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Sicherstellung des niedersächsischen Brandschutzes durch Stiftung ...

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Es werden – unter Beibehaltung der bewährten dienstzeitbezogenen Ehrungen und <strong>des</strong><br />

Feuerwehrehrenzeichens als Steckkreuz – für Feuerwehrmitglieder ein Feuerwehrehrenzeichen am<br />

Bande sowie ein Silbernes und ein Goldenes Feuerwehrehrenzeichen am Bande für besondere und<br />

hervorragende Verdienste im Feuerwehrwesen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> neu gestiftet.<br />

Das Feuerwehrehrenzeichen am Bande kann für Verdienste und besonderes Engagement an<br />

Feuerwehrmitglieder verliehen werden, die auf örtlicher und gemeindlicher Ebene wirken oder gewirkt<br />

haben.<br />

Das Silberne Feuerwehrehrenzeichen am Bande kann für besondere Verdienste und<br />

hervorragen<strong>des</strong> Engagement verliehen werden. Es können Angehörige der Einsatzabteilung der<br />

Feuerwehren geehrt werden, die sich langjährig in besonderer Weise engagiert haben und <strong>durch</strong><br />

dieses besondere Engagement die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung im gemeindlichen Bereich<br />

und darüber hinaus gefördert haben.<br />

Das Goldene Feuerwehrehrenzeichen am Bande kann für langjährige und vorbildliches<br />

Engagement und herausragende Verdienste verliehen werden. Es können Angehörige der<br />

Einsatzabteilung der Feuerwehren sowie langjährige Führungskräfte geehrt werden, die sich<br />

herausragende Verdienste erworben haben oder <strong>durch</strong> ihr langjähriges und vorbildliches Engagement<br />

die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung über den gemeindlichen Bereich hinaus gefördert haben.<br />

MI wird <strong>durch</strong> Ausführungsbestimmungen dafür Sorge tragen, dass die Verleihung der<br />

Ehrenzeichen für besondere Verdienste möglichst gerecht, chanchengleich, nachhaltig und<br />

reproduzierbar erfolgt. Um eine inflationäre Verteilung der Ehrenzeichen auszuschließen und ihre<br />

Wertigkeit zu erhalten, wird die Verleihung insbesondere in den ersten Jahren kontingentiert, weil eine<br />

Vielzahl besonders engagierter Feuerwehrmitglieder ehrungswürdig sind. Nach einigen Jahren wird<br />

die Verleihung von einem Ehrenzeichen für rund 300 Feuerwehrangehörige angestrebt. Dies<br />

entspricht lan<strong>des</strong>weit etwa 400 Verleihungen jährlich und entspricht etwa jährlich einem<br />

Feuerwehrehrenzeichen für jede Gemeinde.<br />

Die neuen Feuerwehrehrenzeichen für besondere Verdienste ermöglichen die Anerkennung von<br />

Leistungen auf allen Ebenen und Tätigkeitsfeldern in den Freiwilligen Feuerwehren. Durch<br />

Abgrenzungskriterien wird sicher gestellt, dass nicht nur langjährige Führungskräfte, sondern alle<br />

Feuerwehrangehörigen für langjähriges besonderes Engagement in einer abgestuften Form geehrt<br />

werden können.<br />

Die Einführung eines Feuerwehrehrenzeichens am Bande für Zivilpersonen eröffnet erstmals die<br />

Möglichkeit, außerhalb der Feuerwehr stehende Personen zu ehren, die sich in besonderer Weise für<br />

das Feuerwehrwesen eingesetzt haben.<br />

Mit der Erweiterung der Auszeichnungspalette um die Feuerwehrehrenzeichen für besondere<br />

Verdienste wird eine Lücke in den staatlichen Auszeichnungen auf einem wichtigen Gebiet der<br />

Daseinsvorsorge geschlossen. Ehrungen privater Vereinigungen (Deutscher Feuerwehrverband,<br />

Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband Niedersachsen) werden <strong>durch</strong> die zusätzliche Möglichkeit,<br />

ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr auch lan<strong>des</strong>seitig wertzuschätzen, weder entwertet<br />

noch beeinträchtigt. Die Vorbildwirkung und Steigerung der Motivation und Leistungsbereitschaft, die<br />

von dieser Anerkennung ausgeht, ist bedeutungsvoll für die <strong>Sicherstellung</strong> <strong>des</strong> Niedersächsischen<br />

<strong>Brandschutzes</strong>. Gleichzeitig werden die Gesellschaft, sowie Verantwortungs- und<br />

Entscheidungsträger für die Belange <strong>des</strong> Feuerwehrwesens und die Ehrenamtlichkeit sensibilisiert.<br />

Schließlich verankert die Neufassung <strong>des</strong> Beschlusses über Feuerwehrehrenzeichen die Kultur der<br />

Anerkennung in Gesellschaft und Politik.<br />

Mit der Einführung der Bezeichnung „Ehren-Regierungsbrandmeisterin“ bzw. „Ehren-<br />

Regierungsbrandmeister“ (Nr. 5 der Anlage) wird die Möglichkeit geschaffen, Ehrenbeamtinnen und –<br />

beamten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, die eine ehrenamtliche Führungsfunktion im Brandschutzwesen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

langjährig (min<strong>des</strong>tens für zwei Amtsperioden von je sechs Jahren) ausgeübt haben, nach dem<br />

Ausscheiden das Recht zur Führen einer Ehrenbezeichnung zu verleihen. Damit wird für die<br />

Ehrenbeamtinnen und –beamten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> eine auf der kommunalen Ebene über alle<br />

Funktionsstufen (Orts-, Gemeinde-, und Kreisfeuerwehr) praktizierte und bewährte Form der Ehrung<br />

verdienter Funktionsträger übernommen.“<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrage<br />

Jörg Schallhorn<br />

Lan<strong>des</strong>branddirektor

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