01.03.2013 Aufrufe

Symbol für einen internen LinkSozialgesetzbuch XI

Symbol für einen internen LinkSozialgesetzbuch XI

Symbol für einen internen LinkSozialgesetzbuch XI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SGB 11 § 10 Aufgaben des Bundes<br />

(1) Beim Bundesministerium <strong>für</strong> Gesundheit und Soziale Sicherung wird ein Ausschuß <strong>für</strong><br />

Fragen der Pflegeversicherung gebildet, dem die beteiligten Bundesressorts, die zuständigen<br />

obersten Landesbehörden, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und die<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Spitzenverbände der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung, der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der<br />

Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und die<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege angehören. Das Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> Gesundheit und Soziale Sicherung beruft darüber hinaus Bundesverbände der behinderten<br />

Menschen, der privaten ambulanten Dienste und der privaten Alten- und Pflegeheime in den<br />

Ausschuß.<br />

(2) Dem Ausschuß obliegt die Beratung der Bundesregierung in allen Angelegenheiten, die<br />

einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Versorgung der Pflegebedürftigen dienen,<br />

insbesondere mit dem Ziel, die Durchführung dieses Buches zwischen Bund und Ländern<br />

abzustimmen und die soziale und private Pflegeversicherung zu verbessern und<br />

weiterzuentwickeln.<br />

(3) Den Vorsitz und die Geschäfte führt das Bundesministerium <strong>für</strong> Gesundheit und Soziale<br />

Sicherung.<br />

(4) Das Bundesministerium <strong>für</strong> Gesundheit und Soziale Sicherung berichtet den<br />

gesetzgebenden Körperschaften des Bundes im Abstand von drei Jahren, erstmals im Jahre<br />

1997, über die Entwicklung der Pflegeversicherung, den Stand der pflegerischen Versorgung<br />

in der Bundesrepublik Deutschland und die Umsetzung der Empfehlungen und Vorschläge<br />

des Ausschusses <strong>für</strong> Fragen der Pflegeversicherung.<br />

© Steffen Wasmund Sozialgesetzbuch SGB

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!