PDF: Arbeitsanleitung - Landesamt für Finanzen - Bayern
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<strong>Landesamt</strong> <strong>für</strong> <strong>Finanzen</strong> Regensburg<br />
Unterschied zwischen tatsächlichem Geldeingang u. gebuchtem GE<br />
Beispiel:<br />
Erstellung einer Sollstellung über 100,00 mit gleichzeitigem GE<br />
Tatsächliche Einzahlung bei der Kasse v. 75,00, der restliche Anspruch gegen den Zahlungspflichtigen<br />
besteht weiter.<br />
Folgendes ist zu veranlassen:<br />
• Der vorausgesetzte GE von 100,00 muss im gesamten storniert werden, da eine Teilstornierung<br />
nicht möglich ist.<br />
• Anschließend wird der tatsächliche GE von 75,00 gebucht. Die Sollstellung darf nicht<br />
angepasst werden, da der Anspruch weiter besteht.<br />
Nun ist auch wieder eine Änderungsanordnung möglich, damit Sie Zahlungsanzeige <strong>für</strong> weitere<br />
eingehende Zahlungen von der Kasse erhalten.<br />
Geldeingang NEIN<br />
Mit GE Nein sollten Sie alle Sollstellungen buchen bei denen Sie noch keinen GE haben.<br />
Erhalten Sie von der Staatsoberkasse eine Zahlungsanzeige so bestehen folgende Möglichkeiten:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Der GE entspricht in voller Höhe der gebuchten Sollstellung<br />
Der GE ist niedriger als Ihre Sollstellung<br />
Der GE ist höher als Ihre Sollstellung<br />
Problematisch ist es, wenn der GE nicht dem Sollstellungsbetrag entspricht. In der GE-<br />
Buchungsmaske ist <strong>für</strong> solche Fälle eine Abfrage „Sollstellung anpassen JA oder NEIN oder<br />
Anbrechen“ eingebaut.<br />
• Wird diese Abfrage mit NEIN beantwortet bleibt die Sollstellung in Höhe des nicht eingegangenen<br />
Betrags offen oder das BKZ ist überzahlt.<br />
• Wird die Abfrage mit JA beantwortet wird der Sollbetrag dem IST-Betrag angeglichen und<br />
die Sollstellung ist im BayMBS ausgeglichen.<br />
• Wird die Anfrage mit Abbrechen beantwortet erfolgt gar keine Buchung<br />
In welchen Fällen ist eine Anpassung sinnvoll?<br />
Grundsätzlich nur dann, wenn bei der zuständigen Kasse diese Anpassung ebenfalls erfolgt.<br />
Dies ist der Fall wenn:<br />
• Die Sollstellung die Kleinbetragsregelung enthält. Dies bedeutet, dass Kleinbeträge, die<br />
nicht einbezahlt oder zuviel entrichtet wurden, bei der Kasse spätestens zum Jahresende<br />
entfallen. Wird ein Betrag der in den Rahmen der Kleinbeträge fällt nicht entrichtet oder<br />
zuviel einbezahlt, kann somit auch die Sollstellung in BayMBS angepasst werden.<br />
• Die Einzahlung mit Mahngebühr erfolgt ist. In diesem Fall erhöht sich die Sollstellung bei<br />
der Kasse automatisch um die entrichtete Mahngebühr.<br />
Sind Sie sich nicht sicher ob eine automatische Anpassung der Sollstellung bei der Kasse<br />
erfolgt, können Sie jederzeit dort nachfragen.<br />
Nachstehende Tabelle soll eine Entscheidungshilfe sein, wann angepasst werden darf<br />
oder wann nicht angepasst werden darf hat.<br />
Leitstelle MBS Stand 09/2005 2