28.02.2013 Aufrufe

Ausgabe 49/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

Ausgabe 49/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

Ausgabe 49/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Ulmen</strong> - 12 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>49</strong>/<strong>2012</strong><br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat betont, dass dabei die Interessen des<br />

Flugplatzes Büchel in besonderem Maße zu berücksichtigen seien.<br />

Zur Bündelung, Wahrung u. Sicherung der kommunalen Interessen<br />

hat der VG-Rat in seiner Sitzung am 14.05.<strong>2012</strong> beschlossen,<br />

gemeinsam mit den Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Ulmen</strong> eine<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu gründen.<br />

Anlässlich der am 30.08.<strong>2012</strong> stattgefundenen Informationsveranstaltung<br />

„Gründung einer AöR“, zu der alle Gemeinderäte eingeladen<br />

waren, wurde durch die Verwaltung u. Herrn Manfred Kauer,<br />

Kommunalberatung RLP, ausführlich über das bedeutsame Thema<br />

informiert.<br />

Zur Gründung einer gemeinsamen AöR ist der Abschluss einer<br />

Vereinbarung, ein Satzungsbeschluss sowie die Übertragung der<br />

Aufgabe der Energieversorgung (insbesondere Gewinnung aus<br />

erneuerbaren Energien) erforderlich.<br />

Die zu beschließende Satzung entspricht der Empfehlung des<br />

Gemeinde- u. Städtebundes Rheinland-Pfalz. Hierin ist u.a. geregelt,<br />

dass das Stammkapital je Gemeinde 1.000 € und für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ulmen</strong> 5.000 € beträgt.<br />

Entsprechend der als Anlage beigefügten Vereinbarung erfolgt die<br />

Gewinnverteilung wie folgt:<br />

· Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ulmen</strong> erhält 75 % des Gewinns mit der<br />

Zweckbindung, den Gewinnanteil zur Senkung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage<br />

zu verwenden.<br />

· Den verbleibenden Anteil erhalten die Ortsgemeinden/erhält<br />

die Stadt <strong>Ulmen</strong> zu gleichen Teilen (1/16).<br />

Eine Gewinnverteilung zum Zwecke der Senkung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage<br />

kann jedoch nur erfolgen, wenn alle Gemeinden<br />

der AöR „Vulkanenergie <strong>Ulmen</strong>“ beitreten. Andernfalls erfolgt<br />

die Ausschüttung des 75%-igen Gewinnanteils entsprechend der<br />

Finanzkraft/Einwohnerzahl unmittelbar an die Gemeinden.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Die Gemeinde beteiligt sich an der AöR mit einem Geschäftsanteil<br />

in Höhe von 1.000 €. Im HH <strong>2012</strong> sind hierfür keine Mittel vorgesehen.<br />

Diese sind außerplanmäßig bereitzustellen. Weitere Kosten<br />

entstehen für die Gemeinde nicht. Die Gründungskosten der AöR<br />

werden von der <strong>Verbandsgemeinde</strong> getragen. Die anfallenden<br />

Gewinne werden zu 25 % direkt u. zu 75 % über eine Umlagesenkung<br />

an die Gemeinden verteilt.<br />

Beschluss:<br />

Zur Wahrung u. Sicherung der kommunalen Interessen im Rahmen<br />

der Energiewende beschließt der Ortsgemeinderat folgendes:<br />

a. Die Ortsgemeinde überträgt die Aufgabe der Energieversorgung<br />

(insbesondere Gewinnung aus erneuerbaren Energien)<br />

auf die Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Vulkanenergie<br />

<strong>Ulmen</strong>“<br />

b. Der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechtes<br />

(AöR) „Vulkanenergie <strong>Ulmen</strong>“ wird zugestimmt.<br />

c. Der Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) wird zugestimmt. Sofern<br />

nicht alle Gemeinden der AöR beitreten, ist in der Vereinbarung<br />

zu regeln, dass die Ausschüttung des 75%-igen Gewinnanteils<br />

entsprechend der Finanzkraft/Einwohnerzahl unmittelbar an<br />

die Gemeinden zu erfolgen hat.<br />

d. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden<br />

Verträge zu unterzeichnen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0<br />

