Ausgabe 49/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 12 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>49</strong>/<strong>2012</strong><br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat betont, dass dabei die Interessen des<br />
Flugplatzes Büchel in besonderem Maße zu berücksichtigen seien.<br />
Zur Bündelung, Wahrung u. Sicherung der kommunalen Interessen<br />
hat der VG-Rat in seiner Sitzung am 14.05.<strong>2012</strong> beschlossen,<br />
gemeinsam mit den Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Ulmen</strong> eine<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu gründen.<br />
Anlässlich der am 30.08.<strong>2012</strong> stattgefundenen Informationsveranstaltung<br />
„Gründung einer AöR“, zu der alle Gemeinderäte eingeladen<br />
waren, wurde durch die Verwaltung u. Herrn Manfred Kauer,<br />
Kommunalberatung RLP, ausführlich über das bedeutsame Thema<br />
informiert.<br />
Zur Gründung einer gemeinsamen AöR ist der Abschluss einer<br />
Vereinbarung, ein Satzungsbeschluss sowie die Übertragung der<br />
Aufgabe der Energieversorgung (insbesondere Gewinnung aus<br />
erneuerbaren Energien) erforderlich.<br />
Die zu beschließende Satzung entspricht der Empfehlung des<br />
Gemeinde- u. Städtebundes Rheinland-Pfalz. Hierin ist u.a. geregelt,<br />
dass das Stammkapital je Gemeinde 1.000 € und für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ulmen</strong> 5.000 € beträgt.<br />
Entsprechend der als Anlage beigefügten Vereinbarung erfolgt die<br />
Gewinnverteilung wie folgt:<br />
· Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> erhält 75 % des Gewinns mit der<br />
Zweckbindung, den Gewinnanteil zur Senkung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage<br />
zu verwenden.<br />
· Den verbleibenden Anteil erhalten die Ortsgemeinden/erhält<br />
die Stadt <strong>Ulmen</strong> zu gleichen Teilen (1/16).<br />
Eine Gewinnverteilung zum Zwecke der Senkung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage<br />
kann jedoch nur erfolgen, wenn alle Gemeinden<br />
der AöR „Vulkanenergie <strong>Ulmen</strong>“ beitreten. Andernfalls erfolgt<br />
die Ausschüttung des 75%-igen Gewinnanteils entsprechend der<br />
Finanzkraft/Einwohnerzahl unmittelbar an die Gemeinden.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Die Gemeinde beteiligt sich an der AöR mit einem Geschäftsanteil<br />
in Höhe von 1.000 €. Im HH <strong>2012</strong> sind hierfür keine Mittel vorgesehen.<br />
Diese sind außerplanmäßig bereitzustellen. Weitere Kosten<br />
entstehen für die Gemeinde nicht. Die Gründungskosten der AöR<br />
werden von der <strong>Verbandsgemeinde</strong> getragen. Die anfallenden<br />
Gewinne werden zu 25 % direkt u. zu 75 % über eine Umlagesenkung<br />
an die Gemeinden verteilt.<br />
Beschluss:<br />
Zur Wahrung u. Sicherung der kommunalen Interessen im Rahmen<br />
der Energiewende beschließt der Ortsgemeinderat folgendes:<br />
a. Die Ortsgemeinde überträgt die Aufgabe der Energieversorgung<br />
(insbesondere Gewinnung aus erneuerbaren Energien)<br />
auf die Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Vulkanenergie<br />
<strong>Ulmen</strong>“<br />
b. Der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechtes<br />
(AöR) „Vulkanenergie <strong>Ulmen</strong>“ wird zugestimmt.<br />
c. Der Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) wird zugestimmt. Sofern<br />
nicht alle Gemeinden der AöR beitreten, ist in der Vereinbarung<br />
zu regeln, dass die Ausschüttung des 75%-igen Gewinnanteils<br />
entsprechend der Finanzkraft/Einwohnerzahl unmittelbar an<br />
die Gemeinden zu erfolgen hat.<br />
d. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden<br />
Verträge zu unterzeichnen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0<br />
TOP 3:<br />
Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht<br />
der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong><br />
mbH zum 31.12.2011<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sitzung am 24.09.<strong>2012</strong> hat die Gesellschafterversammlung<br />
der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2011 in der vorliegenden<br />
Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen<br />
und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das<br />
