Schulschlussfeier 2011: Landwirtschaft aus Leiden - Amt für ...
Schulschlussfeier 2011: Landwirtschaft aus Leiden - Amt für ...
Schulschlussfeier 2011: Landwirtschaft aus Leiden - Amt für ...
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<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Ernährung, <strong>Landwirtschaft</strong> und Forsten<br />
Schweinfurt<br />
mit <strong>Landwirtschaft</strong>sschule<br />
<strong>Schulschlussfeier</strong> <strong>2011</strong>: <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>aus</strong> <strong>Leiden</strong>-<br />
schaft<br />
Mit einer gelungenen <strong>Schulschlussfeier</strong> verabschiedete sich der 85. Jahrgang von der <strong>Landwirtschaft</strong>sschule.<br />
16 waren gestartet, 13 haben das Ziel erreicht. Eine Zeit, die sie geprägt habe, bescheinigte Semestersprecher<br />
Daniel Oestreicher den Lehrern in seiner Dankrede.<br />
Alle Studierenden haben klare Zielvorstellungen <strong>für</strong> ihre Betriebe entwickelt und werden sie „mit <strong>Leiden</strong>schaft“<br />
umsetzen. Semesterbester wurde Daniel Oestreicher, Eßleben, mit 1,85 Notenschnitt, gefolgt von<br />
Thomas Schwab <strong>aus</strong> Birklingen (Lkr. Kitzingen) mit 2,14. Beide erhalten ein Stipendium des Ministeriums<br />
<strong>für</strong> Ernährung, <strong>Landwirtschaft</strong> und Forsten.<br />
Den 3. Platz teilten sich mit 2,28 Wolfgang Hemmelmann <strong>aus</strong> Himmelstadt (MSP) und Pascal Zörner <strong>aus</strong><br />
Stadelschwarzach (KT). Wir wünschen ihnen viel Erfolg in ihren Betrieben und einen guten Abschluss der<br />
Meisterprüfung.<br />
Das 1. Semester besuchten 21 Studierende. Semesterbeste wurden Jochen Heim, Großeibstadt, mit 1,77<br />
vor Bernhard Bumm, Kolitzheim, mit 1,88 und Sebastian Obernöder mit 2,00 Notenschnitt. (La)<br />
Abschlussfahrt nach Berlin<br />
Gute Tradition ist inzwischen die Lehrfahrt zum Abschluss der <strong>Landwirtschaft</strong>sschule. Zwei landwirtschaftliche<br />
Unternehmen bei Leipzig und in Südbrandenburg, die Besichtigung einer Pflanzenschutzfirma<br />
und ein umfangreiches politisches Programm in Berlin mit Musical-Besuch standen auf dem Programm.<br />
Warum schauen wir uns ostdeutsche Großbetriebe an - mag sich mancher fragen, wo z. B. auf den beiden<br />
Betrieben 3000 Hektar bzw. 900 Hektar bewirtschaftet werden, wo die Flächen gerade vom Flugzeug <strong>aus</strong><br />
gedüngt wurden und in einem Betrieb über 275 Kühe zu melken waren. Die Produktionskosten sind hier<br />
geringer als in Unterfranken. Aber Großbetriebe sind auf Arbeitskräfte angewiesen, deren Löhne einen erheblichen<br />
Kostenblock darstellen. Fachlich gut <strong>aus</strong>gebildete Mitarbeiter sind nicht leicht zu finden, berichten<br />
die beiden Betriebsleiter. Im Bundesministerium <strong>für</strong> Ernährung, <strong>Landwirtschaft</strong> und Verbraucherschutz<br />
beantwortete Paul Ney, Leiter des Referates Strategie und Koordination, Fragen zur Agrarpolitik<br />
nach 2013. Im Bundeskanzleramt wurden 60 Jahre Bundesrepublik lebendig. Tief beeindruckt folgten die<br />
Studierenden den authentischen Schilderungen der Referenten im Stasiuntersuchungsgefängnis, Hohenschönh<strong>aus</strong>en.<br />
