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2010.12.07 08. Sitzung Bau-, Planungs- und ... - Gemeinde Lindlar

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. <strong>08.</strong> <strong>Sitzung</strong> BPUA 07.12.2010 Niederschrift.doc<br />

10<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 <strong>und</strong> des § 10 <strong>Bau</strong>GB i. d. F. der Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des ErbStRG<br />

vom 24.12.2008 (BGBI. I S. 3018 ff) in Verbindung mit den §§ 7 <strong>und</strong> 41 der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994. (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art.<br />

2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen <strong>und</strong> interkommunalen Zusammenarbeit<br />

der Städte, <strong>Gemeinde</strong>n <strong>und</strong> Kreise in Nordrhein-Westfalen vom<br />

03.02.2004 (GV NRW S. 96) wird der Bebauungsplan Nr. 48 – <strong>Lindlar</strong> West -,<br />

X. Änderung, bestehend aus Planzeichnung <strong>und</strong> textlichen Festsetzungen, als<br />

Satzung beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis 16 Ja-Stimmen<br />

2 Nein-Stimmen<br />

Zu TOP 14<br />

Antrag auf Genehmigung für den Betrieb einer Spielhalle in der Eichenhofstr. 4<br />

Auf die Vorlage zur <strong>Sitzung</strong> wird verwiesen.<br />

Beschluss:<br />

Zunächst soll geprüft werden, welche Auswirkungen eine Spielhalle auf das<br />

Umfeld hat, z. B. Kriminalität, Parkplatzbedarf usw. Sollte für die Prüfung die<br />

Beauftragung eines Büros erforderlich werden, sind die Kosten von dem Antragsteller<br />

zu übernehmen.<br />

Abstimmungsergebnis einstimmig<br />

Zu TOP 15<br />

Steinbruch Linde – Antrag auf Änderung des Landschaftsplanes Nr. 2<br />

– <strong>Lindlar</strong>/Engelskirchen –<br />

Auf die Vorlage zur <strong>Sitzung</strong> wird verwiesen.<br />

Ausschussmitglied Freiberg nimmt gemäß § 31 GO NW an der Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />

zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.<br />

Fragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Bürgermeister Dr. Hermann-<br />

Josef Tebroke ausführlich beantwortet.<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird beauftragt, bei der Unteren Landschaftsbehörde<br />

des Oberbergischen Kreises die Änderung des Landschaftsplanes Nr. 2<br />

– <strong>Lindlar</strong>/Engelskirchen – zu beantragen. Antragsgegenstand soll die Aufhebung<br />

des Verbots von Verfüllungen jedweder Art für den Bereich des im<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> ausgewiesenen<br />

Erdhügels sein.

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