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VV-Jugendförderungsgesetz 2002 - Jugend.rlp.de - in Rheinland-Pfalz

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För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>Jugend</strong>arbeit und <strong>Jugend</strong>sozialarbeit – <strong>VV</strong>-JuFöG (19.04.<strong>2002</strong>) Seite 2<br />

1.4 Bewilligen<strong>de</strong> Stellen s<strong>in</strong>d<br />

� das fachlich zuständige M<strong>in</strong>isterium für die För<strong>de</strong>rung von <strong>in</strong>novativen und<br />

mo<strong>de</strong>llhaften Projekten (Nr. 2.8), von pädagogischen Fachkräften im<br />

Rahmen von Projekten (Nr. 3.2.3) und für Bau und Ausstattung (Nr. 6),<br />

� das Lan<strong>de</strong>sjugendamt für die sonstigen Träger und Zuwendungen.<br />

1.5 Zuwendungsanträge s<strong>in</strong>d an die bewilligen<strong>de</strong> Stelle zu richten. Die Mitgliedsverbän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendr<strong>in</strong>ges richten die För<strong>de</strong>ranträge für Zuwendungen<br />

nach dieser Verwaltungsvorschrift über <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sjugendr<strong>in</strong>g an die<br />

bewilligen<strong>de</strong> Stelle.<br />

1.6 Soweit <strong>in</strong> dieser Verwaltungsvorschrift nichts an<strong>de</strong>res bestimmt ist, gelten die<br />

Bestimmungen zu § 44 Abs. 1 <strong>de</strong>r Verwaltungsvorschrift zum Vollzug <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>shaushaltsordnung vom 20. Januar 1983 (M<strong>in</strong>Bl. S. 82; 1993 S. 443) <strong>in</strong><br />

<strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung.<br />

2 Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte <strong>de</strong>r <strong>Jugend</strong>arbeit<br />

2.1 Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Maßnahmen <strong>de</strong>r Politischen <strong>Jugend</strong>bildung, <strong>de</strong>r Schulung<br />

ehrenamtlicher Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter und <strong>de</strong>r Sozialen Bildung mit<br />

m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens je sieben Teilnehmer<strong>in</strong>nen und Teilnehmern.<br />

Von <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung ausgeschlossen s<strong>in</strong>d Maßnahmen, die<br />

� gewerblich o<strong>de</strong>r <strong>in</strong> Anlehnung an e<strong>in</strong> gewerbliches Unternehmen veranstaltet<br />

wer<strong>de</strong>n,<br />

� überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen o<strong>de</strong>r leistungssportlichen<br />

Charakter haben.

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