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christian thomasius - VICO Wissenschaftliches Antiquariat und ...

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- 6 -<br />

Bereits zu Beginn seiner Lehrtätigkeit verfasste Thomasius<br />

diese Schrift gegen das römische Recht: Die Unvollkommenhait<br />

des römischen Rechts, naevi Jurisprudentiae Romanae,<br />

edierte Thomasius stark erweitert nochmals 1707. Eine<br />

letzte Ausgabe erschien 1771 in Pisa.<br />

Der Widerstand gegen das römische Recht zog sich wie ein<br />

roter Faden durch sein juristisches Werk. Nicht frontal, aber<br />

doch mit deftigen Worten zog er gegen die Auffassung von der<br />

umfassenden Rezeption des Jus Romanum zu Felde, wohl zu<br />

Recht. Das römisch-kanonische Recht habe, so Thomasius,<br />

die „teutschen Gesetze <strong>und</strong> Gewohnheiten“ nicht abgeschafft,<br />

allenfalls zurückgedrängt. Wenige Jahre später wird dies sein<br />

Schüler Heineccius auch wissenschaftlich darlegen.<br />

In seinen Vorlesungen polterte Thomasius wortgewaltig<br />

gegen das Jus Romanum. Von einem „abgeschmackten <strong>und</strong><br />

einfältigen Buch“ ist zu hören, wenn Thomasius über die<br />

Institutionen Justinians spricht. Das Corpus juris civilis<br />

kommt insgesamt nicht besser weg. Die Mosaischen Gesetze,<br />

so Thomasius über die möglichen Quellenvorbilder des frühen 18.<br />

Jahrh<strong>und</strong>erts, wären die besten <strong>und</strong> seien dermaßen gut, daß sich das<br />

verhungerte Corpus juris vor ihnen verkriechen müßte. Auch wenn<br />

sein Urteil bei weitem überzogen war, wichtige Impulse hat er dennoch<br />

gegeben.<br />

3. THOMASIUS, Christian, Cautelae circa praecognita jurisprudentiae<br />

in usum auditorii Thomasiani. (Angeb<strong>und</strong>en: )<br />

4. THOMASIUS, Christian, Cautelae circa Praecognita Jurisprudentiae<br />

ecclesiasticae in usum Auditorii Thomasiani. Editio<br />

II. novis Accessionibus aucta. Halle, Prostant in officina<br />

Libraria Rengeriana, 1710-1723. Quart. (I:) Titelblatt<br />

mit Vignette in Rot-Schwarz-Druck, (16), 362, (38)<br />

S.; (II:) Titelblatt mit Vignette, (10), 387, (40) S. 2 Teile<br />

in einem sehr gut erhaltenen zeitgenössischen Halbpergamentband<br />

mit Pergamentecken mit Buntpapierüberzug auf<br />

den Deckeln. Kollation:<br />

Lieberwirth 229.<br />

Erste Ausgabe, die 1713 auch auf deutsch erschienen ist.<br />

Eine spätere Ausgabe erfolgte im Jahre 1723.<br />

Thomasius diktierte die Gr<strong>und</strong>lagen erstmals seinen Hörern<br />

im Rahmen einer Privatvorlesung 1707. Das Diktat wurde<br />

mit geringen Abänderungen auch Druckvorlage.<br />

Über die Kapiteleinteilung vgl. Lieberwirth S. 101.<br />

Thomasius teilt in der Vorrede mit, daß er einen Ruf nach<br />

Leipzig 1709 abgelehnt habe. Er kündigt an, daß er im<br />

Wintersemester künftig „gerichtliche Jurisprudenz“ <strong>und</strong>

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