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VV-Jugendförderungsgesetz 2002 - Jugend.rlp.de - in Rheinland-Pfalz

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För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>Jugend</strong>arbeit und <strong>Jugend</strong>sozialarbeit – <strong>VV</strong>-JuFöG (19.04.<strong>2002</strong>) Seite 4<br />

Altersgrenzen gelten als e<strong>in</strong>gehalten, wenn sie im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2.4 Veranstaltungstage für die För<strong>de</strong>rung von Maßnahmen <strong>de</strong>r<br />

� Politischen <strong>Jugend</strong>bildung: 2 bis 15,<br />

� Schulung ehrenamtlicher Kräfte: 2 bis 15,<br />

� Sozialen Bildung: 3 bis 21.<br />

2.5 Für die För<strong>de</strong>rung von Maßnahmen <strong>de</strong>r Politischen <strong>Jugend</strong>bildung und <strong>de</strong>r<br />

Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter ist <strong>de</strong>r Nachweis<br />

von m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens sechs Programmstun<strong>de</strong>n je Tag (voller Tagessatz) bzw.<br />

m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens drei Programmstun<strong>de</strong>n je Tag (halber Tagessatz) erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

An- und Abreisetag gelten bei Maßnahmen mit mehr als zwei Veranstaltungstagen<br />

je als e<strong>in</strong> Teilnehmertag, wenn e<strong>in</strong> Programm von je m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens<br />

drei Programmstun<strong>de</strong>n durchgeführt wird.<br />

Kurzlehrgänge/Wochenendlehrgänge s<strong>in</strong>d Maßnahmen von zwei Tagen<br />

Dauer und mit e<strong>in</strong>em Programm von jeweils m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens zwei Zeitstun<strong>de</strong>n,<br />

<strong>in</strong>sgesamt jedoch m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens sechs Zeitstun<strong>de</strong>n.<br />

2.6 För<strong>de</strong>rung für ehrenamtliche Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter<br />

Bei Maßnahmen nach <strong>de</strong>n Nummern 2.1 bis 2.5 kann für je sieben Teilnehmer<strong>in</strong>nen<br />

und Teilnehmer e<strong>in</strong>e pädagogische Betreuungskraft (m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens<br />

16 Jahre) <strong>in</strong> die För<strong>de</strong>rung nach Nummer 2.2 e<strong>in</strong>bezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Maßnahmen <strong>de</strong>r Sozialen Bildung ab e<strong>in</strong>er Dauer von zehn Tagen kann<br />

für je sieben Teilnehmer<strong>in</strong>nen und Teilnehmer e<strong>in</strong>e pädagogische Betreuungskraft<br />

zusätzlich mit bis zu 7,50 EUR/Tag geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.

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