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Wasserversorgungs-Reglement - Gemeinde Grossdietwil

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Art. 61 Inkrafttreten<br />

1 Dieses <strong>Reglement</strong> tritt nach Annahme an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung auf den 1. Januar<br />

2010 in Kraft.<br />

2 Sämtliche widersprechenden Erlasse sind auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens aufgehoben.<br />

3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestimmt, wie weit und innert welcher Frist bestehende Anlagen den<br />

Bestimmungen dieses <strong>Reglement</strong>s anzupassen sind.<br />

<strong>Grossdietwil</strong>, 9. Dezember 2009<br />

Namens der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grossdietwil</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>präsident: Der <strong>Gemeinde</strong>schreiber:<br />

Ruedi Lingg Tobias Lingg<br />

Beschlossen an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 9. Dezember 2009<br />

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