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Landkreis Demmin mit fünf Ausstellern auf der Grünen Woche ...

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> <strong>mit</strong> <strong>fünf</strong> <strong>Ausstellern</strong> <strong>auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong> vertreten<br />

Buntes Treiben, Jubel und Trubel, sind in diesem<br />

Jahr bei <strong>der</strong> <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong> wie<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong><br />

Mecklenburg-Vorpommern-Halle 5b zu erleben. In<br />

den ersten Tagen war <strong>der</strong> Besucheransturm beson<strong>der</strong>s<br />

groß. Am vergangenen Freitag waren es gleich<br />

mehrere Busse, die <strong>mit</strong> <strong>Demmin</strong>er Kennzeichen <strong>auf</strong><br />

dem Messegelände parkten.<br />

„Wir sind jedes Jahr dabei. Viele unserer Gäste kommen<br />

aus Berlin und Umgebung, besuchen uns hier <strong>auf</strong> <strong>der</strong><br />

Messe, buchen ihren Urlaub o<strong>der</strong> kommen, um uns zu treffen<br />

und freuen sich, wenn wir ihnen neue Highlights für<br />

die kommende Saison anbieten können“, erzählt Karina<br />

Meitzner vom Hotel Gravelotte <strong>auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong> in<br />

Berlin.<br />

Bundesprojekt „Vielfalt tut gut“ findet Fortsetzung<br />

unter neuem Namen im Rahmen<br />

des Lokalen Aktionsplanes im <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong><br />

Die Bundesprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend<br />

für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „kompetent.<br />

für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen<br />

Rechtsextremismus“ hat das Bundesministerium für Familie,<br />

Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>periode 2011 - 2013 unter einem Dach<br />

zusammengefasst: „TOLERANZ FÖRDERN – KOM-<br />

PETENZ STÄRKEN“.<br />

Der Zuwendungsbescheid für Projekte im Lokalen<br />

Aktionsplan im <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> in Höhe von 40.000 EUR ist kürzlich bei <strong>der</strong> Kreisverwaltung <strong>Demmin</strong><br />

eingegangen. „Da<strong>mit</strong> wurden die beantragten Mittel im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz för<strong>der</strong>n –<br />

Kompetenz stärken“ bewilligt“, freute sich Landrat Siegfried Konieczny. „Im kommenden Jahr können so<br />

zahlreiche Projekte weiter geführt und neu begonnen werden“, sagte <strong>der</strong> Landrat.<br />

Im Begleitausschuss wurde bereits beschlossen, dass die externe lokale Koordinierungsstelle des CJD Waren<br />

(Müritz) einen Betrag für ihre Leistungen erhalten wird. Das CJD Waren (Müritz) fungiert bereits<br />

seit 2007 als Informations- und Projektberatungsstelle für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> und übernimmt >>>><br />

Viele Gäste und Neugierige kommen schon in den ersten Messetagen<br />

vorbei und besuchen die Stände. Die Begrüßungen sind freudig<br />

und erwartungsvoll. Kapitän Ingo Müller von <strong>der</strong> Personenschifffahrt<br />

<strong>Demmin</strong> ist <strong>mit</strong> am Stand des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> und<br />

bei vielen Stammgästen des Hotels Gravelotte bekannt. Gleich ne-<br />

Aus dem Inhalt<br />

Fortsetzung Seite 4/5<br />

Bundesprojekt „Vielfalt tut gut“ 1 - 2<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> wirtschaftlich<br />

besser vernetzt 2<br />

Vorgestellt: Beruf Gesundheits- und<br />

KrankenpflegerIn 3<br />

Impressionen von <strong>der</strong> <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong> 4 - 5<br />

Stellenausschreibung 6<br />

Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages<br />

über die Abwasserentsorgung 7<br />

Än<strong>der</strong>ungssatzungen des Wasser- und Abwasser-<br />

Zweckverbandes <strong>Demmin</strong>/Altentreptow 8


Seite 2, Nr. 02/2011 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

die wesentliche Begleitung <strong>der</strong> Projekte.<br />

Bis zum 21. Februar 2011 können Anträge eingereicht werden. Der Begleitausschuss<br />

wird über die För<strong>der</strong>ung eingereichter Projekte dann am 28. Februar 2011 entscheiden.<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkte und Antragsformulare sind im Internet unter www.lk-demmin.de<br />

Service Prävention: Lokaler Aktionsplan zu finden.<br />

Unterstützt werden <strong>mit</strong> diesem Bundesprogramm im <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> die Leitlinien<br />

im Rahmen „Entwicklung, Implementierung und Umsetzung integrierter lokaler Strategien“.<br />

Der Lokale Aktionsplan (LAP) „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄR-<br />

KEN“ ist dabei Handlungsbasis.<br />

Durch die Bewilligung des Antrages des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> zur Teilnahme an dem<br />

Bundesprogramm „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“<br />

wurden im Zeitraum September 2007 bis Ende 2010 För<strong>der</strong><strong>mit</strong>tel in Höhe von fast 390<br />

Tausend Euro bereitgestellt und über den Begleitausschuss für einzelne Projekte bewilligt.<br />

Öffentliche Ausschreibungen zur Interessensbekundung über den Kreisanzeiger, die Tagespresse<br />

und das Internet garantierten eine große Anzahl von Antragsstellern. Durch den<br />

Begleitausschuss fanden bisher 65 Projekte ein positives Votum und sind bereits realisiert.<br />

Offensives Herantreten an die Bundestagsfraktionen und Verantwortliche haben dazu<br />

beigetragen, dem Programm eine L<strong>auf</strong>zeitverlängerung von drei Jahren bis 2013 zu geben.<br />

Für die erfolgreiche Umsetzung des Bundesprogramms im <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> spricht auch<br />

die Auszeichnung des <strong>Landkreis</strong>es als „Ort <strong>der</strong> Vielfalt“ durch das Bundesministerium für<br />

Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit <strong>der</strong> Bestätigung stehen dafür bis 2013 weitere<br />

90 Tausend Euro zur Verfügung. Organisatorisch-inhaltliche Begleitung und Hilfestellung<br />

werden dabei durch das Jugendamt, das Ordnungsamt und die externe Koordinierungsstelle<br />

des CJD gegeben.<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> wirtschaftlich besser<br />

vernetzt<br />

Landrat Siegfried Konieczny würdigt die Aufnahme in das regionale<br />

Wirtschaftsnetzwerk als wichtigen Beitrag zur Stärkung <strong>der</strong><br />

Wirtschaftsstrukturen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> ist seit dem 19. Januar 2011 Kooperationspartner<br />

<strong>der</strong> Regionalen Wirtschaftsinitiative (RWI).<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Jahres<strong>auf</strong>taktveranstaltung <strong>der</strong> RWI in Neubrandenburg, an <strong>der</strong> u.a. Wirtschaftsminister<br />

Seidel als Gast begrüßt werden konnte, übergab <strong>der</strong>en Vorsitzen<strong>der</strong> Uwe<br />

Lüdemann die Mitgliedsplakette an Landrat Siegfried Konieczny.<br />

Die RWI ist eine Initiative, die<br />

sich die zukunftsfähige wirtschaftliche<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Region Ost<br />

Mecklenburg-Vorpommern zu einem<br />

leistungsfähigen Standort für<br />

Industrie, Gewerbe und Bürger <strong>auf</strong><br />

die Fahne geschrieben hat.<br />

Landrat Konieczny, <strong>der</strong> sich seit<br />

geraumer Zeit für die Mitgliedschaft<br />

in <strong>der</strong> Wirtschaftsinitiative<br />

engagiert hat, dankte für die freundliche<br />

Aufnahme. Seinen Dank verband<br />

er <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Überzeugung, dass<br />

eine bessere Vernetzung <strong>der</strong> Wirt-<br />

schaftsunternehmen untereinan<strong>der</strong>,<br />

aber auch <strong>mit</strong> den regionalen Verwaltungen<br />

zur Stabilisierung und<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Wirtschaftsregion<br />

beitragen wird. Der <strong>Landkreis</strong><br />

Landrat Siegfried Konieczny erhält vom RWI-Vorsitzenden<br />

Uwe Lüdemann, und vom Geschäftsführer des RWI,<br />

Karl-Heinz Bergholz, die Plakette <strong>der</strong> Regionalen<br />

Wirtschaftsinitiative.<br />

<strong>Demmin</strong> verfüge, wie <strong>der</strong> Landrat betonte, über solide wirtschaftliche Potentiale, insbeson<strong>der</strong>e<br />

in <strong>der</strong> Ernährungswirtschaft, dem Transport- sowie Logistikgewerbe und dem Tourismusbereich.<br />

„Wir können sowohl als Verwaltung und auch darüber hinaus in <strong>der</strong> Region als aktiver<br />

Netzwerkpartner im Sinne <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> RWI wirken und für weitere Partnerschaften und Kontakte<br />

werben“, sagte <strong>der</strong> Landrat.<br />

Einige Unternehmen aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> sind bereits Mitglied in <strong>der</strong> Regionalen<br />

Wirtschaftsinitiative. Einsetzen wird sich <strong>der</strong> Landrat dafür, weitere Mitglie<strong>der</strong> aus dem <strong>Demmin</strong>er<br />

Land für die RWI zu akquirieren. Im Rahmen <strong>der</strong> zu erwartenden <strong>Landkreis</strong>neuordnung unterstütze<br />

er auch eine engere Verzahnung <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung in den neuen Großkreisen,<br />

betonte Siegfried Konieczny.<br />

Gegründet wurde die RWI am 10. September 2003 in <strong>Demmin</strong> als Verein. Unter dem Leitgedanken<br />

"Wirtschaft vernetzen - Kooperation för<strong>der</strong>n - Unternehmen stärken" hat sich <strong>der</strong> Verein<br />

dank aktiver Mitwirkung <strong>der</strong> über 90 Mitglie<strong>der</strong>, För<strong>der</strong>er und Kooperationspartner zu einem<br />

anerkannten und zuverlässigen Netzwerk <strong>der</strong> Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern entwikkelt.<br />

