VV-Jugendförderungsgesetz 2002 - Jugend.rlp.de - in Rheinland-Pfalz
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För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>Jugend</strong>arbeit und <strong>Jugend</strong>sozialarbeit – <strong>VV</strong>-JuFöG (19.04.<strong>2002</strong>) Seite 10<br />
nahme an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die <strong>de</strong>n Antrag mit ihrer<br />
baufachlichen Stellungnahme an die bewilligen<strong>de</strong> Stelle weiterleitet.<br />
6.2 Das <strong>Jugend</strong>herbergswerk beantragt jährlich für <strong>de</strong>n Um- und Ausbau e<strong>in</strong>schließlich<br />
Sanierung und Ausstattung von <strong>Jugend</strong>herbergen Zuwendungen<br />
aus <strong>de</strong>m Haushaltsplan (Globalmittel).<br />
7 Inkrafttreten<br />
Anlage<br />
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. April 1997 <strong>in</strong> Kraft.