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Schüler des Fritz-Greve-Gymnasiums nehmen Klimapreis der ...

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Schüler <strong>des</strong> <strong>Fritz</strong>-<strong>Greve</strong>-<strong>Gymnasiums</strong> <strong>nehmen</strong><br />

<strong>Klimapreis</strong> <strong>der</strong><br />

Allianz-Umweltstiftung<br />

entgegen<br />

Und da war sie wie<strong>der</strong>, die wohlbekannte Melodie, welche die Schüler<br />

schließlich selbst in Stunden <strong>der</strong> Kreativität erarbeitet hatten. Ungeduldig<br />

rücken die zehn Schüler auf ihren Sitzen hin und her, darauf wartend, dass<br />

ihr Eröffnungsvideo endet. Forts. S. 2<br />

Schüler <strong>des</strong> <strong>Fritz</strong>-<strong>Greve</strong>-<strong>Gymnasiums</strong> Malchin haben Anfang <strong>des</strong> Monats den Deutschen<br />

<strong>Klimapreis</strong> <strong>der</strong> Allianz Umweltstiftung für ihr Musikvideo entgegen genommen.<br />

Neue Satzung <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses<br />

Demmin veröffentlicht<br />

Auf Grundlage <strong>der</strong><br />

Kommunalverfassung<br />

für das Land Mecklenburg-Vorpommern<br />

hat<br />

<strong>der</strong> Kreistag <strong>des</strong> Landkreises<br />

Demmin die<br />

Betriebssatzung für das<br />

Kreiskrankenhaus in<br />

Demmin beschlossen.<br />

Diese Satzung tritt<br />

am Tag nach Ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Lesen Sie dazu ab<br />

Seite 3.<br />

AUS DEM INHALT<br />

Partnerkreis wirbt für ein gemeinsames Projekt 2<br />

Altentreptower Gymnasiasten erleben Theater 2<br />

EhrenamtMesse erfolgreich durchgeführt 3<br />

IHK lobt Schulpreis 2010 aus 3<br />

Leitungs- und Anlagerechtsbescheinigungen 5-7<br />

Auskünfte aus den Bodenrichtwertkarten 7<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Entsorgungstermine zu Ostern 7<br />

Verbandssatzung Wasser- und Bodenverband „Trebel“ 8


Seite 2, Nr. 06/2010<br />

Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger <strong>des</strong> Landkreises Demmin<br />

(Forts. v. S. 1) Schließlich sind es nur noch wenige Augenblicke bis<br />

sie endlich den verdienten Preis für ihre Arbeit in Händen halten können<br />

und das vor einem über 500 Personen starkem Publikum - wer wäre da nicht aufgeregt<br />

?<br />

Doch beginnen wir am Morgen <strong>des</strong> 2. März 2010. Eine Schülerdelegation <strong>des</strong> <strong>Fritz</strong>-<br />

<strong>Greve</strong>-<strong>Gymnasiums</strong> Malchin, <strong>der</strong> Schulleiter Wolfgang Scherer und die verantwortliche<br />

Lehrerin Frau Kläre machten sich auf den Weg nach Berlin , um den <strong>Klimapreis</strong><br />

<strong>der</strong> Allianz Umweltstiftung entgegen zu <strong>nehmen</strong>.<br />

Denn durch das Projekt COOL (Change of our Life), in dem ein Musikvideo produziert<br />

wurde, gelang es den Gymnasiasten, die begehrte Auszeichnung zu bekommen.<br />

Dieser ist mit 10.000 Euro dotiert und beinhaltet zudem noch ein Treffen mit dem<br />

Bun<strong>des</strong>präsidenten und eine Hotelübernachtung im Rahmen <strong>der</strong> Preisverleihung.<br />

Am Dienstagnachmittag trafen die Schüler im Hotel ein, bezogen ihre Zimmer und<br />

bereiteten sich auf die Preisverleihung vor. Bevor es allerdings zur Generalprobe ging,<br />

stand eine Stadtrundfahrt mit den vier an<strong>der</strong>en Gewinnerschulen auf dem Plan. Dies<br />

sorgte bereits für die ersten spannungsgeladenen Minuten, als <strong>der</strong> Busfahrer an Autos<br />

und Häusern vorbei raste, nur um den Anwesenden auch wirklich in <strong>der</strong> Kürze <strong>der</strong> Zeit<br />

alle wichtigen Punkte Berlins mit auf den Weg geben zu können .<br />

Nach dieser ungewöhnlichen einstündigen Fahrt gelangten die Teilnehmer am Zielort,<br />

dem Allianz Stiftungsforum am Pariser Platz, an. Dort erwartete sie <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>ator<br />

<strong>des</strong> Wissenschafts-Magazins „Nano“ Stefan Schulze-Hausmann, <strong>der</strong> den Abend<br />

mo<strong>der</strong>ierte. Nach den Reden verschiedener Jury-Mitglie<strong>der</strong> und <strong>des</strong> Umweltministers<br />

Dr. Norbert Röttgens, <strong>der</strong> die Schulen ausdrücklich für ihr Engagement lobten, folgte<br />

die schon so spannungsvoll erwartete Preisverleihung.<br />

Als die Schüler <strong>des</strong> <strong>Fritz</strong>-<strong>Greve</strong>-<strong>Gymnasiums</strong> als letzte Gruppe endlich auf die Bühne<br />

gerufen wurden, wurden nicht nur Hände geschüttelt und Fragen beantwortet,<br />

son<strong>der</strong>n auch ihr Gewinnervideo den versammelten Gästen in voller Länge vorgespielt.<br />

Während <strong>des</strong> Video-Beitrages fingen die Zuschauer spontan an mitzuklatschen.<br />

Viele <strong>der</strong> Gäste waren anschließend so begeistert, dass sie persönlich gratulieren wollten<br />

o<strong>der</strong> nach einer DVD fragten.<br />

Nach <strong>der</strong> Veranstaltung wurden alle Gewinner zum Bankett geladen und konnten<br />

sich mit den zahlreichen Gästen über ihre Ideen und Probleme bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

unterhalten o<strong>der</strong> sich Gedanken über die Projekte <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Schulen machen. Im<br />

Nachhinein waren die Schüler <strong>des</strong> <strong>Fritz</strong>-<strong>Greve</strong>-<strong>Gymnasiums</strong> am meisten davon ergriffen,<br />

wie viele Leute plötzlich an dem Projekt interessiert waren und selbst die Mitbewerber<br />

ankündigten, das Video an ihren Schulen zeigen zu wollen.<br />

Die Gewinner verbrachten den restlichen Abend emsig miteinan<strong>der</strong> diskutierend und<br />

Kontakte knüpfend im Foyer <strong>des</strong> Hotels. Doch viel Schlaf gab es nicht, denn schon<br />

wenige Stunden später stand das Treffen mit dem Bun<strong>des</strong>präsidenten, Herrn Horst<br />

Köhler, auf dem Programm. Dieser erwartete die Schüler im Schloss Bellevue, um mit<br />

ihnen einige Gespräche über ihre Projekte zu führen und sie zu beglückwünschen,<br />

natürlich auch um ein paar nette Fotos mit den aufgeregten Gewinnern zu machen.<br />

Lei<strong>der</strong> musste sich Herr Köhler bald darauf verabschieden, um weiteren Terminen<br />

nachzugehen.<br />

Ein beson<strong>der</strong>s herzlicher Dank gilt dem Kolleg für Management und Gestaltung<br />

nachhaltiger Entwicklung, unter Leitung von Herrn Dr. Joachim Borner, welches ein<br />

<strong>der</strong>artiges Projekt erst möglich gemacht hat mit seiner professionellen Unterstützung<br />

vor, während und nach den Dreharbeiten.<br />

Philipp Willert, <strong>Fritz</strong>-<strong>Greve</strong>-Gymnasium Malchin<br />

Partnerschaft im Kreisel<br />

Der Verein KAJA West e. V. aus dem Kreis Steinfurt wirbt beim<br />

Partnerkreis für ein gemeinsames Projekt<br />

Am 15. März 2010 fand eine Zusammenkunft <strong>des</strong> Demminer Arbeitskreises „Partnerschaft“<br />

<strong>des</strong> Landkreises Demmin mit dem nordrhein-westfälischen Partnerkreis<br />

Steinfurt statt. Die Partnerschaftsverantwortlichen <strong>der</strong> Fraktionen <strong>des</strong> Kreistages <strong>des</strong><br />

Landkreises Demmin, die Kunsterzieherin <strong>des</strong> Goethegymnasiums <strong>des</strong> Landkreises<br />

Demmin Jana Balje, und <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Beruflichen Schule, Nobert Köhler sowie die<br />

Jana Balje, Irina Saslawskaja-Ahlers und Bernhard Ahlers (v.l.n.r.) zeigen ein Beispiel<br />

für die Gestaltung eines Kreisels.<br />

Partnerschaftsverantwortlichen <strong>des</strong> Landkreises Angelika Wiedmann-Rudolph und Birgit<br />

Riesebeck haben sich getroffen, um u. a. über ein gemeinsames Projekt - den sogenannten<br />

Kunstkreisel - miteinan<strong>der</strong> zu sprechen. Beim Kreisel handelt es sich um die<br />

im Kreis Steinfurt weit verbreiteten Kreisverkehrsregelungen. Die Kunst findet dann<br />

im Innenraum <strong>des</strong> Kreisels statt.<br />

Geboren ist die Idee <strong>der</strong> Kunstkreisel-Route im Partnerkreis Steinfurt, dort ist <strong>der</strong><br />