Als ehemalige Insassen gaben sie einen tiefen Einblick in ihr eigenes persönliches Schicksal.<br />
(Dr. Bischoff)<br />
25-jähriges Dienstjubiläum<br />
Unsere Sachgebietsleiterin <strong>für</strong> Ernährung und H<strong>aus</strong>haltsleistungen Klaudia Schwarz feierte ihr 25jähriges<br />
Dienstjubiläum. Die gebürtige Knetzgauerin studierte nach dem Abitur Öko-trophologie in<br />
Weihenstephan. Nach dem Referendariat begann sie ihre berufliche Laufbahn 1988 am <strong>Amt</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Landwirtschaft</strong> und Ernährung (AfLuE) in Bayreuth. 1993 wechselte Klaudia Schwarz an das AfLuE<br />
in Hofheim. Dort arbeitete sie als Sachgebietsleiterin <strong>für</strong> Ernährung, später in der H<strong>aus</strong>wirtschaft. Bedingt<br />
durch die bayer. Verwaltungsreform kam Frau Schwarz 2005 an das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> und<br />
Forsten nach Schweinfurt. Die anerkannte Expertin <strong>für</strong> Ernährung und H<strong>aus</strong>wirtschaft setzt mit ihrer<br />
Initiative „Natürlich von hier“, eine Kooperation von Gastwirten und Direktvermarktern, und dem<br />
Projekt „Natur-Aktiv-Höfe“ anerkannte Akzente zur Stärkung unserer Region. Ein Anliegen ist ihr die
Erwachsenenbildung, besonders der Qualifizierungskurs H<strong>aus</strong>wirtschaft. Seit 2010 engagiert sie sich<br />
als Dekanatsvorsitzende im Haßbergkreis <strong>für</strong> Mensch und Kirche. Wir gratulieren zum Jubiläum und<br />
wünschen ihr weiterhin viel Freude in ihrem Beruf. (La)<br />
Abschluss des Lehrgangs "Qualifizierung in der H<strong>aus</strong>-<br />
wirtschaft" gefeiert<br />
Von 19 Teilnehmerinnen stellten sich 14 der staatlichen Abschlussprüfung. Alle bestanden mit guten<br />
Ergebnissen. Der Abschluss wurde in Wipfeld -<br />
St. Ludwig gefeiert. Die Gruppe <strong>aus</strong> 4 Landkreisen (SW: 11; HAS: 6; KG: 1; NES: 1) wuchs schnell<br />
zusammen. Es war eine Zeit der Doppelt– und Dreifachbelastung durch Kurs, Familie und Beruf, bestätigten<br />
Kursleiterin Klaudia Schwarz und die stellv. VLF-Vorsitzende Imelda Hetterich den Teilnehmerinnen.<br />
Die Semestersprecherin Antje Stengritt bedankte sich nach einem Fotorückblick über<br />
die vergangenen knapp zwei Jahre. Die Freude über den erfolgreichen Abschluss teilten die Lehrgangsteilnehmer<br />
mit einer Spende an das Antonia-Werr-Zentrum St.-Ludwig und den krebskranken Jungen<br />
Tobias Weigand. Ein neuer Lehrgang „Qualifizierung in der H<strong>aus</strong>wirtschaft“ beginnt am 28. Juni<br />
<strong>2011</strong>. (Schwarz)<br />
Scheck in Höhe von 600 € überreicht<br />
Über eine Spende in Höhe von 600 € freuten sich Konrektorin Jutta Wiese und Erziehungsleiterin<br />
Barbara Schmitt vom Taubblindenbereich des Würzburger Blindeninstituts. Bei der Schulweihnachtsfeier<br />
hatte das erste Semester der <strong>Landwirtschaft</strong>schule Schweinfurt mit der traditionellen Christbaumversteigerung<br />
470 € gesammelt.<br />
Der VLF rundete auf 600 € auf. Mit der Spende unterstützen die Studierenden den Umbau des neuen<br />
Taubblindenh<strong>aus</strong>es im Blindeninstitut Würzburg. Der Taubblindenbereich des Blindeninstituts Würzburg<br />
ist eines der wenigen Zentren in<br />
