindertagesförderung - Verteilung der Lan<strong>des</strong>-<br />

und Kreismittel an die Träger der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen<br />

für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2010<br />

9. Beschluss <strong>des</strong> Jugendhilfeausschusses zur Kostenbeteiligung an der Kindertagesförderung<br />

- Verteilung der Lan<strong>des</strong>- und Kreismittel an die Träger der Kindertageseinrichtungen<br />

und Kindertagespflegepersonen sowie zur Höhe der Kosten eines Kindertagespflegeplatzes<br />

im Landkreis Demmin für das Jahr 2011<br />

Cord Bollenbach<br />

Vorsitzender<br />

Förmliche Bekanntmachung<br />

Anträge auf Erteilung von Leitungs- und<br />

Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Der Landrat <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Der WasserZweckVerband Malchin- Stavenhagen hat Anträge auf Erteilung von Leitungsund<br />

Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert durch Artikel<br />

93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />

1. Trink- u. Regenwasserleitung, Brunnen und Leitungskabel in Basepohl<br />

2. Trinkwasserleitung, Brunnen und Leitungskabel in Pinnow<br />

3. Trinkwasserleitung, Brunnen und Leitungskabel in Remplin<br />

4. Trinkwasserleitung, Brunnen und Leitungskabel in Ritzerow<br />

5. Trinkwasserleitung, Brunnen und Leitungskabel in Sülten<br />

6. Trinkwasserleitung, Brunnen und Leitungskabel in Schorrentin gestellt.<br />

Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />

1. Trink- u. Regenwasserleitung 2. Trinkwasserleitung, Brunnen<br />

Brunnen u. Leitungskabel Leitungskabel<br />

Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />

Basepohl 1, 2 Pinnow 1<br />

3. Trinkwasserleitung, Brunnen 4. Trinkwasserleitung, Brunnen<br />

Leitungskabel Leitungskabel<br />

Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />

Remplin 2 Ritzerow 2<br />

5. Trinkwasserleitung, Brunnen 6. Trinkwasserleitung, Brunnen<br />

Leitungskabel Leitungskabel<br />

Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />

Sülten 1, 2 Schorrentin 1<br />

Die von den Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer der<br />

Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden, können die<br />

eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten<br />

in der Zeit vom<br />

04. Oktober 2010 bis 29. Oktober 2010<br />

bei der unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin, Quitzerower Weg 31, 17109<br />

Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434<br />

341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle<br />

am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und der dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />

Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen<br />

zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: (Im Anschluss nach den Bekanntmachungen.)<br />

Konieczny<br />

Der Landrat <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Der Wasser- u. Bodenverband „Obere Peene“ hat Anträge auf Erteilung von Leitungsund<br />

Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert durch<br />

Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für das<br />

1. Schöpfwerk Malchin Ost<br />

2. Schöpfwerk Bauernhand<br />

3. Schöpfwerk Basedow<br />

4. Schöpfwerk Retzow<br />

gestellt.<br />

Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />

1. Schöpfwerk Malchin Ost 2. Schöpfwerk Bauernhand<br />

Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />

Malchin 6, 7 u. 12 Neukalen 6<br />

Leuschentin 3<br />

3. Schöpfwerk Basedow 4. Schöpfwerk Retzow<br />

Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />

Remplin 5 Remplin 4<br />

Malchin 24 u. 26 Malchin 4<br />

Die von den Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer der<br />

Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden, können die<br />

eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten<br />

in der Zeit vom<br />

04. Oktober 2010 bis 29. Oktober 2010<br />

bei der unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin, Quitzerower Weg 31, 17109<br />

Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434<br />

341). Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />

alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und der dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />

Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen<br />

zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: (Im Anschluss nach den Bekanntmachungen.)<br />

Konieczny<br />

Der Landrat <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Der Wasser- u. Abwasserzweckverband Demmin/ Altentreptow hat Anträge auf Erteilung von<br />

Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geändert durch Artikel 93<br />

der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für den<br />

1. Mischwasserkanal in der Ortslage Demmin (E.-Moritz-Arndt-Str. - Luxemburg-Str.)<br />

2. Mischwasserkanal in der Ortslage Demmin (Am Krankenhaus - Am Schwanenteich)<br />

3. Mischwasserkanal in der Ortslage Demmin (Saarplatz)<br />

4. Mischwasserkanal in der Ortslage Demmin (Treptower Str.- Mozart Str.)<br />

gestellt.<br />

Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />

1. Mischwasserkanal 2. Mischwasserkanal<br />

Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />

Demmin 3 Demmin 1 u. 2<br />

3. Mischwasserkanal 4. Mischwasserkanal<br />

Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />

Demmin 7 Demmin 1 u. 7<br />

Die von den Anlagen der beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer der<br />

Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren der jeweiligen Gemarkungen befinden, können die<br />

eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten<br />

in der Zeit vom<br />

04. Oktober 2010 bis 29. Oktober 2010<br />

bei der unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin, Quitzerower Weg 31, 17109<br />

Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434<br />

341). Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />

alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und der dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den<br />

Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen<br />

zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: (Im Anschluss nach den Bekanntmachungen.)<br />

Konieczny<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat der Eigentümer eines mit der<br />

Dienstbarkeit belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Beginn<br />

der öffentlichen Bekanntmachung <strong>des</strong> Antrages Widerspruch gegen die Erteilung der<br />

Bescheinigung einzulegen. Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden<br />

ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit<br />

der Belastung <strong>des</strong> Grundbuches erteilt wird.


Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Nr. 18/2010, Seite 5<br />

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />

Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass<br />

ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer<br />

Leitung betroffen ist, oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen<br />

ist.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht<br />

Gebrauch zu machen.<br />

Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin, Adolf-<br />

Pompe- Straße 12-15, 17109 Demmin schriftlich oder zur Niederschrift bis Ende der<br />

Auslegungsfrist erhoben werden.<br />

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 4<br />

GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV)<br />

vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.<br />

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Mecklenburgische Seenplatte<br />

StALU Mecklenburgische Seenplatte Sitz der Amtsleiterin:<br />

Dienststelle Neubrandenburg, Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg<br />

A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g<br />

nach § 3a <strong>des</strong> Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt<br />

Mecklenburgische Seenplatte<br />

Die GbR Hähnchenmast Zwiedorf, Kastanienallee 23, 17091 Wolde, beabsichtigt die Errichtung<br />

und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 39.990 Tierplätzen am Standort<br />

Wolde, Gemarkung Wolde, Flur 2, Flurstück 69/1.<br />

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde<br />

hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer<br />

7.3.3 der Anlage 1 <strong>des</strong> UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung <strong>des</strong> Einzelfalles<br />

unterzogen.<br />

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist<br />

daher nicht erforderlich.<br />

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-<br />

Immissionsschutzgesetzes entscheiden.<br />

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig<br />

anfechtbar ist.<br />

Neubrandenburg, den 14. September 2010<br />

Ergänzende Bestimmungen <strong>des</strong> Wasser- und<br />

Abwasserzweckverban<strong>des</strong> Demmin/Altentreptow<br />

zur Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen<br />

für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)<br />

Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser<br />

(AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S:684) werden durch Beschlussfassung der<br />

Verbandsversammlung <strong>des</strong> Wasser- und Abwasserzweckverban<strong>des</strong> Demmin/Altentreptow<br />

vom 21.06.2001 die „Ergänzende Bestimmungen <strong>des</strong> Wasser- und Abwasserzweckverban<strong>des</strong><br />

Demmin/Altentreptow zur AVBWasserV“ erlassen, zuletzt geändert durch Beschlussfassung<br />

der Verbandsversammlung vom 02.12.2008:<br />

1. Mengenpreis<br />

Der Mengenpreis ist der Preis für den tatsächlichen Verbrauch und wird mittels<br />

Messeinrichtung festgestellt. Der Mengenpreis beträgt pro m³ Wasser:<br />

Nettobetrag: 1,47 EUR Bruttobetrag (incl. 7 % USt.): 1,57 EUR<br />

2. Grundpreis<br />

(1) Der Grundpreis ist der Preis für die allgemeine Leistungsbereitschaft und ist unabhängig von<br />

der Menge <strong>des</strong> gelieferten Wassers zu zahlen.<br />

Der Grundpreis bestimmt sich bei Wohnhäusern nach der Zahl der selbständigen Wohnungen.<br />

Er beträgt je Wohneinheit pro Monat<br />

Nettobetrag: 2,56 EUR Bruttobetrag (incl. 7 % USt.): 2,74 EUR<br />

Der Grundpreis für sonstige Abnehmer wird nach der Nennleistung der Messeinrichtung <strong>des</strong><br />

Wasserversorgungsanschlusses berechnet und beträgt monatlich:<br />

Nennleistung der Messeinrichtung Grundpreis/Monat Grundpreis/Monat<br />

Qn in cbm/h Nettobetrag Bruttobetrag (incl. 7% USt.)<br />

bis Qn 2,5 2,56 EUR 2,74 EUR<br />

bis Qn 6 10,23 EUR 10,94 EUR<br />

bis Qn 10 15,34 EUR 16,41 EUR<br />

bis Qn 25 20,45 EUR 21,88 EUR<br />

bis Qn 40 28,12 EUR 30,09 EUR<br />

bis Qn 60 35,79 EUR 38,30 EUR<br />

über Qn 60 76,69 EUR 82,06 EUR<br />

Anschlüsse ohne Messeinrichtung 2,56 EUR 2,74 EUR<br />

Für Untermessungen ist ein jährlicher Grundpreis maßgebend:<br />

Nettobetrag: 15,34 EUR Bruttobetrag (incl. 7% USt.): 16,41 EUR<br />

(2) Wird der Anschluss im Laufe <strong>des</strong> Berechnungszeitraumes hergestellt, so wird der Grundpreis<br />

anteilig ab Anschlusstag berechnet. Der Berechnungszeitraum beträgt ein Kalenderjahr.<br />

3. Baukostenzuschüsse<br />

(1) Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage sowie für deren Aus- und<br />

Umbau, die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung erhebt der Verband Baukostenzuschüsse<br />

nach §9 der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).<br />

(2) Bei der Ermittlung <strong>des</strong> flächenbezogenen Baukostenzuschusses werden für das erste<br />

Vollgeschoss 25 % und für je<strong>des</strong> weitere Vollgeschoss 15 % der Grundstücksfläche - in<br />

tatsächlich bestehenden (§ 34 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Kerngebieten<br />

(§ 7 BauNVO) für das erste Vollgeschoss 50 % und für je<strong>des</strong> weitere Vollgeschoss 30<br />

% der Grundstücksfläche - in Ansatz gebracht.<br />

Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, die nach lan<strong>des</strong>rechtlichen Bauvorschriften Vollgeschosse<br />

sind. Ist das Bauwerk höher als 6 m und eine Geschosszahl wegen der Besonderheit<br />

<strong>des</strong> Bauwerks nicht feststellbar, werden jeweils volle 2,60 m Höhe <strong>des</strong> Bauwerks als<br />

Vollgeschoss angerechnet.<br />

(3) Als Grundstücksfläche gilt<br />

a) bei Grundstücken, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen, die gesamte Fläche, wenn<br />

für das Grundstück im Bebauungsplan bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist,<br />

b) bei Grundstücken, die teilweise im Bereich eines Bebauungsplanes liegen, die Fläche, für<br />

die der Bebauungsplan eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festsetzt, es sei denn, auch<br />

die hinausragende Fläche ist baulich oder gewerblich nutzbar; dann ist für den hinausragenden<br />

