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Sicherstellung des niedersächsischen Brandschutzes durch Stiftung ...

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� an Personen, die sich in besonders herausragender Weise verdient gemacht haben.<br />

4.1 Für hervorragen<strong>des</strong> Engagement können Mitglieder der Feuerwehr geehrt werden,<br />

� die nachhaltig Herausragen<strong>des</strong> für den Brandschutz und die Hilfeleistung in Niedersachsen<br />

geleistet haben,<br />

� die sich in besonderer Weise über die Gemeinde- und Kreisebene hinaus engagiert<br />

haben oder<br />

� die zur Fortentwicklung <strong>des</strong> <strong>Brandschutzes</strong> und der Hilfeleistung in Niedersachsen<br />

in herausragender Weise beitragen haben.<br />

4.2 Besonders herausragende Verdienste können <strong>durch</strong> besonders anerkennungswürdige<br />

Leistungen wie<br />

� die kontinuierlich Erfüllung von Führungsaufgaben in herausragender Weise über<br />

mehr als drei Wahlperioden hinaus oder<br />

� ein besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Einsatzdienst<br />

erworben werden.<br />

4.3 Trägerinnen und Trägern <strong>des</strong> Feuerwehrehrenzeichens am Bande oder <strong>des</strong> Silbernen<br />

Feuerwehrehrenzeichens am Bande soll ein Feuerwehrehrenzeichen einer höheren<br />

Stufe (Silbernes oder Goldenes Feuerwehrehrenzeichen am Bande) frühestens<br />

fünf Jahre nach der letzten Auszeichnung verliehen werden.<br />

5. Das Feuerwehrehrenzeichen am Bande für Zivilpersonen kann an Personen verliehen<br />

werden, die sich in herausragender und vorbildlicher Weise für das Brandschutzwesen<br />

und die Feuerwehren eingesetzt haben.<br />

6. Verleihungsverfahren<br />

6.1<br />

Die Polizeidirektionen entscheiden im Namen der für den Brandschutz zuständigen<br />

Ministerin oder <strong>des</strong> für den Brandschutz zuständigen Ministers über die Verleihung<br />

<strong>des</strong> Feuerwehrehrenzeichens am Bande und <strong>des</strong> Silbernen Feuerwehrehrenzeichens<br />

am Bande und stellen die von der für den Brandschutz zuständigen Ministerin oder<br />

den für den Brandschutz zuständigen Minister unterzeichneten Verleihungsurkunden<br />

namentlich an das zu ehrende Feuerwehrmitglied aus. Die Landkreise, kreisfreien<br />

Städte und Gemeinden mit Berufsfeuerwehr sind vor den Verleihungen anzuhören;<br />

sie geben ihre Stellungnahmen im Benehmen mit der Kreisbrandmeisterin oder dem<br />

Kreisbrandmeister bzw. der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr ab.

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