2010.12.07 08. Sitzung Bau-, Planungs- und ... - Gemeinde Lindlar
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. <strong>08.</strong> <strong>Sitzung</strong> BPUA 07.12.2010 Niederschrift.doc<br />
10<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 <strong>und</strong> des § 10 <strong>Bau</strong>GB i. d. F. der Bekanntmachung vom<br />
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des ErbStRG<br />
vom 24.12.2008 (BGBI. I S. 3018 ff) in Verbindung mit den §§ 7 <strong>und</strong> 41 der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14.07.1994. (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art.<br />
2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen <strong>und</strong> interkommunalen Zusammenarbeit<br />
der Städte, <strong>Gemeinde</strong>n <strong>und</strong> Kreise in Nordrhein-Westfalen vom<br />
03.02.2004 (GV NRW S. 96) wird der Bebauungsplan Nr. 48 – <strong>Lindlar</strong> West -,<br />
X. Änderung, bestehend aus Planzeichnung <strong>und</strong> textlichen Festsetzungen, als<br />
Satzung beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis 16 Ja-Stimmen<br />
2 Nein-Stimmen<br />
Zu TOP 14<br />
Antrag auf Genehmigung für den Betrieb einer Spielhalle in der Eichenhofstr. 4<br />
Auf die Vorlage zur <strong>Sitzung</strong> wird verwiesen.<br />
Beschluss:<br />
Zunächst soll geprüft werden, welche Auswirkungen eine Spielhalle auf das<br />
Umfeld hat, z. B. Kriminalität, Parkplatzbedarf usw. Sollte für die Prüfung die<br />
Beauftragung eines Büros erforderlich werden, sind die Kosten von dem Antragsteller<br />
zu übernehmen.<br />
Abstimmungsergebnis einstimmig<br />
Zu TOP 15<br />
Steinbruch Linde – Antrag auf Änderung des Landschaftsplanes Nr. 2<br />
– <strong>Lindlar</strong>/Engelskirchen –<br />
Auf die Vorlage zur <strong>Sitzung</strong> wird verwiesen.<br />
Ausschussmitglied Freiberg nimmt gemäß § 31 GO NW an der Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />
zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.<br />
Fragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Bürgermeister Dr. Hermann-<br />
Josef Tebroke ausführlich beantwortet.<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird beauftragt, bei der Unteren Landschaftsbehörde<br />
des Oberbergischen Kreises die Änderung des Landschaftsplanes Nr. 2<br />
– <strong>Lindlar</strong>/Engelskirchen – zu beantragen. Antragsgegenstand soll die Aufhebung<br />
des Verbots von Verfüllungen jedweder Art für den Bereich des im<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> ausgewiesenen<br />
Erdhügels sein.