2006.08.03.GR Sitzung - Gemeinde Patsch
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<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Patsch</strong><br />
Bezirk Innsbruck/Tirol<br />
A-6082 <strong>Patsch</strong><br />
Tel. +43 512 378757<br />
Fax +43 512 378757-4<br />
gemeinde@patsch.tirol.gv.at<br />
Datum: 3. August 2006<br />
GEMEINDERATSSITZUNG<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
Ort: <strong>Sitzung</strong>szimmer der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Patsch</strong><br />
Dauer: 20:55 bis 21.50 Uhr<br />
Anwesende:<br />
als Vorsitzender: Bgm. Burghard Tollinger<br />
und folgende <strong>Gemeinde</strong>räte: Bgm. Stv. Handler Josef<br />
GR Haller Bernhard<br />
GR Strobl Alois<br />
GR DI Danler Andreas<br />
GR Knoflach Johann<br />
GV DI Holzleitner Wolfgang<br />
GR Reich Kurt<br />
Für den entschuldigt ferngebliebenen:<br />
GV Oss Walter Ersatzmitglied Rinner Andreas<br />
GR Siegele Siegmund Ersatzmitglied Linser Evi<br />
GR Knoflach Barbara Ersatzmitglied Koch Christian<br />
Zuhörer: 12<br />
Tagesordnung<br />
1. Übernahme der Kosten der Rechtsvertretung von Martin Rinner hinsichtlich der<br />
Schadloshaltung der Erben nach Josef Rinner im Sinne der protokollierten<br />
Feststellung des vorsitzenden Bürgermeister-Stellvertreters in der Niederschrift<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 23.06.2005 und der am 05.03.2006 von 6<br />
<strong>Gemeinde</strong>räten unterzeichneten Ehrenerklärung in Zusammenhang mit der<br />
gerichtlichen Geltendmachung von Rückforderungs- und Schadenersatzansprüchen<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Patsch</strong> gegen die Fa. Senn und Moll OHG<br />
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Der Bürgermeister eröffnet die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung, begrüßt die anwesenden<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte, die Zuhörer und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit gemäß §<br />
44 der Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung 2001 gegeben ist.<br />
BESCHLÜSSE<br />
Zu Punkt 1)Übernahme der Kosten der Rechtsvertretung von Martin Rinner<br />
hinsichtlich der Schadloshaltung der Erben nach Josef Rinner im Sinne der<br />
protokollierten Feststellung des vorsitzenden Bürgermeister-Stellvertreters<br />
in der Niederschrift der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 23.06.2005 und der am<br />
05.03.2006 von 6 <strong>Gemeinde</strong>räten unterzeichneten Ehrenerklärung in<br />
Zusammenhang mit der gerichtlichen Geltendmachung von Rückforderungs-<br />
und Schadenersatzansprüchen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Patsch</strong> gegen die Fa. Senn<br />
und Moll OHG<br />
GV DI Holzleitner Wolfgang stellt folgenden Antrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge zur Kostenübernahme für die Rechtsvertretung von Martin<br />
Rinner hinsichtlich der Schadloshaltung der Erben nach Josef Rinner im Sinne der<br />
protokollierten Feststellung des vorsitzenden Bürgermeister-Stellvertreters in der<br />
Niederschrift der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 23.06.2005 und der am 05.03.2006<br />
von 6 <strong>Gemeinde</strong>räten unterzeichneten Ehrenerklärung in Zusammenhang mit der<br />
gerichtlichen Geltendmachung von Rückforderungs- und Schadenersatzansprüchen<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Patsch</strong> gegen die Fa. Senn und Moll OHG in der Höhe<br />
von brutto EUR 3.500,00 zustimmen.<br />
Vor der Abstimmung wird die <strong>Sitzung</strong> von 21.30 bis 21.45 unterbrochen.<br />
Abstimmung: 6 Ja 5 Nein (davon 1 Stimmenthaltung)<br />
Bgm.Stv. Handler Josef gibt folgendes zu Protokoll<br />
Der vorliegenden Antrag bezieht sich auf das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
von 23.06.2005 zu Punkt 3) der Tagesordnung. Dieser behandelt den Beschluss<br />
über die Jahresrechnung 2004. Bgm.Stv. Handler Josef zitiert den letzen Satz aus<br />
dem Protokoll „Bgm.Stv. Tollinger stellt fest, dass im <strong>Gemeinde</strong>rat Einigkeit<br />
darüber besteht, dass auf keinen Fall Schadenersatzforderungen gegen die<br />
Verlassenschaft Josef Rinner gestellt werden“ (Dass bedeutet, dass eventuelle<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> verursachte Schäden und deren Ersatzforderungen<br />
eventueller Geschädigten werden in keinen Fall an die Verlassenschaft Josef<br />
Rinner seitens der <strong>Gemeinde</strong> gestellt)<br />
Die im heutigen Antrag bezogenen Kosten beziehen sich in keiner Weise auf<br />
Schadensersatzforderungen an die <strong>Gemeinde</strong>. Diese Kosten sind nicht der<br />
<strong>Gemeinde</strong> entstanden und können daher mit der Verlassenschaft Josef Rinner in<br />
keinen Bezug gebracht werden. Somit hat der <strong>Gemeinde</strong>rat keine gesetzliche<br />
Grundlage diesem Antrag zuzustimmen.<br />
Ebenso bezieht sich der gestellte Antrag auf die genannte Ehrenerklärung vom<br />
05.03.2006. Diese Ehrenklärung beinhaltet ausdrücklich, dass die Schadloshaltung<br />
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im Falle wirksam wird, wenn die Fa. Senn & Moll von Martin Rinner<br />
Regressansprüche fordert. In der GR-<strong>Sitzung</strong> vom 18.05.2006 Punkt 7) der<br />
Tagesordnung wurden dem geschlossenen Vergleich zwischen der Fa. Senn &<br />
Moll und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Patsch</strong> vom <strong>Gemeinde</strong>rat mit 9 gegen 2 Stimmen die<br />
Zustimmung beschlossen, somit kann es keine Regressforderungen geben.<br />
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />
Kienast Richard Tollinger Burghard<br />
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