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Samstag, 15. November 2008 - Inzigkofen

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<strong>Inzigkofen</strong> Donnerstag, den 13. <strong>November</strong> <strong>2008</strong> Seite 5<br />

Nachtragshaushaltssatzung <strong>2008</strong> ist genehmigt<br />

Das Landratsamt Sigmaringen hat mit Erlass vom 04. <strong>November</strong> <strong>2008</strong>, AZ: IV/40-902.41, die Nachtragshaushaltssatzung <strong>2008</strong> für<br />

vollziehbar erklärt. Sie ist daher öffentlich bekannt zu machen.<br />

Nachtragssatzung der Gemeinde <strong>Inzigkofen</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2008</strong><br />

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582/698) hat der Gemeinderat<br />

am 16. Oktober <strong>2008</strong> folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2008</strong> beschlossen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:<br />

Es erhöhen sich<br />

1. die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts je um 285 000 Euro<br />

des Vermögenshaushalts je<br />

auf 5 031 450 Euro,<br />

um 350 000 Euro<br />

auf 1 400 600 Euro ;<br />

2. der Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahme für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) um Euro<br />

auf Euro ;<br />

3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

um Euro<br />

auf Euro.<br />

Es vermindern sich<br />

1. die Einnahmen und Ausgaben<br />

des Verwaltungshaushalts je um Euro<br />

auf Euro,<br />

des Vermögenshaushalts je um Euro<br />

auf Euro;<br />

2. der Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />

von Euro<br />

auf Euro;<br />

3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

um Euro<br />

auf Euro.<br />

§2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500 000 Euro<br />

(bisher 500 000 Euro)<br />

festgesetzt.<br />

Hinweis:<br />

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der GemO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung - sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss<br />

nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres<br />

seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat - von Anfang an unbeachtlich, wenn sie<br />

nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die<br />

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt<br />

worden sind.<br />

Ausgefertigt:<br />

<strong>Inzigkofen</strong>, 16. Oktober <strong>2008</strong><br />

Gombold, Bürgermeister<br />

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen beim Bürgermeisteramt, Zimmer Nr. 6, am<br />

14.11.<strong>2008</strong>, vom 17.11. bis 21.11.<strong>2008</strong> sowie am 24.11.<strong>2008</strong> öffentlich aus.<br />

Termine für den Veranstaltungskalender 2009<br />

Wir haben den Vereinsvorständen ein Formblatt für die Meldung der Veranstaltungen für 2009 sowie einen Antrag auf Reservierung<br />

des Geschirrmobils zukommen lassen. Ihre frühzeitige Mitteilung hat den Vorteil, dass wir Terminüberschneidungen abstimmen<br />

und vermeiden können. Zum anderen sollen Sie frühzeitig Planungssicherheit haben.<br />

Bitte denken Sie daran, die Meldungen bis<br />

beim Bürgermeisteramt abzugeben.<br />

spätestens Freitag, 5. Dezember <strong>2008</strong>

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