VV-Jugendförderungsgesetz 2002 - Jugend.rlp.de - in Rheinland-Pfalz
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För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>Jugend</strong>arbeit und <strong>Jugend</strong>sozialarbeit – <strong>VV</strong>-JuFöG (19.04.<strong>2002</strong>) Seite 8<br />
gendhilfeplanung <strong>de</strong>s örtlichen Trägers <strong>de</strong>r öffentlichen <strong>Jugend</strong>hilfe festgestellt<br />
ist, und <strong>de</strong>r örtliche Träger <strong>de</strong>r <strong>Jugend</strong>hilfe sich angemessen an <strong>de</strong>r<br />
För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r E<strong>in</strong>richtung beteiligt. Die E<strong>in</strong>richtung muß m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens zwei<br />
hauptamtliche Fachkräfte nach Nummer 3.1 beschäftigen. Die pädagogische<br />
Konzeption für die E<strong>in</strong>richtung ist im Antrag darzulegen.<br />
Die Lan<strong>de</strong>sför<strong>de</strong>rung zu <strong>de</strong>n Personalkosten beträgt bis zu 50 v.H. für bis zu<br />
zwei Fachkräfte. Ausnahmeregelungen bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s M<strong>in</strong>isteriums.<br />
3.2.3 Pädagogische Fachkräfte im Rahmen <strong>de</strong>s Programmes „<strong>Jugend</strong>arbeit im<br />
ländlichen Raum“ und <strong>in</strong> Projekten <strong>de</strong>r <strong>Jugend</strong>sozialarbeit.<br />
E<strong>in</strong>e Entscheidung über die För<strong>de</strong>rung erfolgt nach Maßgabe entsprechen<strong>de</strong>r<br />
För<strong>de</strong>rkriterien o<strong>de</strong>r wird im E<strong>in</strong>zelfall auf Antrag getroffen.<br />
3.3 Anträge s<strong>in</strong>d bis spätestens 1. März <strong>de</strong>s Jahres e<strong>in</strong>zureichen.<br />
4 Sonstige För<strong>de</strong>rung für ehrenamtliche Mitarbeit<br />
4.1 För<strong>de</strong>rungsfähig ist <strong>de</strong>r E<strong>in</strong>satz ehrenamtlich Tätiger <strong>in</strong> <strong>de</strong>r <strong>Jugend</strong>arbeit und<br />
<strong>Jugend</strong>sozialarbeit, die an Maßnahmen mitwirken, die nicht nach Nummer 2<br />
geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Die Lan<strong>de</strong>szuwendung beträgt je Person und Tag bis zu 7,50 EUR.<br />
4.2 För<strong>de</strong>rungsfähig ist darüber h<strong>in</strong>aus <strong>de</strong>r E<strong>in</strong>satz ehrenamtlich Tätiger, die bei<br />
<strong>de</strong>r E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es neuen offenen <strong>Jugend</strong>treffs <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong><strong>de</strong>n mit weniger<br />
als 5.000 E<strong>in</strong>wohnern mitwirken.<br />
Für die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es zusätzlichen offenen <strong>Jugend</strong>treffs können die mit<br />
<strong>de</strong>r Ausstattung verbun<strong>de</strong>nen Kosten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zeitraum von drei Jahren mit