Grundstücksteil eine nach Buchstabe c) ermittelte Fläche hinzuzuzählen,<br />

c) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan besteht und die innerhalb eines im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteiles liegen (§ 34 BauGB), die Gesamtfläche <strong>des</strong> Grundstücks,<br />

höchstens jedoch die Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze und einer im Abstand<br />

von 50 m dazu verlaufenden Parallelen, bei Grundstücken, die nicht an eine Straße<br />

angrenzen oder nur durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit einer Straße verbunden<br />

sind, die Fläche der der Straße zugewandten Grundstücksseite und einer im Abstand<br />

von 50 m dazu verlaufenden Parallelen,<br />

d) bei Grundstücken, die über die sich nach lit. a) - c) ergebenden Grenzen hinaus bebaut<br />

oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze bzw. im<br />

Falle von lit. c) der der Straße zugewandten Grundstücksseite und einer Parallelen hierzu,<br />

die in einer Tiefe verläuft, die der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung,<br />

entspricht,<br />

e) bei Grundstücken, für die eine sonstige Nutzung ohne oder mit höchstens untergeordneter<br />

Bebauung zulässig ist oder die nur entsprechend genutzt werden, 75 % der Grundstücksfläche;<br />

eine höchstens untergeordnete Bebauung ist insbesondere bei der Nutzung als<br />

Dauerkleingärten, Freibädern, Camping-, Sport- und Festplätzen- nicht aber Friedhöfen<br />

anzunehmen,<br />

f) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Friedhof festgesetzt ist oder<br />

die innerhalb eines im Zusammenhang ( § 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, 10<br />

% der Grundstücksfläche,<br />

g) bei bebauten Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) die Grundfläche der an die<br />

Wasserversorgungsanlage angeschlossenen baulichen Anlagen, geteilt durch die GRZ<br />

0,2, höchstens jedoch die tatsächlich ermittelte Fläche; dies gilt nicht, wenn eine Nutzung<br />

durch spezielle Genehmigung flächenmäßig erfassbar zugelassen ist; in diesem Fall gilt<br />

die Fläche, die nutzbar ist,<br />

h) bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die durch Planfeststellung eine der<br />

baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist (z. B. Abfalldeponie), die Fläche<br />

<strong>des</strong> Grundstückes, auf die sich die Planfeststellung, bezieht.<br />

(4) Als Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 2 gilt:<br />

a) soweit ein Bebauungsplan besteht, die darin festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse;<br />

b) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse nicht festgesetzt,<br />

sondern nur eine Baumassenzahl oder nur die Höhe der baulichen Anlagen angegeben ist,<br />

die durch 3,5 geteilte höchst- zulässige Baumassenzahl bzw. die durch 3,5 geteilte höchstzulässige<br />

Gebäudehöhe auf ganze Zahlen aufgerundet,<br />

c) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, die<br />

Zahl von einem Vollgeschoss,<br />

d) die Zahl der tatsächlichen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse, wenn<br />

aufgrund von Ausnahmen oder Befreiungen die Zahl der Vollgeschosse nach lit. a) oder<br />

die Baumassenzahl bzw. die Gebäudehöhe nach lit. b) überschritten werden,<br />

e) soweit kein Bebauungsplan besteht<br />

aa) bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse,<br />

bb) bei unbebauten Grundstücken die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend<br />

vorhandenen Vollgeschosse,<br />

cc) bei Grundstücken, die mit einem Kirchengebäude bebaut sind, wird das Kirchengebäude<br />

als eingeschossiges Gebäude behandelt,<br />

f) soweit in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Baumassenzahl<br />

bzw. die Gebäudehöhe bestimmt sind, der in der näheren Umgebung überwiegend<br />

festgesetzte und/oder tatsächlich vorhandene (§ 34 BauGB) Berechnungswert nach lit. a)<br />

oder lit. b),<br />

g) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die<br />

außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z. B. Sport-, Festund<br />

Campingplätze, Schwimmbäder, Friedhöfe), wird ein Vollgeschoss angesetzt.<br />

h) bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB), für die durch Planfeststellungsbeschluss<br />

eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist, wird - bezogen auf die<br />

Fläche nach Ziff. 2 lit. h) - ein Vollgeschoss angesetzt.<br />

(5) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Satzung nach § 4 Abs. 4 WoBauErlG liegen,<br />

sind zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie<br />

sie bestehen für<br />

a) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß<br />

getroffen sind;<br />

b) die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung keine Bestimmungen über<br />

das zulässige Nutzungsmaß enthält.


Seite 6, Nr. 18/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin<br />

4. Satz für den Baukostenzuschuss<br />

Der Satz für den Baukostenzuschuss beträgt für die Herstellung, den Aus- und Umbau, die<br />

Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Versorgungsleitung und deren<br />

Anlagen bis zu:<br />

Nettobetrag: 1,53 EUR/m² Bruttobetrag (incl. 7 % USt.): 1,64 EUR/m²<br />

5. Hausanschlusskosten<br />

(1) Die Kosten für die Herstellung, den Aus- oder Umbau, die Verbesserung, Erweiterung und<br />

Erneuerung eines Hausanschlusses (Anschlussleitung von der Abzweigstelle vom Verteilernetz<br />

bis zur Hauptabsperrvorrichtung) sind zu erstatten. Die Kosten für die Herstellung eines<br />

Hausanschlusses werden nach Einheitssätzen berechnet. Diese werden ermittelt unter Zugrundelegung<br />

der dem Verband für Anschlüsse der gleichen Art üblicherweise durchschnittlich<br />

erwachsenden Aufwendungen und Kosten.<br />

Für den Aus- und Umbau, die Verbesserung, Erweiterung, und Erneuerung eines Hausanschlusses<br />

sind dem Verband die tatsächlich erwachsenden Aufwendungen und Kosten zu<br />

erstatten. Innerhalb seines Grundstücks kann der Anschlussnehmer Eigenleistungen erbringen,<br />