Deutschland, die schulische Bildung <strong>für</strong> taubblinde Kinder<br />
und Jugendliche mit Mehrfachbehinderung anbieten.<br />
Wir lassen´s wachsen - landwirtschaftlicher Berufs-<br />
wettbewerb<br />
„Grüne Berufe sind voller Leben – Wir lassen´s wachsen“, unter diesem Motto steht der diesjährige<br />
berufliche Wettbewerb der deutschen Landjugend. Beim Regionalentscheid <strong>für</strong> die Region Main-<br />
Rhön qualifizierten sich 12 von 66 landwirtschaftlichen Auszubildenden am 2. Februar <strong>2011</strong> im BSZ<br />
Schweinfurt <strong>für</strong> den Bezirksentscheid. Er wurde am 15. März <strong>2011</strong> im LfL Agrarzentrum<br />
Schwarzenau <strong>aus</strong>getragen. In der Leistungsgruppe I nahmen die <strong>aus</strong> den Regionalentscheiden qualifizierten<br />
Auszubildenden teil; weitergekommen sind Marcus Link, Mönchberg und Andreas Köhler,<br />
Retzstadt. In der Leistungsgruppe II vertreten von den Studierenden des 1. Semesters der <strong>Landwirtschaft</strong>sschule<br />
Schweinfurt, belegte das Team Felix Hetterich, H<strong>aus</strong>en und Hubert Kuhn, Güntersleben<br />
den 1. Platz. Der bayerische Landesentscheid ermittelt am 11. und 12. April <strong>2011</strong>, ebenfalls in<br />
Schwarzenau, die Sieger, die beim Bundesentscheid, vom 23. – 27. Mai <strong>2011</strong> in Aulendorf, Baden<br />
Württemberg, das Land Bayern vertreten werden. (Mack)<br />
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Mehrfachantrag Änderung nach dem 16.05.<strong>2011</strong><br />
Dieses Jahr ist der Endtermin <strong>für</strong> den Mehrfachantrag (MFA) der 16.05.<strong>2011</strong>. Danach eingehende<br />
Mehrfachanträge unterliegen einer Kürzung von 1 % je Arbeitstag <strong>für</strong> sämtliche Zahlungen. Ab<br />
10.06.<strong>2011</strong> ist der Antrag insgesamt verfristet und muss abgelehnt werden. Allerdings können einzelne<br />
Flächen und zahlungsbegründende Unterlagen bis zum 31.05.<strong>2011</strong> nachgereicht bzw. geändert werden,<br />
wenn der MFA vorliegt. Diese Nachmeldung führt nicht zu Kürzungen. Erst ab dem 01.06.<strong>2011</strong> setzt<br />
auch <strong>für</strong> diese Flächenmeldungen die Verfristungsregel ein und die Zahlung <strong>für</strong> die nachgemeldete<br />
Fläche wird insgesamt (FID) mit einer Kürzung von 1 % pro Arbeitstag belegt. Ab 10.06.<strong>2011</strong> gibt es<br />
<strong>für</strong> Nachmeldungen keine Zahlung mehr. Allerdings sind auch weiterhin Änderungen im Anbau möglich<br />
und müssen dem <strong>Amt</strong> gemeldet werden. Diese Meldungen lösen dann zwar keine zusätzlichen<br />
Zahlungen mehr <strong>aus</strong>, verhindern aber Beanstandungen und Sanktionen aufgrund Verwaltungs- und<br />
Vor-Ort-Kontrollen. Sie sind deshalb nur noch möglich, wenn keine Kontrollen angekündigt oder Beanstandungen<br />
mitgeteilt wurden. Der klassische Fall ist die Nutzung von Glöz–Flächen als Futter. Sie<br />
muss gemeldet werden unter Verzicht auf zusätzliche AGZ oder Kulap–Zahlungen. Auch der Nachbau<br />
von Mais nach GPS Nutzung erfordert eine Änderungsmeldung. Die Nutzung wird auf Mais geändert.<br />
Werden Flächen während des Jahres <strong>für</strong> nichtlandwirtschaftliche Zwecke in Anspruch genommen,<br />