Die RWI ist eine Interessenvertretung <strong>der</strong> in ihr engagierten Mitgliedsunternehmen. Durch<br />

eine konstruktive Interessenwahrnehmung gegenüber Parlamenten, Behörden, Institutionen,<br />

Kammern und Wirtschaftsverbänden hält die RWI Kontakt zu diesen Einrichtungen und<br />

Gremien und bringt sich so in eine erfolgsorientierte überregionale Zusammenarbeit ein.<br />

Schwerpunkt <strong>der</strong> RWI ist dabei unter an<strong>der</strong>em die überregionale Unternehmensvernetzung.<br />

Text und Foto: Silke Egger<br />

Bürgerentscheid zum neuen Namen des<br />

künftigen Kreises<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>. Immer wie<strong>der</strong> fragen Städte und Ämter, warum sie bei <strong>der</strong><br />

Entscheidungsfindung und zu Vorschlägen keinen Beschluss zum künftigen<br />

Namen des <strong>Landkreis</strong>en fassen können.<br />

In <strong>der</strong> Kommunal<strong>auf</strong>sicht des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> wurde nachgefragt: Das am 12. Juli<br />

2010 verabschiedete Gesetz <strong>der</strong> Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Neuordnung<br />

<strong>der</strong> <strong>Landkreis</strong>e und kreisfreien Städte schreibt im § 2 Absatz 2 fest, dass die Entscheidung<br />

für den Namen <strong>der</strong> zu bildenden <strong>Landkreis</strong>e durch Bürgerentscheide gemeinsam <strong>mit</strong><br />

den Wahlen <strong>der</strong> Kreistage und Landräte durchgeführt wird. Je<strong>der</strong> Namensvorschlag muss<br />

vorab zwingend durch Beschluss des Kreistages bestimmt werden. Dieser ist bis zum 3.<br />

Juni 2011 zu fassen und dem Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

anzuzeigen.<br />

Auf welcher Grundlage die Vorschläge an den Kreistag gefasst werden, ist nicht gesetzlich<br />

geregelt, so dass je<strong>der</strong> Bürger, jede Stadt, jedes Amt, jede juristische Person Vorschläge<br />

einbringen kann. Diese können ab sofort direkt an den Kreistag o<strong>der</strong> an eine Fraktion<br />

eingereicht werden, da<strong>mit</strong> sie berücksichtigt werden können. Es können auch gemeinsame<br />

Vorschläge <strong>der</strong> Stadtvertretungen eingereicht werden. Beschlussfähig für den Namensvorschlag<br />

zum Bürgerentscheid ist jedoch lediglich <strong>der</strong> Kreistag. Es wird pro <strong>Landkreis</strong> nur je<br />

einen Vorschlag geben, nämlich den einen, für den sich die Mitglie<strong>der</strong> des Kreistages entscheiden<br />

werden. Dies gilt für den Bürgerentscheid zum künftigen <strong>Landkreis</strong> Mecklenburgische<br />

Seenplatte wie auch für Südvorpommern. Für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> bedeutet das,<br />

dass eine Entscheidung bis zum 3. Juni 2011 zu Namensvorschlägen für beide künftige<br />

<strong>Landkreis</strong>e getroffen wird.<br />

Zum Bürgerentscheid am 4. September 2011 werden dann alle beteiligten <strong>Landkreis</strong>e<br />

ihre Vorschläge einbringen und die Wähler ihre Stimme abgeben.<br />

Möglich ist auch, in den jeweils beteiligten <strong>Landkreis</strong>en ein gemeinsamer Vorschlag, für<br />

den sich die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kreistage entschieden haben. Um eine Grundlage zu schaffen,<br />

wurde für die Beschlussfassung angeregt, Vorschläge über die Fraktionen einzubringen<br />

und hier gegebenenfalls in einem zeitweiligen Ausschuss eine Vorauswahl zu treffen.<br />

Allen Interessierten wird empfohlen, sich dafür möglichst frühzeitig an die Abgeordneten<br />

ihres Vertrauens zu wenden.<br />

Girls‘Day – Mädchen-Zukunftstag und<br />

„JungsTag MV“ – Zwei Aktionstage in<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Um eine rege Beteiligung am traditionellen Girls’Day am 14. April 2011 werben <strong>der</strong>zeit<br />

Landrat Siegfried Konieczny und die Gleichstellungsbe<strong>auf</strong>tragte des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

Angelika Wiedemann-Rudolph. Beide sind unterwegs und im Kontakt <strong>mit</strong> Unternehmen<br />

im <strong>Landkreis</strong>, um Mädchen an dem eigens für sie geschaffenen Aktionstag Möglichkeiten<br />

zu bieten, sich in Berufen umzuschauen, die nicht unbedingt frauentypisch sind. Auch<br />

wenn sich im L<strong>auf</strong>e <strong>der</strong> Jahre - den GirlsDay gibt es seit zehn Jahren in Mecklenburg-<br />

Vorpommern - viele Bedingungen und Sichten bei <strong>der</strong> Berufswahl geän<strong>der</strong>t haben, ist das<br />

Ziel dieses Aktionstages nach wie vor, Mädchen und jungen Frauen für den Einstieg in<br />

technische und naturwissenschaftliche Berufe zu begeistern. Noch immer sind sie in zukunftsorientierten<br />

technischen Berufsfel<strong>der</strong>n wenig vertreten, obwohl sie die meist qualifizierteren<br />

Schulabschlüsse haben.<br />

Die Parlamentarische Staatsekretärin für Frauen<br />

und Gleichstellung Dr. Margret Seemann, bittet<br />

die Unternehmen, Schulleitungen und Eltern<br />

um tatkräftige Unterstützung: „Beim Girls‘Day<br />

– Mädchen-Zukunftstag MV“ geht es nicht nur<br />

um die Berufsplanung junger Menschen. Es geht<br />

auch um die Lebensplanung <strong>der</strong> nachfolgenden<br />

Generation.“<br />

Neben dem traditionellen Girls‘Day wird es<br />

in Mecklenburg-Vorpommern künftig auch einen<br />

eigenen Aktionstag für Jungen geben.<br />

Dies hat die Parlamentarische Staatssekretärin<br />

Dr. Margret Seemann in Absprache <strong>mit</strong> den betroffenen Ressorts <strong>der</strong> Landesregierung<br />

gemeinsam <strong>mit</strong> den Wirtschafts- und Sozialpartnern vereinbart.<br />

Der erste „JungsTag MV“ wird am 5. Oktober 2011 stattfinden. Schüler ab <strong>der</strong> <strong>fünf</strong>ten<br />

Klasse können an diesem Tag unter an<strong>der</strong>em soziale Berufe kennen lernen und sich vor<br />

allem über die spätere Berufs- und Lebensplanung austauschen. Den Schulen werden dafür<br />

entsprechende Konzepte bereitgestellt. „Ich freue mich, dass es in Mecklenburg-Vorpommern<br />

dank <strong>der</strong> engen Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und den Wirtschafts- und Sozialpartnern<br />

gelungen ist, neben dem Girls‘Day – Mädchen-Zukunftstag im April einen<br />

eigenständigen ‚JungsTag MV‘ ins Leben zu rufen. Der Girls‘Day - Mädchen-Zukunftstag<br />

hat sich bereits zu einer Marke etabliert, <strong>mit</strong> <strong>der</strong> wir Vorzeigeland im Bund sind. Auch <strong>mit</strong><br />

dem ,JungsTag MV‘ werden wir bundesweit ein Zeichen setzen,“ sagte Dr. Margret Seemann.<br />

Ingo Schlüter, stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord,<br />

ergänzt: „Berufswahl ist nie geschlechtsneutral. Deshalb war es uns sehr wichtig, den erfolgreichen<br />

Girls’Day eigenständig zu erhalten. Bereits <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Fachkonferenz „Girls’Day<br />

für alle?!“ haben die Sozialpartner im September dar<strong>auf</strong> hingewiesen, dass die von <strong>der</strong><br />

Bundesfamilienministerin beabsichtigte Zusammenlegung <strong>mit</strong> einem Boys’Day fachlich<br />

und methodisch unzulässig ist. Jungen und Mädchen durch geschlechterspezifische Ange-


Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Nr. 02/2011, Seite 3<br />

bote neue Berufs- und Lebenswege zu eröffnen, ist unser Anliegen in <strong>der</strong> schulischen und<br />

außerschulischen Berufsorientierung.“<br />

Der Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag und <strong>der</strong> ,JungsTag MV‘ sind ein Projekt <strong>der</strong><br />

Vereinigung <strong>der</strong> Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V. und des DGB<br />

Nord und werden geför<strong>der</strong>t aus Mitteln <strong>der</strong> EU und des Landes. Unterstützt werden sie in<br />

Mecklenburg-Vorpommern von einem breiten Aktionsbündnis aus 18 regionalen Arbeitskreisen,<br />

in denen u. a. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, <strong>der</strong> Deutsche Gewerkschaftsbund,<br />

die Hochschulen des Landes, die kommunalen Gleichstellungsbe<strong>auf</strong>tragten, die<br />

Arbeitsagenturen, die Industrie- und Handwerkskammern vertreten sind.<br />

„Gegen das Vergessen“<br />

Projektausstellung in <strong>der</strong> Pestalozzi-Schule <strong>Demmin</strong><br />

Am 01. Februar 2011 wird um 09:00 Uhr im Haus D <strong>der</strong> Pestalozzi-Schule in <strong>Demmin</strong><br />

eine Projektausstellung „Gegen das Vergessen“ eröffnet.<br />

Gemeinsam <strong>mit</strong> Schülern <strong>der</strong> Partnerschule aus Szczecin waren die <strong>Demmin</strong>er Schüler<br />

vom 08. November bis 12. November 2010 in Hamburg, um die internationale Kriegsgräberstätte<br />