ausgenommen hiervon sind Rohrverlegungen und Installationsarbeiten.<br />

Die Einheitssätze für Hausanschlusskosten betragen in EURO:<br />

Bezeichnung PE 32 PE 40 PE 50 PE 60<br />

Grundbetrag incl. 10 m ohne Erdarbeiten<br />

Nettobetrag 589,01 589,01 674,39 674,39<br />

Bruttobetrag (incl. 7 % USt.) 630,24 630,24 721,60 721,60<br />

Grundbetrag incl. 10 m mit Erdarbeiten<br />

Nettobetrag 792,50 792,50 904,48 904,48<br />

Bruttobetrag (incl. 7 % USt.) 847,98 847,98 967,79 967,79<br />

zusätzl. lfd. Meter PE im Rohrgraben ohne Erdarbeiten<br />

Nettobetrag 3,07 3,58 4,60 5,11<br />

Bruttobetrag (incl. 7 % USt.) 3,28 3,83 4,92 5,47<br />

zusätzl. lfd. Meter PE im Rohrgraben mit Erdarbeiten<br />

Nettobetrag 26,08 26,59 27,61 28,12<br />

Bruttobetrag (incl. 7 % USt.) 27,91 28,45 29,54 30,09<br />

zusätzl. Arbeiten<br />

Pflasterarbeiten je m²<br />

Nettobetrag Bruttobetrag (incl. 7 % USt.)<br />

Gehwegplatten 12,94 13,85<br />

Pflastersteine normal 17,90 19,15<br />

Großpflaster 21,73 23,25<br />

Schwarzdecke auf Pflaster 27,61 29,54<br />

Durchörterung je m 51,13 54,71<br />

(2) Kosten für die zum Hausanschluss gehörenden Sonderbauwerke (Gleisstraßenkreuzungen,<br />

Düker, Schutzrohreinbau u. ä. sowie insbesondere spezielle Oberflächenbefestigung) werden<br />

dem Grundstückseigentümer gesondert berechnet.<br />

(3) Kosten für Veränderungen <strong>des</strong> Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung<br />

der Anlage <strong>des</strong> Anschlussnehmers erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst<br />

werden, sind von diesem zu tragen.<br />

6. Sonstige mit den Tarifen nicht abgegoltene Kosten<br />

(1) Für die Bereitstellung von Standrohren ist ein Mietpreis zu zahlen. Der Mietpreis wird nach<br />

der Nennleistung (Qn) der Messeinrichtung <strong>des</strong> Standrohres berechnet und beträgt pro Tag:<br />

Nennleistung der Messeinrichtung Mietpreis Mietpreis<br />

Qn in m³/h Nettobetrag Bruttobetrag (incl. 7% USt.)<br />

Qn 2,5 2,56 EUR 2,74 EUR<br />

Qn 6 5,11 EUR 5,47 EUR<br />

Qn 15 7,67 EUR 8,21 EUR<br />

Qn 25 10,23 EUR 10,95 EUR<br />

(2) Für die Vorhaltung von Einrichtungen <strong>des</strong> Feuerschutzes (Hydranten usw.) werden von Verbandsmitgliedern,<br />

für die derartige Anlagen vom Verband vorgehalten werden, jährliche<br />

Bereitstellungskosten erhoben.<br />

Sie betragen: Nettobetrag Bruttobetrag (incl. 19% USt.)<br />

je Hydrant 5,11 EUR 6,08 EUR<br />

(3) Bei Einstellung bzw. Wiederaufnahme der Versorgung erhebt der Zweckverband zur Dekkung<br />

seiner Aufwendungen folgende Kosten:<br />

Nettobetrag<br />

Aus- und/ oder Einbau von Wasserzählern<br />

- Hauswasserzähler<br />

Bruttobetrag (incl. 7 % USt.)<br />

Qn 2,5 - 10 m³/h 25,56 EUR 27,35 EUR<br />

- Großwasserzähler 153,39 EUR 164,13 EUR<br />

Abtrennen einer Hausanschlussleitung<br />

- bis DN 50 255,65 EUR 273,55 EUR<br />

- > DN 50 511,29 EUR 547,08 EUR<br />

Sperrauftrag mit Kassierung<br />

Absperren und Öffnen<br />

12,78 EUR 13,67 EUR<br />

eines Anschlusses jeweils 25,56 EUR 27,35 EUR<br />

Nettobetrag Bruttobetrag (incl. 19% USt.)<br />

Plombieren von Hydranten und Schiebern<br />

40,90 EUR 48,67 EUR<br />

Diese Bestimmungen treten rückwirkend zum 01.01.1994 in Kraft.<br />

Ab 01.01.2002 werden die DM-Werte durch die Euro-Werte ersetzt.<br />

Demmin, 01.08.2001<br />

Wellmer<br />

Verbandsvorsteher<br />

Satzung über die Abwälzung der<br />

Abwasserabgabe auf Kleineinleiter <strong>des</strong><br />

Wasser- und Abwasserzweckverban<strong>des</strong><br />

Demmin/Altentreptow<br />

Aufgrund <strong>des</strong> §154 i. V. m. §5 (1) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern<br />

(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.01.1998 (GVOBl. M-V<br />

S. 29) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.1998 (GVOBl. M- V S. 634) in Verbindung<br />

mit §§1 und 6 KAG vom 01.06.1993 (GVOBl. M- V S. 521) und §6 Abs. 4 <strong>des</strong> Ausführungsgesetzes<br />

zum Abwasserabgabengesetz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg- Vorpommern vom<br />

23.03.1993 (GVOBl. S. 243) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom<br />

24.11.1998 folgende Satzung erlassen, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung<br />

der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter <strong>des</strong> Wasser- und<br />

Abwasserzweckverban<strong>des</strong> Demmin/ Altentreptow vom 05.12.2006:<br />

§ 1 Gegenstand der Abgaben<br />

(1) Zur Deckung der Abwasserabgabe für Einleiter, die im Jahresdurchschnitt weniger als acht<br />

Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser unmittelbar<br />

in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten, erhebt der Wasser- und Abwasserzweckverband<br />

Demmin/Altentreptow (Verband) eine Abgabe.<br />

(2) Als Einleitung gilt nicht das im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung erfolgte Verbringen<br />

