Wasserversorgungs-Reglement - Gemeinde Grossdietwil
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Art. 61 Inkrafttreten<br />
1 Dieses <strong>Reglement</strong> tritt nach Annahme an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung auf den 1. Januar<br />
2010 in Kraft.<br />
2 Sämtliche widersprechenden Erlasse sind auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens aufgehoben.<br />
3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestimmt, wie weit und innert welcher Frist bestehende Anlagen den<br />
Bestimmungen dieses <strong>Reglement</strong>s anzupassen sind.<br />
<strong>Grossdietwil</strong>, 9. Dezember 2009<br />
Namens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grossdietwil</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>präsident: Der <strong>Gemeinde</strong>schreiber:<br />
Ruedi Lingg Tobias Lingg<br />
Beschlossen an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 9. Dezember 2009<br />
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