Verein KAJA West e. V. zurzeit mit <strong>der</strong> Umsetzung dieses Projektes befasst und hat<br />

schon die ersten Verkehrskreisel durch Jugendliche gestaltet. Die Grün<strong>der</strong> und aktiven<br />

Mitglie<strong>der</strong> dieses Vereins, das Künstler- und Architektenehepaar Ahlers aus Rheine,<br />

sind zu dieser Arbeitskreissitzung gekommen, um für einen weiteren Kreisel im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Projektes die Einbeziehung <strong>des</strong> Partnerkreises Demmin zu erläutern. Das<br />

über die EU im Rahmen von „LEADER“ geför<strong>der</strong>te Projekt soll dazu beitragen, <strong>der</strong><br />

Partnerschaft über die Verwaltung hinaus auch in gemeinsamen Aktionen junger Menschen<br />

die Möglichkeit zu geben, ihre künstlerischen Vorstellungen im Team miteinan<strong>der</strong><br />

zu verwirklichen.<br />

Zu Beginn ist vorgesehen, dass die Kunsterzieher <strong>der</strong> kreislichen Gymnasien und<br />

<strong>der</strong> Berufsschule mit ihren Schülern Ideen für einen konstruktiven Rahmen zu Papier<br />

bringen. Bis Anfang Mai sollen die ersten Entwürfe zu Papier gebracht sein. Es ist<br />

geplant, diese Ergebnisse im Kulturausschuss <strong>des</strong> Kreistages zu repräsentieren. Die<br />

Entscheidung über die Auswahl <strong>der</strong> Motive zur Gestaltung <strong>des</strong> Kreisels wird über ein<br />

noch zu benennen<strong>des</strong> Gremium im Sommer im Partnerkreis fallen. Dann treffen sich<br />

alle beteiligten Jugendlichen, die <strong>der</strong> Partnerkreise Steinfurt, Demmin und Telsiai (Litauen),<br />

möglicherweise auch London-Ealing, in Steinfurt, um vor Ort die Gegebenheiten<br />

anzuschauen und die Umsetzung <strong>der</strong> Ideen zu prüfen. Eine Einbeziehung weiterer<br />

Schulen im Landkreis ist dann vorgesehen. Die Umsetzung <strong>des</strong> Projekte wird innerhalb<br />

von zwei Jahren erfolgen.<br />

Bezug <strong>nehmen</strong>d auf die Partnerschaft <strong>des</strong> Kreises Demmin mit dem Kreis Koszalin<br />

(Polen) will Angelika Wiedemann-Rudolph auch ein entsprechenden Kontakt herstellen.<br />

Des Weiteren hat <strong>der</strong> Arbeitskreis über die traditionell einmal jährliche gemeinsame<br />

Sitzung mit dem Arbeitskreis „Partnerschaften“ <strong>des</strong> Partnerkreises Steinfurt<br />

beraten. Der Vorschlag aus dem Partnerkreis, diese Sitzung im Rahmen <strong>des</strong> „Kommunalen<br />

Partnerschaftskongresses“ in <strong>der</strong> Hauptstadt voraussichtlich im September<br />

2010 durchzuführen, wurde angenommen.<br />

Nicht nur Dramen lesen<br />

Altentreptower Gymnasiasten erleben Theater<br />

Gedacht hatte Lessing sein berühmtes Theaterwerk „Nathan <strong>der</strong> Weise“ als Meinungsäußerung<br />

im Streit mit dem Hauptpastor Goeze (Die Kirche geriet in <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong><br />

Aufklärung in das Kreuzfeuer <strong>der</strong> Kritik). Entstanden war ein Bühnenstück, welches<br />

zu den berühmtesten deutscher Theatergeschichte überhaupt gehört und auch bis heute<br />

nichts von seiner Wirkung verloren hat.<br />

Die Aussage <strong>der</strong> Handlung ist aktueller denn je, davon konnten sich die Schüler <strong>der</strong><br />

gymnasialen Oberstufe <strong>der</strong> KGS Altentreptow überzeugen, welche am 04.02.2010 gemeinsam<br />

mit ihren Deutschlehrern die Theateraufführung von Lessings Werk im Theater<br />

Anklam besuchten.<br />

Obwohl „Nathan <strong>der</strong> Weise“ einen gesellschaftsutopischen Entwurf beinhaltet, begriffen<br />

die Schüler, dass <strong>der</strong> Aufruf für Toleranz und Humanität ein Lösungsangebot<br />

angesichts dringen<strong>der</strong> Zeitfragen ist. Dem Ensemble <strong>des</strong> Theaters Anklam war erneut<br />

eine Inszenierung gelungen, die junge Menschen ansprach und bei vielen den Wunsch<br />

entwickelte, auch weiterhin Theateraufführungen zu besuchen.<br />

Die Zusammenarbeit zwischen <strong>der</strong> gymnasialen Oberstufe unserer Schule und <strong>der</strong><br />

kleinen Bühne in Vorpommern erwies sich wie<strong>der</strong>holt als gelungen.<br />

H. Olschewski, Fachschaftsleiterin Deutsch


Kreisanzeiger <strong>des</strong> Landkreises Demmin Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Nr. 06/2010, Seite 3<br />

Ordnungsamt informiert<br />

Fachkundelehrgang:<br />

Vor<strong>der</strong>la<strong>der</strong>schiessen, Böllern, Laden- und<br />

Wie<strong>der</strong>laden von Patronenhülsen<br />

Das Ordnungsamt <strong>des</strong> Landkreises Demmin informiert darüber, dass<br />

am 24.04.2010 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und<br />

am 25.04.2010 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr,<br />

ein Fachkundelehrgang mit Prüfung für eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz<br />

in Stavenhagen, auf dem Schiessplatzgelände <strong>der</strong> Schützengesellschaft stattfindet.<br />

Interessenten melden sich bitte bei Herrn Grzymbowski, Fax: 039954/27254 o<strong>der</strong><br />

per eMail: pulver-claus@t-online.de, an.<br />

Die Teilnehmer haben vorab bei dem für sie zuständigem Kreisordnungsamt eine<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.<br />

EhrenamtMesse erfolgreich durchgeführt<br />

Eine EhrenamtMesse für den Landkreis Demmin – eine von neun Messen im<br />

Land Mecklenburg-Vorpommern – wurde am 13. März 2010 in <strong>der</strong> Kreisstadt durchgeführt.<br />

Bürgermeister Ernst Wellmer, Schirmherr <strong>der</strong> Veranstaltung vor Ort, konnte<br />

zur Eröffnung neben den Vertretern von 36 Vereinen und Verbänden den Präsidenten<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> <strong>des</strong> DRK, Werner Kuhn (MdEP), den Kreisvorsitzenden<br />

<strong>des</strong> DRK Erich Zühlke, Landrat Siegfried Konieczny und den Präsidenten <strong>der</strong> Stadtvertretung<br />

Eckhardt Tabbert herzlich willkommen heißen.<br />

In seiner Ansprache unterstrich <strong>der</strong> Bürgermeister u.a. welche Bedeutung das<br />

Ehrenamt im täglichen Leben für alle hat, egal, ob auf sozialem, kulturellem o<strong>der</strong><br />

sportlichem Gebiet bzw. in an<strong>der</strong>en Bereichen.<br />

Ehrenamtlich Tätige bereichern das tägliche Leben enorm, för<strong>der</strong>n, unterstützen,<br />

leisten Präventionsarbeit, geben Halt.<br />

Mit den EhrenamtMessen soll das ehrenamtliche Engagement in das Blickfeld<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit gerückt und möglichst viele Mitmenschen zum Mitmachen angeregt<br />

werden. Die Möglichkeit <strong>des</strong> Kennenlernens und <strong>des</strong> Informations- und Erfahrungsaustausch<br />

vor Ort sind unersetzbar und können im Rahmen einer solchen<br />

Messe aktiviert werden.<br />

‚Voneinan<strong>der</strong> wissen, miteinan<strong>der</strong> helfen!’ lautete das Motto <strong>der</strong> diesjährigen<br />

Messe. Sie zeigte die vielfältigen Möglichkeiten <strong>des</strong> Engagements, die Erfor<strong>der</strong>nisse,<br />

die Einsatzbereitschaft und die Freude <strong>der</strong> vielen Freiwilligen bei ihrer Tätigkeit.<br />

Gemeinsam besuchten Landrat Siegfried Konieczny und Bürgermeister Ernst<br />

Wellmer alle Informationsstände und überreichten Anerkennungsurkunden <strong>des</strong> Sozialministeriums<br />

Mecklenburg-Vorpommern.<br />

IHK zu Neubrandenburg lobt<br />

Schulpreis 2010 aus<br />

Neubrandenburg (IHK/pm). „Mit diesem Preis wollen wir Projekte und Initiativen<br />

auszeichnen, die in schülergerechter Weise wirtschaftliches Wissen und die Kenntnis<br />

wirtschaftlicher Zusammenhänge vermitteln“, so IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra<br />

Hintze zu dem mittlerweile zum 11. Mal ausgeschriebenen IHK-Schulpreis.<br />

Beinahe 200 allgemeinbildende und berufliche Schulen in <strong>der</strong> IHK-Region sind<br />

mit den Ausschreibungsunterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb um den IHK-<br />

Schulpreis eingeladen worden. Einsen<strong>des</strong>chluss für die eingereichten Arbeiten ist<br />

<strong>der</strong> kommende 31. Juli. Eine unabhängige Jury, bestehend aus Repräsentanten <strong>der</strong><br />

Schulpraxis und Unter<strong>nehmen</strong>svertretern aus <strong>der</strong> IHK-Region, entscheidet über die<br />

