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NIEDERSCHRIFT TAGESORDNUNG - Gemeinde Kematen in Tirol

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s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>er entsprechenden Anzahl an Mitgliedern zu besetzen, um e<strong>in</strong>en Schichtdienst<br />

über e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum sicherzustellen.<br />

(3) Sachgebiete können zusammengelegt werden, wenn sich dies aufgrund des Arbeitsanfalles<br />

oder Personalmangels zweckmäßig oder notwendig ersche<strong>in</strong>t.<br />

§ 4<br />

Leiter des Stabes<br />

(1) Für den Leiter des Stabes s<strong>in</strong>d zwei Stellvertreter zu bestellen. Im Fall der Verh<strong>in</strong>derung des<br />

Leiters des Stabes und se<strong>in</strong>er Stellvertreter übernimmt das erste<strong>in</strong>treffende Mitglied der<br />

GEL die Leitung der Stabsarbeit, bis der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>-E<strong>in</strong>satzleiter e<strong>in</strong>en Leiter des Stabes<br />

bestimmt.<br />

(2) Dem Leiter des Stabes obliegt die Leitung des gesamten Stabsbetriebes, <strong>in</strong>sbesondere<br />

a) die Koord<strong>in</strong>ierung der Tätigkeit der anderen Sachgebietsleiter und<br />

b) die Arbeitsverteilung und Auftragszuweisung an die Sachgebiete.<br />

(3) Die Behörde hat die Aufträge an die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>-E<strong>in</strong>satzleitung zu erteilen.<br />

(4) Der Leiter des Stabes kann bei Bedarf die Mitglieder der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>-E<strong>in</strong>satzleitung über die<br />

jeweilige Funktion h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> allen Sachbereichen der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>-E<strong>in</strong>satzleitung e<strong>in</strong>setzen.<br />

(1) Dem Sachgebiet S 1 obliegt <strong>in</strong>sbesondere:<br />

§ 5<br />

Sachgebiet 1 – Personal<br />

a) die Anforderung von E<strong>in</strong>satzkräften bzw. E<strong>in</strong>satzorganisationen,<br />

b) die Führung der Personalevidenz,<br />

c) die Bildung von E<strong>in</strong>satzreserven,<br />

d) das Veranlassen von Ablösen und die Führung e<strong>in</strong>es Zeitplanes für den Schichtdienst<br />

bzw. die Ablöse,<br />

e) die Verständigung von Experten,<br />

f) die Erstellung und Evidenthaltung e<strong>in</strong>es Zeitplanes für Besprechungen der<br />

E<strong>in</strong>satzleitung (z.B. E<strong>in</strong>satzbesprechungen, Lagebesprechungen),<br />

g) Installation der Zugangskontrolle zur <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>-E<strong>in</strong>satzleitung.<br />

(1) Dem Sachgebiet S 2 obliegt <strong>in</strong>sbesondere:<br />

§ 6<br />

Sachgebiet 2 – Lage<br />

a) die Beschaffung von Informationen über die aktuelle Lage und Lageentwicklung (z.B.<br />

Wetterdaten, Pegelstände und Prognosen, Straßensperren etc.)<br />

GRprot 20 - 12.06.12.doc<br />

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