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Hilmar

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c. wegen der Konstanz seiner Zusammensetzung, wobei bestimmte natürliche<br />

Schwankungen, die auch langjährig ein Ausmaß von ca. ±15% nicht überschreiten,<br />

tolerierbar sind;<br />

d. wegen seiner, die ursprüngliche bakteriologische Reinheit gewährleistenden,<br />

Gewinnungsweise;<br />

e. wegen seiner Abfüllung in unmittelbarer Nähe des Ursprunges der Quelle<br />

unter Berücksichtigung besonderer hygienischer Vorsichtsmaßnahmen.<br />

Je nach seiner Zusammensetzung kann nun Mineralwasser als Heilmittel dienen<br />

und unterliegt, als "Heilmineralwasser" bezeichnet, den Bestimmungen des<br />

"Bundesgesetzes über natürliche Heilvorkommen und Kurorte" (BGBI. Nr.<br />

272/1958). Dient es nur Trinkzwecken und ist es unter der Bezeichnung<br />

"Tafelmineralwasser" in Flaschenabfüllung frei im Lebensmittelhandel<br />

erhältlich, so unterliegt es den Bestimmungen des "Österreichischen Lebensmittelbuches"<br />

(Kapitel B 17/1980, Tafelwasser (Mineralwasser, Quellwasser)<br />

Sodawasser, künstliches Mineralwasser).<br />

Einleitend zu diesem Kapitel ist ausgeführt, daß die Bezeichnung "Tafelwasser"<br />

nichts über die besondere Beschaffenheit des Wassers aussagt, sondern nur die<br />

Eirihaltung der in diesem Kapitel ausgewiesenen Normierungen, vor allem<br />

bJzüglich Abfüllung und Aufbereitung, anzeigt. So wird abgefülltes Mineralwasser<br />

als "Mineralwasser" oder "Tafelmineralwasser" und abgefülltes Quelloder<br />

Grundwasser als "Quellwasser" oder "Tafelquellwasser" bezeichnet.<br />

Mineralwasser ist Quell- oder Grundwasser, das nach der Abfüllung mindestens<br />

1 g/kg gelöste feste Stoffe enthält. Es darf aber nicht mehr als 6,5 g/kg gelöste<br />

feste Stoffe enthalten. Heilwässer, die als Tafelwässer in den Verkehr gebracht<br />

werden, müssen auch den Richtlinien des Kapitels B 17 entsprechen. Weiters<br />

wird Mineralwasser, das an der Quellfassung mindestens 1 g/kg gelöste freie<br />

Kohlensäure enthält, als "Mineralsäuerling" (Tafelmineralsäuerling) bezeichnet.<br />

Steigen Quellwässer unter natürlichem Gasdruck oder hydrostatischem Druck an<br />

die Erdoberfläche, so können sie als "Sprudel" bezeichnet werden.<br />

Bezüglich der Anerkennung als Heilwasser ist hervorzuheben, daß nach<br />

W.MARKTL (1986) die Gesamtmineralisierung alleine (also die Überschreitung<br />

gewisser Grenzwerte) aus balneomedizinischer Sicht nicht unbedingt eine<br />

Heilwirkung des Wassers bedeutet, sondern es auf eine spezifische Beschaffenheit<br />

und pharmakologisch wirksame Inhaltstoffe ankommt. Nach diesen hat sich dann<br />

auch die Bezeichnung des Wassers zu richten. Grundsätzlich muß aber das<br />

Wasser nach dem "Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortegesetz, LGBI.<br />

Nr. 161/1962 i.d.F. des LGBI. Nr. 168/1969" als Voraussetzung für die Anerkennung<br />

als Heilquelle Inhaltsstoffe in folgenden Mindestmengen aufweisen:<br />

1. mindestens 1 g/kg gelöste feste Stoffe oder<br />

2. eine gleichbleibende Temperatur von mindestens 20 0 e am Quellort oder<br />

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