Vergabe <strong>des</strong> Preises. Der IHK-Schulpreis wird in drei Kategorien vergeben, für die<br />

insgesamt ein Preisgeld von 3000 Euro ausgesetzt ist. Die Preisverleihung findet<br />

im November statt. Der Sieger <strong>des</strong> diesjährigen Wettbewerbs nimmt im Anschluss<br />

an die Ehrung wie<strong>der</strong> am Ausscheid um den IHK-Schulpreis <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

norddeutscher Industrie- und Handelskammern teil.<br />

Weitere Informationen zum IHK-Schulpreis erhalten Sie<br />

in <strong>der</strong> IHK zu Neubrandenburg, Stefan Ramson, Tel.: 0395 5597-414<br />

und E-Mail: stefan.ramson@neubrandenburg.ihk.de<br />

Arbeitsgruppen werden demnächst tätig<br />

Sparsames Verwaltungshandeln und Kooperationsbeziehungen<br />

<strong>der</strong> Landkreise Müritz, Mecklenburg-Strelitz, Demmin<br />

und <strong>der</strong> Stadt Neubrandenburg im Focus<br />

In einer gemeinsamen Beratung im Kooperationsstab haben die Landrätin <strong>des</strong><br />

Müritzkreises, ihre Amtskollegen <strong>der</strong> Landkreise Demmin und Mecklenburg-Strelitz<br />

und <strong>der</strong> Neubrandenburger Oberbürgermeister die inhaltlichen Schwerpunkte sowie<br />

die personellen Besetzungen <strong>der</strong> Koordinierungsgruppe und <strong>der</strong> Arbeitsgruppen<br />

besprochen und festgelegt.<br />

Die Arbeitsgruppen werden künftig vor allem in den Bereichen Organisation,<br />

Finanzen und im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> kommunalen Pflichten im<br />

SGB II-Bereich tätig werden. In Unterarbeitsgruppen werden darüber hinaus Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Zusammenarbeit u.a. im Bereich <strong>der</strong> Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung, <strong>des</strong> Öffentlichen<br />

Personennahverkehrs (ÖPNV), <strong>der</strong> Kulturarbeit, Bildungsstrukturen und <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

im Kataster- und Vermessungswesen geprüft. Den Arbeitsgruppen sollen<br />

paritätisch Verwaltungsmitarbeiter <strong>der</strong> drei Landkreise und <strong>der</strong> Stadt Neubrandenburg<br />

angehören.<br />

Grundsätzlich werden die Arbeitsgruppen Vorschläge erarbeiten und Entscheidungen<br />

vorbereiten, die dann letztlich durch die Verwaltungsspitzen o<strong>der</strong> gegebenenfalls<br />

in den kommunalen Vertretungen zu treffen sind.<br />

Bei ihrer nächsten Zusammenkunft werden die Landräte und <strong>der</strong> Oberbürgermeister<br />

gemeinsam mit den Koordinatoren die konkreten Aufgabenstellungen für die Arbeitsgruppen<br />

festlegen, ebenso die zeitlichen Anfor<strong>der</strong>ungen. Ziel ist durch substanziell<br />

ausgestaltete Kooperationsbeziehungen Einsparungspotenziale zu heben sowie die<br />

Verwaltungsarbeit in <strong>der</strong> Planungsregion straffer und effizienter zu organisieren.<br />

Betriebssatzung<br />

für das Kreiskrankenhaus in Demmin<br />

vom 07. Januar 2010<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>des</strong> § 92 i.V.m. § 5 Absatz 1, 3 – 6 und § 68 Absatz 3 <strong>der</strong> Kommunalverfassung<br />

für das Land Mecklenburg - Vorpommern (KV M-V) i.V.m. § 8 <strong>der</strong><br />

Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V M-V) hat <strong>der</strong> Kreistag <strong>des</strong> Landkreises Demmin<br />

auf seiner Sitzung am 14. Dezember 2009 folgende Betriebssatzung für das Kreiskrankenhaus<br />

in Demmin beschlossen:<br />

§ 1<br />

Rechtsnatur<br />

Das Kreiskrankenhaus <strong>des</strong> Landkreises Demmin wird als organisatorisch und wirtschaftlich<br />

eigenständige Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit unter <strong>der</strong> Bezeichnung<br />

Landkreis Demmin<br />

Der Landrat<br />

Eigenbetrieb Kreiskrankenhaus Demmin<br />

geführt.<br />

§ 2<br />

Aufgaben<br />

(1) Im Kreiskrankenhaus werden durch ärztliche und pflegerische Leistungen Krankheiten,<br />

Leiden o<strong>der</strong> Körperschäden festgestellt, geheilt o<strong>der</strong> gelin<strong>der</strong>t, Begutachtungen<br />

vorgenommen sowie Geburtshilfe geleistet und die zu versorgenden Patienten untergebracht<br />

und verpflegt.<br />

(2) Soweit die gesundheitliche Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung dies erfor<strong>der</strong>t, werden außerdem<br />

im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen und <strong>der</strong> dazu getroffenen Vereinbarungen<br />

Patienten ambulant untersucht und behandelt.<br />

(3) Für die Inanspruchnahme von Leistungen gelten die Bestimmungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>krankenhausgesetzes<br />

für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKHG M-V) und die Allgemeinen<br />

Vertragsbedingungen <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses (AVB) in <strong>der</strong> jeweils geltenden<br />

Fassung.<br />

(4) Das Kreiskrankenhaus kann alle seinen Betriebszweck för<strong>der</strong>nden und es wirtschaftlich<br />

berührenden Neben- und Hilfsgeschäftebetreiben, sofern dies zur Deckung <strong>des</strong><br />

Eigenbedarfs <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses dient.<br />

(5) Zu den weiteren Aufgaben gehört die Aus - und Weiterbildung für medizinische und<br />

an<strong>der</strong>e Krankenhausberufe.<br />

§ 3<br />

Gemeinnützigkeit<br />

(1) Das Kreiskrankenhaus verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke<br />

i.S.d. Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" <strong>der</strong> Abgabenordnung (§§ 51 ff AO) in <strong>der</strong><br />

jeweils geltenden Fassung. Der Zweck wird verwirklicht durch den satzungsgemäßen<br />

Betrieb <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses Demmin im Sinne <strong>des</strong> Krankenhausfinanzierungsgesetzes.<br />

Das Kreiskrankenhaus ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie<br />

eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

(2) Mittel <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses dürfen nur für die in dieser Betriebssatzung ausdrücklich<br />

genannten Zwecke verwendet werden. Der Landkreis erhält in seiner Eigenschaft<br />

als Träger <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses keine Zuwendungen o<strong>der</strong> Gewinnanteile aus Mitteln<br />

<strong>des</strong> Kreiskrankenhauses.<br />

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses fremd<br />

sind, o<strong>der</strong> durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

(4) Der Landkreis erhält bei Auflösung o<strong>der</strong> Aufhebung <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses o<strong>der</strong> bei<br />

Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als seine eingezahlten Kapitalanteile<br />

und den gemeinen Wert <strong>der</strong> geleisteten Sacheinlagen zurück; soweit das Vermögen die<br />

eingezahlten Kapitalanteile und den Wert <strong>der</strong> geleisteten Sacheinlagen übersteigt, ist<br />

dieses ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Beschlüsse<br />

über die künftige Verwendung dürfen erst nach Einwilligung <strong>des</strong> Finanzamtes<br />

ausgeführt werden.<br />

§ 4<br />

Betriebsleitung<br />

Die Leitung <strong>des</strong> Betriebes wird durch den Verwaltungsdirektor wahrgenommen. Der<br />

Verwaltungsdirektor führt mit den ihm unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeitern<br />

regelmäßige Beratungen durch. Zur Unterstützung kann <strong>der</strong> Verwaltungsdirektor ein beraten<strong>des</strong><br />

Gremium berufen.


Seite 4, Nr. 06/2010<br />

Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger <strong>des</strong> Landkreises Demmin<br />

§ 5<br />

Zuständigkeit <strong>des</strong> Verwaltungsdirektors<br />

(1) Der Verwaltungsdirektor leitet das Kreiskrankenhaus selbstständig, soweit sich nicht<br />

aus dieser Satzung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Rechtsvorschriften etwas an<strong>der</strong>es ergibt. Er ist für die<br />

wirtschaftliche Führung <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses verantwortlich. Der Verwaltungsdirektor<br />

ist insbeson<strong>der</strong>e für die Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Betriebsführung im Sinne <strong>des</strong><br />

§ 3 Absatz 1 Satz 3 und 4 EigVO M-V in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung und die innere<br />

Organisation <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses zuständig. Diese umfassen neben den Entscheidungen<br />

von geringer wirtschaftlicher Bedeutung und den gesetzlich o<strong>der</strong> tariflich gebundenen<br />

Entscheidungen alle Entscheidungen zur Aufrechterhaltung <strong>des</strong> laufenden<br />

Geschäftsbetriebes. Hierzu gehören alle Geschäfte für das Kreiskrankenhaus, die nicht<br />

von grundsätzlicher Bedeutung sind und <strong>des</strong>halb keine beson<strong>der</strong>e Beurteilung erfor<strong>der</strong>n,<br />

mit einer gewissen Regelmäßigkeit wie<strong>der</strong>kehren, nach festen Verwaltungsregeln<br />

erledigt werden und für das Kreiskrankenhaus und den Landkreis sachlich und finanziell<br />

nicht von erheblicher Bedeutung sind.<br />

Darüber hinaus trifft <strong>der</strong> Verwaltungsdirektor die Entscheidungen über:<br />

- Rechtsgeschäfte gemäß Satz 3 und nach VOB, VOL und VOF bis zu netto 75.000<br />

