NIEDERSCHRIFT TAGESORDNUNG - Gemeinde Kematen in Tirol
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s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>er entsprechenden Anzahl an Mitgliedern zu besetzen, um e<strong>in</strong>en Schichtdienst<br />
über e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum sicherzustellen.<br />
(3) Sachgebiete können zusammengelegt werden, wenn sich dies aufgrund des Arbeitsanfalles<br />
oder Personalmangels zweckmäßig oder notwendig ersche<strong>in</strong>t.<br />
§ 4<br />
Leiter des Stabes<br />
(1) Für den Leiter des Stabes s<strong>in</strong>d zwei Stellvertreter zu bestellen. Im Fall der Verh<strong>in</strong>derung des<br />
Leiters des Stabes und se<strong>in</strong>er Stellvertreter übernimmt das erste<strong>in</strong>treffende Mitglied der<br />
GEL die Leitung der Stabsarbeit, bis der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>-E<strong>in</strong>satzleiter e<strong>in</strong>en Leiter des Stabes<br />
bestimmt.<br />
(2) Dem Leiter des Stabes obliegt die Leitung des gesamten Stabsbetriebes, <strong>in</strong>sbesondere<br />
a) die Koord<strong>in</strong>ierung der Tätigkeit der anderen Sachgebietsleiter und<br />
b) die Arbeitsverteilung und Auftragszuweisung an die Sachgebiete.<br />
(3) Die Behörde hat die Aufträge an die <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>-E<strong>in</strong>satzleitung zu erteilen.<br />
(4) Der Leiter des Stabes kann bei Bedarf die Mitglieder der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>-E<strong>in</strong>satzleitung über die<br />
jeweilige Funktion h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> allen Sachbereichen der <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>-E<strong>in</strong>satzleitung e<strong>in</strong>setzen.<br />
(1) Dem Sachgebiet S 1 obliegt <strong>in</strong>sbesondere:<br />
§ 5<br />
Sachgebiet 1 – Personal<br />
a) die Anforderung von E<strong>in</strong>satzkräften bzw. E<strong>in</strong>satzorganisationen,<br />
b) die Führung der Personalevidenz,<br />
c) die Bildung von E<strong>in</strong>satzreserven,<br />
d) das Veranlassen von Ablösen und die Führung e<strong>in</strong>es Zeitplanes für den Schichtdienst<br />
bzw. die Ablöse,<br />
e) die Verständigung von Experten,<br />
f) die Erstellung und Evidenthaltung e<strong>in</strong>es Zeitplanes für Besprechungen der<br />
E<strong>in</strong>satzleitung (z.B. E<strong>in</strong>satzbesprechungen, Lagebesprechungen),<br />
g) Installation der Zugangskontrolle zur <strong>Geme<strong>in</strong>de</strong>-E<strong>in</strong>satzleitung.<br />
(1) Dem Sachgebiet S 2 obliegt <strong>in</strong>sbesondere:<br />
§ 6<br />
Sachgebiet 2 – Lage<br />
a) die Beschaffung von Informationen über die aktuelle Lage und Lageentwicklung (z.B.<br />
Wetterdaten, Pegelstände und Prognosen, Straßensperren etc.)<br />
GRprot 20 - 12.06.12.doc<br />
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