so müssen auch diese Flächen entsprechend umcodiert werden. Für die Direktzahlungen<br />
(Betriebsprämie) heißt das dann N-Codierung unabhängig von der Ernte, <strong>für</strong> die übrigen Förderprogramme<br />
kommt es darauf an, ob eine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne der Richtlinien noch stattgefunden<br />
hat. Ist diese Nutzung nicht gegeben, muss die Fläche mit 990 codiert werden. Geht die Fläche<br />
dauerhaft <strong>für</strong> die landwirtschaftliche Nutzung verloren, ist bei Kulap (innerhalb der 5-jährigen<br />
Laufzeit) eine Rückforderung der bisher auf die Fläche entfallenen Zahlungen erforderlich. Dies ist bei<br />
Entschädigungsverhandlungen (z. B. mit der Gemeinde oder einem Bauträger) zu beachten. Höhere<br />
Gewalt ist auch bei öffentlichem Interesse nicht mehr anwendbar. Eine freiwillige Aufgabe der Bewirtschaftung<br />
bisher beantragter Flächen ist nur dann möglich, wenn die Aufgabe dauerhaft erfolgt, d. h.<br />
die Fläche nicht mehr in die landwirtschaftliche Nutzung zurückkehrt. Das muss erklärt werden und<br />
wird auch vom <strong>Amt</strong> überwacht. Flächenkorrekturen aufgrund von Luftbildern (Digitalisierung stimmt<br />
nicht mit Bewirtschaftungsgrenze überein) sind auch nach dem 31.05.<strong>2011</strong> noch möglich, führen aber<br />
nicht mehr zu zusätzlichen Zahlungen bei positiver Abweichung. Die Korrektur negativer Abweichungen<br />
schützt aber vor Kontrollbeanstandungen. Behelfssilos dürfen nur auf landwirtschaftlich genutzter<br />
Fläche mit jährlich wechselndem Standort angelegt werden. Bei der Neuanlage ist das unbedingt zu beachten,<br />
weil sonst neben der Flächenabweichung auch eine Cross Compliance Beanstandung zu be<strong>für</strong>chten<br />
ist. Werden Silos vor Ernte der Hauptfrucht auf dem Feld angelegt, ist auch die entsprechende<br />
Meldung erforderlich. Sprechen Sie, bei Abweichungen zur geplanten und im Mehrfachantrag angegebenen<br />
Nutzung, mit der Förderabteilung, um die Konsequenzen zu klären. (Rost)<br />
Vor-Ort-Kontrollen: hohe Beanstandungen bei CC<br />
Derzeit laufen im Landkreis die Vor-Ort-Kontrollen (VOK) zur Antragstellung <strong>2011</strong> an. Grundsätzlich<br />
müssen 5 % der Betriebe auf Einhaltung der Förderbestimmungen und 1 % der Betriebe auf<br />
Cross Compliance (CC) geprüft werden. Während bei den Flächenkontrollen nur noch geringe Abweichungen<br />
festgestellt wurden, ist die hohe Beanstandungsquote im CC Bereich im letzten Jahr unverständlich.<br />
Die CC Broschüre gibt alle Hilfestellungen, um diese Bereiche korrekt abzudecken. Ist der<br />
Betrieb zur VOK <strong>aus</strong>gewählt und die Prüfer haben sich angemeldet, sollte die letzte Seite der CC Broschüre<br />
nochmals gelesen werden, weil dort wichtige Tipps zum Ablauf der Prüfung und den Rechten<br />
und Pflichten des Betriebes und der Prüfer stehen.<br />
Bei allen Prüfungen gibt es eine Abschlussbesprechung, um eventuelle Beanstandungen zu diskutieren.<br />
Die von den Prüfern getroffenen Feststellungen werden ohne weitere Anhörung in die aktuelle Auszahlung<br />
eingearbeitet. Greifen die Feststellungen in die Vergangenheit, wird eine Anhörung durchge-<br />
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führt, bevor eine Rückforderung eingeleitet wird. Erst gegen den Auszahlungsbescheid kann Widerspruch<br />