EUR, Die Wertgrenzen gelten bei <strong>der</strong> Auftragserteilung für ein Gesamtobjekt bzw.<br />

eine Gesamtleistung. Erfolgt die Vergabe <strong>des</strong> Gesamtobjekts bzw. <strong>der</strong> Gesamtleistung<br />

in Losen, kommt es auf den Wert <strong>des</strong> einzelnen Loses an.<br />

- alle an<strong>der</strong>en Rechtsgeschäfte, die nicht <strong>der</strong> laufenden Geschäftsführung zuzurechnen<br />

sind, in den Wertgrenzen, die § 17 Hauptsatzung <strong>des</strong> Landkreises Demmin in<br />

<strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung dem Landrat vorbehält soweit diese Satzung nichts<br />

an<strong>der</strong>es bestimmt.<br />

(2) Der Verwaltungsdirektor ist verantwortlich für die innere Organisation <strong>des</strong> Eigenbetriebes<br />

und kann entsprechende Dienstanweisungen erlassen. Der Verwaltungsdirektor<br />

ist in budgetrelevanten Angelegenheiten gegenüber allen Beschäftigten <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses<br />

weisungsbefugt. Der Verwaltungsdirektor ist im Rahmen <strong>des</strong> genehmigten<br />

Wirtschaftsplanes berechtigt, Kredite zur Wirtschaftsführung aufzu<strong>nehmen</strong> und rechtsverbindliche<br />

Kreditverträge abzuschließen. Der Vertragsabschluss bedarf <strong>der</strong> vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung <strong>des</strong> Landrates. Der Betriebsausschuss ist über die Inanspruchnahme<br />

eines Kredites in <strong>der</strong> nächsten Sitzung zu informieren.<br />

(3) Der Verwaltungsdirektor ist verpflichtet, den Landrat min<strong>des</strong>tens ¼ - jährlich über alle<br />

wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Verlangen über alle<br />

Angelegenheiten Auskunft zu erteilen. Min<strong>des</strong>tens ¼ - jährlich ist ein schriftlicher<br />

Informationsbericht vorzulegen. Er hat ferner dem Landrat unverzüglich alle Angelegenheiten<br />

mitzuteilen, welche die Haushaltswirtschaft <strong>des</strong> Landkreises berühren könnten.<br />

Dazu zählen insbeson<strong>der</strong>e:<br />

* gescheiterte Pflegesatzverhandlungen,<br />

* gescheiterte Schiedsstellenverhandlungen,<br />

* drohende Verluste,<br />

* erfolgsgefährdende (größer 10 %) Abweichungen vom Wirtschaftsplan,<br />

* Liquiditätsprobleme.<br />

(4) Die Entscheidung über Stundung, Nie<strong>der</strong>schlagung und Erlass von For<strong>der</strong>ungen von<br />

Beträgen bis zur Höhe von 10.000 Euro obliegt dem Verwaltungsdirektor. Über Stundungen<br />

Nie<strong>der</strong>schlagung und Erlass bis zu dieser Höhe, bei denen bereits Vollstrekkungsmaßnahmen<br />

durch die Kreiskasse eingeleitet wurden, entscheidet <strong>der</strong>/die Amtsleiter/in<br />

<strong>der</strong> Kämmerei.<br />

Das Verfahren und die Zuständigkeit bei Stundung, Nie<strong>der</strong>schlagung und Erlass von<br />

Beträgen über 10.000 EUR richtet sich nach <strong>der</strong> Dienstanweisung über Stundung, Nie<strong>der</strong>schlagung<br />

und Erlass von For<strong>der</strong>ungen sowie über die Aussetzung <strong>der</strong> Vollziehung<br />

und über die einstweilige Einstellung <strong>der</strong> Vollstreckung <strong>des</strong> Landkreises Demmin in<br />

<strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung.<br />

§ 6<br />

Personalangelegenheiten<br />

(1) Die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung <strong>der</strong> Beschäftigten im Kreiskrankenhaus<br />

ist dem Verwaltungsdirektor übertragen.<br />

(2) Absatz (1) gilt nicht in den Personalangelegenheiten <strong>des</strong> Verwaltungsdirektors, <strong>der</strong><br />

Chefärzte und <strong>des</strong> Pflegedienstleiters.<br />

Diese sind dem Landrat im Einver<strong>nehmen</strong> mit dem Kreisausschuss vorbehalten.<br />

Dem Verwaltungsdirektor steht ein Vorschlagsrecht zu.<br />

§ 7<br />

Vertretung<br />

(1) In Angelegenheiten <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses, die <strong>der</strong> Entscheidung <strong>des</strong> Verwaltungsdirektors<br />

gemäß § 5 Absatz 1 dieser Satzung unterliegen, wird <strong>der</strong> Landkreis als Träger<br />

<strong>des</strong> Kreiskrankenhauses durch den Verwaltungsdirektor vertreten. Er ist für den<br />

Abschluss von Verträgen zuständig, die nach den Bestimmungen <strong>der</strong> KV M-V, <strong>der</strong><br />

EigVO M-V, <strong>der</strong> Hauptsatzung <strong>des</strong> Landkreises Demmin und dieser Satzung nicht <strong>der</strong><br />

Entscheidung an<strong>der</strong>er Organe <strong>des</strong> Landkreises obliegen.<br />

(2) Der Kreis <strong>der</strong> Vertretungsberechtigten und <strong>der</strong> Beauftragten sowie <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong><br />

Vertretungsbefugnis werden durch den Träger <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses öffentlich im<br />

amtlichen Bekanntmachungsblatt bekannt gemacht. Die Vertretungsberechtigten unterzeichnen<br />

unter dem Namen <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses gemäß § 1 dieser Satzung.<br />

Der Verwaltungsdirektor als auch die weiteren Beschäftigte unterzeichnen mit dem<br />

Zusatz „Im Auftrag“.<br />

(3) Bei verpflichtenden Erklärungen für das Kreiskrankenhaus ist entsprechend § 4 Absatz<br />

3 EigVO M-V in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung zu verfahren. Diese Formvorschrift gilt<br />

nicht für Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Betriebsführung im Sinne von § 5 Absatz 1 dieser<br />

Satzung bis zu nachfolgenden Wertgrenzen:<br />

- Rechtsgeschäfte gemäß § 5 Absatz 1 bis zu brutto 25.000 Euro unterzeichnet <strong>der</strong><br />

Verwaltungsdirektor,<br />

- Rechtsgeschäfte gemäß § 5 Absatz 1 über brutto 25.000 Euro unterzeichnen <strong>der</strong><br />

Verwaltungsdirektor und <strong>der</strong> Landrat.<br />

Bei Dauerschuldverhältnissen und wie<strong>der</strong>kehrenden Leistungen bestimmen sich die<br />

Wertgrenzen nach dem Jahresbetrag <strong>der</strong> Leistung.<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen, die nicht für den Kreiskrankenhausbetrieb<br />

notwendig sind, obliegt dem Verwaltungsdirektor bis zu einer Wertgrenze bis zu brutto<br />

25.000 Euro.<br />

(4) Weiterhin wird dem Verwaltungsdirektor die Unterschriftsbefugnis unter Arbeitsverträge<br />

mit den in § 6 Abs. 1 <strong>der</strong> Betriebssatzung benannten Beschäftigten erteilt.<br />

§ 8<br />

Betriebsausschuss/ Aufsichtsrat<br />

(1) Für Angelegenheiten <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses wird ein Betriebsausschuss gemäß § 6<br />

EigVO M-V gebildet.<br />

Der Betriebsausschuss erhält die Bezeichnung Aufsichtsrat.<br />

Der Aufsichtsrat besteht aus 5 Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Kreistages, die nach den Grundsätzen<br />

<strong>der</strong> Verhältniswahl zu wählen sind.<br />

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Aufsichtsratsvorsitzenden.<br />

(2) Die Amtsdauer <strong>des</strong> Aufsichtsrates endet mit Ablauf <strong>der</strong> Wahlperiode <strong>des</strong> Kreistages<br />

<strong>des</strong> Landkreises Demmin. Der alte Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung<br />

<strong>des</strong> neuen Aufsichtsrates weiter.<br />

Je<strong>des</strong> Mitglied <strong>des</strong> Aufsichtsrates kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen<br />

Kündigungsfrist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden <strong>des</strong> Aufsichtsrates<br />

sowie <strong>der</strong> ihn entsendenden Fraktion nie<strong>der</strong>legen.<br />

War für die Entsendung <strong>des</strong> Aufsichtsratsmitglie<strong>des</strong> seine Zugehörigkeit zum Kreistag<br />

bestimmend, so endet sein Amt mit dem Ausscheiden aus dem Kreistag.<br />

Scheidet ein vom Kreistag entsandtes Aufsichtsratsmitglied aus, so entsendet <strong>der</strong> Kreistag<br />

für die Restdauer <strong>der</strong> Amtszeit <strong>des</strong> ausgeschiedenen Mitglie<strong>des</strong> einen Nachfolger.<br />

(3) Der Aufsichtsrat wird vom Vorsitzenden einberufen, so oft es die Geschäfte erfor<strong>der</strong>n.<br />

Der Aufsichtsrat ist weiter einzuberufen, wenn dies vom Verwaltungsdirektor o<strong>der</strong> von<br />

zwei Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong>n unter Angabe <strong>des</strong> Grun<strong>des</strong> beantragt wird.<br />

Der Aufsichtsrat tagt in nichtöffentlicher Sitzung.<br />

Die Einladungsfrist beträgt 14 Tage; sie kann in dringenden Fällen verkürzt werden,<br />

darf jedoch 3 Tage nicht unterschreiten.<br />

Die Tagesordnung und erläuternde Beratungsunterlagen sollen in <strong>der</strong> Regel mit <strong>der</strong><br />