<strong>des</strong> Schmutzwassers in den Untergrund.<br />

(3) Die Einleitung aus Kleinkläranlagen ist abgabefrei, wenn die Abwasserbehandlungsanlage<br />

den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und die Schlammbeseitigung nach<br />

den wasserrechtlichen und abfallrechtlichen Regelungen sichergestellt ist.<br />

§ 2 Abgabemaßstab und Abgabesatz<br />

(1) Die Abwasserabgabe wird nach Schadeinheiten erhoben. Jede Person wird mit 0,5<br />

Schadeinheiten bewertet. Bei der Festsetzung der Abgabe ist für die Zahl der angeschlossenen<br />

Einwohner von den Verhältnissen am 30. Juni <strong>des</strong> Kalenderjahres, für das die Abgabe zu<br />

entrichten ist, auszugehen.<br />

(2) Für Gewerbetriebe mit festem Betriebsstandort wird ein Zuschlag von einer Schadeinheit je<br />

angefangener fünf dort ständig Beschäftigter erhoben. Für landwirtschaftliche Betriebe beträgt<br />

der Zuschlag 0,5 Schadeinheiten.<br />

(3) Die Abwasserabgabe beträgt je Schadeinheit und Jahr ab 01.01.2002 35,79 Euro<br />

(4) Der zu entrichtende Verwaltungskostenanteil beträgt 3,40 und wird auf den Abgabesatz<br />

aufgeschlagen und mit diesem gleichzeitig erhoben.<br />

§ 3 Veranlagungszeitraum, Entstehung und Beendigung der Abgabenpflicht<br />

(1) Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.<br />

(2) Die Abgabenpflicht entsteht jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, frühestens jedoch mit<br />

Beginn <strong>des</strong> Kalenderjahres, der auf den Beginn der Einleitung folgt.<br />

(3) Die Abgabenpflicht endet mit dem Ablauf <strong>des</strong> Jahres, in dem die Einleitung entfällt und dies<br />

dem Verband schriftlich mitgeteilt wird. Sie endet außerdem mit dem Anschluss an das<br />

zentrale Abwassersystem oder bei Untergang <strong>des</strong> Wohn- oder Betriebsgebäu<strong>des</strong>.<br />

§ 4 Abgabepflichtiger<br />

(1) Abgabepflichtig ist, wer Eigentümer oder Nutzungsberechtigter <strong>des</strong> Grundstückes ist. Mehrere<br />

Abgabepflichtige sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen<br />

Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil abgabepflichtig.<br />

(2) Bei Eigentumswechsel wird der neue Eigentümer von Beginn <strong>des</strong> Jahres an, das auf die<br />

Rechtsänderung folgt abgabepflichtig.<br />

§ 5 Heranziehung und Fälligkeit<br />

(1) Die Heranziehung erfolgt durch schriftlichen Bescheid, der mit einem Bescheid über andere<br />

Abgaben verbunden werden kann.<br />

(2) Die Abgabe wird einen Monat nach Bekanntgabe <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> fällig.<br />

§ 6 Pflichten <strong>des</strong> Abgabepflichtigen<br />

Der Abgabepflichtige hat die für die Prüfung und Berechnung der Abgabenansprüche erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen und nötigenfalls Zutritt zum Grundstück zu gewähren.<br />

§ 7 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig handelt, wer erforderliche Auskünfte nicht erteilt oder den nötigen Zutritt<br />

zum Grundstück nicht gewährt. Als Ordnungswidrigkeit wird auch ein Verstoß gegen §17<br />

<strong>des</strong> Kommunalabgabengesetzes in der jeweils gültigen Fassung angesehen.<br />

(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden.<br />

§ 8 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1997 in Kraft<br />

Demmin, den 24.11.1998<br />

Wellmer<br />

Verbandsvorsteher<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Soweit beim Erlass dieser<br />

Satzung gegen Verfahrens- oder Formfehler verstoßen wurde, können diese nach §5 (5) der<br />

Kommunalverfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Mecklenburg- Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 18.06.2004 (GVOBl. M-V S. 205) zuletzt geändert durch Artikel 7 <strong>des</strong><br />

Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719) nur innerhalb eines Jahres<br />

geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,<br />

Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.


Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Nr. 18/2010, Seite 7<br />

Schulabgänger aufgepasst!<br />

Ausbildung zum/zur<br />

Verwaltungsfachangestellte/n und Straßenwärter/in<br />

Der Landkreis Demmin bietet euch zum 1. September 2011<br />

4 Ausbildungsplätze als Verwaltungsfachangestellte/r (Kommunalverwaltung) und<br />

1 Ausbildungsplatz als Straßenwärter/in an.<br />

Seid ihr aufgeschlossen, teamfähig und habt Interesse einen Einblick in die Verwaltung<br />

<strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin zu gewinnen, dann bewerbt euch.<br />

Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten ist min<strong>des</strong>tens<br />

ein Realschulabschuss bzw. der Abschluss der 10. Klasse auf dem Gymnasium oder ein<br />

als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und für die Ausbildung zum/zur Straßenwärter/in<br />

min<strong>des</strong>tens ein Hauptschulabschluss.<br />

Die Ausbildungszeit beträgt für beide Ausbildungsberufe 3 Jahre.<br />

Die Bewerbung, versehen mit dem Lebenslauf, Zeugniskopien und eventuell Beurteilungen<br />

sind bis zum 31. Oktober 2010 zu richten an:<br />

Landkreis Demmin, Der Landrat, Personalamt<br />

Adolf-Pompe-Str. 12 - 15, 17109 Demmin<br />

Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.<br />

Im Gesundheitsamt <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin ist zum nächstmöglichen<br />

Termin eine Stelle als<br />

„Sozialarbeiter/in Betreuungsbehörde“<br />

zu besetzen.<br />

Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit<br />

von 20 Stunden.<br />

Die Stelle beinhaltet Aufgaben nach dem Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher<br />

Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz – BtBG), dem<br />

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen<br />

Gerichtsbarkeit (Familienverfahrensgesetz - FamFG) sowie nach dem Betreuungsrecht<br />

der §§ 1896 ff. BGB.<br />

Die Aufgabenschwerpunkte sind u. a. :<br />

Unterstützung der Betreuungsgerichte und Beteiligung am Verfahren (Mitteilung von<br />

