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VV-Jugendförderungsgesetz 2002 - Jugend.rlp.de - in Rheinland-Pfalz

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För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>Jugend</strong>arbeit und <strong>Jugend</strong>sozialarbeit – <strong>VV</strong>-JuFöG (19.04.<strong>2002</strong>) Seite 6<br />

2.9 Anträge nach <strong>de</strong>n Nummern 2.1 bis 2.5 müssen spätestens zwei Monate<br />

nach Beendigung <strong>de</strong>r Maßnahme bei <strong>de</strong>r bewilligen<strong>de</strong>n Stelle e<strong>in</strong>gegangen<br />

se<strong>in</strong>; sie gelten gleichzeitig als E<strong>in</strong>zelverwendungsnachweis.<br />

Geson<strong>de</strong>rte Anträge für die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r ehrenamtlichen Kräfte s<strong>in</strong>d nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich; sie s<strong>in</strong>d Bestandteil <strong>de</strong>r Zuwendungsanträge <strong>de</strong>r Träger für die<br />

jeweilige Veranstaltung.<br />

Haben beh<strong>in</strong><strong>de</strong>rte o<strong>de</strong>r arbeitslose junge Menschen an <strong>de</strong>r Maßnahme teilgenommen,<br />

bestätigt <strong>de</strong>r Träger, daß die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>r erhöhten För<strong>de</strong>rungssätze nachgewiesen wur<strong>de</strong>n.<br />

Die im Formblatt (Anlage) zu dieser Verwaltungsvorschrift gefor<strong>de</strong>rten Anga-<br />

ben, Bestätigungen, Unterschriften und Unterlagen s<strong>in</strong>d Bestandteil <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rvoraussetzungen.<br />

Anträge nach <strong>de</strong>n Nummern 2.7 und 2.8 s<strong>in</strong>d grundsätzlich bis 1. März bzw.<br />

1. September <strong>de</strong>s Jahres e<strong>in</strong>zureichen.<br />

3 Zuwendungen für hauptamtliche Fachkräfte<br />

3.1 Das Land gewährt Zuwendungen zu <strong>de</strong>n Personalkosten für hauptamtliche<br />

pädagogische Fachkräfte. Fachkräfte s<strong>in</strong>d Personen mit e<strong>in</strong>er Ausbildung <strong>in</strong><br />

Sozialpädagogik (FH) o<strong>de</strong>r Sozialarbeit (FH), mit Hochschulabschluß <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

e<strong>in</strong>schlägigen Fachgebiet o<strong>de</strong>r Erzieher<strong>in</strong>nen und Erzieher.<br />

Zu <strong>de</strong>n Personalkosten von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen,<br />

können Zuwendungen nur <strong>in</strong> beson<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n.

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