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Hilmar

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zw. Bildung des Wassers - abgestimmte Nutzung sowie für effiziente, die<br />

Qualität und Quantität des Wassers bewahrende Schutzmaßnahmen. Letzteres<br />

bezieht sich sowohl auf die Ausdehnung der Schutzgebiete als auch auf ihren<br />

materiellen Inhalt in Form von Verboten und Nutzungsbeschränkungen.<br />

Abschließend wird bezüglich Spurenelemente und den aus ihrem Auftreten<br />

ableitbaren Folgerungen für die Genese der Mineral- und Thermalwässer auf die<br />

Monographie von J.ZÖTL und J.E.GoLDBRUNNER (1993) verwiesen . Dieser<br />

Hinweis bezieht sich auch auf die natürliche Radioaktivität der Mineral- und<br />

Thermalwässer. Hervorzuheben ist, daß die Radiumkonzentrationen dieser<br />

Wässer die höchstzulässige Konzentration für Trinkwässer nach der Strahlenschutzverordnung<br />

(BGBI.Nr. 47/1972) von 3,3 pCi/l = 122,1 mBq/1 nicht<br />

überschreiten. Ausnahmen bilden nur Thermalwässer, die aus großen Tiefen<br />

(Steirisches Becken) stammen. In diesen Fällen wird durch Filtration für die<br />

Einhaltung der gesetzlichen Regelungen gesorgt. Bei den einzelnen Quellen<br />

werden zwar die Meßergebnisse der natürlichen Radioaktivität zitiert, aber<br />

daraus keine weiteren Folgerungen, insbesondere bezüglich der hydrogeologischen<br />

Verhältnisse, gezogen.<br />

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