Erkenntnissen und Vorschlägen zur Bestellung eines Betreuers oder Einleitung anderer<br />

Maßnahmen, Feststellung aufklärungsbedürftiger Sachverhalte)<br />

Gesprächsführung mit Beteiligten wie Betroffenen, Angehörigen, Einrichtungen, Ärzten,<br />

sozialen Diensten, Behörden etc., Beteiligung an der Anhörung, Verfahrensbeteiligung<br />

an der zivilrechtlichen Unterbringung, Vorführung zur Anhörung bzw.<br />

zur Begutachtung<br />

Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten (u. a. Einführung<br />

<strong>des</strong> Betreuers in seine Aufgaben, Vermittlung von sozialen Diensten, Hilfestellung<br />

bei der Durchsetzung von Ansprüchen)<br />

Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen<br />

sowie Beglaubigung von Unterschriften<br />

Führung von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften<br />

Netzwerkarbeit beim Vollzug <strong>des</strong> Betreuungsbehördengesetzes (Anerkennung, Förderung<br />

oder Widerruf von Betreuungsvereinen; nicht einzelfallbezogene Aufgaben<br />

der Planung, Koordinierung und Steuerung <strong>des</strong> Qualitätsmanagements und der Evaluation,<br />

der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit)<br />

Zur Wahrnehmung der Aufgaben werden vorausgesetzt:<br />

abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialarbeiter/in<br />

anwendungsbereite Kenntnisse im Betreuungsrecht<br />

berufspraktische Erfahrungen im Umgang mit den Hilfebedürftigen und deren Angehörigen<br />

sowie den Vertretern der Gerichte und Institutionen<br />

ruhige/r und besonnene/r Mitarbeiter/in mit Lebenserfahrungen<br />

freundliche, aufgeschlossene, empathische Persönlichkeit bei der Beratung von und<br />

im Umgang mit psychisch kranken Menschen, geistig behinderten Menschen, Suchtkranken<br />

und deren Angehörigen bzw. Bezugspersonen<br />

Teamfähigkeit, Organisationstalent, hohe Belastbarkeit, eigenverantwortliches und<br />

selbstständiges Handeln<br />

Führerscheinklasse B und Bereitschaft zur Nutzung <strong>des</strong> privaten Pkw im Bedarfsfall<br />

für die dienstliche Aufgabenerfüllung sowie zur Durchführung von Hausbesuchen<br />

sichere Computerkenntnisse<br />

Entgelt: Die Eingruppierung erfolgt nach dem TVöD.<br />

Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen ist bis zum 14. Oktober 2010<br />

an folgende Adresse zu richten: Landkreis Demmin, Der Landrat, Personalamt, Adolf-<br />

Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin<br />

Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.<br />

Im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin<br />

ist zum 1. Januar 2011 eine Stelle als<br />

„amtliche/r Tierärztin/Tierarzt“<br />

zu besetzen.<br />

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden.<br />

Das Aufgabengebiet umfasst alle Tätigkeiten <strong>des</strong> amtstierärztlichen Dienstes mit den<br />

Schwerpunkten Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz.<br />

Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin<br />

mit Approbation als Tierärztin/Tierarzt. Erwünscht ist die Befähigung für den<br />

Einsatz als amtliche Tierärztin/amtlicher Tierarzt.<br />

Gesucht wird eine engagierte und belastbare Persönlichkeit, die über Eigeninitiative,<br />

ein hohes Maß an Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen, Organisations- und<br />

Verhandlungsgeschick, Bereitschaft zur Teamarbeit und soziale Kompetenz verfügt.<br />

Es werden fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet <strong>des</strong> Lebensmittel- und Veterinärrechts<br />

vorausgesetzt. Der Führerschein der Klasse B muss vorliegen. Aufgrund der Besonderheit<br />

<strong>des</strong> Aufgabenbereiches wird auch erwartet, Dienst außerhalb der regulären<br />

Arbeitszeit sowie im Rahmen der Rufbereitschaft zu leisten. Wünschenswert sind Kenntnisse<br />

im Umgang mit dem PC.<br />

Entgelt: Geboten werden die üblichen Leistungen <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes nach Maßgabe<br />

<strong>des</strong> Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).<br />

Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen ist bis zum 20. Oktober<br />

2010 an folgende Adresse zu richten: Landkreis Demmin, Der Landrat, Personalamt,<br />

Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin<br />

Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.<br />

Stadion in Malchin ist wieder eröffnet<br />

Das alte Stadion in Malchin war in den 50er Jahren auf Schutt und Asche erbaut worden<br />

und hat damit fast 60 Jahre den Beanspruchungen von Schulsport, Meisterschaften, Wettkämpfen<br />

und vielen Fußballspielen stand gehalten.<br />

Jetzt ist alles neu und seiner Bestimmung übergeben. Die alte Untergrundsubstanz hatte<br />

zwar bei den Architekten ein wenig Kopfzerbrechen bereitet, wurde dann aber optimal und<br />

allen Anforderungen <strong>des</strong> heutigen Sport- und Wettkampfbetriebes entsprechend gültiger<br />

Standards und geltender Normen <strong>des</strong> Leichtathletikverban<strong>des</strong> umgestaltet. Möglich war<br />

dies u.a. durch Fördermittel, die vom Land M-V bereitgestellt worden waren. Dafür wiederum<br />

hatten sich Politiker aus der Region eingesetzt<br />

In fast zweijähriger Bauzeit wurden das Spielfeld, die Laufbahn und die Tribüne neu<br />

gebaut. Jetzt stehen den<br />

Besuchern zu Wettkämpfen<br />

und Punktspielen<br />

3.000 Plätze, davon 300<br />

unüberdachte Sitzplätze<br />

zur Verfügung.<br />

Eröffnet wurde das Stadion<br />

mit einem Sportfest<br />

der Malchiner Schulen in<br />

verschiedenen Leichtathletikdisziplinen.Eingeladen<br />

hatten die Malchiner<br />

auch benachbarte Schulen.<br />

Genutzt wird das neu<br />

gestaltete Stadion insbesondere<br />

vom Fuß-<br />

ballsportverein Malchin<br />

(FSV) und TSV Leichtathletik<br />

Malchin.<br />

Landrat Siegfried Konieczny und der Ehrengast Ralf Bartels<br />

gratulierten den Gewinnern der Sportwettkämpfe<br />

Im lockeren Miteinander lernen, was vor<br />

eigener Betroffenheit schützen kann<br />

Mitmach-Parcours zu Aids, Liebe & Sexualität macht Halt in Demmin<br />

Vom 02. bis 03.September 2010 war die Aula <strong>des</strong> Goethe-Gymnasiums Demmin Anlaufstelle<br />