<strong>auf</strong> dem Friedhof Ohlsdorf und die KZ-Gedenkstätte Neuengamme zu besuchen.<br />

Bestandteil des Projektes war auch das Thema „Hamburger Sportvereine zur NS-Zeit“.<br />

Die Jugendlichen haben an authentischen Gedenkstätten über die Vergangenheit nachgedacht.<br />

Diese Orte sind glaubwürdig und erzeugen Betroffenheit. Sie helfen bei <strong>der</strong><br />

Erziehung zur Offenheit und Toleranz. Sie sind ein greifbare Zugang zur Geschichte.<br />

Leiterin des Projektes ist Frau Jutta Voß.<br />

Jobcenter <strong>Demmin</strong> und seine Außenstellen<br />

in Malchin und Altentreptow<br />

<strong>mit</strong> neuen Rufnummern<br />

Ab dem 03. Januar 2011 werden telefonische Auskünfte wie<strong>der</strong> direkt im Jobcenter<br />

<strong>Demmin</strong> sowie in den Außenstellen Malchin und Altentreptow bearbeitet.<br />

Nutzen Sie bitte die folgenden Rufnummern:<br />

Bereich <strong>Demmin</strong>:<br />

03998 / 259 360 für Leistungsangelegenheiten<br />

03998 / 259 361 für Markt und Integration<br />

Bereich Malchin:<br />

03994 / 298 360 für Leistungsangelegenheiten<br />

03994 / 298 361 für Markt und Integration<br />

Bereich Altentreptow:<br />

03961 / 228 360 für Leistungsangelegenheiten<br />

03961 / 228 361 für Markt und Integration<br />

„Job-direkt 100“<br />

Beschäftigungspakt für Ältere in den<br />

<strong>Landkreis</strong>en Müritz, <strong>Demmin</strong> und Ostholstein<br />

Im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive 50plus wurde <strong>der</strong> Beschäftigungspakt<br />

„Job-direkt 100“ für ältere Arbeitnehmer in den <strong>Landkreis</strong>en Müritz, <strong>Demmin</strong> und Ostholstein<br />

durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt und geför<strong>der</strong>t.<br />

Als Botschafterin dieses Paktes war Franka Dietzsch Weltmeisterin und Europameisterin<br />

im Diskuswerfen unterwegs.<br />

Jetzt liegen die Ergebnisse für 2010 vor. „Ergebnisse, die sich im <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong><br />

und Müritz sehen lassen können“, stellte Landrat Siegfried Konieczny <strong>mit</strong> Freude fest.<br />

„Die Zielstellungen sind erreicht, dennoch sind weitere Möglichkeiten offen. Dazu werden<br />

Gespräche <strong>mit</strong> Unternehmen und den Leistungsempfängern geführt, Eignungen getestet<br />

und in Projekten gezielt Chancen angeboten. Erste Erfolge gibt es bereits im Projekt Bürgerarbeit,<br />

das eigentlich erst in diesem Jahr richtig greifen wird. Es gibt aber bereits heute<br />

reges Interesse von potentiellen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.“<br />

Ziel war es, 2010 in den <strong>Landkreis</strong>en <strong>Demmin</strong> und Müritz 368 Langzeitarbeitslose in<br />

Arbeit zu bringen. Erreicht wurden gemeinsam 387 Ver<strong>mit</strong>tlungen (Müritz 217, DM 170).<br />

Erfreulich ist, dass <strong>der</strong> Anteil des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> in den letzten Jahren kontinuierlich<br />

gestiegen ist (2008 = 92, 2009 = 124, 2010 = 170).<br />

Positiv ist auch, dass 88 % <strong>der</strong> Arbeitsver<strong>mit</strong>tlungen innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

erfolgten. Die Arbeitsverhältnisse, von denen 37 unbefristet abgeschlossen werden<br />

konnten, hatten eine Dauer von bis zu sechs Monaten befristet (62), über sechs Monate<br />

befristet (28) und über neun Monate befristet (47).<br />

116 Männer und 54 Frauen konnten 2010 über den Beschäftigungspakt eine Tätigkeit<br />

<strong>auf</strong>nehmen. Ver<strong>mit</strong>telt werden konnten die Arbeitnehmer in die Bereiche Landwirtschaft,<br />

Gastronomie, Einzelhandel, Bau, Handwerk, Verwaltung, Gesundheitswesen, Transport,<br />

sonstige Dienstleistungen und Zeitarbeit.<br />

„Die Ergebnisse machen deutlich, dass die Arbeitsmarktchancen für ältere Arbeitnehmer<br />

gut sind. Die Arbeitgeber verstehen es zunehmend besser, die demografischen Entwicklungen<br />

in unserer Region zu deuten und stellen wie<strong>der</strong> ältere Menschen ein. In den<br />

kommenden Jahren ist <strong>mit</strong> einem Mangel an Fachkräften zu rechnen. Dar<strong>auf</strong> sollten sich<br />

alle Unternehmen und Institutionen einstellen und schon jetzt individuelle Lösungen finden“,<br />

konstatiert Landrat Siegfried Konieczny.<br />

Bevor die bisherige Phase des Beschäftigungspaktes am 31. Dezember 2010 ausgel<strong>auf</strong>en<br />

ist, hatte <strong>der</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die<br />

Fortführung beantragt. Dieser Antrag ist positiv beschieden worden. Die neue Programm-<br />

phase begann am 01. Januar 2011 und läuft bis zum 31. Dezember 2015.<br />

„Da<strong>mit</strong> haben ältere Arbeitnehmer wie<strong>der</strong> die Chance, in ein Beschäftigungsverhältnis<br />

innerhalb dieses Programms ver<strong>mit</strong>telt zu werden“, so Christine Felgenhauer, Geschäftsführerin<br />

des Jobcenters <strong>Demmin</strong>.<br />

Die geltenden För<strong>der</strong>kriterien ab 01. Januar 2011 werden in Kürze veröffentlicht.<br />

Vorgestellt: Beruf Gesundheits- und<br />

KrankenpflegerIn<br />

Das Kreiskrankenhaus <strong>Demmin</strong> informiert: vier Ausbildungsstellen werden zum 4. September<br />

2011 ausgeschrieben. „Seit zwei Jahren bestehen auch wie<strong>der</strong> gute Chancen, übernommen<br />

zu werden“, so Verwaltungsleiter Ulrich Staack. Mit ihm und <strong>mit</strong> Pflegedienstleiterin<br />

Marita Bloy sprach <strong>der</strong> Kreisanzeiger über das Berufsbild.<br />

Welches sind tägliche Aufgaben eines/r Gesundheits- und KrankenpflegersIn?<br />

Ulrich Staack: Während <strong>der</strong> Ausbildung im Kreiskrankenhaus <strong>Demmin</strong> erhalten die Auszubildenden<br />

ein breites Spektrum<br />

an Fähigkeiten und Kenntnissen,<br />

das sie gut <strong>auf</strong> ihr späteres Berufsleben<br />

vorbereitet. Dies beinhaltet<br />

die praktische Ausbildung<br />

in den verschiedenen Kliniken<br />

und Stationen unseres<br />

Kreiskrankenhauses. Sie lernen<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Krankheitsbil<strong>der</strong><br />

in den medizinischen Fachbereichen<br />

<strong>der</strong> Inneren Medizin,<br />

<strong>der</strong> Chirurgie, <strong>der</strong> Pädiatrie, <strong>der</strong><br />

Gynäkologie und Geburtshilfe<br />

kennen.<br />

Wie lange dauert die Ausbildung und wo findet die schulische Teil statt?<br />

Marita Bloy: Die Kenntnisse und Fähigkeiten erlernen die Auszubildenden im Rahmen<br />

einer dreijährigen Ausbildung. Durch die Vielfältigkeit <strong>der</strong> Praxis und die Unterstützung<br />

<strong>der</strong> Praxisanleiter in unserer Klinik, gepaart <strong>mit</strong> dem theoretischen Wissen aus <strong>der</strong><br />

Krankenpflegeschule in Waren, werden die Auszubildenden optimal <strong>auf</strong> die<br />

Abschlussprüfung vorbereitet. Es werden in <strong>der</strong> Schule die theoretischen und im <strong>Demmin</strong>er<br />

Kreiskrankenhaus die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ver<strong>mit</strong>telt.<br />

Welche Voraussetzungen sollte ein/e Auszubildende/r <strong>mit</strong>bringen?<br />

Marita Bloy: Als Grundlage für diesen zukunftsorientierten Beruf ist eine fundierte Allgemeinbildung<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Wir erwarten eine 10-jährige Schulbildung <strong>mit</strong> einem guten<br />

Abschluss <strong>der</strong> Mittleren Reife, das Abitur o<strong>der</strong> einen <strong>der</strong> Mittleren Reife gleichgestellten<br />

Abschluss. Ein zweiwöchiges Klinikpraktikum sollte grundsätzlich vor Beginn <strong>der</strong> Ausbildung<br />

absolviert werden. Eine ausgeprägte Sozialkompetenz sowie Freude und Interesse<br />

am Umgang <strong>mit</strong> den Patienten sind für diesen Ausbildungsgang wichtig. Wenn die Bewerber<br />

zudem noch freundlich und <strong>auf</strong>geschlossen sind, freuen wir uns sehr <strong>auf</strong> aussagekräftige<br />

Bewerbungsunterlagen.<br />

Menschen, die gern <strong>mit</strong> Menschen arbeiten und Verständnis für Krankheiten <strong>auf</strong>bringen,<br />

finden in diesem Beruf ein abwechslungsreiches Betätigungsfeld. Als persönliche Voraussetzung<br />

sehen wir unter an<strong>der</strong>em die Fähigkeit zur Koordination, Freude am selbständigen<br />

