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Sicherstellung des niedersächsischen Brandschutzes durch Stiftung ...

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Anlage Begründung MI Referat B 23<br />

Die Niedersächsische Lan<strong>des</strong>regierung hat am 08.01.2013 zur Förderung <strong>des</strong> Ehrenamtes und zur<br />

Anerkennung besonderer Verdienste im Brandschutz und bei Hilfeleistungen der Feuerwehren einen<br />

Beschluss über die <strong>Stiftung</strong> <strong>des</strong> Feuerwehrehrenzeichens gefasst. Der Beschluss ist als Anlage 1<br />

beigefügt. Er ersetzt den Beschluss <strong>des</strong> Niedersächsischen Lan<strong>des</strong>ministeriums über die Verleihung<br />

von Ehrenzeichen für Verdienste im Feuerlöschwesen vom 08.06.1954 (Nds. MBl. 1955, S. 110),<br />

zuletzt geändert <strong>durch</strong> Beschluss vom 24.04.1956 (Nds. MBl. S. 342).<br />

Zusätzlich zu den bisherigen Feuerwehrehrenzeichen (für 25-, 40- und 50-jährige Verdienste im<br />

aktiven Feuerwehrdienst und dem Feuerwehrehrenzeichen der Sonderstufe) sind Feuerwehrehrenzeichen<br />

am Bande für besondere Verdienste gestiftet worden. Die Feuerwehrehrenzeichen am<br />

Bande werden als<br />

� Niedersächsisches Feuerwehrehrenzeichen,<br />

� Silbernes Feuerwehrehrenzeichen,<br />

� Goldenes Feuerwehrehrenzeichen und<br />

� Niedersächsisches Feuerwehrehrenzeichen für Zivilpersonen<br />

verliehen.<br />

Die Ausführungsbestimmungen zur Verleihung der Feuerwehrehrenzeichen (RdErl. vom 26.11.2004 -<br />

Nds. MBl. 2005 S. 3 -) sind <strong>durch</strong> Zeitablauf bereits mit Ablauf <strong>des</strong> 31.12.2010 außer Kraft getreten.<br />

Sie sollen <strong>durch</strong> die als Anlage 2 beigefügten Ausführungsbestimmungen ersetzt werden.<br />

Die Gründe für die Neufassung <strong>des</strong> <strong>Stiftung</strong>sbeschlusses über das Feuerwehrehrenzeichen sind in<br />

der Beschlussvorlage wie folgt dargelegt worden:<br />

„Der fortschreitende demografische Wandel gefährdet langfristig die Leistungsfähigkeit und<br />

Einsatzbereitschaft insbesondere der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen und damit den<br />

flächendeckend vorhandenen Brandschutz in Niedersachsen. Die Einsatzhäufigkeit und die täglichen<br />

Belastungen für die Einsatzkräfte werden nicht proportional zur Bevölkerungsentwicklung<br />

zurückgehen. Im Gegenteil zeigt sich bereits heute ein signifikanter Anstieg der quantitativen und<br />

qualitativen Anforderungen in den Städten und Gemeinden.<br />

Die strategische Mitgliederwerbung und die Erhaltung eines hohen ehrenamtlichen Engagements den<br />

Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren stellt ein zentrales Element zur langfristigen<br />

Sicherung <strong>des</strong> <strong>Brandschutzes</strong> in einem Flächenland dar. Die Neustiftung der zu verleihenden<br />

Feuerwehrehrenzeichen für besondere Verdienste leistet dazu einen motivierenden Beitrag. Mit der<br />

Verleihung werden die freiwillig und ehrenamtlich erbrachten Leistungen der Einsatzkräfte von der<br />

Gesellschaft in besonderer Weise anerkannt und gewürdigt. Derzeit erhalten die Angehörigen der<br />

<strong>niedersächsischen</strong> Feuerwehren für langjährig erworbene Verdienste ein dreistufiges Ehrenzeichen<br />

(für 25-, 40- und 50-jährige Dienstzeit). Dieses Feuerwehrehrenzeichen wird ausschließlich<br />

dienstzeitabhängig verliehen.<br />

Darüberhinaus kann das Ehrenzeichen der Sonderstufe für hervorragende Leistungen bei der<br />

Brandbekämpfung, bei Unglücksfällen und Notständen oder bei besonders anerkennungswürdigen<br />

Verdiensten auf dem Gebiete der Wissenschaft, Technik oder Organisation <strong>des</strong> Feuerschutzwesens<br />

verliehen werden. Das Ehrenzeichen der Sonderstufe wurde seit seiner <strong>Stiftung</strong> vor 55 Jahren<br />

neunundfünfzigmal verliehen. Es stellt damit eine sehr seltene Auszeichnung hervorragender<br />

Leistungen im Brandschutzwesen dar, an die höchste Erfüllungsansprüche gestellt werden.<br />

Dem bisherigen staatlichen Ehrungskonzept fehlt die Möglichkeit, ein besonderes oder<br />

herausragen<strong>des</strong>, ehrenamtliches Engagement vor allem in den Freiwilligen Feuerwehren<br />

anzuerkennen. Feuerwehrehrenzeichen besitzen eine enorme Vorbildwirkung und können in<br />

motivationsfördernder Weise zur Würdigung <strong>des</strong> ehrenamtlichen Engagements und besondere<br />

Leistungen im Dienst für die Allgemeinheit eingesetzt werden.<br />

Zur Beseitigung dieses Hemmnisses, sowie zur Aufrechterhaltung der Mitgliederzahlen und somit der<br />

Einsatzbereitschaft, soll der „Beschluß <strong>des</strong> Niedersächsischen Lan<strong>des</strong>ministeriums über die<br />

Verleihung von Ehrenzeichen für Verdienste im Feuerlöschwesen“ vom 08.06.1954/25.01.1955 (Nds.<br />

MBl. 1955, S. 8) zuletzt geändert <strong>durch</strong> Beschluss vom 25.04.1956 (Nds MBl. S. 342) neu gefasst<br />

werden. Dabei sollen die gewachsene Auszeichnungstradition übernommen und die<br />

Auszeichnungspalette <strong>durch</strong> ein Feuerwehrehrenzeichen am Bande für Zivilpersonen sowie drei<br />

zusätzliche Feuerwehrehrenzeichen für Feuerwehrangehörige, die neben den Ehrungen für das schon<br />

anerkennungswürdige ehrenamtliche Engagement in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen<br />

Feuerwehren eine Würdigung besonderer Verdienste erlauben, ergänzt werden.

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