Einladung, im durch den Einreicher zu begründenden Ausnahmefall vor <strong>der</strong> Sitzung als<br />

Tischvorlage, vorliegen.<br />

(4) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> zur Sitzungordnungsgemäß<br />

geladen sind und min<strong>des</strong>tens die Hälfte <strong>der</strong> Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong><br />

anwesend sind.<br />

Es gelten die Regelungen <strong>des</strong> § 108 KV M-V entsprechend.<br />

Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.<br />

(5) Über die Beschlüsse <strong>des</strong> Aufsichtsrates ist eine Nie<strong>der</strong>schrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden<br />

und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Eine Abschrift <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift<br />

ist allen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Aufsichtsrates zu übermitteln.<br />

(6) Der Verwaltungsdirektor nimmt an den Sitzungen <strong>des</strong> Aufsichtsrates mit beraten<strong>der</strong><br />

Stimme teil. Er ist berechtigt und auf Verlangen eines Aufsichtsratsmitglie<strong>des</strong> verpflichtet,<br />

zu den Beratungsgegenständen Stellung zu <strong>nehmen</strong> und Auskünfte zu erteilen.<br />

(7) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen. Er kann insbeson<strong>der</strong>e vom<br />

Verwaltungsdirektor je<strong>der</strong>zeit einen Bericht über die Angelegenheiten <strong>des</strong> Eigenbetriebes<br />

verlangen, die Bücher und Schriften <strong>des</strong> Eigenbetriebes einsehen und prüfen sowie<br />

örtliche Besichtigungen vor<strong>nehmen</strong>; er kann damit auch einzelne Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> für bestimmte Aufgaben beson<strong>der</strong>e kreisinterne Sachverständige beauftragen.<br />

Die dem Landrat gemäß § 5 Absatz 3 zu übersendenden Berichte sind dem Aufsichtsrat<br />

zur Kenntnis zu geben.<br />

(8) Der Aufsichtsrat entscheidet über:<br />

- Rechtsgeschäfte gemäß § 5 Absatz 1dieser Satzung und nach VOB, VOL und VOF<br />

über netto 75.000 EUR bis netto 500.000 EUR<br />

- alle an<strong>der</strong>en Rechtsgeschäfte, die nicht <strong>der</strong> laufenden Geschäftsführung zuzurechnen<br />

sind, soweit diese Satzung nichts an<strong>der</strong>es bestimmt, in den Wertgrenzen, die §<br />

17 Hauptsatzung <strong>des</strong> Landkreises Demmin dem Kreisausschuss vorbehält.<br />

§ 9<br />

Kreistag<br />

Der Kreistag entscheidet in allen Angelegenheiten <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses, die ihm<br />

durch § 104 KV M-V i.V.m. § 5 EigVO M-V, die Hauptsatzung <strong>des</strong> Landkreises Demmin<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e gesetzliche Regelungen in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung vorbehalten<br />

sind.<br />

§ 10<br />

Landrat<br />

(1) Der Landrat ist Dienstvorgesetzter <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses und übt<br />

die Dienst- und Fachaufsicht aus, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen<br />

und er seine Befugnisse nicht nach § 6 dieser Satzung auf den Verwaltungsdirektor<br />

übertragen hat.<br />

(2) Der Landrat führt die Aufsicht über das Kreiskrankenhaus. Der Landrat kann dem<br />

Verwaltungsdirektor, um die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>des</strong> Eigenbetriebes zu sichern<br />

und um Missstände zu beseitigen, Weisungen erteilen. Die Weisungen sind unverzüglich<br />

dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu geben.<br />

(3) Der Landrat ist insbeson<strong>der</strong>e für folgende Angelegenheiten zuständig:<br />

a) Grundsatzfragen in Aus- , Fort- und Weiterbildungsangelegenheiten,<br />

b) Grundsatzfragen bei <strong>der</strong> Übernahme von Lehr - und Forschungsaufgaben,


Kreisanzeiger <strong>des</strong> Landkreises Demmin Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Nr. 06/2010, Seite 5<br />

c) Bereitstellung <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses für Lehre und Forschung,<br />

d) allgemeine Regelungen <strong>der</strong> Personalanpassung bei Strukturverän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> erheblichem<br />

Belegungsrückgang sowie <strong>der</strong>en Durchführung unter Mitwirkung <strong>des</strong><br />

Verwaltungsdirektors,<br />

e) Benennung <strong>des</strong> Prüfers/Prüferin für den Jahresabschluss auf Vorschlag <strong>des</strong> Verwaltungsdirektors,<br />

f) Eilentscheidungen zur Sicherstellung <strong>der</strong> Krankenhausversorgung,<br />

g) Rechtsstreitigkeiten,<br />

h) Planung und Finanzierung mittel- und langfristiger Investitionen sowie Erarbeitung<br />

von Entwicklungs- und Strukturplänen im Einver<strong>nehmen</strong> mit dem Kreisausschuss,<br />

i) Aussagegenehmigungen bzw. Terminvollmachten sind rechtzeitig auf dem Dienstweg<br />

unter Beifügung <strong>der</strong> Ladung über die Vorgesetzten beim 2. Stellvertreter <strong>des</strong><br />

Landrates o<strong>der</strong> seinem jeweiligen Vertreter schriftlich zu beantragen und durch diesen<br />

zu erscheiden.<br />

j) die Unterrichtung <strong>der</strong> Presse, <strong>des</strong> Rundfunks o<strong>der</strong> Fernsehens über dienstliche Angelegenheiten<br />

obliegt allein dem Landrat.<br />

(4) Ferner sind folgende Angelegenheiten <strong>der</strong> laufenden Betriebsführung dem Landrat<br />

vorbehalten:<br />

a) Vorbereitung, Planung, Durchführung und Überwachung aller Baumaßnahmen einschließlich<br />

Betriebsanlagen, Außenanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, die nach<br />

dem geltenden Recht das genehmigungsbedürftige Vorhaben dem bauaufsichtlichen<br />

Genehmigungsverfahren bzw. dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegen,<br />

b) Erfassung <strong>der</strong> Bausubstanz und <strong>der</strong>en Kartierung,<br />

(5) Der Landrat nimmt an den Sitzungen <strong>des</strong> Aufsichtsrates mit beraten<strong>der</strong> Stimme teil.<br />

§ 11<br />

Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsführung und Rechnungswesen<br />

(1) Das Kreiskrankenhaus wird nach den Grundsätzen eines sparsamen, wirtschaftlichen<br />

und leistungsfähigen Betriebes unter Beachtung <strong>der</strong> Aufgabenstellung geführt.<br />

(2) Das Wirtschaftsjahr <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses entspricht dem Haushaltsjahr <strong>des</strong> Landkreises.<br />

(4) Der Wirtschaftsplan wird gemäß §§ 14 ff EigVO aufgestellt und dem Landkreis rechtzeitig,<br />

spätestens bis zum 31. Oktober <strong>des</strong> dem Planjahr vorangehenden Jahres zur<br />

Beschlussfassung und zur Einarbeitung in den Haushaltsplan übergeben.<br />

(5) Für die Erfor<strong>der</strong>lichkeit eines Nachtragswirtschaftsplanes werden gemäß § 14 Absatz<br />

7 EigVO i.V.m. § 48 KV M-V folgende Wertgrenzen festgesetzt:<br />

- Im Sinne <strong>des</strong> § 48 Absatz 2 Ziffer 1 KV M-V gilt ein Jahresverlust als erheblich,<br />

wenn er 10 % <strong>der</strong> Erträge überschreitet o<strong>der</strong> vom bereits im Wirtschaftsplan ausgewiesenen<br />

Verlust abweicht.<br />

- Im Sinne <strong>des</strong> § 48 Absatz 2 Ziffer 3 sind Mehraufwendungen als erheblich anzusehen,<br />

wenn sie im Einzelfall 10 % <strong>der</strong> Gesamtaufwendungen <strong>des</strong> laufenden Wirtschaftsjahres<br />

übersteigen.<br />

- Mehrauszahlungen für Investitionen sind als erheblich anzusehen, wenn sie im Einzelfall<br />

10 % <strong>der</strong> Gesamtauszahlungen für Investitionen <strong>des</strong> laufenden Wirtschaftsjahres<br />

übersteigen.<br />

- Im Sinne <strong>des</strong> § 48 Absatz 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlungen<br />

für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen als geringfügig, wenn sie<br />

10 % <strong>der</strong> Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.<br />

Investitionen sind im Finanzplan einzeln darzustellen, wenn sie mehr als 1 Mio. EUR<br />

betragen. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften <strong>des</strong> Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) und <strong>der</strong> Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) aufgestellt und gemäß<br />

3. Abschnitt Kommunalprüfungsgesetz (KPG) in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung geprüft.<br />

Der Jahresabschlussprüfbericht wird dem Landrat zugeleitet und dem Kreistag zur Kenntnis<br />

gegeben. Der Kreistag entlastet den Verwaltungsdirektor und beschließt über die<br />

Ergebnisverwendung.<br />

(6) Die Höhe <strong>des</strong> Stammkapitals beträgt 5.028.905,84 EUR.<br />

§ 12 Sprachformen<br />

Soweit in dieser Satzung Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in <strong>der</strong><br />

männlichen Sprachform verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen in<br />

<strong>der</strong> weiblichen Sprachform.<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde am Tage nach<br />

ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. § 7 Abs. 4 dieser Satzung tritt rückwirkend<br />

zum 21. Dezember 1996 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt außer Kraft:<br />