Arbeiten und den Wunsch, gemeinsam im Team etwas bewegen zu wollen.<br />

Die Bewerber müssen bei unserem Aufnahmetest ca. 30 Fragen beantworten.<br />

Nach <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> Tests führen wir <strong>mit</strong> jedem Bewerber ein persönliches Gespräch<br />

und entscheiden über die Vergabe <strong>der</strong> Ausbildungsplätze.<br />

Auf welche Schwerpunkte sollten sich die Bewerber zum/zur Gesundheits- und<br />

KrankenpflegerIn einstellen?<br />

Marita Bloy: Die Ausbildung ist sehr vielfältig und abwechslungsreich. In unserem Kreiskrankenhaus<br />

besuchen die Auszubildenden alle schon oben angeführten Kliniken und Fachbereiche.<br />

Die Prüfungen haben ein hohes Niveau und sind sehr umfangreich <strong>auf</strong> die Lernfel<strong>der</strong><br />

ausgerichtet. Ein Verwechseln <strong>der</strong> Medikamente o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Stärke kann in <strong>der</strong> Prüfung<br />

das Aus bedeuten.<br />

Aber: Alle Schüler werden <strong>auf</strong> allen Stationen sehr gut durch unsere Mentoren vorbereitet,<br />

die ihnen zur Seite stehen und helfen.<br />

Welche Möglichkeiten haben die jungen Menschen nach ihrer Ausbildung bei<br />

Ihnen?<br />

Ulrich Staack: Es gibt viele Möglichkeiten <strong>der</strong> Weiterbildung für die Gesundheits- und<br />

KrankenpflegerInnen. Sie können später <strong>auf</strong> den verschiedenen Stationen fachspezifisch<br />

arbeiten, auch leitende Positionen <strong>auf</strong> <strong>der</strong> Station sind möglich.<br />

Berufsbegleitend werden viele Weiterbildungen und Spezialisierungen angeboten.<br />

Selbst im Vorfeld einer Ausbildung bieten wir die Möglichkeit <strong>der</strong> Ableistung eines Freiwilligen<br />

Sozialen Jahres, das optimal <strong>auf</strong> eine Ausbildung vorbereitet. Absolventen eines<br />

FSJ werden bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Auszubildenden auch gerne bevorzugt.<br />

Je nach persönlicher Veranlagung besteht auch die Möglichkeit, anschließend zu studieren.<br />

Hier gibt es später die Studiengänge Pflegemanagement, Pflegewissenschaft und auch Pflegepädagogik.<br />

Das <strong>Demmin</strong>er Kreiskrankenhaus ist als akademisches Lehrkrankenhaus <strong>der</strong><br />

Uni Greifswald in <strong>der</strong> Lage, auch zukünftige Ärzte zu begleiten.<br />

Eingereicht werden können Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Januar 2011. Weitere Informationen<br />

erhalten Interessenten im Internet unter www.kkh-demmin.de. Fragen beantwortet<br />

die Praxisanleiterin unter <strong>der</strong> Telefonnummer (03998) 438-1962 und die Pflegedienstleiterin<br />

Marita Bloy unter <strong>der</strong> Telefonnummer (03998) 438-1220.<br />

Die Bewerberauswahl und die Vorstellungsgespräche finden vom 22.02. bis 12.03.2011 statt.


Seite 4, Nr. 02/2011 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

ben dem Hotel Gravelotte ist <strong>der</strong> Stand des Welshofes Schliemann aus Faulenrost.<br />

Die ganze Familie ist dabei und pausenlos am Fischbrötchenzubereiten. Zwischendurch<br />

auch hier immer wie<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>er Jubel, wenn Bekannte kommen. Die Fischerkönigin<br />

verteilt freundlich Prospekte des Welshofes unter den Besuchern des Messestandes.<br />

Organisiert wurde die Exkursion wie in jedem Jahr durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>.<br />

„Uns ist als <strong>Landkreis</strong> je<strong>der</strong> Aussteller aus unserem <strong>Landkreis</strong> <strong>auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong><br />

willkommen, weil es eine beson<strong>der</strong>s gute Möglichkeit ist, für die Produkte und<br />

Dienstleistungen des Ausstellers, aber auch für den <strong>Landkreis</strong> zu werben. Deshalb<br />

befürworten wir als <strong>Landkreis</strong> seit Jahren die Messe<strong>auf</strong>tritte <strong>auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong><br />

und <strong>mit</strong> unseren regelmäßigen Besuchen unterstützen wir auch ein wenig das Engagement<br />

unserer Aussteller, wir präsentieren uns als <strong>Landkreis</strong> ja auch selbst“, erklärte <strong>der</strong><br />

Landrat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>, Siegfried Konieczny, während des Messebesuchs.<br />

Für den Landrat ist die Teilnahme an <strong>der</strong> Messeexkursion zur <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong> ein<br />

Pflichttermin, denn neben dem Messebesuch gibt <strong>der</strong> Tag, schon bei <strong>der</strong> Busanreise,<br />

gute Möglichkeiten <strong>mit</strong> den Exkursionsteilnehmern, und das sind traditionell Vertreter<br />

aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung unserer Region, ins Gespräch zu kommen.<br />

Der Besuch am Eröffnungstag begann natürlich am Stand unserer Region in <strong>der</strong><br />

MV-Halle. Herzlich begrüßter Gast war dabei auch Landwirtschaftsminister Till<br />

Backhaus, <strong>der</strong> <strong>mit</strong> seinem Rundgang die Landesofferte offiziell eröffnete. Er freute<br />

sich auch über die langjährig kontinuierliche Teilnahme <strong>der</strong> Aussteller aus dem<br />

<strong>Demmin</strong>er Land, was für ihn ein beson<strong>der</strong>s guter Beleg dafür ist, dass sich eine Messeteilnahme<br />

als Aussteller offensichtlich lohne. Bei seinem Rundgang probierte er dann<br />

u. a. Welsfilet <strong>auf</strong> Wirsing vom Welshof Schliemann und unterhielt sich <strong>mit</strong> dem Landrat<br />

Siegfried Konieczny und Dr. Rolf Pietschke, Dezernent und Amtsleiter des Veterinärund<br />

Lebens<strong>mit</strong>telüberwachungsamtes des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>, über aktuelle, vor<br />

allem agrarpolitische Themen. Landrat Siegfried Konieczny wies dabei <strong>auf</strong> den beson<strong>der</strong>s<br />

hohen Stellenwert <strong>der</strong> Ernährungswirtschaft im <strong>Landkreis</strong> hin, immerhin wird im<br />

<strong>Demmin</strong>er Land u. a. das meiste Bier gebraut, <strong>der</strong> meiste Schnittkäse produziert und<br />

oben: Probieren von Welsfilet <strong>auf</strong> Wirsing am Stand vom Welshof Schliemann. Im<br />

Gespräch <strong>mit</strong> dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr.<br />

Till Backhaus.<br />

unten: Der Partnerkreis Steinfurt ist zur <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong> präsent und hat den Län<strong>der</strong>tag<br />

gestaltet. Vertreter <strong>der</strong> befreundeten Kreise Steinfurt und des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

hatten sich getroffen. V.l.n.r. Edgar Kliewe, Kreistagspräsident <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>,<br />

Bernhard Hembrock, stellvertreten<strong>der</strong> Landrat des Kreises Steinfurt, Siegfried<br />

Konieczny, Landrat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>, Thomas Kubendorff, Landrat des Kreises<br />

Steinfurt, Dr. Rolf Pietschke, stellvertreten<strong>der</strong> Landrat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> und<br />

Peter Siebken, Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sparkasse Neubrandenburg-<strong>Demmin</strong>.<br />

Mit dem Bus zur <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong> gereist:<br />

Faulenroster besuchten "ihren Aussteller"<br />

Torsten Schliemann vom Welshof.<br />

auch die Kartoffelverarbeitung ist schon vom Umfang her Spitze<br />

im Landesmaßstab.<br />

Auch Ministerpräsident Erwin Sellering, <strong>der</strong> den <strong>Demmin</strong>er Stand<br />

am zweiten Messetag besuchte, zeigte sich beeindruckt von Umfang<br />

und Namhaftigkeit <strong>der</strong> Produktpalette, die im <strong>Demmin</strong>er Land<br />

hergestellt wird.<br />

Gerne nutzte <strong>der</strong> Ministerpräsident die Möglichkeit, <strong>mit</strong> den <strong>Ausstellern</strong><br />

ins Gespräch zu kommen. Von großem Medieninteresse<br />

begleitet war die herzliche Begrüßung des Ministerpräsidenten von<br />

<strong>der</strong> Lichterfestkönigin Ida-Marie, ihren Prinzessinnen und <strong>der</strong><br />

Fischerkönigin. Die Lichterfestkönigin lud Erwin Sellering zum<br />

Lichterfest ein und <strong>der</strong> Wunsch des Ministerpräsidenten, vielleicht<br />

auch in <strong>der</strong> Jury mal eine Lichterfestkönigin <strong>mit</strong> wählen zu dürfen,<br />

wurde von <strong>der</strong> anwesenden Vereinsvorsitzenden Doris Moritz <strong>mit</strong><br />

Freude zur Kenntnis genommen.<br />

Unter dem diesjährigen Motto <strong>der</strong> Internationalen <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong><br />

„Genieße Mecklenburg-Vorpommern“ fühlen sich die Aussteller<br />

und <strong>der</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> gut <strong>auf</strong>gehoben.<br />

Die Aussteller aus dem <strong>Landkreis</strong> werden noch bis kommenden<br />

Sonntag den Besuchern und Gästen <strong>der</strong> <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong> Appetit <strong>auf</strong><br />

Urlaub und die Produkte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> machen. Und: das<br />

Unternehmer und Kommunalvertreter des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Demmin</strong> waren gemeinsam <strong>mit</strong> Landrat Siegfried<br />

Konieczny zur <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong> in Berlin am Stand <strong>der</strong><br />

Aussteller aus dem <strong>Demmin</strong>er Land.<br />

Königinnen unter sich. Die<br />

Lichterfestkönigin und ihre Prinzessinnen<br />

sowie die Fischerkönigin<br />

waren eingeladen.<br />

Frank Götz vom Abenteuer<br />

Flusslandschaft war am Stand<br />

des <strong>Landkreis</strong>es Ostvorpommern<br />

präsent. Hier im Gespräch.<br />

Mitgebracht hatte er<br />

auch den Eden Award, <strong>der</strong> 2010<br />

verliehen wurde.


Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Nr. 02/2011, Seite 5<br />

Hotel Gravelotte, <strong>der</strong> Welshof Schliemann aus Faulenrost und<br />

Fahrgastschiffer Ingo Müller aus <strong>Demmin</strong> werden Verstärkung<br />

vom Schloss Bredenfelde und vom Steffenshof aus Klein Helle<br />

bekommen. Beide bieten ebenfalls Urlaub im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Demmin</strong> an, gepaart <strong>mit</strong> Verpflegung aus einheimischer Produktion.<br />

Außerdem lässt es sich in allen Etablissements gut<br />

feiern.<br />

Einig sind sich die Organisatoren und Aussteller darin,<br />

dass durch Attraktivität und Vielfalt von Natur und Landschaft<br />

ideale Voraussetzungen für Erholungssuchende in <strong>der</strong><br />

unberührten Natur des Naturparks „Mecklenburgische<br />

Schweiz und Kummerower See“ sowie <strong>der</strong> vorpommerschen<br />

Flusslandschaft zu finden sind. Die Flusstäler Vorpommerns<br />

gehören seit <strong>der</strong> Verleihung des EDEN-Awards 2010 zu den<br />

excellenten Reisezielen, die Europa zu bieten hat.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> wird noch bis zum 30. Januar 2011<br />

die Aussteller <strong>auf</strong> <strong>der</strong> <strong>Grünen</strong> <strong>Woche</strong> begleiten.<br />

links: Karina Meitzner vom Hotel Gravelotte, Ingo Müller<br />

von <strong>der</strong> <strong>Demmin</strong>er Personenschifffahrt und Silke Meitzner<br />

vom Hotel Gravelotte an ihrem Stand.<br />

oben: Ministerpräsident<br />

Erwin Sellering<br />

und Minster Dr. Till<br />

Backhaus erhalten<br />

Gastschenke vom Hotel<br />

Gravelotte.<br />

unten: Lichterfestkönigin<br />

Ida Marie<br />

Fernow lädt den Ministerpräsidenten<br />

Erwin<br />

Sellering zum Lichterfest<br />

ein. Zur Erinnerung<br />

erhält er das gläserne<br />

Logo des<br />

Lichterfestvereins.<br />

Ute Schildt, Landtags- und Kreistagsabgeordnete<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> besucht die<br />

Aussteller aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>.


Seite 6, Nr. 02/2011 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong><br />

Der Landrat<br />

Stellenausschreibung<br />

Beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> <strong>mit</strong> Dienstsitz in <strong>der</strong> Hansestadt <strong>Demmin</strong> ist im Veterinärund<br />

Lebens<strong>mit</strong>telüberwachungsamt zum nächstmöglichen Termin die Stelle<br />

einer/eines amtlichen<br />

Tierärztin/Tierarztes<br />

zu besetzen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle <strong>mit</strong> 40 <strong>Woche</strong>nstunden.<br />

Das Aufgabengebiet umfasst alle Tätigkeiten des amtstierärztlichen Dienstes <strong>mit</strong> den<br />

Schwerpunkten Lebens<strong>mit</strong>telüberwachung und Verbraucherschutz.<br />

Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium <strong>der</strong> Veterinärmedizin<br />

<strong>mit</strong> Approbation als Tierärztin/Tierarzt. Erwünscht ist die Befähigung für den<br />

Einsatz als amtliche Tierärztin/amtlicher Tierarzt.<br />

Gesucht wird eine engagierte und belastbare Persönlichkeit, die über Eigeninitiative,<br />

ein hohes Maß an Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen, Organisations- und<br />

Verhandlungsgeschick, Bereitschaft zur Teamarbeit und soziale Kompetenz verfügt.<br />

Es werden fundierte Kenntnisse <strong>auf</strong> dem Gebiet des Lebens<strong>mit</strong>tel- und Veterinärrechts<br />

vorausgesetzt. Der Führerschein <strong>der</strong> Klasse B muss vorliegen. Aufgrund <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heit<br />

des Aufgabenbereiches wird auch erwartet, Dienst außerhalb <strong>der</strong> regulären<br />

Arbeitszeit sowie im Rahmen <strong>der</strong> Rufbereitschaft zu leisten. Wünschenswert sind<br />

Kenntnisse im Umgang <strong>mit</strong> dem PC.<br />

Entgelt: Geboten werden die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes nach Maßgabe<br />

des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).<br />

Bewerbungen <strong>mit</strong> den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 15. Februar 2011<br />

an den <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>, Der Landrat, Personalamt<br />

Adolf-Pompe-Straße 12 – 15<br />

17109 Hansestadt <strong>Demmin</strong><br />

Bekanntmachung<br />

Das Ordnungsamt <strong>der</strong> Kreisverwaltung <strong>Demmin</strong> gibt für den Zeitraum vom 28.<br />

Januar bis<br />

04. Februar 2011 eine Übung <strong>der</strong> Bundeswehr bekannt.<br />

Von <strong>der</strong> Übung wird das Gebiet folgen<strong>der</strong> <strong>Landkreis</strong>e und kreisfreien Städte berührt.<br />

Hansestadt Rostock, <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>, <strong>Landkreis</strong> Güstrow, <strong>Landkreis</strong> Mecklenburg-<br />

Strelitz, <strong>Landkreis</strong> Nordvorpommern, <strong>Landkreis</strong> Ostvorpommern, <strong>Landkreis</strong><br />

Parchim und <strong>Landkreis</strong> Uecker – Randow.<br />

Bekanntmachung<br />

Die 35. öffentliche Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische<br />

Seenplatte findet am Dienstag, den 22.02.2011, um 15.30 Uhr im Sitzungssaal<br />

des Rathauses <strong>der</strong> Stadt Neubrandenburg <strong>mit</strong> folgen<strong>der</strong> Tagesordnung<br />

statt:<br />

- Bericht des Vorsitzenden<br />

- Annahme <strong>der</strong> Jahresrechnung 2009 sowie Entlastung des Vorsitzenden und des<br />

Vorstandes<br />

- Diskussion und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan<br />

für das Jahr 2011<br />

- Rückblick <strong>auf</strong> die vergangene Legislaturperiode sowie Ausblick <strong>auf</strong> Struktur und<br />

Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes nach <strong>der</strong> Kreisgebietsreform<br />

- Sonstiges<br />

Dr. Paul Krüger, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Förmliche Bekanntmachung<br />

Anträge <strong>auf</strong> Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Der Landrat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Die Stadtwerke Loitz GmbH haben Anträge <strong>auf</strong> Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom<br />

20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 93 <strong>der</strong> Verordnung<br />

vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />

1. Trinkwasserleitung in <strong>der</strong> Ortslage Pustow<br />

2. Trinkwasserleitung von Gülzowshof nach Zarnekla<br />

3. Trinkwasserleitung von Trantow nach Zarrentin<br />

4. Trinkwasserleitung von Trantow nach Mühlenkamp<br />

gestellt.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />

1. Trinkwasserleitung Gemarkung: Pustow Flur: 1, 4<br />

2. Trinkwasserleitung Gemarkung: Gülzowshof Flur: 2<br />

Gemarkung: Nielitz Flur: 3<br />

Gemarkung: Düvier Flur: 1, 2, 5<br />

3. Trinkwasserleitung Gemarkung: Trantow Flur: 3<br />

Gemarkung: Zarrentin Flur: 5<br />

4. Trinkwasserleitung Gemarkung: Trantow Flur: 5<br />

Gemarkung: Mühlenkamp Flur: 2,3<br />

Die von den Anlagen <strong>der</strong> beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer <strong>der</strong><br />

Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren <strong>der</strong> jeweiligen Gemarkungen befinden, können die<br />

eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten<br />

in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

31. Januar 2011 bis 25. Februar 2011<br />

bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>, Quitzerower Weg 31, 17109<br />

<strong>Demmin</strong>, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434<br />

341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />

alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und <strong>der</strong> dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur<br />

den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen durch<br />

einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen: (siehe unten)<br />

Konieczny<br />

Landrat<br />

Förmliche Bekanntmachung<br />

Anträge <strong>auf</strong> Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Der Landrat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> als untere Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Das Amt Stavenhagen <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Briggow hat Anträge <strong>auf</strong> Erteilung von Leitungsund<br />

Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel<br />

93 <strong>der</strong> Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />

1. Regen- u. Abwasserleitung in Briggow<br />

2. Regen- u. Abwasserleitung in Briggow<br />

3. Schmutzwasserleitung in Briggow<br />

gestellt.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong> sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />

1. Regen- u. Abwasserleitung Gemarkung: Briggow Flur: 2<br />

2. Regen- u. Abwasserleitung Gemarkung: Briggow Flur: 2<br />

3. Schmutzwasserleitung Gemarkung: Briggow Flur: 2<br />

Die von den Anlagen <strong>der</strong> beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer <strong>der</strong><br />

Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren <strong>der</strong> jeweiligen Gemarkungen befinden, können die<br />

eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten<br />

in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

31. Januar 2011 bis 25. Februar 2011<br />

bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>, Quitzerower Weg 31, 17109<br />

<strong>Demmin</strong>, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349 o. 434<br />

