Ausgabe 49/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 16 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>49</strong>/<strong>2012</strong><br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />
belasten wird festgesetzt auf 0,00 EUR.<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) auf 285 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 338 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer auf 340 v. H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden:<br />
für den ersten Hund 42,00 EUR<br />
für den zweiten Hund 66,00 EUR<br />
für jeden weiteren Hund 24,00 EUR jeweils mehr<br />
Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:<br />
Die Steuer beträgt jährlich:<br />
für den ersten gefährlichen Hund 480,00 EUR<br />
für jeden weiteren gefährlichen Hund 650,00 EUR<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2012</strong> wie folgt festgesetzt:<br />
1. Beiträge für Investitionsaufwendungen und die Unterhaltung<br />
von Feld- und Waldwegen 100 % der Aufwendungen<br />
§ 6<br />
Altersteilzeit<br />
Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. des Vorvorjahres (noch nicht bekannt)<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. des Vorjahres (noch nicht bekannt)<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. des Haushaltsjahres (noch nicht bekannt)<br />
§ 8<br />
Deckungsvermerke<br />
Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes<br />
die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im<br />
Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.<br />
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für<br />
gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).<br />
2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)<br />
innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16<br />
Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig<br />
sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten<br />
innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1<br />
GemHVO gegenseitig deckungsfähig.<br />
3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten<br />
im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />
4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung<br />
von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen<br />
innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von<br />
Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)<br />
bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes.<br />
5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO<br />
die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines<br />
Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.<br />
56766 <strong>Ulmen</strong>, den 05.12.<strong>2012</strong><br />
Ortsgemeinde Büchel<br />
gez. Rademacher, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> wird<br />
hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung <strong>2012</strong><br />
sieht keine Kreditaufnahme vor. Eine Genehmigung der verzinsten<br />
Investitionskredite gem. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 103 Abs. 2<br />
GemO entfällt daher.<br />
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.12.<strong>2012</strong> bis<br />
einschließlich 19.12.<strong>2012</strong> während der Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
in <strong>Ulmen</strong>, Rathaus, Zimmer 104, öffentlich<br />
aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister<br />
eingesehen werden.<br />
56766 <strong>Ulmen</strong>, den 05.12.<strong>2012</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ulmen</strong><br />
gez. Steimers, Bürgermeister<br />
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO),<br />
gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der<br />
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.<br />
Veranstalungskalender 2013<br />
Auch im kommenden Jahr soll auf der Internetseite ein Veranstaltungskalender<br />
unserer Ortsvereine veröffentlicht werden. Ich bitte<br />
daher alle Vereinsvorsitzenden, mir bis zum 14. Dezember die für<br />
das kommende Jahr geplanten Veranstaltungen mitzuteilen.<br />
Adventsfeier<br />
Die Adventsfeier für unsere Senioren beginnt am Sonntag, 9. Dezember<br />
<strong>2012</strong>, um 14:00 Uhr im Pfarrsaal. Wie in der Vergangenheit sind<br />
hierzu alle Senioren ab dem 70. Lebensjahr recht herzlich eingeladen.<br />
Biotope an der Alten Schmiede<br />
In den kommenden Monaten werden die beiden Biotope, gegenüber<br />
der Alten Schmiede, mehr oder weniger zufrieren. Dies reizt<br />
die Kinder zu testen, wie weit man auf das Biotop gehen kann. Ich<br />
bitte daher alle Eltern ihren Kindern das Betreten der Biotope zu<br />
verbieten, da die oft sehr dünne Eisdecke schnell einbrechen kann<br />
und die Kinder in dem eiskalten Wasser sehr schnell einen gesundheitlichen<br />
Schaden nehmen können.<br />
Willi Rademacher,Ortsbürgermeister<br />
FILZ<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr<br />
2010 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO<br />
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Filz hat in seiner Sitzung am<br />
21. November <strong>2012</strong> die Feststellung des Jahresabschlusses für das<br />
Haushaltsjahr 2010 beschlossen und dem Bürgermeister und den<br />
Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten<br />
Entlastung erteilt.<br />
TOP-Nr. 2: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung<br />
des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastungserteilung<br />
gem. § 114 GemO<br />
Sachverhalt: Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung<br />
Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen<br />
und Auszahlungen wie folgt dar:<br />
1. im Ergebnisrechnung<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 85.809,59 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 85.809,59 EUR<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf + 158,<strong>49</strong> EUR<br />
2. im Finanzrechnung<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 62.103,10 EUR<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 85.267,11 EUR<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf - 23.164,01 EUR<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 EUR