eingelegt werden. Auch kann es durch nicht rechtzeitig abgeschlossene VOKs, zu Verzögerungen<br />
bei der Auszahlung einzelner Förderprogramme kommen. <strong>Amt</strong> und Prüfteam wollen die Zahl der<br />
betroffenen Betriebe gering halten. Das Förderteam wünscht allen VOK Betrieben eine geringe Beanstandungsquote,<br />
damit die Zahlungen auch vollständig überwiesen werden können. (Rost)<br />
Aufpassen bei Cross-Compliance<br />
Seit 2005 gehören die Auflagen von Cross-Compliance zum Alltag in der <strong>Landwirtschaft</strong>. Wie es aber<br />
im Alltagsgeschäft ist, geraten diese Vorschriften oft in Vergessenheit. Folge: Erhebliche Prämienkürzungen<br />
<strong>für</strong> die Betriebe. Durch den speziellen Sanktionsmechanismus werden vor allem Wiederholungsverstöße<br />
sehr teuer: Beispiel: 1. Verstoß in einem Kriterium: 3 % Kürzung der Prämien; 1.<br />
Wiederholungsverstoß: 9 % Kürzung, 2. Wiederholungsverstoß: 15 % Kürzung und 3. Wiederholungsverstoß:<br />
81 % Prämienkürzung. Dies ist keine Theorie; erste Betriebe haben diese Prämienkürzung<br />
bereits erreicht.<br />
Was waren die wichtigsten Beanstandungen im Jahr 2010?<br />
Im Bereich Grundwasserrichtlinie betrug die Beanstandungsrate 5 % der geprüften Betriebe. Beanstandet<br />
wurde vor allem die nicht ordnungsgemäße Lagerung von Festmist/Silage in der Feldflur.<br />
Abhilfe: Plätze von Silagehaufen in der Flur jährlich wechseln, TS-Gehalt von Silage in Feldhaufen<br />
max.<br />
30 %; bei Haufen über 2 m Höhe muss eine Dichtungsbahn unter dem Haufen vorhanden sein.<br />
Lagerdauer von Festmist in der Flur max. 5 Monate, Platz jährlich wechseln; bei Silagen und<br />
Festmist <strong>aus</strong>reichenden Abstand zu Gräben einhalten (i. d. R. mind. 50 m: es darf nichts in Gewässer<br />
gelangen) und keine Lagerung in Wasserschutz- 1. und Überschwemmungsgebieten.<br />
2. Im Bereich Nitratrichtlinie 14 % der geprüften Betriebe. Beanstandet wurden vor allem nicht vorhandene<br />
Richtwerte zur Düngung, fehlender Nährstoffvergleich und undichte Lagerstätten z. B. <strong>für</strong><br />
Festmist. Abhilfe: „Gelbes Heft“ bereitlegen; Wochenblattartikel, Erzeugerringrundschreiben u. ä.<br />
mit Düngeempfehlung abheften; bauliche Mängel beseitigen.<br />
3. Im Bereich Anhang III (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) 5 % Mängel.<br />
Beanstandet wurden Fehler bei der Erosionsvermeidung und Mängel bei der Pflege von Acker- und<br />
Grünlandflächen.<br />
Abhilfe: Erosionsschutzrichtlinie beachten; Glöz-Flächen mindestens 1-mal jährlich mulchen (nicht<br />
mähen) oder mähen und Material abfahren.<br />
4. Im Bereich Pflanzenschutzmittelrichtlinie 8 % Verstöße. Beanstandet wurden Spritzen ohne<br />
Prüfplakette, fehlende Sachkundenachweise, fehlende bzw. fehlerhafte Aufzeichnungen und das<br />
Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen ohne landwirtschaftliche Nutzung.<br />
Abhilfe: Spritze alle 2 Jahre überprüfen lassen, Sachkunde erwerben, Anwendungen ordentlich dokumentieren<br />
und PSM nur auf Nutzflächen <strong>aus</strong>bringen (v. a. wichtig bei Totalherbiziden).<br />
5. Im Bereich Anwendung phosphathaltiger Düngemittel 8 % Verstöße. Beanstandet wurden v. a.<br />