341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />

alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und <strong>der</strong> dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur<br />

den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen durch<br />

einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat <strong>der</strong> Eigentümer eines <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Dienstbarkeit<br />

belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 <strong>Woche</strong>n nach Beginn <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />

des Antrages Wi<strong>der</strong>spruch gegen die Erteilung <strong>der</strong> Bescheinigung einzulegen.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht da<strong>mit</strong><br />

begründet werden, dass kein Einverständnis <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Belastung des Grundbuches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur dar<strong>auf</strong> gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen<br />

dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch sich<br />

nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist, o<strong>der</strong> in<br />

an<strong>der</strong>er Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht Gebrauch zu<br />

machen. Der Wi<strong>der</strong>spruch kann bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>, Adolf-<br />

Pompe- Straße 12-15, 17109 <strong>Demmin</strong> schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bis Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist<br />

erhoben werden.<br />

Nach Abl<strong>auf</strong> <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i. V.<br />

m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl.<br />

I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.<br />

Konieczny<br />

Landrat


Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Nr. 02/2011, Seite 7<br />

Neufassung des<br />

öffentlich-rechtlichen Vertrages<br />

über die Abwasserentsorgung<br />

zwischen<br />

1. dem Wasser- und Abwasserzweckverband <strong>Demmin</strong>/<br />

Altentreptow, vertreten durch den Verbandsvorsteher, Herrn<br />

Ernst Wellmer und seinen 1. Stellvertreter Herrn Arno Karp<br />

- nachstehend „ZV“ genannt -<br />

und<br />

2. dem Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste, vertreten<br />

durch den Verbandsvorsteher, Herrn Dr. Michael Harcks<br />

und den 1. Stellvertreter, Herrn Horst Deickert<br />

- nachstehend „ZWAB“ genannt -<br />

§ 1<br />

Vorbemerkung<br />

Die Rechtsvorgänger <strong>der</strong> Parteien haben unter dem<br />

14.11.1994 einen öffentlich- rechtlichen Vertrag über die<br />

gemeinsame Errichtung und Nutzung <strong>der</strong> Kläranlage Jarmen<br />

vereinbart, wobei <strong>der</strong> ZV Eigentümer <strong>der</strong> Kläranlage ist.<br />

Aufgrund von Streitigkeiten über die Wirksamkeit und Auslegung<br />

des vorgenannten Vertrages haben die Parteien ein<br />

schiedsgerichtliches Verfahren vor dem Einzelschiedsrichter<br />

RiVG Dr. Hajo Amelsberg durchgeführt. Zur gütlichen Beilegung<br />

des schiedsgerichtlichen Verfahrens schließen die<br />

Parteien nachfolgenden Vertrag. Auf das Protokoll <strong>der</strong> mündlichen<br />

Verhandlung am 25.06.2010 (Anlage 1) wird Bezug<br />

genommen.<br />

Der ZV und <strong>der</strong> ZWAB arbeiten im Rahmen dieses Vertrages<br />

bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer öffentlich- rechtlichen Entsorgungsverpflichtung<br />

zusammen.<br />

Der Vertrag wird von dem zwingenden öffentlich-rechtlichen<br />

Grundgedanken beherrscht, dass je<strong>der</strong> <strong>der</strong> beteiligten<br />

Verbände den Kostenanteil tragen soll, <strong>der</strong> sich unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> bisherigen Entwicklung und aus <strong>der</strong> konkreten<br />

Inanspruchnahme <strong>der</strong> Kläranlage ergibt.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Gegenstand des Vertrages ist die Einleitung <strong>der</strong> Abwässer<br />

<strong>der</strong> Stadt Gützkow in die Kläranlage Jarmen und die Kostenerstattung<br />

hierfür.<br />

Der ZWAB hat das Recht und die Pflicht zur Einleitung <strong>der</strong><br />

Abwässer <strong>der</strong> Stadt Gützkow in die Kläranlage Jarmen. Vom<br />

ZWAB wird nur kanalgebundenes Abwasser (Schmutzwasser<br />

und Fremdwasser, kein Nie<strong>der</strong>schlagswasser) aus dem<br />

Stadtgebiet Gützkow eingeleitet.<br />

Der Übergabepunkt für den ZWAB zur Kläranlage besteht<br />

aus einem Schachtbauwerk <strong>mit</strong> Mengenmessung gem. beigefügtem<br />

Lageplan (Anlage 2).<br />

§ 3<br />

Art und Menge <strong>der</strong> Abwässer<br />

Bei den Abwässern handelt es sich um normal verschmutztes<br />

häusliches Schmutzwasser, bei denen die als Anlage 3<br />

beigefügten Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Einleitung<br />

einer höheren Konzentration ist beiden Verbänden<br />

nicht erlaubt.<br />

Darüber hinaus darf Abwasser in die Abwasseranlage nur<br />

eingeleitet werden, wenn die jeweiligen Grenzwerte <strong>der</strong> Deutschen<br />

Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall<br />

e. V. (ATV DVWK- Grenzwerte) eingehalten werden.<br />

Grundlage <strong>der</strong> vom ZV zu übernehmenden Abwassermengen<br />

bildet die jeweilige wasserrechtliche Erlaubnis, zurzeit in<br />

<strong>der</strong> Fassung des Landrates des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> vom<br />

04.09.2008 (Anlage 4). Die Abwassermenge ist für den<br />

ZWAB danach entsprechend seines Kapazitätsanteils <strong>auf</strong><br />

<strong>der</strong>zeit 810 m³/d (Trockenwetterabfluss) begrenzt.<br />

§ 4<br />

Grundsätze <strong>der</strong> Kostenbeteiligung<br />

Der ZWAB beteiligt sich am bisherigen Investitions<strong>auf</strong>wand<br />

(Fixkosten) und an den Betriebskosten für die von ihm <strong>mit</strong>benutzten<br />

Teile <strong>der</strong> Abwasseranlage des ZV.<br />

Der Kapazitätsanteil an <strong>der</strong> Kläranlage Jarmen beträgt für<br />

den ZV 55 % und für den ZWAB 45 %.<br />

Die Umlage <strong>der</strong> Fixkosten erfolgt entsprechend dem<br />

Kapazitätsanteil. Zu den Fixkosten zählen die Zinsen und<br />

Abschreibungen sowie die Marge für die Pachtvertragsabgeltung<br />

gem. notariellem Vertrag des Notars Dr. Engel vom<br />

14.10.2005 (Anlage 5). Ihre Herleitung ergibt sich aus den<br />

Anlagen 6.1 - 6.3, insbeson<strong>der</strong>e dem Zins- und Tilgungsplan<br />

sowie dem Anlagennachweis.<br />

Die Umlage <strong>der</strong> Betriebskosten erfolgt nach den vom ZV<br />

und ZWAB eingeleiteten Abwassermengen, wobei nach<br />

Schmutz-, Nie<strong>der</strong>schlags- und Fremdwasser zu differenzieren<br />

ist. Der Mengenanteil des Nie<strong>der</strong>schlags- und Fremdwassers<br />

kommt bei <strong>der</strong> Er<strong>mit</strong>tlung <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage<br />

für die Kostenverteilung nur <strong>mit</strong> dem hälftigen Betrag<br />

zur Anrechnung. Die genaue Herleitung ist <strong>der</strong> Anlage 7 zu<br />

entnehmen. Die Kosten des Schiedsverfahrens vor dem Einzelrichter<br />

Dr. Hajo Amelsberg (siehe Vorbemerkung) sind<br />

keine umlagefähigen Kosten.<br />

Der ZWAB beteiligt sich entsprechend seines Kapazitätsanteils<br />

und <strong>der</strong> eingeleiteten Abwassermengen auch an zukünftigen<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Instandsetzungs- und Investitionskosten<br />

für die von ihm <strong>mit</strong>benutzten Teile <strong>der</strong> Abwasseranlage des<br />

ZV. Die Kostenbeteiligung hat nach den Grundsätzen des §<br />

4 Abs. 3 zu erfolgen.<br />

Umlagefähig sind nur die nach betriebswirtschaftlichen<br />

Grundsätzen <strong>auf</strong> Basis des wertmäßigen Kostenbegriffs ansatzfähigen<br />

Kosten (§ 6 Abs.2 KAG M-V).<br />

§ 5<br />

Wirtschaftsplanung<br />

Der wirtschaftliche Betrieb <strong>der</strong> Kläranlage erfolgt <strong>auf</strong> <strong>der</strong><br />

Grundlage einer 6-Jahres- Planung bestehend aus GuV, einem<br />

Zins- und Tilgungsplan sowie einem Anlagennachweis<br />

entsprechend EigVO. Der 6-Jahres-Plan wird durch eine jährliche<br />

Kalkulation präzisiert. Die Fortschreibung <strong>der</strong> Planung<br />

ist <strong>auf</strong> <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung und <strong>der</strong><br />

tatsächlichen Entwicklung (Jahresabschlüsse) jährlich anzupassen<br />

und um ein Folgejahr zu ergänzen. Die aktuelle 6-<br />

Jahres-Planung ist als Anlage 6.1 - 6.3 und die Kostenkalkulation<br />

für das l<strong>auf</strong>ende Jahr 2009 als Anlage 8 beigefügt.<br />

Die Wirtschaftsplanung erfolgt durch den ZV und wird dem<br />

ZWAB nachrichtlich über<strong>mit</strong>telt.<br />

Grundlage für die Berechnung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> durch den ZV<br />

herangezogenen GKU ist ein Ansatz von 1,5 Arbeitskräften.<br />

Abweichungen von dieser Regelung sind in <strong>der</strong> Kostenkalkulation<br />

zu begründen.<br />

Die sich bei <strong>der</strong> Jahresabrechnung ergebenden Differenzen<br />

zwischen Abschreibungen und Tilgungsleistungen <strong>auf</strong> <strong>auf</strong>genommene<br />

Kredite werden unter Berücksichtigung des<br />

Wirtschaftsplans jeweils <strong>mit</strong> dem ZWAB ausgeglichen. Investitionen<br />

in <strong>der</strong> Kläranlage werden bei Bedarf zunächst<br />

dadurch finanziert, dass <strong>der</strong> ZWAB die aus dem vorstehenden<br />

