01.03.2013 Aufrufe

Symbol für einen internen LinkSozialgesetzbuch XI

Symbol für einen internen LinkSozialgesetzbuch XI

Symbol für einen internen LinkSozialgesetzbuch XI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SGB 11 § 3 Vorrang der häuslichen Pflege<br />

Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die<br />

Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen<br />

möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären<br />

Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.<br />

© Steffen Wasmund Sozialgesetzbuch SGB

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!