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Hilmar

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ist. Eine laterale Ausbreitung ist in den stärker porösen Anteilen der Sedimente<br />

möglich.<br />

Historisches zur Quelle: Im Jahre 1927 wurde im Auftrag privater Interessenten<br />

von der Bohrfirma A.Racky, Salzgitter, eine Erdöl-Prospektionsbohrung<br />

abgeteuft. Die Aufzeichnungen über diese Bohrung sind später im Zuge von<br />

Kriegsereignissen verlorengegangen. Nach einem im Jahre 1955 verfaßten<br />

Gedächtnisprotokoll des Bohrmeisters wurde die Bohrung bei etwa 280 m Tiefe<br />

eingestellt. Demgegenüber gibt K.KOLLMANN (1964) eine Bohrtiefe von 400 m<br />

an. Die Bohrung wurde mit Schappe, Fischschwanzmeißel und Bohrkrone zur<br />

Kerngewinnung ausgeführt. Während des Abteufens der Bohrung gelangten<br />

angeblich Bohrrohre von 350, 240 und 178 mm Durchmesser zum Einsatz,<br />

wovon letztere bis zu einer Tiefe von ca. 200 m im Bohrloch verblieben sein<br />

sollen. Da aus dem Bohrloch artesisches Wasser auslief, erregte es Aufmerksamkeit.<br />

So wurde bereits damals bei der Danunallee ein öffentlicher Brunnen<br />

(Zementbrunnen) und bei der Bohrung selbst eine hölzerne Badehütte errichtet.<br />

Nach im Jahre 1927 wurden Wasseranalysen ausgeführt, die das Wasser als<br />

Magnesium-Kalcium-Hydrogencarbonat-Säuerling charakterisieren.<br />

Um eine künftige Nutzung zu sichern, wurde aufBetreiben der Interessenten vom<br />

Revierbergamt Graz mit Zl.: 3219 vom 16.8.1928 ein Schutzgebiet gegen<br />

Bergbau- und Schurfgebiete festgelegt, das die Form eines Kreises mit einem<br />

Radius von 250 m erhielt.<br />

Nach dem Zweiten Weltkrieg begann sich die Stadtgemeinde Radkersburg für<br />

eine Nutzung dieses Säuerlings zu interessieren und erreichte seine Anerkennung<br />

als Heilquelle. Um den Zustand der Bohrung, insbesondere aber der Verrohrung,<br />

zu erkunden, wurde im Jahre 1961 eine Bohrlochsonde eingesetzt. Hiebei stellte<br />

sich aber heraus, daß die Verrohrung nur einen Durchmesser von 140 mm<br />

besitzt. Bei dieser Sondierung gelang es nur bis in eine Tiefe von 157 m vorzudringen,<br />

da die Sichtverhältnisse im Bohrloch eine weitere Befahrung desselben<br />

sinnlos machten. Bis zu dieser Tiefe wurde damals, abgesehen von Versinterungen,<br />

eine intakte Verrohrung konstatiert.<br />

Bei der Probennahme für die große Heilwasseranalyse von F.HöLZL (1959) wurde<br />

etwa 0,8 m über Terrain ein Überlauf von 0,84 l/s gemessen. Aus diesem Grunde<br />

wurde im Wasserrechtsverfahren eine Konsensmenge von 0,85 l/s festgelegt. Im<br />

Jahre 1983 wurde bei der Probennahme für die Heilwasseranalyse nur mehr eine<br />

Schüttung von 0,6 l/s festgestellt.<br />

Um dem allmählichen Sinken der Schüttung entgegenwirken zu können, wurde<br />

schon im Jahre 1981 eine Überprüfung des Zustandes der Bohrung in die Wege<br />

geleitet. Hiefür wurden von RSCHMÖLLER (1981) geophysikalische Bohrlochmessungen<br />

bis zu einer Tiefe von 206,5 m durchgeführt und eine intakte Verrohrung<br />

von 132 mm Durchmesser bis 200 m Tiefe festgestellt. Darunter war das<br />

nicht verrohrte Bohrloch noch bis 206,5 m Tiefe befahrbar. Aus diesem<br />

Abschnitt des Bohrloches erfolgt auch der Wasserzufluß.<br />

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