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Ausgabe 49/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - 16 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>49</strong>/<strong>2012</strong><br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />

von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />

belasten wird festgesetzt auf 0,00 EUR.<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />

Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) auf 285 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 338 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 340 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden:<br />

für den ersten Hund 42,00 EUR<br />

für den zweiten Hund 66,00 EUR<br />

für jeden weiteren Hund 24,00 EUR jeweils mehr<br />

Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:<br />

Die Steuer beträgt jährlich:<br />

für den ersten gefährlichen Hund 480,00 EUR<br />

für jeden weiteren gefährlichen Hund 650,00 EUR<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2012</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

1. Beiträge für Investitionsaufwendungen und die Unterhaltung<br />

von Feld- und Waldwegen 100 % der Aufwendungen<br />

§ 6<br />

Altersteilzeit<br />

Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Vorvorjahres (noch nicht bekannt)<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Vorjahres (noch nicht bekannt)<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Haushaltsjahres (noch nicht bekannt)<br />

§ 8<br />

Deckungsvermerke<br />

Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes<br />

die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im<br />

Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.<br />

1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für<br />

gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).<br />

2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)<br />

innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16<br />

Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig<br />

sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten<br />

innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1<br />

GemHVO gegenseitig deckungsfähig.<br />

3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten<br />

im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />

4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung<br />

von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen<br />

innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von<br />

Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)<br />

bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes.<br />

5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO<br />

die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines<br />

Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />

56766 <strong>Ulmen</strong>, den 05.12.<strong>2012</strong><br />

Ortsgemeinde Büchel<br />

gez. Rademacher, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird<br />

hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung <strong>2012</strong><br />

sieht keine Kreditaufnahme vor. Eine Genehmigung der verzinsten<br />

Investitionskredite gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 103 Abs. 2<br />

GemO entfällt daher.<br />

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.12.<strong>2012</strong> bis<br />

einschließlich 19.12.<strong>2012</strong> während der Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

in <strong>Ulmen</strong>, Rathaus, Zimmer 104, öffentlich<br />

aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister<br />

eingesehen werden.<br />

56766 <strong>Ulmen</strong>, den 05.12.<strong>2012</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />

gez. Steimers, Bürgermeister<br />

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO),<br />

gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der<br />

Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

Veranstalungskalender 2013<br />

Auch im kommenden Jahr soll auf der Internetseite ein Veranstaltungskalender<br />

unserer Ortsvereine veröffentlicht werden. Ich bitte<br />

daher alle Vereinsvorsitzenden, mir bis zum 14. Dezember die für<br />

das kommende Jahr geplanten Veranstaltungen mitzuteilen.<br />

Adventsfeier<br />

Die Adventsfeier für unsere Senioren beginnt am Sonntag, 9. Dezember<br />

<strong>2012</strong>, um 14:00 Uhr im Pfarrsaal. Wie in der Vergangenheit sind<br />

hierzu alle Senioren ab dem 70. Lebensjahr recht herzlich eingeladen.<br />

Biotope an der Alten Schmiede<br />

In den kommenden Monaten werden die beiden Biotope, gegenüber<br />

der Alten Schmiede, mehr oder weniger zufrieren. Dies reizt<br />

die Kinder zu testen, wie weit man auf das Biotop gehen kann. Ich<br />

bitte daher alle Eltern ihren Kindern das Betreten der Biotope zu<br />

verbieten, da die oft sehr dünne Eisdecke schnell einbrechen kann<br />

und die Kinder in dem eiskalten Wasser sehr schnell einen gesundheitlichen<br />

Schaden nehmen können.<br />

Willi Rademacher,Ortsbürgermeister<br />

FILZ<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr<br />

2010 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO<br />

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Filz hat in seiner Sitzung am<br />

21. November <strong>2012</strong> die Feststellung des Jahresabschlusses für das<br />

Haushaltsjahr 2010 beschlossen und dem Bürgermeister und den<br />

Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten<br />

Entlastung erteilt.<br />

TOP-Nr. 2: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung<br />

des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastungserteilung<br />

gem. § 114 GemO<br />

Sachverhalt: Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung<br />

Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen<br />

und Auszahlungen wie folgt dar:<br />

1. im Ergebnisrechnung<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 85.809,59 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 85.809,59 EUR<br />

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf + 158,<strong>49</strong> EUR<br />

2. im Finanzrechnung<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 62.103,10 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 85.267,11 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf - 23.164,01 EUR<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 EUR

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