Die Betriebssatzung für das Kreiskrankenhaus in Demmin vom 9. Dezember 1996,<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t durch 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung vom 10. Dezember 2002.<br />

Demmin, 07. Januar 2010<br />

Konieczny<br />

Landrat<br />

Das Innenministerium M-V als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 25.<br />

Februar 2010 erklärt, dass gegen den Beschluss <strong>des</strong> Kreistages vom 14. Dezember<br />

2009 über die Neufassung <strong>der</strong> Betriebssatzung <strong>des</strong> Kreiskrankenhauses Demmin die<br />

Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend gemacht wird.<br />

Anträge auf Erteilung von Leitungs- und<br />

Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Der Landrat <strong>des</strong> Landkreises Demmin als untere<br />

Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Der Wasser- u. Abwasserzweckverband Demmin/ Altentreptow hat Anträge auf Erteilung<br />

von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Artikel 93 <strong>der</strong> Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S.<br />

2407) für die<br />

1. Trinkwasserleitung zwischen den Ortslagen Wolde- Japzow- Marienhof<br />

2. Trink-, Regen- u. Schmutzwasserleitungen zwischen den Ortslagen Altentreptow-<br />

Klatzow<br />

gestellt.<br />

Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />

1. Trinkwasserleitung 2. Trink-, Regen- u. Schmutzwasserleitungen<br />

Gemarkung Flur Gemarkung Flur<br />

Japzow 1 u. 2 Altentreptow 2<br />

Wolde 2 Klatzow 3<br />

Die von den Anlagen <strong>der</strong> beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer<br />

<strong>der</strong> Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren <strong>der</strong> jeweiligen Gemarkungen befinden, können<br />

die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen<br />

Geschäftszeiten in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

29. März 2010 bis 23. April 2010<br />

bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> Landkreises Demmin, Quitzerower Weg 31,<br />

17109 Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349<br />

o. 434 341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />

alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und <strong>der</strong> dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur<br />

den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen<br />

durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat <strong>der</strong> Eigentümer eines mit <strong>der</strong> Dienstbarkeit<br />

belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Beginn <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Antrages Wi<strong>der</strong>spruch gegen die Erteilung <strong>der</strong> Bescheinigung einzulegen.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch nicht<br />

damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit <strong>der</strong> Belastung <strong>des</strong> Grundbuches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />

Unter<strong>nehmen</strong> dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />

sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist, o<strong>der</strong><br />

in an<strong>der</strong>er Weise, als von dem Unter<strong>nehmen</strong> dargestellt, betroffen ist.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht Gebrauch<br />

zu machen.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch kann bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> Landkreises Demmin, Adolf-Pompe-<br />

Straße 12-15, 17109 Demmin schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bis Ende <strong>der</strong> Auslegungsfrist erhoben<br />

werden.<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i.<br />

V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994<br />

(BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.<br />

Konieczny<br />

Landrat<br />

Anträge auf Erteilung von Leitungs- und<br />

Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Der Landrat <strong>des</strong> Landkreises Demmin als untere<br />

Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Das Land M-V, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und<br />

Verbraucherschutz M-V, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin, vertreten durch das Staatliche<br />

Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120, 17033<br />

Neubrandenburg hat Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.<br />

Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 93 <strong>der</strong> Verordnung<br />

vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />

1. Pegel- Rottmannshagen<br />

2. Pegel- Lebbin<br />

3. Pegel- Groß Teetzleben<br />

gestellt.<br />

Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />

Gemarkung<br />

Flur<br />

1. Pegel Rottmannshagen 1<br />

2. Pegel Lebbin 1<br />

3. Pegel Groß Teetzleben 2


Seite 6, Nr. 06/2010<br />

Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger <strong>des</strong> Landkreises Demmin<br />

Die von den Anlagen <strong>der</strong> beantragten Pegel betroffenen Grundstückseigentümer <strong>der</strong><br />

Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren <strong>der</strong> jeweiligen Gemarkungen befinden, können<br />

die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen<br />

Geschäftszeiten in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

29. März 2010 bis 23. April 2010<br />

bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> Landkreises Demmin, Quitzerower Weg 31,<br />

17109 Demmin, Zimmer 020, Frau Jeske, einsehen (telefonische Anfragen unter<br />

03998 434 349 o. 434 341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und <strong>der</strong> dazugehörigen<br />

Elektroleitungen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert<br />

nur den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen<br />

durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat <strong>der</strong> Eigentümer eines mit <strong>der</strong><br />

Dienstbarkeit belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach<br />

Beginn <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung <strong>des</strong> Antrages Wi<strong>der</strong>spruch gegen die Erteilung<br />

<strong>der</strong> Bescheinigung einzulegen.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />

nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit <strong>der</strong> Belastung<br />

<strong>des</strong> Grundbuches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />

Unter<strong>nehmen</strong> dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet,<br />

dass ein Wi<strong>der</strong>spruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar<br />

nicht von einer Leitung betroffen ist, o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise, als von dem Unter<strong>nehmen</strong><br />

dargestellt, betroffen ist.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht<br />

Gebrauch zu machen.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch kann bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> Landkreises Demmin,<br />

Adolf-Pompe- Straße 12-15, 17109 Demmin schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bis Ende<br />

<strong>der</strong> Auslegungsfrist erhoben werden.<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs.<br />

4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-<br />

DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.<br />

Konieczny<br />

Landrat<br />

Anträge auf Erteilung von Leitungs- und<br />

Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Der Landrat <strong>des</strong> Landkreises Demmin als untere<br />

Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Der WasserZweckVerband Malchin-Stavenhagen hat Anträge auf Erteilung von<br />

Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Artikel 93 <strong>der</strong> Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) für die<br />

1. Trink- u. Regenwasserwasserleitungen in Malchin vom Wasserwerk bis zur<br />

Strelitzer Straße<br />

2. Trinkwasserleitung in Luplow vom Wasserwerk nach Karlshof<br />

3. Trinkwasserleitung in Zettemin<br />

gestellt.<br />

Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />

Gemarkung<br />

Flur<br />

1. Trink- u. Regenwasserleitungen Malchin 9, 11, 14, 17, 29<br />

2. Trinkwasserleitung Luplow 2<br />

3. Trinkwasserleitung Zettemin 1, 2<br />

Die von den Anlagen <strong>der</strong> beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer<br />

<strong>der</strong> Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren <strong>der</strong> jeweiligen Gemarkungen befinden, können<br />

die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen<br />

Geschäftszeiten in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

29. März 2010 bis 23. April 2010<br />

bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> Landkreises Demmin, Quitzerower Weg 31,<br />

17109 Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349<br />

o. 434 341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />

alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und <strong>der</strong> dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur<br />

den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen<br />

durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat <strong>der</strong> Eigentümer eines mit <strong>der</strong><br />

Dienstbarkeit belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach<br />

Beginn <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung <strong>des</strong> Antrages Wi<strong>der</strong>spruch gegen die Erteilung<br />

<strong>der</strong> Bescheinigung einzulegen.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />

nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit <strong>der</strong> Belastung<br />

<strong>des</strong> Grundbuches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />

Unter<strong>nehmen</strong> dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet,<br />

dass ein Wi<strong>der</strong>spruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar<br />

nicht von einer Leitung betroffen ist, o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise, als von dem Unter<strong>nehmen</strong><br />

dargestellt, betroffen ist.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht<br />

Gebrauch zu machen.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch kann bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> Landkreises Demmin,<br />

Adolf-Pompe- Straße 12-15, 17109 Demmin schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bis Ende<br />

<strong>der</strong> Auslegungsfrist erhoben werden.<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs.<br />

4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-<br />

DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.<br />

Konieczny<br />

Landrat<br />

Anträge auf Erteilung von Leitungs- und<br />

Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Der Landrat <strong>des</strong> Landkreises Demmin als untere<br />

Wasserbehörde gibt bekannt:<br />

Der Wasser- u. Abwasserzweckverband Demmin/ Altentreptow hat Anträge auf Erteilung<br />

von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S 2182, 2192 ) zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Artikel 93 <strong>der</strong> Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S.<br />

2407) für die<br />

1. Trink-, Regen- u. Schmutzwasserleitungen in <strong>der</strong> Ortslage Altentreptow-<br />

Havermann- Straße<br />

2. Trink-, Regen- u. Schmutzwasserleitungen in <strong>der</strong> Ortslage Altentreptow- Poststraße-<br />

Friedensstraße- Feldstraße<br />

gestellt.<br />

Im Landkreis Demmin sind folgende Gemarkungen und Fluren betroffen:<br />

Gemarkung Flur<br />

1. Trink-, Regen- u. Schmutzwasserleitungen Altentreptow 4<br />

2. Trink-, Regen- u. Schmutzwasserleitungen Altentreptow 3<br />

Die von den Anlagen <strong>der</strong> beantragten Leitungen betroffenen Grundstückseigentümer<br />

<strong>der</strong> Flurstücke, die sich in den o.a. Fluren <strong>der</strong> jeweiligen Gemarkungen befinden, können<br />

die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen zu den jeweils üblichen<br />

Geschäftszeiten in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

29. März 2010 bis 23. April 2010<br />

bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> Landkreises Demmin, Quitzerower Weg 31,<br />

17109 Demmin, Zimmer 020 einsehen (telefonische Anfragen unter 03998 434 349<br />

o. 434 341).<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für<br />

alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Wasserleitungen und <strong>der</strong> dazugehörigen Elektroleitungen<br />

einschließlich aller dazugehörigen Anlagen entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur<br />

den Stand am 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Verän<strong>der</strong>ungen müssen<br />

durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Zweckverbänden und den Grundstückseigentümern<br />

geklärt werden.<br />

Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>der</strong>sprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 2 GBBerG hat <strong>der</strong> Eigentümer eines mit <strong>der</strong><br />

Dienstbarkeit belasteten Grundstücks die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach<br />

Beginn <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung <strong>des</strong> Antrages Wi<strong>der</strong>spruch gegen die Erteilung<br />

<strong>der</strong> Bescheinigung einzulegen.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />

nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit <strong>der</strong> Belastung<br />

<strong>des</strong> Grundbuches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Wi<strong>der</strong>spruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden<br />

Unter<strong>nehmen</strong> dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet,<br />

dass ein Wi<strong>der</strong>spruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar<br />

nicht von einer Leitung betroffen ist, o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>er Weise, als von dem Unter<strong>nehmen</strong><br />

dargestellt, betroffen ist.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Wi<strong>der</strong>spruchsrecht<br />

Gebrauch zu machen.