<strong>des</strong> Mitmach-Parcours der Bun<strong>des</strong>zentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)<br />

Köln zu den Themen Aids, Liebe & Sexualität. Vorausgegangen war eine entsprechende<br />

Anfrage der Schule beim BzgA, da man dieses informative Präventionsinstrument seinen<br />

Schülern zur Verfügung stellen wollte.<br />

Der Mitmach-Parcours, bestehend aus fünf Stationen, u. a. die Krankheit HIV, deren<br />

Übertragungswegen und dem Schutz davor bzw. dem Leben mit Aids, aber auch der Sexualität<br />

an sich oder die Verhütung vor einer ungewollten Schwangerschaft, soll die Jugendlichen<br />

anregen, sich mit der Problematik auseinander zu setzen.<br />

Vor Ort traf man jedoch nicht nur Lehrer und Schüler <strong>des</strong> Goethe-Gymnasiums Demmins.<br />

Die Hauptinitiatoren der Kampagne Birgitt Baaß vom Demminer Goethe-Gymnasium und


Seite 8, Nr. 18/2010 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin<br />

Hilmar Schleich von der BzgA konnten bereits bei der Vorbereitung der Aktion Vertreter/innen regionaler Beratungsstellen<br />

für eine Zusammenarbeit gewinnen. Auch anderen Schulen diesen Parcours für deren Unterricht anzubieten,<br />

war eine wichtige Option, wobei hier natürlich durch die räumliche Kapazität Grenzen gesetzt sind.<br />

Seit gut 25 Jahren gehört das Wort Aids in unseren<br />

Sprachgebrauch und leider ist diese Krankheit<br />

noch nicht bekämpft, sondern heute eher wieder im<br />

Vormarsch. Birgitt Baaß weiß um die Verantwortung<br />

der Schule diesbezüglich gegenüber den Schülern,<br />

und es ist ihr bei der Brisanz zu diesem Thema besonders<br />

wichtig, intensiver an die Schüler heranzukommen,<br />

wie durch diesen Parcours in der Aula; in<br />

einem anderen Umfeld als dem normalen Klassenzimmer.<br />

Sie hat die Schüler motiviert, sich ganz<br />

bewusst und verantwortungsvoll mit dem eigenen<br />

Sexualleben auseinander zu setzen und offen darüber<br />

ins Gespräch zu kommen. Beim Verlassen der Aula<br />

nahm man den Eindruck mit, dass dieses Konzept<br />

Birgitt Baaß (zweite von links) war nicht nur Organisatorin<br />

der Veranstaltung, sondern auch als aktive Moderatorin auf<br />

dem Parcours anzutreffen. Hilmar Schleich von der BzgA<br />

mit Schülerinnen der 9. Klasse <strong>des</strong> Goethe-Gymnasiums im<br />

Gespräch.<br />

Kinderkleiderbörse diesmal noch größer<br />

aufgegangen ist.<br />

Weitere Informationen zum Mitmach-Parcours zu<br />

Aids, Liebe & Sexualität erhalten Sie unter<br />

www.bzga-ausstellung.de oder unter der Telefonnummer<br />

0231-9822003.<br />

Samstag, 2.10.2010, 10-14 Uhr im Speicher in Tarnow<br />

Baby- und Kinderkleidung bis Größe 164, Spielsachen, Wippen, Kinderwagen... alles<br />

in Top-Qualität und zu niedrigen Preisen: Der Drei Kirchen Förderverein Rosenow-<br />

Schwandt-Tarnow lädt am Samstag, den 2. Oktober von 10 bis 14 Uhr zu seiner 8.<br />

Kinderkleiderbörse. Um die Sachen noch besser präsentieren zu können, ziehen wir um<br />

in den Speicher in Tarnow. Wer gut erhaltene, gebrauchte Baby- und Kindersachen verkaufen<br />

und kaufen möchte, hat hier Gelegenheit dazu. Ein Teil der Einnahmen soll diesmal in<br />

das Projekt "Eine neue Kirchentür für Rosenow" fließen. Die Sachen werden direkt durch die<br />

Vereinsmitglieder verkauft. Dazu müssen sie zuvor in den Speicher gebracht werden. Aber es<br />

ist auch möglich, sie an einem eigenen Stand selbst anzubieten.<br />

Für Kinderbetreuung, Kaffee und Kuchen ist gesorgt. Auskunft über Britta Andresen,<br />

Tarnow, Tel.: 039602/ 29392<br />

„Tag der Falkner“ im Naturerlebnispark Mühlenhagen<br />

Der Naturerlebnispark (an der L35 zwischen Altentreptow und Burow) lädt zum "Tag<br />

der Falkner" am 09.10.2010 ein. Die Veranstaltung beginnt um 13.00 Uhr.<br />

Die Besucher erwarten folgende Angebote: Präsentationen aus dem Bereich Jagd und<br />

Forst, Flugschau, Jagdhundevorführung, Jagdhornbläser, Ponyreiten, Spiel und Spaß für<br />

die Kinder. Auch für das leibliche Wohl der Besucher wird gesorgt.<br />

Förderverein Naturerlebnispark Tollensetal e.V., 17089 Mühlenhagen<br />

Telefon : 03961 210600; Fax: 03961 210604<br />

17. Appelmarkt am 2.Oktober, 10-18 Uhr<br />

Im goldenen Herbst findet ein letztes großes Fest im Freien auf Burg Klempenow statt<br />