TOP 3:<br />

Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht<br />

der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong><br />

mbH zum 31.12.2011<br />

Sachverhalt:<br />

In der Sitzung am 24.09.<strong>2012</strong> hat die Gesellschafterversammlung<br />

der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2011 in der vorliegenden<br />

Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen<br />

und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das<br />

Jahr 2011 Entlastung zu erteilen.<br />

Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat<br />

mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen<br />

Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in<br />

einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens<br />

5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Keine unmittelbaren Auswirkungen<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl.<br />

Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft<br />

Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong> mbH für das Geschäftsjahr<br />

2011.<br />

TOP 4:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastungserteilung gem.<br />

§ 114 GemO<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt eine separate Veröffentlichung.<br />

TOP 5:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Baumaßnahme „Umfeldgestaltung<br />

am Bürgerhaus“ und anschließender Vergabe des Auftrages<br />

für die Planung, Ausschreibung und Bauleitung<br />

Sachverhalt:<br />

Die Gestaltung der Außenfläche am Bürgerhaus soll demnächst in<br />

Angriff genommen werden. Herr Valerius von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Ulmen</strong> wird an der Sitzung teilnehmen und die Maßnahme<br />

vorstellen.<br />

Für die Maßnahme ist bereits ein Antrag auf Förderung aus dem<br />

Investitionsstock gestellt worden, es liegt die Zustimmung vor. Für<br />

die Maßnahme besteht eine Verpflichtungsermächtigung von Seiten<br />

des Zuschussgebers zu Lasten des Haushaltsjahres 2013.<br />

Es ist nun erforderlich, den Auftrag für die Planung, Ausschreibung<br />

und Bauleitung zu vergeben. Der Auftrag soll an die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Ulmen</strong> erteilt werden. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

behält sich jedoch vor, einzelne Leistungsphasen an<br />

externe Fachplaner zu vergeben.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Im Haushaltsplan 2013 werden folgende Mittel für die oben<br />

genannte Baumaßnahme bereitgestellt:<br />

Gesamtkosten 58.058,00 €<br />

Zuwendung I Stock - 25.000,00 €<br />

Verbleiben als Eigenanteil der Gemeinde 33.058,00 €<br />

Haushaltsmittel werden unter der Buchungsstelle 57301-096000-<br />

40-1 zur Verfügung gestellt.<br />

Beschluss:<br />

Die Gestaltung soll entsprechend dem vorgelegten Planungsentwurf<br />

durchgeführt werden - Variante 4 ohne Grünfläche mit Asphaltzufahrt.<br />

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Ulmen</strong> mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung<br />

für die Gestaltung der Außenfläche am Bürgerhaus auf der Grundlage<br />

der HOAI 2009 zu beauftragen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0<br />

TOP 6:<br />

Mitteilungen<br />

Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:<br />

a) Verteilung Fischereipachtanteile <strong>2012</strong><br />

Bezirk „Litzbach“ - für die Ortsgemeinde Auderath 35,45 €;<br />

Bezirk „Endertbach/Oberlauf“ - für die Ortsgemeinde Auderath<br />

7,92 €<br />

b) Gasleitung von Beuren nach Stolberg (2. Leitung) - Spülung<br />

wird durchgeführt von Open find Europe in einem Zeitfenster<br />

von Ende Febr. bis Anfang Sept. 2013.<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

BAD BERTRICH<br />

Sprechstunden im Gemeindebüro<br />

Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet:<br />

dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und<br />

donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.<br />

Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00<br />

Uhr.<br />

Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-932290 erreichbar.<br />

Gerne können Sie auch eine Email senden an:<br />

ortsgemeinde@bad-bertrich.de oder an<br />

beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de<br />

Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren,<br />

da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, ihre<br />

Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.<br />

Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Hiermit lade ich Sie zur öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des<br />

Gemeinderates der Ortsgemeinde Bad Bertrich ein, die am<br />

Mittwoch, den 12.12.<strong>2012</strong>, um 18:00 Uhr<br />

im Karlsbadsaal im Kurfürstlichen Schlösschen<br />

stattfindet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!