Kreisanzeiger <strong>des</strong> Landkreises Demmin Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Nr. 06/2010, Seite 7<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch kann bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> Landkreises Demmin,<br />

Adolf-Pompe- Straße 12-15, 17109 Demmin schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bis Ende<br />

<strong>der</strong> Auslegungsfrist erhoben werden.<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsfrist erteilt die untere Wasserbehörde gemäß § 9 Abs.<br />

4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-<br />

DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994 S. 3900 ff) die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.<br />

Konieczny<br />

Landrat<br />

Bekanntmachung über die Einziehung<br />

eines Gehwegabschnittes<br />

in <strong>der</strong> Ortslage Borrentin<br />

(Gemarkung Borrentin)<br />

Der Landkreis Demmin gibt als Straßenaufsichtsbehörde für die Gemeinden <strong>des</strong><br />

Landkreises bekannt, dass auf Beschluss <strong>der</strong> Gemeindevertretung Borrentin vom<br />

10. Dezember 2009 die Einziehung <strong>des</strong> nachfolgend beschriebenen und dargestellten<br />

öffentlichen Gehwegabschnittes beantragt wurde. (Hinweis: Einziehung ist <strong>der</strong><br />

völlige Ausschluss <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrs!)<br />

Lagebeschreibung:<br />

Der zur Einziehung beantragte öffentliche Gehwegabschnitt verläuft parallel zur<br />

Vor<strong>der</strong>front und zur rechten Giebelfront <strong>des</strong> Gutshauses Nr. 29. Laut Katasterkartenwerk<br />

<strong>des</strong> Landkreises verläuft er über die Flurstücke 29/1, 29/2 und 17/2 <strong>der</strong><br />

Flur 1 in <strong>der</strong> Gemarkung Borrentin und ist für den öffentlichen Fußgängerverkehr<br />

gewidmet.<br />

Der Plan <strong>des</strong> einzuziehenden Wegeabschnittes liegt vier Wochen nach dem Tag<br />

<strong>der</strong> Bekanntmachung im Bau- und Ordnungsamt <strong>des</strong> Amtes Demmin-Land, Haus 2,<br />

Raum 3, Goethestraße 43 in 17109 Demmin, während <strong>der</strong> Sprechzeiten zur Einsicht<br />

aus.<br />

Di/Do 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Fr<br />

9.00 – 11.30 Uhr<br />

Di 14.30 – 17.00 Uhr<br />

Do 13.00 – 16.00 Uhr<br />

Einwendungen gegen die geplante Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei<br />

Wochen nach Beendigung <strong>der</strong> Auslegung schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift beim<br />

Amt Demmin-Land, Bau- und Ordnungsamt zu erheben.<br />

Demmin, 18. Februar 2010<br />

Konieczny<br />

Landrat<br />

Das Umweltamt informiert:<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Entsorgungstermine durch<br />

Karfreitag und Ostermontag 2010<br />

Karfreitag (13. KW)<br />

betroffene Stadt/Gemeinde*<br />

Hausmülltonnen in:<br />

Tützpatz, Röckwitz, Wolde, Pripsleben,<br />

Wildberg, Groß Teetzleben, Gültz,<br />

Altenhagen, Kriesow, Gnevkow<br />

Container mit 7-tägl. Rhythmus in:<br />

Jarmen, Tutow, Kruckow, Altentreptow,<br />

Mölln, Klein Helle, Rosenow<br />

Verschiebung<br />

vom 02. April auf den 03. April<br />

vom 02. April auf den 03. April<br />

Ostermontag (14. KW)<br />

betroffene Stadt/Gemeinde*<br />

Verschiebung<br />

Hausmülltonnen in:<br />

Hansestadt Demmin, Warrenzin<br />

vom 05. April auf den 06. April<br />

Hausmülltonnen in:<br />

Loitz, Dargun<br />

vom 06. April auf den 07. April<br />

Hausmülltonnen in:<br />

Jarmen, Tutow, Sassen, Bentzin, Görmin vom 07. April auf den 08. April<br />

Hausmülltonnen in:<br />

Malchin<br />

vom 08. April auf den 09. April<br />

Container mit 7-tägl. Rhythmus in:<br />

Demmin, Loitz, Dargun, Malchin,<br />

Stavenhagen, Basepohl, Gülzow, Jürgenstorf vom 08. April auf den 09. April<br />

Hausmülltonnen in:<br />

Meesiger, Sommersdorf, Grammentin, Ritzerow,<br />

Briggow, Verchen, Schönfeld, Kummerow,<br />

Knorrendorf, Mölln, Breesen, Rosenow vom 09. April auf den 10. April<br />

Container mit 7-tägl. Rhythmus in:<br />

Jarmen, Tutow, Kruckow, Altentreptow, Mölln,<br />

Klein Helle, Rosenow<br />

vom 09. April auf den 10. April<br />

* In Städten und Gemeinden, in denen Container mit 14-täglichem Rhythmus gestellt<br />

sind, gilt für diese, dass sie in den entsprechenden Bereichen am selben Tag<br />

entleert werden wie die Hausmülltonnen.<br />

Amtliche Bekanntmachung <strong>des</strong><br />

Gutachterausschusses für<br />

Grundstückswerte im Landkreis Demmin<br />

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Demmin hat für seinen<br />

Zuständigkeitsbereich in <strong>der</strong> Sitzung am 22. Februar die Bodenrichtwerte für<br />

Bauland und für landwirtschaftliche Nutzflächen zum Stichtag 31. Dezember 2009<br />

beschlossen.<br />

Die Bodenrichtwerte sind in Bodenrichtwertkarten eingetragen.<br />

Bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>des</strong> Gutachterausschusses im Landkreis Demmin, Reitweg<br />

1 (Kataster- und Vermessungsamt) können die Bodenrichtwertkarten während<br />

<strong>der</strong> Sprechzeiten eingesehen werden.<br />

Die Geschäftsstelle erteilt mündliche sowie schriftliche Auskünfte aus den Bodenrichtwertkarten.<br />

Für schriftliche Auskünfte werden Gebühren nach gesetzlichen Bestimmungen<br />

erhoben.<br />

Ganze Bodenrichtwertkarten sowie Auszüge aus den Karten werden kostenpflichtig<br />

an Interessenten abgegeben.<br />

Sprechzeiten: Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

13.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch und Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

13.00 Uhr - 15.00 Uhr<br />

Telefon: ( 0 39 98 ) 4 34 - 4 71,<br />

4 34 - 4 93<br />

Obst<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Gutachterausschusses<br />

Managementplanung <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

„Tollensetal mit Zuflüssen“<br />

3. Öffentlichkeitsveranstaltung<br />

Hiermit gibt das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg bekannt,<br />

dass am 27.04.2010 im Amt für Landwirtschaft Altentreptow, Brunnenstraße 6, 17087<br />

Altentreptow um 09:00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung zum<br />

Abschluss <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>des</strong> Managementplanes einschließlich <strong>der</strong> Vorstellung<br />

<strong>der</strong> Maßnahmenvorschläge für das FFH-Gebiet „Tollensetal mit Zuflüssen (DE 2245-<br />

302)“ stattfindet.<br />

Managementplanung <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

„Wald- und Kleingewässerlandschaft<br />

nördlich Waren“<br />

3. Öffentlichkeitsveranstaltung<br />

Hiermit gibt das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg bekannt,<br />

dass am 20.04.2010 im Landratsamt Waren, Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz)<br />

um 9:00 Uhr im Raum 2.01 (2. Etage) eine öffentliche Informationsveranstaltung<br />

zum Abschluss <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>des</strong> Managementplanes einschließlich <strong>der</strong> Vorstellung<br />

<strong>der</strong> Maßnahmenvorschläge für das FFH-Gebiet „Wald- und Kleingewässerlandschaft<br />

nördlich Waren (DE 2442-301)“ stattfindet.