fehlender Nährstoffvergleich und fehlende Bodenuntersuchungen.<br />
Abhilfe: Nährstoffvergleich bis 31.03. erstellen; Bodenuntersuchung <strong>für</strong> Flächen ab 1 ha, die max. 6<br />
Jahre alt sind.<br />
Eine <strong>aus</strong>führliche Darstellung der obigen Inhalte finden Sie in der Cross-Compliance-Broschüre <strong>2011</strong>,<br />
die jeder Antragsteller bei der Abgabe des Mehrfachantrages erhält (im Internet unter<br />
http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/11030/.<br />
Eine Checkliste, um ihren Betrieb selbst abprüfen zu können, finden sie unter<br />
http://www.lfl.bayern.de/iem/qualitaetssicherung/18376/index.php. (Dömling)<br />
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Meldepflicht <strong>für</strong> Personen, die Pflanzenschutzmittel<br />
<strong>für</strong> andere <strong>aus</strong>bringen, nach § 9 Pflanzenschutzgesetz<br />
§ 9 PflSchG besagt: „Wer Pflanzenschutzmittel <strong>für</strong> andere - außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe -<br />
anwenden ... will, hat dies der ... zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen."<br />
Vor<strong>aus</strong>setzungen da<strong>für</strong>, dass jemand Pflanzenschutzmittel <strong>für</strong> andere <strong>aus</strong>bringen darf, sind:<br />
1. Die Person muss die Pflanzenschutz-Sachkunde besitzen (lt. § 10 PflSchG) und<br />
2. sie muss sich bei der zuständigen Behörde vor Ausübung der Tätigkeit anmelden.<br />
Meldepflichtig sind beispielsweise<br />
Landwirte, die Pflanzenschutzmittel im überbetrieblichen Einsatz (über den Maschinenring oder im<br />
Rahmen landw. Nachbarschaftshilfe) <strong>aus</strong>bringen oder<br />
Lohnunternehmer wie auch deren Mitarbeiter,<br />
Dienstleister <strong>aus</strong> dem Gartenbaubereich, wie z. B. Personen, die im Rahmen der H<strong>aus</strong>gartenpflege<br />
an Freilandpflanzen oder als Dienstleister in Büros an Zimmerpflanzen Pflanzenschutzmittel anwenden<br />
(auch HuK-Mittel).<br />
Eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Meldung ist bußgeldbewehrt!<br />
Hinweis <strong>für</strong> Unternehmen:<br />
Da der Gesetzgeber vorschreibt, dass sich jeder, der Pflanzenschutzmittel <strong>für</strong> andere <strong>aus</strong>bringt, bei der<br />
zuständigen Behörde melden muss, kann sich kein Unternehmen anmelden, sondern es müssen sich<br />
die im Unternehmen mit Pflanzenschutzaufgaben betrauten Personen anmelden. Schließlich ist die<br />
Sachkunde an die Person gebunden, die sie erworben hat.<br />
Die Bayerische Landesanstalt <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> (LfL) ist die <strong>für</strong> Bayern zuständige Behörde im<br />
Pflanzenschutz. Meldungen nach § 9 PflSchG sind an das Institut <strong>für</strong> Pflanzenschutz der LfL zu richten.<br />
Das Meldeformular finden Sie unter www.lfl.bayern.de � Pflanzenschutz �Pflanzenschutzrecht<br />
� Genehmigungen und Meldungen.<br />
Unter "gelegentlicher Nachbarschaftshilfe" sind nur solche Tätigkeiten zu verstehen, die einmalig sind,<br />
z. B. Hilfe im Krankheitsfall, bzw. die keinerlei Regelmäßigkeit erkennen lassen. (Hofmann)<br />
Landbautage in Herlheim und Nüdlingen<br />