Jahr 2011 Entlastung zu erteilen.<br />
Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat<br />
mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen<br />
Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in<br />
einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens<br />
5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Keine unmittelbaren Auswirkungen<br />
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl.<br />
Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft<br />
Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong> mbH für das Geschäftsjahr<br />
2011.<br />
TOP 4:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastungserteilung gem.<br />
§ 114 GemO<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt eine separate Veröffentlichung.<br />
TOP 5:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Baumaßnahme „Umfeldgestaltung<br />
am Bürgerhaus“ und anschließender Vergabe des Auftrages<br />
für die Planung, Ausschreibung und Bauleitung<br />
Sachverhalt:<br />
Die Gestaltung der Außenfläche am Bürgerhaus soll demnächst in<br />
Angriff genommen werden. Herr Valerius von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Ulmen</strong> wird an der Sitzung teilnehmen und die Maßnahme<br />
vorstellen.<br />
Für die Maßnahme ist bereits ein Antrag auf Förderung aus dem<br />
Investitionsstock gestellt worden, es liegt die Zustimmung vor. Für<br />
die Maßnahme besteht eine Verpflichtungsermächtigung von Seiten<br />
des Zuschussgebers zu Lasten des Haushaltsjahres 2013.<br />
Es ist nun erforderlich, den Auftrag für die Planung, Ausschreibung<br />
und Bauleitung zu vergeben. Der Auftrag soll an die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Ulmen</strong> erteilt werden. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
behält sich jedoch vor, einzelne Leistungsphasen an<br />
externe Fachplaner zu vergeben.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Im Haushaltsplan 2013 werden folgende Mittel für die oben<br />
genannte Baumaßnahme bereitgestellt:<br />
Gesamtkosten 58.058,00 €<br />
Zuwendung I Stock - 25.000,00 €<br />
Verbleiben als Eigenanteil der Gemeinde 33.058,00 €<br />
Haushaltsmittel werden unter der Buchungsstelle 57301-096000-<br />
40-1 zur Verfügung gestellt.<br />
Beschluss:<br />
Die Gestaltung soll entsprechend dem vorgelegten Planungsentwurf<br />
durchgeführt werden - Variante 4 ohne Grünfläche mit Asphaltzufahrt.<br />
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Ulmen</strong> mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung<br />
für die Gestaltung der Außenfläche am Bürgerhaus auf der Grundlage<br />
der HOAI 2009 zu beauftragen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0<br />
TOP 6:<br />
Mitteilungen<br />
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:<br />
a) Verteilung Fischereipachtanteile <strong>2012</strong><br />
Bezirk „Litzbach“ - für die Ortsgemeinde Auderath 35,45 €;<br />
Bezirk „Endertbach/Oberlauf“ - für die Ortsgemeinde Auderath<br />
7,92 €<br />
b) Gasleitung von Beuren nach Stolberg (2. Leitung) - Spülung<br />
wird durchgeführt von Open find Europe in einem Zeitfenster<br />
von Ende Febr. bis Anfang Sept. 2013.<br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
BAD BERTRICH<br />
Sprechstunden im Gemeindebüro<br />
Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet:<br />
dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und<br />
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.<br />
Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00<br />
Uhr.<br />
Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-932290 erreichbar.<br />
Gerne können Sie auch eine Email senden an:<br />
ortsgemeinde@bad-bertrich.de oder an<br />
beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de<br />
Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren,<br />
da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, ihre<br />
Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.<br />
Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Hiermit lade ich Sie zur öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des<br />
Gemeinderates der Ortsgemeinde Bad Bertrich ein, die am<br />
Mittwoch, den 12.12.<strong>2012</strong>, um 18:00 Uhr<br />
im Karlsbadsaal im Kurfürstlichen Schlösschen<br />
stattfindet.