28.02.2013 Aufrufe

Ausgabe 49/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

Ausgabe 49/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

Ausgabe 49/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Ulmen</strong> - 23 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>49</strong>/<strong>2012</strong><br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0<br />

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von<br />

Rauchmeldern<br />

Sachverhalt:<br />

Seit dem 12.07.<strong>2012</strong> ist in Rheinland-Pfalz der Einbau von Rauchmeldern<br />

und vor allem die regelmäßige fachmännische Funktionsprüfung<br />

für Neubauten bzw. Wohngebäude (Miethäuser,<br />

Kindergärten, Schulen) vorgeschrieben.<br />

Die Landesbauordnung verlangt eine Mindestausrüstung aller<br />

Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Fluchtwege dienen.<br />

Gemäß DIN EN 14676 ist eine jährliche Sicht- und Funktionsprüfung<br />

des Eigentümers bzw. Vermieters vorgeschrieben. Eine Übertragung<br />

dieser Verpflichtungen auf den Mieter erscheint sich als<br />

konstruktiv schwierig, da der Vermieter im Schadensfall darlegen<br />

muss, wie die Übertragung der Pflichten rechtstechnisch bewerkstelligt<br />

worden sei und der Mieter die Pflicht aktiv übernommen hat.<br />

Die Montage und die Wartung der Rauchmelder kann über Dritte<br />

erfolgen (siehe Beig. Schreiben der Fa. Brunata Metrona, Koblenz).<br />

Die hier anfallenden Wartungskosten der Rauchmelder sind als<br />

sonstige Betriebskosten i. S. des § 2 Nr. 17 Betr. KV umlagefähig.<br />

Dies gilt auch ohne eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung.<br />

Um nunmehr der Einbaupflicht nachzukommen, bitten wir Sie, den<br />

Bedarf an Rauchmeldern für Ihre Liegenschaften mit uns abzustimmen<br />

(Wohnhäuser, Kindergarten, Schule etc.).<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt einer Ausstattung mit Rauchmeldern für<br />

die Mietwohnungen zu. Eine Ausstattung und Installation soll über<br />

Brunata Metrona, Koblenz erfolgen<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0<br />

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von<br />

Verkehrsschildern zur Mindestbeschilderung bei Umzügen und<br />

Ölspuren<br />

Sachverhalt:<br />

In den Gemeinden finden wiederholend Umzüge anlässlich St. Martin,<br />

Fronleichnam, Jubiläen usw. statt. Diese Umzüge sind nach §<br />

29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVo) durch den Veranstalter<br />

entsprechend zu sichern. Des weiteren obliegt nach § 17 Landesstraßengesetz<br />

(LStrG) die Beseitigung von Ölspuren innerhalb der<br />

Ortsdurchfahrten und Gemeindestraßen den Gemeinden. Um die<br />

Umzüge bzw. Gefahrenbereiche entsprechend absichern zu können,<br />

sollten die Gemeinden eine Mindestbeschilderung von 2 x<br />

Verkehrszeichen (VZ) 250 StVo (Verbot für Fahrzeuge aller Art),<br />

2 x VZ 101 (Gefahrstelle) mit dem Zusatzzeichen Ölspur und 2 x<br />

Aufstellvorrichtung vorhalten. Es besteht hierzu die Möglichkeit die<br />

entsprechenden Schilder als Sammelbestellung über die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

zu beschaffen.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Haushaltsmittel vorhanden<br />

Haushaltsstelle: 54100 - 523800<br />

Beschluss:<br />

Die Entscheidung wird zurückgestellt. Die Ortsgemeinde informiert<br />

sich zuerst, ob die Möglichkeit besteht, die Schilder selbst zu<br />

beschaffen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0<br />

TOP 6: Mitteilungen<br />

Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:<br />

Information über Fischereipacht<br />

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />

Wollmerath für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />

vom 04.12.<strong>2012</strong><br />

Der Ortsgemeinderat hat am 02.04.<strong>2012</strong> aufgrund der §§ 95 ff. der<br />

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S.<br />

153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />

Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 16.11.<strong>2012</strong> hiermit bekannt<br />

gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 197.129,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 209.304,00 EUR<br />

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf - 12.175,00 EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 186.991,00 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 195.406,00 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen auf - 8.415,00 EUR<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein-<br />

und Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.680,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.840,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit + 7.840,00 EUR<br />

die Einzahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 13.068,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 12.<strong>49</strong>3,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und<br />

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit + 575,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 219.739,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 219.739,00 EUR<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

im Haushaltsjahr auf 0,00 EUR<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

- verzinste Kredite auf 0,00 EUR<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />

von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />

belasten wird festgesetzt auf 0,00 EUR.<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />

Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR.<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) auf 350 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 352 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden:<br />

für den ersten Hund 50,00 EUR<br />

für den zweiten Hund 75,00 EUR<br />

für jeden weiteren Hund 100,00 EUR<br />

Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:<br />

Die Steuer beträgt jährlich:<br />

für den ersten gefährlichen Hund 450,00 EUR<br />

für jeden weiteren gefährlichen Hund 650,00 EUR<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2012</strong> wie folgt festgesetzt: - entfällt -<br />

§ 6<br />

Altersteilzeit<br />

Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Vorvorjahres (noch nicht bekannt)<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Vorjahres (noch nicht bekannt)<br />

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. des Haushaltsjahres (noch nicht bekannt)<br />

§ 8<br />

Deckungsvermerke<br />

Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die<br />

Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan<br />

nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!