- ein Markt der Äpfel und der Früchte.<br />

100 Apfelsorten, aber auch Birnen und Quitten gibt es zu schauen und eigene Sorten<br />

können von den Pomologen im Südflügel bestimmt werden. Sie können frisch gepressten<br />

Apfelsaft, originelle Obst- und Fruchtweine, Apfelkuchen und vieles mehr genießen.<br />

35 Kunsthandwerker, u.a. mit Wolle, Filz, Körben und Töpfen laden zum Kaufen ein.<br />

Wer jetzt pflanzen will, findet Angebote von seltenen Kräutern, Blumen und Apfelbäumen.<br />

Dazu können die Besucher Livemusik erleben, die zum Verweilen und Mitschwingen<br />

einlädt. Drei Mal am Tag spielen die New Orleans Feetwarmers authentischen<br />

New Orleans Jazz der 20er Jahre, Sehnsucht nach Afrika <strong>vermittelt</strong> Barbara Krippendorf<br />

mit Liebes- und Kurzgeschichten, Kalebassen- und Trommelrhytmen, Gesang und<br />

Tanz zum Zuschauen, Zuhören und Mitmachen. Die Klausthaler Puppenbühne zeigt für<br />

Groß und Klein zwei Stücke, am Vormittag „Der Teufel mit den drei goldenen Haaren“<br />

und am Nachmittag „Excalibur – ein Drachenmärchen. Wie immer begleitet der Geschichtenerzähler<br />

Thomas Rommenhöller die Kleinen durch den Tag.<br />

Plakat- und Telefonaktion gegen häusliche Gewalt<br />

Mehrmals im Jahr treffen sich sieben Sozialarbeiterinnen aus Opferunterstützungseinrichtungen<br />

zum Austausch über häusliche Gewalt.<br />

Zu diesem Arbeitskreis gehören das Frauenhaus, die Interventionsstelle gegen häusliche<br />

Gewalt, die Kinder- und Jugendberatung und die Beratungsstelle für Betroffene von sexueller<br />

Gewalt aus Neubrandenburg, sowie die Beratungsstellen für Opfer häuslicher Gewalt<br />

in Waren und Stavenhagen. Die Sozialarbeiterinnen bieten Beratung, Begleitung und Unterstützung<br />

an, um gemeinsam mit den Betroffenen einen Weg aus der Gewalt, zu einem<br />

selbstbestimmten Leben zu finden. Die persönlichen und telefonischen Gespräche sind<br />

dabei vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Eine Besonderheit ist die aufsuchende<br />

Beratung, d.h. das Gespräch kann auch bei den Opfern zu Hause stattfinden.<br />

Die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt bietet psychosoziale Unterstützung und<br />

rechtliche Informationen in der Krise an. Die Kinder- und Jugendberatung unterstützt Kinder<br />

und Jugendliche, die die Gewalttätigkeiten zwischen den Eltern miterlebt haben. Im<br />

Frauen- und Kinderschutzhaus finden gewaltbetroffene Mütter und ihre Kinder Zuflucht,<br />

können in Sicherheit wohnen und lernen, ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen. Die<br />

Beratungsstelle für Betroffene von sexueller Gewalt unterstützt die Bewältigung der belastenden<br />

Erlebnisse im Alltag. Die Kontakt- und Beratungsstellen bieten für Opfer von häuslicher<br />

Gewalt aus der Region zusätzlich Beratungen an, unabhängig wie lange die Gewalterfahrung<br />

zurückliegt.<br />

Gegründet wurde der Arbeitskreis, um in dieser Region koordiniert gegen häusliche und<br />

sexuelle Gewalt vorzugehen und für jeden einzelnen Betroffenen die bestmögliche Hilfe<br />

sicherzustellen. Die Frauen machen zudem gemeinsame Aktionen mit denen sie andere<br />

Menschen für das Problem der häuslichen Gewalt sensibilisieren und ihre Hilfsangebote<br />

bekannter machen können.<br />

Kontakt: Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt 0395/5584384<br />

Kinder- und Jugendberatung 0395/7768725<br />

Beratungsstelle für Betroffene von sexueller Gewalt 0395/5706661<br />

Frauen- und Kinderschutzhaus 0395/7782640<br />

Beratungsstelle für Opfer von häuslicher Gewalt Waren 03991/165111<br />

Beratungsstelle für Opfer von häuslicher Gewalt Stavenhagen 039954/22206<br />

Der „Kreisanzeiger <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin“ ist das amtliche Mit-<br />

Impressum<br />

teilungsblatt <strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin.<br />

Der Kreisanzeiger erscheint zweimal monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte<br />

<strong>des</strong> <strong>Landkreises</strong> Demmin verteilt. Darüber hinaus kann der Kreisanzeiger gegen Erstattung <strong>des</strong><br />

Portogel<strong>des</strong> beim Landkreis Demmin, Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin bezogen<br />

werden. Abgabe von kostenlosen Einzelexemplaren direkt in der Kreisverwaltung, Pressestelle,<br />

Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin.<br />

Auflagenhöhe: 38.000<br />

Herausgeber: Landkreis Demmin, Der Landrat,<br />

Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin<br />

Kontakt: Landkreis Demmin, Pressestelle: Tel. 03998-434127 o. 434157<br />

www.lk-demmin.de eMail: pressestelle@lk-demmin.de<br />

Satz+Layout: werbeC Schölzel GmbH, Rosestraße 27, 17109 Demmin<br />

Tel. 03998-202141, www.werbeC.de<br />

Druck: Nordost-Druck GmbH & Co. KG, Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg<br />

Tel. 0395-4575-605<br />

Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte, Bilder und Zeichnungen übernehmen wir keine Gewähr.<br />

Bei Ausfall infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot oder bei Störungen in der Druckerei bzw. auf<br />

dem Versandweg besteht kein Erfüllungs- und Entschädigungsanspruch. Für die zur Verfügung gestellten<br />

Fotos, Layouts und sonstige Vorlagen setzten wir die Copyright-Rechte beim Auftraggeber voraus.

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