Ausgabe 49/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - 23 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>49</strong>/<strong>2012</strong><br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0<br />
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von<br />
Rauchmeldern<br />
Sachverhalt:<br />
Seit dem 12.07.<strong>2012</strong> ist in Rheinland-Pfalz der Einbau von Rauchmeldern<br />
und vor allem die regelmäßige fachmännische Funktionsprüfung<br />
für Neubauten bzw. Wohngebäude (Miethäuser,<br />
Kindergärten, Schulen) vorgeschrieben.<br />
Die Landesbauordnung verlangt eine Mindestausrüstung aller<br />
Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Fluchtwege dienen.<br />
Gemäß DIN EN 14676 ist eine jährliche Sicht- und Funktionsprüfung<br />
des Eigentümers bzw. Vermieters vorgeschrieben. Eine Übertragung<br />
dieser Verpflichtungen auf den Mieter erscheint sich als<br />
konstruktiv schwierig, da der Vermieter im Schadensfall darlegen<br />
muss, wie die Übertragung der Pflichten rechtstechnisch bewerkstelligt<br />
worden sei und der Mieter die Pflicht aktiv übernommen hat.<br />
Die Montage und die Wartung der Rauchmelder kann über Dritte<br />
erfolgen (siehe Beig. Schreiben der Fa. Brunata Metrona, Koblenz).<br />
Die hier anfallenden Wartungskosten der Rauchmelder sind als<br />
sonstige Betriebskosten i. S. des § 2 Nr. 17 Betr. KV umlagefähig.<br />
Dies gilt auch ohne eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung.<br />
Um nunmehr der Einbaupflicht nachzukommen, bitten wir Sie, den<br />
Bedarf an Rauchmeldern für Ihre Liegenschaften mit uns abzustimmen<br />
(Wohnhäuser, Kindergarten, Schule etc.).<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt einer Ausstattung mit Rauchmeldern für<br />
die Mietwohnungen zu. Eine Ausstattung und Installation soll über<br />
Brunata Metrona, Koblenz erfolgen<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0<br />
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von<br />
Verkehrsschildern zur Mindestbeschilderung bei Umzügen und<br />
Ölspuren<br />
Sachverhalt:<br />
In den Gemeinden finden wiederholend Umzüge anlässlich St. Martin,<br />
Fronleichnam, Jubiläen usw. statt. Diese Umzüge sind nach §<br />
29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVo) durch den Veranstalter<br />
entsprechend zu sichern. Des weiteren obliegt nach § 17 Landesstraßengesetz<br />
(LStrG) die Beseitigung von Ölspuren innerhalb der<br />
Ortsdurchfahrten und Gemeindestraßen den Gemeinden. Um die<br />
Umzüge bzw. Gefahrenbereiche entsprechend absichern zu können,<br />
sollten die Gemeinden eine Mindestbeschilderung von 2 x<br />
Verkehrszeichen (VZ) 250 StVo (Verbot für Fahrzeuge aller Art),<br />
2 x VZ 101 (Gefahrstelle) mit dem Zusatzzeichen Ölspur und 2 x<br />
Aufstellvorrichtung vorhalten. Es besteht hierzu die Möglichkeit die<br />
entsprechenden Schilder als Sammelbestellung über die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
zu beschaffen.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Haushaltsmittel vorhanden<br />
Haushaltsstelle: 54100 - 523800<br />
Beschluss:<br />
Die Entscheidung wird zurückgestellt. Die Ortsgemeinde informiert<br />
sich zuerst, ob die Möglichkeit besteht, die Schilder selbst zu<br />
beschaffen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0<br />
TOP 6: Mitteilungen<br />
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:<br />
Information über Fischereipacht<br />
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />
Wollmerath für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong><br />
vom 04.12.<strong>2012</strong><br />
Der Ortsgemeinderat hat am 02.04.<strong>2012</strong> aufgrund der §§ 95 ff. der<br />
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S.<br />
153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />
Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 16.11.<strong>2012</strong> hiermit bekannt<br />
gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 197.129,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 209.304,00 EUR<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf - 12.175,00 EUR<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 186.991,00 EUR<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 195.406,00 EUR<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf - 8.415,00 EUR<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein-<br />
und Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.680,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.840,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit + 7.840,00 EUR<br />
die Einzahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 13.068,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 12.<strong>49</strong>3,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und<br />
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit + 575,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 219.739,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 219.739,00 EUR<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
im Haushaltsjahr auf 0,00 EUR<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
- verzinste Kredite auf 0,00 EUR<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen<br />
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />
belasten wird festgesetzt auf 0,00 EUR.<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR.<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) auf 350 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer auf 352 v. H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden:<br />
für den ersten Hund 50,00 EUR<br />
für den zweiten Hund 75,00 EUR<br />
für jeden weiteren Hund 100,00 EUR<br />
Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:<br />
Die Steuer beträgt jährlich:<br />
für den ersten gefährlichen Hund 450,00 EUR<br />
für jeden weiteren gefährlichen Hund 650,00 EUR<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2012</strong> wie folgt festgesetzt: - entfällt -<br />
§ 6<br />
Altersteilzeit<br />
Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. des Vorvorjahres (noch nicht bekannt)<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. des Vorjahres (noch nicht bekannt)<br />
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. des Haushaltsjahres (noch nicht bekannt)<br />
§ 8<br />
Deckungsvermerke<br />
Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die<br />
Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan<br />
nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.