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2010.12.07 08. Sitzung Bau-, Planungs- und ... - Gemeinde Lindlar

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Beschluss:<br />

. <strong>08.</strong> <strong>Sitzung</strong> BPUA 07.12.2010 Niederschrift.doc<br />

7<br />

Der <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, die<br />

geänderte Satzung über die Festlegung der Gebietszonen <strong>und</strong> die Höhe des<br />

Geldbetrages nach § 51 der Landesbauordnung (Stellplatzablösesatzung) zu<br />

beschließen.<br />

Abstimmungsergebnis einstimmig<br />

Zu TOP 10<br />

Erlass einer Außenbereichssatzung für die Ortslage Voßbruch<br />

Antrag vom 11.11.2009<br />

Auf die Vorlage zur <strong>Sitzung</strong> wird verwiesen.<br />

Aggerverband, Schreiben vom 18.10.2010 <strong>und</strong> Stellungnahme vom 06.05.2010<br />

1. Beschluss:<br />

Bei der nächsten Überarbeitung der Netzplanung für die Kläranlage in <strong>Lindlar</strong><br />

wird der Bereich Voßbruch aufgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

das Schmutzwasser aus diesem Bereich mit Zustimmung des Aggerverbandes<br />

der Kläranlage zugeführt wird.<br />

Abstimmungsergebnis einstimmig<br />

2. Beschluss:<br />

Der <strong>Bau</strong>-, <strong>Planungs</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

folgenden Beschlussvorschlag:<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 <strong>und</strong> des § 10 <strong>Bau</strong>GB i. d. F. der Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des ErbStRG<br />

vom 24.12.2008 (BGBI. I S. 3018 ff) in Verbindung mit den §§ 7 <strong>und</strong> 41 der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994. (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art.<br />

2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen <strong>und</strong> interkommunalen Zusammenarbeit<br />

der Städte, <strong>Gemeinde</strong>n <strong>und</strong> Kreise in Nordrhein-Westfalen vom<br />

03.02.2004 (GV NRW S. 96) wird der Erlass einer Außenbereichssatzung für<br />

die Ortlage Voßbruch, bestehend aus Planzeichnung <strong>und</strong> textlichen Festsetzungen,<br />

als Satzung beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis einstimmig

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