Seite 8, Nr. 06/2010<br />

Amtliche Mitteilungen und Informationen<br />

Kreisanzeiger <strong>des</strong> Landkreises Demmin<br />

Der „Kreisanzeiger <strong>des</strong> Landkreises Demmin“ ist das amtliche<br />

Mitteilungsblatt <strong>des</strong> Landkreises Demmin.<br />

Impressum<br />

Der Kreisanzeiger erscheint zweimal monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren<br />

Haushalte <strong>des</strong> Landkreises Demmin verteilt. Darüber hinaus kann <strong>der</strong><br />

Kreisanzeiger gegen Erstattung <strong>des</strong> Portogel<strong>des</strong> beim Landkreis Demmin, Adolf-<br />

Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin bezogen werden. Abgabe von kostenlosen<br />

Einzelexemplaren direkt in <strong>der</strong> Kreisverwaltung, Pressestelle, Adolf-<br />

Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin.<br />

Auflagenhöhe: 38.000<br />

Herausgeber:<br />

Landkreis Demmin, Der Landrat,<br />

Adolf-Pompe-Str. 12-15, 17109 Hansestadt Demmin<br />

Kontakt: Landkreis Demmin, Pressestelle: Tel. 03998-434127 o. 434 157<br />

Satz+Layout:<br />

Druck:<br />

Wasser- und Bodenverband „Trebel“<br />

Carl- Coppius- Straße 20, 18507 Grimmen<br />

1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Verbandssatzung <strong>des</strong> Wasser- und Bodenverban<strong>des</strong><br />

„Trebel“ vom 18.11.2004<br />

veröffentlicht im Kreisblatt <strong>des</strong> Landkreises Nordvorpommern Nr. 12 vom 14.12.2004<br />

Die Verbandsversammlung beschließt folgende Än<strong>der</strong>ung:<br />

Artikel I<br />

Der § 3 än<strong>der</strong>t sich wie folgt:<br />

(2) Die Mitglie<strong>der</strong> sind in ein Verzeichnis eingetragen, welches vom Verband aufgestellt<br />

und auf dem Laufenden gehalten wird.<br />

(3) Bei einer Grundsteuerbefreiung nach §§ 3 und 4 Grundsteuergesetz (GStG) vom 7.<br />

August 1973 (BGBL. Teil 1 S. 965), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 21 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

vom 19.12.2000 (BGBL. Teil 1 S. 1790) ist durch das betroffene Mitglied <strong>der</strong><br />

grundstücksbezogene Freistellungsbescheid <strong>des</strong> zuständigen Finanzamtes bis zum 31.12.<br />

<strong>des</strong> laufenden Jahres gegenüber dem Verband vorzulegen.<br />

Die Verän<strong>der</strong>ung wird im Folgejahr berücksichtigt.<br />

Der § 20 än<strong>der</strong>t sich wie folgt:<br />

(1) Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Veranlagungsregel in <strong>der</strong> Anlage 1 ist ein Beitragsbuch zu erstellen.<br />

Es enthält die Berechnung <strong>der</strong> Beitragseinheiten für je<strong>des</strong> Mitglied nach § 19<br />

Abs. 1 dieser Satzung.<br />

Artikel II<br />

Die Anlage 1 zur Satzung <strong>des</strong> Wasser- und Bodenverban<strong>des</strong> „Trebel“ vom 18.11.2004<br />

- Mitglie<strong>der</strong>verzeichnis- entfällt<br />

Die Anlage 2 zur Satzung <strong>des</strong> Wasser- und Bodenverban<strong>des</strong> „Trebel“ vom 18.11.2004<br />

wird geän<strong>der</strong>t in:<br />

Anlage 1<br />

zur Satzung <strong>des</strong> Wasser- und Bodenverban<strong>des</strong> „Trebel“<br />

Veranlagungsregel<br />

zur Ermittlung <strong>des</strong> Beitragsverhältnisses für die Unterhaltung von Gewässern<br />

und Anlagen II. Ordnung<br />

Artikel III<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach <strong>der</strong> Bekanntgabe durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.<br />

Die 1. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verbandssatzung <strong>des</strong> Wasser- und Bodenverban<strong>des</strong><br />

„Trebel“ wurde von <strong>der</strong> Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 11.12.2007 beschlossen.<br />

Grimmen, den 11.12.2007<br />

gez. Zschoche<br />

gez. Lass<br />

Verbandsvorsteher<br />

stellv. Verbandsvorsteher<br />

Genehmigungsvermerk:<br />

Die vorstehende Satzung wurde mit Verfügung vom 02.01.2008 gemäß § 58 Abs. 2 WVG<br />

vom 12. Februar 1991 (BGBL. I S. 405) genehmigt.<br />

gez. Molkentin<br />

Landrat<br />

Ausgefertigt am: 10.01.2008<br />

gez. Zschoche<br />

Verbandsvorsteher<br />

(Siegel)<br />

www.lk-demmin.de • eMail: pressestelle@lk-demmin.de<br />

werbeC Schölzel GmbH, Rosestraße 27, 17109 Demmin<br />

Tel. 03998-202141, www.werbeC.de<br />

Nordost-Druck GmbH & Co. KG,<br />

Flurstraße 2, 17034 Neubrandenburg, Tel. 0395-4575-605<br />

Für unaufgefor<strong>der</strong>t eingesandte Manuskripte, Bil<strong>der</strong> und Zeichnungen über<strong>nehmen</strong> wir keine<br />

Gewähr. Bei Ausfall infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot o<strong>der</strong> bei Störungen in <strong>der</strong> Drukkerei<br />

bzw. auf dem Versandweg besteht kein Erfüllungs- und Entschädigungsanspruch. Für die zur<br />

Verfügung gestellten Fotos, Layouts und sonstige Vorlagen setzten wir die Copyright-Rechte beim<br />

Auftraggeber voraus.<br />

Höhepunkte <strong>der</strong> Veranstaltungen <strong>der</strong> Klubs <strong>des</strong><br />

Kreisverban<strong>des</strong> <strong>der</strong> Volkssolidarität, Monat April 2010<br />

Klub Altentreptow, Tetzlebener Straße 12 Tel.: 03961 - 22 94 22<br />

10./24.04.10 14.00 Uhr Samstagskaffee<br />

13.04.10 14.00 Uhr Singen mit Frau Schramm<br />

20.04.10 14.00 Uhr Bingo mit Herrn Mamerow<br />

21.04.10 13.00 Uhr Treff <strong>der</strong> Skatfreunde<br />

28.04.10 14.00 Uhr Rätselnachmittag<br />

17.00 Uhr Gemeinsames Abendbrot im Klub (mit Anmeldung)<br />

29.04.10 14.00 Uhr Wir gratulieren zum ... G e b u r t s t a g<br />

Täglicher Mittagstisch von 11.45 Uhr bis 12.45 Uhr (mit Anmeldung!)<br />

Klub Demmin, Rudolf-Breitscheid-Straße 38 Tel.: 03998 – 28 20 10<br />

01.04.10 14.30 Uhr Der Osterhase kommt<br />

09.04.10 14.30 Uhr Gemütliche Kaffeerunde zum Wochenende<br />

12.,19.,26.04. 14.30 Uhr Seniorensport<br />

15.04.10 14.30 Uhr „Mensch, ärgere Dich nicht !“<br />

20.04.10 14.00 Uhr Gesprächsrunde mit dem Geschäftsführer Herrn Gehrke<br />

27.04.10 14.30 Uhr Wir gratulieren zum ... G e b u r t s t a g<br />

Klub Malchin, Bürgermeister-Tretow-Straße 12 Tel: 03994 - 29 95 50<br />

01.04.10 14.00 Uhr Ostergestecke basteln<br />

07.04.10 14.00 Uhr Der Osterhase kommt<br />

12.04.10 14.00 Uhr Brett- und Würfelspiele<br />

19.04.10 14.00 Uhr Handarbeitsnachmittag<br />

21.04.10 14.00 Uhr Überraschungsnachmittag<br />

26.04.10 14.00 Uhr Quiz- und Rätselnachmittag<br />

28.04.10 14.00 Uhr Wir gratulieren zum ... G e b u r t s t a g<br />

Klub Neukalen - Salemer Straße (Feuerwehr)<br />

07.04.10 13.30 Uhr Gemütliche Kaffeerunde zum Osterfest<br />

12.,19.,26.04. 13.30 Uhr ALLE NEUNE ! – Auf zur Kegelbahn<br />

14.04.10 13.30 Uhr Klönstunde bei Kaffee und Kuchen<br />

20.04.10 13.30 Uhr „Mensch, ärgere Dich nicht !“<br />

27.04.10 13.30 Uhr Hobbynachmittag<br />

28.04.10 13.30 Uhr Wir gratulieren zum G e b u r t s t a g<br />

Volkssolidarität Kreisverband AL.DE.MA. e.V.<br />

Geschäftsstelle, Poststraße 12 b, 17087 Altentreptow<br />

Tel.: 03961 - 21 07 88<br />

GKU – Gesellschaft für Kommunale Umweltdienste mbH<br />

Ostmecklenburg-Vorpommern<br />

Die Gesellschaft für kommunale Umweltdienste mbH Ostmecklenburg/Vorpommern<br />

(GKU mbH) ist unter folgenden Rufnummern zu erreichen:<br />

Betriebsstelle Demmin (für den Demminer Bereich)<br />

Bahnhofstraße 27, 17109 Demmin Fax: 03998 / 222423<br />

Montag bis Donnerstag: 07:00 – 16:15 Uhr Tel. 03998 / 222422<br />

Freitag: 07:00 – 13:45 Uhr Tel. 03998 / 222422<br />

Für Notfälle außerhalb <strong>der</strong> Arbeitszeit<br />

sowie an Sonn- und Feiertagen: Tel. 03998/222422<br />

o<strong>der</strong> Tel. 0171/7559071<br />

E-Mail: bs.demmin@gku-mbh.de<br />

Betriebsstelle Altentreptow (für den Altentreptower Bereich)<br />

Teetzlebener Chaussee 5, 17087 Altentreptow Fax: 03961 / 257340<br />

Montag bis Donnerstag: 07:00 – 16:15 Uhr Tel. 03961 / 25730<br />

Freitag: 07:00 – 13:45 Uhr Tel. 03961 / 25730<br />

Für Notfälle außerhalb <strong>der</strong> Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen:<br />

Tel. 03961 / 257333<br />

E-Mail: bs.altentreptow@gku-mbh.de<br />

.<br />

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