Das Pflanzenbauteam vom <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> Ernährung, <strong>Landwirtschaft</strong> und Forsten Schweinfurt lädt herzlich<br />
zu den diesjährigen Pflanzenbautagen ein. Es werden Sortenversuche und Pflanzenschutzvarianten in<br />
Getreide, Raps, Zuckerrüben (nur in Herlheim) gezeigt.<br />
Herlheim:<br />
Mittwoch, 8. Juni <strong>2011</strong>,<br />
13:00 Uhr;<br />
Donnerstag, 9. Juni <strong>2011</strong>, 18:00 Uhr (<strong>für</strong> Nebenerwerbslandwirte)<br />
Treffpunkt in Herlheim: an der Halle Schmitt, Straße nach Oberspiesheim.<br />
Nüdlingen:<br />
Donnerstag, 30. Juni <strong>2011</strong>, 18:00 Uhr;<br />
Freitag, 1. Juli <strong>2011</strong>,<br />
13:00 Uhr<br />
Treffpunkt in Nüdlingen: an der Halle Schäfer.<br />
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Wettbewerb „Bäuerin als Unternehmerin des Jahres“<br />
In diesem Jahr gingen 2 Preise an Unternehmerinnen der Landkreise HAS und SW. Die Preisträgerinnen<br />
stellten auf einer Fachtagung am 15. April im Hofbräuh<strong>aus</strong> München ihr Unternehmen vor.<br />
In der Kategorie 1 „<strong>Landwirtschaft</strong>liche Unternehmerin mit Einkommenskombination in Verbindung<br />
zum landwirtschaftlichen Betrieb“ wurden ein Staatspreis und zwei Ehrenpreise vergeben. Hier ging<br />
der 1. Ehrenpreis an Manuela Firsching <strong>aus</strong> Wonfurt, die dort eine Bauernhofgastronomie als Hofcafe<br />
und Gaststube betreibt. Als erweitertes Dienstleistungsangebot bietet „Manuelas Sonnenhof“ individuell<br />
geplante Kindergeburtstage und Kochkurse an. Nach der Meister<strong>aus</strong>bildung in der HWS eröffnete<br />
Frau Firsching 2008 den Sonnenhof. Weitere Informationen unter: www.manuelas-sonnenhof.de<br />
In der Kategorie 2 „Kooperation mit anderen Partnern und deren Angebot an Produkten und/oder<br />
Dienstleistungen“ wurden zwei Staatspreise vergeben. Einer ging an den Verein der NaturAktivhöfe<br />
Franken e. V.<br />
Andrea Krell <strong>aus</strong> Ruppach bei Ebern, Brigitte Köhler <strong>aus</strong> Birkach, Burgpreppach und Monika Lindner<br />
<strong>aus</strong> Oberschwarzach: Alle haben sich <strong>für</strong> die Zielgruppe „Gesund-heitsurlauber“ in mehreren Lehrgängen<br />
qualifiziert. Für die Zielgruppe wurde ein Vier-Jahreszeiten-Programm erstellt, es ist auf allen<br />
Höfen buchbar und enthält Leistungen <strong>aus</strong> dem Bereich Ernährung, Bewegung und Erholung. Weitere<br />
Information unter: www.natur-aktiv-hoefe.de.<br />
Wir gratulieren allen Preisträgerinnen und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihrer Geschäftsidee!<br />
(Schwarz)<br />
TERMINÄNDERUNG<br />
Lehrgang: „Den Betrieb in der Öffentlichkeit wirksam<br />
darstellen“<br />
Das Seminar wird auf den 7. November <strong>2011</strong> verschoben und findet, wie im Rundschreiben Dezember<br />
2010 angekündigt, im Gasth<strong>aus</strong> Zur Sonne in Ziegelanger statt. Zielgruppe sind UnternehmerInnen<br />
mit Erwerbskombinationen, die <strong>aus</strong>sagekräftige und treffende Werbetexte <strong>für</strong> Pressearbeit und<br />
Flyer erstellen wollen.<br />
Kosten: 40 € /TeilnehmerIn, Ansprechpartnerin: Klaudia Schwarz, � 09721 8087-320 (Schwarz)<br />
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