Satz resultierenden Überschüsse zur Verfügung stellt.<br />

§ 6<br />

Abrechnung <strong>der</strong> Leistungen<br />

Der ZV erfasst am Übergabepunkt (Anlage 2) zur Kläranlage<br />

Jarmen die eingeleiteten Abwassermengen. Parallel erfolgt<br />

beim ZV und beim ZWAB die Erfassung <strong>der</strong> abgerechneten<br />

Schmutzwassermengen beim Endkunden. Die Differenz<br />

zwischen <strong>der</strong> Einleitmenge in <strong>der</strong> KA Jarmen und den<br />

abgerechneten Schmutzwassermengen beim Endkunden ist<br />

als Nie<strong>der</strong>schlagswassermenge und Fremdwassermenge<br />

Jarmen bzw. Gützkow anzusehen.<br />

Die entsprechenden Daten des ZWAB werden dem ZV zur<br />

Erstellung <strong>der</strong> jährlichen Schlussrechnung übergeben.<br />

Nach Abschluss eines jeden Wirtschaftsjahres (Kalen<strong>der</strong>jahr)<br />

erfolgt eine Endabrechnung <strong>auf</strong> Grundlage <strong>der</strong> tatsächlich<br />

er<strong>mit</strong>telten Abwassermengen und Kosten einschließlich <strong>der</strong><br />

Fixkosten. Die Endabrechnung ist jeweils zum 31.03. des<br />

Folgejahres zu erstellen.<br />

Der Endabrechnung für das Jahr 2008 legen die Parteien einvernehmlich<br />

einen Betrag von 180.000,00 EUR zugrunde.<br />

§ 7<br />

Zahlungsweise<br />

Die Kosten <strong>der</strong> Mitbenutzung werden anteilig über 12 monatliche<br />

Abschlagszahlungen und eine Endabrechnung <strong>auf</strong><br />

den ZWAB umgelegt. Die Endabrechnung ist innerhalb eines<br />

Monats nach Zugang beim ZWAB fällig.<br />

§ 8<br />

Kontrollrechte<br />

Dem ZWAB o<strong>der</strong> einem von ihm Be<strong>auf</strong>tragten Dritten wird<br />

das Recht eingeräumt, die <strong>der</strong> Er<strong>mit</strong>tlung <strong>der</strong><br />

Kostenbeteiligungsbeträge zugrunde liegenden Berechnungen<br />

und Belege beim ZV zur Prüfung einzusehen.<br />

Bei Streit über die Umlagefähigkeit einzelner Kosten ist ein<br />

für beide Seiten verbindliches Schiedsgutachten einzuholen.<br />

Sofern sich die Parteien über die Person des Gutachters nicht<br />

einigen können, wird durch den Präsidenten <strong>der</strong> IHK Neubrandenburg<br />

ein öffentlich bestellter Sachverständiger benannt.<br />

Die Kosten des Gutachtens trägt die unterlegende<br />

Partei, dass heißt die Partei die die Umlagefähigkeit <strong>der</strong><br />

Kosten zu Unrecht bejaht o<strong>der</strong> verneint hat. Diese Kosten<br />

sind selbst nicht umlagefähig.<br />

§ 9<br />

Haftung<br />

Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> beteiligten Verbände ist dafür verantwortlich, dass<br />

keine Abwässer in die Anlage eingeleitet werden, die <strong>mit</strong><br />

Stoffen belastet sind und so<strong>mit</strong> zu Störungen <strong>der</strong> biologischen<br />

Funktion des Klärwerks führen können.<br />

Kosten <strong>auf</strong>grund von Störungen, die durch die Einleitung<br />

solcher Abwässer entstehen können, trägt <strong>der</strong>jenige Vertragspartner,<br />

aus dessen Entsorgungsgebiet die Abwässer eingeleitet<br />

wurden, und zwar ohne Rücksicht <strong>auf</strong> Verschulden.<br />

Der ZV verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass ein<br />

vom ZWAB namentlich zu benennen<strong>der</strong> Be<strong>auf</strong>tragter o<strong>der</strong><br />

dessen Vertreter unverzüglich informiert wird, sofern ein Störfall<br />

<strong>auf</strong> <strong>der</strong> Anlage insbeson<strong>der</strong>e durch Einleitung ungeeigneten<br />

Abwassers festgestellt wird. Beide Verbände verpflichten<br />

sich, gemeinsam nach Kräften den Verursacher festzustellen<br />

und den jeweils an<strong>der</strong>en Vertragspartner über das<br />

Ergebnis dieser Ursachenforschung zu informieren.<br />

Werden Anlagen des ZV o<strong>der</strong> des ZWAB durch höhere Gewalt<br />

beschädigt, so besteht kein Anspruch <strong>auf</strong> Schadensersatz.<br />

Für Mängel o<strong>der</strong> Schäden, die durch Rückstau infolge<br />

von Naturereignissen (z. B. Hochwasser, Wolkenbrüche,<br />

Schneeschmelzen) o<strong>der</strong> durch sonstige Hemmungen im<br />

Wasserabl<strong>auf</strong> hervorgerufen werden, hat <strong>der</strong> Geschädigte<br />

keinen Anspruch <strong>auf</strong> Schadensersatz, es sei denn, dass dem<br />

Partner ein Verschulden nachgewiesen wird. Bei <strong>der</strong> Er<strong>mit</strong>tlung<br />

<strong>der</strong> Ursachen sichern sich beide Partner Unterstützung<br />

zu.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten, Vertragsdauer<br />

Der Vertrag tritt nach Beschluss <strong>der</strong> Verbandsversammlungen<br />

rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft. Der öffentlich- rechtliche<br />

Vertrag vom 14.11.1994 wird, sofern er noch wirksam<br />

war, hier<strong>mit</strong> zum 01.01.2008 <strong>auf</strong>gehoben.<br />

Der Vertrag kann <strong>mit</strong> einer Kündigungsfrist von zwei Jahren<br />

frühestens zum 31.12.2040 gekündigt werden, danach jeweils<br />

<strong>mit</strong> einer Frist von 2 Jahren zum 31.12 des Jahres.<br />

Bei <strong>der</strong> Beendigung des Vertrages findet eine Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

statt.<br />

§ 11<br />

Vertragsän<strong>der</strong>ungen, Streitigkeiten<br />

(1) Soweit durch Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> tatsächlichen Verhältnisse o<strong>der</strong><br />

durch Rechtsän<strong>der</strong>ung Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Vereinbarung erfor<strong>der</strong>lich<br />

werden, kann je<strong>der</strong> Partner diese Än<strong>der</strong>ung verlangen.<br />

Ist eine Einigung über die Än<strong>der</strong>ung nicht zu erzielen,<br />

gelten die Absätze 2 und 3 <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Wirkung, dass <strong>der</strong> Schlichtungsvorschlag<br />

des Schiedsrichters als Vereinbarungsinhalt<br />

gilt. Der geän<strong>der</strong>te Vereinbarungsinhalt tritt dann rückwirkend<br />

von dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Än<strong>der</strong>ung von<br />

einem Vertragspartner gefor<strong>der</strong>t wurde.<br />

(2) Für alle weiteren Streitigkeiten aus diesem Vertrag o<strong>der</strong> in<br />

Zusammenhang <strong>mit</strong> diesem vertrag, insbeson<strong>der</strong>e auch über<br />

seinen Bestand o<strong>der</strong> seine Beendigung, entscheidet unter<br />

Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig und bindend<br />

ein unabhängiges Schiedsgericht. Aufgaben, Zusammensetzung<br />

und Verfahren des Schiedsgerichts ergeben sich<br />

aus <strong>der</strong> diesem Vertrag als Anlage 9 beigefügten Schiedsgerichtsvereinbarung.<br />

Streitigkeiten über die Umlagefähigkeit<br />

von Kosten (§ 8) sind hiervon ausgenommen.<br />

(3) Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen dieser öffentlich- rechtlichen<br />

Vereinbarung bedürfen <strong>der</strong> Schriftform (§57 VwVfG M- V).<br />

Altentreptow, Diedrichshagen,<br />

den 07.12.2010 den 02.12.2010<br />

i. V. Karp Dr. Harcks<br />

Verbandsvorsteher Verbandsvorsteher<br />

Wasser- und Zweckverband<br />

Abwasserzweck-Verband Wasser/Abwasser<br />

<strong>Demmin</strong>/Altentreptow Boddenküste<br />

Siegel Siegel<br />

i. V. Kempf Riechert<br />

1. Stellvertreter 1. Stellvertreter<br />

Wasser- und Zweckverband<br />

Abwasserzweck-Verband Wasser/Abwasser<br />

<strong>Demmin</strong>/Altentreptow Boddenküste<br />

Anlagen<br />

Anlage 1 Protokoll <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung<br />

Anlage 2 Lageplan<br />

Anlage 3 Grenzwerte<br />

Anlage 4 wasserrechtliche Erlaubnis vom 04.09.2008<br />

Anlage 5 notarieller Vertrag vom 14.10.2005<br />

Anlage 6 6-Jahres-Plan (GuV, Zins- und Tilgungsplan,<br />

Anlagennachweis)<br />

Anlage 7 Grundlagen <strong>der</strong> Kostenverteilung<br />

Anlage 8 Kostenplanung 2009<br />

Anlage 9 Schiedsgerichtsvereinbarung<br />

Die Anlagen 1 bis 9 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag<br />

liegen 14 Tage nach <strong>der</strong> Veröffentlichung am Sitz des<br />

Wasser- und Abwasserzweckverbandes <strong>Demmin</strong>/<br />

Altentreptow in 17109 <strong>Demmin</strong>, Bahnhofstraße 27, während<br />

<strong>der</strong> Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.<br />

Die Genehmigung durch die Kommunal<strong>auf</strong>sicht wurde<br />

am 11.01.2011 erteilt.


Seite 8, Nr. 02/2011 Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong><br />

Wasser- und Abwasserzweckverband<br />

<strong>Demmin</strong>/Altentreptow<br />

- Der Verbandsvorsteher -<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ergänzenden Bestimmungen des Wasser- und<br />

Abwasserzweckver-bandes <strong>Demmin</strong>/ Altentreptow zur<br />

Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung<br />

<strong>mit</strong> Wasser (AVBWasserV) vom 21.06.2001<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Verordnung über die Allgemeine Bedingungen für die Versorgung <strong>mit</strong><br />

Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 684) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung<br />

wird durch Beschlussfassung <strong>der</strong> Verbandsversammlung vom 07.12.2010 folgende Än<strong>der</strong>ung<br />

sowie die <strong>der</strong> Beschlussvorlage als Anlage beiliegende Kalkulation beschlossen:<br />

I. Än<strong>der</strong>ungen<br />

1. Mengenpreis<br />

Satz 2 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

Der Mengenpreis beträgt pro m³ Wasser:<br />

Nettobetrag Bruttobetrag (incl. 7 % USt.)<br />

1,36 EUR 1,46 EUR<br />

II. Inkrafttreten<br />

Diese Än<strong>der</strong>ung tritt am 01.01.2011 in Kraft.<br />

<strong>Demmin</strong>, den 07.12.2010<br />

Karp<br />

1. Stellvertreter des Verbandsvorstehers<br />

Wasser- und Abwasserzweckverband<br />

<strong>Demmin</strong>/Altentreptow<br />

- Der Verbandsvorsteher -<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

6. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verbandssatzung des Wasser- und<br />

Abwasserzweckverbandes <strong>Demmin</strong>/Altentreptow<br />

vom 27.11.2001<br />

Aufgrund des § 152 i. V. <strong>mit</strong> § 5 (1) <strong>der</strong> Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-<br />

Vorpommern (KV M-V) i. d. F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V S.205),<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.07.2010 (GVOBl. M-V S. 366,378)<br />

wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 07.12.2010 und <strong>der</strong><br />

Genehmigung durch die Kommunal<strong>auf</strong>sicht vom 14.12.2010 nachfolgende Satzung erlassen:<br />

Artikel 1<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />

1. § 2 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:<br />

(3) Der Verband hat das Recht, über den Anschluss und die Benutzung seiner Einrichtungen<br />

sowie über die Erhebung von Abgaben (Abwasserabgabe) Satzungen zu erlassen.<br />

2. § 14 Abs. 2 erhält folgende Neufassung:<br />

(2) Zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten erhebt <strong>der</strong> Verband von den<br />

Anschlussnehmern privatrechtliche Entgelte für die Abwasserentsorgung entsprechend den<br />

Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB) und für die Wasserversorgung<br />

entsprechend <strong>der</strong> Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung <strong>mit</strong> Wasser<br />

(AVBWasserV) und den Ergänzenden Bestimmungen des Zweckverbandes zur<br />

AVBWasserV in den jeweils gültigen Fassungen.<br />

3. § 15 Abs. 3 wird eingefügt<br />

(3) Ist die öffentliche Bekanntmachung infolge höherer Gewalt o<strong>der</strong> sonstiger unabwendbarer<br />

Ereignisse in <strong>der</strong> in Absatz 1 festgelegten Form nicht möglich, so erfolgt die<br />

Bekanntmachung durch Aushang an <strong>der</strong> Bekanntmachungstafel am Sitz des Zweckverbandes<br />

in <strong>der</strong> Hansestadt <strong>Demmin</strong>, Bahnhofstraße 27. Die Aushangsfrist beträgt 14 Tage.<br />

4. § 15 Abs. 3 wird Absatz 4<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach <strong>der</strong> Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Demmin</strong>, 17.12.2010<br />

Karp<br />

1. Stellvertreter des Verbandsvorstehers<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Vorstehende Satzung wird hier<strong>mit</strong> öffentlich bekannt gegeben. Soweit beim Erlass dieser<br />

Satzung gegen Verfahrens- o<strong>der</strong> Formfehler verstoßen wurde, können diese nach §5<br />

(5) <strong>der</strong> Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern in <strong>der</strong> Fassung<br />

<strong>der</strong> Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V S. 205) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

Artikel 2 des Gesetzes vom 12.07.2010 (GVOBl. M-V S. 366,378) nur innerhalb eines<br />

Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von<br />

Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.<br />

IHK bietet <strong>mit</strong> Demografie-Rechner Firmen <strong>der</strong> Region<br />

neue kostenlose Dienstleistung an<br />

Unkomplizierte Hilfestellung bei einer zukunftsfesten Personalplanung bietet die IHK<br />

zu Neubrandenburg seit Jahresbeginn 2011 den Firmen <strong>der</strong> Region an. Mit dem „Demografie-<br />

Rechner regional“, stellt sie als erste im Land den Firmen kostenfrei eine Excel-basierte<br />

Arbeitshilfe zur Verfügung. Sie wurde nach Information von Marten Belling, Referent in<br />

<strong>der</strong> IHK zu Neubrandenburg, von <strong>der</strong> IHK Osnabrück-Emsland entwickelt und von Mitarbeitern<br />

<strong>der</strong> Kammer Neubrandenburg für die regionalen Bedürfnisse modifiziert.<br />

In nur wenigen Schritten können Firmen so eine Altersstrukturanalyse im Unternehmen<br />

durchführen. Sie zeigt den gegenwärtigen Stand und prognostiziert die Entwicklung bis<br />

zum Jahr 2030. So wird deutlich, <strong>mit</strong> welchen Wissens- und Entscheidungsträgern künftig<br />

im Unternehmen geplant werden kann. Enthalten ist ein Branchenvergleich, <strong>der</strong> <strong>auf</strong>zeigt,<br />

wo das Unternehmen im Verhältnis zu den Wettbewerbern steht. Der regionale Fachkräfte-<br />

Check offenbart auch, wo es bei <strong>der</strong> Besetzung offener Stellen künftig eng werden könnte.<br />

Daraus lassen sich treffsicher Strategien zur Mitarbeitergewinnung o<strong>der</strong> –bindung und zur<br />

gezielten Qualifizierung sowie zur Entwicklung von Fachkräften und Spezialisten ableiten.<br />

Einfache Dateneingabe, grafische Auswertung und exakte Prognosen zeichnen den<br />

Demografie-Rechner aus, <strong>der</strong> nach Auskunft von Marten Belling in Firmen in an<strong>der</strong>en<br />

Kammerbezirken bereits intensiv genutzt wird.<br />

IHK veröffentlicht Realsteuerhebesätze <strong>der</strong> Region für<br />

das Jahr 2011<br />

Die IHK zu Neubrandenburg hat jetzt <strong>auf</strong> ihren Internetseiten<br />

(www.neubrandenburg.ihk.de) die neuen Realsteuerhebesätze für die Region für das Jahr<br />

2011 veröffentlicht.<br />

Das Material enthält eine komplette Übersicht zu den Realsteuern (Gewerbesteuer und<br />

Grundsteuer), die in <strong>der</strong> IHK-Region von den Kommunen erhoben werden. „Mit diesem<br />

Realsteueratlas erhalten die Unternehmen einen kompakten und flächendeckenden Überblick<br />

über die kommunale Steuerbelastung, <strong>der</strong> ihnen die Entscheidungen bei Neuansiedlungen<br />

und für Standorte erleichtern soll", so IHK-Sprecher Eckhard Behr.<br />

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und eine wichtige originäre Einnahmequelle<br />

<strong>der</strong> Kommune zur Bestreitung ihrer öffentlichen Aufgaben. Die Grundsteuer wird in<br />

die Grundsteuer A für Grundstücke land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die<br />

Grundsteuer B für sonstige Grundstücke unterteilt. Durch die Festsetzung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Hebesätze für diese Steuerarten hat die Kommune die Möglichkeit, Einfluss <strong>auf</strong><br />

die Höhe <strong>der</strong> zu leistenden Abgaben zu nehmen. Die Hebesätze werden jährlich im<br />

Rahmen <strong>der</strong> kommunalen Haushaltsberatung festgesetzt.<br />

Impressum<br />

Der „Kreisanzeiger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>“ ist das amtliche Mitteilungsblatt des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong>.<br />

Der Kreisanzeiger erscheint zweimal monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren<br />

Haushalte des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Demmin</strong> verteilt. Darüber hinaus kann <strong>der</strong> Kreisanzeiger<br />

gegen Erstattung des Portogeldes beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>, Adolf-Pompe-Str.<br />

12-15, 17109 Hansestadt <strong>Demmin</strong> bezogen werden. Abgabe von kostenlosen Einzelexemplaren<br />

direkt in <strong>der</strong> Kreisverwaltung, Pressestelle, Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109<br />

Hansestadt <strong>Demmin</strong>.<br />

Auflagenhöhe: 38.000<br />

Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>, Der Landrat,<br />

Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt <strong>Demmin</strong><br />

Kontakt: <strong>Landkreis</strong> <strong>Demmin</strong>, Pressestelle: Tel. 03998-434127 o. 434157<br />

www.lk-demmin.de eMail: pressestelle@lk-demmin.de<br />

Satz+Layout: werbeC Schölzel GmbH, Rosestraße 27, 17109 <strong>Demmin</strong><br />

Tel. 03998-202141, www.werbeC.de<br />

Druck: Nordost-Druck GmbH & Co. KG,<br />

Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg; Tel. 0395-4575-605<br />

Für un<strong>auf</strong>gefor<strong>der</strong>t eingesandte Manuskripte, Bil<strong>der</strong> und Zeichnungen übernehmen wir<br />

keine Gewähr. Bei Ausfall infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot o<strong>der</strong> bei Störungen<br />

in <strong>der</strong> Druckerei bzw. <strong>auf</strong> dem Versandweg besteht kein Erfüllungs- und Entschädigungsanspruch.<br />

Für die zur Verfügung gestellten Fotos, Layouts und sonstige Vorlagen setzten wir die<br />

Copyright-Rechte beim Auftraggeber voraus.

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